| Schleppnetzfahndungfür das zentrale Melderegister
 Im kommenden Mai werden viele tausend VolkszählerInnen 
        ausschwärmen um den Datenhunger der Behörden zu stillen. Diesesmal 
        wird nicht einmal der Anschein der Anonymität gewahrt. Für den 
        Aufbau eines zentralen Melderegisters wird eine "Parallelaktion" 
        durchgeführt. Die VolkszählerInnen führen eine Schleppnetzfahndung 
        zur Korrektur des Meldeverzeichnisses durch. TATblatt  Alle zehn Jahre findet in Österreich eine Volkszählung statt. 
        Im Auftrag des Bundes führen die Gemeinden die Erhebungen durch. 
        In größeren Gemeinden verteilen ZählerInnen zwischen 2. 
        und 14. Mai die Fragebögen. In der zweiten Maihälfte werden 
        die ausgefüllten Bögen wieder abgesammelt. Die ZählerInnen 
        haben dabei den Auftrag, zu kontrollieren, ob alle Bögen richtig 
        ausgefüllt sind. In Wien werden etwa 9.000 ZählerInnen unterwegs 
        sein. Jede Person betreut etwa 50 Haushalte mit 150 BewohnerInnen. Die 
        ZählerInnen sind zumeist Freiwillige (Gemeindebedienstete, Studierende 
        usw.), die sich einen Zuverdienst verdienen wollen (ATS 8.500,- brutto). 
        Es werden sich jedoch, so wie bei der letzten Volkszählung 1991, 
        einige zwangsverpflichtete Gemeindebedienstete unter den ZählerInnen 
        befinden.  Die VolkszählerInnen sind beauftragt, eigene Wahrnehmungen anzustellen, 
        d.h. sie werden Leute, die zu Hause erreichbar sind, befragen, nach weiteren 
        MitbewohnerInnen forschen und die Lage der Wohnung erkunden. Bei der Volkszählung 
        1991 erhielten ZählerInnen in Wien eine Sonderprämie von ATS 
        70,- für jede aufgespürte Person, die nicht ordentlich gemeldet 
        war.  In kleineren Gemeinden werden die BewohnerInnen zu den Gemeindeämtern 
        geladen um dort die Bögen auszufüllen (jede Person hat allerdings 
        das Recht, die Bögen mitzunehmen und zuhause auszufüllen). Die 
        Teilnahme an der Volkszählung ist gesetzlich verpflichtend. Nicht- 
        oder Falschantworten können mit Verwaltungsstrafen von bis zu ATS 
        30.000,- und /oder sechs Wochen Arrest geahndet werden (wobei Freiheitstrafen 
        in so einem Fall extrem unwahrscheinlich sind). Worum geht es bei der Volkszählung? Angeblich geht es bei der Volkszählung um die Planung von Schulen, 
        Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist aber absurd 
        zu glauben, dass dafür über eine halbe Milliarde Schilling ausgegeben 
        werden. Die Detailergebnisse der Zählung werden darüberhinaus 
        erst mit Ende 2002 ausgearbeitet sein. Zu spät für jede vernünftige 
        Raumplanung. 1991 regte sich breiter Widerstand gegen die Zählung. 
        VertreterInnen der kroatischen und der slowenischen Volksgruppe charakterisierten 
        die Volkszählung als Minderheitenfeststellung und lehnten sie ab. 
        Der kroatische AkademikerInnenbund rief zum Boykott auf. Antirassistische 
        Gruppen verurteilten einzelne Fragen, die sich gegen ausländische 
        Werktätige richteten. Sie sahen die Fragen nach Herkunftsland und 
        Religion als Bespitzelung zur Erhebung des "AusländerInnenanteils". 
        Die Fragen nach Wohnungsgröße und Berufstätigkeit ließen 
        ebenso Ängste vor Repressalien aufkommen: über die Angaben zu 
        Wohnungsgröße und Zahl der Personen könnte schnell ein 
        fremdenrechtlich relevanter "Überbelag" der Wohnung festgestellt 
        werden. Über die Frage nach der Berufstätigkeit kann Arbeitslosigkeit 
        oder Schwarzarbeit registriert werden. Nicht zuletzt durch die systematische 
        Überprüfung aller Wohnungen in Österreich (Befragung der 
        BewohnerInnen, Nachbarn, HausmeisterInnen, HausinhaberInnen) könnten 
        nicht gemeldete AusländerInnen ausgeforscht werden.  In der Öffentlichkeit wird die Erhebung der Hauptwohnsitze als 
        Hauptgrund für die Erhebung genannt. Die Ergebnisse der Volkszählung 
        dienen als Basis für den Finanzausgleich zwischen dem Bund, den Ländern 
        und den Gemeinden. Jeder Hauptwohnsitz bringt den Gemeinden zwischen 7.000 
        und 10,500,- an Bundessteuermitteln im Jahr (je nach Größe 
        der Gemeinde, Wien bekommt als Land etwa 20.000,-). Fragen nach der Aufenthaltsdauer 
        in einer Wohnung oder Fragen nach dem Arbeitsweg und sozialen Aktivitäten 
        am Wohnort dienen zur Einordnung des Hauptwohnsitzes. Viele Gemeinden 
        haben bereits eigene Werbekampagnen gestartet, um BewohnerInnen zur Deklaration 
        eines Hauptwohnsitzes zu bewegen. Einige Gemeinden bieten sogar Hauptwohnsitzgeschenke 
        (Gratisparkpickerl u.ä.) an. In strittigen Fragen eines Hauptwohnsitzes 
        können Gemeinden ein Reklamationsverfahren starten. In solchen Fällen 
        können betroffene Personen mit weiteren unangehmen und intimen Fragen 
        der Behörden rechnen. Es stellt sich die Frage, warum die BewohnerInnen 
        dieses Landes auf solch eine Weise mit den Finanzstreitigkeiten des Staates 
        belästigt werden. Die Fragebögen 
        Zählungsliste für einen Haushalt: Sie enthält Namen, 
          Geburtsdaten und Staatsbürgerschaft der Haushaltsmitglieder und 
          die Wohnsitzfrage. Wer "Hauptwohnsitz" ankreuzt, muss auch 
          ein Personenblatt ausfüllen. Wer "Nebenwohnsitz" ankreuzt, 
          kann zur Ausfüllung einer so genannten "Wohnsitzerklärung" 
          verpflichtet werden. Manche ZählerInnen werden die Zählungsliste 
          bereits nach den Angaben des Melderegisters vorausgefüllt haben. 
