-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Wichtig! Bitte beachten Copyright ========= Archiv-Version der Antifaschistischen Nachrichten ================================================= Da mich immer wieder Anfragen nach älteren Ausgaben der Antifaschistischen Nachrichten erreichen, stelle ich die gesammelten älteren Ausgaben im Archiv der Nadeshda zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, daß das Copyright der Texte bestehen bleibt. Die Nutzung der elektronischen Ausgabe ist auf private Zwecke beschränkt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Redaktion. ™ŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽœ Diese Datei darf nicht verändert werden. Zur Sicherung ist sie mit einem elektronischen Schutzumschlag versehen. Zur  Überprüfung brauchen Sie das Programm PGP und meinen  öffentlichen Schlüssel (bitte per e-mail oder per Diskette mit frankiertem Rückumschlag bei mir anfordern).  ÓŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽŽ® Die Verbreitung durch rechtsextreme Mailboxen, insbesondere des sog. Thule-Netzes, ist ausdrücklich untersagt. Sie erhalten die gesammelten Ausgaben der AN über den Fileserver der NAD-MEER. Er ist über das Internet weltweit erreichbar. Bitte senden sie eine elektronische Nachricht mit dem Inhalt HELP an: Inform@Nad-Meer.gun.de Online erreichen Sie uns unter den Nummern: 0211-212494 Nadeshda 02159-81961 Nad-Meer - ---------------------------------------------------------------- Meine Netzadressen: Internet, CL, Z-Netz M.DIETZSCH@nadeshda.gun.de Fido Martin Dietzsch 2:2440/225.27 Die AN-Redaktion ist zu erreichen unter dem Account J.DETJEN@link-k.cl.sub.de Martin Dietzsch (Stand: 12. Oktober 1994) - ---------------------------------------------------------------- Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Moelln: keine Terroristen? Datum : Fr 09.04.93, 12:00 Groesse : 2524 Bytes - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Täter von Mölln keine "terroristische Vereinigung" - -------------------------------------------------- Karlsruhe. Der Generalbundesanwalt hat das am 26. November 1992 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen zehn Beschuldigte wegen Verdachts der Gründung bzw. Mitgliedschaft in einer (rechts)terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der versuchten Stürmung der Asylbewerberunterkunft in Pritzier (Mecklenburg-Vorpommern, nahe Hagenow) am 5. September 1992 und den Brandanschlägen auf die Asylbewerberunterkünfte in Gudow (Schleswig-Holstein, nahe Mölln) am 6. September 1992 und Kollow (Schleswig-Holstein, nahe Mölln) am 12. September 1992 an die Staatsanwaltschaft Lübeck abgeben müssen. Die Bildung einer terroristischen Vereinigung i.S.d. @129 a StGB hat sich nicht mit der für eine Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit feststellen lassen. Der 2. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig hat in diesem Verfahren auf Haftbeschwerde mit Beschluß vom 5. März 1992 entschieden, daß die Beschuldigten nicht Mitglieder einer terroristischen Vereinigung seien: Die von den Beschuldigten gebildete Gruppe weise nicht die besondere Organisationsstruktur auf, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Vereinigung i.S.d. @129, 129 a StGB erforderlich sei. Es liege weder das äußere Erscheinungsbild einer solchen Vereinigung vor, noch sei das Erfordernis der Unterwerfung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit, unter einen als verbindlich anerkannten Gruppenwillen erfüllt. Für die Verfolgung der danach noch verbleibenden Straftaten (versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung, Landfriedensbruch) ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht der Generalbundesanwalt sondern die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig. (Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 29. 3. 93) M.DIETZSCH@HOT.ZER ## HOT 0208-405568 ## XP-DES Passwort für PMs erwünscht ## CrossPoint v2.1 R ## Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Gegen Abschiebungen Datum : Sa 10.04.93, 12:00 Groesse : 5203 Bytes - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Jugendliche fordern: Raheem nicht schieben - ------------------------------------------ Noch 1991 besuchten das Untergiesinger Freizeitheim AKKU am Agilofingerplatz viele rechtsextremistische Jugendliche, wurden faschistische Parolen gesprüht. Heute ist das anders, ist für die Kinder und Jugendlichen Antirassismus selbstverständlich geworden. "Schuld" daran ist u.a. ihr Freund Raheem. Die Jugendlichen aus dem AKKU schreiben in einem offenen Brief: "Unser Zeichenlehrer heißt Raheem und kommt aus Nigeria. Er ist seit vier Monaten in Deutschland, allerdings nicht freiwillig. Er ist geflüchtet, weil die scheinbare Demokratie in Nigeria ein sicheres und friedliches Leben unmöglich macht. Er hat Kunst studiert und unterrichtet uns seit fünf Wochen. Wir lernen nicht nur viel über Kunst und Malerei, sondern verbessern auch unser Englisch, da wir uns nur in dieser Sprache mit Raheem unterhalten. Wir verstehen nicht, warum er nicht hierbleiben kann. Warum darf er sich nicht aussuchen, wo er leben möchte?" Die Jugendlichen lernten Raheem 1992 während eines zwei Tage dauernden rauschenden Festes kennen, an dem 70 deutsche Kinder und ihre Eltern sowie viele Asylbewerber teilnahmen. Es war organsiert worden von den MitarbeiterInnen des Freizeitheims AKKU und der Initiative "Miteinander leben in Untergiesing", die sich vor allem um die BewohnerInnen des Asylbewerberheims in der Claude-Lorrain-Straße kümmert. Seitdem ist für die Kinder der freundschaftliche Umgang mit Schwarzen nichts besonderes mehr; besonders Raheem hat richtiggehende "Fans". Tatsächlich gelingt es ihm, jeden Freitag eine Anzahl von Kindern für den Malunterricht zu fesseln. Da wird "hart gearbeitet", wie sie selber sagen, nicht rumgeblödelt - und das im sogenannten "offenen Betrieb", also nicht innerhalb einer festen Gruppe. Wer die Jugendarbeit in Freizeitheimen kennt, wird das Staunen der Sozialpädagogen teilen! Zur Zeit sind Raheems Bilder und die der Jugendlichen in einer Ausstellung in den Räumen des Freizeitheims zu besichtigen. Raheem soll wie alle Asylbewerber aus Nigeria kein Asyl erhalten und abgeschoben werden. Die AKKU-Leute sammeln Unterschriften, brauchen Öffentlichkeit und Unterstützung: Freizeitheim AKKU, Agilolfingerplatz 1, München 90, Tel. 65 90 34. - (chh) Landesinnenminister soll Abschiebestopp erwirken - ------------------------------------------------ Kiel. Der Flüchtlingsrat schrieb am 29. 