Wie wir bereits berichteten, hat das Heidelberger Infobüro anläßlich des bundesweiten Aktionstages für die Freilassung von Irmgard Möller am 26.2. beim Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Mannheim u.a. eine Resolution eingebracht, mit der die Delegierten aufgefordert wurden, sich für die Freiheit von Irmgard Möller einzusetzen. Diese Resolution wurde mit Applaus begrüßt und per Akklamation verabschiedet. Wir dokumentieren ihren Wortlaut:

Heute, am bundesweiten Aktionstag für die Freilassung von Irmgard Möller, fordern wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesparteitags von Bündnis 90/Die Grünen in Mannheim ebenfalls die sofortige und bedingungslose Freilassung von Irmgard Möller.Irmgard Möller sitzt seit nunmehr 22 Jahren in Haft und ist damit die am längsten inhaftierte Frau in der BRD. Außerdem ist sie weltweit die einzige Gefangene, die noch wegen Aktionen gegen den Vietnamkrieg in Haft ist.Zur Zeit läuft ein zweites Anhörungsverfahren, in dem entschieden wird, ob Irmgard Möller freigelassen wird. Ihr gesundheitlicher Zustand ist nach so langer Haftzeit, die sie mehrere Jahre in Einzelisolation verbrachte, stark angegriffen. Es ist höchste Zeit, daß Irmgard Möller freigelassen wird.Wir unterstreichen nochmals unsere Forderung: sofortige und bedingungslose Freilassung von Irmgard Möller.Bündnis 90/Die Grünen, Mannheim, 26.2.94

14 Gefangeneim HochsicherheitstraktBielefeld im HungerstreikBrackwede, 9.3.1994Hallo ,melde mich wieder mal aus dem "Irrenhaus Brackwede I" und habe leider auch dieses Mal keine guten Neuigkeiten zu berichten, eher das Gegenteil.Seit heute befinden sich hier im Hochsicherheitstrakt vierzehn Gefangene im Hungerstreik, wegen ungerechter Bestrafung und weil wir verlegt werden wollen.Der Vorfall, der zur unrechten Bestrafung führte, ereignete sich am 1. März während der Freistunde (Hofgang), als die zwei B. die Freistunde zehn Minuten zu früh abbrechen lassen wollten.Da uns nur diese eine Stunde Bewegung im Freien am Tag zugestanden wird, wollen wir diese natürlich auch bis zur letzten Minute auskosten, ich und auch andere Gefangene sagten den B., daß sie zehn Minuten zu früh abbrechen würden.Der eine B. fing direkt zu toben an und schrie herum, "daß er immer noch bestimmen würde, wann der Hofgang zu Ende sei", sollten wir seiner Aufforderung nicht schnellstens nachkommen, würden wir uns der Meuterei schuldig machen.Ich sagte dem B., daß es mir egal sei, was er da schreit, Tatsache sei, daß uns noch zehn Minuten Freistunde zustehen würden, auch andere Gefangene machten den B. darauf aufmerksam, daß er zu früh abbreche.Einige Mitgefangene hatten beim Ausrücken auf die Uhr geschaut, ich insbesondere, da ich mit Freistundenbeginn mein Lauftraining beginne, und da ich auf Zeit laufe, muß ich auf die Uhr schauen und die Zeit nehmen, um zu wissen, wann ich mit dem Laufen fertig bin.Jedenfalls blieben einige Gefangene auf dem Hof, mehrere waren schon eingerückt, da sie nicht auf die Uhr geschaut hatten, als sie den Fehler bemerkten, konnten nur noch einige wieder rauskommen.Daraufhin kamen einige Minuten später den zwei B. weitere B. zu Hilfe, da diese Alarm gefunkt hatten, nun wurde diskutiert, warum und weshalb wir einrücken sollten oder müßten, wir jedenfalls sind die volle Stunde auf dem Hof geblieben und erst dann eingerückt, alles ohne Gewalt.Am selben Abend wurde für den ganzen Trakt die Freizeit gestrichen, und gegen sämtliche Gefangene, die draußen geblieben waren, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.Gestern bei der Vorführung beim AL (Anstaltsleiter) Dantz wurden dann die Disziplinarstrafen verhängt, sämtliche Einwände von mir und anderen Mitgefangenen wurden von ihm nicht berücksichtigt, wir hätten auch einer falschen Anordnung eines B. Folge zu leisten, später könnten wir uns ja bei ihm darüber beschweren.Ich sagte ihm, daß ich auch in Zukunft gegen unrechte Anordnungen Widerstand leisten würde, schließlich wird die falsche Anordnung durch seinen Spruch auch nicht gerechter.Hierbei möchte ich auch erwähnen, daß einige der vorgeführten Gefangenen gar nicht verstanden haben, warum oder weshalb sie bestraft wurden, sie sind Asylbewerber, die hier auf ihre Abschiebung warten, und verstehen weder Deutsch noch sprechen sie es, bei der Vorführung wurde bei keinem ein Dolmetscher hinzugezogen, einzig bei einem Italiener hat ein Sozialarbeiter vom italienischen Sozialdienst übersetzt.Sechs Gefangene erhielten von Dantz Freizeitsperren zwischen fünf und acht Tagen, da sie jedoch alle Untersuchungsgefangene sind, benötigt Dantz dazu die Zustimmung des Richters, der stimmt jedoch meistens zu.Ich habe trotzdem für alle beim Richter oder Staatsanwalt Beschwerde gegen diese Bestrafung eingereicht und zugleich die Verlegung aus dem Trakt gefordert.Ich bekam von Dantz sieben Tage Arrest verpaßt, außerdem teilte er mir mit, daß er bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Meuterei eingeleitet habe, ich antwortete darauf, daß ich damit leben könne.Der ganze Vorgang erinnert mich irgendwie an die Nazizeit mit den Konzentrationslagern, da waren die eingesperrten Menschen auch nur Nummern und hatten allen Befehlen der B. zu gehorchen, egal wie absurd diese auch waren. Ich bin jedenfalls nicht bereit, ohne Widerstand schwachsinnigen oder falschen Anordnungen nachzukommen, es soll später keiner von den B. sagen können, daß er nur Befehle befolgt habe und sich ja auch keiner dagegen gewehrt habe.Aus Protest gegen die ungerechte Bestrafung sind wir ab heute in den Hungerstreik getreten, aus Solidarität haben sich weitere sieben Gefangene im Trakt dem Hungerstreik angeschlossen.Wir hoffen, mit unserer Aktion die Verlegung einiger Gefangener aus dem Trakt zu erreichen und auch, daß die Disziplinarstrafen zurückgenommen werden.Bei mir wird das jedoch nichts werden, da ich bereits am Freitag in den Arrest gehen muß, werde dagegen jedoch protestieren.Soweit für heute von hier, herzliche und solidarische GrüßeAlfonso Fernandez-Villar

Proteste an: Anstaltsleiter Dantz, JVA Bielefeld-Brackwede I, Umlostr. 100, 33649 Bielefeld, Tel.: (0521) 48960

Berlin, Augsburg, Frankfurt:

Kurden protestieren gegen Newroz-Verbot

Weil bundesdeutsche Behörden ihnen Feiern zum kurdischen Newroz (Frühlings- und Widerstandsfest) verboten haben, haben Kurdinnen und Kurden am vergangenen Wochenende u.a. in Berlin, Augsburg, Wiesbaden und Köln auf der Straße gefeiert und dabei auch gegen die Verbote ihrer Feste protestiert. In Köln, wo etwa 1500 Kurdinnen und Kurden in der Innenstadt zugleich gegen die Behinderungen europäischer Menschenrechtsdelegationen in Kurdistan protestierten, umzingelte die Polizei zeitweise die Demonstration, 21 Personen sollen "vorläufig festgenommen" sein.In Berlin, wo ein Newroz-Fest an der Technischen Universität kurzfristig verboten worden war, sollen sich daraufhin etwa 2000 Demonstranten an der TU versammelt haben, um vor dem Audi-Max ihr Fest zu feiern und gegen das Verbot zu protestieren. Nach Angriffen der Polizei auf die Feiernden kam es zu schweren Auseinandersetzungen.In Augsburg wurden mehr als 7000 Kurdinnen und Kurden bei der Anreise auf der Autobahn von der Polizei gestoppt. Auch hier war ihr Newroz-Fest kurzfristig von den Behörden verboten worden. Daß sich - zumindest im Süden der BRD - hinter der vorgeblichen PKK-Verfolgung mehr und mehr eine allgemeine Verfolgung der gesamten kurdischen Bevölkerungsgruppe entwickelt, dokumentierte die Augsburger Allgemeine unfreiwillig, als sie das Verbot des Newroz-Festes ihrem Leserkreis zu erläutern versuchte: "Der Verdacht, daß der Veranstalter (des geplanten Newroz-Festes, Anm.d.Red.) der PKK nahestand, lag nahe. Das um so mehr, als die Kurden im Neujahrs- ihr Unabhängigkeitsfest sehen."Die bayerische Polizeiführung stellt jetzt als besonders perfide dar, daß unter den nach Augsburg anreisenden Personen zahlreiche Frauen und Kinder waren. Normalerweise ist dies weltweit ein Zeichen, daß die auftretenden Personen friedliche Absichten verfolgen.Die Demonstranten hätten "ganz bewußt die Konfrontation mit der Polizei gesucht", behauptet die bayerische Polizeiführung, die die 7000 anreisenden Kurdinnen und Kurden auf der Autobahn abgefangen und gestoppt hatte und damit die Auseinandersetzungen eröffnet hatte. Insgesamt 17 Kurdinnen und Kurden sollen "wegen schwerer Straftaten" (zu denen es vermutlich nie gekommen wäre, wenn die Behörden die Newroz-Feste nicht verboten hätten) dem Haftrichter vorgeführt worden sein, 516 weitere sollen allein wegen der Auseinandersetzungen in und um Augsburg wegen "Nötigung" und "Landfriedensbruch" angezeigt werden. Am Abend des 21. März meldete die Presse, Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) und CDU-Innenminister Kanther hätten "harte Strafen" und "sofortige Abschiebungen" gegen Kurdinnen und Kurden gefordert.Das "Kurdistan-Informationsbüro" in Köln berichtete noch am Sonntag abend, bei den Angriffen der Polizei auf die Demonstranten in Berlin und Augsburg seien "mehrere hundert Kurden verletzt" worden:"Zu den Auseinandersetzungen kam es, als die deutschen Behörden in Berlin und Augsburg Feierlichkeiten zum traditionell-kulturellen kurdischen Neujahrsfest (Newroz) verboten.Zu dem Newroz-Fest in Augsburg reisten mehr als 7000 Kurden aus allen Richtungen an. Sie wurden kurz vor der Stadteinfahrt durch Polizeiblockaden an der Weiterfahrt gehindert. Daraufhin feierte die Menge das Fest auf den vier Autobahnen, die zu der Stadt führen. Die Polizei griff in die feiernde Menge ein und löste so die Auseinandersetzungen aus Ein Verbot des kurdischen Neujahrsfestes in Deutschland kommt einer Unterstützung der Repressionspolitik des türkischen Staates gegen das kurdische Volk gleich. Es entspricht nicht den demokratischen Grundprinzipien Deutschlands, ein jahrhundertealtes Kultur-Fest einer Volksgruppe zu verbieten.Damit verstößt Deutschland auch gegen internationale Minderheiten- und Menschenrechtsabkommen des Europarats, der KSZE und der UNO."Auch in Frankfurt und Wiesbaden; kam es zu Auseinandersetzungen. In Hamburg dagegen fand das dortige Newroz-Fest ohne Störungen und demzufolge auch ohne Auseinandersetzungen mit der Polizei statt.Quellen: Süddeutsche Zeitung, Kölner Stadt-Anzeiger, Augsburger Allgemeine, 21.3.94; Pressemitteilung des Kurdistan-Informationsbüros Köln vom 20.3. - aus: Politische Berichte 6/941`Am S-Bahnhof Wiesbaden-Ost hinderte die Polizei zahlreiche Kurdinnen und Kurden daran, an einer Demonstration und der Newroz-Feier teilzunehmen. Ein Nahverkehrszug und eine S-Bahn wurden zu diesem Zweck angehalten, unter Schlagstock- und Hundeeinsatz wurden die Menschen - nachdem zuerst andere Fahrgäste, die "nicht zum Demo-Klientel gehören", zum Aus- und Umsteigen in Ersatzbusse aufgefordert waren - aus den Waggons gestoßen. Es gab zahlreiche Festnahmen und aufgrund der schweren Mißhandlungen ebenfalls zahlreiche Verletzte. (d.Red., nach einer Presseerklärung des Notruf- und Infotelefons Frankfurt)

Türkei behindertDelegationennach KurdistanAm Abend des 21. März erhielten wir diese letzte Meldung von einer der bundesdeutschen Delegationen in Kurdistan:"Seit Montag, den 21.3., befinden sich die Delegationen aus Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Reutlingen mit dem Bus auf dem Weg von Istanbul nach Diyarbakir, um trotz massiver Behinderungen durch türkisches Militär und Polizei den Ablauf des kurdischen Neujahrsfestes "Newroz" und die am 27.3.94 stattfindenden Kommunalwahlen zu beobachten.Die Übergriffe gegen die Delegationsteilnehmer auf dem Flughafen in Van (Kurdistan) sowie die drohende Verhaftung einzelner Delegationsmitglieder (insbesondere der Dolmetscher) lassen das Schlimmste befürchten.Die Delegation aus Hamburg wurde z.B. festgenommen, nachdem sie sich weigerte, den Dolmetscher der Delegation dem türkischen Militär auszuliefern. Der Dolmetscher und zwei weitere Delegationsmitglieder sind nun seit dem 21.3. nach wie vor in Haft. Weitere fünf Delegationsmitglieder sind ebenfalls nach massiven Behinderungen wieder auf dem Weg nach Kurdistan.Wie zu befürchten war, geht das türkische Militär während der Neujahrsfeiern mit terroristischen Maßnahmen gegen die kurdische Bevölkerung vor. Cizre ist seit zwei Tagen unter Mörserbeschuß, die Bevölkerung flieht aus der Stadt. Die Delegationen aus Hamm und Freiburg, die sich dort befinden, dürfen die Stadt nicht verlassen und unterstehen der völligen Kontrolle des Militärs. Wie auch bei den anderen Delegationen wird jeder Versuch der Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung vom Militär unterbunden.Trotzdem findet das Neujahrsfest statt. In Diyarbakir gingen ca. 50000 Menschen auf die Straße. Sie wurden vom Militär angegriffen. Insgesamt wurden bis Montag nachmittag 18 Dörfer angegriffen und zwei Menschen erschossen. Dabei werden wie im letzten Jahr deutsche Waffen gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt."aus: Politische Berichte 6/94

