Bezahlt wird nicht??? -

Jetzt erst recht!!!

Erneute Hausdurchsuchungen wegen radikal

Am 17. Juli 1996 kam es erneut zu bundesweiten Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem radikal Verfahren.

Auf Anordnung der Bundesanwaltschaft (BAW) fanden in Hamburg, Flensburg, Buxtehude, Speyer, Ludwigshafen und Mannheim Durchsuchungen bei angeblichen AbonnentInnen der Zeitung radikal statt.

Als Begründung für diese Durchsuchungen wurde der §129a StGb angeführt. Mit diesem Gesinnungsparagraphen wird die Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für vom Staat als "kriminell" eingestufte "Vereinigungen" unter Strafe gestellt. Im Fall der Zeitschrift radikal laufen seit Ende 1993 bundesweit etliche Ermittlungsverfahren mit dem Ziel, aus einem Zeitungsprojekt eine kriminelle Vereinigung zu konstruieren.

Bisher sind in diesen Verfahren noch nicht einmal die Anklageschriften erstellt; umso abstruser klingt die Begründung für die letzten Hausdurchsuchungen. Diese lesen sich, in einem uns zugespielten Durchsuchungsbeschluß, wie folgt:

"(...) Der Beschuldigte ist Abonnent der Untergrunddruckschrift "radikal". Die bisherigen Ermittlungen begründen den Verdacht, daß er durch den Bezug der Druckschrift und Zahlung des Abonnentenpreises der "radikal"-Organisation Hilfe geleistet sowie mehrere Exemplare (...) dieser Druckschrift weiterverbreitet und sich somit wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und der Beteiligung an den nachstehend aufgeführten Presseinhaltsdelikten strafbar gemacht hat."

Wie schon vor einiger Zeit veröffentlicht, sind bei den Durchsuchungen am 13.06.1995, die sich gegen angebliche Mitglieder und UnterstützerInnen der Gruppen AIZ, RAF, Komitee und gegen die Zeitung radikal richtete, Adressenlisten beschlagnahmt worden, von denen die BAW behauptet, daß es sich hierbei um Abolisten der radikal handelt. Wir wissen, daß einige der Adressen, die am 17.Juli durchsucht wurden, auf diesen Listen stehen.

Es ist der BAW nach den Durchsuchungen und Verhaftungen vom 13.9.1995, sowie durch die Kriminalisierung innerhalb der letzten 18 Jahren, von der angebliche HerausgeberInnen, Infoläden, Buchhandlungen und HandverkäuferInnen betroffen waren, nicht gelungen, das Erscheinen der radikal zu verhindern. Der erneute Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuch zielt eindeutig darauf ab, die Möglichkeiten der Verbreitung der Zeitung zu verringern.

Die BAW bastelt weiter an der "kriminellen Vereinigung" radikal und konstruiert in diesem neuen Ermittlungsansatz, daß zwar nicht das Lesen der radikal eine strafbare Handlung ist, wohl aber das Bezahlen.

Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß der Besitz und das Abonnieren einer radikal nicht strafbar ist, und auch noch nie strafbar war!!

Und die Parole bezahlt wird nicht, finden wir in diesem Zusammenhand eindeutig kontraproduktiv!

Wir lassen uns das Lesen nicht verbieten, lese hier, lese da - verkaufe radikal!

Und abonnieren könnt Ihr natürlich auch:

Für Abos und Texte:

Alle Briefe nur im doppelten Umschlag!

Äußerer Umschlag:
Ravage, Van Ostadestraat 233n, NL-1073 TN Amsterdam
Innerer Umschlag: Z.K.

Verantwortlich für Schikane und Kriminalisierung: Dr. Wolst, Richter am Bundesgerichtshof

Gruppe für unkonventionelle VISDP`s Juli 96