Angehörigen Info 179

23.3.1996

Herausgegeben von Angehörigen, Freunden und Freundinnen politischer Gefangener in der BRD


Unterstützung für die Forderung nach Freilassung von Hanna Krabbe nimmt zu

Jetzt nicht nachlassen - bis zu Hannas Freiheit

und bis alle politischen Gefangenen frei sind!

Am 29. Februar hat die Lübecker Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD und der Grünen einem Antrag der Grünen zugestimmt, die Forderung nach Freilassung von Hanna Krabbe zu unterstützen. Der Antrag sah auch vor, daß Bürgermeister Bouteiller sich schriftlich bei dem politisch verantwortlichen Bundesjustizminister und dem zuständigen Düsseldorfer Staatsschutzsenat für Hannas Freilassung einsetzt.

Diesen Antrag und die Debatte darum haben wir, einige Leute aus Lübeck und Hamburg, zum Anlaß genommen, direkt vor dem Rathauseingang in der Lübecker Fußgängerzone mit einem Büchertisch, Infostellwänden und Transparenten präsent zu sein. So konnten wir die Abgeordneten wie auch die Passanten über die Situation von Hanna informieren und deutlich machen, daß jetzt die Phase ist, wo entschieden wird, und also auch jetzt es notwendig ist, weiter öffentlich politischen Druck zu machen. Wir konnten ungefähr 800 Flugblätter verteilen, mehr, als wir erwartet hatten. Da die Bürgerschaft von morgens bis zum späten Abend tagte, mußten viele der Abgeordneten in der Pause immer wieder an uns vorbei, verstecktes Hinschauen, arrogantes Vorbeigehen, freundliches Interesse. Die großen bunten Transparente mit der Forderung nach Hannas Freilassung und der nach Freiheit für alle politischen Gefangenen erregte Aufmerksamkeit, und das Interesse war überraschend; es war gut, mit Leuten mal wieder über das Thema RAF, politische Gefangene zu streiten. Es gab aus der Bevölkerung auch böse Bemerkungen während der 6 Stunden, die wir dort standen, davon die mildeste Variante: Vor dem Rathaus sollte man doch denken, etwas Ordentliches zu bekommen. Viele wußten nicht einmal, daß Hanna in Lübeck gefangen ist. Gefreut hat uns auch die unbefangene Neugier vieler Schulkinder, die um die Mittagszeit in Scharen bei uns vorbeikamen und nachfragten. Ein Knirps ganz stolz vor seinen Mitschülern: Ich kenne den Knast, da war mein Bruder, der ist nämlich Punk.

Die Debatte wurde live vom Offenen Kanal übertragen, und wir konnten ein kurzes Interview machen. Um die Abstimmung zu Hannas Freilassung ging es erst am späten Abend, und Hanna konnte sie hören. Wir konnten nicht solange bleiben, denn trotz der freundlichen Versorgung durch Lübecker Genossen mit Kaffee und Essen waren wir irgendwann durchgefroren. Insgesamt fanden wir es eine sinnvolle Aktion.

Seit der Anhörung im November 95, die, zusammen mit einem psychiatrischen Gutachten, als formale Bedingung für die Entlassung gefordert wird - an sich schon eine Provokation -, hat sich kaum Neues ergeben. Das hat unter anderem einen Grund darin, daß der Gutachter, Dr. H. Saß (Psychiater, Professor an der Universität Aachen) das Gutachten seit November noch nicht begonnen hat. Erst jetzt hat das Gericht ihn aufgefordert, dieses bis Ende März zu erstellen.

In den letzten Wochen haben politische Organisationen, Gruppen, linke Kollektive und Einzelpersonen sowie gefangene Männer und Frauen in Lübeck Protestbriefe an den Bundesjustizminister und an das OLG Düsseldorf geschickt. Viele Briefe dieser Art kamen auch aus Spanien.

 

Damit Hanna wirklich bald rauskommt, braucht es weiterhin öffentlichen Druck. Schickt weiterhin die Protestbriefe, und überlegt Euch andere Sachen. Wir wären auch für Vorschläge dankbar, Rückmeldungen und hätten Lust, Euch auch kennenzulernen, denn es geht auch darum, Vorstellungen und Aktivitäten für die Freiheit der anderen politischen Gefangenen zu entwickeln.

 

Am 18.3. waren wir noch einmal mit einem Infostand und Transparenten vor dem Rathaus in der Lübecker Innenstadt mit der Forderung für Hannas sofortige Freilassung, Freiheit aller politischen Gefangenen und Einstellung der "radikal"-Verfahren. Später haben wir bei einer Kundgebung vor dem Knast die Gefangenen gegrüßt, besonders Hanna, Safwan, Viktor, Michael und Rainer. Viktor ist ein Flüchtling aus der Lübecker Hafenstr., der dort beim Sprung aus dem Haus sich beide Beine gebrochen hatte und entgegen aller Zusagen der Regierung keine Duldung bekommt und jetzt im Lübecker Knast in Abschiebehaft sitzt; sobald er transportfähig ist, soll er nach Nigeria abgeschoben werden. Michael ist seit kurzem in Lübeck, er ist einer der zwei, die wegen angeblicher Mitgliedschaft in den AIZ festgenommen worden ist. Wieder mal waren alle lautverstärkenden Mittel, d.h. auch Megas, verboten. Deshalb richtete sich die Kundgebung auch gegen dieses seit langem und bei allen Knastkundgebungen verhängte Verbot. Wir haben trotzdem den Teil eines Beitrags über Megaphon rüberbringen können. In dem Beitrag ging es um die unhaltbaren Vorwürfe gegen Michael. Später sind wir zur Pforte gegangen, wo der Frauentrakt ist, und haben dort noch einmal Hanna zugerufen.

Leute aus der Ini zur Freilassung von Hanna Krabbe und aus dem "radikal"-Soli-Plenum.

Initiative für die Freiheit von Hanna Krabbe, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg.

 

Spenden dringend erwünscht an: Postbank HH, BLZ 200 100 20; Kto-Nr. 846 10-203; Rote Hilfe, Stichwort: Hanna

Hier noch einmal die Adressen der Verantwortlichen

Bundesminister der Justiz

Herrn Schmidt-Jortzig

Heinemannstr. 6

53175 Bonn

Fax-Nr. 0228-580

 

Oberlandesgericht Düsseldorf

6. Strafsenat

RaOLG Steffen

40402 Düsseldorf

Postfach 300210

Fax-Nr. 0211/4971-548

 

Daß die Briefe durchaus registriert werden und Wirkung entfalten, wird auch daran deutlich, daß zumindest der Bundesjustizminister antworten läßt. In einem Antwortschreiben an die PDS/Linke Liste Hamburg, die gegen die Verschleppung der Freilassung und die Zumutung eines psychiatrischen Gutachtens brieflich protestiert hatte, ließ er die politisch Verantwortung zurückweisen; es heißt darin: "Die Entscheidung darüber, ob bei Frau Krabbe die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft vorliegen, obliegt allein dem unabhängigen Gericht."

 

Aus den Lübecker Nachrichten:

Seit gestern 16.10 Uhr ist es amtlich: "Lübeck unterstützt Freilassungsgesuch für Hanna Krabbe", überschreibt das Presse- und Informationsamt der Hansestadt seine Mitteilung. Bürgermeister Michael Bouteiller (SPD) handelt damit rechtswidrig - meint das Rechtsamt der Hansestadt.

Innensenatorin Dagmar Pohl-Laukamp (CDU) hatte schon während der letzten Bürgerschaftssitzung darauf hingewiesen, daß der Verwaltungschef dem mit Mehrheit von SPD und Grünen gefaßten Beschluß widersprechen müsse ...

"Die Bürgerschaft hat kein Recht, sich mit rein staatlichen Angelegenheiten zu befassen", so die Meinung der Senatorin. Laut Gemeindeordnung hätte Bouteiller diesem Beschluß binnen 14 Tagen widersprechen müssen. "Dieser Auffassung hat sich Bouteiller nicht angeschlossen", hieß es gestern dazu. In zwei gleichlautenden Schreiben an den Bundesjustizminister und das Oberlandesgericht Düsseldorf habe er die Bitte der Bürgerschaft weitergeleitet ...

Die CDU kritisierte Bouteiller. Fraktionschef Klaus Puschaddel sagte. "Das Rechtsamt hat gegenüber Bürgermeister, Stadtpräsidenten und Ältestenrat unzweideutig darauf hingewiesen, daß der Antrag rechtswidrig ist und es keinen rechtlichen Spielraum gebe, sich damit zu befassen." Nun sei die Kommunalaufsicht am Zuge. Puschaddel: "Auf das laufende Disziplinarverfahren gegen Bouteiller dürfte sich das nicht günstig auswirken." (15.3.)


Berichte über Aktionen zum 18. März

Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit

Bericht von der LIBERTAD!-Veranstaltung am 10.3.1996 in Frankfurt am Main

Libertad!, die Initiative "für einen Internationalen Kampftag für die Freiheit der politischen Gefangenen", hatte für den 10.3. zu einer Veranstaltung im neueröffneten "3.-Welt-Haus" in Frankfurt-Rödelheim eingeladen. Bereits am Nachmittag kamen etwa 100 Leute, um sich den Film "Die Augen der Vögel" und die Ausstellung mit Plakaten aus internationalen Gefangenenkämpfen der letzten 25 Jahre anzusehen.

Am Abend begann die eigentliche Veranstaltung, mit dem Ziel, zum bundesweiten Aktionstag am 18. März zu mobilisieren. Libertad! eröffnete mit einer Vorstellung der Initiative, gefolgt von Vorträgen über politische Gefangene in Deutschland, über Repression und Widerstand im Laufe dieses Jahrhunderts. Schwerpunkte waren der in den 20er Jahren initiierte Aktionstag der Roten Hilfe, ein eindrucksvoller Zeitzeugenbericht von Peter Gingold, auch über die Zeit des Nationalsozialismus, die Geschichte der KPD-Verfolgung in der BRD, die Geschichte der RAF und abschließend eine Darstellung der Situation der kurdischen politischen Gefangenen heute.

Die Vorträge gaben zwar durchaus Diskussionsstoff, das Publikum beschränkte sich aber nach dieser Fülle von Informationen eher auf einige wenige Nachfrage, hauptsächlich nach Inhalten der Libertad!-Kampagne. Eine inhaltliche Darstellung würde hier den Rahmen sprengen, für Interessierte sie auf die Libertadbroschüre und auf die Möglichkeit zur direkten Diskussion mit der Initiative verwiesen.

Anzumerken bleibt noch, daß die meisten der Teilnehmenden nicht gerade politische Neulinge waren, die Mobilisierung also leider noch kein erweitertes Zielpublikum gefunden hat. Auf der anderen Seite war es sehr schön zu sehen, wie viele der auf Freilassungsplakaten der Ausstellung abgebildeten Gefangenen an diesem Abend unter uns waren. Sicherlich auch ein Erfolg früherer Kämpfe, der die Kraft gibt, die künftigen im langem Atem anzugehen.

Kontaktadresse für Interessierte:

Libertad!, c/o "3.-Welt-Haus", Westerbachstr. 47, 60489 Frankfurt/M, Tel/Fax: 069/97843444, eMail: Libertad@LINK-F.rhein-main.de

Knastkundgebung in Frankenthal

Am Samstag, den 17.3., versammelten sich ca. 60 Menschen zu einer Kundgebung vor dem Frankenthaler Knast. In verschiedenen Redebeiträgen wurde über die Situation der politischen Gefangenen in der BRD berichtet und die staatliche Vernichtungspolitik an ihnen angeprangert. Darüber hinaus gab es Beiträge in kurdischer und türkischer Sprache zur politischen Unterdrückung und Verfolgung von nichtdeutschen GenossInnen in der BRD. In einem weiteren Beitrag ging es um Ramos Vega, einen spanischen Genossen, der wegen seiner Solidarität mit ETA in Berlin im Knast sitzt. Zur Repression gegen Flüchtlinge und deren Situation in Abschiebeknästen gab es ebenso einen Beitrag, wie auch ein Brief von Hanna Krabbe verlesen wurde. Über Tonband wurden Grüße irischer Genossen (selbst ehemals politische Gefangene) übermittelt. Dazwischen gab es Musik, und die Gefangenen wurden mit Parolen und Sprechchören gegrüßt.

Offensichtlich war die Kundgebung im Knast gut zu hören, da sich viele Gefangene an den Fenstern durch Winken und Rufen bemerkbar machen konnten. Rolf selbst konnte leider nur Wortfetzen verstehen.

Ein Schwerpunkt der Kundgebung war es, unsere Solidarität mit Rolf Heißler zu demonstrieren, der seit nunmehr insgesamt 20 Jahren im Knast ist und seit 1990 in Frankenthal. Seine Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß er nach wie vor von anderen Gefangenen abgeschottet wird. Er kann in kein anderes Haus, nicht einmal auf eine andere Etage, und hat keinen Auf- und Umschluß. Nach einer Stunde Hofgang ist er wieder für 23 Stunden alleine. Da Frankenthal ein sogenannter Kurzstrafenknast ist, besteht kaum die Möglichkeit, soziale Beziehungen zu anderen Gefangenen aufzubauen. Zweier- oder Gruppenbesuche sind verboten. Einzelbesuche werden optisch und akustisch überwacht. Briefe werden zensiert, fremdsprachige Post wird grundsätzlich angehalten.Rolf fordert seit längerem, mit Christian Klar, Rolf-Clemens Wagner und Helmut Pohl in Schwalmstadt/Hessen zusammenzukommen. Anträge auf Verlegung wurden bereits gestellt.

Am Ende der Kundgebung gab es einen Knastrundgang, damit möglichst viele Gefangene unsere Parolen hören konnten.

Die Knastkundgebung in Frankenthal stand im Zusammenhang mit der von Libertad! In diesem Jahr ausgerufenen Tag der politischen Gefangenen weltweit am 18. März. Zu der Kundgebung aufgerufen hatte die Antifa und die Rote Hilfe Karlsruhe, eine Solidaritätsgruppe aus Kaiserslautern und die Gruppe Freiheit für die politischen Gefangenen aus Freiburg. Die "Rheinpfalz" berichtete am 18.3. von der Kundgebung.