          Jedenfalls wird die Zählungsliste mit dem Melderegister abgeglichen. 
          Für nicht oder falsch gemeldete Personen kann das unangenehme Konsequenzen 
          haben. Sie können sich zwar direkt beim Zählorgan ins Melderegister 
          eintragen (zumindest in Wien), ihnen droht aber eine Verwaltungsstrafe. 
          Die Zählungsliste wird von einem Haushaltsmitglied, einer "anderen 
          auskunftspflichtigen Person" (VermieterIn, WohnungsinhaberIn) oder 
          ersatzweise von der Gemeinde ausgefüllt (wenn keine Person anzutreffen 
          war). Die Angaben müssen mit Unterschrift bestätigt werden.Stichtag für die Angaben in der Zählungsliste ist der 15. 
          Mai um 1.00 in der früh. Nicht ganz geklärt scheint die Frage, 
          ob und wie Personen gezählt werden können, die gerade an diesem 
          Tag keinen Wohnsitz in Österreich aufweisen können (dies gilt 
          nicht für lediglich vorübergehend abwesende Personen, die 
          ja noch immer ordentlich gemeldet sein können).
 
         Personenblatt: Dieser Bogen muss jede Person am Hauptwohnsitz ausfüllen. 
          Die Behörden behaupten zwar, dass dieser Bogen anonym ausgefüllt 
          wird, jedoch muss in diesem Bogen das Geburtsdatum eingetragen werden. 
          Zusammen mit den anderen Angaben (z.B. Adresse der Arbeitsstätte) 
          kann jede Person eindeutig ausgeforscht werden (sollte überhaupt 
          das Personenblatt von der Zählungsliste getrennt werden). Auf vier 
          Seiten müssen demografische Fragen (Familienstand, StaatsbürgerInnenschaft, 
          Umgangssprache, Anzahl der lebend geborenen Kinder - für Frauen 
          ab 16 etc.), Fragen zur Bildung (Schulbesuch, Ausbildung), Beruf und 
          Wirtschaft (Lebensunterhalt, Beruf, wirtschaftliche Zugehörigkeit) 
          und Fragen zum Arbeitsweg beantwortet werden. 
        Wohnungsblatt: Von jedem Wohnungsinhaber ist ein Wohnungsblatt auszufüllen. 
          Gefragt wird nach Lage und Ausstattung, Wohnungsfläche, Beheizung, 
          Wohnungsnutzung (Wohnzwecke, Arbeitsstätte), Rechtsgrund der Benützung 
          (Miete etc.). 
         Gebäudeblatt: Für jedes Gebäude ist vom Gebäudeeigentümer 
          (oder Gebäudeverwaltung) ein Gebäudeblatt mit Fragen zu den 
          Eigentumsverhältnissen, der Nationalität der BesitzerInnen, 
          der Gebäudenutzung und zu Sanierungsmaßnahmen auszufüllen. 
        Arbeitsstättenblatt: Vom Inhaber oder dem Leiter einer Arbeitsstätte 
          sind Fragen zur Unternehmensstruktur, zu den Beschäftigten (Männer/Frauen, 
          AusländerInnen/InländerInnen) und zur Tätigkeit auszufüllen. 
        Wohnsitzerklärung: Personen, die mehrere Wohnsitze haben, werden 
          zur Abgabe der Wohnsitzerklärung verpflichtet. Das Ausfüllen 
          ist laut Meldegesetz verpflichtend und soll zur Bestimmung von Haupt- 
          und Nebenwohnsitz dienen. Das Meldegesetz ermöglicht es auch, das 
          Ausfüllen einer Wohnsitzerklärung grundsätzlich von jedem 
          Menschen zu verlangen (in der Praxis wird dies nur bei Personen mit 
          Nebenwohnsitzen verlangt). Da die Bestimmung des Hauptwohnsitzes wesentlich 
          für den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Gemeinden ist, 
          war die Formulierung der Fragen in der Wohnsitzerklärung lange 
          Zeit umkämpft. Manche Gemeinden verlangten umfassende und intime 
          Fragen zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes. Erste Entwürfe des 
          Innenministeriums enthielten Fragen zum Freundeskreis oder zu Vereinsmitarbeit. 
          Nach heftigen Protesten von DatenschützerInnen wurden diese Fragen 
          gestrichen. In der aktuellen Fassung müssen Fragen nach sozialen 
          Aktivitäten in Gemeinden nur mit ja oder nein beantwortet werden. 
          Weitere Fragen betreffen die Aufenthaltsdauer in einer Wohnung oder 
          von wo eine Person den Weg zur Arbeit antritt. Der Ablauf der Volkszählung Ende April werden in größeren Gemeinden die BewohnerInnen 
        mit Hausanschlägen über die Volkszählungstermine informiert. 
