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Klagt Gross?

Heinrich Gross, NS-Arzt von der Euthanasie-Anstalt "Am Spiegelgrund", klagt. Quer durch die Medien.
In einem Verfahren hat er nun verloren, nämlich gegen "Die Presse", die einen ehemaligen Gefangenen des Spiegelgrund erzählen hatte lassen, wie Gross ihn mit Injektionen gequält hatte. Richter Friedrich Forsthuber wies in erster Instanz die Klage ab, da es um die Vorgänge am Spiegelgrund und nicht um die Anklage wegen Mordes gegen Gross gegangen sei. Gross-Anwalt Lehner legte Berufung ein.
Das Presse-Urteil erging im September, Mitte Oktober war die Verhandlung gegen die Zeitschrift "Wespennest" angesetzt, und das obwohl Gross offiziell verhandlungsunfähig ist und zu keinem Termin selbst erscheint. Klagsgrund gegen das Wespennest war ein Artikel des Arztes Werner Vogt, der schon in den 70er Jahren von Gross geklagt worden war und damals gewonnen hatte, in dem Gross wie immer als Euthanasiearzt bezeichnet wurde. Vor Gericht erschien Gross auch diesmal nicht, sondern der Neffe seines Anwalts, Stefan Lehner. Richterin Ilse Maria Vrabl-Sanda vom Landesgreicht Wien war das jedoch offensichtlich nicht genug, und sie schlug vor, wenn Gross nicht gehen könnte diesen doch zuhause zu besuchen, wogegen Anwalt Lehner einwandte: "Ich weiß nicht, ob das zielführend ist. Ich weiß nicht, wie weit er sich erinnern kann". Die Richterin ließ jedoch nicht locker und bestand darauf, daß sie Gross persönlich befragen müsse, ob er Lehner überhaupt die Vollmacht erteilt habe das Verfahren nach dem Mediengesetz einzuleiten.
Eine Befragung scheinen die Lehners jedoch nicht zu wünschen. Die Verhandlung wurde vertagt. Stefan Lehner will ausloten, ob nicht eine Befragung seines Onkels als Zeuge ausreicht, denn "Gross geht es sehr schlecht".

TATblatt +154, S. 11

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