Red. Quelle: Infobüro für die Freiheit der politischen Gefangenen Hd/Ma; PE des Internationalistischen Solidaritätskomitees Kaiserslautern


Beitrag von zwei irischen VertreterInnen für die Kundgebungen in Frankenthal und Hamburg

Solidarische Grüße an die politischen Gefangenen

Letzte Woche waren ein Vertreter und eine Vertreterin der irisch-republikanischen Gefangenen auf einer Rundreise in der BRD. Beide sind erst kürzlich aus dem Knast entlassen worden und haben hier über die Situation der irischen politischen Gefangenen in Irland, England und Amerika berichtet. Leider können sie heute nicht hier sein, haben aber folgenden Beitrag für die heutige Kundgebung verfaßt:

 

Freunde und Freundinnen,

wir danken für die Möglichkeit, hier für uns selbst und unsere Genossinnen und Genossen im Knast zu sprechen.

Als ehemalige Gefangene möchten wir solidarische Grüße an die politischen Gefangenen in diesem Knast und allen anderen Knästen in der ganzen Welt schicken.

Während der letzten 18 Monate, seit die IRA die Einstellung militärischer Oppositionen ausgerufen hat, haben sich die Bedingungen für irisch-republikanische Gefangene verschlechtert. Dies trifft insbesondere für die englischen Knäste zu, in denen unsere Gefangenen in besonderen Hochsicherheitstrakten, den Special Secure Units, inhaftiert sind oder einen solche Inhaftierung angedroht wird. In diesen Trakten werden Gefangene in Isolationshaft gehalten. Sie sind voneinander isoliert, und die Einführung neuer Auflagen und Einschränkungen für Besuche hat sie noch mehr von ihren Familien isoliert. Die Probleme, denen sich politische Gefangene in diesem Knast gegenübersehen, sind die gleichen, wie sie für Gefangene überall auf der Welt existieren. Im Jahr 1988 schrieb einer unserer Genossen das folgende Gedicht, als er im Knast Frankenthal festgehalten wurde. Dieses Gedicht drückt unser Verständnis und unsere Gefühle aus.

Wir senden allen politischen Gefangenen solidarische Grüße und fordern ihre Freilassung.

 

Now I know who designed the H-Blocks

A four story Long Kesh is all this is.

They've modern art in the hofgang

Which is a change from regimental corrogated sheeting my comrades at home are bored with.

 

The srews are not sectarian, which is a

break,

It's more human here for sure.

Unless you're Black, Brown, Kurd,

Yugoslaw that is

then it's just a euro Long Kesh

with the same hatred and sarcastic

remarks.

 

My comrade Gerry and I have the handcuffs each day

and a stricter regime to bear

but it seems to beat being a non white ausländer

with the silly screws and their supreme race strare

 

All I can see is 4 stories straight opposite

and that would be good crack in the blocks

But it's only an international waste tip here

with money lonely and sad foreign faces

ha! And a thousand radios with 30 languages. Who nieeds a radio?

 

To be expected I don't see so many white faces

stop at my cell to shout hallo, in words I can't even understand for to do it is a risk of Bunker

it oppressed here who make the Salute

And since I've been here I've learned "Once upon a time there was" Palestinian, Kurdish laws.

 

I get cold feelings as to the national struggle at home

when I'm staring at the face of intercontinental imperialism.

 

jetzt kenne ich die Designer der H-Blocks

nichts anderes als ein vierstöckiges Long Kesh steht hier

moderne Kunst während des Hofgangs

als Abwechslung zum militärisch gewellten Walzdach

das meine Genossen zu Hause langweilt.

 

Die Schließer sind nicht sektiererisch, zum Glück

es ist menschlicher hier, sicherlich

es sei denn du bist schwarz. Das heißt

braun, kurdisch oder jugoslawisch

dann ist es nur ein Euro-Long Kesh

mit dem gleichen Haß und den gleichen sarkastischen Bemerkungen.

 

Mein Genosse Gerry und ich müssen

jeden Tag Handschellen tragen und ein schärferes Haftstatut ertragen

doch das scheint noch davon übertroffen zu werden, nicht-weißer Ausländer zu sein

angesichts der blöden Schließer und ihrem Blick der "überlegenen Rasse"

 

Ich kann nur die vier Stockwerke genau gegenüber sehen

und dies würde in den Blocks viel Spaß

bedeuten

aber das hier ist nur eine internationale Müllkippe

mit vielen einsamen und traurigen

Gesichtern

ha! Und tausend Radios in 30 Sprachen, wer braucht da ein Radio.

 

Wie erwartet sehe ich kaum weiße Gesichter

schreien in meine Zelle hallo, in Worten die ich nichtmal verstehe und das zu tun bedeutet Bunker riskieren

es sind die Unterdrückten, die hier grüßen

und seit ich hier bin habe ich gelernt: "es war einmal da gab es" palästinensische, kurdische Gesetze.

 

Mein Gefühl zum nationalen Kampf zu Hause wird kalt,

wenn ich in das Gesicht des interkontinentalen Imperialismus starre.

No Peace Without Release!

Kein Friede ohne Freilassung!


 

Knastkundgebung Frankenthal

Abschiebeknäste

Über 3.500 Flüchtlinge sind derzeit in "deutschen Gefängnissen" eingesperrt. Im wesentlichen sind es Flüchtlinge, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und denen unterstellt wird, sie würden untertauchen. Es sind aber auch zahlreiche politische Flüchtlinge wegen Residenzpflichtverletzung inhaftiert. Die Residenzpflichtverletzung ist jedoch kein Straftatbestand, der die Haft rechtfertigt. Dennoch wird die Haft, insbesondere gegen politische kurdische Menschen, polizeilich durchgesetzt. Obwohl die Flüchtlinge nach dem Strafgesetzbuch keine Straftag begangen haben, werden Flüchtlinge bis zu 18 Monaten in Sicherungshaft gehalten. Dazu sind eigens isolierte Abschiebeknäste gebaut worden, aber auch in normaler Untersuchungshaft und auch in Arrestzellen der Polizei sind Flüchtlinge gefangen.

Gegen diese Knastpolitik entwickelt sich innerhalb der Knäste immer wieder Widerstand. Im Rottenburger Knast weigerten sich die Flüchtlinge, nach dem Hofgang wieder in ihre Zellen zurückzugehen. Nur durch ein großes B.aufgebot konnte der Widerstand gebrochen werden. Die Flüchtlinge, die den Widerstand organisiert hatten, wurden in andere Knäste verlegt. Am 3. August 1995 wird ein 24jähriger Kurde bei einem Fluchtversuch aus der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand von Polizeikugeln schwer verletzt. Am 24. April 1994 revoltierte eine große Anzahl von Abschiebehäftlingen im Untersuchungs- und Abschiebeknast "Elwe". Sie nahmen einen Schließer als Geisel und forderten die freie Ausreise nach Frankreich, später die Verlegung in eine andere JVA. Einen Tag später stürmte die GSG 9 den "Fluchtbus" und schlug den Aufstand nieder. 26 Gefangene wurden anschließend in das Polizeipräsidium und die JVA Wehlheiden gebracht. Hier wurden die meisten mißhandelt. Einige der Mißhandelten trugen dauerhafte Gesundheitsschäden davon. Inzwischen sind die Prozesse gegen die Aufständischen beendet. Haftstrafen zwischen 1 und 5 Jahren wurden gegen die Flüchtlinge verhängt. In allen Abschiebeknästen gibt es Protest bzw. Widerstand. In Mannheim, Rottenburg, Regensburg, Worms bis nach Hamburg und Berlin, Flüchtlinge werden vom Wachpersonal überwältigt und nackt in einem fensterlosen Bunker, oft Tage, eingesperrt. So versucht die aktuelle Knastpolitik, den Widerstand der einzelnen Flüchtlinge zu brechen. Oft zerbrechen Flüchtlinge unter den unmenschlichen Bedingungen. 29 Selbstmorde, die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt, in den letzten Jahren in den Abschiebeknästen. Von den Mißhandlungen im Knast ganz zu schweigen. Abschiebeknäste sind heute ebenfalls ein Kriterium dafür, wie weit sich konservativ-nationalistische Politik durchgesetzt hat. Der Widerstand von außen ist gering und kaum entwickelt. In Hamburg gibt es sonntäglich einen politischen Spaziergang zum Knast, in anderen Orten Veranstaltungen und Demonstrationen. Jedoch das reicht bei weitem nicht aus.

 

Organisiert den Widerstand gegen die Abschiebeknäste! Erkämpfen wir ihre Freiheit!


Keine Auslieferung von Christel Fröhlich

Anhörungsverfahren zur Auslieferung am 21.3. in Rom

Seit dem 28.10. 95 wird Christel Fröhlich-Padula in Rom aufgrund eines internationalen Haftbefehls der französischen Behörden unter verschärften Bedingungen in Auslieferungshaft festgehalten. Inzwischen liegt eine Begründung des französischen Auslieferungsersuchens vor, und der Termin beim römischen Gericht für das Anhörungsverfahren über die Entscheidung der Auslieferung ist auf den 21.3.96 festgelegt.


In dem französischen Auslieferungsersuchen wird Christel vorgeworfen, den PKW, Opel Kadett, am 19.4.1982 in Ljubiljana unter dem Namen Stadelmann bei der Firma Hertz gemietet zu haben, er am 22.4.1982 in Paris in der Rue Marbeuf 33, in der sich die Redaktion einer libanesischen Exilzeitung befand, explodierte.

Die Begründung des französischen Auslieferungsersuchens ist eine Mischung aus vagen, unbelegten Behauptungen, falschen Schlußfolgerungen und Unterschlagungen. Dies soll im folgenden nur an 3 Beispielen aufgezeigt werden:

1. In der Begründung des Auslieferungsersuchens wird behauptet, daß sich bei Zeugenaussagen in Jugoslawien eine "große Ähnlichkeit" zwischen Christel und der Frau, die das Auto gemietet hat (mit dem Paß Stadelmann) ergeben hätte - anscheinend reicht es neuerdings für Anschuldigungen aus, wenn man nur so ähnlich aussieht.

2. Die Spitze der Konstruktion von Anschuldigungen ist allerdings die Behauptung, daß sich aus den Stasi-Unterlagen - die seit 1991 in der BRD ausgewertet und verwertet werden - ergeben hätte, daß Christel die Person war, die unter dem Namen Stadelmann das Auto angemietet hätte. In den Stasi-Unterlagen allerdings befindet sich dazu lediglich die Aufzeichnung eines sogenannten Abschöpfungsgesprächs mit einer IM Schäfer. Diese IM berichtet über den Inhalt eines Stern-Artikels (Stern 44/1982) von dem Journalisten Rudolf Müller, der in diesem Artikel genau diese Behauptung (Christel gleich Stadelmann) aufstellt. So erhalten anscheinend Behauptungen eines Zeitschriftenschreibers Beweiskraft, nur weil sie irgendwo in den Stasi-Unterlagen auftauchen.

3. Im französischen Auslieferungsersuchen wird zwar die falsche Behauptung aufgestellt, daß Christel am 10.6.92 in Hannover verhaftet worden sei, unterschlagen wird jedoch, daß bereits 1983 in der BRD (Staatsanwaltschaft Hannover) wegen des Anschlages in der Rue Marbeuf gegen Christel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, das erstmals 1985 eingestellt wurde. 1991 wurde es wegen der Auswertung besagter Stasi-Unterlagen wieder aufgenommen und 1994 wieder eingestellt. Es hatten sich keine neuen verwertbaren Fakten ergeben, die Staatsanwaltschaft hatte dabei auch die französischen Ermittlungsergebnisse berücksichtigt.

Juristisch betrachtet, müßte Christel aufgrund der lapidaren Begründung des Auslieferungsersuchens längst wieder draußen sein. Daß dies nicht der Fall ist, hängt sicherlich mit der gegenwärtigen politischen Situation zusammen, auf die im folgenden eingegangen werden soll.

Zu den Hintergründen des Auslieferungsverfahrens

Genauso wie die BRD verfolgt auch Frankreich das Ziel, die politische Geschichte der Linken der letzten 25 Jahre in ihrem Sinne umzuschreiben.

Christel ist nicht die einzige, die in den letzten Monaten von den französischen Behörden verfolgt wird. Offenbar setzt die französische Justiz alles daran, Menschen, die in den 70er, 80er und/oder 90er Jahren in unterschiedlichen linken politischen Gruppierungen aktiv waren, zu verfolgen. Sie werfen ihnen Verbindungen zu Carlos vor.

Carlos sitzt seit August 94 in Paris im Knast, ihm werden diverse Anschläge angelastet. Der Festnahme von Carlos im Sudan liegt ein Deal zwischen Frankreich und dem Sudan zugrunde. Die offizielle Erklärung des Innenministers Pasqua nach diesem Coup: "Ein streng und strikt islamischer Staat hat hier auf eklatante Art und Weise mit dem Terrorismus gebrochen." Laut Zeitungsmeldungen soll sich Frankreich nun zum einen für die diplomatische Rehabilitierung des Sudan und zum anderen beim IWF für die Stundung der sudanesischen Schulden einsetzen, außerdem erhöhte Frankreich seine humanitäre Hilfe für den Sudan.

Im Auftrag Frankreichs wurden im September 1994 in der Schweiz vier bekannte Schweizer Linke durch die Schweizer Bundesanwaltschaft verhaftet, Marina Berta und Georgio Bellini im Tessin, Berte de Marcellus und Olivier des Marcellus in Genf. Ihnen lastet die französische Justiz an, Angehörige der sogenannten Carlos-Gruppe zu sein. Sie sollen an mehreren Attentaten Anfang der 80er Jahre in Paris, Beirut und Wien beteiligt gewesen sein. Der französischen Untersuchungsrichter Bruguiere, der jetzt auch gegen Christel ermittelt, reiste zum verhör in die Schweizer Gefängnisse und wartete mit "Beweisen" auf, die sie aus den Akten der Geheimdienste Osteuropas mit der ihnen eigenen Phantasie herausgelesen hatten. Es gelang nicht, die Schweizer mit Mordanklagen unter Druck zu setzen. Sie mußten von der Schweizer Bundesanwaltschaft wieder freigelassen werden, die Ermittlungen sind jedoch noch nicht eingestellt.

Die Vorgehensweise wird klar: Zunächst erfolgen Verhaftungen, gestützt auf nicht spezifizierte Geheimdienstakten. Dann sollen die Verhafteten durch Mordanklagen unter Druck gesetzt werden, um aus ihnen Belastungszeugen gegen Carlos zu machen.

