Birgit Hogefeld: Bericht zu

meinen Haftbedingungen (23.1.94)

Ende Dezember hat der BGH das Haftstatut gegen mich dahingehend geändert, daß ich seitdem nicht mehr 24 Stunden am Tag allein in einer 8m+ großen Zelle eingesperrt bin, sondern 23 Stunden. Sie wollten endlich der "kritischen Öffentlichkeit" verkünden, daß meine Totalisolation nach 6 Monaten aufgehoben worden ist - in Kürze soll sie unter neuem Namen wieder durchgezogen werden, aber dazu später.Tatsächlich kann ich seitdem Hofgang zusammen mit anderen Frauen machen, allerdings nur mit denen, die auch Untersuchungsgefangene sind und die außerdem nicht arbeiten. Das sind meistens 6-8 Frauen, aber die gehen natürlich nicht alle jeden Tag in den Hof (die, die auf Entzug sind, nicht; die meisten von denen, die wissen, daß sie sowieso bald rauskommen, nicht usw.), wenn wir 5 Frauen sind, ist das viel, wir waren auch schon zu zweit - die anderen sprechen sich ab, damit ich da nicht allein rumlaufe; als ich vor einigen Tagen zu einer Zeugenvernehmung nach Frankfurt gebracht worden war, ist niemand in den Hof gegangen.

Ich bin weiterhin von allem ausgeschlossen: Aufschluß, Umschluß, Sport, Bücherei (den Zugang zu den Büchern verwehrt mir der Knast seit 5 Monaten), Kirche usw. - ich soll tatsächlich außer während dieser einen Stunde im Hof den ganzen Tag über keine der anderen Frauen zu Gesicht kriegen, selbst den Müll lassen sie mich nicht zur selben Zeit wegbringen wie die anderen. Ich soll bloß immer diese Zelle sehen und die gegenüberliegende Mauer, sonst nichts - die Zelle liegt so, daß den ganzen Winter über die Sonne nicht reinscheint, als ich jetzt wieder in den Hof konnte, habe ich nach 3 Monaten zum ersten Mal wieder die Sonne gesehen.Die Zellen über, unter und neben mir sind bis auf eine alle leer, und für diese eine, die sie manchmal wegen Platzmangel kurzzeitig belegen müssen, gibt es die Anweisung, daß da ausschließlich Frauen reinkommen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben - ich soll mit niemandem reden können.

Um uns zu spalten und die anderen gegen mich aufzuhetzen, laufen tausend Schikanen: Weil angeblich eins meiner 20 Bücher fehlt (das ist das vom BGH festgelegte Kontingent), werden bei allen anderen die Zellen durchsucht; weil "wegen mir" Straf- und Untersuchungsgefangene getrennt Hofgang machen müssen, schicken sie uns neuerdings mehrmals wöchentlich morgens im Dunkeln und bei Scheinwerferlicht raus (obwohl wir sowieso den ganzen Tag über Licht anhaben müssen, weil die Zellen so dunkel sind), usw.Eine Frau, mit der ich befreundet bin und mit der ich bis vor kurzem viel am Fenster reden konnte, wurde bei ihrem Prozeß vom Richter gefragt: "Denken Sie, daß Frau Hogefeld der richtige Umgang für Sie ist?" und "Ist Ihnen bekannt, daß die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar ist?"In der Regel laufen solche Einschüchterungs- und Spaltungsversuche ins Leere - aber natürlich nicht immer und nicht bei allen.Diese Frau habe ich letztens vom Hof aus am Fenster gesehen, und wir haben natürlich angefangen, miteinander zu reden, und deshalb soll jetzt als "Strafmaßnahme" gegen mich, angeordnet vom BGH (also der Bundesanwaltschaft), der Hofgang für was weiß ich wie lange wieder ganz gestrichen werden, also wieder 24 Stunden Einschluß in der Zelle. So können sie jedem das Haftstatut zeigen, das Hofgang zusammen mit den anderen Frauen vorsieht, in Wirklichkeit ziehen sie aber wieder die Totalisolation gegen mich durch.