        Aus dem Hausanschlag wird zu entnehmen sein, an welchem Tag das Zählorgan 
        in ein Wohnhaus kommt (zwischen 17.00 und 21.00 Uhr) und die Zählungsbögen 
        verteilen will. Für Personen, die nicht anzutreffen sind, werden 
        die Bögen bei anderen Hausparteien oder dem Hauswart hinterlegt. 
        Die ZählerInnen müssen sich mit einem Zählausweis der Gemeinde 
        und mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Es empfiehlt sich, 
        die vorgezeigten Ausweise genauestens zu kontrollieren (es soll ja immer 
        wieder vorkommen, dass sich Personen mit falschen Ausweisen Zutritt zu 
        Wohnungen verschaffen wollen). Die ZählerInnen haben nicht das Recht 
        eine Wohnung zu betreten. Es ist weiters nicht notwendig, irgendwelche 
        Fragen von ZählerInnen zu beantworten. Nichtsdestotrotz erwarten 
        sich die Behörden, dass die ZählerInnen in die Wohnungen gelassen 
        werden um dort gemeinsam mit den BewohnerInnen die Bögen auszufüllen.  Mit Stichtag 15. Mai sollen die Bögen dann von allen BewohnerInnen 
        Österreichs ausgefüllt werden. Jede Person hat das Recht, die 
        Bögen alleine und unbeeinflusst zu Hause auszufüllen. Ein weiterer 
        Hausanschlag informiert die BewohnerInnen von Wohnhäusern, an welchem 
        Tag das Zählorgan kommt (zwischen 16. und 31. Mai) und die ausgefüllten 
        Bögen einsammelt. Die ZählerInnen werden Ersatzbögen mitnehmen 
        und die ausgefüllten Bögen an Ort und Stelle überprüfen. 
        Die ZählerInnen haben die Eintragungen des Melderegisters mit und 
        vergleichen diese mit den Angaben auf der Zählungsliste. Sollten 
        sich Falschmeldungen herausstellen, werden diese an Ort und Stelle korrigiert. 
        Die Gemeinde Wien legt im Vorfeld Wert auf die Feststellung, dass dieser 
        unbürokratische Vorgang eine Verwaltungsstrafe nach dem Meldegesetz 
        (bei Falschmeldung) nicht verhindern kann.  Die Gemeinde Wien ersucht HausbewohnerInnen, die zum Abgabetermin nicht 
        anwesend waren, einen Alternativtermin mit dem Zählorgan telefonisch 
        zu vereinbaren (auf den Hausanschlägen sind Name und Telefonnummer 
        der ZählerInnen vermerkt). Die ZählerInnen sollen nach dem Ende 
        der Zählung die vollständig ausgefüllten Zählpapiere 
        den Magistratischen Bezirksämtern abgeben. Diese überprüfen 
        dann endgültig die Angaben der BewohnerInnen mit bestehenden Daten 
        (insbesondere dem Melderegister). Nicht ganz geklärt ist die Frage, 
        wie lange die ZählerInnen versuchen werden, nicht angetroffene Personen 
        anzutreffen. Die Erfahrungen von der Volkszählung 1991 haben gezeigt, 
        dass die Arbeitsmoral vieler ZählerInnen recht nachlässig war. 
        Sie wurden kaum in den Wohnhäusern gesehen und gaben die unausgefüllten 
        Zählpapiere von nicht angetroffenen Personen einfach wieder beim 
        Bezirksamt ab. Andere ZählerInnen waren da schon dienstbeflissener, 
        sie erstreckten ihre Zählversuche bis in den Juni. Laut Gesetz ist 
        es möglich, die Bögen direkt beim Bezirksamt abzugeben. Bei 
        persönlichen Anfragebeantwortungen meint die Statistik Österreich, 
        dass es möglich wäre, die Bögen mit der Post zu übermitteln 
        (die Gemeinde Wien bestreitet diese Möglichkeit in ihren Werbebroschüren), 
        im Gesetz ist die postalische Übermittlung nicht vorgesehen.  Die Bezirksämter in Wien haben die Möglichkeit bis zur Abgabe 
        der Bögen an die Statistik Austria (Ende des Sommers) Nacherhebungen 
        anzustellen. Angesichts von vielen tausenden nichtausgefüllter Zählpapiere 
        stellt sich die Frage, ob die Bezirksämter die Kapazität haben, 
        alle betroffenen Personen zum Ausfüllen der Zählpapiere zu laden. 
        Bei der Volkszählung 1991 hatten die Behörden nicht nur mit 
        vielen BoykotteurInnen zu tun. Viele tausend Personen waren einfach zum 
        Zeitpunkt der Zählung am Wohnort nicht anzutreffen. Es ist anzunehmen, 
        dass in solchen Fällen zumeist eine Ersatzausfüllung anhand 
        von vorhandenen Daten von den Bezirksämtern (oder den Gemeinden außerhalb 
        Wiens) durchgeführt wird. In strittigen Fragen bezüglich des 
        Hauptwohnsitzes (bei Personen, die mehrere Wohnsitze haben), ist jedoch 
        mit einiger Hartnäckigkeit der Behörden zu rechnen. Einer allfälligen 
        behördlichen Ladung (mittels eingeschriebenen Brief) wäre Folge 
        zu leisten. Nach Paragraf 5.3 des Volkszählungsgesetzes sind die 
        Gemeinden berechtigt, von vorgeladene Personen zu verlangen, die zur "Ausfüllung 
        der Drucksorten erforderlichen Dokumente und sonstigen Nachweise vorzulegen". 