Nach diesem Muster werfen die französischen Behörden Christel den Anschlag in der Rue Marbeuf/Paris im April 1982 vor. Um den Druck auf Christel verstärken zu können, versuchen die französischen Ermittlungsbehörden in diesem Fall, sie direkt in ihre Hände zu bekommen. Da eine Auslieferung aus der BRD juristisch nicht möglich ist, wurde der internationale Haftbefehl erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt, als Christel in Rom eingetroffen war. Frankreich setzt in diesem Fall verstärkt auf die "europäische Zusammenarbeit".

In welche Richtung sich die Ermittlungspraktiken Frankreichs im Zusammenhang mit Carlos zuspitzen, zeigt das Verschwinden des Schweizers Bruno Breguet, der 1982 wegen Waffen- und Sprengstoffbesitzes in Frankreich zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt und nach 3 Jahren freigelassen wurde. Im November 95 kam er von Griechenland per Schiff und wollte durch Italien in die Schweiz. Im italienischen Hafen von Ancona wurde er von der italienischen Polizei zur unerwünschten Person erklärt und auf das Schiff, das wieder nach Griechenland fuhr, zurückgeschickt. Seitdem ist er verschwunden. Verschwunden in der Kanalisation eines westeuropäischen Geheimdienstes?

 

Zur Situation der Auslieferung in der EU

Mit der europäischen Antiterrorismus-Konvention von 1977 und Teilen des Schengener Abkommens ist ein Instrumentarium geschaffen worden, europaweit und darüber hinaus Linksradikale zu verfolgen. Noch gibt es Widersprüche in den einzelnen Ländern.

Das zentrale Thema auf dem Treffen der Regierungschefs der EU in Madrid im Dezember 1995 war die gemeinsame Bekämpfung linker Organisationen wie z.B. der ETA und die Organisierung einer reibungslosen Auslieferung von festgenommenen Oppositionellen.

Folgende Beispiele zeigen, daß diese politischen Bestrebungen hin zu einer vereinheitlichten Auslieferungspraxis in der EU bisher noch nicht reibungslos umgesetzt werden konnten, da einige nationale Gerichte immer noch Auslieferungen verzögern oder ablehnen.

1. Im Oktober 1995 das Berliner Kammergericht.

Ramos Vega ist verdächtigt, für die ETA eine Wohnung angemietet zu haben. Er wird in Berlin auf Ersuchen Spaniens verhaftet. Spanien beantragt seine Auslieferung. Das Berliner Kammergericht lehnt ab: ... Der spanische Botschaft in Bonn interveniert (nach dem obigen Treffen der "Chefs"). Das Gericht gibt zwischen Weihnachten und Neujahr nach. Die Anwälte haben nun vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht.

2. Februar 1996: Belgiens Oberster Gerichtshof lehnt die (bereits vom belgischen Justizminister verfügte) Auslieferung von zwei verdächtigten Basken nach Spanien ab. Daraufhin setzt Spanien Teile des Schengener Abkommens mit Belgien außer Kraft: keine Auslieferung und keine justizielle Zusammenarbeit mehr! "Belgien ist kein treuer Partner Europas", schimpfen spanische Politiker und setzen am 21. Februar 1996 eine Sondersitzung der Schengen-Staaten durch. Um den spanisch-belgischen Konflikt zu lösen, wird Italien aufgefordert, eine Regelung zur Auslieferungspraxis in der EU auszuarbeiten. Italien hat z.Zt. den EU-Vorsitz. Das Ziel ist, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung die nationalen Rechtsprechungen außer Kraft zu setzen.

3. Mindestens 3 Jahre - von 1992 bis 1995 - dauern die Verhandlungen zur 2. Auslieferung von Sieglinde Hofmann, Gefangene aus der RAF, von Frankreich in die BRD. Im 1. Auslieferungsverfahren 1980 hatte Frankreich noch die Auflage gemacht, keine Auslieferung wegen Schleyer und kein lebenslänglich. Damals reichten die von der BRD vorgetragenen Beweise nicht für eine solche Verurteilung.

Die Aussagen der Kronzeugen aus der DDR wurden als neue Belastungsargumente eingebracht und von Frankreich anerkannt.

4. 1994 werden vier mutmaßliche Mitglieder der IRA von Frankreich in die BRD ausgeliefert. Für die Taten, mit denen die BRD den Auslieferungsantrag begründet, werden sie vom OLG Celle gar nicht angeklagt. Neue Anklagepunkte werden gegen sie vorgebracht.

5. 1995 liefert Norwegen nach langen Verhandlungen S. Andrawes in die BRD aus. Sie ist die einzige Überlebende des palästinensischen Kommandos, das die Lufthansa-Maschine 1977 nach Mogadishu entführt hatte. Es ist der BRD gelungen, sie zur Kronzeugin gegen Monika Haas zu machen.

6. 28.10.1995: Christel Fröhlich wird auf Ersuchen Frankreichs in Rom verhaftet. Frankreich verfolgt die Absicht, Christel als Kronzeugin gegen Carlos zu benutzen. Daß dieser Versuch scheitern wird, dessen sind wir sicher!

Solidaritätsgruppe zu Christel Fröhlich, c/o annabee Buchladen, Gerberstr. 6, 30169 Hannover

 

Solidaritätskonto für Christel:

Willms, Kto-Nr. 324 371 96, BLZ 250 501 80, Stadtsparkasse Hannover


OLG Koblenz

129a-Staatsschutzprozeß gegen Ursel Quack

Auf den 25., 27. und 28. März sind die ersten drei Prozeßtage im Staatsschutzprozeß gegen Ursel Quack aus Saarbrücken wegen "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" terminiert.

Für uns heißt das, bis zu Beginn des Prozesses wie auch in den Prozeßwochen möglichst wirkungsvolle, gezielte Initiativen gegen diesen Staatsschutzangriff zu entwickeln. Abschreckung und Entsolidarisierung sowie Entpolitisierung und Spaltung auf Grund staatlicher Repression müssen überwunden werden.

Wir wollen, daß der Bundesanwaltschaft und der Staatsschutzkammer in Koblenz diese Vorhaben zusammenklappen!

In einer Zeit des reaktionären Rollbacks sowie der Schwäche der Linken hier und weltweit ist uns bewußt, daß nur eine starke politische Kraft die Staatsschutzangriffe gegen die Linke zurückschlagen kann. Bundesweit sind zahlreiche Gruppen und politische Zusammenhänge mit der Frage konfrontiert, wie eine Entwicklung in diesem Sinne in Gang kommen kann. Der Staat versucht, Ansätze von Organisierung aus den letzten Jahren mit den Mitteln der Repression zu ersticken. Keine Gruppe und kein Zusammenhang kann das aus eigener Kraft isoliert abwehren.

In der Mobilisierung gegen Ursels Prozeß wollen wir solidarische Bezüge zu anderen Kriminalisierten herstellen:

- Die seit Anfang der 90er Jahre laufenden Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) in Göttingen sollen im August in einem Schauprozeß gegen 17 AntifaschistInnen gipfeln. Der Prozeß soll Pilotfunktion für die Durchsetzung einer neuen Qualität der staatlichen Verfolgung von antifaschistischer Organisierung haben.

- Im Zuge von bundesweiten Razzien im Zusammenhang mit der Zeitschrift radikal sowie den militanten Gruppen Antiimperialistische Zelle (AIZ) und (dem mittlerweile aufgelösten) K.O.M.I.T.E.E. wurden im Sommer 95 vier Menschen festgenommen und bis Ende des Jahre in Untersuchungshaft gesperrt. Nach anderen wird seitdem gefahndet. Vor wenigen Tagen wurden zwei weitere Männer verhaftet, denen "Mitgliedschaft in der AIZ" vorgeworfen wird. Wir müssen im Zusammenhang mit den Razzien und Festnahmen mit der Eröffnung von 129a-Prozessen rechnen.

- Vor dem Hintergrund der Tätigkeit des VS-Agenten Steinmetz wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine Bewohnerin des Frankfurter Wohnprojektes Fritze mit dem Vorwurf der Beteiligung an der Sprengung des Hochsicherheitsgefängnisses Weiterstadt eingeleitet. Gegen vier BewohnerInnen wurde in diesem Zusammenhang wegen Aussageverweigerung eine 5monatige Beugehaft verhängt, zwei der Betroffenen sind noch immer in Haft.

- Am weitesten geht die staatliche Repression im Zusammenhang mit dem kurdischen Befreiungskampf gegen hier lebende Kurdinnen und Kurden. Es gibt Tausende von Ermittlungsverfahren, darunter zahlreiche nach 129a, sowie mehrere hundert Gefangene in deutschen Gefängnissen. Die verhängten Urteile schließen sogenannte ausländerrechtliche Konsequenzen wie die Abschiebung in den Folterstaat Türkei ein.

Daß die Linke eine Kraft wird, die wirkungsvoll agieren und die Staatsschutzangriffe zurückschlagen kann, muß erkämpft werden. Alle, die sich nicht länger dem reaktionären mainstream unterwerfen wollen, rufen wir auf, im gemeinsamen Handeln die Kräfte zu bündeln und Protest und Widerstand auf die Straße zu bringen.

Bestellt und verteilt Prozeßinfos und Aufrufe! Klebt Plakate und Spuckis! Kommt zur Demonstration am ersten Prozeßtag! Kommt zu den Prozeßterminen! Und nicht vergessen: Spenden für die Prozeßkosten!

Komitee Solidarität heißt Widerstand, Landwehrplatz 2, 66111 Saarbrücken

Spendenkonto: RA M. Heiming, Stichwort "Stoffwechsel", Postbank Karlsruhe, Kto. Nr. 335348/757, BLZ 660 100 75

Prozeßtermine:

Montag, den 25.3., Mittwoch, den 27.3., Donnerstag, den 28.3., jeweils 9.30 Uhr

Ursel wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum Kontakt mit der "Kommandoebene der RAF" gehabt zu haben und mit ihrer politischen Arbeit in Initiativen in Saarbrücken (Stadtteilzeitung Stoffwechsel, Gelber Punkt-Aktion, Antirassistisches Antifaschistisches Notruftelefon) in Abstimmung mit der "Strategie der RAF" gehandelt zu haben. Den Beweis für den Kontakt soll ein Brief erbringen, der im Rucksack von Birgit Hogefeld bei ihrer Verhaftung in Bad Kleinen gefunden worden war und Ursel zugeordnet wird. Untermauert werden soll das ganze mit Ursels politischer Geschichte seit Mitte der 80er Jahre im Zusammenhang mit revolutionärer Politik der RAF sowie ihrer Korrespondenz mit politischen Gefangenen in der BRD.

Die "Beweislage" der Bundesanwaltschaft ist dünn, was sich in ihrem vorläufigen Rückzug im Winter 1994 ausdrückte, als sie Ursel nach 14tägiger Untersuchungshaft wieder freilassen mußten. Öffentliche Proteste hatten mit dazu beigetragen, daß der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und fünf Monate später ganz aufgehoben wurde.

Solidarität heißt Widerstand! Die Staatsschutzangriffe zurückschlagen!

Demonstration

in Koblenz, Montag, 25. März 1995

Auftaktkundgebung: Josef-Görres-Platz, 16.30 Uhr

 

Demonstriert mit uns am ersten Prozeßtag des 129a-Verfahrens gegen Ursel Quack, kommt zu den Prozeßterminen nach Koblenz!

 

Die Demonstration am 25. März richtet sich unmittelbar gegen den 129a-Staatsschutzprozeß gegen Ursel Quack. Wir gehen in Koblenz auf die Straße, weil vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts die Hauptverhandlung gegen Ursel läuft. In Koblenz soll auch das 129a-Verfahren gegen die linksradikale Zeitschrift "radikal" stattfinden.

Wir wollen mit der Mobilisierung gegen Ursels Prozeß erreichen, daß der Bundesanwaltschaft und der Staatsschutzkammer in Koblenz dieses 129a-Verfahren zusammenklappt! (...) (Aus dem Aufruf-Flugblatt)

 


Autonome Antifa (MA)

Verlegung des Prozesses nach Göttingen erneut abgelehnt

 

Nachdem Justizministerin Alm-Merk einer Nutzung der Lüneburger Reithalle durch die Staatsschutzkammer Lüneburg im Verfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder der autonomen Antifa (M) eine Absage erteilt hat, stellte die Rechtsanwältin Klawitter am 13. Februar 1996 erneut den Antrag, die Verhandlung in Göttingen durchzuführen. Diesem Antrag ist durch den Vorsitzenden Richter Wisler am LG Lüneburg mit Verweis auf die erste Ablehnung vom Dezember 1995 nicht entsprochen worden. Die damalige Begründung lautete, bei den Angeklagten handele es sich "laut Geburtsdatum" um "Personen in einem vergleichsweise jungem Alter", so daß eine "gewisse Mobilität" erwartet werden könne. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle vermutete eine "ungünstige örtliche Atmosphäre" für einen Prozeß in Göttingen und prophezeite gar "Unruhen". Damit ist weiter unklar, wo der auf den 14. August 1996 terminierte Prozeß beginnen soll. Eine Anfrage eines Anwaltes zum Prozeßort ergab lediglich einen cholerischen Anfall Wislers, der auf Alm-Merk verwies. Diese wäre nun allein verantwortlich für die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Das Haus Alm-Merk tappt bei der Raumsuche noch im Dunkeln.

Inzwischen gegen die Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) weiter. Der Redner der Autonomen Antifa (M) erhielt wegen des "Inhalts des Redebeitrages anläßlich der Kundgebung zum 5. Todestag des Alexander Selchow am 1.1.96" eine Vorladung zum 4. K, der politischen Göttinger Polizei. Am Neujahrstag 1996 wurde von einem breiten antifaschistischen Bündnis von Grünen, Gewerkschaften, SPD und autonomen AntifaschistInnen eine gemeinsame Kundgebung auf dem Göttinger Marktplatz initiiert, um an Alexander Selchow zu erinnern, der 5 Jahre zuvor von Neonazis erstochen wurde. Die Vorladung zeigt, daß nicht die Form der Politik der Autonomen Antifa (M) Anlaß für staatliche Verfolgung ist, sondern allein der politische Inhalt. Jahrelang ließ sich der Staatsschutz immer neue Begründungen für Ermittlungen einfallen. Mal waren es angebliche Kontakte zur RAF, mal Anschläge, neuerdings sei die Autonome Antifa (M) "Hefe für die AIZ" (Göttinger Tageblatt, 27.2.1996). Daß mittlerweile schon Redebeiträge auf angemeldeten Kundgebungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt sind, zeigt, daß die Autonome Antifa (M) allein aufgrund ihrer politischen Inhalte polizeilich verfolgt und observiert wird. Genau dies ist ein Grund, warum Maskierung als legitimes Mittel zum Eigenschutz von der Autonomen Antifa (M) vertreten wird.

