Chemiewaffeneinsatz
und Verstümmelung von Leichnamen gefallener Guerillas
Kriegsverbrechen der türkischen Armee
Michael Knapp, Kurdistansolidaritätskomitee Berlin
Die Berichte über den Einsatz
chemischer Waffen in den kurdischen Bergen reißen seit Beginn der 1990er
Jahre nicht ab. Allerdings ist der konkrete Nachweis immer wieder schwer,
obwohl es deutliche Indizien gibt, die dafür sprechen, da das Militär
den Zugang zu entsprechenden Informationen durch Sperrgebiete und Repression
behindert und so die Kriegsverbrechen zu verschleiern versucht. Aus
dem Jahr 1986 gibt es eine nie dementierte Anordnung des türkischen
Generalstabs, der den Einsatz chemischer Waffen in bestimmten Situationen
empfiehlt.
Ein aktueller Fall eines solchen Kriegsverbrechens konnte jedoch durch
die Hinzuziehung von Bildern verstorbener Guerillas dokumentiert und
mit großer Wahrscheinlichkeit verifiziert werden.
Nach Ergebnissen einer Menschenrechtsdelegation, die im März dieses
Jahres die kurdische Provinz Colemêrg (Hakkari) bereiste, wurden nahe
der türkisch-irakischen Grenze zwischen dem 8. und dem 15. September
letzten Jahres acht Menschen Opfer eines Einsatzes von chemischen Substanzen
durch das türkische Militär.
AugenzeugInnen berichteten von dem Vorfall und beschrieben, dass Soldaten
gasförmige, allem Anschein nach chemische Waffen in Form von Geschossen
in eine Höhle in der Nähe der türkisch-irakischen Grenzstadt Çelê (Çukurca)
(Provinz Colemêrg) einbrachten und wenige Zeit später acht Menschen,
Mitglieder der kurdischen Guerilla, aus dieser Höhle bargen. Einige
der bereits leblosen Körper wurden daraufhin zusätzlich von Panzerfahrzeugen
überfahren und/oder erschossen.
Bei den Toten handelt es sich um Rızgar Aşkan, Aziz Özer, Ramazan Yıldız,
Kahraman Şex Ali, Yahya Musazade, Salih Güleç, Aliye Timur und Hanife
Ali, im Alter von 19 bis 33 Jahren.
Mitglieder der Delegation legten die Bilder der Leichname der Gefallenen
in Deutschland ForensikerInnen und BildfälschungsexpertInnen vor, wobei
deren Echtheit bestätigt wurde und deutliche Hinweise auf den Einsatz
chemischer Waffen festgestellt werden konnten. So weisen die Leichname
beispielsweise großflächige Verbrennungen auf, wobei jedoch die Körperbehaarung
deutlich intakt blieb. Dies schließt eine Hitzeeinwirkung bei den Verbrennungen
aus und ist ein deutlicher Hinweis auf chemische Mittel. Für weitere
Verbrechen wie das Verstümmeln der Leichname durch Überfahren mit schweren
Fahrzeugen gibt es an den Leichen ebenfalls Spuren.
Die Bilder wurden zusammen mit den Gutachten am 23.07.2010 auf einer
Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. An der Konferenz nahmen unter
anderem der Delegationsteilnehmer Martin Dolzer und das Mitglied des
Europarates und des Bundestages für die Partei „Die Linke“ Andrej Hunko
teil.
„Das Gutachten der Hamburger Gerichtsmedizin bestätigt die uns übermittelten
Augenzeugenberichte. Es wird deutlich, dass die türkische Armee gegen
die von der Türkei ratifizierte Chemiewaffenkonvention (CWK) verstößt.
Hierbei handelt es sich um gravierende, zu verurteilende Menschenrechtsverletzungen
und ein Kriegsverbrechen“, so der Soziologe und Türkeiexperte Martin
Dolzer, der an der Menschenrechtsdelegation teilgenommen hatte.
Andrej Hunko bewertete die Bilder juristisch und erklärte:
„Dieser Vorfall muss untersucht und aufgeklärt werden. Die Verwendung
chemischer Waffen ist für Unterzeichnerstaaten der CWK verboten. Sollte
sich der Vorwurf eines Chemiewaffeneinsatzes erhärten, muss dies Konsequenzen
durch den Executive Council der Organisation für das Verbot chemischer
Waffen (OPCW) nach sich ziehen. Die Türkei ist wie alle anderen Unterzeichnerstaaten
verpflichtet, sämtliche chemischen Waffen zu deklarieren und abzubauen.“
Die Berichte der AugenzeugInnen spiegeln Methoden wider, die in einem
Befehl des türkischen Generalstabs vom 25.02.1986 empfohlen wurden.