Medizinische Versorgung verhindern sie, wo sie nur können, z.B. eine notwendige Untersuchung durch einen Orthopäden, denn sie wissen, daß ich vor 12-13 Jahren an den Hüftgelenken operiert worden bin und Probleme beim Gehen usw. habe. Ein Arzt meines Vertrauens würde sowieso nicht zugelassen, aber selbst die Untersuchung durch einen Arzt, den sie bestimmen, blockieren sie dadurch, daß sie meiner Anwältin oder mir jede Auskunft über Bedingungen und Art der Untersuchung, die sie machen wollen, verweigern. Ich wäre angeblich ausreichend durch den Knastarzt beraten worden, auf bestimmte Art stimmt das: Für mich war's ausreichend! Solche Operationen an Hüftgelenken sind eine größere Angelegenheit, du bist monatelang im Krankenhaus, kannst fast zwei Jahre lang nur an Krücken laufen, und dieser "Arzt" fragt mich: "Wurde das ambulant gemacht?", das ist ähnlich, als würde er jemanden fragen, ob ihm der Blinddarm in einer Apotheke rausgenommen wurde. Mehr braucht man/frau über die fachliche Qualifikation eines Arztes nicht zu wissen.

Ich soll systematisch von jeder aktuellen politischen Diskussion abgeschnitten werden. Jedes Flugblatt, jede Zeitschrift oder Kopie von egal was hält der BGH an, und was ich über'n Knast bestelle, wird oft nicht ausgehändigt, oder sie schicken es einfach an den Absender zurück. Briefe von mir kommen durchschnittlich nach 4-6 Wochen an, und ich schätze, daß etwa die Hälfte aller an mich gerichteter Post seit meiner Verhaftung beschlagnahmt worden ist. In letzter Zeit kommen auch an mich gerichtete Briefe immer öfter erst nach Wochen an. Praktisch heißt das, wenn ich mit jemandem eine Diskussion führen will und ihm oder ihr schreiben, dann kann ich frühestens nach ca. 10 Wochen mit der Antwort rechnen. Ein zusätzliches Problem ist, daß kaum jemand glaubt, daß das alles tatsächlich so rigide abläuft, wie ich es immer wieder schreibe, und so bekomme ich Briefe: "was ich an dem und dem Artikel in der interim gut fand ", und ich weiß natürlich nicht, wovon die Rede ist.

Ich denke, ich kriege über das "normale Programm" raus ganz einfach auch die Rache für vieles ab: lange Jahre keine Verhaftung von RAF-Mitgliedern, Bad Kleinen, der Spitzel und trotzdem nicht die Zerschlagung der RAF usw. - vor einigen Tagen bin ich von einer hessischen Spezialeinheit von Frankfurt nach Bielefeld gebracht worden, das war wie in einem Film aus Lateinamerika: gepanzerter Mercedes, rundrum verhängt mit schwarzen Vorhängen, auch zum Fahrer hin. Diese Typen haben mich öfter "bedroht", das war ihr Wort und hieß, sie haben mir mehrmals gesagt, wie sehr sie sich über eine Gelegenheit freuen würden, mich zu erschießen, "wenn Sie die Arme auf den Rücken gefesselt haben, dann treffen wir Sie auf jeden Fall gut, dann sind Sie nicht schnell" usw. Als ich ihnen in Frankfurt nicht gleich die Arme hingehalten habe, um sie auf den Rücken zu fesseln, haben sie mich sofort zu mehreren mit Gesicht und Oberkörper auf den Kofferraum ihres Autos geschmissen und die Handschellen so fest angezogen, daß meine Arme hinterher mindestens um die Hälfte dicker waren als normal, weil sich das Blut stundenlang gestaut hatte.Birgit Hogefeld

Presseerklärung, Bremen, 19.2.194

"Fesseln spürt,

wer sich bewegt"

Am 16.2.1994 sollte im Rahmen einer Veranstaltung im "Bürgerzentrum neue Vahr" in Bremen der Film "was aber wären wir für menschen" zur Geschichte der RAF, des Widerstandes und der politischen Gefangenen in der Zeit von 1967 bis '77 gezeigt werden Diese Veranstaltung sollte durch die kurzfristige Kündigung der Räumlichkeiten verhindert werden. Es gelang uns dennoch, den Film mit eineinhalbstündiger Verspätung im Sielwallhaus zu zeigen und im Anschluß daran zu diskutieren. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen, die dazu beigetragen haben.Als Begründung für die Absage wurde uns mitgeteilt, der Vorstand des Bürgerzentrums sei zu der Auffassung gelangt, es solle bei der Veranstaltung in "strafrechtlich relevanter Weise für die RAF geworben werden". Auf wiederholte Nachfragen von unserer Seite wurde schließlich zugegeben, daß sich der Vorstand erst nach Gesprächen mit Kripo und einer anderen Stelle zu der Kündigung entschlossen hatte. Auch nach mehrmaliger Aufforderung wollte der Leiter des Bürgerzentrums, Schulz, die Identität dieser "anderen" Institution nicht preisgeben. Es bedarf keiner besonderen hellseherischen Fähigkeiten, dahinter den VS/Staatsschutz und höchstwahrscheinlich auch die u.a. für die Lenkung der Öffentlichkeit zuständige Koordinierungsgruppe Terrorismus (KGT) in Bonn zu vermuten. Als offizielle Version wurde unterdessen verbreitet, weder Kontakte zur politischen Polizei noch zum VS hätten zu der Kündigung geführt (taz bremen, 18.2.94): ein weiteres Beispiel, wie durch Halbwahrheiten und Lügen die Öffentlichkeit manipuliert werden soll.Die gesamte Zeit über (auch später noch?) wurde die Umgebung des geplanten Veranstaltungsortes von zivilen Beamten observiert und zwei Mannschaftswagen vor dem Haupteingang postiert: Funktion dieses de-facto-Verbotes konnte es nur sein, die Diskussion in der Öffentlichkeit über die Geschichte der RAF und der Gefangenen zu unterbinden und die authentische Information zu verhindern. Es soll vermieden werden, daß sich viele Menschen, auch außerhalb des linksradikalen Spektrums, mit der Thematik auseinandersetzen, und es war offensichtlich beabsichtigt, durch die massive Präsenz der Staatsmacht vom Besuch der Veranstaltung abzuschrecken.Um es möglichst vielen Menschen hier in Bremen doch noch zu ermöglichen, den Film zu sehen, planen wir, ihn abermals im großen Rahmen zu zeigen, und fordern dazu verschiedene Gruppen und Einzelpersonen auf, dieses Vorhaben zu unterstützen.Wir wenden uns damit ganz entschieden gegen die Einschüchterungstaktik des Staatsschutzes und beabsichtigen darüber hinaus unsere Beteiligung an dem bundesweiten Aktionstag für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Irmgard Möller am 26.2.1994 mit einer Kundgebung um 11 Uhr auf dem Bremer Marktplatz.Bremer Initiative Freiheit für die politischen Gefangenen, Sielwall 38, 28203 Bremen; Initiative von Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen Bremen zur Freilassung der politischen Gefangenen, c/o Infobüro Barnstorf, Bahnhofstr. 16, 49406 Barnstorf

Auf Seite 5 folgt noch eine Erklärung der gruppe 2.

Freiheit für Irmgard Möller!