        Bei einer Auskunftsverweigerung kann die Behörde eine Strafverfügung 
        oder ein Straferkenntnis erlassen. Gegen eine Strafverfügung kann 
        Einspruch erhoben werden, gegen eine Straferkenntnis Berufung. Der weitere 
        Instanzenzug gegen eine Verwaltungsstrafe kann bis zum Verwaltungs- oder 
        Verfassungsgerichtshof führen. Dies ist allerdings mit einigen Kosten 
        verbunden und erfordert eine fundierte rechtliche Betreuung.  Zur weiteren Verwertung der Zählungsbögen bei der Statistik 
        Österreich findet sich auf den Bögen der wichtige Vermerk, dass, 
        aus "technischen Gründen", die Bögen nur entlang der 
        Perforation gefaltet werden dürfen und nur mit blauem oder schwarzem 
        Stift beschrieben werden dürfen. Zutreffende Kästchen sollen 
        deutlich angekreuzt werden und außerhalb der Kästchen dürfen 
        keine Anmerkungen angefügt werden. Die Statistik Österreich 
        möchte die Bögen maschinell auswerten, jede Verunreinigung von 
        Bögen würde den geregelten Ablauf der maschinellen Auswertung 
        stören. Die Bögen müssten dann ersatzweise noch einmal 
        ausgefüllt werden. Der geplante Datenverbund Nach Angaben der Behörden wird diese Volkszählung die letzte 
        ihrer Art sein. Die Abgleichung der Volkszählung mit dem Melderegister 
        dient als Vorarbeit für den Aufbau eines elektronischen Zentralen 
        Melderegisters. Dieses soll dann mit anderen öffentlichen Datenbanken 
        (Sozialversicherung etc.) verknüpft werden. Die Bundesregierung hat 
        sich bereits festgelegt, Volkszählungen durch einen Datenverbund 
        zu ersetzen. Erste Entwürfe zur Verknüpfung der Meldedaten mit 
        den Sozialversicherungsnummern haben zu Protesten von DatenschützerInnen 
        geführt. Diese befürchten, dass in Zukunft auch andere Daten 
        (Gesundheitsdaten, Finanzamt etc.) verknüpft werden sollen.   
   
         
          | Der erfolgreiche Volkszählungsboykott 1991 TATblatt  Die Volkszählung von 1991 war von massiven Protesten begleitet. 
              Linke und linksradikale Gruppen, DatenschützerInnen und viele 
              Grüne riefen zum offenen Boykott auf. Von Beginn an waren die 
              OrganisatorInnen der Volkszählung in einer Verteidigungsposition. 
              Sie konnten den Argumenten der GegnerInnen nur wenig entgegenhalten 
              (trotz eines großen Werbeaufwandes). Die GegnerInnen argumentierten 
              mit der fehlenden Anonymität der Zählung, mit der Ungesetzlichkeit 
              der Zusammenstellung der Fragebögen und mit der GegnerInnenschaft 
              zu jedweder Bespitzelung der Bevölkerung. Die Breite der Protestbewegung 
              sowie die Bandbreite der Beteiligungsmöglichkeiten an Boykott 
              und Sabotage machten es für viele leichter, sich zu beteiligen. 
              Der Ablauf der Volkszählung bestätigten viele Befürchtungen 
              der GegnerInnen. Etliche Gemeinden füllten im Voraus die Zählungsbögen 
              aus, einige Gemeinden ließen sich weiter Fragen an ihre BewohnerInnen 
              einfallen (in Kuchl/Salzburg wurden z.B. die BewohnerInnen nach 
              Kreditrückzahlungen befragt), in anderen Gemeinden wurden nur 
              Ehemänner von Familien zur Ausfüllung der Bögen für 
              die ganze Familie geladen (die Ehefrauen durften ihre Bögen 
              selbst nicht ausfüllen) und in manchen Orten wurden die Bögen 
              von den Gemeinden kopiert und archiviert. All diese Vorgangsweisen 
              waren rechtlcih nicht gedeckt. Selbst das Statistikamt musste dagegen 
              bei den Gemeinden protestieren. Boykott und Sabotage Die Zeitungen berichteten das sich etliche VolkszählungsgegnerInnen 
              unter die GemeindezählerInnen gemischt hatten (vor allem in 
              Wien). Diese gingen dann nach dem Stichtag auf Urlaub und waren 
              für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Gemeinden mussten 
              für ausgefallenen ZählerInnen Ersatz besorgen.  In Wien wurde ein VolksVERzählungsbüro und -telefon 
              eingerichtet. In vielen Städten bildeten sich Boykottgruppen. 
              Die GegnerInnen der Volkszählung propagierten eine ganze Bandbreite 
              an individuellen Boykottmöglichkeiten, unterschieden wurde 
              zwischen weichem und hartem Boykott. "weiche" Bokyottaktionen: Um die Lesegeräte des Statistikamtes zum Stehen zu bringen 
              wurde angeregt, die Bögen zu falten, zu knicken, mit allen 
              möglichen Stiften zu beschriften (verlangt wurde die Ausfüllung 
              mit einem weichen Bleistift) und generell die Ausfüllung der 
              Bögen bei Kaffee und Marmeladebrot zu machen. Leute, die sich 
              zu keinem harten Bokyott entschließen konnten, wurde empfohlen, 
              die Zählung auf jede mögliche Weise zu erschweren. Generell 
              sollte ZählerInnen Misstrauen entgegenschlagen. Viele Leute 
              machten im Mai einfach nicht die Türe auf und meinten, sie 
              wären nur zum Blumengießen da, wenn sie im Stiegenhaus 
              von ZählerInnen angetroffen worden sind. Es wurde dazu aufgerufen, 
              bis zu einer behördlichen Ladung keine Bögen auszufüllen. 
