Gericht entschied, sich nicht zu entscheiden

Irmgard Möller weiter in Haft

Fast drei Stunden stand Irmgard Möller der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lübeck in einer "Anhörung zur Aussetzung der Reststrafe" am 22.6.1994 Rede und Antwort. Sie wurde dennoch nicht freigelassen. Es fehlt ein psychiatrisches Gutachten, das der beauftragte Gutachter anfangs anhand der Aktenlage zu erstellen bereit war, dann aber meinte, doch auf eine "psychiatrische Exploration" der Gefangenen selbst nicht verzichten zu können.Irmgard Möller sitzt am 8. Juli seit unfaßbaren zweiundzwanzig Jahren unter permanenten Sonderhaftbedingungen im Knast. Sie weigert sich - wie alle übrigen Gefangenen aus der RAF auch -, eine "psychiatrische Exploration" an sich vollziehen zu lassen. Als sie 1992 einen "Antrag auf Aussetzung der Reststrafe" gestellt hat, gab es noch nicht die Bundesgerichtshofentscheidung vom 7. April 1993, wonach ein psychiatrisches Gutachten in einem derartigen Verfahren auf jeden Fall erstellt werden muß. Es hätte bis dahin irgendein Gutachter/Wissenschaftler sein können.Bei einer Pressekonferenz am 23.6. in Hamburg erklärte die Rechtsanwältin von Irmgard, Anke Brenneke-Eggers, daß das Gericht bezüglich der sogenannten Sozialprognose in allen Punkten eine mögliche Freilassung bejaht hat, daß die Gefangene sich aber auch weiterhin weigern werde, die "psychiatrische Exploration" an sich vornehmen zu lassen, weil dadurch versucht wird, alle diejenigen, "die fundamentalen Widerstand leisten, für verrückt zu erklären". Darüber hinaus ist eine "Exploration" für den Staatsschutz ein Mittel, um die Wirkung der Haftbedingungen zu erforschen.Die Gefangene sei von seiten des Gerichtes "mit Respekt behandelt" worden - was keineswegs normal sei. Der psychiatrische Gutachter ist vom Gericht nochmals aufgefordert worden, ein Gutachten anhand der umfangreichen Unterlagen, die sich im Laufe von zweiundzwanzig Jahren und lückenloser Überwachung angesammelt haben, anzufertigen. Darüber hinaus soll er Personen, die in den letzten zehn Jahren zu Irmgard Kontakt gehabt haben, befragen. Er habe, so Anke Brenneke- Eggers, jedoch bereits angedeutet, daß seines Erachtens bei einem solchen Vorgehen ein "sicheres Beweisergebnis nicht möglich" sei. Das Gericht erwäge, weitere Gutachten, z.B. von Sozialwissenschaftlern, hinzuziehen. Da auf ein psychiatrisches Gutachten aber nicht verzichtet werden kann, wird es immer wieder an der "Sachverständigenfrage" scheitern. Letztendlich, so Anke Brenneke-Eggers, ist das "eine Ablehnung auf Raten Die Freilassung von Irmgard Möller ist blockiert, scheinbar an der Verfahrensfrage der Gutachtererstattung. Genau dies ist beabsichtigt. Der Beschluß des Bundesgerichtshofs, psychiatrische Gutachten zur Voraussetzung für eine Entlassung nach @57a StGB zu machen, soll die politische Entscheidung über eine Freilassung als Verfahrensfrage erscheinen lassen."Norman Paech, Hamburger Hochschullehrer, der seit viereinhalb Jahren mit einer Gruppe Besuche im Lübecker Knast macht, bekräftigte bei der Pressekonferenz die Haltung der Gefangenen: "Diese Gefangenen sind keine psychiatrischen Fälle." Die Besuchergruppe habe mehrfach vorgeschlagen, z.B. einen Kriminologen als Gutachter zu akzeptieren, das sei jedoch immer abgelehnt worden. "Das Verfahren dreht sich im Zirkel" und: "Das Ganze ist eine katastrophale Entscheidungslage!"Gabriele Rollnik, die als politische Gefangene selbst fünfzehn Jahre, davon drei mit Irmgard in Lübeck, im Knast gewesen ist, betonte bei der Pressekonferenz nochmals, daß es sich bei der Frage nach Freilassung um eine rein politische Entscheidung handelt, die durch die Verfahrensfrage "verhüllt" werde. Es ginge darum, daß endlich der Sonderhaftstatus anerkannt wird. In Haft sei eine gesundheitliche Rekonstruktion der Gefangenen nicht möglich. Das gelte keineswegs nur für Irmgard, bei der sowohl der Gefängnisarzt als auch ein Arzt ihrer Wahl schwerwiegende gesundheitliche Schäden feststellte. Außer Eva Haule, die "erst" seit acht Jahren inhaftiert ist, und Birgit Hogefeld sitzen alle übrigen Gefangenen aus der RAF inzwischen seit über fünfzehn bzw. achtzehn Jahren im Knast und haben alle mit gesundheitlichen Folgeschäden der (Sonder-)Haftbedingungen zu kämpfen.Irmgard nimmt seit ca. zehn Jahren Kreislaufmedikamente, leidet unter einer Schilddrüsenerkrankung, einem schweren Gesichtsexzem, das besonders die Augen betrifft, und unter einer Störung des Immunsystems aufgrund des jahrelangen Stresses. Sie leidet oft unter Infektionen und Fieber und an einer Störung des Fettstoffwechsels.Mit Irmgard sollen Maßstäbe gesetzt werden, die für alle übrigen Gefangenen aus der RAF von Bedeutung sind. Vor Augen muß mensch sich dabei führen, daß Irmgard "nur" einmal lebenslänglich plus fünfzehn Jahre hat - während Christian Klar z.B. inzwischen siebenmal zu lebenslänglich verurteilt wurde. (A.F.)