Autonome Antifa (M), 1. März 1996

Spendenkonto für die Prozeßkosten: Antifaschistische Liste, Kto-Nr. 150497006, Sparkasse Göttingen, BLZ 260 500 01, Stichwort "Solidarität"

 


Mitteilungen von der Fritze

Zwei sind raus!

 

Während Jens und Nick nach wie vor in Beugehaft sitzen, ist Connie seit dem 11.2.1996 wieder draußen, Petra seit dem 26.2. Andrea ist abgetaucht.

 

Wir vervollständigen im folgenden den im letzten Info abgedruckten Text (S. 4), der aufgrund von Übermittlungsproblemen nicht ganz vollständig veröffentlicht werden könnte.

"Neben dem Motorrad erhielt Andrea die dazugehörenden Koffer, eine Motorrad-Gabel und den KFZ-Brief (und eine Steinmetz-Blanko-Unterschrift für den Fall, daß sie das Motorrad auf ihren Namen umschreiben will).

Mit dieser Blanko-Unterschrift fertigte Andrea nachträglich den Kaufvertrag, datiert auf den 3. Mai 1993. Das Motorrad blieb bis zur Beschlagnahmung auf den Namen Steinmetz versichert. Zu den Motorradkoffern gab es allerdings nicht die passenden Schlüssel. Folglich standen sie von September 93 bis zur Hausdurchsuchung im Mai 94 verschlossen in der Fritze."

 


Jetzt erschienen

Dokumentation

 

Bad Kleinen, Steinmetz, Weiterstadt, Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren, Sprengstoffspuren, Aussageverweigerung, Beugehaft

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Staatsterror

 

Die jetzt erschienene Dokumentation der Ereignisse und Diskussionen um die Fritzlarer Straße 18, einem teilbesetzten Haus in Frankfurt a.M., kostet 4,- Mark (über 50 S.) und kann bestellt werden über:

Infoladen, Leipzigerstr. 91, 60487 Frankfurt

 

Inhaltsverzeichnis:

Chronologie; Ermittlungsverfahren; FRITZE, den 30.11.1994; Hausdurchsuchung und Teilaussagen und so keine Lust mehr; Brief von Ecki; Brief von Andrea W. (14.12.1994); Zusammenfassung der Diskussion zu Steinmetz, Beugehaft und Aussageverweigerung; Stellungnahme der RAF zu Steinmetz; Der Bulle Steinmetz - Ein Nach-86er-Staatsschutzangriff gegen uns; Noch zwei Verfahren im Zusammenhang mit Steinmetz; Durchsuchung am 27.6.95; Motorradkoffer und ein Dienstfahrzeug; Offener Brief von Andrea W. zu BAW-Konstrukten, Weiterstadt und ihr Umgehen damit; Presseerklärung; Aussageverweigerung mit oder ohne 55???! Wir haben die Schnauze voll! Kurze Information zu den vier Gefangenen in Beugehaft; An die solidarischen Freunde und Freundinnen! Spontane Gedanken; Petra zur Anwendung des 55 im Falle einer Vorladung; Brief von Petra; Tagesablauf von Petra; Die Geschichte der Beugehaft; Zur Lage der Inneren Sicherheit

 


Bundesanwaltschaft

Ungezügelte Verfolgungswut gegen das Angehörigen Info

 

Im Verfahren gegen das Angehörigen Info Nr. 168 ist nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl über 2100 DM (s. Info 177) der Prozeß für den 11. April, 13.00 Uhr, Strafjustizgebäude, Sievekingsplatz 3, Zimmer 201a (Hamburg) angesetzt worden.

In dem von der BAW angestrengten Verfahren geht es vor allem um den Abdruck eines Redebeitrag von Gisel Dutzi, ehemalige Gefangene aus der RAF, auf einer Kundgebung anläßlich des 50. Jahrestages der Niederschlagung des Faschismus an der Justizvollzugsanstalt Preungesheim.. Wegen dieses Redebeitrages läuft ebenfalls ein 90a-Verfahren gegen Gisel. Gegen sie führten LKA und politische Polizei in der letzten Woche auf Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt eine Hausdurchsuchung durch, um - so der geradezu provokativ fadenscheinige Vorwand - das Original der Rede zu beschlagnahmen, die unter ihrem Namen abgedruckt war!

Durch eine Vorladung zum LKA Hamburg wurde ein weiteres, wiederum von der BAW initiiertes Verfahren, diesmal gegen das Info Nr.. 177, bekannt. In diesem Info (Verfahren Nr. 18) sieht die BAW in einem Artikel zu Bad Kleinen, in dem die Todesumstände von Wolfgang Grams als "staatlich gedeckter Mord" chararakterisiert werden, den Tatbestand der "böswilligen Verächtlichmchung" der BRD erfüllt.

Im Info 176 sieht sich die BAW dem Vernehmen nach durch einen Artikel verunglimpft, in dem sie als "Kettenhund des Kapitalismus" bezeichnet wurde. Sollte sich bestätigen, daß sie daraufhin mit dem 90a zuzubeißen versucht, steht eine interessante Auseinandersetzung ins Haus. (Red.)


Haftprüfungstermin am 20.3.

Safwan E. muß sofort freigelassen werden!

Wir veröffentlichen eine Presseinformation der "AG zu antirassistischen Ermittlungen beim Antirassistischen Telefon Hamburg" vom 9. März.

Kundgebung vor der Lübecker JVA wurde durchgesetzt

Am 9. März um 14.00 Uhr haben 200 Menschen eine lautstarke und kämpferische Kundgebung vor der JVA in Lübeck durchgesetzt. Unter ihnen waren viele Überlebende des Brandanschlages vom 18. Januar d.J. Araber und Afrikaner forderten einmütig die sofortige Freilassung des Beschuldigten Safwan E. Zum ersten Mal ergriff der Vater für seinen viertältesten Sohn vor laufenden Kameras das Wort. Er beschrieb, wie er seine schlafenden Söhne im IV. Stock des Hauses - unter ihnen der Beschuldigte Safwan - rief, um sie zu wecken, bevor er aus dem Fenster sprang und verletzt vor dem Haus liegen blieb. Georg A. berichtete, wie Safwan ihm das Leben gerettet hat, obwohl er selbst verletzt war. Ein 6jähriges Kind sagte: "Safwan hat mich aus dem Feuer geholt. Er hat mich der Feuerwehr gegeben. Wer schlecht spricht über Safwan, der tut nicht gut."

Erst nachdem Safwan viele Kinder gerettet hatte, war er selbst bereit, über die Drehleitern der Feuerwehr das Haus zu verlassen. Er kümmerte sich sofort um die Verletzten, stützte sie und brachte sie zu den Unfallwagen. Er hob seinen Vater vom Boden auf und brachte ihn zum Rettungswagen. Safwan fragte seinen Vater, was passiert sei. Der Vater antwortete ihm, nun seien sie wohl auch das Opfer der deutschen Faschisten geworden. Der Vater, Marwan E., berichtete seinem Sohn die Beobachtungen, die er gemacht hatte: "Ich hörte die Gartentür, dann gab es eine Explosion im Haus - eine kleine Explosion, aber ganz deutlich eine Explosion. Dann brannte das Haus." Das ist das angebliche Täterwissen des Beschuldigten Safwan E.

Sanitäter ist eindeutig widerlegt.

Im Unfallwagen saßen die Brüder Gahsswan und Adnan direkt neben dem Beschuldigten Safwan. Sie redeten in ihrer Sprache über den schrecklichen Brandanschlag, dem sie nur knapp entkommen waren. Sie redeten über diese Tat und über den faschistischen Angriff auf das Haus im Juni 1995. Der Sanitäter behandelte Safwans verletztes Ohr mit einer Salbe, ihm sagte er: "Sie waren es." Nur etwa 30 Sekunden hatte der Sanitäter Zeit für den Beschuldigten - keine Zeit für ein längeres Gespräch; keine Zeit für ein angebliches Geständnis; keine Zeit für Beschreibungen der Tat; keine Zeit für einen Bericht über ausgeschüttetes Benzin: im ersten Stock des Hauses, die Treppe hinunter, die Entzündung des Feuers, die Flucht in den vierten Stock des Hauses, das Öffnen der Tür, das seelenruhige Schlafen, bis das Feuer den IV. Stock des Hauses erreicht - und alles leise, daß niemand es merkt.

Der Sanitäter mußte sich nach weniger als 1 Minute um andere Schwerverletzte kümmern, die im Wagen lagen; Menschen trommelten gegen die Scheiben, weil sie zurück ins Haus wollten, um ihre Familie zu retten; eine Frau klagte laut um ihr Kind, das sie in den Flammen verloren hatte. Der Motor lärmt den Berg hinauf zur Zugbrücke. Und der Sanitäter will mit dem Beschuldigten in aller Ruhe ein lange geflüstertes Geständnis von Safwan angehört haben - seine Brüder saßen weniger als 1 Meter von Safwan entfernt. Der Sanitäter muß sich für seine falsche Anschuldigung verantworten. Die Familie verlangt:

- die Vernehmung des belastenden Sanitäters der Feuerwehr im Haftprüfungstermin

- die Vernehmung der Brüder Gahsswan und Adnan E. im Haftprüfungstermin

- die Vernehmung des Vaters Marwan E. im Haftprüfungstermin

- die Nachstellung der Fahrt im Rettungswagen.

Haftprüfungstermin ist am 20. März. Safwan E. muß sofort freigelassen werden.

Abhöraktion verfassungswidrig

Eine Anwältin des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) machte in Lübeck für 5 Hamburger Kanzleien, die eingehend diesen Fall einseitiger Ermittlung und grundloser Belastung des Beschuldigten Safwan E. beraten haben, öffentlich deutlich:

Die Abhöraktion der Staatsanwaltschaft in Lübeck verstößt gegen geltendes Recht. Die tontechnischen Aufzeichnungen der Gespräche des Beschuldigten mit seinen Verwandten ist nicht durch den 100 c StPO gedeckt. Priester, Ärzte, Verteidigung haben eine Schweigepflicht - nahe Verwandte haben ein Aussageverweigerungsrecht. Die Abhöraktion der Staatsanwaltschaft verletzt die in der Verfassung verankerten Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten.

Für die Inhaftierung eines Beschuldigten reicht nicht die mögliche Beteiligung an einem Verbrechen. Es muß dringender Tatverdacht bestehen. Alle Indizien, die gegen den Beschuldigten zusammengetragen sind, sind widerlegt - selbst ein möglicher Restverdacht wegen der (mehrfach widersprochenen) Aussage eines Sanitäters reicht nicht für eine Inhaftierung des Beschuldigten Safwan E. die Aussage ist bestenfalls ein Mißverständnis und insgesamt unglaubwürdig.

Auch die Abhörprotokolle, zu denen sich der Beschuldigte vor dem Untersuchungsrichter, der Staatsanwaltschaft, seinem Verteidiger und zwei Übersetzern am Freitag, den 6. März, geäußert hat, haben keine Belastung des Beschuldigten ergeben; sie enthalten kein Geständnis oder irgendein Schuldanerkenntnis zum Brandanschlag vom 18. Januar. Safwan E. führte diese Gespräche mit seinem ältesten Bruder Bilal. Textpassagen sind von der Staatsanwaltschaft sinnentstellend zusammengeschnitten.

Spaltung der Flüchtlinge nicht gelungen

Alle Versuche, die Überlebenden des Brandanschlages in der Lübecker Hafenstraße gegeneinander aufzuhetzen, sind gescheitert. Die Staatsanwaltschaft hatte schon ihre illegalen Abhöraktionen damit begründet, "daß Aussagen der früheren Bewohner im Licht der erkennbaren Vorbehalte gegenüber der Ermittlungsbehörde betrachtet werden mußten". Die Lübecker Nachrichten haben erneut versucht, diese Geschlossenheit der Flüchtlinge aufzubrechen, ihr begründetes Mißtrauen in die Ermittlungsbehörde aufzulösen und die enge Freundschaft der Familien zu untergraben. Es ist ihnen nicht gelungen.

Am 5. März berichteten die "Lübecker Nachrichten": "Die Vorwürfe anderer Hausbewohner, die Polizei habe sich frühzeitig auf Safwan E. als Täter festgelegt, teil Makudila nicht." In wörtlicher Rede wird dann Jean-Daniel Makudila, der seine Frau und 5 Kinder in den Flammen verlor, unterstellt: "Die Polizei wird wissen, weshalb sie den Libanesen verhaftet hat - ich habe Vertrauen in ihre Arbeit." Am Donnerstag, den 14. März, wird ein Fernsehteam, das für VOX vor Ort war, im Zeit-TV-Magazin beweisen, daß diese Darstellung frei erfunden ist; Jean-Daniel Makudila war eng befreundet mit der Familie Eid; er weiß, daß Safwan nicht der Täter ist.

Die überlebenden Zeugen sollen abgeschoben werden

Die zuständige Ausländerbehörde in Lübeck will unverzüglich die Familie Eid in den Libanon abschieben: Der älteste Bruder Bilal sei mit einem libanesischen Paß in die BRD eingereist, um seine Familie zu unterstützen. Damit sei die nationale Zugehörigkeit der Familie Eid geklärt. Die libanesische Botschaft in Bonn ist aufgefordert, unverzüglich "laissez-passez-Papiere" für die Familie Eid auszustellen. Die Staatsanwaltschaft drängt auf die schnelle Abschiebung der Familie, um wichtige Entlastungszeugen für Safwan E. zu beseitigen.

Victor A. hielt sich als illegaler Flüchtling in der Nacht des Brandanschlags in der Hafenstr. Auf. Er rettete sich durch einen Sprung aus dem Fenster und erlitt einen komplizierten Beinbruch. Da er keinen legalen Aufenthaltsstatus hatte, flüchtete er auch wenige Tage nach seiner Behandlung aus dem Krankenhaus. Im Vertrauen auf die Zusicherung des Lübecker Bürgermeisters Bouteiller, allen betroffenen Flüchtlingen der Hafenstraße aus humanitären Gründen einen gesicherten Aufenthalt zu geben, stellte er sich in Eutin den Behörden. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

Die Abschiebung aller Opfer des Brandanschlags muß verhindert werden; es dürfen keine Zeugen außer Landes gebracht werden; die Garantie eines unbefristeten gesicherten Aufenthaltes muß umgesetzt werden.

