Anna und Arthur halten immer noch das Maul ?!!

Festnahmen von Bernhard und Michael und AZ Durchsuchungen in Aachen

Bernhard Falk und Michael Steinau wurden am 26. 02. 1996 in Witzhave bei Hamburg festgenommen. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - den Antiimperialistischen Zellen (AIZ) - vorgeworfen. In diesem Zusammenhang wird gegen sie wegen "Mordversuch" und wegen "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion" ermittelt. Seit ihrer Festnahme sitzen beide unter verschärften Haftbedingungen: Isolationshaft, eine Stunde Einzelhofgang, anderthalb bzw. zwei Stunden Besuchszeit im Monat, Besuch nur mit Trennscheibe usw.. Bernhard sitzt in Köln - Ossendorf, Michael in Lübeck. Am Abend ihrer Festnahmen sind von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Durchsuchungsbefehle für das Autonome Zentrum in Aachen und für mehrere Wohnungen in anderen Städten angeordnet worden. Am Mittag des darauffolgenden Tages wurde das AZ von ca. 25 LKA und BKA Bullen durchsucht, wobei diverse Sachen (z.B. grüne und rote Farbe etc.) beschlagnahmt wurden, die am 14.6.96 alle wieder zurückgegeben wurden. Die Beschlagnahmung der Gegenstände erfolgte wegen "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Anordnung. Aus dem Beschlagnahmebeschluß vom 25.3.96 (also knapp einen Monat nach der Durchsuchung) geht hervor, daß die beschlagnahmten Sachen als Beweismittel zur Anklage gegen Bernhard dienen sollen. Er soll das "AZ regelmäßig aufgesucht" haben. "Es besteht der Verdacht, daß die sichergestellten Gegenstände von der AIZ zur Begehung von Straftaten benutzt und von dem Beschuldigten in das Autonome Zentrum deponiert worden sind."

Derzeitige Situation in Aachen

Seit der Verhaftung von Bernhard und Michael ist klar, daß einzelne Leute aus dem linken politischen Spektrum von den Staatsbütteln observiert werden. Zudem ist sicher, daß das BKA Anfang Juli diesen Jahres einen Menschen, der schon seit Jahren nicht mehr politisch aktiv ist, mehrmals hintereinander zu Hause aufgesucht hat. Ein Grund warum die Bullen diesen Menschen aufgesucht haben war, daß dieser Mensch vor mehreren Jahren mit Bernhard lose bekannt war. Die Bullen nutzten dabei seine besondere soziale Situation aus, um ihn unter Druck zu setzen und somit Aussagen aus ihm heraus zu pressen. Dabei gelang es den BKA´lern unter anderem ihn 10 Stunden am Stück auszuhorchen. Nach dem letzten Verhör machte dieser Mensch den Bullen klar, daß er Ihnen nicht weiter als Zeuge zur Verfügung stünde, d.h. er keine weiteren Aussagen machen würde. Mittlerweile hat dieser Mensch eine Vorladung als Beschuldigter (§129) bekommen und sollte am 29.7. bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erscheinen. Dieser Mensch ist dort jedoch nicht erschienen.

Außerdem hat es angeblich auch seitens des LKA´s einen Anquatschversuch im März diesen Jahres gegeben. Dieser Anquatschversuch galt einem Menschen der bis vor einiger Zeit linke politische Arbeit in Aachen gemacht hat.(...)

Gefahr für Bernhard und Michael

Alles was die Staatsanwaltschft an gerichtsverwertbaren "Informationen" bekommt, wird sie zur Untermauerung ihres Konstruktes benutzen. Niemand kann sagen, ob irgendeine Information (z.B. ob einer der beiden als Kind oft krank war) nicht dazu benutzt wird, ein "TäterInnenbild" zu erstellen. Durch solche "TäterInnenbilder" können Beschuldigte als "typische TerroristInnen" dargestellt werden, um somit auf eine Verurteilung hinzuarbeiten. Dazu braucht die Staatsanwaltschaft aber gerichtsverwertbare Informationen, wie beispielsweise Aussagen von ZeugInnen. Für Bernhard und Michael kann durch Aussagen der Knastaufenthalt auf 10/15 Jahre oder noch länger erweitert werden.

Gefahr für Dritte

Die Gefahr für weitere Personen ergibt sich derzeit vor allem aus den fehlenden Beweisen gegen Bernhard und Michael. Zum einen bietet die Festnahme einer weiteren Person, der die AIZ-Mitgliedschaft an die Fersen konstruiert wird, für BKA und Staatsanwaltschaft, die Möglichkeit zunächst keine neuen Beweismittel gegen die beiden liefern zu müssen. Zum anderen brauchen sie für die Konstruktion einer "terroristischen Vereinigung" drei Menschen um nach §129a Anklage erheben zu können. Außerdem interessieren sich die Staatsbüttel auch für sog. "Negativraster", d.h. wenn 10 Leute sagen damit habe ich nichts zu tun, bleiben drei Menschen übrig, die es gewesen sein müssen. Der/diejenige, den/die es erwischt, das dritte Mitglied sein zu müssen, bieten sich dann ähnliche Perspektiven wie sie sich Bernhard und Michael in Aussicht gestellt haben.(...)

Weitere Anquatschversuche und gemachte Aussagen

Es ist zu befürchten, daß das BKA weitere Versuche starten könnte, durch Anquatschen und unter Druck setzen von Leuten an Aussagen zu kommen. Es ist wichtig Bescheid zu sagen, wenn Du angequatscht worden bist oder eine Vorladung von den Bullen oder Staatsanwaltschaft bekommen hast. Wichtig ist gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir mit dieser Situation umgehen können um im evt. auch schlimmsten Fall (wenn Aussagen gemacht wurden) "Schadensbegrenzung" betreiben zu können.

Öffentlichkeit

Schutz vor solchen Staatsbüttelmethoden ist am besten zu gewährleisten, daß konkrete Versuche öffentlich gemacht werden. Schließlich ist es den Staatsbütteln nicht gerade recht, wenn seine Machenschaften publik werden. Im Interesse von Bernhard und Michael und möglicherweise noch anderen, sowie auch von Dir selbst, solltes Du Dich an Infoläden oder sonstige Szeneorte Deiner Stadt wenden und Dich mit anderen gegen Staatsschutzangriffe organisieren.

Falls Ihr von BKA / LKA / Verfassungsschutz / Staatsanwaltschaft oder Gerichten angesprochen oder angeschrieben werdet, - sowohl als ZeugIn oder als BeschuldigteR - empfehlen wir Euch sofort mit einer/m Anwalt/Anwältin in Verbindung zu setzen. (...)

Wir finden es wichtig sich (im Vorfeld) mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn das einzige Mittel Verurteilungen weitgehend zu vermeiden, ist die Aussage zu verweigern, sowohl als ZeugIn als auch als AngeklagteR. Dazu gehört außerdem, dem Staat von vornherein die Informationssammlung zu erschweren. Ebenso gehört dazu auch das Spekulieren über Aktionen am Telefon, in Kneipen und sonstigen Szeneläden zu unterlassen. Denn Telefone und Spitzel haben große Ohren !!!

Wir fordern die sofortige Freilassung von Bernhard und Michael !!!

(Anmerk. d.Red.: Text wurde gekürzt, da es inhaltliche Überschneidungen mit dem Aussageverweigerungstext gibt)