Zeugenladungen und

neue Ermittlungsverfahren

Erzwingungshaft vom BGHangeordnetMit Beschluß vom 14. April 1994 in dem Ermittlungsverfahren gegen Monika Haas hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Dr. Beyer, gegen Brigitte Mohnhaupt, Gefangene aus der RAF, u.a. ein Ordnungsgeld von 100 DM sowie zur Erzwingung ihrer Aussage eine viermonatige Haft angeordnet. Wie in der Begründung des Beschlusses ausgeführt wird, sollte Brigitte Mohnhaupt auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 30. März 1994 im obengenannten Ermittlungsverfahren als Zeugin vernommen werden. Monika Haas als Beschuldigte werde zur Last gelegt, um die Jahreswende 1975/76 an der Vorbereitung eines Anschlags auf ein israelisches Verkehrsflugzeug in Nairobi/Kenia beteiligt gewesen zu sein. Darüber hinaus stehe sie in dem Verdacht, im Oktober 1977 Waffen und Sprengstoff nach Mallorca geschmuggelt und dort in Kenntnis des Tatplanes dem palästinensischen "Terror-Kommando >Matyr Halimeh<" übergeben zu haben; diese Tätergruppe habe einige Tage später unter Einsatz der gelieferten Pistolen und Sprengmittel die Lufthansa-Maschine "Landshut" in ihre Gewalt gebracht, sie nach Mogadishu/ Somalia entführt und bei einer Zwischenlandung den Kapitän des Flugzeugs entführt.Die Beschuldigte solle in diesem Zeitraum vorübergehend der "terroristischen Vereinigung >Rote Armee Fraktion< (RAF)" angehört haben.Die Zeugin Brigitte Mohnhaupt, die bis zu ihrer Festnahme am 11. November 1982 führendes Mitglied der RAF gewesen sei und noch heute zum "harten Kern der >Gefangenen aus der RAF<" zähle, hätte zu ihren Kenntnissen über die Tatbeteiligung der Beschuldigten an den genannten Anschlägen befragt werden sollen. Bereits vor dem Termin habe sie über ihren Beistand, Rechtsanwalt Schwinghammer, Regensburg, mitteilen lassen, daß sie keinerlei Angaben machen würde. Bei dieser Haltung sei sie auch nach dem Hinweis, daß Gründe für eine ganze oder teilweise Verweigerung des Zeugnisses nicht vorlägen, geblieben. Die Zeugin habe nicht einmal versucht, einen derartigen Grund geltend zu machen.Angesichts der Hartnäckigkeit der Zeugin und des Umfangs ihrer unberechtigten Zeugnisverweigerung einerseits sowie der möglichen Bedeutung ihrer Aussage und des Gewichts der aufzuklärenden Taten andererseits hätten Ordnungsgeld und Erzwingungshaft in spürbarer Härte festgesetzt werden müssen. Ordnungsgeld und Ersatzordnungshaft (20 Tage) würden außerdem den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeugin, die in der Justizvollzugsanstalt Aichach eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüße, Rechnung tragen. Diese Freiheitsstrafe sei auch bei der Bemessung der Erzwingungshaft zu berücksichtigen gewesen. Durch eine Beugehaft im unteren Bereich des zeitlichen Rahmens von bis zu 6 Monaten könne die Zeugin ersichtlich nicht beeindruckt werden. Aussichten auf einen Sinneswandel bestünden nur bei einer längeren Haftdauer und einer entsprechenden Unterbrechung der Strafhaft. Eine Beugehaft von 4 Monaten erscheine daher unter Abwägung aller Umstände erforderlich, aber auch ausreichend.

Mehrere DutzendZeugenladungenSeit 1991 läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Monika Haas, "wegen Verdachts der Geiselnahme";gemeint ist damit die Flugzeugentführung des palästinensischen Kommandos 1977, Mogadishu, zur Befreiung von Gefangenen aus der RAF und palästinensischen Gefangenen;und die Vorbereitung einer Aktion in Kenia.

Monika Haas war wegen diesem Verfahren paar Monate im Knast. Sie wurde wieder freigelassen. Das Verfahren gegen sie läuft endlos weiter.

Die Bundesanwaltschaft benutzt es, um über Zeugenladungen eine/r nach dem anderen nach Karlsruhe zu zitieren.Inzwischen sind uns mehrere Dutzend Zeugenladungen bekannt.Geladen werden welche, die in der RAF organisiert waren, und Personen, deren politische Geschichte und Entwicklung in den 70er Jahren stattgefunden oder angefangen haben.

1992/93 hat die Bundesanwaltschaft mit der ersten Runde der Zeugenladungen angefangen. Wir haben auch welche bekommen und die Aussagen verweigert.Die Reaktion der Bundesanwaltschaft war: Geldstrafen zwischen 400-600 DM.Wir hätten schon zu diesem Zeitpunkt die Ladungen öffentlich machen sollen, auch um zu verhindern, daß die BAW im Stillen und in Ruhe ihr Geschäft weiterbetreiben kann.Wir haben zu diesem Zeitpunkt die Ladungen vor allem als eine "lästige Nebensache" gesehen, mit der die BAW uns beschäftigen und Kräfte binden will.Es war aber schon klar, daß der politische und materielle Zweck über das angegebene Verfahren hinausgeht, daß sie es benutzen, um eine ganze Reihe von Leuten abzuchecken.Deutlich wurde das zum Beispiel daran, daß welche geladen wurden, die zum Zeitraum, den die Anklage betrifft, 1976/77 im Knast waren, oder andere, die - was den B. bekannt ist - zu diesem Zeitraum weder politisch noch konkret Verbindung zu diesem Kampf hatten.

Zwischen März und Mai 1994 wurden ein paar von uns erneut geladen, einige vor den Bundesgerichtshof, andere zum zweiten Mal vor die Bundesanwaltschaft.Diesmal war zum ersten Mal auch eine Gefangene dabei, Brigitte. Bei dieser zweiten Runde war klar, daß sie sich nicht mehr mit Geldstrafen begnügen werden, sondern eine Aussageverweigerung mit Beugehaft bestrafen werden.Ein Teil von uns hat sich daraufhin auf den Dressurakt, die Frage-Antwort- Prozedur, eingelassen; die Aussagen wurden nicht mehr grundsätzlich verweigert, es wurden beschränkte Aussagen gemacht.

Wir finden dieses Verhalten heute falsch. Es war ein Fehler, nicht gemeinsam überlegt zu haben, was wir dem Ganzen entgegensetzen können. Es hat jede/r vereinzelt reagiert.Das taktische Verhalten, der politisch defensive und individuelle Umgang war für die Bundesanwaltschaft eine Ermutigung, auf dieser Schiene weiterzumachen und die Zeugenladungen fortzusetzen.

Außerdem wurden die Verhörkomplexe ausgeweitet. Es ging im folgenden schon gar nicht mehr "nur" um das Verfahren gegen Monika Haas, es ging auch um die Aktion gegen Schleyer, um den Schußwechsel in Sprendlingen am 7. Mai 1976;, um die Zusammenarbeit mit Palästinensern.

Welches Ziel wird mit den Zeugenladungen verfolgt?

Sie sind Teil der Abrechnung der Staatsschutzorgane mit revolutionärer Politik der letzten 24 Jahre.Mogadishu, Schleyer, Sprendlingen, Zusammenarbeit mit Palästinensern usw., das läßt sich sicher so fortsetzen.Sie wollen die vollständige Durchkriminalisierung revolutionärer Politik und deren justizielle "Bewältigung" erreichen.

In einer ganz anderen Dimension wird dies als Machtdemonstration und Rache schon länger an den Gefangenen exekutiert;in den neuen Prozessen, die seit 1992 gegen sie laufen, gegen Christian, Rolf Clemens, Ingrid, Eva, jetzt aktuell gegen Heidi,dem 4. geplanten Prozeß gegen Rolf Clemens, gegen Sieglindeund dem Ermittlungsverfahren gegen Helmut und Brigitte.

Das Ziel der Zeugenladungen ist die Unterwerfung mit der Drohung von Beugehaft. Und es ist nicht auszuschließen, daß sie neue Verfahren konstruieren, das zeigt die Ausweitung der Verhörkomplexe, also daß sie sich die Umwandlung von Zeugenladungen in "Beschuldigte" offenhalten und damit die Drohung von erneutem Knast, nach 9, 12, 15 Jahren Vernichtungshaft.

Und es geht weiter:Mittlerweile wurde Detlev Schulz wegen Aussageverweigerung zunächst für 4 Monate in Beugehaft genommen. Diese wurde inzwischen verlängert. Es ging um das Verfahren gegen Rolf Clemens, den Schußwechsel in Sprendlingen. Sie wollten von ihm wissen, wer geschossen hat.