Rassistische Verfügung ist "peinlich"

"Gegenüber den bisherigen Demonstrationen, die für linksextreme Gefangene veranstaltet wurden, sehe ich (der Anstaltsleiter) noch eine Steigerung der Gefährdung der Anstaltssicherheit und -ordnung. Die Abschiebehäftlinge sind gut ansprechbar auf Parolen ... Sie sind gewaltbereit ... Wenn sie sich durch Außenstehende unterstützt fühlen oder vielleicht animiert, kann ich es nicht ausschließen, daß es zu aufrührerischen Handlungen kommt, die dann schwer wieder in den Griff zu bekommen sind."

Diese offen rassistische Begründung des Ordnungsamtes für das Verbot "lautverstärkender Mittel" wie Megaphone bei der Kundgebung vor der Lübecker JVA am 9. März bedauerte der persönliche Referent des Bürgermeisters Holger Walter: "Eine Kundgebung zu behindern, wäre das letzte, was in unserem Sinne liegt." Der Bürgermeister ist nicht der zynischen Aufforderung der "Lübecker Nachrichten" gefolgt, "der sich in der Rolle des Menschenfreundes so sehr gefallende Bürgermeister solle sich doch selbst vors Gefängnis stellen und für ein Bleiberecht demonstrieren". Er hat aber auch nicht den Mut gehabt, die ihm unterstellte Behörde anzuweisen, die Kundgebung nicht zu behindern ...

Am 23. März, 13.00 Uhr, findet in Lübeck eine Demonstration statt: Rassistische Ermittlungen durchkreuzen. Infos über ART Hamburg: (0 40) 4 30 44 90


Versuch einer Demonstration "für friedliche Lösung in Kurdistan" und die Antwort der BRD-Staatsmacht

 

Der durch brachialen Polizeieinsatz mit Hunderten von Verhaftungen, Straßenkontrollen um ganz NRW herum und womöglich in der Folge erneut Hunderten von Strafverfahren gescheiterte Versuch der kurdischen Exilbevölkerung in der Bundesrepublik und umliegenden Staaten, am vergangenen Samstag (16.3.) in Dortmund für ihre Forderung nach einer demokratischen und politischen Lösung des Kurdistan-Konflikts zu demonstrieren, hat eine Vorgeschichte, die es wert ist, rekapituliert zu werden.

Am 13. Dezember 1995 rief das Europaparlament im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zum Inkrafttreten der Zollunion der EU mit der Türkei das Regime in der Türkei und die PKK dazu auf, Schritte zu einem politischen Dialogs und einer friedlichen Lösung des Kurdistan-Konflikts zu ergreifen.

Am 15. Dezember reagierte der Generalsekretär der PKK, Abdullah Öcalan, auf diesen Appell des Europaparlaments und erklärte einen einseitigen Waffenstillstand.

Am 24. Dezember scheiterte bei den türkischen Parlamentswahlen ein von der Partei der Demokratie des Volkes (HADEP) geführtes Wahlbündnis trotz herausragender Wahlergebnisse in den kurdischen Gebieten an der vom Regime verhängten landesweiten 10%-Klausel. Nach dem Verbot der DEP und der Inhaftierung ihrer Abgeordneter, die bis heute trotz aller Appelle auch aus Europa anhält, scheiterte damit der kurdische Versuch, mit gewählten Abgeordneten über eine legale Vertretung im türkischen Parlament vertreten zu sein.

Gleichzeitig setzte die türkische Armee ihren Krieg gegen die kurdische Guerilla und die kurdische Bevölkerung fort, bombardierte und entvölkerte kurdische Dörfer, folterte und ermordete ihre Bevölkerung.

Am 19. Januar nahm das Europaparlament in einer weiteren Entschließung "zur Lage in der Türkei und zum Waffenstillstand der PKK" erneut ausdrücklich bezug auf den einseitigen Waffenstillstand der PKK, begrüßte diesen ausdrücklich als "eine Geste auf dem Weg zu einer gewaltfreien und politischen Lösung des Kurdenproblems", erneuerte seine Forderung an das türkische Regime, die Folterungen und Massaker an Kurden zu beenden, die DEP-Abgeordneten freizulassen, seine Todesschwadrone zu stoppen usw. Unter Punkt G der Entschließung findet sich der Aufruf an die türkische Regierung, die PKK und andere, "alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine gewaltlose politische Lösung der Kurdenfrage herbeizuführen".

Die PKK reagierte u.a. mit der Mitteilung, daß sie trotz der anhaltenden Übergriffe der türkischen Armee am Waffenstillstand festhalten werde, mindestens bis zum Amtsantritt einer neuen Regierung in der Türkei, der damit Gelegenheit gegeben werden solle, politische Schritte zu einem Dialog aufzunehmen. Gleichzeitig begannen z.B. in Deutschland Vorbereitungen für einen hiesigen Appell zu einer solchen demokratischen Lösung, der Anfang Februar als "Appell von Hannover" bekannt wurden.

Am 14. Februar, mitten in diese für jede interessierte Seite unübersehbaren Anstrengungen der kurdischen Seite, die Tür zu einem politischen Dialog und einer politischen Lösung aufzumachen, starteten die deutschen Sicherheitsbehörden in Gestalt von Kanzleramtsminister Schmidbauer und Generalbundesanwalt Nehm mit einer Gegenpropaganda. Sie warnten in Berichten und Pressekonferenzen vor angeblich unmittelbar bevorstehenden neuerlichen Anschlägen der PKK in Deutschland. Tatsächlich ereignete sich seitdem kein einziger solcher Anschlag. Dafür begannen die deutschen Sicherheitsapparate erneut damit, jeden kurdischen Demonstrationsversuch mit wilden Razzien, der berüchtigten Kurdenjagd zu Stuttgart und ähnlichen überfallartigen Aktionen zu verfolgen. Lange angelaufene Bemühungen für friedliche Newrozfeste wurden durch direkte Polizeiintervention verboten (Frankfurt, Stuttgart). Offensichtlich war damit: De deutschen Behörden arbeiten den Appellen und Absichten nicht nur der kurdischen Seite, sondern auch der Mehrheit der Abgeordneten im Europaparlament direkt entgegen, suchen die kurdische Exilbevölkerung auf das äußerste zu reizen und zugleich einzuschüchtern. (...)

(Aus: Politische Berichte 7/96, gekürzt)

Bürgerkriegsaktionen von Polizei und BGS

 

Innenminister Kniola aus NRW sagte am 16.3. abends im WDR, es seien 8500 Beamte von Polizei und BGS im Einsatz. Sie hätten 4900 "Platzverweise" erteilt, fast 2000 Personen "in Gewahrsam" genommen und 500 Leute festgenommen. Allein für Hubschrauber seien 10 Mio. DM ausgegeben worden. Die Zahlen beziehen sich nur auf NRW.

Bundesweit wurden Busunternehmen im Vorfeld von der Polizei von der Vermietung abgehalten bzw. an der Fahrt gehindert. In Hannover z.B. durften die Busse nicht abfahren. 64 Leute wurden in Hannover festgenommen, als sie in den Zug nach Dortmund steigen wollten. Auf den Autobahnen in Gütersloh, Frankfurt und Aachen hinderte die Polizei Busse mit ausländisch aussehenden Menschen an der Weiterfahrt. Kurdische Leute, die zur Dortmunder Demo wollten, blockierten daraufhin die drei Autobahnen. Die Blockaden dauerten bis in den Abend an. Die Polizei schloß die Grenzübergänge zu den Niederlanden in Elten und die Grenzübergänge nach Belgien und Holland in Aachen. Es kam zu schweren Auseinandersetzungen. Zwei Polizisten verloren ihre Waffen, nach Polizeiversion an Demonstranten. Ihr Streifenwagen wurde demoliert. Auf den Autobahnen wurden flächendeckend als Kurden Verdächtigte angehalten und an der Weiterfahrt gehindert. die Wagen der als Kurden Verdächtigten wurden mit Farbei auf den Reifen "gekennzeichnet" ...

Um die Dortmunder Innenstadt errichtete Polizei und BGS nach eigenen Angaben 1200 ... "Kontrollstellen" gegen Kurden. Auf dem Dortmunder Hauptbahnhof erzeugten mehrere Hundertschaften einen Ausnahmezustand. Gegen 10.30 Uhr wurden Schleusen für "Weiße" und "ausländisch Aussehende" errichtet. An dieser Schleuse mußten sich die Menschen je nach ihrem Aussehen und ihrer Hatfarbe einreihen. Ein- und Ausgänge wurden versperrt. Nur der Mittelgang der "Schleuse" blieb: Alle ausländisch aussehenden Menschen wurden durchsucht, zwecks "Personalienfeststellung" festgenommen und gefesselt. In Gefangenenbussen wurden sie abtransportiert. Auch Kinder wurden "verhaftet", wenn man diese Verschleppung, dieses Pogrom, so nennen will. Einem Fotografen, der den Vorgang festhalten wollte, wurde von einem SEKler die Kamera zertrümmert und der Film herausgerissen.

Im Bahnhof wurden als Kurden Verdächtigte von Sondereinsatzkommandos (SEK) abgedrängt, eingekesselt, auf den Boden geworfen und mit Knüppeln geschlagen. Die Bahnhofspolizei schirmte die prügelnden SEKler ab, indem sie Passanten abdrängte und ihnen die Sicht auf die prügelnden SEKler nahm. Gegen 11 Uhr wurden zwei Schwerverletzte ins Krankenhaus gefahren. Züge wurden von der Polizei gestoppt, Geschäfte im Bahnhof geschlossen. Einem weiteren Fotografen wurde die Kamera von SEKlern zerstört und der Film herausgerissen.

13.30 Uhr: Trotz alledem. Immer mehr kurdische Menschen kommen in die Innenstadt. Es wird eine Sitzblockade vor Karstadt organisiert. Es werden die Fahnen von ERNK und die (neue) der PKK gezeigt. Gefordert wird, alle Gefangenen sollen wieder freigelassen werden. Es finden ergebnislos Verhandlungen einer 5köpfigen Delegation mit der Polizei statt. Lautsprecherdurchsagen der Polizei verkünden dann, alles werde aufgelöst. Große Empörung herrscht unter den Demonstrierenden darüber, daß Polizisten Aufkleber auf ihren Schildern haben: "Ausländer und Deutsche - gemeinsam gegen Ausländerfeindlichkeit". 15.40 Uhr: Tränengaseinsatz und Knüppelei der Polizei ... Ab 16.15 Uhr. Die Polizei errichtet einen "Trichter", durch den alle gehen und Steine sowie Fahnen abgeben sollen. Unter dieser Bedingung sagt die Polizei die Erlaubnis für eine Demonstration zu. Nach Abschluß der Demosntration wolle die Polizei die Fahnen wieder zurückgeben. Mittlerweile sind von drei bereitstehenden Gefangenenbussen zwei voll.

Die Demonstrierenden lassen die Steine liegen und gehen durch den Trichter, wo sie durchsucht werden. Danach gibt es tatsächlich eine Demonstration zu dem ursprünglich angestrebten Ziel, dem Dortmunder Rathaus. Die Demo geht in lockeren Reihen, ganz ohne Polizeispalier. Schon kurz hinter dem Trichter werden wieder Fahnen von ERNK und PKK gezeigt ... Das Fronttransparent lautet: "Für eine politische Lösung in Kurdistan".

Wieder werden zwei Leute festgenommen, angeblich aus Versehen. Der Einsatzleiter der Polizei wendet sich über Megafon an seine Einsatzkräfte und sagt: "Leute dürfen nicht mehr festgenommen werden." Ein ganzer Bus voll mit Festgenommenen wird auf den Platz gebracht und freigelassen. Auf dem Friedensplatz vor dem Rathaus wird zum Abschluß unter Fahnen gesungen und getanzt.

(Aus: Biji 77, gekürzt)

 

PDS Landesverband Nordrhein-Westfalen, PDS/Linke Liste, Landesverband Hamburg, Ulla Jelpke, MdB

Presseerklärung

17. März 1996

Wir verurteilen die massiven Polizeieinsätze, mit denen die zuständigen Innenministerien bundesweit die verbotene Demonstration am 16. März in Dortmund verhindern wollten. An diesem Tag wollten Tausende von Kurdinnen und Kurden und andere Menschen in Dortmund für eine politische und friedliche Lösung in Kurdistan demonstrieren.

Zur Durchsetzung des Verbots riegelte die nordrhein-westfälische Polizei die Landesgrenzen ab, bundesweit versuchten Polizeikräfte, die Anreise von Kurdinnen und Kurden nach Dortmund zu verhindern. In einem polizeilichen Großeinsatz wurden nach Mitteilungen des nordrhein-westfälischen Innenministers Kniola 4.900 Platzverweise ausgesprochen, 2.000 Menschen in Polizeigewahrsam genommen und über 500 Menschen verhaftet. Jeder nach Auffassung der Polizei kurdische Mensch mußte sich Personenkontrollen unterziehen, Kinder wurden durchsucht und verhaftet.

Den in der Bundesrepublik lebenden Kurdinnen und Kurden wird mit solchem Vorgehen jede Möglichkeit genommen, in der Öffentlichkeit auf die dramatische Lage in Türkei-Kurdistan aufmerksam zu machen und ihren Wunsch nach einer politischen und friedlichen Lösung zu demonstrieren.

Das Europa-Parlament hat bereits am 19. Januar 1996 den einseitigen Waffenstillstand, den die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verkündet hat, begrüßt und die türkische Regierung aufgefordert, einen Beitrag für eine politische und gewaltfreie Lösung im Kurdistan-Konflikt zu leisten.

Das Vorgehen der Bundesregierung, die die türkische Regierung mit Waffen-, Polizei- und Wirtschaftshilfe unterstützt und die gemeinsam mit den Landesregierungen der kurdischen Bevölkerung in der Bundesrepublik jede Möglichkeit nimmt, sich für eine politische und friedliche Lösung im Kurdistan-Konflikt einzusetzen, bewirkt das Gegenteil.

Wir fordern die Aufhebung der Verbote der kurdischen Organisationen in der BRD.

Das Demonstrationsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freizügigkeit darf der kurdischen Bevölkerung in der BRD nicht bestritten werden.