Vor 22 Jahren, am 8. Juli 1972, wurde Irmgard Möller verhaftet. Seitdem ist sie ununterbrochen in Haft. Den weitaus größten Teil dieser 22 Jahre mußte sie unter unmenschlichen Haftbedingungen verbringen, war der Einzel- und Kleingruppenisolation ausgesetzt, und dieser Staat hat kaum etwas unversucht gelassen, ihre Identität als politischer Mensch zu zerstören. Irmgard, die sich, aus der Studentenbewegung 1968 kommend, schließlich ab 1971 in der RAF organisierte, steht wie kaum ein/e andere/r der politischen Gefangenen nicht nur für die Geschichte der organisierten Illegalität, sondern auch und gerade für die der Kämpfe um das Überleben im Knast.In einigen Wochen soll darüber entschieden werden, ob Irmgard endlich entlassen wird, und klar ist natürlich: Irmgard muß raus! Seit einiger Zeit gibt es verstärkt Initiativen für ihre Freilassung. Wir haben uns gefragt, ob es nicht vielen Menschen ähnlich geht wie uns: Nach mehr als 20 Jahren hat man die Ereignisse damals und die Geschichte dieser Jahre nicht mehr so genau im Kopf. Deshalb haben wir uns überlegt, das, was in - oft notwendigerweise - recht komprimierter Form in Flugblättern und Aufrufen über die Geschichte von Irmgard Möller bisher veröffentlicht wurde, in dieser und den folgenden Ausgaben des Angehörigen Infos anhand ausgewählter Dokumente, aber auch eigener Ausführungen detaillierter darzustellen. Den Anspruch auf eine umfassende und vollständige Darstellung können wir natürlich nicht erfüllen - da sind uns schon allein aus Platz- und Zeitgründen sehr enge Grenzen gesetzt. Wir hoffen jedoch, durch das schlaglichtartige Aufzeigen einzelner Ereignisse und Stationen in diesen 22 Jahren Vergessenes in Erinnerung zu rufen, das Interesse und Bedürfnis an der weiteren und genaueren Auseinandersetzung mit der politischen Entwicklung seit Anfang der 70er Jahre zu wecken, mit dem Ziel, so einen Beitrag zu leisten zu einer breiten und starken Mobilisierung für die Freilassung von Irmgard Möller, die Freiheit für Bernd Rößner - und überhaupt die Freiheit aller politischen Gefangenen.Anhand der Dokumente und Texte wird deutlich werden, daß die Sonderhaftbedingungen - und hier besonders die verschiedenen Formen der Isolationshaft -, von denen die politisch Verantwortlichen immer wieder behaupten, daß es keine seien, von Anfang an gegen die politischen Gefangenen eingesetzt wurden; daß sich die Gefangenen deshalb auch von Anfang dagegen zur Wehr setzen mußten und müssen in einem permanenten harten Kampf, um als politische Menschen in der Gefangenschaft zu überleben; daß, auch vom juristischen Standpunkt aus gesehen, die Prozeßführung und die "Beweise", die schließlich zur Verurteilung - meist zu lebenslänglicher Haft - führten (als Stichwort sei z.B. genannt: Kronzeugen), oft mehr als fragwürdig sind. Auch daran wird die Kontinuität staatlicher Verfolgung deutlich.In dem folgenden ersten Teil wollen wir auf ein wichtiges Ereignis des zeitgeschichtlichen Hintergrunds eingehen: den Vietnamkrieg. In der nächsten Ausgabe wird dann eine Chronologie der "Haftstationen" von Irmgard und ihrer Haftbedingungen folgen. (d.Red.)

