Resolution des Bundesweiten - Antifa - Treffen

Mai 1996

Am 14. August 1996 wird in Lüneburg der Prozeß gegen 17 Menschen aus Göttingen eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen Mitglieder der Autonomen Antifa (M) Göttingen zu sein. Diese soll eine "kriminelle Vereinigung" nach § 129 StGB sein.

Das Verfahren ist auf 131 Verhandlungstage (mit drei Prozeßtagen pro Woche) angesetzt. Durch Festlegung des Gerichts von zwei AnwältInnen pro Angeklagtem/r ergeben sich insgesamt 3,5 Millionen DM Kosten. Das bedeutet den finanziellen Ruin der Angeklagten.

Hier soll eine öffentlich arbeitende Gruppe zu einer "kriminellen Vereinigung" erklärt werden. Die strafrechtlichen Grundlagen dieses Verfahrens sind im wesentlichen lediglich angebliche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und angeblicher Landfriedensbruch. Eine Verurteilung in diesem Verfahren würde einen deutlichen Einschnitt in die Möglichkeiten linker Organisierung bedeuten. Mit einer Verurteilung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der jederzeit auf andere ähnlich arbeitende linke Gruppen übertragen werden könnte.

Das Verfahren gegen die Antifa (M) ist Teil der Repression gegen die Linke in den letzten Jahren, die unter anderem dazu dient, die politische Arbeit lahmzulegen.

Beispiele dafür sind:

Vor dem Hintergrund der forcierten (Re)-Militarisierung der deutschen Außenpolitik und der massiven Umverteilung von unten nach oben, läuft der Repressionsapparat nach innen auf vollen Touren.

Angriffe auf linke Strukturen gab es schon immer, einmal mehr, einmal weniger. Bei diesen Angriffen geht es um die Zerschlagung von Strukturen, die für eine Organisierung der Linken eintreten und um das Kappen linker Geschichte. Strukturen, welche linke Geschichte nicht auf den Müllhaufen derselben werfen, sondern diese aufgreifen, um daraus neue revolutionäre Perspektiven zu entwickeln, die weiterhin linken militanten Widerstand thematisieren. Gegen diese Strukturen richtet sich die Repression in diesem Moment.

Kämpfe wir dagegen an!

Das B.A.T. fordert die sofortige und bedingungslose Einstellung der Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) und die Herausgabe allen beschlagnahmten Materials !

Das B.A.T. ruft zur Teilnahme an der Demonstration in Göttingen zu Beginn des Verfahrens gegen die Autonome Antifa (M) auf !

Keine Kriminalisierung des linksradikalen Widerstandes !

Solidarität ist eine Waffe !

Plenum des B.A.T. im Mai 1996

Das Bundesweite-Antifa-Treffen (B.A.T.) findet mit Beteiligung von ca. 40 Städten seit 3 Jahren regelmäßig statt. Die darin vernetzten antifaschistischen Gruppen versuchen über einen Informationsaustausch hinaus, Aktionen und Perspektiven antifaschistischer Arbeit zu diskutieren und zu entwickeln. Kontakt: B.A.T., c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg.