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ZARAs Rassismus Report 2001

"Rassistische Diskriminierung bedeutet, dass ein Mensch aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seines Aussehens, der Religionszugehörigkeit, Staatsbürgerschaft oder Herkunft in irgendeiner Form benachteiligt wird. Dies kann bedeuten: Benachteiligungen, Beschimpfungen, tätliche Angriffe, die sich bei der Arbeits- und Wohnungssuche, in Lokalen und Geschäften, bei Kontakten mit Behörden und mit Privaten, im öffentlichen Raum und durch die Medien äußern."

TATblatt

ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) hat, wie auch schon im Vorjahr, alle Fälle von rassistischer Diskriminierung, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2001 an sie und andere Beratungsstellen gemeldet wurden, gesammelt und nun in einem Bericht zusammengefasst. Insgesamt gingen über 300 Fälle von rassistischer Diskriminierung ein. Eine Auswahl davon (ca. 150) befindet sich in diesem Bericht, wie die VerfasserInnen betonen, aber kein quantitativ repräsentativer Ausschnitt.

34% der Personen, die sich bei ZARA und anderen Beratungsstellen meldeten, waren selbst von rassistischen Übergriffen betroffen, 41% waren ZeugInnen rassistischer Vorfälle. Für die VerfasserInnen ein Zeichen, dass sich auch Leute, die nicht selbst von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, trotzdem verantwortlich fühlen und sich auch in irgendeiner Form dagegen wehren wollen.

Neu ist dieses Jahr die Dominanz der Meldungen aus dem Bereich "Öffentlicher Raum": Letztes Jahr waren dies 29% der Fälle, heuer haben 53% der gemeldeten Fälle im öffentlichen Raum stattgefunden – ein Hinweis vielleicht auf eine größere Sensibilisierung und auf den Wunsch das gesellschaftliche Umfeld mitgestalten zu wollen. Der öffentliche Raum umfasst alle Orte, die einem nicht näher bestimmten Personenkreis offen stehen: Lokale, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte usw. Dazu gehören beispielsweise einige Meldungen von Lokalen, die Schwarze nicht einließen bzw. nicht bedienten, genauso wie beschmierte Wände und Säulen. Oder etwa ein Mitarbeiter eines FPÖ-Infostandes, der einen Mann mit folgenden Worten beschimpfte: "Dich hat der Hitler vergessen, aber du und der Ariel, ihr kommt schon noch dran."(S 11) Sehr interessant ist zu diesem Thema das Expertenkommentar von Dr. Harkan Gürses (Lehrbeauftragter an der Uni Wien und Graz und Chefredakteur der Zeitschrift "STIMME von und für Minderheiten): Da öffentlicher Raum allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung steht – ungeachtet ihrer Religion, ihres Geschlechts oder sonstiger Merkmale – entsteht automatisch auch eine "Indifferenz gegenüber der Differenz". Durch die Unmöglichkeit den öffentlichen Raum an jedes Individuum anzupassen, orientiert sich der öffentliche Raum am Durchschnitt seiner BenutzerInnen. Das wiederum bietet Platz für strukturellen Rassismus und systematische Diskriminierung . Durch diese Normsetzung und die damit verbunden strukturelle Diskriminierung wird der öffentliche Raum auch oft zum Schauplatz diskriminierender und rassistischer Handlungen. Gegen diese gilt es gesellschaftlich vorzugehen und sie nicht ins Private zu verbannen – eine rassistische Handlung ist nicht nur Sache der beteiligten Personen, sondern auch der ZeugInnen. Wichtig ist dabei aber nicht nur die Zivilcourage einzelner Personen, sondern vor allem "brauchbare rechtliche Instrumentarien" um diese zu unterstützen (siehe unten).

Weitere Kapitel des Rassismus Reports beschäftigen sich mit dem Thema Arbeit (5% der Fälle) und Wohnen (6%). Ersteres umfasst z.B. Stellenangebote nur für österreichische StaatsbürgerInnen, oder Mobbingfälle. Zum Thema Wohnen lesen wir zum Beispiel Beleidigungen von NachbarInnen und HausmeisterInnen, Inserate "Vermietung nur an Inländer" oder auch eine Sozialarbeiterin, die auf die Frage einer schwangeren, geflüchteten Frau auf die Frage, ob die ihr angebotene Wohnung nicht etwas klein war folgende Antwort bekam: "Für Ausländer ist es eh genug, wenn sie ein Dach über dem Kopf haben! Sie solle sich nicht beschweren es gibt noch die Möglichkeit, dass sie auf der Strasse schlafen kann." (S 36)

