Angehörigen Info 174

4.11.1995

Herausgegeben von Angehörigen, Freunden und Freundinnen politischer Gefangener in der BRD


Hungerstreik nach fünf Wochen abgebrochen

Erklärung von Christian Klar

heute beende ich den hungerstreik und möchte folgendes dazu erklären:

 

auch in den vergangenen jahren der schon längere zeit schwachen kräfte und der reaktionären schläge gab es immer kämpfe der politischen gefangenen. durch die schutzlosigkeit mußten es behutsame initiativen sein. ihr charakter: signale der solidarität, anstöße zur politischen diskussion, den wert des kampfes für das leben und die freiheit ausdrücken.

ein gefangenenkampf, der unter den gegenwärtigen bedingungen eine unmittelbare entscheidung sucht, ist problematisch und riskiert ernste rückschläge. meine aktion ist von dieser art gewesen, deswegen höre ich heute auf. ich will auch nicht, daß die anderen von uns einsteigen, weil das dann schon der kampf für eine neue ausgangslage für uns gefangene nur sein könnte, also für unsere freiheit.

hier ging und geht es um vergleichsweise "wenig" - Aufhebung der besuchsverbote, ungehinderter briefkontakt mit draußen - und jede/r sieht, sie machen es nicht.

die not haben aus der unmittelbarkeit des hungerstreiks sicher mehr leute draußen verstanden als vorher. nur ist die abschottung andauernde realität, und wir müssen wege finden, sie zu beenden.

 

christian klar

hohenasperg, 4.10.1995Unter dem Motto "Für das Leben und die Freiheit der politischen Gefangenen! Für eine klassenlose Gesellschaft!" fand am 17.10.95 eine kleine Demonstration mit etwa 60 Teilnehmern in Berlin statt. In bezug auf den 18.10.77 wurde betont, daß nicht alle der staatlichen Version des "kollektiven Selbstmordes" glauben, und es wurde auf die unverändert katastrophale Situation aufmerksam gemacht, in der sich die politischen Gefangenen befinden. Es gab Redebeiträge zur aktuellen - trotz fünfwöchigem Hungerstreik nicht verbesserten - Situation von Christian Klar und aus der Solidaritätsbewegung zu den fünf seit dem 13.6.95 in Zusammenhang mit "radikal" Inhaftierten.


Interview mit von Christa Klar

"Als brave Frau so richtig politisiert"

 

Elf Jahre lang mußte ich mir die vier einstündigen Termine pro Monat mit all den anderen teilen, die ihn besuchen wollen. Jetzt habe ich zwei Stunden pro Monat für mich. Allerdings muß ein Termin lange vorher vereinbart werden.

 

Wie läuft so ein Besuch ab?

Bislang saßen immer zwei Aufpasser mit uns zusammen im Raum. Jetzt haben wir einen kleinen Raum zugewiesen bekommen, in dem wir allein sitzen. Ein sehr hellhöriger Raum, in dem wir ständig Stimmen aus einem Nebenraum mitbekommen. Und in unserem Rücken haben wir eine Spiegelwand. Daß dadurch jede unserer Bewegungen beobachtet wird, ist stark anzunehmen. Aber es kann niemand mehr aufspringen und uns stören oder gar zwingen, das Thema zu wechseln.

 

Hat sich Ihr Leben durch das Engagement für Ihren Sohn verändert?

Ich war eine ganz brave gutbürgerliche Frau, unemanzipiert und eher dem Pfarrer und den Lehrern folgend. Nach Ende der Hitler-Diktatur dachten wir, jetzt können wir uns zurücklehnen. Erst durch Christians frühes Engagement gegenüber alltäglichen Ungerechtigkeiten wurden wir zum Nachdenken animiert. Und als er 1976 in den Untergrund ging, wurde ich so richtig politisiert.

 

Im Laufe der letzten 20 Jahre sind Sie zu so etwas wie einer öffentlichen Person geworden. Wie kommen Sie damit klar?

Eigentlich will ich gar nicht in der Öffentlichkeit stehen. Ich habe noch vier weitere Kinder, die mich auch brauchen. Die haben schon genug unter der Sippenhaft gelitten. Seitdem ich 1977 in der Angehörigen-Gruppe bin, eine Art Selbsthilfe-Gruppe, die Pfarrer Ensslin - Vater des 1977 in Stuttgart-Stammheim zu Tode gekommenen RAF-Mitglieds Gudrun Ensslin - 1972 ins Leben rief, bin ich in ständiger Diskussion. Wir treffen uns einmal im Monat, tauschen uns über die anderen Gefangenen aus und überlegen, was zu tun ist. All dies ist ein Grund dafür, daß meine Solidarität nicht an meinem Sohn kleben bleibt.

 

Haben staatliche Stellen im Laufe der Zeit auch auf Sie ein Auge geworfen?

Mit anonymen Briefen und Drohungen wurde unsere Familie immer wieder belästigt, aber direkte Einschränkungen gibt es nicht. Auch die Telefonüberwachung ist Bestandteil meines Lebens geworden. Eigentlich ist mir die derzeitige Überwachung egal. Nur als Christian im Untergrund war, haben die immer wieder Hausdurchsuchungen gemacht. Mit fünfzehn Mann in kugelsicheren Westen. Vorzugsweise morgens um sechs. Das erinnerte mich an meine Kindheit. Als ich acht Jahre alt war, machte die SS eine Hausdurchsuchung. Die kamen auch um sechs.

 

Haben Sie versucht, Ihren Sohn von diesem Hungerstreik abzuhalten?

Nein. Er weiß, was er macht. Wenn die Justizbehörden und die Knastleitung ihn so isolieren, dann bleibt ihm doch gar nichts anderes übrig. Wir haben es von draußen nicht geschafft, seine Haftbedingungen zu verbessern. Gerade deshalb müssen Aktionen wie Kundgebungen und Unterschriftenkampagnen Teil von unserer Öffentlichkeitsarbeit bleiben. Aber Christian macht, was in seiner Macht steht.

(Quelle: Neues Deutschland, 5.10.95)


Alle müssen raus!

Wir veröffentlichen die Fotos und Adressen der Gefangenen aus der RAF, die der Staat lebendig begraben und dem Vergessen anheimgeben will.

 

Diese Seite:

Hanna Krabbe,Marliring 41, 23566 Lübeck

Rolf Heissler, Ludwigshafenerstr. 20, 67227 Frankenthal

Rolf-Clemens Wagner, Paradeplatz 5, Schwalmstadt

Sieglinde Hofmann, über OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, Ulrichstr. 10, 70182 Stuttgart

Heidi Schulz, Rochusstr. 350, 50827 Köln

Brigitte Mohnhaupt, Münchner Str. 33, 86551 Aichach

Christian Klar, Postfach 2580, 76646 Bruchsal

Helmut Pohl, Paradeplatz 5, 34613 Schwalmstadt

Eva Haule, Obere Kreuzäckerstr. 4, 60435 Frankfurt a.M.

Birgit Hogefeld, über OLG, 5. Strafsenat, Zeil 42, 60313 Frankfurt.

Stefan Wisniewski, Krümmede 3, 44791 Bochum


Offener Brief an das Bundesjustizministerium, Außenstelle Berlin

Sie sind politisch verantwortlich ...

Nachdem sich seine gesundheitliche Situation drastisch zugespitzt hat, hat der Gefangene aus der RAF, Christian Klar, seinen Hungerstreik nach 5 Wochen beendet.

Seine Forderungen bleiben.

- Aufhebung der Besuchsverbote; - Aufhebung des Verbots von Besuch von 2 oder 3 Personen; - Aufhebung seines Telefonverbotes und die Achtung seines Rechts auf Briefkontakte.

Uns, die sich mit ihm verbunden fühlen, bleibt heute nichts anderes, als Sie hier in der Nähe Ihres neuen Justizpalastes zu denunzieren als politisch Verantwortliche für alle Maßnahmen dieses Staates, die die Identität und Gesundheit seiner politischen Gegner und Gegnerinnen zerstören sollen. Was haben Sie nicht alles versucht in den letzten 25 Jahren, den mutigen und ausdauernden Widerstand der politischen Gefangenen in diesem Land zu zersetzen. Der Hungerstreik von Christian Klar ist der Weg des Kampfes gegen die Unterdrückung, des Kampfes für die Freiheit.

(...) In dem Gefängnis in Bruchsal (Baden-Württemberg) werden Gefangene auf Anordnung des Knastleiters Rehring ständig provoziert und anschließend in Beruhigungszellen ohne Waschbecken gesperrt. (...) Der Wasserentzug wurde damit begründet, daß dies "angesichts der sommerlichen Hitze zur Beruhigung der Gefangenen beiträgt". Wir und Sie wissen, das ist die Sprache der Folterer weltweit.

Christian klar schreibt aus Bruchsal im März 95 dazu: "Der Knast Bruchsal erfährt diese Umbrüche, wie es überall sonst auch ist. Aus dem Justizministerium Stuttgart meldet sich über neue Verfügungen Woche für Woche die inzwischen völlig braun eingefärbte Mannschaft von Schreibtischtätern ..."

Sie sind politisch verantwortlich für eine Verfügung des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, Beyer, der im November 94 bei der kurdischen politischen Gefangenen Güler Yurdakul nach einer Gehirnblutung Dauerbeleuchtung in ihrer Zelle anordnete. Sie sind politisch verantwortlich für die Verhaftung des Kurden Dogan Öszerik in einem Bielefelder Krankenhaus. Er sollte dort behandelt werden, weil er an Händen und Beinen amputiert ist. Auf einen Rollstuhl angewiesen, wird er seit Juli 94 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim isoliert. In Ihre Verantwortung fällt dabei auch, daß Sie gezielt die Krankheit von Gefangenen zu ihrer beabsichtigten Zerstörung einsetzen. (...) Sie sind politisch verantwortlich für die gängige Praxis, die durch jahrzehntelange Sonderhaftbedingungen verursachten Krankheiten bei politischen Gefangenen gegen diese zu benutzen - um so ihren Widerstand zu brechen. So wird Heidi Schulz, Gefangene aus der RAF, jahrelang überlebensnotwendige medizinische Behandlung verweigert. So wurde Christine Kuby eine medizinische Untersuchung erst dann genehmigt, als in ihrem Bein Lähmungserscheinungen auftraten. (...)

Sie sind politisch verantwortlich für die Isolationshaft gegen den katalanischen Freund Benjamin Ramos und seine beabsichtigte Abschiebung in die spanische Version der blutigen Folter.

Haben Sie uns zu all dem etwas zu sagen?

Wir sind noch 3 Stunden hier.

Wir machen hier in der Nähe des Bundesjustizministeriums eine Kundgebung für die Erfüllung der Forderungen, wofür Christian Klar 5 Wochen im Hungerstreik war,

und überhaupt

für das Leben und die Freiheit der politischen Gefangenen!

Die Menschenwürde behaupten. Die Folter bekämpfen.

Berlin, 6.10.95 (aus Platzgründen gekürzt)


80 Menschen begrüßten ihn vor der JVA Celle

Knut Folkerts nach 18 Jahren frei

Knut Folkerts nach18 Jahren freiNach 18 Jahren Haft wurde am Montag der RAF-Gefangene Knut Folkerts (43) aus der JVA Celle in die Freiheit entlassen. Abgeholt wurde er von rund 80 Freundinnen und Freunden, die aus verschiedenen Städten angereist waren, um ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen und die Entlassung gemeinsam zu feiern. Neben seinen langjährigen Besucherinnen und Besuchern waren etliche ehemalige RAF-Gefangene anwesend, darunter Karl-Heinz-Dellwo und Lutz Taufer, mit denen Folkerts seit Beginn der 80er Jahre die "Kleinstgruppe" im Celler Hochsicherheitstrakt gebildet hatte.

Seit 1977 war Folkerts in Haft, davon vier Jahre in Einzelisolation, anschließend war er acht Jahre in Kleinstgruppenisolation und insgesamt 15 Jahre in Hochsicherheitstrakten von Stammheim bis Celle. 1977 in den Niederlanden festgenommen, wurde er ein Jahr später an die Bundesrepublik ausgeliefert, wo er wegen der Erschießung des Generalbundesanwalts Buback verurteilt wurde. Die RAF hatte im Rahmen ihrer "Offensive 77" den Generalbundesanwalt u.a. für den Tod von Holger Meins, Ulrike Meinhof und Siegfried Hausner verantwortlich gemacht.

Um die zerstörerischen Haftbedingunge zu durchbrechen, denen Knut Folkerts wie alle Gefangenen aus der RAF anschließend selbst unterworfen war, beteiligte er sich an einem Dutzend Hungerstreiks - manche bis zur Todesgrenze. Im Hungerstreik der Gefangenen 1984/85 wurde er nur noch 38 Kilogramm wiegend im Koma-Zustand in die MHH Hannover verlegt. "Würde man die Jahre der Einzel- und Kleinstgruppenisolation doppelt anrechnen (wie dies beispielsweise von deutschen Gerichten bei Untersuchungshaft im Ausland gewertet wird), so käme man auf eine Haftdauer von über 30 Jahren", erklärte seine Anwältin Ulrike Halm zu den Haftbedingungen, denen ihr Mandant lange Jahre unterworfen war.

Das Entlassungsverfahren hat sich über zwei Jahre hingezogen. Wie die anderen bisher entlassenen Gefangenen hat Knut Folkerts erklärt, daß er nicht mehr zum bewaffneten Kampf zurückkehrt. Vor Knut Folkerts sind in der letzten Zeit Irmgard Möller nach 22 Jahren, Lutz Taufer und Karl-Heinz Dellwo nach 20 Jahren, Christine Kuby nach 17 Jahren entlassen worden. Hanna Krabbe hat ihr Entlassungsverfahren nun auch in Gang gesetzt.

Für die übrigen 11 Gefangenen aus der RAF ist ein Ende der Haft nicht absehbar. "Bei Birgit Hogefeld versucht die Justiz - die agiert als, sei sie im Jahre 1977 -, gegen alle eigenen Beweisschwierigkeiten erneut ein Lebenslänglich durchzusetzen und legt damit die Grundlage, daß es bis zum Jahre 2015 eine Haftfortdauer für einzelne Gefangene aus der RAF gibt," kritisiert Knut Folkerts Justiz und Politik: "Das Urteil gegen Sieglinde Hofmann und Eva Haule wurde jüngst auf Lebenslänglich erweitert. Lebenslänglich soll das Standardurteil für Gefangene aus der RAF bleiben. Die Haftbedingungen für Christian Klar drücken aus, daß der politische Verfolgungswille alle Haftzeiten überdauert."