Zu dieser Situation gehört auch, daß es inzwischen eine Reihe neuer Verfahren gibt.Christa Eckes, Günter Sonnenberg, Waltraud Liewald, Gila Pohl, Gisela Dutzi1` siehe dazu auch den Artikel "Beugehaft wegen Aussageverweigerung" im Angehörigen Info 145, S.8 (d.Red.)

@129a-Ermittlungsverfahrenwegen Steinmetz-AussagenSeit Spätsommer '93 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen mich wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".Schon im Juli '93, wenige Wochen nach Bad Kleinen, ließ der Verfassungsschutz seinen Agenten Steinmetz einen Brief an die Szene in Wiesbaden schreiben, in dem vier Personen erwähnt werden, die mit der RAF in Verbindung stehen sollen: Gila Pohl, Gisela Dutzi, Mareile Schmegner und ich.Im Februar '94, kurz nachdem die BAW das Ermittlungsverfahren gegen Steinmetz eingestellt hatte, übernahm das Bundeskriminalamt die Initiative. Es spielte der Presse ein Dossier zu, aus dem hervorgeht, daß Steinmetz behauptet, ich hätte den Kontakt zwischen ihm und der RAF hergestellt.Im gleichen Zeitraum wollte das BKA von Birgit Hogefeld, Gefangene aus der RAF, acht Fragen zu meiner Person beantwortet haben.Zum 18. Mai bekam ich dann von der BAW eine Vorladung wegen des Mitgliedschaftsverfahrens gegen mich. Über meinen Anwalt ließ ich ausrichten, daß ich nichts sagen werde. Sofort wurde der Ladungstermin aufgehoben, ohne einen neuen anzusetzen.Anfang Juni sind die Akten mit den Aussagen von Steinmetz gekommen. Der erste Eindruck beim Lesen dieser VS-Geschichten läßt den Eindruck aufkommen, daß Agent Steinmetz nicht als Kronzeuge in zukünftigen politischen Strafverfahren auftreten soll.Deshalb schafft sich der Staatsschutz konstruierte "Beweismittel", über die eine Kriminalisierung von GenossInnen möglich werden soll, ohne Steinmetz direkt einzusetzen.Seit Februar '94 werden häppchenweise jeden Monat neue "Ermittlungsergebnisse" präsentiert. Acht Monate nach Bad Kleinen beschlagnahmte das BKA das ehemalige Auto von Steinmetz und "fand" im Kofferraum, wie bei Siegfried Nonne im Keller, "Sprengstoff-Spuren".In bezug auf das Auto sprechen die Medien von einem "unüberschaubaren BenutzerInnen-Kreis"; und die BAW hat vor einigen Wochen ein Ermittlungsverfahren gegen "Unbekannt" wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Herbeiführung einer Sprengstoff-Explosion" eingeleitet.Einen Monat später, im März '94, "entdeckte" das Landeskriminalamt Hessen das alte Steinmetz-Motorrad und stellte es in einen Zusammenhang mit Banküberfällen, bei denen ein ähnliches Motorrad benutzt worden sein soll.Stefan Frey, Wiesbaden, Juni '94

Kriminalisierungeiner AngehörigenIch, Gila Pohl, Ehefrau von Helmut Pohl, teile aus aktuellem Anlaß folgendes mit:Vor einigen Tagen erfuhr ich, daß gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft. Drei GenossInnen, mit denen ich in der "Infostelle für die Freiheit der politischen Gefangenen" in Frankfurt zusammengearbeitet habe, wurden inzwischen vom BKA in diesem Verfahren als Zeugen geladen. (Sie sind zu diesen Vernehmungen nicht hingegangen.)Und aus den Ermittlungsakten gegen Stefan Frey, gegen den ebenfalls ein Verfahren läuft, geht hervor, daß sich das Verfahren gegen mich auf eine angebliche Aussage von Steinmetz stützt. In dieser Aussage behauptet Steinmetz, den ich überhaupt nicht kenne, ich hätte ihm einen Zettel zugeschoben, auf dem ein Kontakttreffen mit der RAF gestanden haben soll. Daß Angehörige oder auch Anwälte Zettelchen schieben sollen, gehört zur alten Propagandaschiene seit 1973, um unseren Widerstand gegen die Haftbedingungen zu kriminalisieren.Das Ganze ist eine zielgerichtete Erfindung. Bei mir deshalb, weil ich nach meiner Rückkehr aus dem Exil ab 1989 wieder in der Angehörigengruppe aktiv wurde und weil die Verfolgungsbehörden, kaum daß ich wieder in der BRD war, erfolglos versucht haben, mich zur Kooperation mit ihnen bringen zu wollen, damit ich die letzte Brücke, die Helmut in mir als einzig ihm verbliebene Angehörige hat, kappe. Ich sollte dafür herhalten, Helmut, den sie seit Jahren als ihr Haupthaßobjekt verfolgen, von seinen sozialen Kontakten nach draußen zu isolieren.Dabei haben sie drei manifeste Versuche in diese Richtung gegen mich unternommen:Sie kamen auf die freundliche Tour. Im Sommer '88, ich hatte gerade meine Kinder nach Deutschland geholt, klingelten zwei BKA-Beamte um die Mittagszeit an der Wohnungstür und baten mich um ein "Gespräch, im Fall, daß sie nicht stören". Da sie störten, gingen sie wieder unverrichteter Dinge.Ein paar Wochen später, im September '88, bandelte Benz, die graue Eminenz aus dem Innenministerium, mit meinem Bruder und meinem damaligen Rechtsanwalt an. Der Rechtsanwalt, der sich zum willfährigen Objekt der Staatsschutzbehörden gemacht hatte, verkündete mir, daß er wolle, daß "endlich wieder Frieden in Deutschland einkehrt", und forderte mich auf, dem Wunsch seitens Benz nach einem Gespräch mit mir nachzukommen. Während dieser Unterredung ließ der Anwalt durchblicken, daß ihm die Staatsschutzbehörden bedeutet hatten, daß es durchaus in ihrer Hand läge, was mit meinen Kindern geschehe, es komme halt darauf an, wie ich mich verhalte. Ich habe daraufhin diesem Anwalt mein Mandat aufgekündigt.Den letzten knallharten Versuch starteten sie gegen mich kurz nach der Verhaftung der ehemaligen RAF-Mitglieder in der DDR, die dann in die Rolle als Kronzeugen für die derzeit laufenden Prozesse gegen die Gefangenen, u.a. auch Helmut, gepreßt wurden. Dies war im Herbst 1990. Rechtsanwalt Dieter Hoffmann, Anwalt des Kronzeugen Werner Lotze, verkündete öffentlich den schon bekannten Satz, "er wolle, daß endlich wieder Frieden in Deutschland einkehre", und bald darauf klingelte bei mir das Telefon mit der Ehefrau von Werner Lotze am Apparat. Sie ließ mich wissen, daß Rechtsanwalt D. Hoffmann mich zu einem "sehr wichtigen Gespräch" nach Berlin einlade, "Flug und Hotelunterkunft werden natürlich übernommen". Ich habe RA Hoffmann die passende Absage ausrichten lassen.

