TATblatt


Das Imperium schlägt zurück

Rechtshilfe 2000

In den ersten Tagen der Proteste gegen die blauschwarz Regierung beteiligten sich viele DemonstrantInnen an Aktionen, die nach dem Gesetz Sanktionen nach sich ziehen. Diejenigen DemonstrantInnen, die sich vermummt hatten, werden wohl in Zukunft keine Probleme mit der Staatsgewalt haben. Während der Proteste gab es nur wenige Festnahmen. Es gibt jedoch Hinweise, daß die Behörden anhand von Film- und Fotoaufnahmen GesetzesübertreterInnen ausforschen wollen. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß auch Eierwürfe auf Hausfassaden als Gesetzesübertretungen geahndet werden können.

Sollte eine Person in nächster Zeit von BeamtInnen zu Hause oder an der Arbeitsstelle besucht werden, empfiehlt sich, zuerst einmal keine Aussagen zu machen. Gesetzlich verpflichtend sind in Österreich lediglich Angaben zur Person, d.h. Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Familienstand. Selbst die Rechtsanwaltskammer empfiehlt in solchen Fällen den Betroffenen, keine weiteren Angaben zu machen. Auch ein unverfängliches Gespräch mit den BeamtInnen könnte später vor Gericht verwendet werden. Jede Information kann Teil einer Anklagekonstruktion werden, oder es wird einfach Baustein in den Akten, die sie seit Jahren gegen jede Opposition anlegen. Bevor die Behörden keine volle Akteneinsicht gewährt und die Betroffenen einen Rechtsbeistand kontaktiert haben, sollten keine Aussagen gemacht werden. Auch vermeintliche drückende Beweise sollten nicht zu Aussagen verführen.

Auch bei Festnahmen während Demonstrationen oder Aktionen empfiehlt sich diese Vorgangsweise. Bei der Polizei sollte verlangt werden, ein Telefonat zu führen. Falls die Nummer einer Rechtshilfe (535-91-09) bekannt ist, sollte diese angerufen werden, sonst aber können auch FreundInnen angerufen werden, die von außen dann Druck auf die Polizei ausüben können. Nach der Entlassung ist es von Vorteil ein genaues Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem alle Details der Festnahme und der Einvernahme (Zeit, Ort, Umstände, beteiligte Personen) festgehalten werden. Diese Protokolle dienen als Gedächtnisstütze, falls es später ein Verfahren vor Gericht geben sollte.

Für eventuelle Verfahren können Spenden auf folgendes Sparbuch eingezahlt werden: Verkehrskreditbank (BLZ 18190), Nr. 71305900005.

Ansonsten viel Spaß bei künftigen Aktionen und hoffentlich werdet ihr diese Hinweise niemals gebrauchen müssen.



mehr zum Widerstand gegen die österreichische Rechts-Rechtsextrem-Koalition
sowie weitere Beiträge zu Rassismus in Österreich und diverse andere Artikel aus aktuellen und älteren TATblatt-Ausgaben siehe Inhaltsübersicht auf der
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aus: TATblatt nr. +132  (3/2000) vom 10. februar 2000
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