Knut Folkerts forderte in einem Statement die Freilassung von Christian Klar, Birgit Hogefeld und aller übrigen Gefangenen aus der RAF: "Es muß eine konkrete Perspektive für die Freiheit aller politischen Gefangenen der BRD in absehbarer Zeit geben."

(Reinhard Rohde; aus: Politische Berichte Nr. 21)


An meine Freundinnen und Freunde in Deutschland

... aus der Todeszelle

von Mumia Abu-Jamal, geschrieben anläßlich der Frankfurter Buchmesse 1995

 

Brüder, Schwestern, GenossInnen und LeserInnen,

 

es erfüllt mich mit ganz besonderer Freude, daß ich Euch jetzt, einen Monat nach einer Verabredung mit dem Tod, immer noch schreiben kann.

In einem nicht unerheblichen Maße habt Ihr mit Euren Anstrengungen dafür gesorgt, daß ich heute noch in der Lage bin, den Atem des Lebens mit Euch zu teilen - hier in Amerika, das als Glockenturm des Todes in der Weltgemeinschaft zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist. Erst vor wenigen Wochen ist New York, eine Stadt von internationalem Ruf, aus der mein Anwalt Leonard I. Weinglass stammt, in die Reihen der Mächte des Todes zurückgekehrt. Der Bundesstaat New York ist der 38. Staat, in dem staatlicher Mord legalisiert worden ist. Die Menschen in Europa, vor allem die jüngeren unter ihnen, nehmen mit Erstaunen wahr, daß da eine Regierung tatsächlich ihre eigenen BürgerInnen exekutiert. In Deutschland, Frankreich, England und Italien sind die Menschen schockiert über das Vorgehen dieses Staates.

Tatsächlich aber ist die Lage noch viel schlimmer.

Am 15. oder 16. August '95 ist Leon Moses, ein hochdekorierter Veteran der US-Streitkräfte, als zweiter Mann in Pennsylvania in diesem Jahr von der Regierung Pennsylvanias umgebracht worden, weil er nicht gegen seine Hinrichtung protestiert hat.

Interessanterweise muß an dieser Stelle angemerkt werden, daß die Regierung von Pennsylvania so scharf auf Moses' Tod war, daß sie tatsächlich einen Anruf aus dem Büro eines Bundesrichters ignorierte, dem an einer Telefonkonferenz mit dem der Verdammnis preisgegebenen Gefangenen gelegen war. Es wurde berichtet, daß man das Telefon klingeln ließ, während Gift in Moses' Arm gepumpt wurde, und den Hörer erst abnahm, als Moses schon sein Leben ausgehaucht hatte.

Das ist der American Way of Death.

Das ist Pennsylvanias Way of Death.

Während die Todesstrafe in Südafrika nur noch bloße Geschichte ist, wird sie in den USA, dem "Land der Freiheit", ausgeweitet.

Daß es noch nicht schlimmer ist, liegt nicht an mangelndem Willen, das Tempo des Todes zu verschärfen, sondern einzig und allein am internationalen Horror vor diesem billigen, politisch motivierten Mittel des Wahlkampfes, Gefangene zu töten, um damit konservative Stimmen zu gewinnen.

Amerika, das "Land der Freien", wandelt sich gerade mit großem Tempo in Amerika, das "Land der Eingekerkerten" mit über einer Million Männer und Frauen in Staats-, Bezirks- und Bundesgefängnissen.

Ohne solche Anstrengung wie die internationalen Proteste, die organisiert wurden, um Amerikas wahres und tödliches Gesicht zu zeigen, wird die Todesstrafe noch mehr ausgeweitet werden und zu noch mehr Eruptionen in Amerikas sowieso schon fürchterlich zersplitterter Sozialpolitik führen.

In den USA ist die Todesstrafe ein Werkzeug der weißen Staatsmacht, das in erster Linie gegen seine schwarzen, hispanischen und armen weißen EinwohnerInnen eingesetzt wird.

Der international bekannte Fall von O.J.(Simpson) hat deutlich gezeigt, daß Reichtum einem einen Immunität gegenüber der Todesstrafe verleiht, sogar in einem Fall von Doppelmord. Ich hoffe, daß Euch mein Buch "... aus der Todesstrafe" zu neuen Einsichten verhilft. Ich habe das meiste darin mit meinem eigenen Blut geschrieben.

Tschüs! On the Move! Long Live John Africa!

Ich schreibe, um zu leben.

Mumia Abu-Jamal, Oktober 1995


Mumia Abu-Jamal, Brief vom 20. August 1995:

Unsere Aufgabe, unsere Pflicht: aufzubauen!

Revolution ist kein Wort, sondern eine Anwendung: sie ist kein Krieg, sondern Frieden; sie macht nicht schwach, sondern stärkt; Revolution verursacht keine Spaltung, sie schafft Zusammenhalt. Solidarität ist kein Wort. Solidarität ist ein Prinzip, das trotz aller Wörter besteht und weiter bestehen wird, wenn es keine Wörter mehr gibt."

John Africa, Gründer von MOVE. Lang Live John Africa!

 

Es ist dem Einsatz und der Anstrengung vieler Menschen wie Dir (Jawohl, Du! Der Leser, die Leserin.) zu verdanken, daß diese Bewegung für leben und Freiheit in großen Sprüngen wächst.

Wir alle sollten davon ermutigt sein, aber anerkennen, daß dies der erste Schritt auf einem langen Weg ist. Denjenigen, die mich bei diesem ersten Schritt begleitet haben, reiche ich dankbar meine Hand.

Jetzt ist keine Zeit zum Ausruhen - aber Zeit, um aufzubauen, breiter zu werden, unsere Wurzeln tiefer in die reiche Erde des Lebens zu graben. Nicht nur für das Leben und die Freiheit eines Mannes, sondern für die rechtmäßige Freiheit von uns allen.

Wir sind die Samen, woraus eine kraftvolle Bewegung wachsen kann und muß. Wachsen von: "Freiheit für Mumia!" zu: "Freiheit für alle politischen MOVE-Gefangenen!" zu: "Freiheit für alle politischen Gefangenen!"

Die Sache der Gerechtigkeit ist keine enge, sondern eine breite Angelegenheit.

Für die vielen, die Ungerechtigkeit in dem Fall gegen Mumia Abu-Jamal sahen, bitte ich darum, daß Ihr Euch auch des Falles gegen Africa annehmt. Des Falles, wo neun MOVE-Männer und -Frauen (fälschlicherweise) als angebliche MörderInnen eines Polizisten verurteilt worden sind. Jede/r einzelne Angeklagte wurde zu Gefängnisstrafen von mehr als 100 Jahren verurteilt!

Diese neun politischen MOVE-Gefangenen sitzen seit 18 Jahren hinter den Gittern der Höllenkäfige in Pennsylvania. Ihr einziges "Verbrechen" ist, daß sie MOVE-Mitglieder und standhafte AnhängerInnen des berühmten Revolutionärs John Africa sind.

Überlege folgendes: Mindestens 12 Erwachsene wurden nach dem Polizeiangriff auf das MOVE-Haus und -Hauptquartier am 8. August 1978 verhaftet, wobei ein Polizist starb. Zwei wurden sofort auf freien Fuß gesetzt, nachdem sich herausstellte, daß sie keine MOVE-Mitglieder waren und sie - aus Angst - ihre Unterstützung für MOVE widerriefen. Daraufhin wurden die Mordanklagen gegen sie fallengelassen! Nur diejenigen, die sich weigerten, sich von der Familie John Africas zu distanzieren, wurden angeklagt, und zehn wurden verurteilt (die zehnte, Consuella Africa, wurde vor kurzem entlassen nachdem sie fast 15 Jahre in einem Höllenloch verbracht hatte).

So, natürlich wirst Du Dich fragen: "Wer hat den Polizisten getötet?" Diese Frage wurde auch dem inzwischen verstorbenen Richter Edwin S. Malmed gestellt. Er war der Richter in dem Africa-Fall, und er beantwortete als Gast einer TV-Talkshow in Philadelphia genau diese Frage so: "Ich habe nicht die leiseste Ahnung. Sie wurden als Familie angeklagt, und ich habe sie als Familie verurteilt."

Eben die Beweise zeigen, daß er sie dafür verurteilt hat, daß sie eine Familie sind - eine Familie von RevolutionärInnen! Dafür, daß sie MOVE-Mitglieder sind, eine Bedrohung für das System der weißen Macht und der politischen Privilegien. Verurteilt dafür, daß sie das "Verbrechen" begehen, Revolutionäre in einem Unterdrückungsland zu sein. Die Strafe - 100 Jahre Gefängnis - wurde gegen unschuldige MOVE-Männer und -Frauen verhängt.

Ist das keine Ungerechtigkeit?

Ist das kein Skandal?

Laßt uns alle fordern - "Freiheit für alle politischen MOVE-Gefangenen!" "Freiheit für die Africa-Familie!"

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Freiheit! Für Sundiata Acoli! Für Missai Khaben! Für Prince Imari Obadelle! Für Adolfo Matos! Für Oscar Lopez-Rivera! Für Dr. Mutulu Shakur! Für Leonard Peltier! Für Geronimo ji jaga (Pratt)! Für Ray Luc Levasseur! Für Susan Rosenberg! Für Joelle Aubron! Für Standing Deer! Für Marilyn Buck! Für Linda Evans! Für Tim Blunk! Für Tom Manning! Für Dylcia Pagan! Für jede und für alle - Freiheit!

 


Laßt uns dafür kämpfen, daß Mumia Abu-Jamal und alle anderen revolutionären Gefangenen ihre Freiheit bekommen

 

Eröffnungsbeitrag auf der Kundgebung "Freiheit für Mumia Abu-Jamal", 16.10.95, während der Buchmesse in Frankfurt vorm Messegelände

 

Am 13.10.95 stand in der Frankfurter Rundschau:

",Graben zwischen Schwarz und Weiß'

US-Präsident Bill Clinton ist nach eigenem Bekunden ,überrascht' von der Tiefe des Grabens zwischen Schwarz und Weiß, die durch die Freispruch für den schwarzen Ex-Footballstar O.J. Simpson offenkundig geworden ist. ,Ich dachte, ich weiß, wie die Menschen verschiedener Rassen in den USA die Dinge sehen', sagte Clinton, ,aber ich war von der Tiefe der Differenzen überrascht.' Erstaunt habe ihn vor allem die nach Rassen unterschiedliche Wahrnehmung derselben Fakten. Diese Polarisierung beunruhige ihn sehr, fügte Clinton bei einer Pressekonferenz in Washington hinzu."

Es ist gut, daß Bill Clinton beunruhigt ist. Er hat auch allen Grund für diese Unruhe, trägt er doch mit seinen Wahlkampfwerbespots für die als Mittel des staatlichen Rassismus benutzte Todesstrafe bei zu dieser Polarisierung und diesen Gräben, über die er sich überrascht zeigt.

Sein Zitat zeigt auch die Arroganz von Weißen in der Anmaßung, in die Herzen und Hirne von ,people of color' sehen zu können. Es ist eben nicht alles so kontrollierbar, wie er und andere HERRschende es gerne hätten bzw. glauben, es zu haben.

Wenn er erstaunt feststellt, daß es eine "nach Rassen unterschiedliche Wahrnehmung derselben Fakten" gibt, so denke ich an die fast ausschließlich weiße Geschworenenjury, die Mumia Abu-Jamal 1982 des Mordes an einem weißen Polizisten für schuldig erklärte. Es war kein Zufall, daß alle schwarzen Menschen außer einem wegen ihrer Hautfarbe von der Teilnahme an dieser Geschworenenjury ausgeschlossen wurden.

Mumia Abu-Jamal sollte verurteilt und mundtot gemacht werden, und die Auswahl dieser Jury war ein Mittel dazu.

Der ,Henker von Philadelphia', Richter Sabo, war ein weiteres Mittel: Er setzte als Strafmaß die Todesstrafe - eines von 29 seiner Todesurteile gegen schwarze Menschen.

Aber die weißen Geschworenen und Richter Sabo und auch die rechte Polizeibruderschaft in Pennsylvania, die Mumia tot sehen will, besitzen nur einen kleinen Teil der weißen Macht. Der große Teil dieser Macht sitzt in den Sesseln der Konzerne, des FBIs, des Geheimdienstes und des Weißen Hauses, wo manchmal zweifelhaft ist, ob es dort wirklich die Präsidenten sind, die sie besitzen ...

In diesen Sesseln werden die Weichen gestellt, wird das System der weißen Vorherrschaft stabilisiert, dort werden die rassistischen Gesetze und die Widerstandsbekämpfungsprogramme ausgebrütet, dort werden die politischen Analysen erstellt und ausgewertet sowie die Militär- und Kapitalstrategien entwickelt.

Der Rassismus ist ein tragendes Element des Systems, in den USA und in Westeuropa, von wo aus vor über 500 Jahren begonnen wurde, ihn als Teil der Kolonisierung zu importieren. Und es ist ein Interesse der Herrschenden, daß das System der ,white supremacy', der weißen Vorherrschaft, etabliert bleibt, daß es gesellschaftlich getragen wird.

Aber wie bereits gesagt: Es ist nicht alles so kontrollierbar, wie sie es gerne hätten - die Menschen sind nicht 100%ig kalkulierbar. Daß die Herzen und Hirne von vielen nach eigenen Rhythmen arbeiten, hat auch die sowohl USA-weite als auch internationale Solidarität mit Mumia Abu-Jamal gezeigt.

Bill Clinton hat Grund, beunruhigt zu sein ... laßt uns weiterhin etwas dafür tun, laßt uns dafür kämpfen, daß Mumia Abu-Jamal und alle anderen revolutionären Gefangenen ihre Freiheit bekommen.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Abschaffung der Todesstrafe als Mittel staatlicher und rassistischer Repression!

Antirassistischer Widerstand ist international!