Alles in allem gehört dieses Vorgehen seitens der Staatsschutzbehörden in den Rahmen ihrer Strategie, u.a. Angehörige dafür mißbrauchen zu wollen, die Gefangenen in die Knie zu zwingen. Wir Angehörige waren über all die Jahre ständig dieser Art von Angriffen ausgesetzt, und es geht immer so weiter.Da sie mit ihren Anläufen bei mir gescheitert sind, verwundert es mich jetzt nicht, wenn sie jetzt auf der Schiene der Kriminalisierung daherkommen.

Ich und alle Angehörigen aus der Angehörigengruppe sagen dazu, daß nach 23 Jahren Sonderhaft die Gefangenen freikommen müssen. Der Staat muß eine politische Entscheidung für die Freiheit der politischen Gefangenen treffen.Gisela Pohl

Ermittlungsverfahrenim Zusammenhangmit dem VS-B. SteinmetzErklärung an die PresseEnde Februar 1994 wurde vom BKA ein 18seitiges Papier - "Betreff Ermittlungsverfahren gegen Birgit HOGEFELD wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, hier: Mögliche Kurierfunktion des Klaus STEINMETZ - an die Presse gegeben (siehe taz vom 26.2.94). Das Papier ist mit "Nicht gerichtsverwertbar" gestempelt und datiert schon vom 13.8.93. In ihm sind mit Vor- und Zunamen einige Personen genannt, die als "gemeinsame Bekannte" in irgendeiner Beziehung zu Steinmetz und anderen genannten Personen stehen sollen. Von weiteren Leuten sollen Briefe bzw. Unterlagen bei Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld gefunden worden sein.Inhaltlich stellen die "Ermittlungsergebnisse" einen Aufguß von Konstruktionen und willkürlichen Auflistungen von Personen dar.Das Papier kursiert mittlerweile in geschwärzter wie ungeschwärzter Form, was die Namen betrifft, in den "Szenen" einiger Städte.

Zu mir steht in dem Papier unter anderem: "Im Besitz der Birgit Hogefeld wurden - gemeinsam in einem schwarzen Plastikmäppchen - sichergestellt - Brief der Ursula Quack Sowie - in einer Leinentasche und als mutmaßliche Anlagen zum o.g. Brief der Quack gehörend - umfangreiches Zeitschriftenmaterial/Broschüren aus der Region Saarbrücken Aus der Telefonüberwachung im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Quack geht hervor, daß diese in der 31. KW die Telefonnummer des Steinmetz in Wiesbaden anrief "Ende April 1994 ließ ich über einen Anwalt eine Anfrage bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe machen, um Bestätigung bzw. Information über Inhalt und Stand des Ermittlungsverfahrens zu bekommen. Der Generalbundesanwalt antwortete darauf mit Schreiben vom 10.5.94: "Anfragen, ob bei der Bundesanwaltschaft gegen bestimmte Personen Ermittlungsverfahren geführt werden, können grundsätzlich nicht beantwortet werden, da auf eine solche Auskunft kein Anspruch besteht. Dies gilt auch für Ihre Anfrage vom 26. April 1994 und die darin gestellten Anträge."Es ist mir wichtig, diesen Sachverhalt öffentlich zu machen, weil ich ihn nicht als Privatauseinandersetzung zwischen mir und dem Repressionsapparat begreife. Es ist davon auszugehen, daß die Bundesanwaltschaft stapelweise Aussagen von Steinmetz zur Verfügung hat. Während sie sich damit gegenüber den von Ermittlungen Betroffenen und der Öffentlichkeit völlig bedeckt hält, wurden mittlerweile mehrere Hausdurchsuchungen im Rhein-Main-Gebiet durchgeführt - zwecks angeblicher Beweissicherung für zukünftige Ermittlungsverfahren.Ich gehe davon aus, daß bei der Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft und daß sie sich grundsätzlich mir und anderen gegenüber derzeit vorbehalten wollen, ob und wie sie in Zukunft reagieren.Juni 1994

Noch zwei Verfahrenim Zusammenhang mit SteinmetzEnde November '93 führte das BKA unter dem Vorwand des Mitgliedschaftsverfahrens gegen den VS-Spitzel Klaus Steinmetz in Wiesbaden eine Hausdurchsuchung durch, weil sie seinen Computer suchen würden. Mitgenommen haben sie über 400 Disketten, 2 Festplatten und verschiedene Computerteile.Anfang März '94 wurde gegen den Mieter der durchsuchten Wohnung ein Verfahren wegen Hehlerei eröffnet, da ein beschlagnahmter Monitor als gestohlen registriert war.Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Steinmetz im Februar '94 haben sie die Disketten und Festplatten in ein völlig neues Verfahren gegen Unbekannt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion eingeführt, das sie aus dem angeblichen Sprengstoff-Fund im Honda Civic von Steinmetz konstruieren. Begründet wurde die neuerliche Beschlagnahme damit, daß aus der Auswertung der Daten "u.U." hergeleitet werden könnte, wer noch Zugang zu Steinmetz' Computer gehabt hat, um daraus "möglicherweise" abzuleiten, wer außer der RAF in Weiterstadt beteiligt gewesen sein soll.Der Aufhänger des zweiten Verfahrens ist das Motorrad von Steinmetz. Es wurde bis zum Winter '93 gefahren, was der Staatsschutz aus Observationen wußte. Im März '94 wurde das Motorrad von einem Parkplatz weg abgeschleppt. Als die Nutzerin es unter Vorlage der Papiere bei der Polizei abholen wollte, war es bereits "sichergestellt". Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet. Wochen später stellte eine Hundertschaft bei einer Hausdurchsuchung bei der Nutzerin den Kaufvertrag sicher.Inzwischen war die Beschlagnahme des Motorrads sowie des Honda Civic, der Anfang Februar in Wiesbaden eingezogen worden war, als großer Fahndungserfolg aufbereitet worden. Éhnlich wie bei den Disketten und Festplatten wurde die Motorrad-Akte in ein zweites Verfahren eingeführt, in dem gegen Unbekannt wegen Banküberfällen in Südhessen ermittelt wird. Bei den Banküberfällen soll ausgerechnet dieses Motorrad als Fluchtfahrzeug in Frage kommen.Den beiden Verfahren wegen Urkundenfälschung und wegen Hehlerei ist gemeinsam, daß sie relativ geringfügig sind. Aber mit Hilfe von Steinmetz' Hinterlassenschaft Auto, Motorrad, Computer werden weitreichendere Vorwürfe gegen viele vorbereitet. Alle, die sein Auto gefahren haben sollen, die den Computer benutzt haben könnten , kommen als Beschuldigte oder Zeugen in Betracht. Steinmetz soll nicht als Kronzeuge auftreten, die von ihnen selbstgeschaffenen Indizien sollen für Strafverfahren herhalten.Die mögliche Kriminalisierung und deren Ausweitung auf weitere GenossInnen soll als Drohung über uns schweben und uns zum Stillhalten erpressen.Das Ganze läuft scheibchenweise, alle paar Wochen eine Pressemeldung hier oder eine Vorladung von der BAW da. Ein gemeinsames Vorgehen soll so erst gar nicht zustande kommen, für jedeN soll erst im Moment der eigenen Betroffenheit eine Auseinandersetzung damit anfangen.Ein Grund für diese Salamitaktik ist sicher auch, daß sie nicht wollen, daß in diesem Zusammenhang die politische Krise nach Bad Kleinen wieder hochkommt.Die Individualisierung durch die schleichende Kriminalisierung wird verstärkt durch unsere insgesamt desolate politische Situation, z.B. daß es bisher zur Frage, wie und wieso sich Steinmetz bis zum Schlußpunkt Bad Kleinen halten und agieren konnte, keine ausreichende gemeinsame Auseinandersetzung gibt.Es war ein Fehler, die Sachen von Steinmetz weiter zu benutzen. Es gibt die Erfahrung, daß der Staatsschutz jede Gelegenheit nutzt, um etwas gegen uns in die Finger zu kriegen. Aber nachdem sie einen Spitzel bis an die RAF gebracht hatten, sind wir nicht mehr auf den Gedanken gekommen, daß sie aus seiner Hinterlassenschaft noch etwas machen könnten.Andrea Wolf, Frankfurt a.M., und Thomas Lörtsch, Wiesbaden

