Wahlloses Durcheinander
Saale-Orla-Kreis ohne legitimes Parlament?Manche Leute sagen, es gibt Gespenster, andere wiederum sagen, es gibt keine Gespenster. Ich gehörte lange Zeit auch zu denen, die nicht an Geister glauben wollten. Doch jetzt hege ich Zweifel, und ich bin fast versucht zu glauben, daß es Gespenster geben muß, die nicht so einfach strukturiert sind, um nur auf Friedhöfen herumzuspuken, sondern die sich auch für Politik interessieren.
Bei der letzten Kommunalwahl1
, 1994 im SOK spukte es gewaltig. Dort tauchten nämlich im Endergebnis 6971
Stimmen mehr auf als arithmetisch möglich. In Zahlen ausgedrückt: 53894 Wähler
multiplitziert mit jeweils 3 Stimmen = max. 161682 Stimmen, wohingegen offiziell2 168 611 gültige Stimmen festgestellt wurden. Mit der
Geistertheorie ließe sich diese Ungereimtheit allzu einfach erklären, brisant wird es
allerdings, wenn man von Wahlmanipulation spricht, ein Wort, das im Vokabular unseres
demokratischen Rechtsstaates scheinbar nicht existieren darf.
Dabei verstanden die UBV3 -
Kreistagsabgeordneten Jürgen Göschka und Andreas Scheffczyk, als sie 1994 das
Wahlergebnis der Kommunalwahl im SOK anfochten, unter Wahlmanipulation, daß scheinbar
unbewußt Fehler bei der Auszählung der Stimmen gemacht wurden. Zuerst aufgefallen war
ihnen, daß beim offiziellen Kreisergebnis 181 UBV- Stimmen fehlten, die beim Schleizer
Stadtergebnis noch da waren. Auf die Beschwerde beim Landesverwaltungsamt4 (LVA) erfolgte lange keine Reaktion, bis schließlich Monate
später der UBV die Stimmen zuerkannt wurden, wohl aber mit dubioser Begründung. Zuerst
war es der Stimmbezirk IV, der vergessen habe, die Stimmen der UBV zu melden, bis die
Bürgerbewegung nachwies, daß sie dort von nur 119 Bürgern gewählt worden war. Dann
erklärte das LVA man habe ja den Wahlbezirk VI gemeint, doch dort kamen 225 Stimmen auf
die UBV. Daß es keine plausible Begründung für die wiederaufgetauchten Stimmen
gab, veranlaßte Göschka zu weiteren Nachforschungen, durch die ein ungeahntes Maß an
Nachlässigkeiten und skandalträchtigen Begebenheiten ans Tageslicht befördert wurden.
Die Wahlniederschriften5
, die nach zähem Ringen erst Monate nach der Wahl eingesehen werden durften, waren stark
verunreinigt und zu über 80% nicht ordnungsgemäß signiert. Striche und Zahlen wurden
mit Tipp-ex annulliert und es wurden mit anderer Farbe Stimmen hinzugeschrieben - alles
ohne Signum. In den Zähllisten entdeckte man 2 Faxe, die zwar vom Wahlkreisleiter
am 14. bzw. 15. 6. als entgegengenommen abgezeichnet waren, aber anhand der Faxleisten vom
7. bzw. 8.8. stammten, also 2 Monate nach der Wahl den Akten hinzugefügt wurden. Auch die
Siegel zu den Räumen, in denen die Unterlagen aufbewahrt werden, wurden mehrmals
gebrochen - von Beamten des Landkreises. Doch nach der Wahlanfechtung durch die UBV
durften nur das LVA und der Staatsanwalt die Räume betreten. Immer mehr deutete auf
nachträgliche Veränderungen hin, die mit allen Mitteln vertuscht werden sollten.
"Die Beweise dazu haben uns die Behörden selbst geliefert" meint Jürgen
Göschka. So behauptete z.B. Landrat Peter Stephan, daß die elektronisch gespeicherten
Daten der Wahl von Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes (TLS) gelöscht worden
seien, an die Namen der beiden Beamten konnte er sich aber nicht erinnern. Vor Gericht
dementierte der Leiter des TLS diese Behauptung. Keiner seiner Mitarbeiter hätte dazu die
Erlaubnis erhalten; die Daten seien noch vorhanden aber ein Komplettausdruck sei im Moment
nicht möglich. Landrat Stephan mußte daraufhin ebenfalls vor Gericht seine Behauptung
korrigieren.
Ein weiteres Kuriosum ist die Frage nach dem Verbleib von
30000 überzähligen Stimmzetteln, die als Reserve den Wahllokalen zur Verfügung standen.
Diese Stimmzettel hätten nach der Wahl wieder eingesammelt und vernichtet werden müssen,
statt dessen findet sich keinerlei Aktennotiz im sonst so übergenau arbeitenden
Verwaltungswesen, die das Verschwinden erklären könnte.
Nach all diesen Pannen forderten Göschka und Co. zu
mindest eine Neuauszählung der Stimmen und zogen mit ihren gesammelten Beweisen vor
Gericht. Doch Gerechtigkeit existiert scheinbar nur im Himmel - auf Erden gibt es das
Recht, welches, wie bei diesem Prozeß, der Wahrheitsfindung eher im Wege steht. Die
erste Klage vor dem Verwaltungsgericht in Gera wurde am 24.1. 1996( also 1,5 Jahre nach
der Wahl ) wegen formaler Fehler abgewiesen. Die offensichtlichen Wahlpannen spielten in
der Verhandlung nur eine Nebenrolle. Fehler, so das Gericht, können nur dann zu einer
Wahlungültigkeitserklärung führen, wenn sie rechtzeitig gerügt worden sind - um genau
zu sein: 14 Tage nach Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses. Die UBV lieferte ihre
Anfechtung fristgemäß beim LVA ab und telefonisch wurde versichert, der Pauschalvorwurf
reiche völlig aus. Die Verwaltungsrichter sahen das aber ganz anders: Die Kläger
hätten konkret sagen müssen, was eigentlich gerügt wird. Das steht zwar nicht so
ausführlich im Thüringer Wahlgesetz, aber in der Rechtsprechung des
rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts wurden die Geraer Richter fündig. Das
hatte entschieden, daß auch ausführliche Begründungen innerhalb der kurzen 14Tage-Frist
vorgelegt werden müssen. Bloß, 14 Tage nach der Wahl konnte ohne Akteneinsicht, und die
erhielt die UBV erst kurz vor Prozeßbeginn, noch niemand Details wissen. Die Klage wurde
aber ohne Berücksichtigung dieses Sachverhaltes abgewiesen. Präklusion nennt man das bei
Gericht.
Doch damit wollte sich die Bürgerbewegung nicht abfinden und
zog vor die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht Weimar. Dieser Prozeß läuft
noch. Dazu J. Göschka: "Bisher wurde vor Gericht nicht einmal über die Inhalte
gesprochen, die Akten mit den gesammelten Beweisunterlagen wurden in den Gerichtssaal
herein und wieder heraus gefahren." Nebenbei sorgte noch ein kleiner Skandal für
Aufsehen, nämlich als eine Landesanwältin und ein Richter des Senats Hand in Hand nach
einer Verhandlung von den UBV- Klägern gesehen wurden. Sofort wurden Beweisfotos
geschossen, welche zusammen mit einem Befangenheitsantrag dem Gericht vorgelegt wurden.
Dort wußte man von dieser Beziehung, aber niemand hielt diese allzu große
Vertrautheit für eine Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit und eine
Benachteiligung der Kläger. Schließlich erklärte der betroffene Richter doch seine
Befangenheit in diesem Prozeß, aber nicht wegen des Verhältnisses mit der Anwältin
sondern wegen der Fotos. Am 30. 9. wird das Urteil verkündet, höchstwahrscheinlich gegen
die Wahlanfechtung. Dann wird die UBV, die nicht aufgeben will, in Revision vor das
Bundesverwaltungsgericht gehen und, wenn nötig, sogar vor das Verfassungsgericht.
Mitglieder der anderen Parteien werfen Göschka und
Scheffzcyk Profilierungssucht und übertriebenen Gerechtigkeitseifer vor, auf Kosten des
Engagements und der Mitarbeit im Kreistag. "Sie sollten besser die Interessen ihrer
Wähler vertreten und die ganze Angelegenheit nicht so hochspielen - es gibt wichtigere
Probleme in unserem Kreis, als ob ein paar Wählerstimmen zu viel oder zu wenig gezählt
worden sind", so ein Abgeordneter. Die meisten Mitglieder der anderen Fraktionen
sehen nicht das ganze Ausmaß dieser Angelegenheit oder wollen es nicht sehen und
bagatellisieren es. Daß die UBV-Vertreter die Prozesse nicht aus Profilierungssucht
und Eigeninteresse führen, sondern im Gegenteil Schlampereien auch mit den Wählerstimmen
anderer Parteien offenlegen, wird übersehen. Göschka meint dazu: "Es ist traurig,
daß die anderen Fraktionen die Hände in den Schoß legen und uns die Kastanien aus dem
Feuer holen lassen. Wir übertreiben nicht, wir versuchen nur, die Leute darüber
aufzuklären was wir herausgefunden haben. Die zuständigen Behörden müssen merken, daß
man ihnen auf die Finger schaut, ansonsten würde man ihnen bei der nächsten Wahl den
Freibrief erteilen, noch nachlässiger zu handeln".
Das Innenministerium von Thüringen kennt die Sachlage, hat
aber bisher, trotz Aufforderung des Kreistages, eine Untersuchungskommission zu
bilden, nichts unternommen. Man lehnt sich zurück und wartet den Prozeß ab. Stattdessen
werden Leute wie der Wahlkreisleiter Ziegler, der wissentlich ein falsches Wahlergebnis
bekannt gab und gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, zum Oberregierungsrat
befördert.
Das Fehler gemacht wurden, geben sogar die Behörden zu. Zum
Beispiel mußten nach der ersten Korrektur durch das LVA, bei 144 der 201 zur
Kreistagswahl angetretenen Kandidaten die Ergebnisse verändert werden. Darunter bei
16 von ihnen mit Differenzen von 10%. Bei einem Kandidaten sogar um 107%.
Käme es zu einer Neuauszählung der Stimmen, so könnte sich
durchaus die Sitzverteilung im Kreistag zugunsten der jetzigen Opposition ändern. Denn
die Koalition aus CDU und FDP regiert bloß mit der Mehrheit von einem Sitz. Rechnet man
3500 Stimmen pro Sitz, könnten die anfangs erwähnten 7000 Geisterstimmen die Lage
grundlegend ändern. Zudem machten nicht alle der über 53 000 Wähler 3 Kreuze auf ihren
Stimmzettel, und es gab natürlich auch ungültige Stimmen - insgesamt 3000,6 die man von der max. möglichen Stimmenzahl subtrahieren
muß. Es dürfte nur 158000 gültige Stimmen geben statt den 168000 festgestellten.
Also existieren sogar 10000 Geisterstimmen.
Chaos an allen Ecken und Enden. Jetzt wird auch klar, warum
es für alle beteiligten Ämter, einschließlich der Gerichte, keinen Weg mehr zurück
gibt. Denn sollte das Oberverwaltungsgericht der Klage stattgeben, müßte neu
gewählt werden, was nichts anderes bedeuteten würde, als daß der SOK drei Jahre lang
von einem nicht rechtmäßig gewählten Kreistag regiert wurde. Dies würde
natürlich die in dieser Zeit verabschiedeten Gesetze ebenfalls in Frage stellen. Ganz
abgesehen davon, daß Köpfe rollen müßten - wohl zuerst der des Innenministers -
der, wie bereits gesagt, die Beweise von der UBV auf den Tisch gelegt bekam aber bisher
noch nichts unternommen hat. Nur bei einem Urteil gegen die UBV könnte man das Gesicht
waren. Daher wird es Jürgen Göschka und Andreas Scheffczyk nicht erspart bleiben,
die Gerichtskosten ( bisher 15000DM ) erneut zu bezahlen und vor die nächste Instanz zu
ziehen. Doch die Zeit arbeitet gegen sie, die Kommunalwahl 98 kommt und mit ihr wohl
das Vergessen. Keine Sternstunde für die Demokratie.
Torsten
Fußnoten
1 Am 12.6. 1994
2 Das Landesamt für Statistik führte eine Überprüfung durch. Da sie aber nicht
innerhalb von drei Monaten nach der Wahl durchgeführt wurde konnte das Wahlergebnis nicht
für ungültig erklärt werden.
3 Unabhängige Bürgervertretung, 1993 gegründet
4 Behörde, die Wahlen verwaltet und kontrolliert
5 Listen mit der Zahl Stimmen pro Bewerber
6 diese Zahl wurde nach der ersten Auszählung bekanntgegeben