Durchsuchungen und kein Ende

Erneut bundesweite Razzien durch das BKA

In den letzten Tagen sind im Zusammenhang mit dem Verfahren vom 13.6.95 (bezüglich der Zeitung radikal) erneut Durchsuchungen in verschiedenen Städten gelaufen.

Am 19. Dezember 1995 fanden in Oldenburg, in Münster und in Bremen Hausdurchsuchungen statt.

- In Oldenburg wurde morgens um 600 Uhr, auf Anordnung von Ermittlungsrichter Beyer, die Wohnung nebst Nebenräume und KFZ einer Frau durchsucht. (Der Durchsuchungsbeschluß lautet auf die "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" u.a.). Die Durchsuchung dauerte zwei Stunden, die Frau wurde ED-Behandeit und es wurdeneinige Gegenstände beschlagnahmt.

Während der Durchsuchung wurde die Frau nach Ulli (einer der gesuchten Personen im radikal-Verfahren) befragt.

- In Bremen gab es zwei Durchsuchungen.

Morgens um 6°° Uhr wurde die Wohnung eines Mannes und seiner Mitbewohnerin durchsucht. Die Begründung ist auch hier die "Unterstützung der kriminellen Vereinigung radikal". Der Mann wurde ED behandelt, seiner Mitbewohnerin wurden Lichtbilder vorgelegt und sie wurde befragt.

Nach Beendigung der Hausdurchsuchung um 14.30 Uhr fand im Anschluß eine weitere Durchsuchung in Bremen statt.

Trotz der Abwesenheit des Bewohners wurden wie bei der morgendlichen Durchsuchung diverse Gegenstände beschlagnahmt.

Beschlagnahmt wurde in beiden Fällen Computeranlagen, Disketten etc.

- Auch in Münster fand morgens um 6°°Uhr eine Durchsuchung bei einer Frau statt. Die Begründung ist ebenfalls der "Verdacht auf Unterstützung der kriminellen Vereinigung radikal". Beschlagnahmt wurde wie bei allen vorangegangenen Durchsuchungen Computer, Disketten und persönliche Unterlagen.

-In Kiel wurde am nachmittag eine Wohnung vom LKA (Landeskriminalamt)in Abwesenheit der Bewohner durchsucht. Betroffen waren zwei Männer. Einer als Beschuldigter (§§129/!29a) und der andere als Beteiligter. Auch hier wurden hauptsächlich Computer und Disketten beschlagnahmt. Außerdem intersierten sich die Beamten für Layout Material. Das BKA hat die Durchsuchung telephonisch angeordnet. Als Begründung muß eine Postkarte herhalten, die angeblich in Bremen gefunden wurde, Als die Betroffenen später die Beschlagnahmeprotokolle bei der Polizei abholen wollten, wurde einer der beiden zur Erkennungsdienstlichenbehandlung (Foto, Fingerabdrücke) gebracht. Dabei wurde versucht ihm Fragen über das Verfahren zu stellen.

- Zusätzlich wurde in Dresden am 14. Dezember 1995 der Infoladen "Schlagloch" sechs Stunden von zwanzig LKA-Beamten durchsucht. Zwei anwesende Personen wurden formlosverhört.

Die Durchsuchung -mit Beschluß des Dresdner Amtsgerichtes vom 12.12.95- fand mit der Begründung des Verdachtes auf Werbung für eine terroristische Vereinigung nach §129/a STGB statt. Anlaß hierfür ist das "Ermittlungsergebnis", daß der lnfoladen "Schlagloch" die Zeitung radikal (laut BAW "eine kriminelle Vereinigung mit Ziel der Unterstützung von terroristischen Vereinigungen") vertrieben haben soll.

Zwei Personen wurden vorübergehend festgenommen, diverses Info- und Organisationsmaterial wurde beschlagnahmt.

Unsere Einschätzung, daß sich mit der Freilassung der Gefangenen nichts grundsätzliches im Verfahren und Vorgehen der BAW ändert, wird dadurch leider bestätigt. Die neuesten Aktionen von der BAW zeigen deutlich, daß der Angriff vom 13.6 ernst zu nehmen ist, die Ermittlungen weiter-laufen und das Verfahren immer noch ausgeweitet wird.

Deswegen nicht vergessen:

Anna und Arthur halten's Maul - Pah wir sagen nix

Keine Aussage bei Justiz und Bullen!!!