ABSCHRIFT

Presseerklärung

Seit dem 26.02.1996 befindet sich mein Mandant, Bernhard Falk, geb. am 15.10.1967, in Untersuchungshaft.

Ihm gegenüber wird der Vorwurf erhoben, sich seit Dezember 1995 als Mitglied einer terroristischen Vereinigung, der AIZ, beteiligt zu haben, sowie am 23.12.1995 durch eine Sprengstoffexplosion versucht zu haben, einen Menschen zu töten.

Die Haftbedingungen sind durch Beschluß des Ermittlungsrichters vom 26.03.1996 wie folgt geregelt worden:

a. Der Beschuldigte ist in einem besonders gesicherten Haftraum unterzubringen.

b. Die gemeinsame Unterbringung des Beschuldigten mit anderen Untersuchungs- oder Strafgefangenen in demsleben Raum ist ausgeschlossen.

c. Die Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen und am gemeinschaftlichen Gottesdienst wird zunächst nicht gestattet.

Konkret sieht dies so aus, daß sich der Mandant 23 Stunden in seienr Zelle befindet, deren Fenster zum Hof hin zusätzlich durch einen engmaschigen Fliegendraht abgeschossen ist.

Die Zelle ist daher so dunkel, daß ständig das künstliche Licht angeschaltet sein muß.

Ein Rufkontakt zu anderen Gefangenen, die in dem Hof Hofgang haben, ist nicht gestattet.

Der Mandant hat Einzelhofgang.

Diese Bedingungen führen beim Mandanten, bis auf die z.Zt. einstündigen Besuche seiner Mutter pro Monat, zu einer fast kompletten Isolation von der Außenwelt.

Aus Protest gegen diese Haftbedingungen wird der Mandant vom 26.04.1996 bis zum 04.05.1996 die Nahrungsaufnahme verweigern.

Der Mandant befindet sich in der JVA Köln, Rochusstr. 350, 50327 Köln.

Köln, 29.04.1996

Edith Lunnebach

Rechtsanwältin, Köln


ABSCHRIFT

Presseerklärung

in dem Ermittlungsverfahren gegen Michael Steinau wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der AIZ.

Mein Mandant befand sich vom 19.04. bis 26.04.1996 und befindet sich erneut seit dem 03.05 bis 10.05.1996 im Hungerstreik.

Er protestiert gegen die isolierenden Haftbedingungen, denen er unterworfen ist.

Michael Steinau befindet sich seit dem 26.02.1996 in Untersuchungshaft, z.Zt. in der JVA Lübeck.

Ihm wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mordversuch im Zusammenhang mit einem Anschlag auf das Peruanische Honorarkonsulat in Düsseldorf am 23.12.1995 vorgeworfen, der Haftbefehl wird auf Flucht- und Verdunklungsgefahr gestützt.

Die Haftbedingungen sind als "besondere Sicherungsmaßnahmen" durch Haftstatut des Ermittlungsrichters am BGH geregelt. Mein Mandant ist in einem besonders gesicherten Haftraum unterzubringen, jeder Kontakt mit anderen Gefangenen auch bei den üblichen Gemeinschaftsveranstaltungen wird ausgeschlossen. Er hat nur Einzelhofgang. Besuche finden mit Trennscheibe statt, eine Ausnahme wird lediglich bei den Eltern gemacht.

Dies bedeutet eine fast vollständige Isolation von der Außenwelt.

Diese wird allenfalls durch die weiteren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft durchbrochen.

So wurden bereits im März 1996 von BKA-Beamten in Zusammenarbeit mit einem Polizeiarzt dem Mandanten Haare nicht nur abgeschnitten, sondern auch gegen seinen Willen ausgerissen.

Am 30.04.1996 wurde de Mandant zu einer Gegenüberstellung verbracht, bei der er die körperliche Mitwirkung verweigerte und die unter den gegebenen Umständen jeden kriminalistischen Sinn entbehrt. Er war mit Handschellen gefesselt, von zwei BKA-Beamten wurden der Oberkörper aufrecht gehalten und der Kopf an den Haaren nach hinten gezogen. Die Handschellen drückten derart auf die Finger, daß im Daumen heute noch ein Taubheitsgefühl besteht, der Mandant hatte mehrere Tage lang Nackensteife und Schmerzen in der Kopfhaut.

Rechtsanwältin Ehrhardt