Wir fordern alle Verantwortlichen auf:

Verzichten Sie auf strafrechtliche Verfolgungen in Zusammenhang mit der Dortmunder Demonstration! Niemand darf abgeschoben werden!

Die für den 21. März von kurdischen Initiativen und Organisationen geplanten Newroz-Feierlichkeiten dürfen nicht weiter behindert werden!

Die Bundesrepublik muß ihre politische und militärische Unterstützung der türkischen Regierung im Krieg gegen das kurdische Volk einstellen!

 


Internationaler Frauentag

Frauendemonstration eingekesselt

 

Circa 2500 deutsche und kurdische Frauen kamen zu einer Frauen- und Lesbendemo anläßlich des internationalen Frauentages am 8.3. nach Bonn. Ein Hauptthema der Demosntration war auch die Unterstützung des Befreiungskampfes der KurdInnen. Nach über einer Stunde Demonstration, während der auch ERNNK-Fahnen u.a. kriminalisierte Symbole gezeigt wurden, ohne daß die Polizei etwas unternommen hätte, liefen die Frauen in der Maxstraße in der Bonner Innenstadt in eine Falle. Die Straße wurde von beiden Seiten abgesperrt, und die Demonstrantinnen wurden eingekesselt. Die Polizei wollte die Personalien der "Straftäterinnen" feststellen und, daß sie die Fahnen im in der gleichen Straße befindlichen kurdischen Zentrum abgeben, dann sollten sie durch einen "Polizeitrichter" gehen, was von den Frauen abgelehnt wurde. Nachdem die sehr zäh verlaufenden Verhandlungen gescheitert waren, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den eingekesselten Frauen. Die Demonstrantinnen warfen zunächst mit Kartoffeln und tomaten, später setzt sie sich gegen brutale Polizeiangriffe auch mit härteren Gegenständen zur Wehr. Es gab viele, zum Teil schwer, Verletzte und Festnahmen. Die ganze Einkesselung dauerte über 10 Stunden, viele Frauen und teilnehmende Kinder konnten erst am nächsten Morgen wieder nach Hause fahren.

(Aus: Biji 77)

 


Stuttgart

Deutsche Polizei jagt kurdische Menschen

 

Sonntag abend und Montag (11./12. Februar) konnten kurdische Menschen in Stuttgart mal wieder ganz praktisch die Erfahrung machen, was es heißt, von bundesdeutschen Behörden schlichtweg als "terroristisch" eingestuft zu werden. Da reicht schon die im Stundenrhythmus durchs Radio ausgestrahlte Meldung, die PKK wolle eine verbotene Demonstration einhergehend mit gewalttätigen Anschlägen durchführen, um über Stuttgart den Ausnahmezustand zu verhängen. Laut baden-württembergischem Innenministerium wurden mehrere tausend Polizisten eingesetzt, um die sog. "öffentliche Sicherheit" aufrechtzuerhalten. Was das konkret heißt, bekamen vor allem dunkelhäutige Menschen mit schwarzen Haaren zu spüren. Sprich alle, die "irgendwie kurdisch" aussahen. Die an den Ein- und Ausfahrtstraßen Stuttgarts durchgeführten Personalienfeststellungen, Fahrzeugkontrollen und die Aufforderung, die Stadt zu verlassen, gehörten noch zum kleineren Übel. Dagegen schienen die die Königstraße hoch und runter rennenden Polizeitrupps darauf abzuzielen, die Stimmung panikartig aufzuheizen. Das Klima verschärfte sich zunehmend, so daß bei den daran anschließenden Überfällen auf die sich allein, zu zwei oder zu dritt in der Einkaufszone aufhaltende KurdInnen es keiner wagte, die Stimme zu erheben, um gegen das brutale Vorgehen zu protestieren. Allein in Stuttgart wurden 98 Personen festgenommen; wovon einige schon am Abend davor direkt von zu Hause abgeholt wurden oder am nächsten Morgen von ihrer Arbeitsstelle. "Sicherungsgewahrsam" nennt es die deutsche Polizei, wenn sie Menschen ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Stunden "vorbeugend" wegsperrt.

Protest gegen die Diskriminierung kurdischer Menschen formierte sich erst am späten Nachmittag. Zwei Gruppen von ca. 10 bis 20 Leuten schlossen sich zusammen und skandierten Parolen wie: "Deutsche Waffen, raus aus Kurdistan!" und "Weg mit dem PKK-Verbot!" Das reichte schon aus, um sie von mehreren Hundertschaften einkesseln zu lassen, mit Schlagstöcken anzugreifen, auf den Boden zu schmeißen etc. Eine Frau wurde an ihren Haaren über die Straße gezogen, eine andere erlitt im Polizeigewahrsam eine Herzattacke und mußte vom Notarzt behandelt werden.

Alles in allem wirkte das Aufgebot als eine auf ein längerfristiges Ziel angelegte Inszenierung. Kaum zufällig wurde vom hessischen Verfassungsschutz am vorhergehenden Tag nicht versäumt zu betonen, daß Öcalan in einem Interview Ende Januar 96 in dem kurdischen Fernsehsender "Med-TV" Aktionen gegen die BRD angedroht habe, falls diese an ihrer kurdenfeindlichen Politik festhalte. Ebenso wie Generalbundesanwalt Nehm oder Geheimdienstkoordinator Schmidbauer ausgerechnet diese Tage vor der Gefahr ausländischer extremistischer Organisationen - allen voran die PKK - warnen mußten. Was dabei immer versäumt wird zu erwähnen ist die Tatsache, daß die PKK in der Türkei seit dem 15. Dezember 1995 einen einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hat. Schon zum zweiten Mal versucht die PKK damit unter schwersten Bedingungen zu signalisieren, daß sie zu einer politischen Lösung bereit ist. Doch wie auch bei dem von der PKK eingeleiteten Waffenstillstand im März 93 zieht das türkische Regime die militärische Konfrontation dem politischen Dialog vor. Und das mit Rückendeckung der Bundesregierung, ohne deren Unterstützung das türkische Regime bereits längstens gezwungen wäre, den Krieg zu beenden; allein schon aus den innenpolitisch herrschenden ökonomisch/sozialen Mißständen, die sich immer weiter verschärfen, je länger der Krieg dauert.

Daß nun die Bundesregierung dementsprechend die Politik des türkischen Regimes auch hier durchzusetzen versucht, entspricht dem Verhältnis und den verbindenden Interessen beider Staaten. Und daß bei der von deutschen Verantwortlichen gewollten gesellschaftlichen Isolierung der kurdischen Befreiungsbewegung nicht ihr Waffenstillstand in den Vordergrund gestellt wird, sondern aufs Neue versucht wird, das Bild des kurdischen gewalttätigen Terroristen in den Köpfen hier lebender Menschen einzuprägen, entspricht eben dieser Logik,

Abgesehen von dem in den deutsch-türkischen Beziehungen begründeten Verfolgungswillen deutscher Organe gegen kurdische Menschen, ist es auch innenpolitisch äußerst funktional, die Gefahr durch ausländische "Straftäter" hochzustilisieren. In Baden-Württemberg stehen Landtagswahlen vor der Tür. Für die gesetzliche Erweiterung polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten in den Privatbereich ihrer BürgerInnen werden schon länger vom rechten Parteispektrum Themen wie "Innere Sicherheit" oder die "Asylgesetzgebung" favorisiert. Mit Auftritten der Polizei wie am Montag werden bewußt Ängste der Bevölkerung vor für sie nicht einschätzbaren Gefahren geschürt; und damit ihre Akzeptanz zu einer immer repressiveren Gesetzgebung erzielt.

Des weiteren steht Newroz, das Neujahrsfest der KurdInnen, am 21. März an. Wie letztes Jahr soll auch nun wieder ein großes Fest in Stuttgart stattfinden. Dafür sind die Verhandlungen zwischen der Stadt, der kurdischen Seite und den deutschen UnterstützerInnen in vollem Gange. Natürlich nutzt das Bild vom gewaltbereiten Kurden vor allem den politisch verantwortlichen Kräften, denen es am liebsten wäre, Newroz würde ganz verboten werden oder zumindest mit unzumutbaren Auflagen bedacht. Den Stimmen, die sich auf der Seite der KurdInnen für die Durchsetzung von Newroz einsetzen, also auch für den Dialog, soll das Wasser abgegraben werden.

Wir fordern alle demokratischen und fortschrittlichen Kräfte auf, sich für eine sofortige politische Lösung im Sinne des kurdischen Volkes einzusetzen! Durchbrecht das Schweigen - unterstützt den von der PKK ausgerufenen Waffenstillstand! Setzt Euch gemeinsam mit ihnen gegen die willkürlichen Übergriffe deutscher Behörden zur Wehr! Fordert das Ende der Kriminalisierung kurdischer Menschen und ihrer Institutionen!

Für die Aufhebung der Verbote der PKK, ERNK und aller anderen kurdischen Organisationen!

Stuttgarter Komitee zur Unterstützung der kurdischen politischen Gefangenen

 


Hamburg

Prozeßbeginn vor dem OLG

 

Am 20.3. begann, geschützt durch ein riesiges Polizeiaufgebot, vor dem 3. Strafsenat des OLG Hambur der Prozeß gegen zwei Kurdinnen und einen Kurden nach 129a. Die Angekalgten seien höhere Funktionäre der PKK. Ihnen wird Rädelsführerschaft bzw. Unterstützung eines angeblichen Mordversuches angelastet. Die Angeklagten sind seit Dezember 1994 unter Isolationshaftbedingungen in U-Haft.

Die Prozeßtermine:

26., 27, 28. März

9., 10., 11., 16., 17., 18. und 23. April

 


Kurdistan-Rundbrief

Kanther vorerst aufgelaufen

 

Bundesinnenminister mit Strafanzeige gegen den Kurdistan-Rundbrief vor Kölner Gericht gescheitert! Staatsschutzkammer lehnt Verfahrenseröffnung ab: Pressefreiheit geht vor!

Bundesinnenminister Kanther ist mit seiner im Sommer vergangenen Jahres eingereichten Strafanzeige gegen den Kurdistan-Rundbrief vor der Staatsschutzkammer des Kölner Landgerichts gescheitert. Der Minister bzw. seine Behörde hatten den presserechtlich Verantwortlichen des Rundbriefs angezeigt, weil in einer Ausgabe der Zeitschrift im Sommer 1995 eine Grußadresse des PKK-Generalsekretärs Öcalan an eine Bonner Großdemonstration "für eine politische Lösung in Kurdistan" und eine Erklärung der ERNK veröffentlicht worden waren. Dies, so das Bundesinnenministerium, sei ein Verstoß gegen die Verbote, die Kanther gegen die PKK und ERNK im November 1993 verhängt hatte, und damit gegen 20 Vereinsgesetz ("Werbung für eine verbotene Vereinigung"). Mehrere Zeitungen, darunter die "Junge Welt" und die Zeitung "M" der IG Medien, hatten über diese Strafanzeige berichtet, die IG Medien hatte die Anzeige als "Zensur" verurteilt.

Die Kölner Staatsschutzkammer unter Richter Kaiser entschied nun am 28. Februar, das Verfahren "aus Rechtsgründen" gar nicht erst zu eröffnen.

Da vor zahlreichen deutschen Gerichten inzwischen Strafverfahren gegen kurdische Zeitungen und Zeitschriften, aber auch gegen deutsche "Unterstützer" wegen angeblichem Verstoß gegen das Vereinsgesetz laufen, dürfte das Kölner Urteil von größerem Interesse sein.

Die Kölner Richter entschieden, der Abdruck der Erklärungen der PKK und der ERNK in der Zeitschrift "Kurdistan-Rundbrief" sei durch die Pressefreiheit gedeckt. "Die hier in Rede stehenden Veröffentlichungen sind Teil ... eines Presseorgans, das unter dem Schutz der in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewährleisteten Pressefreiheit steht". Diese Pressefreiheit könne nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden. Ob das Vereinsgesetz zu solchen "allgemeinen Gesetzen" zu rechnen sei, sei zumindest zweifelhaft, da nur solche Gesetze dazu zu rechnen seien, deren Zweck der Schutz eines bestimmten Individual - oder Gemeinschaftsrechts sei. Die Strafnorm des Vereinsgesetzes sei kein solches Gesetz , so daß - auch aus Gründen der Güterabwägung - die Veröffentlichungen "ohne Einschränkung" durch die Pressefreiheit gedeckt seien. Zwar schütze der 20 Vereinsgesetz die Sicherheit der Bundesrepublik: " Dies bedeutet aber noch nicht, daß die Pressefreiheit zurücktreten muß ". Zudem sei der "Gefährdungseffekt" solcher Veröffentlichungen für die staatliche Sicherheit zweifelhaft, zumal Interviews mit dem PKK-Generalsekretär Öcalan in sehr viel auflagenstärkeren Zeitungen wie "Stern" oder "Focus" ohne strafrechtliche Folgen geblieben seien.

Das Kölner Urteil ist ein Erfolg für die Pressefreiheit. Es ist zudem die vierte Strafanzeige von Polizei und Behörden gegen den "Kurdistan- Rundbrief", mit denen die Anzeiger gescheitert sind. Auch in den vorhergehenden Fällen hatten die Gerichte stets abgelehnt, das Verfahren überhaupt zu eröffnen. Die Kölner Staatsanwälte können jetzt noch beim OLG Köln Widerspruch gegen die Entscheidung der Staatsschutzkammer einlegen. Das aber hatte vor einiger Zeit - beim damals dritten Versuch einer Strafanzeige gegen den "Kurdistan- Rundbrief" - am Ende ebenfalls die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. (Az. 101-113/95, Beschluß der großen Strafkammer beim Landgericht Köln vom 28.2.96)

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt - die Sache geht damit ans OLG.

(Pressemitteilung)


23 Selbsttötungen in Abschiebeknästen

 

In der zweiten Jahreshälfte 1995 nahmen sich drei in Abschiebehaftgenommene Menschen das Leben. Damit haben allein im vergangenen Jahr acht AusländerInnen in einem deutschen Abschiebegefängnis Suizid begangen. Die Zahl dieser Selbsttötungen hat sich somit seit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl auf 23 erhöht.