              Erst bei einer konkreten Strafdrohung nach einer Ladung stellte 
              sich die Frage nach einem harten Boykott. Einige Leute schickten 
              ihre Bögen anonymisiert an verschiedene staatliche Stellen 
              und andere verschickten überhaupt nur leere gepolsterte Kuverts 
              an die Gemeindeämter (sie argumentierten bei Nachfragen damit, 
              dass der Zählbogen am Postweg verlorengangen sei). Einige Boykottgruppen 
              regten an, dass viele Leute manche Fragen gleich ausfüllen 
              sollten, empfohlen wurde eine Fremdsprache als Umgangssprache und 
              arbeitslos als Berufsbezeichnung. "harter" Boykott Für Personen, die die Zählung offen boykottieren wollten, 
              wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet. Einige Leute wollten den 
              Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bestreiten, um die 
              Rechtswidrigkeit der Zählung nachzuweisen.  Nach dem offiziellen Ende der Zählung im Mai 1991 berichteten 
              die Zeitungen von breitem Misstrauen, dass den ZählerInnen 
              entgegenschlugen sei. Ende Juni fehlten der Gemeinde Wien noch 20 
              Prozent aller Zählblätter (darunter nicht nur viele von 
              BoykotteurInnen, sondern auch von vielen Anderen, die im Mai einfach 
              nicht anzutreffen waren). Die Gemeinden kündigten zwar Nachforschungen 
              an, in der Praxis dürfte das kaum vorgekommen sein. Lediglich 
              in einzelnen kleinen Gemeinden wurden einige Leute länger belästigt. 
              Es ist kein Fall bekannt, dass eine Person eine Verwaltungsstrafe 
              für das Nichtausfüllen der Zählpapiere erhalten hätte. 
              Zu Beginn des Sommers 1991 hatten die Behörden offenbar entschieden, 
              die Sache bleiben zu lassen. Die fehlenden Bögen wurden, soweit 
              möglich, ersatzweise ausgefüllt. Die vielen weichen BoykotteurInnen 
              wurden so zu harten. Die Behörden legten um die Volkszählung 
              1991 einen Mantel des Schweigens. Es wurden keine Zahlen veröffentlicht, 
              wie viele Zählbögen nicht ausgefüllt worden waren. |  
        
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          | Wenig Neues ... aus TATblatt Nr. +167/168 vom 15. Juni 2001 Wenig neues gibt es zur Volkszählung. Nach Ablauf der Zählperiode 
              am 31. Mai sind bisher anscheinend keine Personen weiter belästigt 
              worden. Die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter 
              in Wien kämpfen mit ihrem bürokratischen Chaos und mit 
              dem wachsenden Unmut der Zählorgane. Speziell in den großen 
              Städten dürften viele ZählerInnen erst jetzt dahinterkommen, 
              daß ihr Job mehr Arbeit beinhaltet als nur das Austeilen und 
              Einsammeln der Zählbögen. Die Zählorgane werden von 
              den Behörden genötigt, die Zählpapiere mit den Meldedaten 
              der Polizei abzugleichen. Das dürfte sehr zeitaufwendig sein, 
              speziell wenn ZählerInnen etliche Personen nicht angetroffen 
              hatten (laut "Die Presse" wurden alleine in Wien 60.000 
              Personen von den Zählorganen nicht angetroffen). Die Gemeinden 
              und Bezirksämter verlangen nun, daß die ZählerInnen 
              die Recherchearbeit übernehmen sollen. Der Unmut darüber 
              wird durch die Tatsache verstärkt, daß die Zählorgane 
              für diese Arbeit nicht bezahlt werden. Etliche ZählerInnen 
              weigern sich bzw. scheißen darauf (in Wien sind schon an die 
              100 abgesprungen). Verkompliziert wird die Lage dadurch, daß 
              die Werkverträge der MA 66 in Wien keine Verpflichtung zur 
              Abgleichung der polizeilichen Meldedaten enthalten. Durchhalten 
              werden jene ZählerInnen, die entweder viel Zeit haben oder 
              jene, die auf das Geld angewiesen sind.Die Gemeindeämter sehen sich zur Zeit außerstande, eigene 
              Recherchen durchzuführen und werden Mühe haben, die gesammelten 
              Bögen bis Ende Juli bzw. Ende August an die Statistik Austria 
              abzuliefern.
 Die Arge Daten meldete Ende Mai, daß die Volkszählung 
              2001 gegen das Datenschutzgesetz verstoße. Die Gemeinden hätten 
              Daten aus der Meldeevidenz zum Zweck der Volkszählung in automationsunterstützter 
              Form an die Statistik Austria übermittelt. Nach Meinung der 
              Arge Daten müsse eine solche Datenanwendung neu registriert 
              werden und auf den Zählpapieren müßte ein diesbezüglicher 
              Hinweis (DVR-Nummer) angebracht werden. Die Gemeinden Österreichs 
              hätten daher die Registrierungs- und Informationspflicht verletzt 
              und müßten nach dem Datenschutzgesetz verfolgt werden. 
              In einer Aussendung bestritt die Statistik Austria die Vorwürfe 
              und behielt sich rechtliche Schritte gegen die Arge Daten vor.
 
 "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts 
              zu befürchten." (Paul Kiss, ÖVP-Sicherheitssprecher) aus TATblatt Nr. +166 vom 25. Mai 2001 TATblatt Mit 2. Mai begann Österreich die Volkszählung. In kleinen 
              Gemeinden werden die BewohnerInnen in die Gemeindeämter geladen 
              und dort angehalten, die Zählpapiere gleich auszufüllen. 
              Erst bei Nachfragen wird es BewohnerInnen freigestellt, die Bögen 
              nachhause zu nehmen und dort unbeeinflusst auszufüllen. In 
              den größeren Gemeinden sind Zählorgane unterwegs, 
              bis 14. Mai sollen sie die Zählpapiere austeilen und ab 16. 
