Verfahren eingestellt

In der letzten Ausgabe der rZ berichteten wir von zwei Verfahren in Lübeck wegen des Verdachts auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (radikal) nach §129. Konkret ging es bei dem Vorwurf, um eine Person, die ein Flugblatt mit der Erklärung "einiger radikal Gruppen" vom Juli 1995 in den Knast geschickt hatte, sowie um eine oder mehrere unbekannte Personen, die dieses Flugblatt erstellt hatten.

Nachdem das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft Flensburg, gegen die namentlich beschuldigte Person (Schuldanerkenntnis nach §153a und Zahlung von 1000,--DM an die Staatskasse) abgelehnt worden war, kam es nun, einige Wochen später, zu einer nicht weiter begründeten Verfahrenseinstellung ohne Auflagen.

Verfahren eingestellt

Verfahren eingestellt

In der letzten Ausgabe der rZ berichteten wir von zwei Verfahren in Lübeck wegen des Verdachts auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (radikal) nach §129. Konkret ging es bei dem Vorwurf, um eine Person, die ein Flugblatt mit der Erklärung "einiger radikal Gruppen" vom Juli 1995 in den Knast geschickt hatte, sowie um eine oder mehrere unbekannte Personen, die dieses Flugblatt erstellt hatten.

Nachdem das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft Flensburg, gegen die namentlich beschuldigte Person (Schuldanerkenntnis nach §153a und Zahlung von 1000,--DM an die Staatskasse) abgelehnt worden war, kam es nun, einige Wochen später, zu einer nicht weiter begründeten Verfahrenseinstellung ohne Auflagen.