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    Allerlei in Kürze:
     
   

 

     
   

Recht auf Anwalt.

Anders als im gerichtlichen Vorverfahren, war es beim ersten Polizeiverhör bisher üblich, den Verdächtigten ohne Beiziehung eines Anwalt zu befragen. Die Polizei beharrte auf der Beibehaltung dieser Vorgehensweise, weil naheliegender Weise befürchtet wird, dass es zu keinem Geständnis kommt, sobald ein Anwalt anwesend ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die Exekutive die Pflicht hat, den Verdächtigten über sein Recht auf einen Anwalt zu informieren. Dies muss selbst dann geschehen, wenn der Betroffene freiwillig zur Aussage bereit ist. Allerdings ließ der Verwaltungsgerichtshof der Exekutive eine Hintertür offen. Im Urteil wurde bloß festgestellt, dass der Verdächtige über sein Recht auf einen Anwalt zu unterrichten sei, wenn eine Amtshandlung"voraussichtlich länger als eine Stunde dauert". Wie praktikabel diese dehnbare Formulierung ist, wird die Praxis wohl noch zeigen ...

Graz, FPÖ und Bürgerwehr.

In Graz zeigt der Absturz der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen unerwartete Nebenwirkungen. Nach dem Verlust von zwölf der ehemals 16 Gemeinderatsmandate muss die FPÖ auch bei der Parteienförderung einschneidende Verluste hinnehmen. Da die FPÖ auch Hauptfinanzier des Vereins der "Bürger für Schutz und Sicherheit", umgangssprachlich der "Bürgerwehr", ist muss auch diese mit finanziellen Engpässen rechnen.
Neben der Ausrüstung, der Ausbildung und den schicken Uniformen ist seit diversen Störaktionen gegen die "Bürgerwehr" auch ein privater Sicherheitsdienst zu zahlen, der die AktivbürgerInnen bei ihren Patrouillen beschützt.Vorläufig ist der Betrieb jedoch bis März gesichert, wie es dann weitergehen soll ist fraglich.

     

 

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