"Ihm ist, als ob es tausend Stäbe gäbe

und hinter tausend Stäben keine Welt."(aus: Der Panther von R.M.Rilke)

m 7. Juni setzte Georges Cipriani seinen Hungerstreik nach 61 Tagen aus. Vorangegangen war eine Zusage des französischen Justizministeriums, daß er bis zur endgültigen Entscheidung über einen "für Strafgefangene angemessenen Haftort" wieder nach Metz gehen könne, sobald er verlegungsfähig sei. Ein Vertrauensarzt wird weiterhin mit der Begründung abgelehnt, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen.Die Verlegungsfähigkeit sahen die Behörden bereits 3 Tage nach der Aussetzung des Hungerstreiks gegeben, doch statt nach Metz wurde er aus dem Krankenhaus von Fresnes wieder in die Isolationsabteilung D1 von Fresnes verlegt.Die medizinische Versorgung im Krankenhaus, in dem er sich seit dem 30.5. befand, widersprach vor allem nach der Beendigung des Hungerstreiks allen Kenntnissen und Erfahrungen. Georges schrieb in einem Brief am 19.6.: " das erste Frühstück am Morgen des 7.6. bestand aus 4 Zwieback, Butter, Kaffee und Milch - was mich sehr wunderte, vor allem nach 61 Tagen des Hungerstreiks und als erste Mahlzeit danach. () Später, als Mittagessen, wurde mir eine Suppe, ein Joghurt und ein Kompott serviert. Dann, als Abendessen, 4 Zwieback, ein Joghurt und ein Kompott, und erst nach Protesten meinerseits bezüglich eines solchen Ernährungsplans bekam ich eine Suppe. Den ganzen Tag über sah ich keinen Arzt, die Gründe, die mir für einen solchen Plan gegeben wurden, waren die eines Irrtums. Am 8.6. waren die 4 Zwieback zum Frühstück ersetzt durch 2 Scheiben Brot, was völlig ungewöhnlich ist. () Im Lauf des Vormittags kam erstmals ein Arzt, der eine Blutprobe entnahm und mich oberflächlich verband. (Am Vortag wollte Georges ein Oberfenster öffnen, das dabei aus dem Rahmen fiel, glücklicherweise nicht mit der Kante auf seinen Kopf, aber er wurde überall, auch am Kopf, durch die Scherbensplitter verletzt, d.Übers.) () Mittag- und Abendessen am 8.6. sowie Frühstück am 9.6. entsprachen weiterhin der vorangegangenen Praxis. Am Abend des 9.6. wurde mir dann bereits Vollwertessen serviert, nach meinem Protest wurde mir gesagt, daß es entweder das oder "ZJK"-Essen gäbe, also Zwieback/ Joghurt/Kompott. () Am Morgen des 10.6. wurde die Phase der Wiederernährung durch ein normales Frühstück abgeschlossen. Mittags gab es gar nichts, und am frühen Abend wurde ich wieder in die erste Division von Fresnes verlegt "

Seit November '93 kämpfte er in zusammen über 130 Tagen Hungerstreik dafür, aus dieser Abteilung rauszukommen, in der es für ihn nur eine Perspektive gibt: den Wahnsinn. Die Symptome, die Anfang letzten Jahres dort zum Ausbruch kamen und sich bis zu einer psychiatrischen Zwangsbehandlung zuspitzten, die ihn monatelang lähmte, sind bereits nach wenigen Tagen in der Isolation in Fresnes wieder hervorgetreten und verschärfen sich von Tag zu Tag.Am 25.6. erkannte er seine langjährige Besucherin nicht und brach den Besuch nach 5 Minuten ab.Die Zusage der sofortigen Verlegung nach Metz wurde nun vage auf die kommende Woche verschoben, unter der zynischerweise gesetzten Bedingung, daß er "auf physischer und psychischer Ebene ausreichend stabil für eine Verlegung" ist.26.6.94Am 27.6. wurde Georges nach Metz verlegt. Seine neue Adresse ist: Georges Cipriani, 27288 M; 1, rue de la Seulhotte; F-57071 Metz Cedex 03.

100000 demonstrierten in Frankfurt

für "eine politische und demokratische

Lösung der kurdischen Frage"

Fast 100000 Menschen beteiligten sich nach Schätzungen der Veranstalter am 25. Juni in Frankfurt an der erfolgreichen Großdemonstration "für eine politische und demokratische Lösung der kurdischen Frage". Sie unterstrichen damit zugleich ihre ungebrochene Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes und ihren Protest gegen die umdemokratischen Verbote kurdischer Vereine und Organisationen durch die Bundesregierung. Wir dokumentieren Auszüge aus den Reden von Hans Branscheidt (medico), Hans-Otto Wiebus (IG Medien) und Angelika Graf (SPD).(aus: Kurdistan Rundbrief 14/94)

