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Brüssel

Abschiebungen mit Todesfolge: legitimiert? Protest: kriminalisiert?

Im September 1998 wurde Semira Adamu im Zuge einer Abschiebung mit einem Kissen erstickt. Am 18.3. gab es eine Vorverhandlung gegen sieben Gendarmen, die an dieser Abschiebung beteiligt waren. Am darauffolgenden Tag standen AktivistInnen vor Gericht wegen des Vorwurfes der Fluchthilfe vor Gericht - die Aktionen um die es dabei geht waren eine Reaktion auf den Tod Semira Adamus (siehe >>>TATblatt +183).

no-racism.net

Vorverfahren gegen AktivistInnen vertagt

Das Vorverfahren vom 19. März gegen die AktivistInnen des "collectif contre les expulsions" (Kollektiv gegen Abschiebungen) ist auf den 28. Mai verschoben worden. Grund: Die Anwälte der Verteidigung hatten gefordert, dass die fast zur Gänze in niederländisch gehaltenen Anklagedossiers vollständig übersetzt werden, was bisher nicht passiert ist. Die Verteidigung hat außerdem gefordert, dass das Verdachtsmoment der "aide à l'evasion de détenus" (Fluchthilfe) juristisch argumentiert wird und dass der Prozess aufgrund von mangelnden Beweisen niedergeschlagen wird. Antwort: 28. Mai.

Aktion anlässlich des Vorverfahrens gegen die Exekutive

Tags davor hatten sich bei der Aktion anlässlich des Vorverfahrens wegen der tödlichen Abschiebung von Semira Adamu mehr als 100 DemonstrantInnen vor dem Justizpalast versammelt. Das wichtigste Motto bei der Veranstaltung lautete: "Faites du bruit" - Lärm machen!

Die Kundgebung verlief durchaus erfolgreich, wenn auch nicht ohne Zwischenfälle. Die Präsenz einiger Kissen in Händen von DemonstrantInnen, von denen einige schließlich doch noch an Köpfen landeten, machte die Exekutive sichtlich nervös (Semira Adamu war mithilfe eines Kissens erstickt worden). Während dieser Vorfälle wurde plötzlich ein der Exekutive bekannter Aktivist aus der Demo herausgerissen und in Räumlichkeiten des Justizpalastes von einigen "robocops" verprügelt. Er wurde anschließend ins Krankenhaus eingeliefert, gröbere Verletzungen wurden keine festgestellt. Pascal war nach einer Kundgebung im Oktober 1999 (gegen eine kollektive Abschiebung von Roma) wegen einer Auseinandersetzung mit einem fotografierenden Zivilpolizisten in einem Schnellverfahren u. a. wegen "versuchten Diebstahls" und Körperverletzung verurteilt worden und Anfang Februar 2001 zehn Tage in Haft gewesen, wo er misshandelt wurde und einen Hungerstreik begann. Aufgrund der darauffolgenden großen Solidaritätswelle fand schlussendlich kein weiterer Prozess gegen Pascal statt.

Prozess gegen die Exekutive ?

Wie erwartet hat die Staatsanwaltschaft am 18. März eine Urteilsaussetzung für die (Gendarmerie-) Offiziere gefordert, die "kleinen Angestellten" sollten dem Tribunal überlassen werden. Schlussendlich wurden am Montag vier der Beamten (darunter die Offiziere) "freigesprochen", über die drei übrigen soll am 26. April entschieden werden.

Weitere Informationen:

>>>www.no-racism.net

>>>www.collectifs.net/ccle

>>>www.belgium.indymedia.org

aus TATblatt Nr. +184 vom 28.März 2002

 
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