 


Redebeitrag am 14.10.95 auf der Kundgebung zu Mumia Abu-Jamal

Freiheit für Mumia Abu-Jamal und alle politischen Gefangenen

"Der Fall von Mumia Abu-Jamal ist einer, in dem die US-Regierung versucht, einen Revolutionär zu töten - ihn hinzurichten.

Das dürfen wir nicht zulassen, weil es um ein Menschenleben geht, um das Leben eines Menschen, der kämpft und sein Leben der Befreiung seines Volkes widmet.

Wir können es aber auch deshalb nicht zulassen, weil es ein Präzedenzfall wäre, der Tür und Tor öffnet. Wenn wir nicht mit Zähnen und Klauen dafür kämpfen, den Staat daran zu hindern, ihn hinzurichten, dann erlauben wir, daß eine Situation entsteht, in der die Regierung jede und jeden von uns irgendeines Verbrechens beschuldigen kann. In der sie uns zum Tode verurteilen kann, ohne daß eine Massenbewegung entsteht und ohne daß sie überhaupt in Erwägung ziehen müssen, daß sie einen verdammt hohen Preis dafür zu bezahlen haben, wenn sie versuchen, unsere Revolutionäre zu töten.

Ich denke, daß das wirklich wichtig ist: Wenn wir es zulassen, daß sie ihn töten, dann sind es wir, die den Weg dahin öffnen, daß viele unserer jungen Menschen zum Tode verurteilt werden können."

Die das sagte, ist Assata Shakur, Militante der Black Liberation Army, selbst im Knast und nach einer gelungenen Befeiungsaktion heute im kubanischen Exil.

Assata Shakur ist eine von vielen aus den unterschiedlichsten revolutionären Bewegungen in den USA und international, die mit uns gegen den legalen Mord an Mumia Abu-Jamal kämpfen. Viele dieser Menschen sitzen selbst in den Knästen der imperialistischen Bestie. Sie wissen aus den Erfahrungen ihrer Kämpfe in und außerhalb der Knäste, was Repression, aber auch was Solidarität ist. Solidarität, die sich im Verhältnis der Gefangenen zu Mumia Abu-Jamal manifestiert. Diese Solidarität gibt es aber auch im umgekehrten Verhältnis. In seiner Erklärung vom 12. August 1995 fordert Mumia: "Jetzt ist keine Zeit zum Ausruhen - aber Zeit, um aufzubauen, breiter zu werden, unsere Wurzeln tiefer in die reiche Erde des Lebens zu graben. Nicht nur für das Leben und die Freiheit eines Mannes, sondern für die rechtmäßige Freiheit von uns allen. Von Freiheit für Mumia! zu Freiheit für alle politischen MOVE-Gefangenen! zu Freiheit für alle politischen Gefangenen."

Heute ist eine gute Gelegenheit, diesem Gedanken zu folgen und daran zu erinnern, daß es in den USA neben Mumia noch über 100 weitere politische Gefangene gibt. Einige davon möchte ich im folgenden exemplarisch für alle nennen.

Mit dem Anwachsen des Befreiungskampfes der Schwarzen und anderer nationaler Minderheiten in den USA wuchs auch die Anzahl der politischen Gefangenen. Sie kommen aus den Befreiungsbewegungen der Schwarzen, der PuertoricanerInnen, Neu-AfrikanerInnen und Native Americans, sie sind progressive Christen, weiße AntiimperialistInnen, militante PazifistInnen. Die US-Regierungen bezeichnen sie als Kriminelle und Terroristen und setzen sie einer zerstörerischen Behandlung in Hochsicherheitsgefängnissen aus, geplant und entworfen zur totalen Kontrolle jeder Regung des Lebens. Diese Gefangenen sollen lebendig begraben bleiben, vergessen von den Menschen draußen. Wenn sie doch einmal ins öffentliche Interesse gerückt werden, dann mit der kalkulierten Strategie, ihre Bewegungen zu zerschlagen und andere von Widerstand und Revolte abzuschrecken.

Exemplarisch für die vielen kämpferischen Gefangenen seien nun einige wenige genannt:

Die als "Ohio 7" bekannt gewordenen AntiimperialistInnen Carol und Tom Manning, Ray und Pat Levasseur, Richard Williams, Jaan Laaman und Barbara Curzi-Laaman, verurteilt zu 15 bis 53 Jahren. Sie waren Militante der United Freedom Front.

Leonard Peltier, seit 19 Jahren in Haft. Er wurde 1976 in Kanada als Mitglied des American Indian Movement verhaftet und im selben Jahr unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an die USA ausgeliefert. In einem manipulierten Verfahren wurde er zu zweimal lebenslänglich verurteilt.

Geronimo Pratt, seit 24 Jahren in Haft und damit der z.Z. am längsten inhaftierte politische Gefangene in den USA. Er wurde 1970 als Verteidigungsminister der Black Panther Party verhaftet. Als Geronimos Mordanklage konstruiert wurde, war er einer von mehr als 300 schwarzen BBP-Aktivisten, die im Rahmen des Aufstandsbekämpfungsprogramms des FBI umgebracht oder in den Knast geworfen wurden.

Carlos Alberto Torres, Militanter der Bewaffneten Kräfte für die Befreiung Puerto Ricos (FALN), verurteilt zu 88 Jahren Knast.

Susan Rosenberg und Tim Blunk, weiße Antiimperialisten und Untergrundkämpfer, verurteilt zu 58 Jahren Knast.

Abdul Majid, Militanter der Black Panther Party, verurteilt zu 33 Jahren bis lebenslänglich.

Die 9 MOVE-Mitglieder, die im August auf der Grundlage einer konstruierten Anklage zu 30 Jahren bis lebenslänglich verurteilt wurden.

Diese Liste könnte noch lange fortgesetzt werden. Gemeinsam ist allen diesen Gefangenen, daß sie gegen das herrschende System in den USA gekämpft haben und diesen Kampf auch in der Haft nicht aufgegeben haben. Für ihre entschiedene Haltung gegen den staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus in den USA und ihren Kampf gegen imperialistischen Krieg und Unterdrückung stehen sie in einer Reihe mit all jenen politischen Gefangenen weltweit, die wie sie zuletzt mit einem 3tägigen Hungerstreik für und mit Mumia gekämpft haben.

In dieser Reihe stehen auch die politischen Gefangenen in der BRD. Auch sie haben sich in verschiedenen Initiativen im Kampf für Mumias Leben eingesetzt.

An ihrem Beispiel können wir aber auch sehen, daß die Verhältnisse hier in der BRD keinen Anlaß geben, mit dem Finger auf die USA zu zeigen. Sicherlich gibt es hier keine offizielle Todesstrafe. Aber ebenso wie in den USA und anderen imperialistischen Staaten werden auch in der BRD politische Gefangene vor die Alternative gestellt, abzuschwören oder lebendig begraben zu bleiben. Halten sie an ihrer Identität fest, so werden sie den unterschiedlichsten Arten der Isolationsfolter ausgesetzt und ihre Gesundheit systematisch zerrüttet. Wie weit es um die Menschenrechte für politische Gefangene in der BRD steht, hat gerade der vierwöchige Hungerstreik von Christian Klar, Gefangener aus der RAF und zu sechsmal lebenslänglich verurteilt, gezeigt.

Seine Forderungen nach Aufhebung aller Besuchsverbote, der Zulassung von bis zu drei Personen bei Besuchen, der Aufhebung des Telefonverbotes und der Achtung des Rechts auf Briefkontakte wurden nicht erfüllt. Stattdessen wurde sein Hungerstreik nahezu totgeschwiegen und sein möglicher Tod billigend in Kauf genommen.

Es gibt viele Beispiele dafür, wie eine indirekte Todesstrafe auch in diesem Land auf der Straße und in den Knästen vollstreckt wird. Ich möchte heute für alle anderen stellvertretend nur an jene erinnern, deren Tod in deutschen Knästen sich in vier Tagen zum 18. Mal jährt. Am 18. Oktober 1977 wurden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe tot und Irmgard Möller lebensgefährlich verletzt in ihren Zellen aufgefunden. Was damals geschah, bezeichnete nicht nur Irmgard Möller als Mord.

Ebenso steht die BRD in punkto Rassismus den USA in nichts nach. Auch in der BRD stehen Menschen nichtdeutscher Herkunft und nichtweißer Hautfarbe auf den untersten Sprossen der sozialen Leiter. Durch Straßenterror und administrative Maßnahmen wird unter ihnen ein Klima von Angst und Bedrohung erzeugt. Daß diese Angst berechtigt ist, zeigt die Tatsache, daß immer mehr Menschen auch ohne Todesurteil in den sicheren Tod oder die Folter abgeschoben werden.

Der BRD-Staat tötet mit!

Stellvertretend für viele, die durch gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus hier in der BRD den Tod fanden, nur einige wenige Beispiele: am 23.7.93 erhängte sich ein 23jähriger Palästinenser in der JVA Plötzensee, am 1.10.93 ein 27 Jahre alter Angolaner in der JVA Trier, am 2.6.94 ein 26jähriger Ghanaer in der JVA Stadelheim, am 16.8.95 ein 29jähriger Nigerianer in der JVA Wolfenbüttel.

Auch diese traurige Liste ließe sich noch verlängern.

Allen diesen Menschen in den USA und der BRD ist gemeinsam, daß sie gegen Rassismus und Imperialismus gekämpft haben oder Opfer eben dieser rassistischen und imperialistischen Politik geworden sind.

Auch Mumia wurde Opfer eines rassistischen Systems. Aber vielmehr noch ist er ein Beispiel für den Kampf dagegen.

Sie dürfen Mumia nicht zum Schweigen bringen.

Wir müssen alles dafür Nötige tun, seine Ermordung zu verhindern.

Freiheit für Mumia Abu-Jamal

Freiheit für alle politischen Gefangenen

Hoch die internationale Solidarität

 

Unterstützungsgruppe für Mumia Abu-Jamal Heidelberg / Mannheim

(Kontakt und Information: Infobüro für die Freiheit der politischen Gefangenen, Postfach 10 31 62, 69021 Heidelberg, Fax: 0 62 21/16 44 89)


Presseerklärung von amnesty international

Hinrichtungswelle in den USA

Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hat mit scharfen Worten die Hinrichtungswelle in den Vereinigten Staaten von Amerika kritisiert. Die vor einigen Tagen vollzogene 300. Exekution seit Wiederzulassung dieser menschenverachtenden Strafform stehe eindeutig im Widerspruch zu den Grundsätzen internationaler Verträge und Normen. Ungeachtet weltweiter Trends, die Todesstrafe abzuschaffen, sind die USA die einzige westliche Industrienation, die daran nicht nur festhält, sondern ihre Anwendungsmöglichkeiten sogar ausdehnt.

Von Januar bis Ende September 1995 wurden in den USA 43 Menschen mit einer tödlichen Injektion oder auf dem elektrischen Stuhl exekutiert, zuletzt Dennis Stockton am 27. September im US-Bundesstaat Virginia. Seine Hinrichtung - die 300., nachdem das Oberste Gericht der USA 1976 die entsprechenden Gesetzgebungen der einzelnen Bundesstaaten wieder als verfassungskonform zugelassen hatte - markiert einen neuen Meilenstein in der US-amerikanischen Hinrichtungspraxis, die amnesty international als "äußerst besorgniserregend" bezeichnete.

Die Todesstrafe kann in 38 von 50 amerikanischen Bundesstaaten verhängt werden. Darüber hinaus sind Todesurteile auf Bundesebene und nach dem Militärstrafrecht möglich. Vor einem Jahr verabschiedete der US-Kongreß ein Gesetz, nach dem für mehr als 60 Straftatbestände Todesurteile verhängt werden können.

Derzeit befinden sich mindestens 3 048 zum Tode verurteilte Menschen in US-amerikanischen Todestrakten, darunter Frauen, zum Zeitpunkt der Tat jugendliche Straftäter, sowie psychisch kranke und geistig zurückgebliebene Menschen.

Die Sprecherin der ai-Koordinationsgruppe USA, Karen Bagge, bezeichnet die Vollstreckung von Todesurteilen an Menschen, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre alt waren, als "Menschenrechtsskandal". Zahlreiche internationale Verträge und Konventionen verbieten die Anwendung der Todesstrafe ausdrücklich für jugendliche Straftäter, unter anderem der Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte, die Konvention zum Schutz des Kindes, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Protokolle I und II der Genfer Konvention von 1949. Seit 1985 wurden in den USA neun zur Tatzeit jugendliche Straftäter hingerichtet. In den Todestrakten von zwölf US-Bundesstaaten befinden sich mindestens 37 minderjährige Verurteilte. Andere Länder, die sich nicht an die Schutzbestimmungen für Jugendliche halten, sind Bangladesch, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan und Saudi Arabien.

Die Todesstrafe wird nach wie vor unverhältnismäßig auf der Grundlage der Rasse verhängt. Über 40 % aller derzeit zum Tode Verurteilten sind schwarzer Hautfarbe, obwohl Afro-Amerikaner lediglich 12 % der gesamten US-Bevölkerung ausmachen. Ebenso gravierend ist die Tatsache, daß die Wahrscheinlichkeit von Todesurteilen für Schwarze, die Weiße getötet haben, deutlich größer ist, als für Weiße, die Schwarze umgebracht haben.

Das amerikanische Bundesrecht verbietet die Hinrichtung von psychisch Kranken. Allerdings wird der Grad der Schuldfähigkeit in der Mehrzahl der Bundesstaaten extrem niedrig angesetzt. So läßt in den meisten Einzelstaaten der Geisteszustand von Verurteilten deren Hinrichtung zu, wenn diese begreifen können, daß sie ein Verbrechen begangen haben und hingerichtet werden sollen. Nur neun Bundesstaaten verbieten die Verhängung von Todesurteilen, wenn die Angeklagten geistig zurückgeblieben sind. Durch das Fehlen einer umfassenden Begriffsbestimmung von psychischer Krankheit und geistiger Unfähigkeit zur Hinrichtung sind betroffene Menschen nicht vor der Hinrichtung geschützt. So wurde am 31. August 1995 Barry Fairchild in Arkansas exekutiert, obwohl er über einen Intelligenzquotienten von maximal 63 verfügte. amnesty international geht davon aus, daß mindestens ein Prozent der zum Tode Verurteilten geistig zurückgeblieben sind, und bezeichnet es als höchst fragwürdig, ob diese Gefangenen zu den "moralisch äußerst verwerflichen Personen" gezählt werden können, für die die Todesstrafe vorgesehen ist.