In dem 1989 in der Zeitung „Ikibine Doğru“ veröffentlichten und vom
damaligen Oberbefehlshaber Necdet Öztorun unterzeichneten Befehl heißt
es, Tunnel und Höhlen könnten u. a. zerstört werden durch „a) den Einsatz
von Giftgas und b) den Einsatz giftiger Insekten, die speziell gezüchtet
werden“. Im selben Befehl heißt es auch „c) Gas, Bomben und ABC-Waffen:
nebel- und branderzeugende Waffen, Tränengas und Brechreiz erregende
Gase werden, wenn notwendig, von befreundeten Streitkräften benutzt.“
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Tränengas
in einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen das Kriegsrecht verstößt
(u. a. gegen die von der Türkei 1974 ratifizierte Biowaffenkonvention).1
Schon am 11. Mai 1999 setzte das türkische Militär CS-Gas gegen Guerillas
in einer Höhle in der Nähe von Şirnex (Şırnak) ein. Mindestens 20 Personen
starben bei diesem Angriff. Ein deutscher TV-Journalist konnte einen
Splitter der eingesetzten Granaten sicherstellen. Eine Analyse des Forensischen
Instituts der medizinischen Fakultät an der Universität in München identifizierte
das CS-Gas. Der Geschosssplitter konnte einer CS-Gas-Granate der deutschen
Firma Buck, die mit einer offiziellen Exportlizenz der Bundesregierung
an die Türkei verkauft worden war, zugeordnet werden.2
Hinweise auf den Einsatz chemischer Waffen gibt es in den letzen Wochen
und Monaten mit der Ausweitung des Krieges immer wieder. So wurden beispielsweise
am 11. Mai 2010 Brandbomben, die mit hochgiftigem weißem Phosphor bestückt
waren, nach AugenzeugInnenangaben über landwirtschaftlich genutzten
Flächen in der Provinz Dersim abgeworfen. Es existieren Aufnahmen, auf
denen detonierende Bomben zu sehen sind, die den abgeworfenen Phosphorbomben
bei der Gaza-Operation Israels am 27.12.2008 gleichen, welche von der
Times als Phosphorbomben des US-amerikanischen Typs M825A1 identifiziert
worden waren.3 Der hochgiftige weiße Phosphor
kann schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod hervorrufen.4
Auch bei den Angriffen auf die Region Kandil setzt die türkische Armee
immer mehr auf solche Waffen. So wurden nach regionalen Quellen bei
einem Luftangriff durch das türkische Militär landwirtschaftliche Flächen
mit Napalm bombardiert. Dabei wurden mindestens zwei Häuser zerstört
und große Mengen Vieh getötet. Durch einige der abgeworfenen Bomben
entstanden sofort Flächenbrände. Die Bevölkerung fordert, dass der Angriff
untersucht werden müsse.
Nach einem weiteren Bombardement Anfang Juli 2010 durch das türkische
Militär leiden mindestens 45 Personen an den verschiedensten Beschwerden.
In dem Dorf Warte in der Gegend von Diyana wurde nach Klagen eine Untersuchung
begonnen, die ergab, dass auch in anderen Regionen, in den Dörfern Perdesan
und Zergeli, bisher mindestens 45 Personen nach dem Bombardement an
für B-Waffen typischen Symptomen wie Erblindung, Schädigung der Stimmbänder
und Brustschmerzen leiden. Die Gesundheitsverantwortlichen erklärten,
dass der Verdacht bestehe, dass bei der Bombardierung der Dörfer verbotene
Waffen zum Einsatz kamen. Außerdem wurde festgestellt, dass nach den
letzten Bombardierungen die Auswirkungen wesentlich größer gewesen und
beispielsweise alle Pflanzen im Wirkungskreis der Bomben abgestorben
seien.5
Immer wieder werden Regionen in Süd- wie in Nordkurdistan vom türkischen
Militär auch mit konventionellen Waffen bombardiert. Dabei wird insbesondere
die Zivilbevölkerung ins Visier genommen, da die Guerilla nicht greifbar
ist.
Bei Luftangriffen auf die Region Kandil wurden nach regionalen Angaben
in den letzten zwei Jahren mindestens 36 Dörfer zerstört und bei weiteren
Dörfern die Bevölkerung zur Flucht gezwungen. Dabei wurden teilweise
1 000kg-Bomben eingesetzt. Allein in den letzten zwei Monaten führte
das dazu, dass mehr als 6 500 Menschen vertrieben wurden, die jetzt
in Zelten in Flüchtlingslagern unter extremen Bedingungen gezwungen
sind zu leben.6
Diese Form der Kriegsführung, die auf die Vernichtung der Lebensgrundlagen
der kurdischen Bevölkerung zielt, hat in den letzten Monaten eine erschreckend
hohe Intensität bekommen. So löste das Militär allein in den letzten
eineinhalb Monaten mehr als 61 Waldbrände durch Artillerie- und Luftangriffe
aus und behinderte vielerorts das Löschen. Alltäglich sind mittlerweile
Meldungen über getötetes Vieh bei den Operationen. Bei den Bränden verloren
in den letzten zwei Monaten mindestens zwei Personen ihr Leben, mindestens
zwei weitere ZivilistInnen bei Bombardierungen durch die türkische Armee.