              Mai wieder einsammeln. Vorgesehen war, dass die Zählorgane 
              einige Tage vor dem Verteilen der Listen Hausanschläge in den 
              Wohnhäusern anbringen sollten. In der ersten Maihälfte 
              häuften sich jedoch die Beschwerden besorgter BürgerInnen, 
              dass die Zählorgane zum angegebenen Termin nicht kamen oder 
              überhaupt kein Termin zur Verteilung der Zählpapiere angekündigt 
              worden war. In manchen Fällen dürften jedoch VolkszählungsgegnerInnen 
              für das Verschwinden von Hausanschlägen verantwortlich 
              sein. Die Gemeindeämter und die Hotline von Statistik Austria 
              wurden mit Anfragen von obrigkeitshörigen BürgerInnen 
              überschwemmt, die sich Sorgen machten, bei der Zählung 
              vergessen zu werden. In der Pressekonferenz der Statistik Austria 
              am 11. Mai war diese Frage das Hauptthema. Volkszählungsprojektleiter 
              Karl Isamberth beruhigte alle besorgten Menschen damit, dass die 
              Zählorgane eben etwas später kommen würden. Der 15. 
              Mai als Stichtag der Volkszählung habe keine wirkliche Bedeutung, 
              deswegen wäre es auch kein Problem, wenn Zählpapiere nach 
              dem 15. Mai verteilt werden. Isamberth bestätigte auf Journalistenfragen, 
              dass einige Zählorgane bereits vor dem Stichtag mit dem Einsammeln 
              begonnen hätten. Alles kein Problem, so Isamberth. Es sollen 
              jedoch bereits in Wien ein Dutzend Zählorgane wieder abgezogen 
              worden sein. In der Pressekonferenz berichtete Isamberth, dass zwei Fragen in 
              den Zählpapieren auf besonderen Widerstand stoßen: die 
              Frage nach der Religionszugehörigkeit und die Frage nach der 
              Telefonnummer des Arbeitgebers. Den Zählorganen dürfte 
              es sehr schwer fallen zu argumentieren, warum Telefonnummern eine 
              statistische Relevanz haben. Isamberth überraschte mit der 
              Aussage, dass die Gemeinden keine Befugnis hätten, die Richtigkeit 
              der Angaben in den Zählpapieren zu erkunden. Das würde 
              heißen, dass Falschausfüllen de facto straffrei gestellt 
              werden würde, weil eben nur die Gemeinden eine solche Falschausfüllung 
              eventuell aufdecken könnten. Die Statistik Austria kann das 
              nicht mehr zurückverfolgen, da sie die Zählpapiere ja 
              angeblich gleich nach Einlangen anonymisiert. Laut Volkszählungsgesetz 
              sind die Gemeinden verpflichtet, die Vollzähligkeit und Vollständigkeit 
              der Zählpapiere zu überprüfen. Dafür dürfen 
              sie "die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Verwaltungsdaten" 
              heranziehen (Volkszählungsgesetz, Paragraf 6.2). Die Frage 
              ist also, ob zur Vollständigkeit eines Zählpapiers auch 
              die Richtigkeit der Angaben dazugehört. VolkszählungsgegnerInnen 
              weisen darauf hin, dass einige Fragen de facto nicht auf eine Richtigkeit 
              überprüft werden können. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit 
              bedeutet nicht, dass damit die Mitgliedschaft in einer eingetragenen 
              Religionsgemeinschaft gemeint ist. Daher ist es zulässig und 
              richtig, sich zu einer wie immer gearteten Religion zu bekennen, 
              wenn eine Person sich eben dieser zugehörig fühlt. Auf 
              der Website von www.volxzaehlung.at/ bekennen sich einige Personen 
              als Jedi oder zur Zensiten-Religion (Zensit = volksgezählter 
              Bewohner Österreichs). Die Frage nach einer möglichst 
              genauen Berufsbezeichnung spornt die Fantasie vieler Menschen an. 
              Ein Standard-Journalist bezeichnete sich als "Computertastentipper", 
              andere Personen entschieden sich für Berufsbezeichnungen wie 
              "VolkszählungsorganquälerIn", "ÖsterreichvernadererIn", 
              "SauerstoffinkohlendioxidumwandlerIn"; (für AtmerInnen) 
              oder "LeuteschinderIn"; (für Chefs, etc.). Die Bezirksämter in Wien sind mit der Menge an Arbeit zur 
              Volkszählung deutlich überfordert. Die Auskünfte, 
              die an Zählorgane oder betroffene BewohnerInnen gegeben werden, 
              sind teilweise unrichtig oder widersprechen den Angaben der zentralen 
              Hotline der Statistik Austria. Zahlreiche Arbeitsschritte sind bürokratische 
              Leerläufe. Wenn beispielsweise eine Person ihre Zählpapiere 
              dem Bezirksamt sendet, übergibt diese die Papiere dem Zählorgan, 
              das sie auf Vollständigkeit zu prüfen hat und dann wieder 
              dem Amt zurückgibt - wo dann nochmals die Vollständigkeit 
              kontrolliert wird. Die Bediensteten der Bezirksämter müssen 
              neben der Volkszählung auch die normalen Amtsgeschäfte 
              weiterführen. Die ständigen Anfragen von besorgten BürgerInnen 
              können mit der Zeit ganz schön nerven. Einige VolkszählungsgegnerInnen 
              nerven die Gemeinden darüber hinaus mit Honorarnoten, die sie 
              für den Aufwand des Ausfüllens ausstellen. Ein Volkszählungsgegner beschreibt die Stimmung in den Bezirksämtern 
              in Wien mit "aggressiv bis verzweifelt". Die Bediensteten 
              hätten einfach keine Zeit für die Verfolgung einzelner 
              VolkszählungsverweigerInnen. Den Behörden dürfte 
              es reichen, die korrekten Wohnadressen zu ermitteln. Skeptische 
              BürgerInnen sollten einfach eine Ladung abwarten und sich nicht 
              weiter um die Volkszählung kümmern. Keine Person sei verpflichtet, 
              sich aktiv um die Zählpapiere zu kümmern (nur die Verweigerung 
              der Auskunft ist strafbar). Wenn die Volkszählungsinstitutionen 
              am Zählpapier interessiert seien, würden sie sich schon 
              melden. Erst nach Erhalt ein einer eingeschriebenen Ladung sind 
              die Betroffenen verpflichtet, zur Gemeinde zu kommen und die Zählpapiere 
              auszufüllen. Die Zählorgane sind ebenfalls frustriert. Die Gemeinden hatten 
              ihnen einen einfachen und angenehmen Nebenverdienst versprochen. 