Der Krieg gegen dasvietnamesische Volk("Vietnamkrieg")Am 7. Mai 1954 besiegten die Viet Minh; unter Ho Tschi-Minh die französische Armee bei Dien Bien Phu und beendeten damit die französische Kolonialherrschaft über Vietnam. Einen Tag nach dem Fall Dien Bien Phus begann in Genf eine Friedenskonferenz, die einen Waffenstillstand aushandelte und die provisorische Teilung Vietnams entlang des 17. Breitengrades sowie die Durchführung freier Wahlen innerhalb von zwei Jahren zwecks Wiedervereinigung beschloß. Die USA unterzeichneten diese Genfer Vereinbarung nicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war nicht nur der amerikanischen Regierung klar, daß die Viet Minh aus gesamtvietnamesischen Wahlen als eindeutige Sieger hervorgehen würden. Aufgrund dieser Befürchtung schlugen die USA einen Kurs ein, der die Verhinderung der Wahlen und der Wiedervereinigung zum Ziel hatte.+Die USA installierten in Südvietnam ein Marionettenregime unter Ministerpräsident Ngo Dinh Diem, der sich dann auch strikt gegen die vorgesehenen Wahlen aussprach und am 26.10.54 die Republik Südvietnam ausrief. Die in Genf vereinbarten Wahlen fanden damit nie statt.Trotz der ungleich schwereren Ausgangslage (bei ihrem Rückzug hatten die französischen und südvietnamesischen Truppen alles weggeschleppt, was transportabel war; was nicht fortgeschafft werden konnte, wurde unbrauchbar gemacht)= wurden in der Demokratischen Republik Vietnam (Nordvietnam) im Zuge einer Bodenreform die feudalistischen Strukturen beseitigt und mit dem Aufbau demokratischer Wirtschaftsstrukturen, teilweise unter erheblicher finanzieller Unterstützung der sozialistschen Staaten, begonnen.In Südvietnam konzentrierte sich dagegen der Landbesitz weitgehend in privater Hand. Die Großgrundbesitzer konnten bis 1957 ihren Anteil an der nutzbaren Gesamtfläche sogar auf 44% steigern.@ Das von den USA finanziell und militärisch - zu diesem Zeitpunkt waren bereits über tausend amerikanische Militärberater im Land - unterstützte Diem-Regime begann eine Unterdrückungs-, Verhaftungs- und Vernichtungswelle gegen jegliche politische Opposition. Tausende wurden zusammengetrieben und in Konzentrationslager oder "politische Umerziehungslager" gesteckt. Die vom Diem- Regime begangenen Greueltaten sowie die sich extrem verschlechternde Lage der ländlichen Bevölkerung führten alsbald zu einer Zunahme des Widerstandes vor allem der Bauern./1960 gründeten verschiedene inzwischen entstandene Guerillagruppen die Nationale Befreiungsfront FNL. Um das Diem-Regime zu stützen, beschlossen die USA die Eskalation ihres militärischen Engagements in Vietnam. Bereits 1962 flog die US-Luftwaffe 50000 Einsätze, bei denen sie ganze Gebiete u.a. mit Napalm bombardierte; zahllose Dörfer wurden zerstört; durch den Einsatz chemischer Kampfstoffe wurden Ernten und Vieh vernichtet.( 1963 wurde Diem von Generälen gestürzt, die jedoch genausowenig den anwachsenden bewaffneten Volksbefreiungskampf in Südvietnam unter Kontrolle bekamen. Den sog. Tonking-Zwischenfall (die USA behaupteten, zwei ihrer Zerstörer wären von nordvietnamischen Kriegsschiffen am 2. und 4. August 1964 im Golf von Tonking beschossen worden) nahmen die USA zum Anlaß, auch Nordvietnam zu bombardieren. Mehr als eine halbe Million amerikanische Soldaten wurden nach Vietnam entsandt.)Der Vernichtungskrieg der USA gegen das vietnamesische Volk weitete sich zum Völkermord aus. Bereits 1965 wurden an "normalen Kampftagen" 1000 Bomben verschiedener Größe über der Demokratischen Republik Vietnam abgeworfen. Napalm- und Phosphorbomben, Giftgase verschiedener Art, chemische Giftstoffe zur Vernichtung der Ernten und des gesamten Pflanzenwuchses wurden tagtäglich eingesetzt. 70% der Napalmopfer in den Dörfern waren Kinder. Die USA entwarfen ein "Programm zur Vernichtung von Nahrungsmitteln in Südvietnam". Bei der Durchführung dieses Programms wurden z.B. 156390000kg Reis vernichtet; dies entsprach der Jahresration für 849000 Menschen. Durch den Einsatz verschiedener Herbizide, insbesondere des Entlaubungsmittels Agent Orange, wurden zwei Drittel der Waldflächen Vietnams vernichtet; zugleich wurden in den entwaldeten Gebieten Überschwemmungen verursacht sowie Pflanzen, Erdreich, Flüsse und Tiere durch die enthaltenen Giftstoffe verseucht, was noch nach dem Ende des Krieges bis heute zu zahlreichen Spätschäden und Todesfällen unter der Bevölkerung (aber auch unter in Vietnam eingesetzten US-Soldaten) führte.& Agent Orange wurde für die US-Firma Dow Chemical Corporation auch von der westdeutschen Firma Boehringer hergestellt, deren Vorstand u.a. der jetzige Bundespräsident Richard von Weizsäcker angehörte. Bei der Produktion des Giftstoffes wurden zahlreiche Arbeiter im Hamburger Werk des Unternehmens verseucht; einige leiden noch heute an Spätfolgen oder sind an den durch die Giftstoffe verursachten Krankheiten gestorben.Nicht zuletzt durch Bekanntwerden verschiedener Massaker wie das von My Lai, von Folterungen, Verwüstung des Landes, Umsiedlungsaktionen und anderen Kriegsverbrechen kam es zu einer breiten internationalen Solidaritätsbewegung mit dem vietnamesischen Volk und seinem Befreiungskampf. Militärisch konnten die amerikanischen und südvietnamesischen Truppen trotz einer zahlenmäßig etwa sechsfachen Überlegenheit die FLN nicht besiegen: am 30.4.1975 zog sie schließlich in Saigon ein, am 2.7.1976 wurde die Sozialistische Republik Vietnam als gesamtvietnamesischer Staat gegründet.

