Zeugenvorladungen vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren gegen Steinmetz

Wegen Aussageverweigerung 5Monate Beugehaft und 800DM Bußgeld gegen Ursel Quack

Nachdem Ursel Quack vor 5 Monaten vom Oberlandesgericht Koblenz in einem §129a Prozeß wegen "Unterstützung einer terroristischen Verewinigung" (RAF) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 20 DM verurteilt wurde, erhielt sie jetzt durch den Bunndesgerichtshof in Karlsruhe eine "Zeugen"-Vorladung im Verfahren nach §129a gegen VS-Agenten Steinmetz. Zuletzt hatte das Bundeskriminalamt einen Vernehmungsversuch am 9.10.96 gestartet. An diesem Tag fand im Landeskriminalamt Saarbrücken die Rückgabe der bei Hausdurchsuchungen 1994 beschlagnahmten Gegenstände statt. Zu diesem vom BKA vereinbarten Termin war der Leiter des Ermittlungsverfahres im BKA gegen Steinmetz angereist. Ursel Quack lehnte eine Vernehmung ab, woraufhin der BKAler die Weitergabe der Angelegenheit nach Karlsruhe ankündigte.
Das Verhör beim Bundesgerichtshof fand am gestrigen Donnerstag den 28.11.96, ab 14.00 statt. Aktuell sind uns im gleichen Zusammenhang drei weitere Vorladungen bekannt.

Ursel Quack verweigert jede Aussage vor Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt

Was Ursel Quack zu "Steinmetz« zu sagen hatte, zu ihrem fast vierjaährigen Kontakt und zu ihrer politischen Verantwortung darin, haben wir schon im August 1994 in unserer Aufarbeitung zur Krise der revolutionären Linken "Like a Rolling Stone...« veröffentlicht. Die Antwort des Bundesgerichtshofs auf die Aussageverweigerung: fünf Monate Beugehaft und 800 DM Bußgeld. Noch am gleichen Tag wurde Ursel Quack von Karlsruhe in der JVA Bühl verbracht.

Die Zeugenvorladungen gehören zu den Möglichkeiten, die die über 10-jährige Tätigkeit des VS-Agenten Steinmetz in der radikalen Linken für die Staatsschutzapparate geschaffen hat. Im Zusammenhang des Ermittlungsverfahrens gegen Steinmetz gab es bereits neun Vorladungen.
Am massivsten war bisher das Wohnprojekt Fritzlarer Straße in Frankfurt betroffen: Fünf Hausdurchsuchungen, vier BewohnerInnen befanden sich ab Dezember 1995 mehrere Monate in Beugehaft.
Andrea Wolf, eine ehemalige Bewohnerin der Fritzlarer Straße, entzog sich ihrer Vorladung vor die Bundesanwaltschaft am 20.7.1995, und lebt seither in der Illegalität. Inzwischen läuft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen §129a, "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung« und "Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion« (gemeint ist die Sprengung des Knastneubaus Weiterstaft durch die RAF).

Das zeigt, wie fließend der Übergang von der "Zeugin« zur "Angeklagten« ist.
Umgekehrt ist der bisherige Verlauf gegen Ursel Quack: Vor einem halben Jahr noch Angeklagte, soll sie jetzt "Zeugin« im gleichen politischen Kontext sein.

Saarbrücken, 29. November 1996

Kontakt:
basis - Alte Feuerwache
Am Landwehrplatz 2
56111 Saarbrücken
Tel 0681 - 399990
Fax 0681 - 34145

Schreibt Ursel Quack!!!
Wir als Readktion grüßen dich an dieser Stelle aufs Herzlichste!!!

Ursel Quack
JVA Bühl
Hauptsr. 94
77815 Bühl