Chemiewaffeneinsatz und Verstümmelung von Leichnamen gefallener Guerillas

Kriegsverbrechen der türkischen Armee

Michael Knapp, Kurdistansolidaritätskomitee Berlin

Die Berichte über den Einsatz chemischer Waffen in den kurdischen Bergen reißen seit Beginn der 1990er Jahre nicht ab. Allerdings ist der konkrete Nachweis immer wieder schwer, obwohl es deutliche Indizien gibt, die dafür sprechen, da das Militär den Zugang zu entsprechenden Informationen durch Sperrgebiete und Repression behindert und so die Kriegsverbrechen zu verschleiern versucht. Aus dem Jahr 1986 gibt es eine nie dementierte Anordnung des türkischen Generalstabs, der den Einsatz chemischer Waffen in bestimmten Situationen empfiehlt.
Ein aktueller Fall eines solchen Kriegsverbrechens konnte jedoch durch die Hinzuziehung von Bildern verstorbener Guerillas dokumentiert und mit großer Wahrscheinlichkeit verifiziert werden.
Nach Ergebnissen einer Menschenrechtsdelegation, die im März dieses Jahres die kurdische Provinz Colemêrg (Hakkari) bereiste, wurden nahe der türkisch-irakischen Grenze zwischen dem 8. und dem 15. September letzten Jahres acht Menschen Opfer eines Einsatzes von chemischen Substanzen durch das türkische Militär.
AugenzeugInnen berichteten von dem Vorfall und beschrieben, dass Soldaten gasförmige, allem Anschein nach chemische Waffen in Form von Geschossen in eine Höhle in der Nähe der türkisch-irakischen Grenzstadt Çelê (Çukurca) (Provinz Colemêrg) einbrachten und wenige Zeit später acht Menschen, Mitglieder der kurdischen Guerilla, aus dieser Höhle bargen. Einige der bereits leblosen Körper wurden daraufhin zusätzlich von Panzerfahrzeugen überfahren und/oder erschossen.
Bei den Toten handelt es sich um Rızgar Aşkan, Aziz Özer, Ramazan Yıldız, Kahraman Şex Ali, Yahya Musazade, Salih Güleç, Aliye Timur und Hanife Ali, im Alter von 19 bis 33 Jahren.
Mitglieder der Delegation legten die Bilder der Leichname der Gefallenen in Deutschland ForensikerInnen und BildfälschungsexpertInnen vor, wobei deren Echtheit bestätigt wurde und deutliche Hinweise auf den Einsatz chemischer Waffen festgestellt werden konnten. So weisen die Leichname beispielsweise großflächige Verbrennungen auf, wobei jedoch die Körperbehaarung deutlich intakt blieb. Dies schließt eine Hitzeeinwirkung bei den Verbrennungen aus und ist ein deutlicher Hinweis auf chemische Mittel. Für weitere Verbrechen wie das Verstümmeln der Leichname durch Überfahren mit schweren Fahrzeugen gibt es an den Leichen ebenfalls Spuren.
Die Bilder wurden zusammen mit den Gutachten am 23.07.2010 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. An der Konferenz nahmen unter anderem der Delegationsteilnehmer Martin Dolzer und das Mitglied des Europarates und des Bundestages für die Partei „Die Linke“ Andrej Hunko teil.
„Das Gutachten der Hamburger Gerichtsmedizin bestätigt die uns übermittelten Augenzeugenberichte. Es wird deutlich, dass die türkische Armee gegen die von der Türkei ratifizierte Chemiewaffenkonvention (CWK) verstößt. Hierbei handelt es sich um gravierende, zu verurteilende Menschenrechtsverletzungen und ein Kriegsverbrechen“, so der Soziologe und Türkeiexperte Martin Dolzer, der an der Menschenrechtsdelegation teilgenommen hatte.
Andrej Hunko bewertete die Bilder juristisch und erklärte:
„Dieser Vorfall muss untersucht und aufgeklärt werden. Die Verwendung chemischer Waffen ist für Unterzeichnerstaaten der CWK verboten. Sollte sich der Vorwurf eines Chemiewaffeneinsatzes erhärten, muss dies Konsequenzen durch den Executive Council der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) nach sich ziehen. Die Türkei ist wie alle anderen Unterzeichnerstaaten verpflichtet, sämtliche chemischen Waffen zu deklarieren und abzubauen.“
Die Berichte der AugenzeugInnen spiegeln Methoden wider, die in einem Befehl des türkischen Generalstabs vom 25.02.1986 empfohlen wurden. In dem 1989 in der Zeitung „Ikibine Doğru“ veröffentlichten und vom damaligen Oberbefehlshaber Necdet Öztorun unterzeichneten Befehl heißt es, Tunnel und Höhlen könnten u. a. zerstört werden durch „a) den Einsatz von Giftgas und b) den Einsatz giftiger Insekten, die speziell gezüchtet werden“. Im selben Befehl heißt es auch „c) Gas, Bomben und ABC-Waffen: nebel- und branderzeugende Waffen, Tränengas und Brechreiz erregende Gase werden, wenn notwendig, von befreundeten Streitkräften benutzt.“ An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Tränengas in einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen das Kriegsrecht verstößt (u. a. gegen die von der Türkei 1974 ratifizierte Biowaffenkonvention).1