Hans Branscheidt (medico)vom kurdischen Volk ist zu reden, von 40 Millionen Menschen im Nahen Osten, dem viertgrößten Volk im Nahen Osten, das einer der finstersten Unterdrückung und Degradierung ausgesetzt ist, die die Geschichte aufzuweisen hat: Verbot der eigenen Sprache, Auslöschung der Kultur, Vergewaltigung und Folter.Das haben unter schrecklichen Umständen viele andere Völker auch erfahren, für das kurdische Volk aber kommt hinzu der zweimalig praktizierte Völkermordversuch in neuester Zeit:-`der der Vernichtung durch Giftgas in den Jahren um 1988-`und der aktuelle in Nordwest-Kurdistan (Südost-Türkei), der in Ausmaß und Systematik die Dimension eines Völkermordes erreicht hat.In beiden Fällen ist die Bundesrepublik der Beihilfe zu beschuldigen, die damals chemische Kampfstoffe an den Irak und heute Kriegswaffen an die Türkei liefert.Die Opfer dieser genozidalen Vernichtung werden hier "Terroristen" genannt - und sie werden so bezeichnet, weil die Lautstärke dieser Bezeichnung von der deutschen Schuld ablenken soll.Das wird aber nicht gelingen.International, auch in Deutschland, glauben Presse und Öffentlichkeit zunehmend nicht mehr diesen Behauptungen. Deutlicher wird, wer Schuld und Verantwortung trägt: Während aktuell der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag (Stercken, CDU), erneut als Todeshändler nach Badgad fährt, Saddam die Hände schüttelt, um nach eigenen Worten die alten Geschäfte wieder fortzusetzen, sind es die Kurdinnen und ihre Parteien und Organisationen, die unentwegt mit großer moralischer Kraft friedliche und demokratische Lösungsvorschläge entwickeln.Das kurdische Volk ist gegen Gewalt und Krieg. Es hat Gewalt und Krieg zu spüren bekommen und weiß, worum es dabei geht. Es hat den Krieg nicht erfunden - ganz andere sind dessen Urheber.Werden die Ursachen des Krieges und der Akt des Völkermordes beendet, wollen alle Kurdinnen und Kurden das tun, was sie vor allem am sehnsüchtigsten erhoffen: in Frieden mit anderen Völkern leben.Beendigung von Krieg und Terror in Kurdistan, nichts ist einfacher, nichts leichter, nichts wollen die Kurden mehr - wenn man sie in Frieden läßt.Wenn man sie anerkennt, respektiert, wenn ihre demokratischen Forderungen bedacht werden, wenn sie frei leben können.Deshalb erwarten wir von den Staaten der EU und den USA die Einstellung jedweder militärischen und wirtschaftlichen Unterstützung für die Türkei, bis diese den eigenen und internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen entspricht.Bis dahin allerdings gehört die verantwortliche türkische Regierung auf die Anklagebank und muß international geächtet werden.Wir fordern zudem die nationalen Strafverfolgungsbehörden auf, gegen jene zu ermitteln, die im Verdacht stehen, sich durch Unterstützung des Krieges in Kurdistan der Verbrechen im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht zu haben.Alle, die heute hier versammelt sich, sind sich einig in der Forderung:FRIEDEN UND DEMOKRATIE UND SELBSTBESTIMMUNG IN KURDISTAN!

Hans-Otto Wiebus (IG Medien)Bundesinnenminister Kanther und sein Vorgesetzter, Kanzler Kohl, machten sich mit dem Verbot der PKK und vieler kurdischer Vereine zum Helfershelfer der Regierung in Ankara. Sie machten sich zum Helfershelfer eines Regimes, das vom Generalstab der türkischen Armee gesteuert wird. Sie machten sich zum Helfershelfer eines Regimes, unter dessen Verantwortung gemordet, gefoltert und willkürlich verhaftet wird. Und sie machten sich zum Helfershelfer der rechtsextremistischen und faschistischen Gruppen in der Bundesrepublik. Denn was anderes als Ausländerfeindlichkeit ist es, wenn alle hier lebenden Kurdinnen und Kurden geradezu kriminalisiert werden? Was anderes als Ausländerfeindlichkeit der schlimmsten Sorte ist es, durch demonstrative Abschiebungen Stimmung zu machen? Und ist es nicht gerade rassistisch, die Kulturvereine einer nationalen Minderheit in der Bundesrepublik fast vollständig zu verbieten? Natürlich können und müssen die fortschrittlichen Kräfte in der Bundesrepublik sich gegen die Politik der türkischen und bundesdeutschen Regierung wenden, ihr die richtige Politik entgegensetzen. Die Forderungen sind einfach und klar: keine Waffenhilfe an die Türkei, keine Finanzhilfe an die Türkei, Schluß mit Mord, Folter und Verhaftungen. Aber noch ist nicht überall ausreichend Klarheit über die enge Verflechtung der türkischen und der deutschen Politik. Auch nicht in der Gewerkschaftsbewegung. Aber hier sind gute Ansätze zu beobachten. Und im übrigen: Wo anders als innerhalb der Arbeiterbewegung könnten denn diese Ansätze entstehen, um gemeinsam gegen diejenigen vorzugehen, die menschenverachtende Feldzüge führen oder sie unterstützen. Und gemeinsam heißt selbstverständlich: deutsche, kurdische und türkische Kolleginnen und Kollegen zusammen. Die Demonstration heute ist ein wichtiger Schritt. Weitere müssen und werden folgen. Es lebe die internationale Solidarität. Es lebe das freie Kurdistan!

Angelika Graf (SPD-MdL, By)Diese Demonstration heute ist ein ermutigendes Zeichen. Ein ermutigendes Zeichen für die Sache der Kurdinnen und Kurden. Und doch ist diese heutige Versammlung nur ein kleiner Schritt, ein winziger Schritt auf dem langen Weg des Leidens des kurdischen Volkes. Auf dem Weg in eine bessere Zukunft. Für diese bessere Zukunft der Kurdinnen und Kurden haben wir uns heute hier versammelt.Und deshalb klagen wir an: den NATO-Partner Türkei, seine Nachbarländer Irak und Iran. Doch dies ist nicht genug.Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, es ist nicht zum ersten Male, daß eine deutsche Regierung einem Völkermord auf türkischem Staatsgebiet zusieht und schweigt und ihren Vorteil daraus zieht. Fast 80 Jahre ist es her, daß ein vermeintlicher Aufstand von Armeniern in der Stadt Van den Startschuß gab zu einem der größten Genozide der Menschheit Am Ende waren 1,5 Millionen Armenier vertrieben und ermordet Deutsche Konsulate schickten Berichte über die Massaker nach Berlin, doch die deutsche Regierung in Berlin schwieg und lieferte die Waffen es gibt heute einen großen Unterschied zu damals: vor fast 80 Jahren gelang es der deutschen Regierung, daß Informationen über den Völkermord auf türkischem Staatsgebiet nicht an die breite Öffentlichkeit gelangten. Und dies ist der Unterschied: heute kann es jeder in Deutschland lesen und hören und sehen: dank mutiger Journalisten wissen wir von den bombardierten Dörfern, zerstörter Landwirtschaft, mißhandelten Frauen und Kindern, zu Tode gefolterten Menschenrechtlern, ermordeten kurdischen Politikern Wir wissen von dem Versuch des Völkermords an den Kurden. Wir wissen vom Einsatz deutscher Waffensysteme. Wir wissen von der deutschen Unterstützung der türkischen Armee und Sicherheitskräfte. Wir wissen von dem schmutzigen Krieg in Kurdistan. Deshalb müssen wir handeln.