Die Bereitstellung von kostenlosem und qualifiziertem Rechtsbeistand für mittellose Angeklagte ist eine wichtige Garantie des Rechtes auf ein faires Gerichtsverfahren. In Kapitalprozessen kann die Kompetenz eines Anwalts über Leben und Tod entscheiden. Der US-Kongreß entscheidet demnächst über eine Gesetzesänderung, die die Streichung von 20 Millionen US-Dollar vorsieht. Mit diesem Betrag wurden bislang bundesweit bestimmte Anwaltsvereinigungen finanziert, die etwa die Hälfte aller Todeskandidaten in der Wahrnehmung ihrer Berufungsmöglichkeiten vertraten. amnesty international befürchtet, daß durch diesen politisch motivierten Schachzug die Zahl der Hinrichtungen erhöht werden soll, und appellierte deshalb an die US-Behörden, sicherzustellen, daß zum Tode Verurteilte eine angemessene Rechtsvertretung von gut ausgebildeten Anwälten erhalten. (...)

ai, Presseerklärung vom 29.9., leicht gekürzt (Quelle: CL-Netz)


Zum Stand der Verfahren vom 13.6.

Seit dem 13.6. sind inzwischen vier Monate vergangen.

Wie schon aus vielen anderen 129a-Verfahren bekannt ist, mauert die Bundesanwaltschaft grundsätzlich mit der Herausgabe von Akten, das setzt zur Zeit auch in den Verfahren vom 13.6. die Verteidigung faktisch außer Kraft. Im Klartext: Nach fast vier Monaten Haft von Andreas, Rainer, Ralf und Werner liegen nicht mehr als zwei Ordner mit kopierten radikal-Artikeln und einem Stimmgutachten zur angeblichen Identifizierung der Beschuldigten und - seit dem 21.9.95 - das Abhörprotokoll der radikal in der Eifel im Herbst '93 vor. Dieses Treffen in Baar-Wanderath stellt nach Aussagen der BAW den Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die jetzt Beschuldigten dar.

Der Lauschangriff war im Juni 1993 vom Amtsgericht Mayen genehmigt worden aufgrund des Verdachts, daß sich in der Eifel-Hütte Mitglieder der RAF träfen. Das Treffen der angeblichen radikal-RedakteurInnen wird von der BAW als Zufallsfund bezeichnet. Die Herausgabe des Abhörprotokolls aus der Eifel ist als direkte Reaktion aus Karlsruhe auf die Haftbeschwerde zweier Rechtsanwälte zu werten - nach dem Motto: "Werfen wir ihnen ein bißchen in den Napf, sollen sie dran kauen." Die Haftbeschwerde fußte auf der fehlenden Akteneinsicht. Ein Anwalt antwortete auf dieses abgekartete Karlsruher Spiel mit einer Haftbeschwerde-Erweiterung, in der begründet wird, daß die radikal 148 keinen strafbaren Inhalt enthält. Nun hüllt sich Karlsruhe in Schweigen.

Die Abhöraktion zog sich vom 4. Juni 1993 bis zum 4. Januar 1994 hin, zunächst legitimiert mit dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Der Bundesgerichtshof erklärte in einem Beschluß, nach vorläufiger Prüfung sei es im gegenwärtigen Verfahrensstadium zuzulassen, daß die geheim erlangten Informationen, die bislang nur "präventiv" einer unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen sollten, auch "repressiv" bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.

Sowohl die Weitergabe der Daten als auch ihre strafprozessuale Verwendung sind juristisch mehr als zweifelhaft, und die anmaßende "Ermächtigung" des BGH müßte alle VerteidigerInnen eines demokratischen Rechtsstaates herausfordern.

Am 21.9.1995 hat bei Andreas, der in Lübeck einsitzt, die zweite Haftprüfung stattgefunden. Andreas wurde von Lübeck zum Polizeipräsidium nach Hamburg transportiert. Schon vor dem Transport wurde er an Händen und Füßen gefesselt durch die Gänge des Knastes getrieben. Im Bullenauto wurden Hände und Füße zusammengebunden, so daß er nur gebückt sitzen konnte. Vorne saß ein B. mit MP, neben ihm einer mit Tonfa. Der Transportwagen wurden von zwei weiteren PKWs begleitet. Sowohl vor der Haftprüfung als auch hinterher wurde Andreas einer vollständigen Leibesvisitation unterzogen. Auch die Anwältin wurde kontrolliert. Während der gesamten Zeit hatten Andreas und seine Anwältin keine Gelegenheit, unüberwacht miteinander zu sprechen.

Wir denken, daß diese Behandlung, ebenso wie die verschärften Haftbedingungen, denen die vier unterliegen, der Einschüchterung, der Abschreckung und dem Mürbemachen dienen soll. Eben die Behandlung, die du als linksradikaler Gefangener zu erwarten hast, wenn du nach 129a einfährst.

Nach Angaben von Beyer und BAW sind inzwischen Disketten teilweise entschlüsselt, die den Gefangenen zugeordnet werden. Sie sagen, von Andreas gäbe es drei mittlerweile entschlüsselte Disketten. Datiert seien sie im Frühjahr 1995, inhaltlich ab Dezember '94. Inhaltlich ginge es in erster Linie um Diskussionen (z.B. Kontakt zu anderen Zeitschriften wie interim) und verfahrenstechnische Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung von radikal sowie um festgestellte polizeiliche Observationsmaßnahmen. Sie sagten weiter, daß in den Texten die ihnen bekannten Codewörter wie "Flut", "Welle", "Fraß", "Ente", "Kabel" usw. und Decknamen mehrfach enthalten seien. Sie führen an, es gäbe noch andere verschlüsselte Disketten von anderen Beschuldigten, die noch nicht vollständig entschlüsselt seien.

Der Anwältin Akteneinsicht bezüglich der Disketten-Inhalte zu geben, verweigern sie mit der Begründung, sie rechneten mit der Beeinträchtigung ihrer Untersuchungen, wenn die Inhalte dem Beschuldigten zugänglich gemacht würden. In der letzten Haftprüfung mußten diese verschlüsselten Disketten als einer der Hauptgründe für die Aufrechterhaltung der Haft herhalten. Jetzt wird gesagt, gerade weil Andreas nicht an der Entschlüsselung mitgewirkt habe, bestehe nach wie vor Verdunkelungsgefahr. Beyer wies auch noch einmal ausdrücklich auf die Fluchtgefahr hin. Man sähe das ja an den Gesuchten, die sich trotz fester Arbeit/Studium und sozialer Bindungen dem Zugriff des Staates entzögen.

Die Haftprüfung endete also mit der Aufrechterhaltung der Haft. Nach Ansicht von Beyer ist die U-Haft bisher nicht unverhältnismäßig. Nach sechs Monaten könne das neu geprüft werden. Er verwies an der Stelle auf PKK-Verfahren, in denen Beschuldigte nach sechs Monaten aus der U-Haft entlassen wurden.

Ohne zu verkennen, daß diese Bemerkung Beyers nicht ernster zu nehmen ist als andere gelegentlich hingeworfene Zuckerkrümel, sollte die Tatsache, daß mit sechs Monaten eine U-Haft normalerweise abgeschlossen sein muß und für eine Verlängerung besondere Begründungen geliefert und geprüft werden müssen (nach sechs Monaten Verfahrensdauer hat der 3. Strafsenat des BGH über die Haftfortdauer der Gefangenen zu entscheiden), als wichtiger Termin für die Verfahrensbegleitung und Orientierungspunkt für die Soli-Arbeit gesehen werden.

Die Ausführungen von Ermittlungsrichter Beyer und dem Staatsanwalt der BAW Hofmann während der Haftprüfung und einige andere Kernsätze aus verschiedenen Beschlüssen haben noch einmal deutlich gemacht, in welche Richtung das Konstrukt gegen die radikal laufen soll. Nach unserem jetzigen Erkenntnisstand versucht die BAW, radikale Widerstandspresse und militante Aktionen auch organisatorisch zu vermengen.

Für BAW und BGH ist die radikal keine Zeitung. Vielmehr sei sie als Untergrunddruckschrift das Werk einer kriminellen Vereinigung, durch die die Kommunikation zwischen sämtlichen bundesweit agierenden "linksterroristischen Gruppierungen" erst hergestellt würde. Die radikal würde diese Strukturen aufrechterhalten und außerdem neue Mitglieder für diese Vereinigungen anwerben.

Die BAW versucht, direkte Verbindungen zwischen den angegriffenen Gruppen herzustellen. Beispiele dafür:

- RAF und radikal würden gleiche Treffpunkte benutzen, wie z.B. die Eifel-Hütte.

- In Bremen werden drei Personen sowohl der Mitgliedschaft und/oder Unterstützung der "kriminellen Vereinigung radikal" als auch der "terroristischen Vereinigung AIZ" beschuldigt.

- Und aktuell aus der Haftprüfung : Auf einer der kürzlich entschlüsselten Disketten befände sich ein Text zu Kurdistan, und daran ließe sich die Verbindung zum K.O.M.I.T.E.E. erkennen.

Weitergehender noch als die Darstellung der radikal als "Vereinsblatt" aller sog. linksterroristischen Vereinigungen ist die Behauptung der BAW, von der Zeitung gehe eine "Gefahr für Leib und Leben" aus, indem die radikal sozusagen mitverantwortlich für jeden Anschlag gemacht wird, der einer als "linksterroristisch" definierten Gruppe zugeordnet wird. Damit zeichnet die BAW letztlich das Bild einer großen "Vereinigung", die arbeitsteilig mit austauschbaren Rollen und unterschiedlichen Schwerpunkten agiert. Die konkrete Durchführung von Anschlägen wird mit deren Dokumentation in einer Zeitung quasi gleichgesetzt.

Mehr gibt es von uns aus nicht zu berichten. Die Haftbeschwerde und dieser zweite Haftprüfungstermin bei Andreas haben zum Teil erreicht, was beabsichtigt war: Die Gegenseite (BGH/BAW) sollte Position beziehen. Wie für sie der Hase laufen soll, ist jetzt deutlicher. Es ist an uns, dagegen Soliarbeit zu entwickeln.

Einige Soligruppen orientieren in ihrer Öffentlichkeitsarbeit/Kampagnenplanung schon auf Mitte Dezember, wenn sechs Monate U-Haft voll sind. Dieser Zeitpunkt ist auch juristisch wichtig. Wir halten es für erstrebenswert und realisierbar, dazu bundesweit etwas hinzukriegen. Macht!

Wenn sich für die Einschätzung Neues ergibt, melden wir uns wieder.

An Euch Gefangene und Gesuchte unsere Liebe und Kraft - Venceremos!!!

Arbeitsgruppe der bundesweiten Treffen zu den laufenden Verfahren, Oktober 1995 (Nr.2)


"Solidarität läßt sich nicht verbieten!"

 

Am Samstag, den 28. Oktober, versammelten sich ca. 100 Leute vor dem Knast in Neumünster, um Ralf - Gefangener im radikal-Verfahren - ihre Solidarität und neueste Informationen zum politischen Geschehen über alle Mauern rüberzubringen. Im Vorfeld war diese Kundgebung - in Anlehnung an die mittlerweile zweimonatige Verbotspraxis in Lübeck - mit dem Verbot aller phonverstärkenden Geräte genehmigt worden. Da eine Kundgebung ohne Megaphon und Lautsprecheranlage ebensoviel Sinn hat wie ein Transparent ohne Aufschrift, wollten wir auf jeden Fall die Kundgebung mit Megaphon durchsetzen. Kurz nach Beginn des zweiten Redebeitrags ging das Gerangel mit den B. los. Sie versuchten, Leute rauszuziehen und so unseren Kreis zu sprengen und wieder einmal das Mega zu klauen. Das haben sie nicht geschafft. Allerdings haben sie bei vier Leuten die Personalien festgestellt. Als dann noch behelmte Schlägerb. antrabten, zogen wir kurzzeitig vom Parkplatz auf die Straße und führten dort die verschiedenen Redebeiträge zuende. Dabei ließen uns die B. in Ruhe. Dieser Ort war immer noch so dicht am Knast, daß Ralf bestimmt alles hören konnte. Wir zogen zum Schluß dann noch einmal auf den Parkplatz, damit Ralf alle nochmal sehen konnte, und verabschiedeten uns von ihm mit powervollen Grüßen.

Unsere Solidarität gegen die herrschenden Bedingungen - für ein gemeinsames Drinnen und Draußen!

Für die Freilassung aller revolutionären Gefangenen!

 

Am Sonntag, den 29.10., um 14 Uhr gab es vor dem Knast Heimsheim in Baden-Württemberg, wo Ulf aus Bremen seit dem 4. Juli in Beugehaft sitzt, eine Kundgebung, laut, mit viel Musik, einigen Beiträgen zur Situation der im Juni Verhafteten, zur Notwendigkeit, Aussagen zu veweigern, zur Beugehaft und zur politischen Situation sowie zu Ayhan Recber, einem 21jährigen Kurden, der mittels eines Kronzeugen in Stammheim zu 5 Jahren und 6 Monaten Knast verurteilt wurde und in Heimsheim sitzt. (siehe Angehörigen Info 172)

Auf Beiträge, Musik, lautes Pfeifen, Klappern und Rufen: Hoch die internationale Solidarität, Power durch die Mauer und Freiheit für alle politischen Gefangenen, waren aus einigen der wenigen sichbaren Fenster von Gefangenen lebhafte Reaktionen zu sehen und zu hören, Winken mit Bettüchern ...

Ungefähr 150 waren zu der Kundgebung gekommen.


Erklärung des Flüchtlingsrates Hamburg

Hungerstreik der gefangenen Flüchtlinge in Glasmoor beendet

Die Gefangenen im Abschiebeknast Glasmoor haben gestern abend ( 11.10 - Red.) aufgrund massiven Drucks ihren Hungerstreik abgebrochen. Vertreter der Ausländerbehörde hatten gestern gegenüber vier Gefangenen erklärt: Auch wenn sie weitermachen würden - sie werden abgeschoben! Die Forderungen der Flüchtlinge blieben unerfüllt - Hamburg reagierte eiskalt! Kein Schutz für Folteropfer, sondern Abschiebungen von Kurden in die Türkei! Kein Schutz vor barbarischen "Strafen" im Iran - sondern offene Kumpanei mit Verfolgerstaaten! Ein Hungerstreik ist die letzte Möglichkeit / das letzte Signal von Menschen in einer verzweifelten, ausweglosen Situation, auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen. Hamburg ließ sich nicht beeindrucken!