Schon am 11. Mai 1999 setzte das türkische Militär CS-Gas gegen Guerillas in einer Höhle in der Nähe von Şirnex (Şırnak) ein. Mindestens 20 Personen starben bei diesem Angriff. Ein deutscher TV-Journalist konnte einen Splitter der eingesetzten Granaten sicherstellen. Eine Analyse des Forensischen Instituts der medizinischen Fakultät an der Universität in München identifizierte das CS-Gas. Der Geschosssplitter konnte einer CS-Gas-Granate der deutschen Firma Buck, die mit einer offiziellen Exportlizenz der Bundesregierung an die Türkei verkauft worden war, zugeordnet werden.2
Hinweise auf den Einsatz chemischer Waffen gibt es in den letzen Wochen und Monaten mit der Ausweitung des Krieges immer wieder. So wurden beispielsweise am 11. Mai 2010 Brandbomben, die mit hochgiftigem weißem Phosphor bestückt waren, nach AugenzeugInnenangaben über landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Provinz Dersim abgeworfen. Es existieren Aufnahmen, auf denen detonierende Bomben zu sehen sind, die den abgeworfenen Phosphorbomben bei der Gaza-Operation Israels am 27.12.2008 gleichen, welche von der Times als Phosphorbomben des US-amerikanischen Typs M825A1 identifiziert worden waren.3 Der hochgiftige weiße Phosphor kann schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod hervorrufen.4
Auch bei den Angriffen auf die Region Kandil setzt die türkische Armee immer mehr auf solche Waffen. So wurden nach regionalen Quellen bei einem Luftangriff durch das türkische Militär landwirtschaftliche Flächen mit Napalm bombardiert. Dabei wurden mindestens zwei Häuser zerstört und große Mengen Vieh getötet. Durch einige der abgeworfenen Bomben entstanden sofort Flächenbrände. Die Bevölkerung fordert, dass der Angriff untersucht werden müsse.
Nach einem weiteren Bombardement Anfang Juli 2010 durch das türkische Militär leiden mindestens 45 Personen an den verschiedensten Beschwerden. In dem Dorf Warte in der Gegend von Diyana wurde nach Klagen eine Untersuchung begonnen, die ergab, dass auch in anderen Regionen, in den Dörfern Perdesan und Zergeli, bisher mindestens 45 Personen nach dem Bombardement an für B-Waffen typischen Symptomen wie Erblindung, Schädigung der Stimmbänder und Brustschmerzen leiden. Die Gesundheitsverantwortlichen erklärten, dass der Verdacht bestehe, dass bei der Bombardierung der Dörfer verbotene Waffen zum Einsatz kamen. Außerdem wurde festgestellt, dass nach den letzten Bombardierungen die Auswirkungen wesentlich größer gewesen und beispielsweise alle Pflanzen im Wirkungskreis der Bomben abgestorben seien.5
Immer wieder werden Regionen in Süd- wie in Nordkurdistan vom türkischen Militär auch mit konventionellen Waffen bombardiert. Dabei wird insbesondere die Zivilbevölkerung ins Visier genommen, da die Guerilla nicht greifbar ist.
Bei Luftangriffen auf die Region Kandil wurden nach regionalen Angaben in den letzten zwei Jahren mindestens 36 Dörfer zerstört und bei weiteren Dörfern die Bevölkerung zur Flucht gezwungen. Dabei wurden teilweise 1 000kg-Bomben eingesetzt. Allein in den letzten zwei Monaten führte das dazu, dass mehr als 6 500 Menschen vertrieben wurden, die jetzt in Zelten in Flüchtlingslagern unter extremen Bedingungen gezwungen sind zu leben.6
Diese Form der Kriegsführung, die auf die Vernichtung der Lebensgrundlagen der kurdischen Bevölkerung zielt, hat in den letzten Monaten eine erschreckend hohe Intensität bekommen. So löste das Militär allein in den letzten eineinhalb Monaten mehr als 61 Waldbrände durch Artillerie- und Luftangriffe aus und behinderte vielerorts das Löschen. Alltäglich sind mittlerweile Meldungen über getötetes Vieh bei den Operationen. Bei den Bränden verloren in den letzten zwei Monaten mindestens zwei Personen ihr Leben, mindes­tens zwei weitere ZivilistInnen bei Bombardierungen durch die türkische Armee.