Berlin: AntifaschistInnen weiter in Haft

Die Mitte November festgenommenen fünf AntifaschistInnen sind immer noch in Haft. Ihnen wird vorgeworfen, am 4. April 1992 ein Treffen von führenden Faschisten in Neukölln überfallen und dort einen faschistischen Funktionär ermordet sowie einen weiteren schwer verletzt zu haben. Festgenommen wurden bekannte AntifaschistInnen, die öffentlich gegen Rassismus, gegen Nazis und gegen die zunehmende Entrechtung aufgetreten sind. Sie sind aufgestanden für eine selbständige Organisierung der in Deutschland lebenden EmigrantInnen und Flüchtlinge gegen die herrschenden Zustände in diesem Land.Die zu Anfang verfügten Sonderhaftbedingungen für die inhaftierte 22jährige Kurdin Fatma sind mittlerweile aufgehoben, bei Besuchen ist es jedoch immer noch verboten, sie anzufassen. Die Haftbedingungen der anderen Gefangenen, bis auf Erkan, haben sich normalisiert - soweit man im Knast von so etwas reden kann. Erkan ist von der berüchtigten PN der JVA Tegel auf die geschlossene Abteilung der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verlegt worden. Es geht ihm nach wie vor schlecht, und wir hoffen, daß die Verlegung seine Situation etwas verbessert.Von Bahrettin ist uns nun bekannt, daß er die anderen Inhaftierten schwer belastet hat. Wir haben an seinem unsolidarischen Verhalten massive Kritik. Für uns stellt sich jetzt die Frage, wie er mit diesen Aussagen weiter umgeht, d.h. inwieweit er in der Lage ist, sich damit selbstkritisch auseinanderzusetzen. Solange nicht geklärt ist, wie er sich den anderen Inhaftierten in Zukunft und beim Prozeß gegenüber verhält, werden wir ihn nicht verurteilen und ihm die Möglichkeit zur Veränderung seines Verhaltens offen lassen.Die Polizei versucht weiterhin, AntifaschistInnen festzunehmen, und schnüffelt herum. Die Ermittlungsmethoden der Polizei stehen mittlerweile im Zwielicht, da sie nicht nur versuchen, durch massive Einschüchterung Aussagen zu erlangen, sondern auch Ermittlungsergebnisse an führende Funktionäre der Deutschen Liga (DL) weitergaben.Ein Prozeßtermin ist noch nicht abzusehen, es ist in der bis dahin verbleibenden Zeit notwendig, eine große Unterstützung zu schaffen.

Gefangene freuen sich über Post!Fatma Balamir: Buch-Nr. 950/93/8, JVA Frauen, Fried.-Olbricht-Damm 17Mehmet Ramme, Buch-Nr. 5436/3, UHA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 BerlinAbidin Eraslan, Buch-Nr. 5455/93, UHA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 BerlinErkan Sönmez, Karl-Bonhoeffer- Nervenklinik, Oranienburger Str. 285, 13437 BerlinBahrettin hat durch seinen Anwalt erklären lassen, daß er keine Post haben möchte und auf jede Solidarität von uns verzichten will.aus: Herzschläge - Zeitung gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen Nr. 3

Anti-Atom-Konferenz:Freiheit für Irmgard Möllerund Bernd RößnerBei der bundesweiten Anti-Atom-Frühjahrskonferenz vom 18.-20. März in Gießen befaßte sich eine Arbeitsgruppe mit der Situation der politischen Gefangenen. Die Teilnehmer richteten an die Bundesjustizministerin und den Richter Vilmar beim Landgericht Lübeck die Forderung der sofortigen Freilassung von Irmgard Möller. Ebenso an die Bundesjustizministerin und an den Bundespräsidenten richteten die Teilnehmer die Forderung der sofortigen bedingungslosen Freilassung von Bernd Rößner ohne jede Auflage, keine psychiarischen Zwangsmaßnahmen.Das gesamte Plenum schloß sich diesen Forderungen an.Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Freiheit für Irmgard Möller!

Teil III: Haftbedingungen der

politischen Gefangenen in der BRD

Politische Gefangene waren und sind in der BRD - und dies gilt vor allem für die Gefangenen aus der RAF - von Beginn an besonderen Haftbedingungen unterworfen. Diese Sonderhaftbedingungen beinhalten regelmäßig verschiedene Techniken der Isolation und sensorischen Deprivation; und fallen somit unter die Definition von Folter.

Erklärung über den Schutz vor Folterund andere grausame, unmenschlicheoder erniedrigende BehandlungArt.1`1. Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr begangene Tat zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern 2. Die Folter ist eine verschärfte Form absichtlicher, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.Resolution 3452 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1975+

Vollständige sensorische Isolation in Verbindung mit vollständiger sozialer Isolation kann ohne Zweifel letztendlich die Persönlichkeit zerstören; sie stellt somit eine Form unmenschlicher Behandlung dar, die durch Sicherheitserfordernisse nicht gerechtfertigt werden kann, da das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung in Art.3 der Konvention absolut ist Europäische Menschenrechtskommission (vgl. den Bericht der Kommission zum Antrag 5310/71, "Ireland vs. the United Kingdom", Stellungnahme S.379)=

Weder Kritik und Forderungen von Organisationen wie amnesty international noch zahlreiche öffentliche internationale Kritik haben die politisch Verantwortlichen jemals veranlaßt, diese Haftbedingungen aufzuheben. Während man am Anfang noch versuchte, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen und die tatsächlichen Bedingungen zu leugnen, ging man später dazu über, die de facto rechtswidrige und unmenschliche Praxis zu verrechtlichen und alle, die weiterhin Kritik an diesen Bedingungen übten oder den Behörden nicht genehme Tatsachen öffentlich äußerten, mit Strafverfolgung zu überziehen. Als ein Beispiel des Versuches, von den wahren Tatsachen abzulenken, dokumentieren wir hier zunächst Auszüge aus einer Presseerklärung des damaligen Generalbundesanwaltes Martin vom 22.2.1973, die von allen Tageszeitungen fast vollständig veröffentlicht wurde:

Presseerklärung des Generalbundesanwaltsbeim BundesgerichtshofIn den von der Bundesanwaltschaft gegen Mitglieder der Baader-Meinhof-Gruppe geführten Ermittlungsverfahren befinden sich z.Zt. fünf Personen in Untersuchungshaft. Es handelt sich um die am 1. Juni 1972 festgenommenen Beschuldigten Holger Meins und Jan-Carl Raspe, die am 15. Juni 1972 festgenommenen Beschuldigten Ulrike Meinhof und Gerhard Müller und die am 8. Juli 1972 verhaftete Irmgard Möller. Der ebenfalls am 1. Juni 1972 festgenommene Andreas Baader und die am 7. Juni 1972 ergriffene Gudrun Ensslin sitzen in Strafhaft ein. () Alle Beschuldigten sind nach den richterlichen Haftbefehlen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung drin gend verdächtig. In den Haftbefehlen werden ihnen weiter folgende Straftaten zur Last gelegt: ()Bei diesen Straftaten ist es unrichtig, von politischen Gefangenen zu sprechen.Zweck der Untersuchungshaft ist es, die Flucht der Beschuldigten zu verhindern und der Gefahr vorzubeugen, daß die Ermittlung der Wahrheit durch Vernichtung oder Verfälschung von Beweisen durch Absprachen zwischen Mitbeschuldigten, durch die Einwirkung auf Zeugen u.ä. erschwert wird (Verdunkelungsgefahr). Für die Durchführung des Haftvollzugs haben die zuständigen Justizvollzugsanstalten Anordnungen getroffen, die der zuständige Ermittter des Bundesgerichtshofes gebilligt hat. Die Gefangenen werden in Einzelhaft gehalten. Das entspricht der gesetzlichen Regel des Paragraphen 119 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozeßordnung, die lautet: "Der Verhaftete darf nicht mit anderen Gefangenen in demselben Raum untergebracht werden." Die Gefangenen sind von der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen aussen und unterliegen besonderen Kontrollen. Der Kreis der Besucher ist auf Angehörige und Verteidiger beschränkt. Dasselbe gilt für den Postverkehr. Diese Maßnahmen sind aus Sicherheitsgründen richterlich angenet worden. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluß vom 21. Juli 1972 diese Beschränkungen für die Beschuldigten Baader, Ensslin, Meins und Raspe mit eingehender Begründung bestätigt und insbesondere ausgeführt, es lägen Anhaltspunkte dafür vor, daß Mitglieder der Baade Pläne verfolgten, ihre inhaftierten Gesinnungsgenossen gewaltsam zu befreien.Von einer völligen Isolierung der Gefangenen, die sie seelisch und körperlich übermäßig belastet oder sogar foltert, kann keine Rede sein. Die Gefangenen unterhalten sehr rege briefliche und persönliche Vergen mit ihren Verteidigern. Jedem von ihnen stehen mehrere Verteidiger zur Verfügung. Die Besuche der Rechtsanwälte in den Haftten ziehen sich häufig über mehrere Stunden hin. ()Auch bei Besuchen von Angehörigen verfahren die Justizvollzugsanstalten großzügig. Den inhaftierten Angehörigen der Baader-Meinhof-Gruppe werden lange Besuchszeiten eingeräumt. () Der Beverkehr nahm im einzelnen folgenden Umfang an:Seit ihrer Festnahme bis Anfang 1973 hatten Andreas Baader an 25 Tagen insgesamt 26 Besucher (Es folgt eine genaue Auflung.)Die Kontakte der angeblich von der Außenwelt völlig isolierten Gefangenen sind nicht auf den Besuchsverkehr beschränkt. Die Beschuldigten Meinhof, Müller und Raspe werden mit Rücksicht auf die strenge Einzelhaft häufiger als sonst üblich von Anstaltsbediensteten aufgesucht; die Beschuldigte Meinhof, die bisher in einem nicht belegten Gefängnisflügel untergebracht war, ist inzwischen in einen auch mit anderen Gefangenen belegten Teil der Anstalt verlegt worden; sie konnte auch ein Gespräch mit der Mitbeschuldigten Astrid Proll führen. Die Gefangenen werden laufend ärztlich betreut, von Psychologen und Seelsorgern aufgesucht und erhalten so mannigfache Gelegenheit, zwischenmenschliche Kontakte zu pflegen. Alle Gefangenen können sich durch den Empfang von Rundfunksendungen und durch den Erwerb von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, der durch die Haftanstalten oder die Verteidiger vermittelt wird, informieren und zerstreuen. ()Die ständige ärztliche und psychologische Betreuung stellt sicher, daß die Haftbedingungen der jeweiligen körperlichen und psychischen Lage des einzelnen Gefangenen angepaßt werden. Soweit ärztlicher Rat eine Énderung der Haftbedingungen nahelegt, wird dem, wie schon in der Vergangenheit, unter Berücksichtigung des nicht gering einzuschätzenden Sicherheitsrisikos Rechnung getragen werden. Es liegt jedoch auf der Hand, daß die angestrebte Zusammenlegung mehrerer inhaftierter Mitglieder der Baader-Meinhof-Bande nicht in Frage kommen kann."Karlsruhe, den 22. Februar 1973@

Mit dieser Erklärung, die eine Vielzahl von Verdrehungen, Halb- und Unwahrheiten enthält, versuchte die Bundesanwaltschaft, die Existenz von Isolationshaft und Sonderhaftbedingungen zu leugnen und gleichzeitig zu suggerieren, daß bei derart "gefährlichen" Gefangenen besondere "Sicherungsmaßnahmen" schließlich erforderlich und verständlich seien. Zugleich ist diese Erklärung aber auch eine Dokumentation dafür, daß sich die BAW aufgrund der breiten und vehementen Proteste, die den ersten kollektiven Hungerstreik der Gefangenen begleiteten, doch gezwungen sah, öffentlich Stellung zu nehmen. Für die Halbwahrheiten und Verdrehungen in der Erklärung hier nun ein paar Beispiele:1. Bei der Aufzählung der Besuche heißt es z.B., "Holger Meins an 24 Tagen 25 Besucher". Daß es sich dabei aber um den Zeitraum vom 1. Juni 1972 (Festnahme) bis Februar 1973 handelt, also um fast neun Monate, wird nicht explizit erwähnt. Vielmehr wird suggeriert, Holger Meins habe 24 Tage hintereinander jeweils täglich Besuch gehabt. 2. In der Presseerklärung wird der @119 Abs.1 StPO zitiert: "Der Verhaftete darf nicht mit anderen Gefangenen in demselben Raum untergebracht werden." Unterschlagen wird dabei Satz 2: "Mit anderen Untersuchungsgefangenen darf er in demselben Raum untergebracht werden, wenn er es ausdrücklich schriftlich beantragt." Hier wird also durch das nicht vollständige Zitieren einer gesetzlichen Vorschrift schlicht gelogen. 3. Der Kontakt mit den Verteidigern wird dargestellt als ein besonders großzügig gewährter. Verteidigerbesuche sind jedoch in ihrer Dauer und Häufigkeit nicht nur ohne gesetzliche Einschränkung möglich, sie sind ein Recht des Gefangenen und unverzichtbar notwendig gerade auch im Hinblick auf die Vorbereitung bevorstehender Prozesse. 4. Die Verlegung von Ulrike Meinhof aus dem Kölner Toten Trakt war ein Ergebnis des Hungerstreiks der Gefangenen und zahlreichen Proteste draußen und keine eigene staatliche Initiative. Verschwiegen wird, daß sie in eine nur mit Männern belegte Abteilung verlegt wurde - und allein deswegen schon jeglicher Kontakt zu Mitgefangenen von vornherein ausgeschlossen war. 5. Der häufige Besuch durch Anstaltspersonal ist in Wirklichkeit Teil der Dauerüberwachung, Ausforschung und lückenlosen Kontrolle, teilweise Tag und Nacht. 6. Weder diese "Besuche" noch die wenigen Anwalts- und Angehörigenbesuche noch der Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern (der darüber hinaus der - ebenfalls nicht erwähnten - politischen Zensur unterliegt) heben die Auswirkungen von Isolationshaft auf.Keine zwei Monate, nachdem somit Sonderhaftbedingungen und Isolationshaft geleugnet wurden, bestätigte der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Knoblich am 11.4.1973 eine Verfügung des Leiters der JVA Wittlich zu den Haftbedingungen des Untersuchungsgefangenen Holger Meins:

VerfügungFür die Dauer des Aufenthalts des Untersuchungsgefangenen Holger Meins in den hiesigen Anstalten ordne ich folgendes an:1. Die Außenpforte wird vom Aufschluß bis zum Einschluß mit zwei Bediensteten besetzt. Für die Zeit vom Einschluß bis zum Beginn des Nachtdienstes - wie 2.2. Verstärkung des Nachtdienstes um einen zusätzlichen Bediensteten, der den Bereich () kontrolliert und dabei ständigen Kontakt mit der Außenpforte hält.3. Verschärfte Kontrollen bei Besuchern jeder Art und bei allen Fahrzeugen. Bei Personen, die außerhalb der regulären Bürozeiten Einlaß begehren, ist durch vorherige genaue Vergewisserung die Identität festzustellen, notfalls durch fernmündliche Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle. Das gilt auch für uniformierte Personen.4. a) Besucher des U-Gefangenen Meins - auch Rechtsanwälte - werden nur nach ausdrücklicher Weisung des Inspektors für Sicherheit und Ordnung - falls dieser nicht erreichbar, nach Weisung des Inspektors vom Dienst - zum Besuch zugelassen.b) Die Besuche finden in einem Raum der Verwaltung statt.5. a) Besucher des U-Gefangenen Meins - auch Rechtsanwälte - werden vor der Zulassung zum Besuch einer körperlichen Durchsuchung (Mantel und Jacke ausziehen, Taschen der Kleidung entleeren und Abtasten über der Kleidung) sowie einer Durchsuchung der mitgeführten Behältnisse (Taschen pp.) unterzogen.b) Das Mitbringen von Diktiergeräten, Tongeräten u.ä. zum Besuch wird nicht zugelassen.c) Wegen der Durchsuchung weiblicher Besucher ist vor dem Besuch die Kripo Wittlich zu verständigen.d) Besuche bei dem U-Gefangenen Meins werden nur in Gegenwart von zwei Beamten durchgeführt.e) Bei Besuchen durch Rechtsanwälte ohne Besuchsüberwachung wird der Besuchsraum durch einen bewaffneten Bediensteten abgeschirmt, der vor der Tür des Besuchsraums zu stehen hat.f) Der Gefangene wird unmittelbar nach jedem Besuch im Besuchsraum vom Aufsichtsdienstleiter im Beisein eines weiteren Beamten körperlich durchsucht und neu eingekleidet.6. Während der Bewegung des U-Gefangenen Meins im Freien werden keine Fahrzeuge in die Anstalt eingelassen, die in den Bereich des A-Hofs fahren wollen. Fahrzeuge, die in den übrigen Bereich der Anstalt fahren wollen, werden nur eingelassen, sofern der Fahrer genau bekannt ist. () Beginn und Ende der Freistunde sind der Außenpforte vom Aufsichtsdienstleiter jeweils zu melden.7. Der Untersuchungsgefangene Meins wird auf Abteilung 2, Zelle 51 in strenger Einzelhaft gehalten.8. Die unmittelbar rechts und links und die unter und über der Zelle des U-Gefangenen Meins liegenden Zellen dürfen nicht mit Gefangenen belegt werden.9. Die Zelle des U-Gefangenen ist Tag und Nacht unter doppeltem Verschluß zu halten. Der Riegel wird vom Aufsichtsdienstleiter bzw. in dessen Abwesenheit vom Wachhabenden verwahrt. Die jeweilige Übergabe des Schlüssels ist in einem besonderen Buch zu vermerken. Ein Doppel des Schlüssels wird vom Inspektor für Sicherheit und Ordnung verwahrt.10. Der Gefangene wird nur im Beisein des Aufsichtsdienstleiters in Begleitung eines zweiten Beamten in der Zelle aufgesucht.11. Die Essensausgabe, der Kleidertausch, die Ausgabe von Reinigungsmitteln u.ä. erfolgt ausschließlich durch Anstaltsbedienstete ohne Beisein von Gefangenen.12. Der Abteilungsbedienstete der Abteilung 2 hat die Zelle des U-Gefangenen ständig unter Bewachung zu halten. Sobald irgendein Gefangener (z.B. Flurreiniger) in der Nähe der Zelle des U-Gefangenen beschäftigt ist, muß der Abteilungsbedienstete unmittelbar dabei sein.13. Vorführungen erfolgen nur nach Anweisung oder Genehmigung des Anstaltsleiters, seines Vertreters, des Inspektors für Sicherheit und Ordnung bzw. des Inspektors vom Dienst oder des Aufsichtsdienstleiters.14. Vorführungen innerhalb des Anstaltsgeländes erfolgen nur durch zwei Bedienstete gleichzeitig.15. Einzelspaziergang mit Bewachung durch zwei Bedienstete. Von diesen ist ein Bediensteter bewaffnet. Er hat die Waffe verdeckt zu tragen. Einer der Bediensteten ist mit einem Funkgerät ausgerüstet. Ferner ist zu dieser Zeit bei der Pforte, bei dem Aufsichtsdienstleiter und bei dem Rundgangbediensteten je ein Funkgerät in Betrieb. Der Runddienstete kontrolliert während dieser Zeit den Bereich (). Er hat eine Schußwaffe verdeckt zu tragen.16. Der U-Gefangene ist bei der Bewegung im Freien ab Austritt aus der Zelle bis zu seiner Rückführung zu fesseln.17. Ausschluß von allen Gemeinschaftsveranstaltungen einschließlich Kirchgang.18. Tägliche Zellenkontrolle in Abwesenheit des Gefangenen und Leibesvisitationen.19. In der Zelle dürfen keine gefährlichen Werkzeuge (Scheren, Nagelzangen, Rasierzeug pp.) belassen werden. Wenn sich der Gefangene rasieren will, so ist ihm sein Rasierzeug mit eingespannter Klinge zu übergeben. Zwei Bedienstete haben das Rasieren zu überwachen und das Rasierzeug nach beendeter Rasur wieder einzuziehen und auf Vollständigkeit (Klinge) zu kontrollieren.20. Zum Baden wird der Gefangene von zwei Bediensteten in das Bad der Hausvaterei geführt.21. Der Gefangene trägt Anstaltskleidung, sofern nicht für Einzelfälle etwas anderes angeordnet wird.22. Keine Arbeitszuweisung.23. Bei Gefahr im Verzuge treten die besonderen Anordnungen nach dem Sicherungs- und Alarmplan in Kraft.Wittlich, den 26. März 1973. Der Anstaltsleiter/Derartige Verfügungen über Haftbedingungen (Haftstatute) gab und gibt es auch für alle anderen Gefangenen; sie wurden später zentral von der Bundesanwaltschaft beantragt. Bemerkenswert ist daran nicht die Zuständigkeit der BAW im Einzelfall, sondern die pauschale Regelung von Haftbedingungen für eine bestimmte Gefangenengruppe. Darüber hinaus sind an entsprechenden Beratungen auch andere Institutionen - heute vor allem die "Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" KGT - beteiligt. So hatte amnesty international bereits am 13.2.1979 in einem Schreiben an den damaligen Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel u.a. ausgeführt: "Soweit amnesty international informiert ist, hat Ihre Regierung ein Haftbedingungenkomitee innerhalb des Bundeskriminalamts geschaffen, das (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) an der Ausarbeitung von Vorschlägen zu den Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen politisch motivierter Verbrechen inhaftiert sind, beteiligt ist, die im allgemeinen die Grundlage für die Anordnungen des zuständigen Untersuchungsrichters darstellen, die die Haftbedingungen in jedem individuellen Fall festlegen."(Zwar hat es in den über zwanzig Jahren, in denen solche Bedingungen nunmehr existieren, immer wieder Versprechungen oder kosmetische Veränderungen gegeben, und nicht mehr alle Gefangenen sind heute der Isolationshaft ausgesetzt. Am grundsätzlichen staatlichen Interesse hat sich jedoch nichts geändert. Die meisten Gefangenen sind nach wie vor isoliert, und gerade die Bedingungen, die vom Ermittlungsrichter beim BGH für Birgit Hogefeld angeordnet wurden (siehe u.a. Angehörigen Info 129 und 139), sprechen die gleiche deutliche Sprache wie vor mehr als 20 Jahren.(d.Red.)