1. 93 an Innenminister Bull: "Es ist uns bekannt, daß zwar am 29. 10. 92 der Bundestag mehrheitlich die Aussetzung von Abschiebungen nach @ 54 Satz 2 AuslG empfohlen hat, daß aber die ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder am 20. 11. 92 nicht zu einem einheitlichen Beschluß gekommen ist. Ihr Ministerium hat daraufhin noch im November die Ausländerbehörden des Landes benachrichtigt, daß eine Verlängerung des Abschiebestopps nicht möglich sei. Gleichzeitig erschien jedoch am 19. 12. 92 in der Frankfurter Rundschau die Aussage des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Waffenschmidt, >Bonn habe keine rechtlichen Möglichkeiten, den früheren Abschiebestopp bundesweit zu verlängern. Den Ländern stehe es aber frei, auf die Abschiebung kurdischer Flüchtlinge zu verzichten.< Angesichts des Bürgerkriegs in den kurdischen Provinzen, der Vertreibung tausender Kurden und anschließender Zerstörung ihrer Dörfer, der alltäglichen Tötung unbeteiligter Zivilisten und des staatlichen Mordes an Journalisten, Politikern, Menchenrechtlern, ist es uns unverständlich, daß bis heute keine humanitäre Lösung zugunsten (zunächst) eines Abschiebestopps und für ein späteres Bleiberecht gefunden wurde. Daß Flüchtlingsströme aus Türkisch-Kurdistan mit deutschen Waffen erzeugt werden, ist inzwischen weithin bekannt. Diese Menschen den tödlichen Gefahren durch Abschiebung erneut auszusetzen, verstößt gegen elementare Menschenrechte". Bull antwortete dann am 21. 2. 93, daß die Ausländerbehörden nicht abweichend vom Asylverfahren auf eine Ausreisepflicht verzichten könnten. Er sähe aber die Menschenrechtslage in der Türkei mit großer Besorgnis. Er werde in enger Abstimmung mit anderen Bundesländern prüfen, ob eine Abschiebestoppanordnung in eigener Kompetenz geboten und zulässig ist. Aufforderungen an Bull, zumindest die Ausländerbehörden zur intensiven Prüfung von Abschiebungshindernissen anzuweisen, (z.B. Baden-Württemberg), sowie die Darlegung neuerlicher Gründe für einen Abschiebestopp könnten jetzt durchaus etwas bewirken. - (rua) M.DIETZSCH@HOT.ZER ## HOT 0208-405568 ## XP-DES Passwort für PMs erwünscht ## CrossPoint v2.1 R ## Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Tagung der Auslaenderbeauftragten Datum : Sa 10.04.93, 12:00 Groesse : 14047 Bytes - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten tagte - ----------------------------------------------- Vom 16. bis 17. März fand in Weimar die Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden statt. Eines der zentralen Themen der Konferenz mit ca. 130 Teilnehmern waren der "Asylkompromiß" sowie die dazugehörigen Begleitgesetze. Die Konferenz faßte 9 Entschließungen. Zu den Leistungskürzungen an Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge forderte sie die Beibehaltung der Sozialhilfezahlung in vollem Umfang - nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen dürfe reduziert werden und auf Sachleistungen umgestellt werden. Gutscheinregelungen seien diskriminierend und demütigend. Zum Opferentschädigungsgesetz wurde die Einbeziehung hier lebender ausländischer Mitbürger gefordert, auch wenn kein entsprechendes Abkommen auf Gegenseitigkeit mit dem Heimatland existiert. Zur Situation der "Vertragsarbeiter" aus der ehemaligen DDR wird eine schnelle humane Lösung gefordert, die dem oft langjährigen Aufenthalt Rechnung trägt. Wichtig auch die Entschließung 4, in der gesetzliche Maßnahmen gegen Diskriminierung gefordert werden, die Durchforstung der Gesetzgebung auf diskriminierende Bestimmungen, Vorschläge, die in Richtung auf ein Antidiskriminierungsgesetz gehen, wie es die Fraktion PDS / LL zur Zeit vorbereitet. Das Dilemma ist, das die verabschiedeten Beschlüsse nur Diskussionsbeiträge sind. Sie werden den zuständigen Ministerien zugeleitet, diese sind aber nicht gezwungen, sich damit zu befassen. Wir dokumentieren im folgenden 4 der Entschließungen. - (u.b.) Entschließung 1: Asylkompromiß Für den Fall, daß der Verfassungsgesetzgeber trotz erheblicher grundsätzlicher Bedenken Artikel 16a GG wie vorgesehen in das Grundgesetz einfügt, fordert die Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, bei den Beratungen über den Gesetzentwurf zum Asylrecht folgende Forderungen aufzunehmen: - - offensichtlich begründete Fälle müssen in jedem Fall Zugang zum Asylverfahren erhalten; - - auch bei den offensichtlich unbegründeten Fällen muß es eine unabhängige Kontrolle der Erstentscheidung geben, die der Flüchtling im Land abwarten können muß; - - die Vermutung des sicheren Drittlandschutzes muß individuell widerlegbar sein; - - den osteuropäischen Nachbarn muß eine Übergangszeit zum Aufbau eines tragfähigen Asylrechts eingeräumt werden. Unsere Befürchtungen gründen sich in erster Linie auf den beabsichtigten gesetzlichen Ausschluß aller Flüchtlinge, die über sogenannte "sichere Drittstaaten" nach Deutschland gelangen. Asylrechtlich gesehen wird Deutschland damit zu einer Insel. Flüchtlinge kommen in den Ruch des "Asylmißbrauchs", da - mit Ausnahme der Luft- und Seereisenden - nur in Folge "fehlender Erinnerung" an den Fluchtweg in Deutschland um Asyl nachgesucht werden kann. Dies hat zum einen verheerende Folgen für die Akzeptanz von Flüchtlingen in der Bevölkerung und trägt zur Rechtfertigung der fremdenfeindlichen Aktivitäten bei. Zum anderen fördert es die international organisierten, kriminellen Schlepperbanden, von denen der Flüchtling in Zukunft für viel Geld die perfekte Fluchtgeschichte kaufen kann und die illegale Zuwanderung. Zudem ist es unverantwortlich, die Probleme, die wir trotz langjähriger Erfahrung in den alten Bundesländern nicht selbst lösen konnten, den jungen Demokratien in Osteuropa aufzubürden. Die Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten stellt fest, daß weder durch die Gesetzesänderung noch durch die Begleitgesetze ein Weg eröffnet wird, über den Zuwanderung soweit als möglich steuerbar und für die Zuwanderungswilligen überschaubar erfolgen kann. Der existierende Zuwanderungsdruck auf EG-Europa und auf die Bundesrepublik Deutschland wird damit nicht beseitigt. Die Forderung der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten nach einem Gesamtkonzept Zuwanderung - nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für die Staaten des Europarates - hat nichts von ihrer Aktualität und noch weniger von ihrer Notwendigkeit verloren. Entschließung 2: Kommunales Wahlrecht für Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bleibt Ausländern selbst ein kommunales Wahlrecht verwehrt. Damit