"Wenn man nur genügend mit Dreck schmeißt, bleibt auch was hängen"

(Aus der Prozeßerklärung von Azime Y. im Hamburger PKK Prozeß vom 20.03.1996)

Seit dem 20.03.96 findet vor dem Oberlandesgericht in Hamburg der Prozeß gegen zwei Kurdinnen und einen Kurden statt.

Die Angeklagten werden dabei beschuldigt, hohe FunktionärInnen der PKK in der BRD zu sein. Angelastet wird ihnen Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in der PKK, sowie die Beteiligung an zwei Mordversuchen zur "Disziplinierung von Abtrünnigen".

Während von Seiten der KurdInnen die Vorwürfe bestritten werden, versucht die Anklagevertretung, wie auch schon in den Prozessen vor den OLG`s München und Düsseldorf, ihr Konstrukt einer ausländischen "terroristischen Vereinigung" innerhalb der PKK, die von deutschem Boden aus operiert, festzuschreiben.

Der Stellenwert, den die Bundesanwaltschaft diesem Verfahren beimißt, läßt sich allein auch daran ablesen, daß die BAW selbst die Anklagevertretung vor dem OLG Hamburg stellt.

Hintergrund der Anklagekonstrukte ist dabei, daß die PKK als kurdische Organisation rein juristisch in der BRD nicht zu belangen ist, da es sich bei ihr, wie gesagt, um eine Auslandsorganisation handelt. Zur Unterstützung des NATO Bündnispartners Türkei wurde deshalb von Seiten der BRD eine Teilorganisation innerhalb der PKK konstruiert, die für die Planung und Durchführung von Aktionen in der BRD zuständig ist.

Während die Bundesanwaltschaft bislang erfolglos versucht, dieses staatlich aufgestellte Konstrukt zu beweisen, läuft flankierend dazu in den Medien eine Kampagne, die sich gegen jegliche Aktivitäten, die den Krieg in Kurdistan und die deutsche Beteiligung thematisieren, stellt. Die Gleichsetzung KurdIn = TerroristIn ist dabei das leicht durchschaubare und erklärte Ziel dieser Medienhetze.