Perche Silvia ritorni! -

Damit Silvia zurückkehrt

Silvia Baraldini ist eine italienische politische Gefangene in den USA, die eine 43jährige Haftstrafe wegen RICO (das amerikanische Pendant zum @129a) verbüßt, u.a. wurde sie verurteilt wegen der Befreiung von Assata Shakur (Black Liberation Army, Assata lebt heute auf Cuba) sowie einer Reihe weiterer politischer Aktivitäten und Gesetzesübertretungen (Aussageverweigerung in bezug auf die MLN Puerto Ricos vor einer Grand Jury).Silvia Baraldini ist seit 25 Jahren in den Bereichen Antirassismus, Antimilitarismus und Feminismus aktiv und sitzt für ihre Überzeugung seit mittlerweile 12 Jahren in amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen. Sowohl in den USA als auch in Italien gibt es Gruppen, die versuchen, eine Öffentlichkeit für Silvia herzustellen, mit dem Ziel, die USA zu einer Rücküberführung (Repatriation) von Silvia nach Italien zu zwingen.Auf der Grundlage der Straßburger Konvention, die sowohl die USA als auch Italien unterzeichnet haben und die u.a. die Repatriation der/des Gefangenen in das jeweilige Heimatland regelt, hat Italien aufgrund des öffentlichen Drucks im eigenen Land bisher zwei Rücküberführungsanträge an die USA gestellt, die jedoch von der damaligen Bush-Administration abgelehnt wurden. Ein dritter Antrag versandet derzeit in den Mühlen der Bürokratie.Seit nunmehr 12 Jahren sitzt Silvia im Knast, zum Teil unter Sonderhaftbedingungen, wie etwa einer zweijährigen Totalisolation. Sie zog sich Gebärmutterkrebs zu, weswegen sie zweimal operiert werden mußte. Derzeit befindet sie sich im FCI (Federal Correctional Institution) Marianna, einem Frauenhochsicherheitsknast innerhalb des Männerknastes Marianna in Florida.In einem Brief, der zum diesjährigen Frauentag im Il manifesto (vom 8.3.94) abgedruckt wurde, beschreibt sie ihre persönliche Situation unter den Knastbedingungen und ihre Arbeit im Knast. Wir dokumentieren die Übersetzung ihres Briefes in der Hoffnung, daß wir damit eine größere Öffentlichkeit auf das Schicksal von Silvia aufmerksam machen können.In diesem Sinne: Freiheit für Silvia Baraldini, Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Silvia Baraldini: Aids,Frauen sind doppelt GefangeneIch ergreife diese Gelegenheit des 8. März, dem internationalen Tag der Frauen, um Euch allen direkt zu danken.Alle Formen der Unterstützung und die Demonstrationen der Solidarität, die mir in diesem letzten Jahr in ganz Italien in Form von Briefen, Karten, Botschaften der Ermutigung, Treffen und Versammlungen zukamen, Konzerte, Platten, sportliche Veranstaltungen und Marathons, haben alle dazu gedient, mir das Herz zu erleichtern. Sie haben dazu geführt, in mir das Ziel wachzuhalten, dank Eurer Hilfe nach Italien rücküberführt zu werden.Dies alles spielte eine lebenswichtige Rolle für mich.1993 ist für mich ein sehr schwieriges Jahr gewesen: nicht etwa, weil etwas Außergewöhnliches geschehen wäre, sondern weil die 11;/2 Jahre Gefangenschaft schwer auf mir gelastet haben und es mir immer schwerer gefallen ist, die Bedingungen zu akzeptieren, die mit der eingeschränkten Lebensweise des alltäglichen Lebens verbunden sind, in dem ich mich in diesem Mikrokosmos der Isolierung und wiederholenden Handlungen im Knast Marianna bewegen muß.Ich habe die Befürchtung gehabt, nicht mehr die Fähigkeit zu haben, vorwärts zu gehen. Meine Reaktionsfähigkeit ist weniger geworden. Ich habe eine immer größer werdende Unruhe gespürt, meine Geduld wurde immer geringer: Ich habe den Eindruck gehabt, die Fähigkeit zu verlieren, mich weiterhin in dieser Lage zu bewegen.In der Konsequenz ist 1993 ein Jahr gewesen, das meinerseits ein konstantes und hohes Maß an innerer Disziplin gefordert hat, um mich irgendeinem äußeren Ziel widmen zu können, das außerhalb meines persönlichen Dilemmas liegt.Ich habe mein Ziel erreicht, innerhalb der Knastanstalt mit einer Gruppe Gefangener mit Aids zu arbeiten, wo ich versuche, mit ihnen eine Stimmung zu schaffen, in der wir der Stigmatisierung entgegenwirken und der Panik vor einer epidemieartigen Ansteckung durch Aids. Die Aktivität der Gruppe besteht im Kampf innerhalb der Gemeinschaft, damit die Kranken geheilt werden und das Maximum an ihnen gebührender Aufmerksamkeit erhalten.Meine Arbeit und meine Beziehung zu den seropositiven Gefangenen dient dazu, mir die Motivation zu geben, unter den Bedingungen des tagtäglichen Gefängnisregimes fortzufahren und nicht die Kontrolle über meine Existenz in der Isolation hinter Gittern zu verlieren.In den USA hat Aids fatale Konsequenzen für afroamerikanische und lateinamerikanische gefangene Frauen.Diejenigen, die im Gefängnis seropositiv sind, und ihre Anzahl wird immer größer, brauchen viel Aufmerksamkeit und Pflege, weil ihr Recht auf Leben in Gefahr gerät.Wer sich entscheidet, sich dieser Arbeit hier zu widmen, führt einen Kampf zwischen zwei Fronten: die Konsequenzen, die sich unmittelbar aus der Krankheit ergeben, und der Versuch, zu erreichen, daß den betroffenen Frauen die Möglichkeit gegeben wird, ihre eigene Sexualität zu bestimmen. Für die Frauen existiert jedenfalls eine direkte Verbindung zwischen den Bedingungen ihres minderwertigen sozialen und ökonomischen Status und dem Virus Aids.Heute, am 8. März, haben sich die Frauen noch einmal versammelt, um die bis jetzt erreichten Ziele zusammen zu feiern und sich die noch zu führenden und zu gewinnenden Kämpfe vor Augen zu halten.Ich schließe mich Euch an mit all meiner wiedererlangten Einsatzbereitschaft und meiner Solidarität.Um zum Ende zu kommen, will ich meine Situation schildern: Ich bin von meinem amerikanischen Rechtsanwalt informiert worden, daß die Regierung der Vereinigten Staaten in den kommenden Monaten eine Entscheidung über meinen Fall treffen wird. Sie wird entscheiden, ob sie der Nachfrage bezüglich meiner Rücküberführung nachkommen werden oder nicht.Wenn sich die amerikanische Regierung gegen die Überführung entscheiden wird (das wäre die dritte Weigerung), dann könnte eine solche Anfrage in den nächsten zwei Jahren nicht mehr erneut gestellt werden. Dies ist also ein sehr entscheidender Moment. Es kann in meinem Fall einen Wendepunkt bedeuten.Für ein positives Ergebnis ist also die höchste Entschlossenheit beim Handeln erforderlich.In den USA wurde 1993 bei vielen politischen Gefangenen die Freilassung abgelehnt: Leonard Peltier, Geronimo Pratt, Sundiata Acoli, obwohl die Anschuldigungen gegen sie dubios sind und trotz des Drucks und der Unterstützung der Organisationen, die sich für die Verteidigung und den Schutz der Menschenrechte auf nationaler Ebene eingesetzt haben.Die Gerechtigkeit für die politischen Gefangenen ist noch ein sehr weit entferntes Ziel.Schreibt ihr!Silvia Baraldini, I 05125-054, FCI Marianna, PMB 7007, Shawnee Unit, Marianna, FL 32446, USA.aus: ZECK - Das Info aus der Flora Nr.27