Einer Übersicht aus acht Bundesländern zufolge, gab es allein im Zeitraum Juli-Dezember 1995 neun Selbsttötungsversuche in bundesdeutschen Abschiebeknästen. Ebenfalls acht Bundesländer gaben an, daß sich dort seit 1993 mindestens 13 abgelehnte AsylbewerberInnen das Leben genommen haben. 31 Menschen haben sich angesichts einer bevorstehenden Abschiebung zum Teil schwere körperliche Verletzungen beigebracht bzw. versucht, sich umzubringen.

Die Suizide und Selbttötungegsversuche gehen auch 1996 weiter: Im Januar erhängte sich ein kurdischer Asylbewerber in Delmenhorst wenige Tage vor seiner Abschiebung. Ein Algerier erlitt Anfang Februar schwere Verletzungen, als er sich einer Zwangsvorführung zum Erhalt seines Abschiebehaftbefehls durch Flucht zu entziehen versuchte. In Bremen legte im Januar eine Person am Tag ihrer Rück-führung Feuer in ihre Abschiebehaftzelle.

Die Bundesregierung sieht jedoch keine Veranlassung, auf die für die Durchführung von Abschiebungen zuständigen Bundesländer einzuwirken. Dies, obwohl sie eine Verbesserung der Abschiebehaftbedingungen als "insgesamt wünschenswert" bezeichnet.

Tatsächlich ist die Bundesregierung durch ihre rigide Asyl- und rücksichtslose Rückführungspolitik (z. B. in Folterstaaten, wie die Türkei bzw. in Bürgerkriegsländer wie Algerien) für die Verzweiflung der abzuschiebenden Menschen moralisch und politisch verantwortlich zu machen.

(Pressemitt. Büro Ulla Jelpke, PDS)


Prozeßtermine Birgit Hogefeld

 

Donnerstag, 28.3., 9.30 Uhr

Dienstag, 2.4., 9.30 Uhr

Montag, 15.4., 13.30 Uhr

Gerichtskomplex Frankfurt: Konrad-Adenauer-Str. Eingang Hammelgasse (gegenüber Viilbeler Straße) ebenerdig, Nähe S-Bahn-Station Konstabler Wache.

Die InfoAG zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld ist zu erreichen: mittwochs 19-20 Uhr, freitags, 20-21 Uhr.

Telefon: 0611/ 440664


Veranstaltungshinweise

 

Ausstellung für Mumia Abu-Jamal: International Political Unite To Save Mumia Abu-Jamal Art and Writings Against Death Penalty" ist in folgenden Städten zu sehen:

2. bis 9. April in Köln

Ort: Buschwindröschen, Buschgasse 18, Uhrzeit: 15-21 Uhr, Karfreitag 14-20 Uhr

Eröffnungsveranstaltung Dienstag, 22.4., 19.00 Uhr. Am Mittwoch, 3.4., findet eine Informationsveranstaltung zu den Black Panthern mit dem Video: Free Huey!

11. bis 16. April in Bielefeld

17.-22. April in Oberhausen

23. bis 28. April in Mönchengladbach

Erkundigt Euch bitte örtlich nach den Ausstellungsorten.

 

Die Arabischen Völker im Widerstand gegen Imperialismus. Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Karam Khella.

29. April, Nürnberg, KOMM, Königstr. 93

 

Veranstaltung zum 20. Todestag von Ulrike Meinhof: 11. Mai in Heidelberg.

Ca. 12 Ausstellung von politischen Plakaten der 70er und 80er Jahre; ab 14 Uhr Filme: Bambule und Was wären wir für Menschen. 19 Uhr Veranstaltung u.a. mit Monika Berberich, Kampfgenossin von Ulrike Meinhof und Mitbegründerin der RAF.

Voraussichtlicher Veranstaltungsort: Haus der Studierenden, Marstallstr.. VeranstalterInnen: Infobüro für die Freiheit der pol. Gefangenen Ma/Hd. und Studierende Antifa Hd.


Die neue Clockwork ist da

 

Inhalt u.a.: Wir werden stark sein! Zur Lage des kurdischen Befreiungskampfes Zum Prozeß gegen die Autonome Antifa (M) EinInterview-Porträt mit den KommunistInnen Etty und Peter Gingold. Die neue Qualität des Militarismus in Deutschland.


Spanien

Hungerstreik politischer Gefangener

 

Durch ein Versehen wurde in der letzten Ausgabe die Hungerstreikerklärung der politischen Gefangenen aus PCE(R) und GRAPO nicht abgedruckt. Das wird hier nachgeholt. Die Gefangenen hatten zwischen dem 9. und 16.1. mit einem Hungerstreik begonnen, den sie aber nach Zusagen zunächst abbrachen. Die Zusagen gab es wahrscheinlich wegen der Wahlen am 3.3. und der Kritik der Europäischen Menschenrechtskommission, die Spanien der Folter und unmenschlicher Zustände in den Gefängnissen beschuldigt. Die Kommission bezieht sich dabei auf Hunderte von Fällen mißhandelter Gefangener. Am 15.2. haben sie ihren Hungerstreik wieder aufgenommen, nachdem die Zusagen als Augenwischerei entlarvt haben.

Zusammenlegung!

Die politischen Gefangenen aus der PCE(R) und GRAPO sind am 19. Januar in einen Hungerstreik getreten, einige von ihnen hatten schon 10 Tage vorher angefangen.

Aufgrund des besorgniserregenden Gesundheitszustandes der meisten gefangenen Genossen, die zum Teil unter schweren Krankheiten leiden, riet die Partei ihnen davon ab, den Hungerstreik bis zu einer lebensbedrohenden Situation zu führen. Angesichts ihres Gesundheitszustandes diesen Kampf in Angriff zu nehmen, bedeutet ein großes Opfer, deswegen hatten sie davor viele andere Kampfformen ausgeschöpft, darunter einige zeitlich befristete Hungerstreiks, bis sie einen Punkt erreicht haben, an dem es nun nur noch möglich ist, diesen allgemeinen und frontalen Kampf zu führen.

Mit diesem Hungerstreik fordern sie ihre Zusammenlegung und die sofortige Freilassung für alle schwerkranken Gefangenen und für alle diejenigen, die ihre Strafzeit bereits abgesessen haben.

Ihr Kampf für diese so grundsätzlichen Forderungen ist der deutlichste Beweis dafür, daß die Haftpolitik die grundlegendsten Menschenrechte ignoriert, ausgenommen in den Fällen, in denen es sich um die Mörder der felipistischen Bande (in bezug auf Felipe Gonzalez, Regierungspräsident; Anmerkung der Übersetzerin) und um andere "Prominente" handelt.

Die politischen Gefangenen sind in Betonkisten eingesperrt, allen möglichen Gewaltherrschaftsformen und Erniedrigungen ausgesetzt, Hunderte und Tausende von Kilometern von ihren Angehörigen und FreundInnen entfernt, von jedem Kontakt nach draußen abgeschnitten ... Das alles hat zum Ziel, sie ihrer Ideen zu berauben, sie zum Abschwören zu bringen und sich gegen ihre eigenen Organisationen zu wenden. Auch wenn es schon oft klar war, daß die sogenannte "Resozialisierung" ein deutlicher Mißerfolg für die Regierung war, will diese das aber nicht akzeptieren und versucht mit unverminderter Härte, die Gefangenen zum Abschwören zu bringen oder sie zu vernichten., und stellen damit weiterhin ihre nazi-faschistischen Methoden unter Beweis.

Aufgrund dieser andauernden Situation sahen sich die gefangenen Genossen dazu gezwungen, zahlreiche Anklagen, Proteste und Hungerstreiks zu machen, darunter besonders der 435tägige Hungerstreik, der im November 1989 anfing und in dessen Verlauf die Regierung die Zwangsernährungsfolter an Gefangenen von PCE(R) und GRAPO angeordnet hatte, mit deren Hilfe die Todesstunde der Gefangenen an Händen und Füßen an ihre Betten gefesselt verlängert und als Folge davon der Tod von des Genossen JOSE MANUEL SEVILLANO MARTIN und nicht wiedergutzumachende Folgeerscheinungen in vielen anderen Fällen verursacht wurde..

Ausgehend von Dutzenden ermordeten Revolutionären, der Folter und der Verlegung von Gefangenen in weit voneinander entfernten Knästen bis hin zu den "Mull"-Verträgen (zeitlich befristete Arbeitsverträge mit sehr niedrigen Löhnen für junge Leute, die sonst überhaupt keine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu bekommen; Anm.d. Ü..) und Prekarisierung der Arbeit ..., den brutalen wirtschaftlichen Umstrukturierungen, verprügelten und festgenommenen ArbeiterInnen, die für die Verteidigung ihrer Arbeitsplätze kämpfen, und tausend andere Beispiele. Dies alles ist Ausdruck derselben Politik der felipistischen Mafia, der Interessenvertreterin des finanziellen und monopolistischen Kapitals. Dafür haben sie die repressiven Mittel verstärkt, die ihnen die Kontrolle und Ausbeutung der Arbeiterklasse ermöglichen.

Die politischen Gefangenen sind Teil der Avantgarde im Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückungsmaßnahmen gegen das Volk. Sie werden in den Knästen fertiggemacht, weil sie gegen die Kontinuität des Faschismus kämpfen, weil sie die bewußtesten und fortgeschrittensten Menschen im Widerstand sind, der die Massen gegen den wahren Terrorismus führt, den Staatsterrorismus, den einzigen Terrorismus, den es im spanischen Staat gibt. In diesem Augenblick sind sie ein Bollwerk gegen die felipistischen Missetaten. Ihr Kampf ist der Kampf aller ArbeiterInnen.

Militante Frauengrüße

 

An die Hungerstreikenden politischen Gefangenen aus GRAPO und PCE(r)

In der Nacht vom 8. (dem internationalen Frauenkampftag) auf den 9. März haben wir in Zürich die Fluggesellschaft Iberia, das spanische Konsulat und das spanische Fremdenverkehrsamt mit Steinen und Farbe angegriffen, um unsere Solidarität mit dem Kampf der politischen Gefangenen aus PCE(r) und GRAPO im spanischen Staat auszudrücken. Sie fordern:

- Zusammenlegung der Gefangenen aus PCE(r) und GRAPO in einem Knast;

- Zusammenlegung aller gefangenen UnabhängigkeitskämpferInnen in ihre Nationalitäten!

- Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen mit schweren Krankheiten!

- Freiheit für alle Gefangenen mit abgesessener Strafe!

Liebe Genossinnen und Genossen,

auf diesem Wege schicken wir Euch unsere revolutionären Grüße und Solidarität.

Seit Jahren versucht der spanische Staat mit allen Mitteln, Eure revolutionäre Identität zu brechen. Die treibende Kraft, die von Euren Kämpfen und revolutionärer Kollektivität - den beiden Komunas Carmen Lopez (Frauen) und Carlos Marx (Männer) - die nicht nur im spanischen Staat ihre Spur hinterließ, soll endgültig verschwinden.

Solange aber Ausgebeutete aufstehen und sich gegen ihre Ausbeuter organisieren, werden Eure Spuren Teil dieses (Klassen)Kampfes für eine grundlegende, revolutionäre Veränderung sein. Solidarität wird erst dann wirklich zur Waffe, wenn in unserem Kampf hier auch Eure Spuren erkennbar werden.

Auf einen langen gemeinsamen Kampf für eine REVOLUTIONÄRE PERSPEKTIVE!!


Abu-Jamal legt Berufung beim Obersten Gerichtshof von Pennsylvania ein

"Mumia hat ein Recht auf Freiheit"

Am 9. Februar legten die Rechtsanwälte von Mumia Abu-Jamal, der als politischer Gefangener in der Todeszelle sitzt, in seinem Namen Berufung beim Obersten Gerichtshof von Pennsylvania in Philadelphia ein.