Bei dem von der Delegation
dokumentierten Fall werden zwei Faktoren deutlich:
1. der Einsatz chemischer Waffen und
2. die Verstümmelung und Misshandlung der Körper gefallener GuerillakämpferInnen
und solcher, die dafür gehalten werden.
Diese Form der psychologischen Kriegsführung gegen die kurdische Bevölkerung
durch Schändung der Leichen gefallener Guerillas hat eine lange Tradition
im türkischen Militär. 1995 gingen Bilder um die Welt, als türkische
Soldaten mit den abgeschnittenen Köpfen von Guerillas posierten. Dass
solche und ähnliche Praktiken der psychologischen Kriegsführung nicht
der Vergangenheit angehören, zeigt die aktuelle Häufung neuer vergleichbarer
Kriegsverbrechen.
So konnte die Menschenrechtsdelegation ebenfalls u. a. einen Fall aus
der Region Çaldıran [siehe auch Kurdistan Report Nr. 150] dokumentieren,
bei dem am 07.10.2009 zwei Guerillakämpfer und ein Gymnasiast zu Tode
gefoltert und schwer verstümmelt worden waren. Die Systematik dieser
in den 90er Jahren alltäglichen extralegalen Hinrichtungen und schweren
Verstümmelungen von Guerillaleichnamen zeigen weitere aktuelle Beispiele.
So sind erst Anfang August in Colemêrg mindestens drei Guerillas lebend
gefangen genommen und dann erschossen worden.7 Es gibt
etliche weitere Ereignisse dieser Art, bei denen die KämpferInnen zu
Tode gefoltert wurden.
An mindestens 22 Leichen von während Gefechten im Juli 2010 gefallenen
Guerillas in Sêrt (Siirt), Gümüşhane, Amed (Diyarbakır) und Şemzînan
(Şemdinli) wurden Folterspuren festgestellt. Nach Berichten und Bildern
waren verschiedene Misshandlungen an den Leichen festzustellen, u. a.
zertrümmerte Schädel, ausgestochene Augen, abgetrennte Gliedmaßen.
Nach Informationen von Akın Birdal, des Trägers des Menschenrechtspreises
von amnesty international, waren die Gesichter von sechs der Leichen
in Sêrt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, was entweder auf Verbrennungen
oder Verätzungen schließen lässt.
Bei einigen der Toten drängte sich BeobachterInnen der Verdacht auf,
dass die Verletzungen prämortal zugefügt wurden, insbesondere bei dem
am 23.06.2010 getöteten Hamit Ulaş. Er war nach Aussagen seines Bruders
verletzt, aber lebend aus einer Wohnung heraus festgenommen worden.
Sein Bruder war Zeuge der Festnahme. Am toten Körper von Ulaş wurden
schwerste Verletzungen festgestellt, wie zum Beispiel, dass ihm die
Augen ausgestochen worden waren. Ob diese Verletzungen vor oder nach
dem Tod zugefügt wurden, ist dabei nicht deutlich.8
Immer wieder sind in der jüngeren Vergangenheit die Leichen der Gefallenen,
u. a. in Sêrt, nicht den Familien übergeben, sondern vom Militär verscharrt
worden. Auf diese Weise sollen die Familien der Gefallenen zusätzlich
gedemütigt und demoralisiert werden.
Trotz dieser Kontinuität von schwersten Menschenrechtsverletzungen und
Kriegsverbrechen tritt die beabsichtigte Demoralisierung der Bevölkerung
nicht ein. Die Bevölkerung bekennt sich zu Zehntausenden entschlossen
zu ihren Gefallenen. Sowohl die verstümmelten Leichen in Sêrt als auch
die drei hingerichteten Guerillas in Colemêrg führten zu tagelangen
Aufständen in verschiedensten Städten. An der Beerdigung von vier gefallenen
Guerillas am 07.08.2010 in der Kleinstadt Colemêrg nahmen mehr als 20
000 Menschen teil, trotz brütender Hitze und schwerer Repression.
Der Abgesandte des BDP-Vorstandes, Orhan Koparan, erklärte in seiner
Rede auf der Beerdigung in Richtung türkischer Regierung: „Während ihr
danach dürstet, weitere Leben zu nehmen, das kurdische Volk durch Hinrichtungen
auszulöschen versucht, sollt ihr wissen, dass das kurdische Volk für
seine Werte bis zum Ende Verantwortung übernehmen wird und auf diesem
Wege alles, was nötig ist, wie hoch der Preis auch immer sei, zu geben
bereit ist. (…) Wir als Bevölkerung von Colemêrg übernehmen die Verantwortung
für diese Kinder, auch wenn ihre Identität nicht geklärt ist, so als
wären es unsere eigenen.“
Fußnoten:
1 http://www.sunshineproject.de/infos/Laenderstudien/Country%20Report%20Turkey.pdf
2 Ebd.
3 Günlük Gazetesi
4 ANF
5 ANF
6 Jake Hess, „Wir leben hier nicht, wir sterben nur nicht“, IPS 04.08.10/ISKU
7 ANF
8 ANF, Yek-Kom