Redakteurin des InfosfreigesprochenStaatsanwalt beantragte FreispruchVernichtung als psychischeim Rahmen des GrundgesetzesSo etwas habe ich noch nie vorher erlebt: Da erhebt der Staatsanwalt erst Anklage wegen @90a, weil "Deutschland beleidigt" worden sei, setzt sich, hört mehr oder weniger gelangweilt der ausführlichen Erklärung der Angeklagten Jeannette Hülbig zu - und steht dann wieder auf, um Freispruch zu verlangen. Der Richter, der den Freispruch bereits "im Raume schweben gesehen" haben will, ist äußerst ungehalten darüber, daß der Rechtsanwalt der Angeklagten, Dieter Magsam, dennoch ein paar Ausführungen macht, weil für diesen die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit nämlich nicht erst im Falle einer Verurteilung, sondern bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben ist.16 Verfahren gegen das Angehörigen Info seit dessen Ersterscheinen als Hungerstreik Info 1989 - die meisten "eingestellt". So etwas hinterläßt Spuren in den Köpfen derer, die für Veröffentlichungen verantwortlich zeichnen. Das permanente Damoklesschwert einer Verurteilung über dem Kopf verformt sich zur "Schere im Kopf". Der Richter mit dem bezeichnenden Namen Nix wollte das alles eher locker angehen. Er klopfte Sprüche, als wolle er sich in einer Jugendorganisation als Jugendfähiger bewerben, und sprach - nach einer ausführlichen Belehrung der Angeklagten - mitfühlend vom "redaktionellen Restrisiko", dem sie "leider" auch weiterhin ausgesetzt bleibe.Auf Drängen der Bundesanwaltschaft, genauer des Herrn Morre, hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Im Angehörigen Info 124 hatten die Angehörigen geschrieben: "Die Ermordung von Wolfgang ist Teil des gleichen staatlichen Programms, das seit jetzt dreiundzwanzig Jahren auch gegen die politischen Gefangenen durchgeführt wird." "Das Ziel des Staates ist die Vernichtung der Gefangenen: entweder sie sind bereit zu kapitulieren, oder sie sollen nie wieder frei sein." Der Hamburger Staatsanwalt plädierte dann auf Freispruch, weil die Angeklagte in ihrer Erklärung klargemacht habe, daß mit "Vernichtung" ja nicht die "physische Vernichtung, sondern (auch) die psychische gemeint" sei. (Das "auch" muß ich deshalb in Klammern setzen, weil es wohl eher eine Freudsche Fehlleistung des Herrn Staatsanwalts und eigentlich nicht so gemeint war.) Vernichtungshaft als "psychische Vernichtung" anzuprangern, das sei im Rahmen des Grundgesetzes noch erlaubt, und was den Tod von Wolfgang Grams angehe - da sei auch eine große Grauzone und "Mord" durchaus in der öffentlichen Diskussion. Darum sei's aber auch nie gegangen. Seltsam, seltsam!Der Richter wollte aber offensichtlich den Steuerzahler nicht ganz "umsonst" diesen Prozeß finanziert haben lassen. Als er das Urteil verkünden wollte und vier ZuschauerInnen ihm partout keinen Respekt durch Aufstehen zollen wollten, löste er Alarm aus und ließ sie von einem überdimensionalen uniformierten Aufgebot im Flur festnehmen. Als er sie nach Ende des Prozesses in einem Raum unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu mindestens einem Tag Ordnungshaft verdonnern wollte, war er jedoch wieder zur Freisprechung gezwungen, weil das "Vorführen" und die Verkündung der Ordnungsstrafe außerhalb der Hauptverhandlung nämlich unrechtmäßig sind. Welch Pech für "den Steuerzahler"! Und welch Frust für die Uniformierten, die so richtig schön heiß auf ihre brachiale Interpretation von "Recht und Ordnung" waren! (A.F.)

TermineHamburg. 8.7., 19.30 Uhr, Bad Kleinen - Ist die Selbstmordthese noch zu halten? Ein Forum der jungen Welt an der Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik, mit Rechtsanwalt Thomas Kieseritzky.München. 8.7., 12.00 Uhr, Karlsplatz (Stachus), Kundgebung in der Aktionskette Freiheit für alle politischen Gefangenen.Bremen. 9.7., 10.00 Uhr, besetztes Parzellengebiet (Weidedamm Gärtnerei), "Demonstration für ein selbstbestimmtes Leben auf diesem Planet".Reinwarzhofen. 13.-20.8., Internationales Anti-Nazi-Camp. Weitere Informationen (z.B. über die Kosten und Anmeldung) bei: Jugend gegen Rassismus in Europa, Postfach 300629, 50776 Köln, Tel.: (0221) 811886.

ProzesseProzeß gegen Heidi SchulzDer neue Prozeß gegen Heidi wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart- Stammheim fortgesetzt am 5.7. (da ist Rolf Heißler als Zeuge des Gerichts geladen), 6.7., jeweils 9.00 Uhr.

IrInnenprozeß in CelleDer Prozeß gegen Poilin ÓO'Cathain, Donncha ÓO'Cathain und Padraigh Murray vor dem Oberlandesgericht Celle, Saal 94, Eingang Kanzleistraße, wird fortgesetzt. Die weiteren Prozeßtermine sind am 6.7., 10.15 Uhr; 7.7., 9.00 Uhr; 13.7., 10.15 Uhr; 14.7., 9.00 Uhr; 20.7., 10.15 Uhr; 21.7., 9.00 Uhr (vom 1.8. bis 1.9. sind dann Gerichtsferien).

Prozeß gegen Gunther aus WiesbadenDie Termine im Prozeß gegen Gunther vor dem Landgericht Mainz, Diether- von-Isenburg-Straße, können über das Antirassistische Notruftelefon in Frankfurt, Tel.: (069) 703337, erfragt werden.

N Zeugenladungen und neue ErmittlungsverfahrenN "Ihm ist, als ob es tausend Stäbe gäbe und hinter tausend Stäben keine Welt." Zur Situation von Georges CiprianiN 100000 demonstrierten in Frankfurt für "eine politische und demokratische Lösung der kurdischen Frage"N Perche Silvia ritorni! - Damit Silvia zurückkehrt

Spendet für die gefangenen Kurden!Inzwischen gibt es hier in der BRD wahrscheinlich bereits an die 500 kurdische Gefangene - eine genauere Zahlenangabe haben wir leider nicht. Ihre Familien sind in großer finanzieller Not, u.a. aufgrund notwendiger Anwaltskosten - sie brauchen deshalb dringend Eure Unterstützung!Bitte spendet auf das folgende Rechtshilfekonto unter dem Stichwort "Verbot":Rechtsanwältin Heike Krause, Deutsch-Kurdischer Freundschaftsverein Köln, BfG,BLZ 37010111, Konto-Nr. 1007180300.

Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.

Neues Spendenkontofür Birgit Hogefeld!Da die Nassauische Sparkasse in Wiesbaden das Spendenkonto für Birgit Hogefeld zum 1. Juli gekündigt hat, "weil sie keine Terroristen unterstützen will", mußte ein neues Konto eingerichtet werden:Spendenkonto Birgit, R. Limbach, Ökobank Frankfurt a.M., BLZ 50090100, Konto-Nr. 250228Also ab sofort auf dieses Konto übersen!

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel.: (040)381393, Fax: (040)3898331 (mit Empfängervermerk). Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.