              In der Realität wurden sie mit völlig unaktuellen Meldelisten 
              ausgestattet. Die Bezahlung der Zählorgane richtet sich nach 
              den Personen laut Meldeliste (pro Zähler etwa 150 Personen 
              = ca. 8250,-). Wenn nun eine große Anzahl von Personen auf 
              der Meldeliste wegen Übersiedlung entfallen, so entfällt 
              auch die Bezahlung für diese Personen. Den Zählorganen 
              bleibt nur die unbezahlte Arbeit für die Korrektur des Melderegisters. 
              Einige VolkszählungskritikerInnen rufen nun die Zählorgane 
              zu Kampfmaßnahmen für eine Pauschalvergütung auf. Die Gemeinde Wien fordert von ihren Zählorganen eine genaue 
              Dokumentation über die besuchten BewohnerInnen auszufüllen. 
              Neben den persönlichen Daten der ZensitInnen (Name, Adresse) 
              sollen in diese Dokumentation auch Tag und Uhrzeit des Kontaktes 
              mit ZensitInnen sowie ein "Bericht" ausgefüllt werden. 
              Im "Bericht" sollen die Zählorgane nicht weiter definierte 
              Angaben machen, wie zum Beispiel: Schwierigkeiten mit dem zu Zählenden, 
              niemanden angetroffen etc. Den Zählorganen ist es eigentlich 
              freigestellt, welche Beobachtungen sie vermerken und ans Magistrat 
              weiterleiten. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage 
              dieser Bespitzelung und die Frage, wie diese Informationen weiter 
              verwertet werden. GegnerInnen der Volkszählung vertreten die Meinung, dass die 
              Zählpapiere nicht mit Bleistift oder schwarzem/blauem Kugelschreiber 
              ausgefüllt werden müssen. Die entsprechende Aufforderung 
              auf den Zählpapieren sei eine unhöflich formulierten Bitte, 
              der nicht unbedingt entsprochen werden muss. Das Ausfüllen 
              mittels eines dicken Filzstiftes oder roten Kugelschreibers habe 
              zur Folge, dass ein Zählorgan oder ein Bediensteter der Gemeinde 
              die Bögen neu ausfüllen müsse (damit die Lesegeräte 
              der Statistik Austria die Zählpapiere einlesen können). Mittlerweile fand sich doch ein Einzelfall, wo eine Person wegen 
              des Boykotts der Volkszählung 1991 eine Verwaltungsstrafe erhielt. 
              Im März 1992 erließ die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach 
              in Oberösterreich ein Straferkenntnis gegen einen Boykotteur: 
              ATS 440, - für den Totalboykott der Volkszählung 1991. 
              Das Straferkenntnis wurde später vom Unabhängigen Verwaltungssenat 
              Oberösterreich bestätigt. Eine Person hatte die Abgabe 
              der Zählpapiere trotz Aufforderung der zuständigen Gemeinde 
              verweigert, da er die Volkszählung für Verfassungswidrig 
              hielt. Die anderen tausenden Boykotteure blieben von Verwaltungsstrafen 
              unbehelligt. Am 21. Mai meldete das Innenministerium, dass bereits 5600 Reklamationen 
              gegen Zuordnungen des Hauptwohnsitzes eingelangt sind. Die Gemeinden 
              kämpfen verzweifelt um Hauptwohnsitze, da dies die Grundlage 
              für den Finanzausgleich ist (je nach EinwohnerInnenzahl bekommen 
              die Gemeinden zwischen 7000 und 25000 Schilling jährlich für 
              jeden Hauptwohnsitz). Bei der Volkszählung 1991 gab es rund 
              120.000 Streitfälle zwischen den Gemeinden. Diese wurden vom 
              Statistischen Zentralamt erledigt. Diesmal erhalten die involvierten 
              Gemeinden allerdings Parteienstellung, was die Erledigung der Streitfälle 
              (und damit die Auswertung der Volkszählungspapiere) erheblich 
              verkompliziert und in die Länge zieht. Weiterführende Informationen zur Volkszählung und dem 
              in Aufbau befindlichen Zentralen Melderegister (ZMR) finden sich 
              auf der Website >>>www.volxzaehlung.at. Das Innenministerium hat ein eigenes Infotelefon zum ZMR eingerichtet: 
              (01) 53126-2336 (täglich von 8 bis 15 Uhr). Der Projektleiter der Volkszählung bei der Statistik Austria 
              steht für Anfragen zur Verfügung: Karl Isamberth, Tel. 
              (01) 71128-7240, E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at Die Gemeinden und die Magistratischen Bezirksämter in Wien 
              haben eigene Volkszählungstelefone eingerichtet, die Nummern 
              finden sich in den regionalen Werbeblättern. 