Der Kampf der Gefangenen

gegen die Haftbedingungen

Die Gefangenen aus der RAF haben von Anfang an, also seit 1970, die Aufhebung der Isolation gefordert. Sie haben zunächst bis 1975 die Gleichstellung mit allen anderen Gefangenen verlangt. Die entsprechenden Anträge und Rechtsmittel der Anwälte wurden jedoch stets abgelehnt. So versuchten die Gefangenen - unterstützt vor allem von ihren Anwälten, Angehörigen und Freunden -, ihre Forderung durch Hungerstreiks durchzusetzen. Neben verschiedenen Aktionen und Hungerstreiks einzelner führten die Gefangenen insbesondere bis heute zehn kollektive Hunger- (und teilweise Durst-)Streiks durch, mit denen sie unter Einsatz ihres Lebens versuchten, in der Gefangenschaft als politische Menschen zu überleben und hierfür die notwendigen Bedingungen zu erkämpfen. Zwei Gefangenen, Holger Meins 1974 und Sigurd Debus 1981, kostete dieser Kampf das Leben. Irmgard Möller hat - bedingt durch ihre nunmehr fast 22jährige Gefangenschaft - als einzige der Gefangenen an allen kollektiven Hungerstreiks teilgenommen.

1. Hungerstreik 17.1.73Vierzig Gefangene treten in den Hungerstreik und fordern die Aufhebung der Isolation, namentlich die sofortige Verlegung von Ulrike Meinhof aus dem Toten Trakt in Köln-Ossendorf, in dem sie seit ihrer Verhaftung am 15.6.72 total sozial- und geräuschisoliert ist. Zunächst versucht die Justiz, den Hungerstreik durch Wasserentzug bei verschiedenen Gefangenen zu brechen; dies gelingt jedoch nicht. Am 9.2.73 wird Ulrike Meinhof in eine Einzelzelle in der Männerabteilung von Köln-Ossendorf verlegt. Daraufhin brechen die Gefangenen am 12.2.73 den Hungerstreik ab.

2. Hungerstreik 8.5.1973Achtzig Gefangene fordern: "Gleichstellung der politischen Gefangenen mit allen anderen Gefangenen und freie politische Information für alle Gefangenen - auch aus außerparlamentarischen Medien!"). Wiederum wird zunächst versucht, mit Wasserentzug bei einzelnen Gefangenen, Verbot des Hofgangs, Einkaufssperre usw. den Hungerstreik zu brechen. Nachdem Gerichte bei zwei Gefangenen die Aufhebung der Isolation anordnen, wird der Hungerstreik am 29.6.73 beendet.

3. Hungerstreik 13.9.1974Über vierzig Gefangene wenden sich erneut gegen Isolation, Toten Trakt, Verteidigerbesuche mit Trennscheibe, Psychiatrisierungsversuche, Zellenrazzien und weitere Terrorisierung. In ihrer Hungerstreikerklärung sagen sie u.a.: "Der Hungerstreik ist in der Isolation unsere einzige Möglichkeit zu kollektivem Widerstand gegen die Counterstrategie des Imperialismus, gefangene Revolutionäre und Gefangene, die im Gefängnis angefangen haben, sich organisiert zu wehren, psychisch und physisch, das heißt politisch zu vernichten "& Erstmals antwortet die Justiz auf einen Hungerstreik nicht nur mit der üblichen Repression und Trinkwasserentzug, sondern darüber hinaus mit brutaler Zwangsernährung. Während dieses Hungerstreiks stirbt Holger Meins am 9.11.74. Am 17.12.74 fordern die im Hungerstreik befindlichen Gefangenen die "Konzentration aller politischen Gefangenen in einer Anstalt bei Aufhebung der Isolation untereinander"%. Am 5.2.75 brechen die Gefangenen den Hungerstreik ab, nachdem sie dazu in einer Erklärung der RAF aufgefordert wurden.;*

4. Hungerstreik 29.3.1977Die Gefangenen fordern "für die Gefangenen aus den antiimperialistischen Widerstandsgruppen, die in der Bundesrepublik kämpfen, eine Behandlung, die den Mindestgarantien der Genfer Konvention von 1949 entspricht, im besonderen Art. 3, Art. 4, Art. 13, Art. 17 und Art. 130";;. Sie fordern konkret die Abschaffung der Isolation in den Gefängnissen der Bundesrepublik und die Untersuchung des Todes von Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof durch eine internationale Untersuchungskommission. Ende April sind insgesamt fast einhundert Gefangene im Hungerstreik. Der Ermittlungsrichter am BGH ordnet Zwangsernährung an. Für Gudrun Ensslin besteht Lebensgefahr. Nachdem sich die Érzte weigern, in Stuttgart-Stammheim weitere Zwangsernährungen durchzuführen, werden schließlich Zusagen gemacht. So wird in Stuttgart-Stammheim im Juni 1977 eine Gruppe gebildet. Hierzu werden Wolfgang Beer, Helmut Pohl und Werner Hoppe von Hamburg nach Stuttgart verlegt, wo bereits Gudrun Ensslin, Andreas Baader, Irmgard Möller, Ingrid Schubert und Jan-Carl Raspe im dortigen Sicherheitstrakt untergebracht sind. Die Gefangenen brechen daraufhin den Hungerstreik am 30.4.77 ab.Bereits am 8.8.77 wird die Gruppe jedoch unter einem Vorwand zerschlagen, und die Gefangenen werden wieder voneinander isoliert. Hiergegen richtet sich der

5. Hungerstreik 10.8.1977,der jedoch am 2.9.77 unterbrochen wird, weil, so die Gefangenen, "die Situation total verhärtet ist und in den Behörden von oben nach unten die Linie durchgesetzt wurde, nach den Anschlägen gegen die Bundesanwaltschaft und Ponto an den Gefangenen ein Exempel zu statuieren";+.

Im 6. Hungerstreik März/April 1978versuchen die isolierten Gefangenen erneut, die Isolation aufzubrechen.

7. Hungerstreik 20.4.1979Mitte Mai beteiligen sich siebenundvierzig, im Juni schon über siebzig Gefangene am Hungerstreik. Sie fordern:"Abschaffung der Isolationsbunker;- ein Haftstatut, das den Mindestgarantien der Genfer Konvention und der internationalen Menschenrechtsdeklaration entspricht, für die Gefangenen aus den antiimperialistischen Gruppen;- Zusammenlegung dieser Gefangenen zu interaktionsfähigen Gruppen nach den Forderungen der medizinischen Gutachter;- Freilassung von Günter Sonnenberg, der infolge seiner Kopfverletzung haftunfähig ist;- Überwachung der Haftbedingungen durch internationale humanitäre Gremien/Organisationen.";=Der Hungerstreik wird am 26.6.79 unterbrochen, um "die Ergebnisse der Verhandlungen der von uns beauftragten internationalen Kommission sowie die zwischen amnesty international und dem Bundesjustizministerium geführten Verhandlungen";@ abzuwarten.