Insgesamt waren 12 Menschen im Hungerstreik, einige haben bis zu elf Tage lang die Nahrungsannahme verweigert.

In einem durch ein "Behörden-Go-In" am vergangenen Freitag in der Ausländerbehörde durchgesetzten Gespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörde, Dauer, erklärte dieser an diesem Montag (9. Okt.) den VertreterInnen der Glasmoorgruppe, des Antirassistischen Telefons und des Flüchtlingsrats, "man" könne sich durch einen Hungerstreik nicht unter Druck setzen lassen. Einen Flüchtling, Folteropfer in der Türkei, dessen Schicksal bei der Pressekonferenz am 3. Oktober in Glasmoor durch seinen Anwalt geschildert wurde, erklärte die Behörde zum "Rädelsführer". Nun sitzt er bis heute im UG Holstenglacis! und zum Status der Hungerstreikenden, im Hinblick auf sogenannte "Haftgründe", sagte der Behördenleiter : "Sozusagen schlicht illegal!"

In diesem Sinne wird allerdings in der Amsinckstraße das eigene Handeln nicht hinterfragt: Hamburg schiebt ab! Wo andere Bundesländer sich verweigern, z.B. bei Abschiebungen von Kurden in die Türkei, überholt Hamburg rechts außen!

Bei einem zweiten "Behörden-Go-In" heute morgen um 9.00 Uhr in der Justizbehörde äußerte sich der Leitende Regierungsdirektor und Leiter des Strafvollzugsamtes, Kamp, zu Fragen der Haftsituation. Die UnterstützerInnen hatten Forderungen nach freier Arztwahl und gegen Isolation durch Besuchseinschränkungen und Besuchsverbote, durch Behinderung von Telefonaten und andere Willkürakte gestellt. Zum Gesundheitszustand der Flüchtlinge und der medizinischen Versorgung sagte Kamp, er wisse nur von "absolut geringfügigen Gewichtsreduzierungen". Reduziert war allerdings auch das Niveau der "Untersuchungen": ohne Dolmetscher, für die Flüchtlinge nicht als ärztliche Handlung erkennbares "Wiegen" - Flüchtlinge müssen es ertragen!

Der Hamburger Politik, den Behörden, geht es nicht um die inhaftierten Menschen. Man sitzt aus, pflegt die Lufthoheit über Stammtischen und Fleeten. Hamburg schiebt u.a. Kurden in die Türkei ab, führt Razzien gegen Illegalisierte bis in eine Moschee hinein durch! Hamburg liefert Flüchtlinge in den Iran aus, negiert die Kritik von AntirassistInnen und Menschenrechtsorganisationen!

Die Forderungen der Flüchtlinge sind mehr als berechtigt!

Keine Abschiebungen! Keine Abschiebeknäste!

Was nun z.B. im Rahmen von Asylfolgeanträgen für die Betroffenen erreicht werden kann, iist unklar. Am Sonntag (Treffpunkt: 14.00 Uhr Haus für Alle / Amandastraße - 15.00 Uhr Glasmoor / Norderstedt) ist der nächste Knastspaziergang!

Kommt alle - jetzt erst recht!

Hamburger Flüchtlingsrat, 12.10.95

Demonstration am 11.11. um 11 Uhr

gegen die Abschiebepolitik der BRD

Auftaktkundgebung: Schmuggelstieg in Hamburg-Ochsenzoll, Nähe U-Bhf.

Demonstrationsende vor dem Abschiebeknast Glasmoor in Norderstedt.


Vorerst keine Auslieferung

Benjamin Ramos Vega weiter in Isolationshaft

 

Seit dem 28.1.95 sitzt der spanische Staatsbürger Benjamin Ramos Vega im Gefängnis Berlin-Moabit in Auslieferungshaft.

Das heißt für ihn: seit über acht Monaten Isolationshaft. 23 Stunden ist er in der Zelle eingeschlossen, eine Stunde hat er Einzelhofgang, an Gemeinschaftsveranstaltungen darf er nicht teilnehmen, jeder Kontakt zu anderen Gefangenen wird systematisch verhindert. Anträge auf Umschluß oder Gemeinschaftshofgang wurden abgelehnt. Alle zwei Wochen darf er eine halbe Stunde Besuch haben. Da er kein Deutsch spricht, muß laut Richterbeschluß ein/e vereidigte/r DolmetscherIn dabei sein. Diese/r DolmetscherIn muß von den BesucherInnen privat bezahlt werden (pro Besuch ca. 250 DM), obwohl die Übersetzung nur dazu dient, die polizeiliche Überwachung der Besuche sicherzustellen. Das Gericht verbietet Benjamin Ramos Vega, Briefe in seiner Muttersprache zu schreiben und zu empfangen. Dem Gericht ist bekannt, daß Benjamin Ramos Vega kein Deutsch kann. Ein Interview, das ein Fernsehteam mit ihm im Knast führen wollte, wurde wegen "Fluchtgefahr" abgelehnt.

Wir finden diese Sonderhaftbedingungen unerträglich, sie müssen aufhören. Jetzt sofort!

Isolationshaft ist Folter!

Benjamin Ramos Vega ist HIV-positiv. Bei seiner Festnahme war er gesund, inzwischen hat sich sein Zustand, bedingt durch die Isolationshaft, erheblich verschlechtert. Das haben ÄrztInnen bei Blutuntersuchungen festgestellt. Homöopathische Medikamente, die er in Freiheit eingenommen hatte, werden ihm vom Knast verweigert.

Bei der letzten Haftprüfung heißt es dazu: "... die dem Senat bekannte (...) gesundheitliche Situation des Verfolgten macht es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich, den Auslieferungshaftbefehl aufzuheben". Dieser Zynismus spricht für sich.

 

Was soll mit einer solchen Behandlung eines Gefangenen erreicht werden?

Verantwortlich für die Haftbedingungen ist Kammerrichter Dr. Werner Nöldeke.

Dieser Richter hat sich durch Vorschläge einen Namen gemacht, wie der Widerstand hungerstreikender Gefangener gebrochen werden kann: Kurz nachdem der hungerstreikende Gefangene Sigurd Debus 1981 in Berlin an den Folgen der Zwangsernährung gestorben war und der dafür verantwortliche Arzt Selbstmord begangen hatte, stellte Dr. Nöldeke fest, daß "die einmalige Durchführung der Tortur der Zwangsernährung regelmäßig genüge, um den Widerstand der Gefangenen auf verbalen Protest zu reduzieren". Er schlug außerdem vor, "den hungerstreikenden Gefangenen (...) dadurch zur Nahrungsaufnahme zu bewegen, daß man ihm möglichst bald nach Beginn des Streiks das Trinkwasser entzieht". (in : Neue Zeitschrift für Strafrecht, Heft 8, 1981)

Politisch verantwortlich für die Haftbedingungen ist die Berliner Justizsenatorin Frau Dr. Peschel-Gutzeit.

Protestieren Sie gegen diese Zustände!

- Dr. Nöldeke, Kammergericht Berlin, Witzlebenstr. 4, 14057 Berlin, Fax: (0 30) 32 09 22 66

- Frau Dr. Peschel-Gutzeit, Senatsverwaltung für Justiz, Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin, Fax: (0 30) 7 83 36 99

Solidaritätskomitee Benjamin Ramos Veaga, Wilhelmstr. 9, 10963 Berlin, Fax: (0 30) 2 51 85 39

 

Letzte Meldung

Das Berliner Kammergericht hat lt. taz vom 27.10. entschieden, Benjamin Ramos Vega vorerst nicht nach Spanien auszuliefern. Das Kammergericht hielt die Einwände des Angeklagten für stichhaltig, er selbst sei der Gefahr der Folter ausgesetzt, in seinem Verfahren könnten unter Folter erpreßte Aussagen verwandt werden und er werde selbst als HIV-positiver Gefangener keine ausreichende medizinische Versorgung erhalten. Das Kammergericht fordert Spanien auf, zu diesen drei Punkten schriftlich Stellung zu nehmen, bevor über die Auslieferung entschieden wird.


In eigener Sache

Aufruf für die Unterstützung des Angehörigen Infos

- Abonniert das Angehörigen Info!

- Regt andere an, das Angehörigen Info zu abonnieren!

- Wir wenden uns auch an Buch- und Infoläden, das Angehörigen Info aktiv zu vertreiben!

 

In einer Zeit, in der viele linke Projekte und Publikationen / Zeitschriften um ihre Existenz kämpfen müssen - vieles, was es an Informationsstrukturen gab, existiert nicht mehr -, ist es um so notwendiger, gegen Repression und ökonomische Existenzgefährdung gemeinsam anzugehen.

Wir, die Gruppe der Angehörigen und Frunde der politischen Gefangenen in der BRD, werden alles dran setzen, daß das Angehörigen Info erhalten bleibt, und fordern alle auf, bei denen eine solidarische Beziehung zu den Gefangenen lebt, das Info zu unterstützen, zu abonnieren, Abonnenten zu suchen und es sonstwie zu verbreiten.

Das Angehörigen Info wurde von der Gruppe und mit der materiellen und praktischen Hilfe des GNN-Verlags zur Zeit des Hungerstreiks 89 in der jetzigen Form ins Leben gerufen. Auch vorher schon waren die Veröffentlichungen der Angehörigengruppe im Info: die Texte der politischen Gefangenen und Informationen sowie Dokumente über die Situation der politischen Gefangenen, weltweit ein Weg, das Schweigen um die Situation der politischen Gefangenen zu durchlöchern, auch ein Moment des Schutzes. Denn je weniger nach außen dringt, je weniger Verbreitung die Informationen aus den Knästen haben,

um so mehr ist den Angriffen, dem zermürbenden tagtäglichen Krieg gegen die Identität der Gefangenen durch Justiz, Staatsschutz und Vollzugssöldnern Tür und Tor geöffnet.

Es gehört zum Kern der inneren gesellschaftlichen Konditionierung für diese neue Stufe der weltweiten Macht und Zerstörungspolitik der BRD, die Realität der politischen Gefangenen und ihren Kampf aus dem Bewußtsein löschen zu wollen.

Jede Initiative, Veränderungen der Haftbedingungen zu erreichen gegen den Versuch, die Kommunikation nach draußen zu ersticken, gegen die jahrzehntelange Trennung der politischen Gefangenen, speziell der Gefangenen aus der RAF; jede Initiative muß durch diese Mauer durch.

Das Angehörigen Info kann nur seine (sicher begrenzte) Funktion erfüllen, wenn mehr Menschen als die kleine Gruppe der Angehörigen selbst für seine Verbreitung sorgen.

Und vor allem darf seine Existenz nicht in Frage gestellt werden, also: Verbreitet das Info!

Das Info ist auch eine der wenigen Möglichkeiten für die Gefangenen selbst, sich über Vorgänge, Kämpfe in den Knästen hier und international zu informieren.

Alle Gefangenen bekommen Freiabos.

Wir rufen hiermit auch auf: Abos für Gefangene finanziell zu übernehmen,

und damit Gefangene sowie das Angehörigen Info materiell zu unterstützen.

Bestellungen, Mitteilungen u.ä. bitte an: GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 HH


Kurdenverfolgung in der BRD

Angeklagter im "Kurdenprozeß" mißhandelt

 

In dem vor dem 4. Strafsenat des OLG Frankfurt stattfindenden Prozeß gegen 3 kurdische Volkszugehörige wegen angeblicher Tätigkeiten innerhalb der PKK wurde am 13. 10. der Angeklagte Dogan Özserik vor Verhandlungsbeginn in der JVA I Frankfurt-Preungesheim mißhandelt.

 

Der Mandant des Unterzeichners, Herr Özserik, ist körperlich behindert. Bei seiner Flucht aus der Türkei zog er sich schwere Erfrierungen zu. Diese führten zur Amputation seiner Füße und fast sämtlicher Finger. Herr Özserik ist auf Prothesen angewiesen.

Nach Angaben des Mandanten kam es am 13.10.1995 zu folgendem Vorfall: Auf dem Weg zum Gefangenentransporter soll Herr Özserik in der Kammer durchsucht werden. Er zieht seine Jacke aus und die Hose nach oben. Beamte fordern ihn aber auf, sich bis auf die Unterhose zu entkleiden und die Prothesen abzunehmen.

Herr Özserik ist behindert, die Abnahme der Prothesen bei der Kontrolle ist für ihn psychologisch sehr schmerzhaft. Es sei darauf hingewiesen, daß bei nichtbehinderten Gefangenen nicht einmal die Schuhe kontrolliert werden.

Ein Beamter geht telefonieren. Nach kurzer Zeit stürmen 5 bis 6 Beamte in die Kammer. Sie ergreifen Herrn Özserik, ziehen ihn an den Haaren und zerreißen sein Ober- und Unterhemd. Sein Hinterkopf wird auf einen Tisch gestoßen. Der Gürtel seiner Hose wird entfernt und die Beamten ziehen diesen Gürtel über sein Gesicht, dabei kommt es zur Verletzung der Unterlippe. Jeweils 2 Beamte halten seine Arme, ein weiterer Beamter schlägt ihn mit der Faust in den Magen. Nach diesem Fausthieb hat Herr Özserik Atembeschwerden. Nun werden ihm gewaltsam und ruckartig die Prothesen abgerissen.

Bis auf die Unterhose entkleidet - ohne Prothesen - wird er von den Beamten auf einen Tisch gelegt. Da er ohne die Prothesen nicht laufen kann, bleibt er dort einige Minuten liegen. Zum Anziehen der Prothesen und der Schuhe benötigt er Zeit und Ruhe. Diese Bedingungen waren nicht gegeben. Mit einem Rollstuhl wird Herr Özserik zum Gefangenentransporter verbracht. Kriechend kommt er in den Transporter und zieht sich an dem Sitz in der Transportzelle hoch.

