Lauschangriff -- die wievielte eigentlich?

Wie in der Jungen Welt vom 18./19.11.95 zu lesen ist, flog am 6.11. eine vermutlich über 13 Monate andauernde nachrichtendienstliche Bespitzelung einer Anwaltskanzlei im Wiesbadener/Frankfurter Raum auf.

Bei der bespitzelten Kanzlei handelt es sich um die Anwälte, die seit 1993 im Auftrag der Grams-Eltern versuchen, die staatlich verordnete Selbstmordversion von Wolfgang Grams zu widerlegen und eine Erschießung durch die GSG 9 zu beweisen.

Die Ausspähung kam dadurch ans Licht, daß die Anwälte nach dem Tip: ihre Kanzlei werde aus einer gegenüberliegenden Wohnung gefilmt und fotografiert, telefonisch die Presse informierten. Doch noch bevor das Fernsehteam des hessischen Rundfunks am Tatort erschien, wurden zwei Stunden später per Lieferwagen alle betreffenden Apparaturen abtransportiert. Eine Woche später wurden dann offenbar auch aus dem Hinterhof weitere Abhöranlagen entfernt.

Es wurden also offensichtlich nicht nur alle Räume der Kanzlei von Außen observiert, sondern auch die Telefone abgehört.

Für die betreffenden Anwälte stellt diese Observation einen schweren Angriff in ihre Anwaltsarbeit dar, denn wenn sie von einer generellen Ausspähung hochsensibler Mandantinnengespräche ausgehen müssen, dann können sie logischerweise ihr Büro dicht machen.

Das BKA wollte auf Nachfrage diese Abhöraktion weder bestätigen, noch dementieren. Die Bundesanwaltschaft hat jedenfalls, nach eigener Aussage, keine derartige Maßnahme genehmigt.

Das BKA scheint sich auch in diesem Fall geagt zu haben, was scheren uns parlamentarische Debatten, wenn wir die Technik schon lange besitzen und unsere Praxis schon längst anders aussieht, als die Gesetzgebung.

Willste mal ziehen ?? Nee oder vielleicht doch!!!

Gene der Eltern sollen angebliche K.O.M.I.T.E.E.-Mitglieder überführen.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen drei Männer, denen vorgeworfen wird, die Sprengung des in Bau befindlichen Abschiebeknastes in Grünau (Berlin Köpenick) versucht zu haben, stecken offenbar in der Sackgasse. Wie anders ist es zu erklären, daß jetzt nach Beschluß vom 19.10.95 die Bundesanwaltschaft (BAW) die Blutentnahme der Eltern der drei anordnet, um ihnen mittels vergleichender DNA-Analyse einige Kippen zuzuordnen, die in 2 vermeintlichen Tatfahrzeugen aufgefunden wurden?

Zigaretten, halb aufgeraucht, dann ausgedrückt und inzwischen ein halbes Jahr später, vertrocknet.

Unabhängig von ihren möglichen Ergebnissen ist der Sinn und Beweiswert dieser Analyse in diesem Fall auch deshalb anzuzweifeln, als keineswegs behauptet werden kann, daß die tatsächlichen RaucherInnen der besagten Zigaretten auch zwangsläufig etwas mit der versuchten Sprengung des Abschiebeknastes zu tun haben müssen. Schließlich kommen als potentielle RaucherInnen der Kippen doch wohl alle Personen in Betracht, die die aufgefundenen Fahrzeuge in den Tagen und Wochen vor dem 11.4. benutzt haben, oder zufällig beim Trampen mitgenommen worden sind. Da stellt sich die Frage, ob die jetzt auch alle genanalysiert werden müssen .... ?

Zwei Elternpaare haben die Untersuchungen abgelehnt. Sie berufen sich auf ihr Recht als Angehörige, die Mitwirkung im Verfahren zu verweigern, die eine Belastung ihres Sohnes zur Folge haben könnte. Darüber kann sich auch der BGH nicht hinwegsetzen. Anders jedoch ist es bei den Eltern einer der Verdächtigen Männer, die der Genanalyse zugestimmt haben. Sie werden in den nächsten Tagen zur Blutuntersuchung vorgeladen.

Was die BAW in der drei-seitigen Anordnung nicht für Wert hielt, den betroffenen Eltern mitzuteilen, ist die Tatsache, daß diese die Genanalyse verweigern können. Denn: Sogar in Strafverfahren rangiert der "Schutz der Familie" anscheinend vor der vermeintlichen - Aufklärung von Straftaten.

Christel Fröhlich in Rom verhaftet

Am 28.10.95 wurde Christel Fröhlich-Padula in Rom verhaftet. Christel war mit spezieller Genehmigung des italienischen Innenministeriums nach Rom gereist um dort ihren inhaftierten Ehemann Sandro Padula zu besuchen.

Grundlage ihrer Festnahme ist ein internationaler Haftbefehl der französischen Behörden, der mit einem 1982 durchgeführten Sprengstoffanschlag gegen eine arabische Wochenzeitung begründet wird. Für diesen Anschlag hat bis heute keine Organisation die Verantwortung übernommen.

Bereits 1982 wurde Christel, die sich zu diesem Zeitpunkt wegen Sprengstoffbesitz in italienischer Haft befand, von den französichen Behörden in diesem Zusammenhang vernommen. Nach ihrer Haftentlassung 1988 kehrte Christel nach Hannover zurück. Die Ermittlungen wurden - mal offen, mal verdeckt - weitergeführt. Die Beweislage war und ist so dünn, daß es hier, in der BRD, nie zu einer Anklage gereicht hat.

Bis zum heutigen Tag hat die Presse, allen voran die Hannoversche Allgemeine Zeitung, nichts unversucht gelassen, Christel als "Top-Terroristin" aufzubauen.

Mit der jetzigen Verhaftung von Christel wird das fortgesetzt, woran unterschiedliche Behörden sich seit 13 Jahren zu schaffen zu machen: ihrer habhaft zu werden.

Dies wurde nur möglich durch die Zusammenarbeit der deutschen, italienischen und französischen Behörden. Da Christel, als deutsche Staatsbürgerin, von der BRD nicht ausgeliefert werden kann, ist es völlig offensichtlich, daß die Genehmigung ihrer Einreise nach Italien nur dem Zweck ihrer Verhaftung diente.

Machen wir uns nichts vor, das Verfolgungsinteresse der Ermittlungsbehörden war schon immer grenzenlos.

Wir fordern:

die Aufhebung der Isolation

keine Auslieferung nach Frankreich

Christels sofortige Freilassung

Soligruppe zu Christel Fröhlich

c/o annabee Buchladen

Gerberstr. 6

30169 Hannover

Protestiert gegen die Verhaftung von Christel bei:

Signore Dini

ministro della grazio e giustizia

Via Arenola 70

I - 00186 Roma