verbunden ist der Ausschluß dieser Bevölkerungsgruppe aus der Verantwortung für die politische Entwicklung. Gemäß dem Maastrichter Vertrag über eine Politische Union erhalten nur "Unionsbürger" das aktive wie passive kommunale Wahlrecht und das aktive wie passive Wahlrecht für das Europäische Parlament. Der Vorteil dieser Bestimmung: Erstmals bekommen Ausländer in Deutschland Stimm-Macht, müssen als Wähler gewonnen werden. Der Nachteil: Von den derzeit rd. 6,5 Millionen Ausländern in Deutschland sind nur knapp ein Drittel EG-Ausländer. Dadurch entsteht eine durch EGrecht verfestigte Zwei-Klassen- Ausländergesellschaft. Das kann nicht im Interesse der Bundesrepublik liegen. Die Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten fordert daher den Gesetzgeber auf, allen ausländischen Staatsangehörigen, die ihren festen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, das Wahlrecht im selben Umfang wie den Unionsbürgern zu gewähren. Entschließung 3: Erleichterung der Einbürgerung; Vermehrte Hinnahme doppelter Staatsangehörigkeiten Die Konferenz der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden hält es für dringend geboten, die Einbürgerung von Ausländern, die langfristig rechtmäßig in Deutschland leben oder geboren sind, zu erleichtern, unbillige Hürden zu beseitigen und insbesondere Doppelstaatigkeiten hinzunehmen. Die Ausländerbeauftragten der Länder und Kommunen begrüßen deshalb den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Staatsangehörigkeitsrechts", den die Ausländerbeauftragte des Bundes am 4. Februar 1993 vorgelegt hat sowie den in dieselbe Richtung zielenden Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur "Erleichterung der Einbürgerung und Hinnahme der Mehrstaatlichkeit". Beide Entwürfe tragen den integrationspolitischen Erfordernissen Rechnung. Ihre Umsetzung in geltendes Recht wäre geeignet, einen Zustand zu beenden, der nicht länger zu rechtfertigen ist: Menschen, die hier geboren und zur Schule gegangen sind, deren Eltern, oft deren Großeltern vor Jahrzehnten rechtmäßig nach Deutschland eingewandert sind, werden Staatsbürgerrechte vorenthalten, obgleich sie voll integriert sind und alle Voraussetzungen erfüllen, die vernünftigerweise an eine Einbürgerung gestellt werden können. Auch die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß es nicht auf Dauer hinzunehmen ist, "daß ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihr gegenüber steht" (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur Fortentwicklung des Ausländerrechts vom 3. Oktober 1984 - BTDrucksache 10 / 2071). Dieser richtigen Erkenntnis tragen beide Gesetzentwürfe nunmehr endlich Rechnung. Zugleich wird damit ein Weg beschritten, den das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 31. Oktober 1990 (2 BuF 2/89, 2 BuF 6(89 und 2 BuF 2/89) gewiesen hat. Die Konferenz der Ausländerbeauftragten appelliert deshalb dringend an die politischen Verantwortungsträger, das Gesetzgebungverfahren in Gang zu bringen und dafür zu sorgen, daß noch in dieser Legislaturperiode des deutschen Bundestages das Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Sinne geändert wird. Entschließung 4: Mehr Rechtsgleichheit für ausländische Minderheiten Zur Stärkung der Demokratie und zum Erhalt und Ausbau des sozialen Friedens ist es erforderlich, gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierungen ausländischer Minderheiten abzubauen. Den Lichterketten, die beeindruckende Zeichen gesetzt haben, sollten konkrete Schritte zum Abbau bestehender Diskriminierungen folgen. Die Konferenz der Ausländerbeauftragten hat festgestellt, daß Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, - - wichtige Grundrechte vorenthalten werden, obgleich diese auf die Menschenrechte, nicht aber auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegründet sind; - - in vielen Gesetzen rechtlich schlechter gestellt werden als deutsche Staatsangehörige, obgleich es für die unterschiedliche Behandlung keine sachlich vertretbaren Gründe gibt; - - in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, z.B. auf dem Wohnungs-, Arbeits- und Versicherungsmarkt benachteiligt werden, weil es an wirksamen gesetzlichen Bestimmungen fehlt, um solche Diskriminierungen mit Sanktionen zu belegen; - - benachteiligt werden, weil ihnen auch nach langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt ein ähnlicher Staatus verweigert wird, wie er Bürgern aus EG-Staaten aufgrund EG-Rechts zusteht. Solchen Diskriminierungen muß im Rahmen eines Antidiskriminierungskonzeptes auch mit rechtlichen Mitteln begegnet werden. Es geht dabei im allgemeinen darum, die Postulate des Grundgesetzes über die Würde des Menschen, über die Freiheit der Person und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, über die Gleicheit aller Menschen vor dem Gesetz und das Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung aus den in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgezählten Gründen in den die Gesellschaft gestaltenden Rechtsbereichen auch für Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit wirksam werden zu lassen. Dazu ist nach Ansicht der Ausländerbeauftragten insbesondere folgendes erforderlich: 1. Der menschenrechtliche Charakter der Grundrechte ist überall da im Wortlaut der Verfassung zum Ausdruck zu bringen, wo diese - ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit - auf den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten gründen. Das betrifft insbesondere die Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) und 9 (allgemeine Koalitionsfreiheit). Hinsichtlich der Artikel 11 (Freizügigkeit) und 12 (Freiheit des Berufs) ist eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf länger hier rechtmäßig lebende Ausländer nötig. Zu prüfen ist, ob die in Artikel 3 Absatz 3 (Gleichbehandlungsgrundsatz) aufgezählten Gründe heute noch ausreichen und ob unter diesen Gesichtspunkten Artikel 33 Absatz 2 (Zugang zu öffentlichen Ämtern) erweitert werden muß. In diesem Zusammenhang kommt einem umfassenden Minderheitenschutz durch die Verfassung hohe Bedeutung zu. Deshalb sollte das Grundgesetz um eine Vorschrift ergänzt werden, nach der der Staat verpflichtet wird, das Recht der im Bundesgebiet lebenden ethnischen Minderheiten auf Erhaltung und Pflege ihrer Kultur und ihrer Sprache zu gewährleisten und Volksgruppen und nationale Minderheiten unter den Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland zu schützen und zu fördern. Es gehört zu den Aufgaben der Verfassungskommission, die Grundrechte nach diesem Maßstab zu prüfen und Änderungen des Wortlauts vorzuschlagen. Gesetzesvorbehalte bleiben - wie bisher - - möglich, soweit diese sachlich geboten und allgemein formuliert sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. 2. Zahlreiche einfachgesetzliche Normen unterscheiden zwischen Ausländern und Deutschen. Angesichts des zumeist langen Aufenthaltes von Ausländern sind viele dieser Differenzierungen politisch nicht mehr haltbar. Daher ist das öffentliche wie das private Recht auf Diskriminierungstatbestände zu überprüfen. Ziel dieser Prüfung ist es, institutionelle, von Gesetzes wegen verursachte Diskriminierungen offenzulegen und anschließend legislativ zu beseitigen. Eine Arbeitsgruppe der Justizminister könnte die notwendigen Vorarbeiten im Auftrag der Regierungschefs leisten, aber auch eine entsprechende Sachverständigengruppe könnte helfen. Eine solche Aufgabe ist kurzfristig nicht zu lösen. Sie sollte gerade deshalb in Angriff genommen werden. 3. Um Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen, sollte ein neues gesetzliches Instrumentarium geschaffen werden. Im einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen zu erwägen: - - Zivilrechtlicher Schadensersatz für Diskriminierungen; - - Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes; - - Verstärkung der Rechtsaufsicht staatlicher Stellen im Bereich des Versicherungswesens; - - Bindung der Vergabe von öffentlichen Geldern und von entsprechenden Steuervorteilen, die im öffentlichen Interesse gewährt werden, an die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Ein Beispiel ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau; - - Einrichtung von Antidiskriminierungstellen bei den Ausländerbeauftragten, die Betroffene im Einzelfall unterstützen und beraten, die Diskriminierungen erfassen und veröffentlichen sowie mit anderen staatlichen Institutionen einschließlich Polizei und Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten. 4. Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die aus Nicht-EG-Staaten kommen und einen verfestigten Aufenthalt haben, sollen EG-Bürgern durch europarechtliche Übereinkunft gleichgestellt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt zum Abbau sonst unvermeidlicher Spannungen zwischen Gruppen unterschiedlicher Nationalitäten in Europa. Bis zum Abschluß einer solchen Übereinkunft soll eine Gleichstellung nach deutschem Recht in Angriff genommen werden. M.DIETZSCH@HOT.ZER ## HOT 0208-405568 ## XP-DES Passwort für PMs erwünscht ## CrossPoint v2.1 R ## Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Ausstellung "Deutschsein?" Duesseld Datum : Sa 10.04.93, 12:00 Groesse : 1603 Bytes - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** "Deutschsein ?" - --------------- Düsseldorf. Mit Sitzstreik und Boykottaufrufen protestierten antifaschistische Gruppen Mitte März gegen eine ausgerechnet im Rahmen der Veranstaltungreihe "Düsseldorfer Kultur gegen Fremdenhaß und Gewalt" und unter dem Titel "Deutschsein ?" eröffnete Ausstellung zur "kulturellen Identität". Ziel des Protestes war vor allem die Einladung des von der neuen Rechten bejubelten Buchautors Hans-Jürgen Syberberg, der seinen Eröffnungsvortrag unter die Ausgangsfrage "Haben wir im Westen Eigenes verraten" stellte. In seiner Rede bedauerte er, daß Worte wie Treue, Mut, Ehre, Heimat, Disziplin des Denkens und der Kunst "nach dem Zusammenbruch" ihren Wert und ihre Geltung verloren hätten. Der Historiker Michel Korinman aus Paris ging in seiner Rede auf die Wiedervereinigung ein und stellte die These auf, die deutsche Problematik zeichne sich eher durch ein Defizit an Nationalismus aus . (Quellen: RP 15. 3. und 16. 3. 93 - P.B., VVN-BdA MG) M.DIETZSCH@HOT.ZER ## HOT 0208-405568 ## XP-DES Passwort für PMs erwünscht ## CrossPoint v2.1 R ## Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Aktionen gegen Nazi-Presse am Kiosk Datum : Sa 10.04.93, 12:00 Groesse : 2377 Bytes Datei : 2279.MSG, 09.04.93, 18:06:46 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Gegen den Verkauf von Nazi-Presse bei STILKE - -------------------------------------------- Hamburg. Seit gut eineinhalb Jahren führen Hamburger Antifa-Gruppen Aktionen an Filialen des Hamburger Bahnhofskiosk-Monopolisten STILKE durch, die sich gegen den Verkauf faschistischer Hetzblätter (Junge Freiheit, Nationalzeitung etc.) richten. Mit Transparenten, Flugblättern und Megaphon werden die Passanten, bei denen die Aktionen meist positiv aufgenommen werden, dazu aufgefordert, sich bei STILKE wegen des Vertriebes dieser Zeitungen zu beschweren. In welchem Umfang dies geschieht, konnten wir natürlich nicht feststellen. Daß es aber zu weiteren Protesten in Folge dieser Aktionen kam, ist uns bekannt. STILKE selbst stellt sich auf den Standpunkt, aufgrund ihres rechtlichen Status als "Bahnhofsbuchhandlung" die Hetzblätter vertreiben zu müssen. Die Tatsache, daß aufgrund der zahlreichen Proteste in vielen Kiosken die FaschPresse zumindest unter den Ladentisch gewandert ist (verkauft wird sie unseres Wissens nach wie vor), deutet rechtlichen Handlungsspielraum für STILKE an, der wahrscheinlich noch nicht genutzt ist. Das Eisen ist ihnen zu heiß, das Risiko, eventuell Konventionalstrafen zahlen zu müssen, wiegt schwerer als die Tatsache, den Nazis bei ihrer Propaganda zu helfen. Seit einigen Wochen hängen Hochglanzplakate mit einem "multikulturellem" Foto der STILKE-Lohnabhängigen. Motto : "Sie gehören zu uns. Gegen Gewalt und Intoleranz." Dieselben Lohnabhängigen ("sie gehören uns") sind weiterhin dazu gezwungen, gegen sie selbst gerichtete Hetzpropaganda zu verkaufen ! Die Aktionen müssen fortgeführt werden. STILKE muß zum Handeln gezwungen werden. Ein positiver Nebeneffekt der Flugblatt-Aktionen ist übrigens die Möglichkeit, dabei sehr viele Leute erreichen zu können (ulm, hochschul-antifa, gekürzt dokumentiert aus : Lokalberichte Hamburg) Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Diskriminierende Gutschein-Praxis Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 6968 Bytes Datei : 9760.MSG, 09.04.93, 17:54:00 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Bundesverwaltungsgericht legitimiert Praxis vieler Kommunen - ----------------------------------------------------------- Berlin (epd). Asylsuchende haben keinen Anspruch darauf, Sozialhilfe in Form von Bargeld zu erhalten. Dies hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag entschieden (Az 5 C 27.91). Es sei rechtens, asylsuchenden Ausländern Sozialhilfeleistungen "soweit dies möglich