In der Hauptverhandlung untersucht ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Mandanten. Er stellt zahlreiche rötlich/bläuliche Verfärbungen der Haut fest, Herr Özserik macht einen "sehr nervösen und fahrigen Eindruck", der Pulsschlag war auch 4 Stunden nach dem Vorfall noch extrem erhöht. Der Sachverständige regte an, "zum gegenwärtigen Zeitpunkt Herrn Özserik eine Ruhepause zu gewähren".

Die Menschenwürde stellt eine Grenze staatlichen Handelns dar. Der Grundsatz der Menschenwürde gilt auch für Gefangene, auch für Behinderte, auch für Kurden. Die Verteidigung ist entsetzt über die Notwendigkeit, diese Selbstverständlichkeit feststellen zu müssen.

Namens und im Auftrag des Herrn Özserik wird Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt.

Presseerklärung von Rechtsanwalt Fresenius, Frankfurt, 15. Oktober, gekürzt

 

Im Frankfurter 129a-Prozeß gegen drei kurdische Politiker fanden die ersten Verhandlungstage inzwischen statt. Der Einstellungsantrag der Verteidigung, begründet mit der massiven öffentlichen Vorverurteilung, die ein faires Verfahren unmöglich mache, wurde vom OLG abgelehnt. Am 4.10., dem dritten Prozeßtag, begannen die Angeklagten, ihre Erklärung zu verlesen; dies dauerte mehrere Verhandlungstage. Am fünften Verhandlungstag unterbrach das OLG aufgrund der unleugbaren Mißhandlung des Angeklagten Dogan Özserik die Hauptverhandlung bis zum nächsten Verhandlungstag, dem 23.10.

Weitere Verhandlungstage sind: 6., 8., 13., 15., 17., 27., 29.11.; 1., 4., 6.12. jeweils 9.15 Uhr, Gebäude E, Saal II, Eingang von der Konrad-Adenauer-Straße

Weitere Termine oder Infos über Terminänderungen und Stand über Bunte Hilfe Ffm, So 19-20.00 Uhr, Tel. (069) 28 39 48


Kurdenverfolgung II

Polizei bedroht Kinder

Am 14.10. stürmte die Polizei überfallartig den Kurdischen Elternverein in München. Die ersten offizielle Begründung lautete "Verstoß gegen das Vereinsgesetz". Insgesamt wurden 19 Menschen verhaftet.

Zum Ablauf: Gegen 10.30 Uhr stürmten mit Maschinenpistolen und Pistolen bewaffnete Polizeikräfte unter Einsatzleitung des Bayerischen LKAs in die Räume des Elternvereins. Als erstes richteten sie ihre Waffen auf Kinder im Alter zwischen 3 und 11 Jahren, die gerade kurdischen Sprachuntericht hatten. Als nächstes wurde der Lehrer und eine Frau durchsucht und fotografiert. Die Kinder erlitten einen Schock, ein 9jähriges Kind übergab sich. Anschließend wurden die Kinder ebenfalls körperlich durchsucht und mußten sich teilweise bis auf die Socken ausziehen. Außerdem wurden sie noch über Namen und Adressen verhört, erst nach eineinhalb Stunden durften sie die Räumlichkeiten verlassen.

Von allen anderen Anwesenden wurden die Personalien festgestellt und 19 Menschen mitgenommen. Sie wurden, jeweils einzeln und von zwei USKlern bewacht, durchsucht, fotografiert und in das Polizeipräsidium verbracht. Bei allen Festgenommenen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, dabei wurde Eigentum wie Kleidung, Walkman usw. beschlagtnahmt, ohne die erforderlichen Durchsuchungs- und Sicherungsprotokolle auszustellen.

Während der Durchsuchung im kurdischen Elternverein wuurden die Räume rücksichtslos verwüstet und erhebliche Schäden angerichtet.

Drei der Festgenommenen waren Ende Oktober noch in Haft, einer davon wegen 129a, zwei wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

Aus Protest gegen diesen Polizeieinsatz fand am Freitag im Anschluß an das Theaterstück Newroz der Berliner Compagnie eine Spontandemonstration statt, an der sich etwa 80 Besucherinnen und Besucher beteiligten.

(Red. nach Lokalberichte München)

TERMINE

6.11., Frankfurt: nächster Prozeßtermin gegen Birgit Hogefeld, 9.30 Uhr, Gerichtskomlex Frankfurt / Eingang Hammelgasse, Nähe S-Bahn-Station Konstabler Wache

 

13.11. Wadern/Saarland: Gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr: Die Kriegstreiberei stören und angreifen. Treffpunkt: Marktplatz in Wadern, 16.30 Uhr. Letztes offenes Demovorbereitungstreffen: Samstag, 4.11., 17.00 Uhr, Saarbrücken, Alte Feuerwache.

Demovorbereitungsbündnis Saarbrücken. Kontaktadresse: Gruppe basis, Am Landwehrplatz 2, 66111 Saarbrücken, Tel. 0 68 / 39 99 90, Fax 0 68 /3 41 45

 

14.11. Berlin: Info- und Diskussionsveranstaltung zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld. 19.30 Uhr, Volksbühne Berlin im "roten Salon". Veranstalter: Prozeßbüro "Birgit Hogefeld"

 

17.12., Bonstorf, 3. Antifaschistischer Sonntagsspaziergang gegen das faschistische Schulungszentrum Hetendorf 13. Treffen diesmal schon um 12.00 Uhr in Bonstorf (Ortsmitte). Danach Kundgebung beim ehem. Konzentrationslager Bergen-Belsen. Bündnis gegen Rechts, c/ Celler Züandel, Postfach 1591, 29205 Celle


Lagerkomitee Buchenwald-Dora ruft auf zur Unterstützung

Gefahr für Buchenwald

Nach der militärischen Besiegung des faschistischen deutschen Reiches wurden auf einstimmigen Wunsch der Alliierten zahlreiche Internierungslager in allen vier Besatzungszonen geschaffen. Sie entstanden in Umsetzung der Alliierten-Vereinbarungen zur Befreiung von Faschismus und Krieg, wie sie sich in den Potsdamer Beschlüssen, den Richtlinien der Londoner Viermächtekonferenz vom 8. August 1945 sowie der Kontrollratsdirektive 38 vom 12. Oktober 1946 über die Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen - und zur Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen niedergeschlagen haben.

Zur Internierung wurden vorhandene ehemaligen KZs und Kriegsgefangenenlager genommen ... Buchenwald war eines von zehn Internierungslagern der Sowjetarmee.

Nach der Vereinigung der DDR mit der BRD wurde von faschistischen Anhängern, Angehörigen ehemaliger verstorbener Internierter und Internierten, die sich zu einem Verein zusammengeschlossen hatten, die Forderung gestellt, das KZ Buchenwald sei auch das Lager der Internierten. Gleichstellung mit uns ?

Nach über zwei Jahren Kampf des Internationalen Lagerkomitees, Juden, Sinti und Roma, unterstützt auch von den meisten europäischen Regierungen sowie Kanada und Australien hat eine Historikerkommission, die von der Landesregierung Thüringen eingesetzt wurde, beschlossen: Das Konzentrationslager Buchenwald ist und bleibt das Lager der politisch verfolgten Häftlinge. Für die Internierten wird außerhalb des Lagers hinter dem Lagerzaun, wo die verstorbenen Internierten begraben sind, ein Gedenkhaus gebaut.

Das Europäische Parlament beschloß am 11. Februar 1993, daß keine Vermischung der Gedenkstätten des nazistischen Konzentrationslagers mit der möglichen Nutzung des Ortes nach 1945 stattfinden darf ... Dem Beschluß ... haben alle politischen Parteien Deutschlands zugestimmt ... Trotzdem wird auf dem Gelände des ehemaligen KZ ein Dokumentenhaus errichtet, in dem die Geschichte des sowjetischen Speziallagers Buchenwald von 1945 bis 1950 dargestellt werden soll. Die Grundsteinlegung fand am 7. Juni 1995 statt.

... Werden die Verantwortlichen für Buchenwald den einheitlichen Beschluß des demokratischen Europäischen Parlaments mißachten und das Gedenkhaus so in unserem Lager mit offenem Zugang für Skinheads, Neofaschisten, Rechtsradikale durchführen ? ... Geht der Zugang zum Gedenkhaus durch das Lager, dann kann und wird eine Hess-Walhalla entstehen - (als Realisten sind wir nicht blauäugig). Wir wollen und werden nicht zulassen, daß über die Berechtigung, das Gedenkhaus zu besuchen, durch unser Lager zu gehen, Buchenwald zu einer Kultstätte für Treffen und Großkundgebungen der Neofaschisten gemacht wird. Die Reichskriegsflagge über Buchenwald würde Realität.

... Wir bitten Sie, unser Anliegen zu unterstützen. Die zuständigen Instanzen sind:

Kuratorium der Gedenkstätte Buchenwald, Prof. Dr. Eberhard Jäckel, Vorsitzender. Historisches Institut der Universität, Keplerstr. 17, 70174 Stuttgart. Herr Dr. Volkhard Knigge, Direktor der Gedenkstätte, Gedenkstätte Buchenwald, 99427 Weimar. Herr Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident von Thüringen, Staatskanzlei, Regierungsstr. 73, 99084 Erfurt.

Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora in der Bundesrepublik Deutschland, Willy Schmidt (gekürzt)

Mahnwache in Buchenwald

Aus Anlaß des 67. Jahrestages der Reichspogromnacht vom 9.11.38 und zur Unterstützung des Widerstandes der Lagergemeinschaft gegen die Errichtung des Dokumentenhauses führt die VVN - Bund der Antifaschisten vom 9. November 12.00 Uhr bis zum 12. November 12 Uhr eine Dauermahnwache in Buchenwald durch. Zur Unterstützung und Teilnahme eingeladen sind alle, die der Deportierten des 9. November 1938 gedenken und die Gleichstellung von Tätern und Opern auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald nicht hinnehmen wollen. Jede Form der Teilnahme ist willkommen.


Saarbrücken

Freispruch für 4 Antifaschisten

 

Nach 4jährigem Verfahren, einem von der Staatsanwaltschaft zum Platzen gebrachten ersten Prozeß wurden nun endlich die 4 angeklagten Antifaschisten im "Spinnrädchen"-Prozeß von dem Amtsgericht Saarbrücken freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, an einem Angriff auf eine über die Region hinaus bekannte Nazikneipe, "Spinnrädchen" in St. Ingbert, beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage lautete auf schweren Landfriedensbruch und schwere Körperverletzung. Im Prozeß (am 12. und 17.10.) wurde das volle Ausmaß einseitig und außerdem noch schlampig geführter Ermittlungen deutlich. Zudem erdreistete sich der saarländische (aber zur Zeit in Berlin tätige) Staatsschützer Risch, nicht zum ersten Mal, offensichtliche Lügengeschichten vor Gericht aufzutischen, um seine Ermittlungspraxis zu rechtfertigen. Das Kartenhaus der Ermittler, bestehend aus einer Scheingegenüberstellung (ohne Vergleichsperson), Aussagen regional wie überregional bekannter Faschisten und sonstig hinkonstruierter Beweismittel, fiel schlußendlich lautstark in sich zusammen. So lautstark, daß sogar der Staatsanwalt in seinem Abschlußplädoyer nur noch in einem Fall auf Beihilfe (zu s.o.) plädierte, ansonsten selbst Freispruch fordern mußte. Während der 2 Prozeßtage waren jeweils 20-30 interessierte GenossInnen im Gerichtssaal präsent. Die Erklärung zum Prozeß von einem der angeklagten Antifaschisten, in der auf die repressive Vernichtungsstrategie gegenüber jeder linken Fundamentalopposition hingewiesen und zum solidarischen Kampf gegen die Klassenjustiz, nicht nur in der BRD, aufgerufen wird, ist über K.o.K. roaches zu beziehen. Beziehungsweise wird sie in der nächsten K-Butt veröffentlicht.

K.o.K. roaches, c/o Lokalkolorit, Gasstr. 41, 67655 Kaiserslautern


Solidarität gegen die Isolation

Verteilt über die Bundesrepublik wird eine unbekannte Zahl von Gefangenen in Hochsicherheitstrakten und abgesonderten Sicherheits- und Bunkerzellen wie auf Abstellgleisen isoliert gehalten. Dagegen haben jetzt Gefangene die Aktion "Solidarität gegen die Isolation", für die Kommunikation und gegenseitige Unterstützung der isolierten Menschen gestartet.

Das hier abgebildete Motiv ist als Postkarte und als Plakat erhältlich. Weitere Postkarten sind im Entstehen, so gegen Rassismus, für die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Einen festgesetzten Preis für die Postkarten gibt es nicht. Spenden sind in jeder beliebigen Höhe möglich; davon soll eine Schreibmaschine beschafft werden.

Bestellungen gegen 3 DM Porto + Spende an: Ivan Jelinic, Schönbornstr. 32

76646 Bruchsal


Hausdurchsuchung bei Atomkraftgegnern

BAW schwingt den "129 a-Knüppel"

 

Am Morgen des 26.9. haben Beamte der Ermittlungsgruppe "Castor" des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg im Aufrag der Bundesanwaltschaft zwei Wohnungen von AtomkraftgegnerInnen in Karlsruhe durchsucht, auch Wohnungen von Eltern, Bekannten und einen Arbeitsplatz der Betroffenen sowie zahlreiche Kraftfahrzeuge wurden zeitgleich durchsucht. Die Durchsuchungsbeschlüsse stützen sich auf ein Ermittlungsverfahren nach 129a im Zusammenhang mit Aktionen gegen den Castor-Transport abgebrannter Brennelemente von Philippsburg nach Gorleben. Den Papieren zufolge wurde auch nach sog. Hakenkrallen gesucht.

Beschlagnamt wurden bei den Durchsuchungen ... vorallem schriftliche Aufzeichnungen. Es ging also vor allem um das Sammeln von Informationen über die Strukturen der Anti-AKW-Bewegung, insbesondere der Anto-Castor-Mobilisierung.