     
  Aktivitäten rund um die Volkszählung volxzaehlung.at Seit 21. April ist die Website >>>volxzaehlung.at 
              online. Die BetreiberInnen sehen ihre Seite als "Diskussionsbeitrag 
              zur Debatte um Grundrechte und Datenschutz". Sie sehen die 
              Volkszählung als eine Einschränkung der Grundrechte und 
              wollen mit ihrer Website zu einer Diskussion über "alternativer 
              Standpunkte" anregen. Die Website bietet umfassende Informationen 
              zur geplanten Zählung, zum Ablauf, zu geplanten Gegenaktivitäten 
              und ein offenes Diskussionsforum. Die BetreiberInnen von volxzaehlung.at 
              legen Wert auf die Feststellung, dass sie keinesfalls zum Gesetzesbruch 
              auffordern wollen.
   Volkszählungssendung auf >>>Orange 
              94,0 Radio Widerhall bringt am Freitag, den 27. April (um 19.30 Uhr) 
              einen Beitrag zur Volkszählung 2001. In der Sendung werden 
              der Vorsitzende der Datenschutzkommission, Prof. Herbert Haller, 
              und der Obmann der >>>ARGE 
              DATEN, Dr. Hans Zeger, zu Wort kommen. Die beiden werden zu 
              prinzipiellen rechtlichen Aspekten und der Sinnhaftigkeit der Zählung 
              sprechen. Weiters soll auch ein anonymes Zählorgan zu Wort 
              kommen, das über die eigenen Erfahrungen von den Zuständen 
              hinter den Kulissen berichten wird. Straßenfest in Wien Am 9. Mai wird es ab 14.00 Uhr beim Victor Adler-Markt in Wien 
              ein Volkszählungs-Straßentheater geben. Neben Straßentheater 
              sind Musik, Infotische und viel Spektakel geplant. Dazu sind noch 
              viele fleißige AktivistInnen nötig, die möglichst 
              zum Vorbereitungstreffen am 27. April kommen sollen. Das Treffen 
              findet im Infoladen 10 im EKH um 19.00 Uhr statt - 1100 Wien, Wielandgasse 
              2-4. Grüne "Unnötig, unwürdig und unsinnig" bezeichnete 
              die Grüne Gemeinderätin Jutta Sander (Wien) die Volkszählung 
              in einer Pressekonferenz am 18. April. Sie forderte zwar nicht zum 
              Boykott der Zählung auf, "aber die kritischen BürgerInnen 
              sollen ihre Fantasie spielen lassen". Gemeinderätin Sander 
              regte das "mündige, fantasievolle Ausfüllen" 
              der Bögen an und zerrieß in einer symbolischen Aktion 
              während der Pressekonferenz ein Personenblatt. Sander verwies 
              auf die Strafdrohung für VerweigerInnen und meinte dazu, dass 
              bei der letzten Zählung 1991 kein einziges Verwaltungsstrafverfahren 
              gegen Boykotteure eingeleitet worden war. Generell solle den Zählorganen 
              ein "gesundes Misstrauen" entgegengebracht werden. Für 
              Totalboykotteure regte Sander an, sich vor dem 15. Mai (dem Stichtag 
              der Zählung) abzumelden und sich drei Tage später wieder 
              anzumelden - das erspare die sinnlose Zählung. fill-out-party Die Linke Liste Alsergrund veranstaltet am 20. Mai im Cafe Dogma 
              (1090 Wien, Lichtentalergasse 20) eine "fillout-party". 
              "Begleitet von ausfüllender Musik" erhält jede 
              Person, die einen Volkszählungsbogen mithat und ihn gemeinschaftlich 
              ausfüllt, ein Gratisgetränk. |    
     
         
          | Mündige BürgerInnen fragen nach Die Gemeinden und das Statistikamt bieten zur Volkszählung 
              eine Vielzahl von Informationstelefonen und anderen Kontaktmöglichkeiten. 
              Mündige BürgerInnen können sich dort direkt an die 
              Verantwortlichen wenden, um ihre Fragen und Beschwerden loszuwerden. Bei der Statistik Österreich ist Projektleiter Karl Isamberth 
              für Fragen zuständig: Tel. 71128-7240E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at
 Für Wien organisiert das Statistische Amt (MA 66) die Volkszählung, 
              die Info-Hotline hat die Nummer: 4000-88680 (Mo bis Fr 9.00 bis 
              18.00),E-Mail: volkszaehlung@wien.gv.at
 Der Leiter der Volkszählung, Dr. Franz Satzinger, hat die Nummer 
              4000-88611.
  In den einzelnen Bezirksämtern sind Volkszählungsgruppen 
              als Koordinationsstellen für die ZählerInnen und die Kontrolle 
              eingerichtet worden (die Telefonnummern sind im Telefonbuch zu finden). In anderen Gemeinden sind die zuständigen Gemeindeämter 
              für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich. Auf der Website von Statistik Österreich finden sich die offiziellen 
              Informationen zur Zählung (inklusive der Zählpapiere und 
              der Gesetzestexte): >>>www.statistik.at 
              oder >>>www.grosszaehlung.at  Die Gemeinde Wien bietet ihre Informationen auf der Seite >>>www.wien.at 
              an. Der Infoladen 10 in Wien hat eine Info-Sammlung zu den Aktivitäten 
              bei der Volkszählung 1991 - Infobroschüre, Flugblätter, 
              Texte, Zeitungsartikel. Infoladen 10, Wien, Wielandgasse 2-4, Portiersloge 
              im EKH, Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr und Sa von 16.00 bis 20.00. |  |