ist statt als Geldleistungen entweder als Sachleistung oder durch Aushändigung von Wertgutscheinen auszuhändigen", urteilten die Richter. Die Kammer widersprach damit einem anderen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 1. Februar, nach dem auch Asylbewerbern laufende Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich durch Barauszahlung und Überweisung zu gewähren sei. Der noch im Lüneburger Verfahren gegen einen Flüchtling unterlegene niedersächsische Landkreis Gifhorn hatte danach beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, die Ausgabe von Gutscheinen doch zuzulassen. In den vergangenen Wochen und Monaten waren zahlreiche Kommunen dazu übergegangen, Flüchtlingen die Sozialhilfe pauschal in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Nach Einschätzung von Juristen wäre das Lüneburger Urteil zudem spätestens dann gegenstandslos geworden, wenn das von der Bundesregierung und der SPD vorbereitete "Asylbewerberleistungsgesetz" in Kraft tritt. Es sieht unter anderem vor, daß Bargeldleistungen an Flüchtlinge nur noch "aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalles erfolgen können." Im bislang geltenden Paragraphen 120 des Bundessozialhilfegesetzes ist die Gewährung von Gutscheinen noch als Ausnahmeregelung definiert. Der niedersächsische Flüchtlingsrat wertete das Berliner Urteil "als Schlag ins Kontor" jeglicher Bemühungen um einen solidarischen und menschenwürdigen Umgang mit Asylbewerbern. Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber, kündigte in Hildesheim an, die politischen Aktionen gegen das "Rasenmäherprinzip" der Gutscheinvergabe zu intensivieren. Eine besonders wirksame Aktion, um öffentlichen Druck zu machen und gleichzeitig Solidarität mit den Flüchtlingen zu praktizieren, sei die Organisation von Gutscheinumtauschaktionen, sagte Weber. Schon einmal, 1987, sei mit einer landesweiten Kampagne die Rücknahme "dieser diskriminierenden Praxis" erreicht worden. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat koordiniert die Arbeit von rund 80 kirchlichen und unabhängigen Flüchtlingsinitiativen. (4. 3. 1993) (Aus: Nds. Flüchtlingsrat, Rundbrief 9/93) Seit 15. März: Landkreis führt Wertgutscheinregelung ein - -------------------------------------------------------- Lüneburg. Für Montag, den 15. März wurden die Asylsuchenden im gesamten Landkreis zum ersten Mal zur Wertgutscheinausgabe einbestellt. Die Kreisverwaltung beruft sich dabei auf die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 93 (siehe nachstehende Meldung). Nicht alleine vom Ausländerbeirat, von Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsinitiativen wird diese Entscheidung kritisiert. Auch von juristischer Seite ist die Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Gutscheinen nach wie vor umstritten. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, so der Lüneburger OVG-Präsident Schinkel, habe sich lediglich auf Bekleidungsbeihilfe bezogen. Schinkel weist ausdrücklich darauf hin, daß sich daraus keineswegs eine grundsätzliche generelle Umstellung der gesamten Sozialhilfeleistungen auf Wertgutscheine ableiten lasse. Er habe den Eindruck, daß zur Zeit in der Praxis erprobt werden solle, was als Bundesgesetz in Vorbereitung sei. (LZ, 13./ 14.03.93) Die Stadt, berichtete OStD Faulhaber auf der Sitzung des Ausländerbeirates, wollte die Wertgutscheinregelung wegen des wesentlich höheren Verwaltungsaufwandes zunächst nicht einführen. Dreizehn zusätzliche Personalstellen seien dafür notwendig. Allerdings liege bereits eine Weisung des Landkreises vor, nach der auch für die Flüchtlinge in der Stadt Lüneburg ab 1. April Gutscheine statt Bargeld ausgegeben werden müßten. Wie die Landeszeitung meldete, soll am ersten Ausgabetag nur etwa die Hälfte der Berechtigten ihre Wertgutscheine abgeholt haben. Nachträglich sollen die Gutscheine nur an Asylsuchende ausgehändigt werden, die nachweisen können, daß sie am zentralen Ausgabetag aus zwingenden Gründen nicht erscheinen konnten. Eine Gemeinheit! Wußten doch viele am Montag nicht einmal, zu welcher Gemeinde und zu welcher Stelle sie kommen mußten. Die Schreiben, mit denen sie zur Wertscheinausgabe zitiert worden waren, ebenso die Erläuterungen auf den Gutscheinen selbst und dem dazugehörenden Merkblatt, sind in Deutsch verfaßt. Einige Flüchtlinge haben Beschwerdeverfahren gegen die Gutscheinregelung eingeleitet. - (ulb) Schneverdinger Grüne wollen Gutscheine tauschen - ----------------------------------------------- Schneverdingen. Die Grünen in Schneverdingen haben auf ihrem letzten Treffen beschlossen, Wertgutscheine, die Asylbewerber im Kreis ab 1. April zum Einkauf erhalten sollen, gegen Bargeld einzutauschen. Sie unterstützen damit eine Aktion, zu der der niedersächsische Flüchtlingsrat aufgerufen hat. - (sts) Gegen Sozialhilfebetrug der Kommunen - ------------------------------------ Hannover. Der niedersächsische Flüchtlingsrat ruft zu einer landesweiten Kampagne "Umtausch von Wertgutscheinen" auf. Ein Grund ist, daß rechtliche Schritte gegen die Gutscheinpraxis erfolglos sind, wie es gerade das Urteil des BVG Berlin gezeigt hat, indem es dem Urteil des OVG Lüneburg widersprochen hat, daß auch Asylbewerbern laufende Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich durch Barauszahlung und Überweisung zu gewähren ist. Ein weiterer Grund lautet: "Mit dem geplanten >Asylbewerberabschreckungsgesetz<, das am 1. 6. 93 in Kraft treten soll, wird die unterschiedliche kommunale Abschreckung von Flüchtlingen systematisiert und die Leistungsgewährung auf niedrigstem Niveau vereinheitlicht. Die Herausnahme von Flüchtlingen aus dem Sozialhilferecht eröffnet das Tor zur Ausgrenzung weiterer Bevölkerungsteile. Um neue Milliarden einzusparen, wird man weitere >Betrüger / innen< suchen und finden." Ziel der Kampagne: öffentlich Druck zu machen und Solidarität mit den Flüchtlingen zu praktizieren. Erfahrungen von 1987 stützen das Vorhaben, damals war es gelungen, die Rücknahme der diskriminierenden Gutscheinpraxis zu erreichen. - (bee) Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Keine DAV-Richter mehr in NRW Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 1482 Bytes Datei : 2758.MSG, 09.04.93, 17:48:26 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** DAV wird Vorschlagsrecht für Richter aberkannt - ---------------------------------------------- Düsseldorf. Der zuständige nordrheinwestfälische Arbeits- und Sozialminister Müntefering (SPD) hat dem "Deutschen Arbeitnehmerverband" (DAV) endlich das Vorschlagsrecht für ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter aberkannt, mit sofortiger Wirkung. Die Begründung: Der DAV stehe rechtsradikalen und verfassungsfeindlichen Parteien nahe. Über den DAV sind in NRW 14 ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter ernannt worden, darunter in Bochum der inzwischen zurückgetretene Landesvorsitzende der NPD, Markert. Markert wurde nach monatelanger Auseinandersetzung vor kurzem amtsenthoben, weil er als presserechtlich Verantwortlicher rassistische, hetzerische Flugblätter unterzeichnet hatte. In vielen Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen geht es aber gerade um die Belange ausländischer Lohnabhängiger. ÖTV und DGB fordern die Aberkennung des Vorschlagsrechts des DAV schon seit Jahren. - (wof) Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* REPs fliegen aus Kreistag Recklingh Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 1311 Bytes Datei : 1534.MSG, 09.04.93, 18:08:30 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** REP müssen Kreistag Recklinghausen verlassen - -------------------------------------------- Recklinghausen. Die REP müssen ihre vier Sitze im Kreistag von Recklinghausen endgültig räumen. Unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 b 37.93 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Berlin jetzt eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Auch die Richter der obersten Instanz sehen es danach als erwiesen an, daß die REP bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen 1989 Unterstützungsunterschriften für die Kandidatur gefälscht bzw. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen haben. Nur durch diese Manipulationen waren die REP mit 5,1 % der Stimmen in den Kreistag eingezogen. Bei einer Nachwahl, die vom Kreistag beschlossen wurde, nachdem der Betrug bekannt wurde, scheiterten die REP mit 4,8 %. Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Aus der faschistischen Presse Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 5655 Bytes Datei : 9669.MSG, 09.04.93, 18:05:38 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Aus der faschistischen Presse ============================= REP: "Versailles ohne Krieg" - ---------------------------- Der Republikaner 11 / 92 In der Zeitung "Der Republikaner" fordert Schönhuber im Leitartikel über "Maastricht - die babylonische Gefangenschaft der Deutschen !" eine Volksabstimmung über Maastricht. Schönhuber tritt für eine EG allerdings ohne "Verlust der deutschen Identität" auf. Nur vage deutet er an, worin sich dieser Verlust äußern würde: Im Sturz der D-Mark. Dr. Klaus Zeitler geht allerdings in derselben Zeitung genauer auf die Bedenken der Republikaner gegen Maastricht ein: "Es steht zu befürchten, daß im zukünftigen Europa für Deutschland das Wort von einem >Versailles ohne Krieg< eine Aktualität bekommt, die sich niemand wünschen darf." Mit dieser revanchistischen Hetze hatten in der Weimarer Republik die Kriegsparteien den Boden für den II. Weltkrieg und den Faschismus vorbereitet. Die Deutschen sollen sich also jetzt wieder als betrogenes Volk fühlen, dem diesmal in der EG viel mehr Macht zusteht. Dazu tritt Zeitler als Verfechter von mehr Demokratie in der EG auf. Er greift Kritik über fehlende demokratische Kontrolle des Europarates (keine Wahl der Mitglieder) sowie fehlende Befugnisse des Europaparlamentes auf. Unter diese Kritik mischt er die Behauptung, Deutschland brauche mehr Abgeordnete im Parlament wie auch im Regionalausschuß, da es vor allem wegen seiner wirtschaftlichen Stärke und seinem Vermögen unterrepräsentiert sei. Mehr deutsche Abgeordnete und mehr Rechte also aufgrund der imperialistischen Qualitäten ! - (jöd, uld, rst) Wahlen: Karrierehoffnungen - -------------------------- Junge Freiheit, Nr. 4 / 93 Zu den Ergebnissen der Hessenwahlen stellt der Kommentator Markus Zehms fest: "Daß die Republikaner das Rennen unter den vielen Rechtsparteien gemacht haben, ist inzwischen unbestritten und nochmals durch die Hessenwahl unterstrichen worden. Nationaldemokraten (NPD) und >Deutsche Liga für Volk und Heimat< sind pleite bzw. in der Bedeutungslosigkeit versunken Die Partei Helmut Kohls wie auch ihr bayerischer Ableger werden ihr Monopol und damit ihre strukturelle Mehrheitsfähigkeit >rechts der Mitte< verlieren. Eine Mehrheit gegen SPD und Grüne ist dann ohne die Republikaner nicht mehr möglich Insofern ist die Gründung des >Christlich-Konservativen Deutschlandforums< innerhalb der CDU zu begrüßen." Der Kommentator erhofft sich aus dem Erstarken der Republikaner unverhohlen Karrieremöglichkeiten für Rechte: "Sind genug Fachleute vorhanden, um die parlamentarischen Gremien und Ausschüsse zu besetzen ? Einerseits wird sich die Partei nur behaupten können, wenn sie sich für qualifizierte Kräfte aus Wirtschaft und Verwaltung öffnet, indem sie jenen ermöglicht, eine ihren Fähigkeiten angemessene Aufgabe in der Partei wahrzunehmen, ohne zuvor sich als Plakatkleber bewährt haben zu müssen." In einem Interview mit dem hessischen Landesvorsitzenden der Republikaner lehnt dieser ein solches Ansinnen ab und stellt fest: "Die Qualifikation muß mit der Frage gekoppelt werden, wie man sich in der Vergangenheit für die Partei gezeigt hat." DVU: Erfolge mit Grünen - ----------------------- Nationalzeitung, 26. 3. 1993• Seit einigen Ausgaben befaßt sich das Blatt mit der "Barschel-Affäre" und fragt in der Schlagzeile auf Seite 1 in dieser Ausgabe: "Wurde Barschel ermordet ?", darunter ein Bild von Engholm "Versinkt Engholm im Sumpf ?". Auffällig ist an dieser Kampagne, daß sie bereits vor Jahren aus dem Hause von Bismarck kommt, in die bekanntlich Barschel einheiratete. Mit ähnlicher Tendenz bzw. Unterstellungen schreibt der Bayernkurier seit einigen Nummern. Der Nationalzeitung geht es darum, ihren DVU-Gruppen im Norden mit einer Kampagne den Rücken zu stärken. Sie berichten in letzter Zeit öfter über die Tätigkeiten der DVU im Landtag von Schleswig-Holstein und Bremen. Unter der Überschrift "Der Kieler Sumpf muß trocken gelegt werden", werden über zehn Anträge und Anfragen der DVU im schleswigholsteinischen Landtag berichet, z.B. fordert die DVU für den Ostsee-Anrainerstaat ein "Aufbauprogramm für Ostpreußen". Unter der Überschrift "Wenn ein Grüner mit der DVU " berichtet das Blatt stolz darüber, daß im Bremer Abgeordnetenhaus, der Grüne Abgeordnete Walter Ruffler, einem Antrag der DVU unter dem Titel: "Kein deutsches Blut für fremde Interessen" zustimmte. Die Nationalzeitung schreibt: "Atemlose Stille herrschte im vollbesetzen Parlamentssaal, als der Abgeordnete Ruffler seine Distanz zu Positionen der Deutschen Volksunion herausstellte, gleichzeitig aber betonte, nicht bereit zu sein, richtige Anliegen einfach abzulehnen, nur weil sie von der DVU kämen. Und der vorliegende Antrag der DVU sei nun einmal in der Sache richtig, und deswegen werde er - Ruffler - diesem Antrag seine Zustimmung geben. Was nun folgte, glich einer Total-Entlarvung der Praktiken alter Parteien. Der Reihe nach stürmten etablierte Redner zum Pult und droschen verbal auf den grünen Abgeordneten ein Ruffler blieb schließlich standhaft und stimmte dem DVU-Antrag zu." Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* "Volksgruppenpolitik"in Kaliningrad Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 2214 Bytes Datei : 2184.MSG, 09.04.93, 18:01:02 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Schwierigkeiten der "Volksgruppenpolitik" - ----------------------------------------- Kaliningrad / Hamburg. In der Rede vor der russischen Admiralität erklärte der russische Außenminister Kosyrew, daß "in Deutschland und in einigen anderen Nachbarstaaten extremistische Gruppierungen bis zum heutigen Tag ihre verrückten Pläne zur Annexion der Region Kaliningrad nicht aufgegeben" hätten. Ebenfalls Mitte März hatte Horst Waffenschmidt - Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium- ein "deutsch-russisches Haus" in Kaliningrad eröffnet. Ziel sei es, eine Begegnungsstätte zwischen Deutschen und Russen zu schaffen. Das Geld gab neben der Bundesregierung die "Stiftung Königsberg" (!), die v. a. von deutschen Großunternehmen getragen wird, die eine Freihandelszone für Kaliningrad als Brückenkopf im baltischen Raum fordern. Inzwischen sind etwa 10 000 "Deutschstämmige" in die Region um Kaliningrad umgesiedelt worden. Hierfür investierte die BRD bislang 8 Mio DM. Daß die eingangs zitierten Worte Kosyrews nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt einer der Reisebegleiter Waffenschmidts, der CSU-Abgeordnete Koschyk, der nicht nur in der CDU / CSU für "Vertriebenen"fragen zuständig ist, sondern auch Funktionär des revanchistischen "Bundes der Vertriebenen"(BdV) ist. Unterdessen ist die geplante Umsiedlung von 400 000 "Rußlanddeutschen" in die Ukraine gescheitert. Als Gründe nannte der ukrainiscche Präsident Krawtschyk organisatorische und andere (?) Probleme, die Mehrzahl der "Rußlanddeutschen" wolle nicht in die Ukraine, sondern in die BRD. 1992 gab die BRD 20 Mio DM für das Projekt aus, für 1993 waren 25 Mio DM eingeplant. (Neue Züricher Zeitungvom 19. 3. 93, taz vom 15. 3. 93 - F) Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* Hungerstreik gegen Abschiebung Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 3286 Bytes Datei : 9398.MSG, 09.04.93, 17:57:52 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Hungerstreik kurdischer Flüchtlinge gegen drohende Abschiebung - -------------------------------------------------------------- Augsburg. Seit dem 19. März befinden sich 7 kurdische Flüchtlinge im Hungerstreik gegen die drohende Abschiebung in die türkisch besetzten Gebiete Kurdistans. Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) hat ihnen im EdithStein-Haus Räume zur Verfügung gestellt. Neben der KHG, dem BdKJ und der Evangelischen Studentengemeinde unterstützen eine Reihe deutscher und türkischer Gruppen die Kurden. Sie haben ein Solidaritätskomitee gegründet, dessen Erklärung wir hier in Auszügen abdrucken. "Die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, gerade auch an der kurdischen Bevölkerung, sind vielfach und ausreichend dokumentiert. Nachweislich gibt es zahlreiche Fälle von Folter und Mißhandlung in Polizeigewahrsam, insbesondere in den Landesteilen mit kurdischer Bevölkerungsmehrheit. Aufgrund dieser Situation hat der Deutsche Bundestag am 10. Oktober 1992 mit Stimmen aus allen Parteien empfohlen, Kurden aus der Türkei nicht abzuschieben. Trotz dieser Empfehlung der Bundestagsmehrheit hat das Bundesinnenministerium bislang keinen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei erlassen. In Deutschland wird offiziell behauptet, daß Kurden in die Westtürkei abgeschoben werden können, weil sie dort sicher seien. Abgesehen davon, daß auch in die Westtürkei abgeschobene kurdische Flüchtlinge mit menschenrechtsverletzender Behandlung rechnen müssen, akzeptiert diese Argumentation die Politik einer Vertreibung der Kurden aus ihren angestammten Gebieten. Nicht die Westtürkei, sondern die kurdischen Siedlungsgebiete in der Ost- und Südtürkei sind die Heimat der Kurden. Solange aber kurdische Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren können, müssen sie in Deutschland Schutz finden. - -`Wir fordern die Stadt Augsburg auf, keine kurdischen Flüchtlinge abzuschieben und ihnen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren! - -`Sofortiger Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge in Bayern! - -`Genereller Abschiebeschutz für kurdische Flüchtlinge in Deutschland! - -`Bleiberecht für kurdische Flüchtlinge, solange sie in ihrer Heimat Krieg, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind! - -`Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an die Türkei!" Der Oberbürgermeister wird mit einem Verwaltungsantrag der Grünen aufgefordert, das Aufenthaltsrecht zu gewähren. Dazu wäre die Stadt nach einem vorliegenden Rechtsgutachten in der Lage. Erklärungen und Unterstützungen von weiteren Gruppen werden gesucht. Man kann die Hungerstreikenden z.B. besuchen und mit ihnen sprechen. Am Samstag, den 3. April findet ein Infostand in der Stadt und eine Veranstaltung im Edith-Stein-Haus statt. (jol, aus: Berichte aus Augsburg und Schwaben 7/93) Empfaenger : /CL/ANTIFA/ALLGEMEIN Absender : M.DIETZSCH@HOT.zer.de (Martin Dietzsch) Betreff : *AN* VVN:Keine Rechtsextreme als Richter Datum : So 11.04.93, 12:00 Groesse : 6969 Bytes Datei : 4190.MSG, 09.04.93, 17:45:42 - ---------------------------------------------------------------------- ***************** ANTIFASCHISTISCHE NACHRICHTEN ***************** Der folgende Beitrag wurde freundlicherweise von der Redaktion der AN zur Verbreitung in CL und in Fido Antifa.ger zur Verfügung gestellt. Copyright: AN. Bitte unterstützt das Projekt durch ein Abonnement der 14täglich erscheinenden Papierausgabe: Antifaschistische Nachrichten, GNN, Zülpicher Str. 7, 5000 Köln 1 ***************************************************************** Keine Rechtsextremen in Richterfunktionen - ----------------------------------------- Nach vielen Protestaktionen ist es in NRW jetzt erreicht worden, das der DAV keine ehrenamtlichen Richter mehr benennen darf (siehe nebenstehende Meldung). Wir dokumentieren im folgenden einen Offenen Brief der VVN-BdA Hannover vom 9. 