8. Hungerstreik 2.2.1981Da die Gefangenen den unterbrochenen Hungerstreik von 1979 wiederaufnahmen, sind ihre Forderungen im wesentlichen dieselben. Wiederum reagiert die Justiz mit Zwangsernährung und Repression. In der Nacht vom 15. auf den 16.4.81 handeln schließlich ein Vermittler der Bundesregierung und ein Rechtsanwalt die Zusicherung aus: kein Gefangener bleibt allein. Daraufhin wird der Hungerstreik - für mehrere Gefangene besteht akute Lebensgefahr - am 16.4.81 abgebrochen. Am Tag vorher stirbt im Hamburger Knastkrankenhaus Sigurd Debus, der seit dem 10.2.81 im Hungerstreik war und seit dem 16.3. zwangsernährt wurde. Er war zuvor bereits neun Tage ohne Bewußtsein. Erst am 16.4. wird sein Tod festgestellt. In einem Bericht zum Hungerstreik und zum Tod von Sigurd Debus schreibt Rechtsanwalt Michael Nitschke u.a.:"Aus dem Obduktionsbefund ergibt sich, daß S.D. bereits am 15.4.1981 klinisch tot war (Nullinie EEG). Es besteht der begründete Verdacht, daß die verzögerte Feststellung und Mitteilung des Todes von S.D. an die Öffentlichkeit auf Veranlassung staatlicher Stellen und in der Absicht erfolgte, den Abbruch des HS (Hungerstreiks) der Gefangenen aus der RAF in Verbindung zu bringen mit dem Tod von S.D. und nicht mit der Erfüllung von Forderungen.Nach den bisher vorliegenden Obduktionsergebnissen und fachärztlichen Gutachten wurde der Tod von S.D. durch "Absterben von Hirngewebe mit Hirnblutungen und stark erhöhtem Hirndruck" verursacht. Wodurch dieser Befund hervorgerufen worden ist, steht gutachterlich noch nicht mit endgültiger Sicherheit fest. ()Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß die Zwangsernährung im ZKH des UG (Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses) den Tod von S.D. bewirkt hat. Fest steht, daß S.D. nicht verhungert ist und zu keinem Zeitpunkt bei ihm eine lebensgefährdende körperliche Mangelsituation infolge der Verweigerung der Nahrungsaufnahme vorlag. Fest steht auch, daß es zum Zeitpunkt der Verlegung von S.D. in das AK (Allgemeine Krankenhaus) Barmbek am 6.4.1981 für S.D. keine Überlebenschance mehr gab, die für den Tod entscheidende Gesundheitsverschlechterung vielmehr bereits während der Zwangsernährung im UG Hamburg erfolgte.";/

9. Hungerstreik 4.12.1984Insgesamt 35 Gefangene beginnen wiederum einen Hungerstreik und fordern in ihrer Erklärung "Haftbedingungen, wie sie in den Genfer Konventionen als Mindestgarantien gegen Folter und Vernichtung für Kriegsgefangene festgehalten sind:- Zusammenlegung mit den Gefangenen aus dem Widerstand und allen kämpfenden Gefangenen in große Gruppen- Abschaffung der Einzel- und Kleingruppenisolation und der akustischen und optischen Ausforschung und Kontrolle- Aufhebung der Kommunikationssperre: Besuche, Briefe, Bücher, freie politische Diskussion und Information.";(Insgesamt beteiligen sich am Hungerstreik bis zu vierzig Gefangene. Zwangsernährung wird grundsätzlich für alle Gefangenen angeordnet, bei neun Gefangenen wird ihre Durchführung beschlossen. Mehrere Gefangene schweben in Lebensgefahr; Knut Folkerts fällt ins Koma, kommt aber noch mit dem Leben davon. Der Begriff "Koma-Lösung" wird geprägt (siehe dazu ausführlicher: Broschüre von Anwältinnen und Anwälten, Von der Zwangsernährung zur "Koma-Lösung", Hannover 1985). Am 1.2.85 brechen die Gefangenen den Hungerstreik aus politischen Gründen ab; keine ihrer Forderungen wird erfüllt.

10. Hungerstreik 1.2.1989Den bisher letzten Hungerstreik führen über vierzig Gefangene. In der Hungerstreikerklärung heißt es dazu u.a.: "Wir nehmen jetzt eine neue Form von kollektivem Kampf Wir fangen alle zusammen an, nach zwei Wochen gehen wir in eine Kette über. Bis auf zwei unterbrechen alle, nach wieder zwei Wochen kommen die nächsten zwei wieder dazu, nach den nächsten zwei Wochen wieder zwei, und weiter. Wir lassen jetzt nicht mehr los, bis wir die Zusammenlegung haben. Wir fordern:- Zusammenlegung aller Gefangenen aus Guerilla und Widerstand in ein oder zwei große Gruppen, in die neue Gefangene integriert werden, mit Zugang zu den Gemeinschaftshöfen. Zusammenlegung aller Gefangenen, die dafür kämpfen.- Freilassung der Gefangenen, deren Wiederherstellung nach Krankheit, Verletzung oder Folter durch Isolation unter Gefängnisbedingungen ausgeschlossen ist.- Freilassung von Günter Sonnenberg, Claudia Wannersdorfer, Bernd Rößner, Angelika Goder.- Freie medizinische Versorgung ohne Staatsschutzkontrolle für alle Gefangenen.- Freie politische Information und Kommunikation der Gefangenen mit allen gesellschaftlichen Gruppen.";) Am 12.5.89 wird der Hungerstreik abgebrochen, ohne daß es konkrete Zusagen gibt. Kurze Zeit danach erfolgen einige Veränderungen; so wird u.a. Angelika Goder zunächst befristet (und später endgültig) aus der Haft entlassen und kann die notwendige Hüftoperation durchführen lassen; Gabi Rollnik, die nun allein in Berlin in Haft war, wird in die Kleingruppe nach Lübeck verlegt; in Köln-Ossendorf wird eine Kleingruppe mit vier gefangenen Frauen aus der RAF gebildet. An der grundsätzlichen Situation der Gefangenen ändert sich jedoch nichts.

Die Haltung der Justizbehörden zur Frage der Haftbedingungen der politischen Gefangenen läßt sich in einem Satz zusammenfassen. Er stammt aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart und lautet:"Die Haftentscheidungen des Gerichts richten sich nach dem geltenden Haftrecht. Hierzu gehören die UNO- Mindestgrundsätze - mögen sie auch wertvolle Hinweise und Anregungen geben - nicht." (Beschluß des OLG Stuttgart vom 30.7.1975 im Verfahren gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe)(d.Red.)