In der 119 Seiten langen Berufungsschrift werden 26 verfassungs- und verfahrensmäßige Fehler dokumentiert und Richter Sabos Ablehnung von Jamals Petition für ein neues Verfahren nach Pennsylvanias Post Conviction Relief Act (PCRA, Gesetz über Wiederaufnahme des Verfahrens) vom 15. September 1995 angefochten. Jamal, früheres Führungsmitglied der Black Panther Party, MOVE-Untersützer, preisgekrönter Journalist und mutiger Fürsprecher für die Unterdrückten, war zu Unrecht für die Tötung des Polizisten Daniel Faulkner aus Philadelphia im Jahre 1981 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Den Vorsitz über diesen abgekarteten Prozeß hatte Richter Albert Sabo, ein berüchtigter “Henker-Richter³, der mehr Menschen zum Tode verurteilt hat als jeder andere amtierende Richter in den USA (insgesamt 32, wovon alle außer zweien Minderheiten angehören, die aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden³). Auf einer gut besuchten Pressekonferenz, die nach Einreichung der Berufung stattfand, erklärte Jamals Hauptverteidiger Leonard Weinglass, daß “diese Papiere zeigen, daß Mumia niemals ein Verfahren hatte, das diesen Namen verdient. In diesen Unterlagen führen wir sehr sorgfältig aus, was sich bei diesem Verfahren ereignete, die Fakten über das, was bei der PCR-Anhörung letzten Sommer und Richter Sabo geschah Š Die Schlußfolgerung ist unausweichlich: Mumia Abu-Jamal braucht ein neues Verfahren.³ Auf der Pressekonferenz sprachen auch Rachel Wolkenstein, ebenfalls eine Verteidigerin von Mumia und Rechtsanwältin des Partisan Defense Committee, Karl Baker von der American Civil Liberties Union (ACLU), Pam Africa von den Internationalen Concerned Familiy and Friedns of Mumia Abu-Jamal, und Mumias Sohn Jamal. Die PCRA-Anhörung begann vor Sabos Gericht am 26. Juli 1995, nur drei Wochen vor der angesetzten Hinrichtung vom Jamal am 17. August. Dank der immer größer werdenden Publizität und des internationalen Protestaufschreis wurde am 7. August ein Aufschub der Hinrichtung gewährt. Für Millionen rund um die Welt wurde Mumias Sache zur scharfen Waffe im Kampf gegen die barbarische, rassistische Todesstrafe. Das Berufungsgesuch beschreibt, wie Sabo “seine Voreingenommenheit so offen und notorisch³ durch die ganzen PCRA-Anhörungen zeigte, “daß sie zum Gegenstand eines öffentlichen Skandals wurde³: “Richter Sabo hetzte durch die Verhandlungen, um Jamals Bemühungen zu erschweren, alle Beweise vorzulegen, die sein verfassungsmäßiges Klagebegehren unterstützten. Wiederholt und ohne Berechtigung maßregelte der Richter Jamals Verteidiger, drohte routinemäßig mit Ordnungsstrafen, kerkerte schließlich eine Verteidigerin ein und belegte einen anderen Verteidiger mit einer Geldstrafe. Er unterdrückte auf Wunsch des Staates Vorladungen, die von den Verteidigern beantragt wurden Š Praktisch jeder Einwand zur Verteidigung wurde verworfen und jeder Einwand des Staates aufrechterhalten &endash; Logik, Folgerichtigkeit und die Regeln der Beweisführung hatten keinerlei Bedeutung.³ Das Berufungsgesuch weist auf die “Treue des Gerichts gegenüber der Fraternel Order of Police (FOP, Polizeibruderschaft)³ hin, wo Sabo, der 16 Jahre Hilfssherif war, pensioniertes Mitglied ist, und stellt fest: “Das Gericht erlaubte dienstfreien FOP-Mitgliedern nicht nur, im Gerichtssaal mit geladenen Waffen zu erscheinen, sondern ermutigte sie sogar dazu, mit der Begründung, daß die FOP ’hier ist, um mich zu beschützen¹.³ Außerdem war Sabos “Sympathie für die Staatsanwaltschaft nur die andere Seite derselben Medaille³: “In der Tat, seine Verbundenheit mit der Staatsanwaltschaft gipfelte in seiner 154 Seiten langen Entscheidung, die er schon drei Tage, nachdem er die Voruntersuchung an sich gezogen hatte, veröffentlichte. Genauso wie das Gericht im Laufe der ausgedehnten Anhörung jedem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmte, übernahm das Gericht praktisch wortgetreu die vorgeschlagenen Tatsachenfeststellungen und Schlußfolgerungen des Staates.³ Wie Weinglass am 9. Februar gegenüber der Presse sagte:³Wenn das System gerecht und ehrlich wäre, wäre Richter Sabo kein amtierender Richter.³ Das Berufungsgesuch räumt auf mit dem “Geständnis³, das angeblich von Jamal gemacht wurde und ein zentrales Argument bei dem Komplott des Staates war. Die Zeugenaussage des Polizeibeamten Gary Wakshul während der PCR-Anhörung entlarvt diese Machenschaft. Wakshul war mit der Bewachung Jamals vom Zeitpunkt seiner Verhaftung bis zu seiner Behandlung im Krankenhaus wegen der gefährlichen Verletzung durch eine von Faulkner abgefeuerte Kugel beauftragt, und gleich danach berichtete er den Beamten der Mordkommission, daß Jamal “nichts gesagt habe³. Die Geschichte von Jamals “Geständnis³, anfangs nirgendwo vermerkt, wurde erst 64 Tage später aufgebracht, nach einem Vorbereitungstreffen mit den betroffenen Polizeibeamten am “Runden Tisch³, durchgeführt von Staatsanwalt Joseph McGill. Zu Wakshuls Zeugenaussage wird in der Berufungsschrift beschrieben, daß die Polizeibeamten aufgefordert wurden, “ihre Hand zu heben, wenn sie gehört haben³, daß Jamal gestanden hat; “und Wakshul meldete sich³ &endash; ein klarer Widerspruch zu seinem früheren schriftlichen Bericht. Während des “Verfahrens³ 1982 behauptete die Anklage, daß Wakshul im Urlaub war und für eine Befragung nicht zur Verfügung stand. In der PCRA-Anhörung sagte Wakshul aus, daß er sehr wohl in Philadelphia geblieben und “nicht weggegangen war³. Er sagte, daß er damit “einer Bitte nachkam, solange zu bleiben, wie Gerichtsverfahren laufen³. Die Wichtigkeit von Wakshuls Aussage wird im Berufungsgesuch beschrieben: “Sein wahrer Wert als Zeuge beruhte darauf, was er den Geschworenen über die Redlichkeit der Staatsanwaltschaft als solcher offenbart hätte. Indem die Verteidigung aufzeigte, wie die Gesetzeshüter vorsätzlich Aussagen über ein Geständnis fabrizierten, um eine Verurteilung sicherzustellen, wollte sie ihre Feststellung untermauern, daß die Gesetzeshüter Augenzeugen überredeten und unter Druck setzten und die Indizienprüfung verfälschten.³ Die Berufung unterstreicht auch die wichtige PCRA-Aussage von William Singletary, der jemand anderen als Mumia Faulkner niederschießen und danach vom Tatort fliehen sah. Die B., die ihn sofort nach der Schießerei vernahmen, zerrissen wiederholt seine Aussagen, daß der geflohene Mann und nicht Jamal der Schütze war. Stunden später unterzeichnete Singletary unter Drohungen von physischer Gewalt eine falsche Aussage, diktiert von einem Beamten namens Green, wo behauptet wurde, daß er die Schießerei nicht gesehen habe. Angesichts penetranter Belästigungen durch die Polizei und verdächtigen Vandalismus gegen die Tankstelle, die ihm gehörte, floh Singletary aus Philadelphia. Seine Zeugenaussage demonstrierte, wie die Staatsanwaltschaft Beweise von Jamals Unschuld unterdrückt hatte, was an sich schon Grund genug sein sollte, einen Schuldspruch unwirksam werden zu lassen &endash; aber nicht in Sabos manipuliertem Gericht. Gleichermaßen hebt das Berufungsgesuch hervor, daß die ballistischen Tests der Polizei und der Autopsiebericht verdächtig unvollständig waren. Hätte Jamal im Verfahren Gutachter bestellen können, würden diese festgestellt haben, daß es einfach keine ballistische Verbindung zwischen Jamals 38er Revolver und der Schießerei gab. Ein wichtiges Kugelfragment, notwendig zur akkuraten Feststellung des Kalibers des tödlichen Geschosses, wurde zerstört oder verschwand. Der medizinische Sachverständige stellte fest, daß der B. mit einer 44er Kugel erschossen wurde. Eine andere Schlüsselkomponente der Berufung ist der Nachweis der totalen Inkompetenz von Jamals Pflichtverteidiger 1982, wodurch Jamals verfassungsmäßiges Recht auf eine juristische Vertretung verletzt wurde. Die Berufungsunterlagen beinhalten ebenfalls Aussagen von vielen anderen Zeugen, die Jamals Unschuld hätten bezeugen können. Diese Zeugen wurden aber entweder dem Pflichtverteidiger verschwiegen, durch Einschüchterung zum Schweigen oder durch Begünstigungen von der Staatsanwaltschaft dazu gebracht, ihre Augenzeugenberichte zu ändern. Wie Rachel Wolkenstein auf der Pressekonferenz sagte: “Wir vertreten einen unschuldigen Mann, der seine Unschuld von Anfang an beteuert hat, der einem politisch motivierte und mit rassistischen Vorurteilen behafteten Verfahren ausgesetzt war, im ersten Prozeß, wie auch bei der Anhörung im letzten Sommer.³ Sie setzte fort: “Mumia hat ein Recht auf Freiheit.³ Am 9. Februar eingereichte Unterlagen (“friend of the court³ brief) der Philadelphia Ortsgruppe der ACLU, der National Conference of Black Lawyers und der National Association for the advancement of Colored People (NAACP) unterstreichen machtvoll, daß Jamal aus politischen Gründen in die Todeszelle geschickt wurde. Karl Baker erläuterte die Grundlage dieser Unterlagen und griff die Tatsache an, daß der Staatsanwalt während der Urteilsanhörung 1982 ein Statement gegen Jamal verwendet hat, das dieser 12 Jahre zuvor als Sprecher der Black Panther geschrieben hatte: “Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen.³ Baker stellte fest: “Dieser Ausspruch stand im Zusammenhang damit, daß in den beiden Jahren davor 28 Mitglieder der Black Panther Party getötet und gerade einen Monat davor Fred Hampton und Mark Clark, die Führer der Chicagoer Ortsgruppe, ermordet wurden Š als die Polizei morgens um 4.30 Uhr einbrach, über 90 Schüsse abgab und die beiden im Schlaf erschoß.³ Das meinte Mumia, fügte Baker hinzu, “als er sagte: ’Wir wissen sehr wohl durch den Tod vieler unserer Mitglieder, daß die politische Macht in Amerika aus den Gewehrläufen kommt.¹ Und dies umzudrehen und gegen ihn zu verwenden und zu sagen, dies sei ein Grund, ihn in den Tod zu schicken, ist das zynischste und manipulierendste Unterfangen der Staatsanwaltschaft. Und das alleine sollte Grund genug sein, das Todesurteil aufzuheben.³ Jamal gewinnt immer mehr Unterstützung in seinem Kampf gegen die rassistische Todesstrafe. Jamal setzt sich aus der Todeszelle nicht nur in Wort und Schrift für Gerechtigkeit für alle Unterdrückten ein, sondern er erhielt am 21. Januar seinen wohlverdienten Hochschulabschluß in Psychologie am Goddard College. Sein Buch “Mumia Abu-Jamal Š aus der Todeszelle³ (Agipa Presse, Bremen, 1995), das bereits geholfen hat, weltweit Unterstützung ins Leben zu rufen, wurden schon in mindestens fünf Sprachen übersetzt und wird in den USA auch als Paperback herausgebracht. Gene Herson vom PDC führte aus: “Beginnend mit der 800 Seiten dicken FBI-Akte über Jamal aus seiner Zeit als Black-Panther-Aktivist über die Verurteilung und den Urteilsspruch 1982 bis hin zu der Posse in Sabos Gerichtssaal 13 Jahre später: Illusionen über ’Fairneß¹ oder ’Unparteilichkeit¹ des rassistischen kapitalistischen ,Rechts¹systems sind fehl am Platz. Der Kampf für Mumias Freiheit &endash; und die Abschaffung der rassistischen Todesstrafe &endash; muß innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals fortgesetzt werden. Vor allem aber müssen wir danach trachten, die integrierte Arbeiterbewegung für die Verteidigung Mumias zu mobilisieren, als Teil des Kampfes gegen das ganze System der rassistischen, arbeiterfeindlichen Unterdrückung.³ Presseerklärung des Partisan Defense Commitee, USA, Übersetzung durch: Komitee für soziale Verteidigung


Freiheitsmarsch 1996

Freiheit für Leonard Peltier
und alle indigenen Völker

Am 16. Juni wird in Paris ein Freiheitsmarsch aufbrechen, der am 20. Juli in Genf enden wird. Das Ziel des Marsches ist es, auch in Europa stärker über Forderungen der indigenen Völker zu informieren - die UNO hat das Jahrzehnt 1995-2004 zur "Dekade der Indigenen Völker" erklärt - und insbesondere für Unterstützung für die Freilassung von Leonard Peltier zu mobilisieren.

Leonard Peltier, 51 Jahre alt, ist seit über 20 Jahren im Gefängnis, er ist im Hochsicherheitsgefängnis von Leavenworth inhaftiert. Die herrschende Klasse in den USA haßte ihn und haßt ihn bis heute als aktiven Kämpfer für die sozialen und politischen Rechte der indianischen Bevölkerung, als Mitglied der Amerikanischen Indianer Bewegung (AIM), als Beteiligten am Kampf von Wounded Knee 1973, als Indianer sich gegen angreifende bewaffnete Reservatspolizei zur Wehr setzten. Leonard Peltier wurde 1977 durch ein Justizverbrechen zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt; er war des Mordes an zwei FBI-Beamten bezichtigt. Obwohl die wichtigsten Belastungszeugen ihre Aussagen, die nachweislich unter körperlichem Zwang zustande kamen, widerrufen haben und auch andere belastende "Beweise" sich als unhaltbar und manipuliert erwiesen; obwohl sogar ein Staatsanwalt 1985 bei der Verhandlung über die Zulassung einer Berufung meinte: "Wir wissen nicht, wer die FBI-Agenten getötet hat oder inwieweit Peltier tatsächlich daran beteiligt gewesen sein mag", ist die Berufung und sind drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen worden. Seit zwei Jahren liegt US-Präsident Clinton ein Gnadengesuch für Peltier vor, ohne daß er bisher antwortete. Die juristischen Mittel zur Wiederaufnahme des Verfahrens sind erschöpft - nur politischer Druck auf die US-Regierung kann die Freilassung Peltiers erreichen. Dazu will der Freiheits-Marsch beitragen.

Die Form des Marsches wurde in Anlehnung an die Bedeutung gewählt, die er für die indianischen Völker hat: Der Marsch, der mit einer Zeremonie begann und endete, diente dazu, Botschaften von Dorf zu Dorf zu bringen.

Während eine Gruppe von Marschteilnehmenden am 16. Juni in Paris aufbricht und von Ort zu Ort marschiert, werden parallel Delegationen von indigenen Vertretern per Bus reisen und in den Städten Veranstaltungen durchführen und den politischen Repräsentanten ihre Forderungen überbringen. Die Veranstalter rufen dazu auf, sich am Marsch zu beteiligen. Neben der Hauptroute gibt es weitere Märsche von verschiedenen Orten aus, von der Bretagne aus, aus Polen über die Slowakei, Österreich, die Tschechische Republik und die BRD und ein dritter von Italien aus nach Genf.

Hier die geplanten Termine für die BRD:

26. Juni: Aachen - Köln - Bonn (Ankunft an der US-Botschaft)

27. Juni: Bonn, Treffen mit Bundestagsabgeordneten

28. Juni: Bonn - Luxemburg

1. Juli: Frankfurt - Heidelberg

2./3. Juli: Heidelberg - Treffen mit politischen Repräsentanten in Stuttgart

4. Juli: Heidelberg - Straßburg

7. Juli: Straßburg - Freiburg

8. Juli: Freiburg

9. Juli: Freiburg -Konstanz

10. Juli: Konstanz

11. Juli: Konstanz - Zürich

 

(Quelle:Redaktion nach einem Artikel im CL-Netz. Weitere Informationen sind unter der e-mail-Adresse:

fungirl1869@ao1.com

zu erhalten.)


Ergänzung zu den Verhaftungen in Peru

 

Wie wir in der letzten Ausgabe berichteten, ist die US-Bürgerin Lori Berenson Anfang des Jahres zu lebenslänglich von einem Militärgericht verurteilt worden.

Sie ist eine progressive Journalistin, also kein Mitglied der MRTA, wie die peruanische Justiz behauptet.

In den USA gibt es eine Kampagne für Lori, die einen neuen und fairen Prozeß fordert. Mehrere US-Zeitungen, u.a. Newsweek, haben über Lori berichtet. (Red.)


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