Die Tatsache, daß gleich zum 129 a gegriffen wurde (für die eine Durchsuchung hätte es jeder Verdacht auf eine Straftat getan), verdeutlicht das zweite Ziel der Durchschungsaktion: Einschüchterung in Vorfeld des nächsten Castor-Transportes. Den Menschen, die sich am Tag X von einem Aufgebot von 14 000 Polizisten nicht einschüchtern ließen, soll klar werden, daß sie jederzeit zu "Terroristen" gemacht werden können.

 

Keine Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen! Weg mit den 129/129a! Sofortige Stillegung aller Atomanlagen!

Initiative "Strom ohne Atom" (leicht gekürzt)


Interview mit den Rechtsanwälten Metin Narin, Behia Asci, Zeki Küzger am 26.9. in Istanbul

Jederzeit können sie uns verhaften

Was sind die Rechtsbüros des Volkes (Halkin Hukuk Bürosus), und wen vertretet Ihr?

Zeki: Das Rechtsbüro des Volkes wurde 1989 unter Mitarbeit von drei Anwälten gegründet. Ziel war es, die demokratischen, revolutionären AnwältInnen unter einem Dach zu vereinen und dem demokratischen Kampf aus rechtlicher Sicht eine Hilfe zu leisten. Darüber hinaus streben wir eine Gesellschaft an, in der keine Unterdrückung und Ausbeutung mehr existieren.

Behia: Wir vertreten alle demokratisch-revolutionären Menschen; alle Rechtlosen und Unterdrückten in allen möglichen Bereichen. Das Kriterium für uns, jemanden zu verteidigen, ist, auf welcher Seite unsere MandantInnen stehen ...

 

Das heißt, Ihr begreift euch auch als politische Anwälte?

Behia: Ja, klar. Schließlich ist das Justizwesen in der Türkei klar parteiisch, es vertritt nur die Interessen der Herrschenden.

 

Wieviele Rechtsbüros des Volkes gibt es in der Türkei?

Zeki: Es gibt zwei Rechtsbüros des Volkes, eins in Istanbul, wo vier AnwältInnen und zwei ReferendarInnen arbeiten, und eins in Ankara, wo ein Anwalt und ein Referendar beschäftigt sind.

 

Wie finanziert Ihr euch?

Metin: Durch unsere MandantInnen. Aber wir glauben, daß der Beruf des/r Anwalts/in eine notwendige öffentliche Arbeit ist, die gemacht werden muß und die eigentlich vom Staat bezahlt werden sollte. Wir sehen unsren Job nicht als eine Möglichkeit, viel Geld zu verdienen - ganz im Gegenteil -, wir verteidigen auch viele Menschen, die gar kein Geld haben. Wir haben eine Mission ...

 

Als Anwälte in dem Prozeß gegen 19 Polizeibeamte vor dem Istanbuler Strafgericht in Kadlköy vertretet Ihr die Nebenklage der drei ermordeten Devrimci-Sol-Mitglieder Sabahat Karatas, Eda Yüksel und Uta Taskir, die am 17.4.1992 von Sondereinheiten der Polizei erschossen worden sind. Was ist an diesem Prozeß das eigentlich Skandalöse?

Zeki: Der ganze Prozeß von Anfang an ist ein Skandal. Ein gerechtes Rechtssystem ist hier nicht vorhanden. Beispielsweise wurden die Beweisaufnahmen und die Vernehmungen von den gleichen Polizeibeamten duchgeführt, die auch an der Tat beteiligt waren. Der Prozeß selbst beginnt erst drei Jahre später am 15.6.95. Einige wichtige Beweismittel, wie etwa die Kleidungsstücke der Ermordeten, an denen zu erkennen ist, aus welcher Entfernung auf sie geschossen worden ist, hat die Polizei verschwinden lassen. Die Staatsanwaltschaft hat auch überhaupt kein Interesse an diesem Prozeß, zum einen weil die Anklageerhebung erst zwei Jahre danach erfolgte, zum anderen stellt sie im Prozeß nur völlig belanglose Fragen. Für die Tataufklärung tut sie jedenfalls nichts.

 

Geht Ihr also davon aus, daß die Polizeibeamten nicht verurteilt werden?

Behia: Ja, wir denken, daß sie freigesprochen werden. Es gab in der Vergangenheit schon öfter Prozesse gegen Polizisten, die an außergerichtlichen Hinrichtungen und Morden beteiligt waren. Die Beweise lagen meist klar auf der Hand - dennoch wurden sie immer freigesprochen. Seit 1985 ist in allen politischen Verfahren kein einziger Polizist überhaupt verurteilt worden.

Zeki: Hier in diesem Prozeß z.B. sieht mensch, daß der Mörder den Mörder verurteilen soll. Diese Hinrichtungen vor Ort sind eine Politik der Regierung. Und die Polizei führt nur die Befehle aus, während die Gerichte versuchen, diesen Status quo aufrechtzuerhalten. Das heißt, die Exekutive (Polizei) und die Judikative (Gerichte) sind beide nur Füße der Regierung. Von daher ist es nicht möglich, daß der eine Fuß den anderen Fuß verurteilt.

Metin: Zur Zeit vertreten wir in elf (11) Fällen die Nebenklage gegen Polizeibeamte, die wegen Mordes vor Gericht stehen. Durchschnittlich sind acht (8) Polizisten pro Fall angeklagt.

 

Wieviele außergerichtliche Hinrichtungen hat es in letzter Zeit gegeben?

Zeki: In dem Zeitraum von 1991-1995 sind u.a. in Istanbul ca. 70, in Ankara 20, in Diyarbakir 6, in Adana 3 und in Gazi-Antep 2 Mitglieder linker, militanter Gruppen (vornehmlich Dev-Sol) von Sondereinheiten der Polizei ermordet worden.

 

Worum geht es in dem Perpa-Prozeß, wo Ihr auch die Nebenklage vertretet?

Behia: In einem Cafe in der Perpa-Passage hat die Polizei Ende 1993 fünf Menschen, darunter zwei Mitglieder der Dev-Sol, erschossen. Die drei anderen Ermordeten sind der Ladeninhaber des Cafes, eine Kassiererin und ein gerade neu nach Istanbul gekommener 16jähriger Jugendlicher. Und obwohl Devrimci-Sol kurz danach in einem Presse-Kommunique erklärten, daß nur zwei der Ermordeten Mitglieder ihrer Organisation seien, behauptete die Polizei, daß alle fünf Mitglieder von Dev-Sol seien.

Dazu fälschte die Polizei kurzerhand die Presseerklärung dahingehend, daß sie die Zahl zwei durch eine fünf ersetzte und somit von fünf Dev-Solern die Rede war.

 

In welcher Art und Weise seid Ihr als AnwältInnen der staatlichen Repression ausgesetzt?

Behia: Die Regierung möchte natürlich nicht, daß wir eine solche Arbeit machen, sie will uns davon abbringen und abhalten. Sie versuchen wirklich alles, um uns Angst einzuflößen, und deshalb bedienen sie sich aller Einrichtungen der Konterguerilla.

So ist zum Beispiel am 28. September 1994, also genau vor einem Jahr, Fuat Erdogan, einer unserer AnwältInnen des Rechtsbüros des Volkes aus Istanbul, von der Polizei ermordet worden. Es besteht immer die Möglichkeit, daß wir als AnwältInnen, die schon öfter in Polizeihaft saßen und 10 bis 15 Tage gefoltert wurden, fast überall, wo die Polizei uns entdeckt, festgenommen werden können. Wenn ich z.B. jetzt nach dem Interview nach Hause gehe, kann es mir passieren, von der Polizei weggefischt zu werden. So häufig kommt das hier vor (...) Erst vor drei Tagen, am 23.9.95, wurden zwölf AnwältInnen, die bezüglich der Vorfälle in dem Buca-Gefängnis in Izmir (wo nach Protesten von politischen Gefangenen das Militär den Knast stürmte und fünf der Gefangenen tötete und 65 schwer verletzte, Anm. d. Autors) eine Erklärung abgegeben hatten, von den Sicherheitsbehörden verhaftet.

Ein anderer Fall ist unser Anwalt Achmed D. Yüksel (auch Anwalt der Nebenklage in dem Prozeß gegen 19 Polizeibeamte, Anm.), der am 22.6.95 verhaftet und dann sechs Tage in Polizeihaft gefoltert wurde. Auch hier wurde ihm ständig von den Polizisten gesagt: "Hör doch endich auf mit deinem Job, verteidige nicht mehr diese Leute, es ist besser für dich."

Zeki: Nachdem sie uns in der Polizeihaft foltern, eröffnen sie danach absurde Prozesse mit sehr abstrusen Anschuldigungen gegen uns. Zudem laufen gegen uns ca. 20 Prozesse wegen Mitgliedschaft in der "Dev-Sol-Organisation".

Metin: Unsere Wohnungen und Büros werden durchsucht, per Telefon werden wir andauernd bedroht und bei Gefängnisbesuchen und Gerichtsprozessen geschlagen und ständig schikaniert.

Überall sind wir Zielscheibe des Staates, auch bei Beerdigungsdemonstrationen, wenn wir versuchen, den Leichnam zu beschützen, verprügelt uns die Polizei.

 

Ist es vorstellbar, daß die politisch Verantwortlichen, wie Generalstaatsanwälte, Polizeichefs oder Innenminister, nach solchen außergerichtlichen Hinrichtungen zur Rechenschaft gezogen werden und ihren Posten abgeben müssen? So sind beispielsweise in der BRD nach der Ermordung von Wolfgang Grams (RAF) und den in Bad Kleinen aufgetretenen Pannen der Bundesanwalt von Stahl und der Innenminister Seiters zurückgetreten worden.

Zeki: Nein, das ist hier völlig undenkbar. Die Hinrichtungen finden hier selbst vor den Augen des Innenministers und des Ministers für Menschenrechte statt. Der Innenminister wünschte den Anwälten, nachdem die Dev-Sol-Mitglieder die Aufforderung, sich zu ergeben, nicht angenommen hatten (bezieht sich auf die Erstürmung und Ermordung vom 16.4.92, Anm.), viel Glück und gab kurz darauf den Schießbefehl.

Nachdem der Minister für Menschenrechte Algen Hacaloglu eine solche Hinrichtung vor Ort vom 12. April 1995 in Ankara als solche öffentlich benannt und kritisiert hatte, bezeichnete daraufhin der Innenminister Nahit Mentese jene Aussagen als eine Gefahr für unsere Polizeibeamten, die doch nur dessen Moral untergraben würde. Nachdem Hacaloglu seine Kritik dann auch im Ausland öffentlich wiederholt hatte, beschuldigte ihn der Polizeipräsident von Istanbul, Mensir, als Unterstützer von Terroristen, bedrohte und riet ihm, in Zukunft doch besser aufzupassen ...

Während der Verhandlungen der republikanischen Volkspartei (CHP) mit der Partei des rechten Weges (DYP) um die Weiterführung der Regierungskoalition gab es u.a. wegen dieer Geschichte um Mensir mächtig Streit. Sie forderten den Rücktritt des Polizeipräsidenten. Ex-Ministerpräsidentin Ciller bestand jedoch auf Mensir.

 

Am Montag, den 25.9.95, begann hier ein Hungerstreik ...

Behia: Ja, das ist richtig. Ca. 1200 politische Gefangene von der DHKP-C (Dev-Sol), TKP-ML, TKEP-Leninist, EKIM, MLKP begannen u.a. in den Städten Midyat, Binop, Eskipehir einen Hungerstreik, um einerseits gegen die Ereignisse in Buca zu protestieren und andererseits bessere Haftbedingungen zu erwirken, was auch bedeutet, sich den Isolationshaftprogrammen und Verlegungen von Gefangenen in neugebaute Knäste der Regierung zu widersetzen.

Zeki: Zur Zeit haben die politischen Gefangenen untereinander noch Kontakt und können sich austauschen. Es existiert noch ein bißchen Menschlichkeit.

Mit dem neuen Regierungsmodell der Isolierung von Gefangenen soll all das ein Ende haben. Wir möchten an dieser Stelle dem Gefangenen Christian Klar von der RAF solidarische Grüße weitervermitteln.

 

Können internationale Delegationen, die in die Türkei reisen, denn überhaupt etwas bewirken?

Metin: Das einzige Mittel, die Gerichte zwingen zu können, Gerechtigkeit walten zu lassen, besteht darin, Öffentlichkeit zu schaffen, um damit den Druck auf das Justizwesen zu erhöhen. Dabei spielt vor allem das Image der Türkei eine große Rolle. Schließlich möchte die Türkei in die EG und andere internationale Gremien und Kommissionen aufgenommen werden.

In der Vergangenheit haben internationale Delegationen auch immer wieder Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei im Ausland publik gemacht und somit u.a. darauf hingewiesen, daß hier in der Türkei eine unabhängige, demokratische Rechtsprechung nicht existiert.

 

Wir danken euch für dieses Gespräch.

(Das Interview führte Albatros, 1995.)


Irische politische Gefangene

Unverändert herrschen Rachsucht und Boshaftigkeit vor

Sieg den Deckenstreiklern!

Fast 19 Jahre, nachdem Kieran Nugent 1976 in den H-Blocks den Deckenstreik für den politischen Status der irischen Kriegsgefangenen begann, mußten Feilim OhAdhmaill, Michael O'Brien und Patrick Kelly wieder einen Deckenstreik, beginnend mit dem 12. Juli 1995, im Whitemoor Knast starten, um ihre Rechte als Kriegsgefangene (PoW) durchzusetzen.

Bei ihrer Ankunft in Whitemoor (sie wurden von Full Sutton wegverlegt) wurde den dreien aufgetragen, Knastuniform zu tragen, und erklärt, bei einer Verweigerung von Knastarbeit würden sie nicht in einen Knast Irlands verlegt werden (die Verlegung war drei Wochen zuvor genehmigt worden).

Wegen ihrer Weigerung, klein beizugeben, kamen Feilim, Michael und Patrick in den Strafblock. Ihrem Deckenstreik schlossen sich danach auch die PoWs Liam Heffernan und Martin McMonagle an.

Den PoWs wurden Schreibpapier und Briefmarken, Telefonkarten und Tageszeitungen verweigert. Erlaubt bekamen sie nur Besuche mit Trennscheibe - Besuche mit einer undurchsichtigen Plastikscheibe und einem Knastschergen dabei, der alles mitschreibt. Besuche unter diesen Bedingungen lehnten die Gefangenen ab, weil sie für ihre Familien extrem stressig sind. Diese Bedingungen bedeuten, daß die PoWs in Isolationshaft gehalten wurden/werden und ihnen jeglicher Kontakt zu Familien und FreundInnen verwehrt bleibt.