In der nächsten Ausgabe:Irmgard Möller vor dem Untersuchungsausschuß zum 18.10.77; der zweite Prozeß gegen Irmgard Möller 1977/78

1`"Unter sensorischer Deprivation verstehen wir eine drastische Einschränkung - Deprivation - der sinnlichen Wahrnehmung - des Sensoriums -, durch die der Mensch sich in seiner Umgebung orientiert, also Isolation von der Umwelt durch Aushungerung der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tast-Organe. () Sensorische Deprivation ist - weil sie nur unter von Menschen arbeitsteilig produzierten Bedingungen durchgeführt werden kann - zugleich die menschlichste und unmenschlichste Methode der verzögerten Auslöschung von Leben. Über Monate und Jahre angewendet, ist sie der sprichwörtliche >perfekte Mord<, für den keiner - oder alle, außer den Opfern - verantwortlich ist. () Aus einem Aufsatz von Sjef Teuns, Isolation/Sensorische Deprivation: die programmierte Folter, veröffentlicht u.a. in: Schneider u.a. (Hrsg.), Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte: Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Rote Armee Fraktion (RAF), GNN-Verlag, Köln 1987, S.44ff2`Menschenrechte - Ihr internationaler Schutz, Beck-Texte im dtv, München 1979, S.1863`amnesty international publication, Zu den Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland für Personen, die politisch motivierter Verbrecher verdächtigt werden oder wegen solcher Verbrechen verurteilt sind: Isolation und Isolationshaft, London 1980, S.194`aus: Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD, Der Kampf gegen die Vernichtungshaft, Eigenverlag o.J., S.88ff5`Kursbuch 32: Folter in der BRD. Zur Situation der politischen Gefangenen, Kursbuch/Rotbuch Verlag, Berlin 1973, S.18ff6`amnesty international publication, a.a.o., S.107`B. Rambert, R. Binswanger, P.B. Shut, Todesschüsse, Isolationshaft, Eingriffe ins Verteidigungsrecht, Selbstverlag, Amsterdam 1983, S.1998`B. Rambert, a.a.o., S.204f9`a.a.o., S.1910`Die Erklärung hat die Frankfurter Rundschau am 5.2.1975 veröffentlicht.11`B. Rambert, a.a.o., S.20912`a.a.o., S.2013`a.a.o., S.2114`a.a.o., S.2115`a.a.o., S.12716`die tageszeitung vom 5.12.8417`Angehörige politischer Gefangener in der BRD (Hrsg.), Hungerstreik Info Nr.1 vom 16.2.89, GNN-Verlag, Köln 1989, S.2

ProzeßtermineProzeß gegen Eva HauleFolgetermine im Prozeß gegen Eva Haule vor dem OLG Frankfurt, Konrad-Adenauer-Str./Ecke Seilerstraße, sind am 24.3., 31.3., 11.4., 21.4., jeweils 9.30 Uhr.

Prozeß in FrankreichAm 2.5. geht in Frankreich der Prozeß gegen die vier Gefangenen aus Action Directe - Georges Cipriani, Nathalie Menigon, Joelle Aubron und Jean-Marc Rouillan - weiter. Genauere Informationen sind erhältlich beim Infobüro Saarbrücken, Alte Feuerwache, Am Landwehrplatz 2, 66111 Saarbrücken.

Prozeßbeginn gegen GuntherAm 25.4. wird am Landgericht Mainz der Prozeß gegen Gunther, einen Antifaschisten aus Wiesbaden, eröffnet. Gunther wird im Zusammenhang mit einem Treffen der verbotenen Naziorganisation "Deutsche Alternative" schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Antifaschisten hatten am 6.1.93 versucht, das "Kameradschaftstreffen" von Anhängern der Deutschen Alternative zu verhindern. Wir werden noch genauer berichten.

TermineFrankfurt a.M. 24.3., 20.00 Uhr, Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm, Informationsveranstaltung zu Bad Kleinen.Aurich. 26.3., 11.00 Uhr, JuZ Schlachthof, Breiter Weg 24, Solidaritätsdemonstration "für eine freie, selbstbestimmte Jugendkultur - den faschistischen Terror brechen - den antifaschistischen Selbstschutz stärken".Freiburg. 29.3., 30.3., 7.4., 8.4., 9.4., 10.4., Tanztheater Tatort - Die 7 Tode des Wolfgang G.

Freiburg: Ausstellung mit Plakatenvon Marc RudinAb dem 27.3.94 wird in Freiburg eine Ausstellung mit den Plakaten von Marc Rudin (siehe dazu auch die letzte Ausgabe des Angehörigen Infos) gezeigt. Ort: Vaubangelände, Merzhauserstraße.Veranstaltungen während der Ausstellung:So, 27.3., 17 Uhr Auf der Vernissage wird die ehemalige Gruppe von Marc, die sich anläßlich seiner Verhaftung wieder zusammengefunden hat, spielen. Außerdem wird es Texte zu den Themen Israel, Palästina und Kunst, Kultur und Widerstand geben.So, 27.3., 20 Uhr Film: Mir senen do! - Die jüdischen PartisanInnen von Bialystock. Jüdinnen, die im Ghetto der polnischen Stadt Bialystock Widerstand gegen die NS-Diktatur und die (versuchte) Vernichtung der Jüdinnen und Juden geleistet und organisiert haben, erzählen von ihrem Leben, vom jüdischen Leben im Ghetto und von ihrem illegalen Leben als "Arierinnen" außerhalb des Ghettos. Der Film, gedreht 1992, besteht vorwiegend aus Interviews. Für Lesben und Frauen.Di, 29.3., 20 Uhr Film: Mir senen do! - Die jüdischen PartisanInnen von Bialystock. Für gemischtes Publikum.Mi, 30.3., 19 Uhr Veranstaltung zum Antisemitismus - Antisemitismus in der Linken?

Bamberg/Gaustadt. 12.4., 20.00 Uhr, Kulturzentrum im Fischerhof, Veranstaltung "staatliche Repression und Kriminalisierung des Widerstandes, mit Rolf Gössner aus Bremen. VeranstalterInnen: Infogruppe public enemies, Rote Hilfe.Nürnberg. 13.4., 20.00 Uhr, KOMM, Königstr. 93, Zentralhalle, Veranstaltung und Vorführung des Films der gruppe 2 über die Geschichte der RAF und des Kampfs der Gefangenen. Angefragt sind ehemalige politische Gefangene.

AnzeigeUnter dem Titel Gesellschaft oder Isolation versucht Lutz Taufer, Gefangener aus der RAF in Celle, die verschiedenen Etappen der RAF seit ihrer Gründung aus seiner Sicht zu skizzieren. Er ordnet die verschiedenen Konzepte in die jeweiligen politischen Zusammenhänge ein und versucht auch die jeweiligen Brüche und Widersprüche sowohl in der Politik als auch unter den Gefangenen zu beschreiben. Dieser sehr ausführliche Text ist in zwei Teilen im ak - analyse und kritik erstmalig und vollständig abgedruckt. Der erste Teil behandelt die Entwicklung bis 1992 (ak 363), der zweite von 1992 bis heute (ak 364). Die aks können bestellt werden bei Hamburger Satz- und Verlagskooperative, Schulterblatt 58B, 20357 Hamburg, gegen Vorkasse von 14,20 DM für beide Ausgaben oder 7,45 DM für eine Ausgabe (jeweils inkl. Porto).

N Berlin, Augsburg, Frankfurt: Kurden protestieren gegen Newroz- Verbot; Türkei behindert Delegationen nach KurdistanN Zur Situation der fünf Berliner AntifaschistenN Freiheit für Irmgard Möller! Teil III: Haftbedingungen der politischen Gefangenen in der BRD; der Kampf der Gefangenen gegen die Haftbedingungen

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Palmaille 24, 22767 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Palmaille 24, 22767 Hamburg, Tel.: (040)381393, Fax: (040)3898331. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbjahresförderabonnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.