21% der gemeldeten Fälle betreffen rassistische Handlungen der Exekutive – schauerliche Geschichten mit einem verzichtbaren Expertenkommentar von Walter Neumeister (Leiter der Suchtgift-Fahndungsgruppe der Grazer Polizei). So steht dort beispielsweise zu lesen: "Durch Medienberichte, aber auch durch eigene Beobachtung der Aktivitäten schwarzafrikanischer Drogendealer wird die Bevölkerung verunsichert und sensibilisiert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sofort der Verdacht eines möglichen ‚Drogendeals’ aufkommt, wenn ein Schwarzafrikaner mit einem Weißen spricht." Oder: "Wenn ein Polizist oder Gendarm eine Amtshandlung gegen einen schwarzafrikanischen, offensichtlichen Drogendealer führt und dabei angespuckt, gebissen, getreten u.a. wird, kann man sich leicht vorstellen, welche Meinung herrscht." Die Frage ist nur, darf diese "Meinung" der Polizisten Einfluss auf ihre Arbeit haben? Wohin eine solche "Meinung" führen kann, hat uns – neben den zahlreichen Beispielen des Rassismus Reports - ja nicht zuletzt auch der Fall Omofuma vor Augen geführt.

Die letzte Kategorie bilden rassistische Handlungen von Seiten der Behörden und öffentlicher Institutionen (15%). Die Beispiele sind meist aus dem Schulbereich – Angehörige anderer Religionsgemeinschaften haben demnach oft Probleme in Schulen aufgenommen zu werden, bzw. ihre Religion frei auszuüben (z.B. Kopftuchverbot).

Anschließend an die zahlreichen Fallbeispiele berichtet ZARA über die momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen gegen Diskriminierung. In Österreich ist die Antidiskriminierungsgesetzgebung auf verschiedenste einfachgesetzliche Bestimmungen verstreut. Oft sind deshalb die Gesetze gar nicht bekannt und werden daher nur selten angewandt. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) findet einige Punkte, die Österreich zwar in diversen Abkommen ratifiziert hat, deren Umsetzung aber noch auf sich warten lässt, zum Beispiel auch das oben angeführte Fehlen eines angemessenen und effektiven Gesetzesrahmens zur Bekämpfung von Rassismus, oder das fehlende Wahlrecht für MigrantInnen auf Gemeindeebene. Ein besonders schwerwiegender Kritikpunkt ist das AusländerInnenbeschäftigungsgesetz, da AusländerInnen im Vergleich schlechte Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen und ihr Arbeitsplatz gefährdeter ist als der österreichischer ArbeitnehmerInnen (vgl. §8 (2) AuslBG).

Neu ist dieses Jahr noch der Integrationsvertrag hinzugekommen, der AusländerInnen u.a. zu Deutsch- und Staatskundekursen verpflichtet und bei Nichterfüllung europaweit unüblich scharfe Strafen bis hin zur Ausweisung vorsieht.

Nicht in den Hauptausschuss des Nationalrats brachte es hingegen der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte.

Aufgrund der enttäuschenden Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im letzten Jahr sah sich ZARA gezwungen den Forderungskatalog des Rassismus Reports 2000 unverändert zu übernehmen: "Was dieses Jahr fehlt ist ein neuer, aufregender Forderungskatalog von ZARA. Dies, weil sich an der rechtlichen Situation in Österreich seit letztem Jahr nichts geändert hat. Da wir mindestens genauso langweilig sein können, wie unsere Gesetzgeber haben wir beschlossen, uns einfach zu wiederholen: Unsere Forderungen bleiben also die selben wie im Rassismus Report 2000." (S 4)

Kurz gesagt: Österreich soll ein Einwanderungsland bleiben und sich um eine ehrliche Integrationspolitik bemühen. Diskriminierungen müssen aus bestehenden Gesetzen verschwinden und ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz soll beschlossen werden. Beschwerden muss kostenfrei nachgegangen werden – ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Exekutivbeamten sollen ihre Dienstnummern gut sichtbar an der Uniform tragen und außerdem sollten auch Personen ausländischer Herkunft die Aufnahme in den Polizeiapparat ermöglicht werden. Jegliche Form der Verächtlichmachung von Personengruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion ihres Geschlechts oder sonstiger Merkmale sollte unter Strafe gestellt werden. Und im Strafvollzug sollte es eine unabhängige, externe Kontrolle geben, die sich mit Beschwerden von Strafgefangenen auseinandersetzt. Wie gesagt, keine neuen Forderungen, aber deswegen nicht weniger aktuell!

Den Rassismus Report 2001 (und auch 2000) gibt’s gratis zugesandt oder zum Runterladen auf: >>>www.zara.or.at

aus TATblatt Nr. +186 vom 2. Mai 2002

 
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