Im Verlauf seines Protests litt Patrick Kelly an wieder auftretendem Hautkrebs. Trotz der ernsthaften Bedrohung seiner Gesundheit wurde ihm (zunächst) angemessene medizinische Behandlung verweigert. Ein Knastarzt meinte, er habe noch zwischen drei und 18 Monaten zu leben, sollte er nicht umgehend behandelt werden.

Erst nach öffentlicher Intervention des Dubliner Außenministers Dick Spring gab das (britische) Innenministerium der Forderung statt, Kelly in ein Krankenhaus zu verlegen.

Patrick wurde schließlich am 9. August ins Peterborough Hospital verlegt. Doch wie? Während der gesamten Zeit ketteten sie ihn an Bett und Knastschergen an. Ständig waren vier Knastschergen und vier B., teilweise bewaffnet, in seinem Zimmer. Nach der Behandlung wurde Patrick (s. nachstehenden Artikel!) wieder zurück nach Whitemoor gebracht.

Feilim OhAdhmaill, Liam Heffernan und Martin McMonagle wurden innerhalb weniger Wochen nach Beginn ihres Streiks in den Maghaberry Knast im Nordosten Irlands verlegt. Patrick Kelly und Michael O'Brien jedoch bleiben Geiseln der Politik der britischen Regierung gegenüber und in Irland.(Red Action, No. 72)

Hill sagt: Laßt die Kriegsgefangenen raus!

Diese Woche war Paddy Hill in Belfast und Dublin, um seine Autobiographie Forever Lost, Forever Gone vorzustellen. AP/RN gegenüber erklärte er, daß die Bedingungen der irischen Gefangenen in Whitemoor und anderen Knästen Englands genauso schlimm seien wie vor 20 Jahren, als er als einer der Birmingham Six eingeknastet wurde. "Die jetzt eingeführte Taktik zeigt nur reine Rachsucht und Boshaftigkeit den Gefangenen und ihren Familien gegenüber. Wir hatten schon mal diese Art von Bedingungen, als wir am Anfang in den Knast kamen - alle irischen Gefangenen wurden damals sehr schlecht behandelt, doch wir rebellierten und kämpften dagegen an und sorgten dafür, daß es uns besser erging. Jetzt scheinen sie zurück und ganz von vorn beginnen zu wollen."

"Was mich betrifft, so dachte ich, als die IRA vor fast einem Jahr die Waffenruhe verkündete, daß dann das Thema Gefangene komplett erledigt sein werde. Es gibt keinen Grund mehr dafür, die Gefangenen weiterhin in Knästen zu lassen. Ich weiß, was es heißt, wenn dir deine Zukunft genommen wird: Ich meine, sie sollten augenblicklich entlassen und die in England morgen nach Hause verlegt werden."

(aus: An Phoblacht/Republican News, 20.7.1995)

Am Ende Gerechtigkeit

Mit unverhüllter Verachtung hat die britische Regierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgetan, der die Ermordung der drei IRA-Freiwilligen in Gibraltar im März 1988 durch britische Sreitkräfte verurteilte.

Der stellvertretende britische Premierminister Michael Heseltine lehnte das Urteil total ab und erklärte, es würde eine "terroristische Einstellung" befürworten.

Ganz offen sagte Heseltine, britische Streitkräfte würden dasselbe vom Märztag wieder tun, als das SAS Sean Savage, Daniel McCann und Mairead Farrell niederschoß. Die drei Freiwilligen waren unbewaffnet und vorher unter tagelanger Beobachtung durch sowohl spanischer B. als wie von Brits. Nach allem, was bislang bekannt wurde, ist davon auszugehen, daß sie in eine sorgfältig ausgeklügelte Falle gelockt wurden, mit dem Ziel ihrer sofortigen Hinrichtung. Das Jawort für diese "Operation" kam von Margaret Thatcher persönlich. Die Ermordung wurde von einer sofort danach einsetzenden Propagandamär begleitet, das britische Kriegsministerium stieß Lügen aus wie die, daß in Gibraltar eine "verdächtige Bombe" gefunden worden war. (Also vergleichbar mit dem, was die BRD nach Bad Kleinen so alles verbreitete, Anm. d. Ü.)

Jetzt tut diese Regierung, die selber damit prahlt, "sich an Gesetz und Ordnung zu halten", das Urteil des Europäischen Gerichtshofs rundweg ab. Doch dieses Urteil steht, und erstmals seit dem Urteil des Gerichts über Folter in den Internierungslagern der S.G. in den 70er Jahren ist Britannien international so bloßgestellt worden. Doch die Gibraltarermordungen sind grad mal drei von fast 400, die Britannien in seinem irischen Krieg ausgeführt hat. Nur eine Handvoll von den (Tätern) aus den Streitkräften sind jemals belangt worden, ganz zu schweigen von verurteilt. Jetzt ist der gesamte militärische und gesetzliche Apparat, der beim Krieg Britanniens zum Einsatz kam und noch immer kommt, vor den Augen der Welt in Frage gestellt worden.

Gefangene schlagen zurück - Innenminister vor Gericht

Diese Woche gerät die britische Regierung juristisch noch mehr unter Druck, denn die republikanischen Gefangenen in englischen Knästen gehen gerichtlich gegen die immer repressiveren Bedingungen vor, die zu erleiden sie gezwungen werden sollen.

Zwei republikanische Gefangene, von denen einer in, laut Anwältin Gareth Peirce, einem "Betonsarg" der Whitemoor SSU gefangengehalten wird, der andere in vergleichbar unmenschlichen Bedingungen Belmarshs, konnten nun ihre Beschwerden vor dem Londoner High Court vortragen. Das erniedrigende Regime in den SSUs hat bereits zwei Gefangene zu einem Schmutzstreik gezwungen, während ihnen die Besuche mit Trennscheibe jeglichen körperlichen Kontakt mit ihren Lieben verwehren.

Erst vergangene Woche erteilte ein High-Court-Richter der britischen Regierung den zweiten juristischen Knockout in gerade mal zwei Tagen, als er zu dem Urteil kam, der britische Innenminister Michael Howard habe gesetzeswidrig bei der Verweigerung der Anhörung von fünf Gefangenen vor dem "Parole Board" gehandelt, die alle schon über 20 Jahre abgesessen hatten. Dies folgte aufs zuvor erfolgte Urteil des Europäischen Gerichts für Menschenrechte gegen Britannien in Sachen Gibraltar, doch die britische Antwort auf die Gefangenen lautete wie schon auf die "ausländischen" RichterInnen Straßburgs, alle Kritik zurückzuweisen.

Appell

Das Innenministerium deutete seinen Wunsch an, eher das Urteil anzufechten als die fünf Männer, die schon über 20 Jahre im Knast sind, freizulassen, während am Tag nach dem Urteil Krebsopfer Paddy Kelly aus dem Krankenbett raus und in eine SSU Whitemoors zurückverlegt wurde. Ihm und anderen ist die Verlegung in einen Knast in Irland verweigert worden, während neue allgemeine Haftverordnungen und -regeln, die diesen Monat in Kraft treten sollen, irischen Gefangenen härteste finanzielle Einschränkungen auferlegen, wenn sie ihre Familien daheim anrufen wollen.

Mit der Zustimmung des Kabinetts hat der britische Innenminister offensichtlich entschieden, republikanische Gefangene in England lieber als Geiseln denn als Menschen zu behandeln. Die Gefangenen der S.G. sind einem weit weniger restriktiven Regime unterworfen als diejenigen, die das Pech gehabt haben, auf britischem Boden gefangengenommen worden zu sein. Selbst ein nur flüchtiger Blick auf den jüngsten Knastkampf in England bringt eine Politik bewußter und systematischer Verfolgung zutage, die eher darauf aus ist, den Friedensprozeß zu brechen, denn ihn mit aufzubauen.

(AP/RN, 5.10.95)

Krebskranker PoW in Isolationszelle zurückverlegt

Der republikanische Kriegsgefangene Paddy Kelly ist gezwungen worden, seinen Schmutzstreik im Whitemoor Knast wiederaufzunehmen, nachdem er aus dem Krankenflügel wieder zurück in die eingeschränkten Bedingungen der sog. Special Security Units (SSU) verlegt wurde.

Kelly, der sich von einer größeren Operation wegen Hautkrebses erholt, wurde einen Tag nach der Entscheidung des Londoner High Courts, Innenminister Michael Howard habe bei der Verweigerung der Bewährungsanhörungen für die am längsten einsitzenden republikanischen Gefangenen gegen geltendes Recht verstoßen, sowie zwei Tage nach der Entscheidung des Europäischen Gerichts über Gibraltar verlegt. Die Entscheidung, Kelly zu verlegen, ist von RepublikanerInnen als Strafmaßnahme in Antwort auf die niederschmetternden Urteile gegen die britischen Behörden gewertet worden.

Erst am Montag, den 25. September, wurde Kelly ein schwarzer Leberfleck, als krebsverdächtig eingestuft, durch eine Operation im Knastkrankenzentrum vom Fuß entfernt, wo er sich davon erholte. Der Fleck ist daraufhin zur Analyse in ein Labor geschickt worden. Am Freitag, den 29. September, wurde dann Paddy Kelly plötzlich und ohne Vorwarnung in die degradierenden Bedingungen der SSUs zurückverlegt. Ihm waren noch nicht einmal die Fäden aus dem Fuß gezogen worden. Er wurde in eine Zelle ohne Toilette gezwungen!

Kelly rief am Sonntag, den 1. Oktober, seine Lebensgefährtin Angela Rice an und erzählte ihr, er werde wie versprochen, sollte er in die SSU zurückverlegt werden, sich dem Schmutzstreik des republikanischen Knastgenossen Mich O'Brien aufgrund der Zustände anschließen müssen, in denen sie gefangengehalten werden. In seinem letzten Anruf vor dem Streikbeginn erzählte er ihr auch, er fühle sich nach seiner Operation immer noch schwach, nachdem er die Gymnastik am Morgen wegen Müdigkeit hatte abbrechen müssen.

Patricia McKenna, Vizepräsidentin der Grünen im Europaparlament und Sprecherin der irischen Grünen in Sachen Justiz, hat Michael Howards Weigerung verurteilt, Mick O'Brien und Paddy Kelly in die S.G. zu verlegen. "Die britische Regierung scheint fest entschlossen, den Friedensprozeß schädigen zu wollen, indem und wie sie die irischen Gefangenen behandelt", erklärte sie und beschuldigte das Knastregime, zu Kellys Krankheit beizutragen.

(AP/RN, 5.10.1995)

High Court urteilt gegen Innenministerium

Einen Tag, bevor Kelly in die SSU zurückverlegt wurde, ist die britische Regierung zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen vor Gericht bloßgestellt worden. Sie hate noch nicht schnell genug das Urteil des höchsten Gerichts, das für sie bindend ist, zurückgewiesen (wg. des Gibraltar-Urteils), als der Londoner High Court am Donnerstag, den 28. September, in einem Fall gegen sie entschied, den republikanischen Gefangene anstrengen mußten, weil sie mittlerweile über 20 Jahre lang in englischen Knästen fristen. Der High Court verurteilte den Innenminister Michael Howard wegen "unzumutbarer und gesetzeswideriger" Behandlung der fünf Gefangenen Brendan Dowd, Paul Norney, Sean Kinsella, Noel Gibson und Stephen Nordone. Richter Dyson kritisierte Howard dafür, daß er die Anhörungen der Männer vor dem Parole Board verzögere, was in der Praxis bedeutete, daß sie sechs Monate länger im Knast zuzubringen haben als die 20-Jahres-Strafe, die sie auferlegt bekamen. Das Gericht vernahm, daß Britanniens oberster Richter schon im Februar empfohlen hatte, daß die Männer nach Ablauf der 20 Jahre freigelassen werden sollten.

Das Urteil hat größte Bedeutung für alle Gefangenen, die lebenslänglich nach Ermessen kriegten und in englischen Knästen schmoren, und die Anwältin der Gefangenen, Gareth Pierce, bezeichnete es als "ganz entscheidend". Als Antwort darauf verfaßte das Innenministerium eine typisch negative Erklärung, in der sie zu verstehen gaben, dagegen möglicherweise Berufung einzulegen. Sinn Feins Präsident Gerry Adams begrüßte das Urteil und forderte die umgehende Entlassung der Männer. "Das britische Innenministerium hat seit über zwei Jahrzehnten ein rassistisches und brutales Knastregime gegen irische politische Gefangene angeführt", erklärte er. "Sie müssen die Schikanierung republikanischer Gefangener beenden und sie bis zu ihrer Entlassung in Knäste Irlands verlegen."

(AP/RN, 5.10.95) (Alle Übersetzungen: FreundInnen Irlands und Palästinagruppe Westberlin)

Irisch-Republikanische Nachrichten

Juni-Oktober 95: Analyse zur Lage; Friedensprozeß; Sinn Fein& Sozialismus!? Frauen & Gefangene; 200 Jahre Orange Orde; Anti-Faschismus in Britannien u.v.m.

52 S., DM 5,-, Vorauskasse, ab 3 Expl./Läden 30% Rabatt. Bestellungen an: FreundInnen Irlands, c/o M99, Manteuffelstr. 96, 10997 Berlin


Herausgeber : Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postlagerkarte 05 02 05, 65929 Frankfurt / M. Erscheint vierwöchentlich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein / Hamburg m. b. H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V. i. S. d. P. : Christiane Schneider. Redaktionsanschrift und Bestellungen : GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel. : (0 40) 38 13 93, Fax : (0 40) 3 89 83 31 (mit Empfängervermerk). Einzelpreis : 3,00 DM. Ein Halbjahresabonnement kostet 27,00 DM, ein Halbjahresförderabonnement 30,00 DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30 % Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 1,90 DM. Bei Bestellungen bitte Einzugsvollmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto : Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50, Konto-Nr. 1269/122 311. - Herstellung und Drucklegung : GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein / Hamburg m.b.H. Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht persönlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken. Spendenkonto der Angehörigen : Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 600 501 01, Kt.-Nr. 5454194.