Benjamin Ramos Vega an Spanien ausgeliefert !!!

Am Mittwoch 05.06.1996, wurde Benjamin Ramos Vega um 13:05 Uhr über den Flughafen Berlin Tegel an Spanien ausgeliefert. Er wurde noch am gleichen Tag der Audiencia Nacional vorgeführt. Die Auslieferung wurde in einer Blitzaktion durchgeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Verfassungsklage von Ramos Vega abgewiesen hatte.

Nicht einmal seiner Ehefrau wurde noch die Gelegenheit gegeben, sich zu verabschieden. Die Verteidigerin von Ramos Vega, Petra Schlagenhauf, konnte nur unter großen Schwierigkeiten durchsetzten, ihn beim Flug zu begleiten.

Kern der Verfassungsklage war das Verwertungsverbot, der durch Folter erlangten Erkenntnisse. In ihrer Entscheidung ging die dritte Kammer des BVG davon aus, daß gegen den Belastungszeugen von Ramos Vega Folter angewandt wurde, dennoch wurde das Verwertungsverbot von indirekter Folter nicht als Auslieferungshindernis anerkannt. Diese Entscheidung nannte einer der Verteidiger von Ramos Vega, Nicolas Becker, "feige und grundrechtsfeindlich".

Die Entscheidung des BVG ging erst am Dienstag 04.06.1996, per Post bei den AnwältInnen ein, obwohl sie bereits vom 29.05.1996 datierte. Auf Nachfrage beim BVG wurde der Verteidigerin noch in der Woche zuvor telefonisch mitgeteilt, daß die Entscheidung weder gefällt wurde noch akut anstehe. Keine 24 Stunden nachdem die Entscheidung zugestellt wurde, ist Ramos Vega nun bereits ausgeliefert.

Damit ist offensichtlich, daß die Bundesregierung bereits vorab über die Entscheidung informiert wurde, damit die Auslieferung organisiert werden konnte. Die Verteidigung wurde hingegen hingehalten und in skandalöser Form jeder Möglichkeit beraubt, gegen die Auslieferung vorzugehen. Das Asylverfahren von Ramos Vega war noch nicht abgeschlossen, die Verteidigung war unmittelbar nach Zustellung des BVG-Beschlusses dabei, eine Klage bei der europäischen Menschenrechtskommission einzulegen, mehrere Abgeordnete des Bundestages hatten bereits eine Petition gegen die Abschiebung vorbereitet, mit der der Bundesjustizminister aufgefordert werden sollte, aus politischen Gründen einer Auslieferung nicht zuzustimmen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Folter als Hilfsmittel der spanischen Verfolgungsbehörden nicht als Auslieferungshindernis anzuerkennen und die Art und Weise, wie die Auslieferung umgesetzt wurde, zeigen in krassester Form, daß die Frage der Menschenrechte keine Rolle spielt, wenn es um die Zusammenarbeit und die Interessen der europäischen Verfolgungsbehörden geht.