Bei dem von der Delegation dokumentierten Fall werden zwei Faktoren deutlich:
1. der Einsatz chemischer Waffen und
2. die Verstümmelung und Misshandlung der Körper gefallener GuerillakämpferInnen und solcher, die dafür gehalten werden.
Diese Form der psychologischen Kriegsführung gegen die kurdische Bevölkerung durch Schändung der Leichen gefallener Guerillas hat eine lange Tradition im türkischen Militär. 1995 gingen Bilder um die Welt, als türkische Soldaten mit den abgeschnittenen Köpfen von Guerillas posierten. Dass solche und ähnliche Praktiken der psychologischen Kriegsführung nicht der Vergangenheit angehören, zeigt die aktuelle Häufung neuer vergleichbarer Kriegsverbrechen.
So konnte die Menschenrechtsdelegation ebenfalls u. a. einen Fall aus der Region Çaldıran [siehe auch Kurdistan Report Nr. 150] dokumentieren, bei dem am 07.10.2009 zwei Guerillakämpfer und ein Gymnasiast zu Tode gefoltert und schwer verstümmelt worden waren. Die Systematik dieser in den 90er Jahren alltäglichen extralegalen Hinrichtungen und schweren Verstümmelungen von Guerillaleichnamen zeigen weitere aktuelle Beispiele. So sind erst Anfang August in Colemêrg mindestens drei Guerillas lebend gefangen genommen und dann erschossen worden.7 Es gibt etliche weitere Ereignisse dieser Art, bei denen die KämpferInnen zu Tode gefoltert wurden.
An mindestens 22 Leichen von während Gefechten im Juli 2010 gefallenen Guerillas in Sêrt (Siirt), Gümüşhane, Amed (Diyarbakır) und Şemzînan (Şemdinli) wurden Folterspuren festgestellt. Nach Berichten und Bildern waren verschiedene Misshandlungen an den Leichen festzustellen, u. a. zertrümmerte Schädel, ausgestochene Augen, abgetrennte Gliedmaßen.
Nach Informationen von Akın Birdal, des Trägers des Menschenrechtspreises von amnesty international, waren die Gesichter von sechs der Leichen in Sêrt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, was entweder auf Verbrennungen oder Verätzungen schließen lässt.
Bei einigen der Toten drängte sich BeobachterInnen der Verdacht auf, dass die Verletzungen prämortal zugefügt wurden, insbesondere bei dem am 23.06.2010 getöteten Hamit Ulaş. Er war nach Aussagen seines Bruders verletzt, aber lebend aus einer Wohnung heraus festgenommen worden. Sein Bruder war Zeuge der Festnahme. Am toten Körper von Ulaş wurden schwerste Verletzungen festgestellt, wie zum Beispiel, dass ihm die Augen ausgestochen worden waren. Ob diese Verletzungen vor oder nach dem Tod zugefügt wurden, ist dabei nicht deutlich.8
Immer wieder sind in der jüngeren Vergangenheit die Leichen der Gefallenen, u. a. in Sêrt, nicht den Familien übergeben, sondern vom Militär verscharrt worden. Auf diese Weise sollen die Familien der Gefallenen zusätzlich gedemütigt und demoralisiert werden.
Trotz dieser Kontinuität von schwersten Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen tritt die beabsichtigte Demoralisierung der Bevölkerung nicht ein. Die Bevölkerung bekennt sich zu Zehntausenden entschlossen zu ihren Gefallenen. Sowohl die verstümmelten Leichen in Sêrt als auch die drei hingerichteten Guerillas in Colemêrg führten zu tagelangen Aufständen in verschiedensten Städten. An der Beerdigung von vier gefallenen Guerillas am 07.08.2010 in der Kleinstadt Colemêrg nahmen mehr als 20  000 Menschen teil, trotz brütender Hitze und schwerer Repression.
Der Abgesandte des BDP-Vorstandes, Orhan Koparan, erklärte in seiner Rede auf der Beerdigung in Richtung türkischer Regierung: „Während ihr danach dürstet, weitere Leben zu nehmen, das kurdische Volk durch Hinrichtungen auszulöschen versucht, sollt ihr wissen, dass das kurdische Volk für seine Werte bis zum Ende Verantwortung übernehmen wird und auf diesem Wege alles, was nötig ist, wie hoch der Preis auch immer sei, zu geben bereit ist. (…) Wir als Bevölkerung von Colemêrg übernehmen die Verantwortung für diese Kinder, auch wenn ihre Identität nicht geklärt ist, so als wären es unsere eigenen.“


Fußnoten:
1 http://www.sunshineproject.de/infos/Laenderstudien/Country%20Report%20Turkey.pdf
2 Ebd.
3 Günlük Gazetesi
4 ANF
5 ANF
6 Jake Hess, „Wir leben hier nicht, wir sterben nur nicht“, IPS 04.08.10/ISKU
7 ANF
8 ANF, Yek-Kom