3. 93 an die Ratsfraktionen in Hannover, auch dort Republikaner von der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterfunktionen zu streichen. (u.b.) In der Sitzung am 11. 2. 1993 hatte sich der Rat der Stadt Hannover u.a. mit dem Antrag einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Hannover zu befassen. Mit den Bewerbern Dietrich Grimm, Manfred Hoppe und Arno Weber enthielt die Namensliste drei Wunschkandidaten-Vorschläge der rechtsextremen "Republikaner", die erstmals in dieser Amtsperiode mit zwei Vertretern (Lüdtke und Wruck) im Rat der Stadt sitzen und dort insbesondere durch tendenziös ausländerfeindlich und rassistisch geprägte Anträge und Anfragen öffentlich Aufmerksamkeit zu erheischen suchen. Im Verlauf dieser Ratsdebatte traten empörende und zum Teil skandalöse Vorgänge zutage, die von den Medien leider nur unzureichend wiedergegeben wurden. Konnten die hannoverschen Bürgerinnen und Bürger bislang zumindest augenscheinlich noch darauf vertrauen, daß es zwischen den im Stadtrat vertretenen demokratischen Parteien Konsens zu sein schien, einer wie auch immer gearteten Zusammenarbeit mit Vertretern rechtsextremer Gruppierungen eine eindeutige Absage zu erteilen, wurden sie während der Ratssitzung am 11. 2. 1993 eines Besseren belehrt. Alleine die Tatsache, daß mit Rechtsextremen den Feinden der Demokratie das Recht zugestanden wird, aus ihren Reihen ehrenamtliche Verwaltungsrichter zu nominieren, deren Aufgabe es u.a. sein wird, über das Schicksal von Asylsuchenden zu entscheiden, (als solle "Drakula zum Hüter der Blutbank" ernannt werden!?), kommt bereits einer Pervertierung des demokratischen Rechtssystems und Aushöhlung (noch) verfassungsmäßig garantierter Grundrechte gleich. Was dann jedoch die Ratssitzung an den Tag legte, war im höchsten Maße skandalös : CDU(!) und REP trafen im Vorfeld der Sitzung eine gemeinsame Absprache mit dem Ziel, über die Vorschlagsliste ehrenamtlicher Verwaltungsrichter entgegen dem sonst üblichen, rechtlich und demokratisch einwandfreien Einzel-Abstimmungsverfahren eine Abstimmung en bloc herbeizuführen und damit die Vorschläge der REP auf Biegen und Brechen durch den Rat zu bringen. So nötigte CDU-Fraktionsvorsitzender Pawelski denn auch die Mehrheit der Ratsmitglieder: Ohne Bestätigung der Gesamtliste mit den von den rechtsextremen REP nominierten Kandidaten keine Bestätigung anderer ehrenamtlicher Verwaltungsrichter! Bei den REP - so CDU-Pawelski handele es sich um eine demokratische, durch demokratische Wahlen legitimierte Partei mit gleichen Rechten wie alle im Stadtrat vertretenen Parteien! Drei "unbescholtenen, integren Bürgern der Stadt Hannover" - so Pawelski offensichtlich ungeprüft weiter solle durch "Legendenbildung" die Ernennung zu ehrenamtlichen Richtern verwehrt werden. F.D.P., Rechtsausleger WfH / BU und wegen rassistischer Wahlkampfpropaganda endgültig aus der ÖDP ausgeschlossener und nun fraktionsloser Polizeihauptmeister Hans-Heinrich Prieß fanden sich einträchtig im gleichen Boot zusammen und stimmten dem uneingeschränkt zu. So ein WfH / BU-Sprecher: Die REP seien eine rechtmäßige Partei, demokratisch gewählt "heute die REP, morgen WfH / BU", übermorgen "andere Minderheiten", die in Gefahr seien, "ausgegrenzt" zu werden. Mit anderen Worten: Rechtsextremen und neofaschistischen Gruppierungen gebührt in unserer Gesellschaft der ihnen angestammte Platz!? Wehrt allen Versuchen, sie an ihrer Weiterentwicklung und politischen Einflußnahme zu hindern!? Rechtsextreme Kräfte gelten solange als ungefährlich, wie sie nicht verboten sind !? () Die VVN-Bund der Antifaschisten Hannover, die viele ehemals politisch Verfolgte zu ihren Mitgliedern zählt, fühlt sich in erschreckender Weise an den verharmlosenden, die Nazis unterstützenden Kurs konservativer Kräfte in der Weimarer Republik erinnert. Ohne diese Unterstützung wäre es seinerzeit den Nazis nicht möglich gewesen, zunehmend Einfluß und Zugang zur Macht zu erhalten. () Gilt es nicht, deutliche Zeichen zu setzen, daß auch Hannover aus der faschistischen Vergangenheit gelernt hat? Wer dagegen im Rat der Stadt die REP hoffähig macht, trägt nur dazu bei, die Akzeptanz für Rechtsextremisten in unserer Gesellschaft zu erhöhen. Kein Wunder also, daß REP-Wruck sich in einem Wortbeitrag bei den Ratskolleginnen und -kollegen der CDU für die tatkräftige Unterstützung ausdrücklich bedankte! - Für den Beobachter ein beschämender und an Peinlichkeit kaum noch zu überbietender Vorgang! Nur dem konsequenten Abstimmungsverhalten von SPD und Gabl war es letztlich zu danken, daß die Richtervorschläge der REP nicht die erforderliche Ratsmehrheit finden konnten. Was nun die "unbescholtenen, integren Bürger" und REP-Kandidaten anbelangt, äußert die VVN-BdA mit diesem Offenen Brief erhebliche Zweifel, tritt doch zumindest einer der Verwaltungsrichter in Lauerstellung seit Jahren durch Leserbriefe vor allem ausländerfeindlichen, rassistischen und nationalistischen Inhalts regelmäßig in der hannoverschen Lokalpresse, aber auch in rechtsextremen Publikationen in Erscheinung. Themen wie Wahlerfolg der Nationalen Front in Frankreich, keine Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, Gleichsetzung Asylsuchender mit Drogenhändlern, Todesstrafe, "Wirtschaftsflüchtlinge", "Asyllegende" etc. spiegeln überdeutlich den politischen Standort und Geist ihres Verfassers wider. () Die VVN-BdA erwartet vom Rat der Stadt Hannover: Keine Zusammenarbeit mit den REP im Rat, stattdessen politische Isolation und Entlarvung ihrer wahren Absichten. Öffentliche Mißbilligung und Zurückweisung von Anträgen und Anfragen der REP, die menschenverachtendes und rassistisches Vokabular enthalten. Verhinderung aller Versuche der REP, politischen Einfluß in unserer Stadt zu gewinnen. Konsequente Bekämpfung der Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts in Wort und Schrift. Und aus aktuellem Anlaß unsere Forderung: Keine Rechtsextremen in Richterfunktionen ! Wehret den Anfängen ! (Pressemitteilung der VVN-BdA Hannover, leicht gekürzt) -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: 2.6 iQCVAgUBLpr/gXugUuenT591AQHNUgP9F4xb/zc0JWx5NAn5A30p5TfxrIoOFGhv 0unUitRtH3rp9W6wxl8r91no2bd29zp/Vu5qmoCCMot2cxr8kXPVfciPOCMCP3+9 L1rzTK70jgJ6A03QpZYxsADmmBF6DASmMVfYu5Nf7QMVa0s35uQ0O2B5XOGrHhmu SgZUF2ceVCw= =Ve5h -----END PGP SIGNATURE-----