Die BRD unterstützte die Kriegspolitik der USA in Vietnam nicht nur durch eine Finanzhilfe in Höhe von 50 Milliarden Mark im Hinblick auf die den USA infolge des Krieges entstandenen Wirtschaftsprobleme und durch großzügige Finanz- und Wirtschaftshilfen für die amerikanischen Verbündeten in Thailand und Südkorea sowie des südvietnamesischen Regimes; die BRD stellte den USA auch ihr Territorium für logistische Zwecke zur Verfügung und sorgte - vor allem in den Jahren 1970 bis 1973, als andere westeuropäische Regierungen den Völkermord in Vietnam immer schärfer kritisierten - auch für materielle Militärhilfe%. Die bundesdeutschen Regierungen von 1964 bis 1972 wußten von den Kriegsverbrechen der USA in Vietnam und unterstützten und förderten dennoch die amerikanische Kriegspolitik aktiv und passiv.;* Von US-Militärbasen in der BRD aus wurde der Nachschub organisiert, der Bombennachschub für die gewaltigen Flächenbombardierungen von Zivilgebieten in Südvietnam und Deichen in Nordvietnam wurde mittels der Computeranlage im US-Headquarter in Heidelberg berechnet. Das IG-Farben-Haus in Frankfurt, Hauptquartier des V. Armeekorps der US-Armee, wichtigste amerikanische Geheimdienstzentrale außerhalb der USA und Hauptsitz der NSA (National Security Agency) in Europa, war die Schaltstelle zwischen den politischen Entscheidungsträgern in Washington und Paris (insbesondere Henry Kissinger) und den militärischen Kommandostellen in Vietnam. Darüber hinaus wurde es als Hauptquartier für die Abschirmung und Sicherung geheimer Operationen benutzt. Auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am 23.6.1976;; äußerten sich ehemalige NSA- und CIA-Agenten dazu. Sie führten u.a. auch aus, daß deutsche Elektronik-Spionage-Experten während des Krieges in Vietnam waren und dort die NSA unterstützten.;+

Am 11.5.1972, an dem Tag, an dem die Bombenblockade der US-Streitkräfte gegen Nordvietnam begann, explodierten im Hauptquartier des V. US-Corps in Frankfurt drei Bomben. Ein Offizier wurde getötet, dreizehn Soldaten wurden verletzt. Das "Kommando Petra Schelm" der RAF erklärte am 14.5. dazu, daß "für die Ausrottungsstrategien von Vietnam Westdeutschland und West-Berlin kein sicheres Hinterland mehr sein" sollen. "Wir fordern den sofortigen Abbruch der Bomben-Blockade gegen Nordvietnam. Wir fordern die sofortige Einstellung der Bombenangriffe auf Nordvietnam. Wir fordern den Abzug aller amerikanischen Truppen aus Indochina.";=Zwei Wochen später, am 24.5., führte das "Kommando 15. Juli";@ einen Bombenanschlag auf das Hauptquartier der US-Armee in Europa in Heidelberg durch. Drei Soldaten wurden dabei getötet. Aufgrund der entstandenen Schäden mußten die US-Flugeinsätze in Vietnam, die von dem dort installierten Zentralcomputer koordiniert wurden, für einige Tage ausgesetzt werden. In ihrer Erklärung vom 25.5. schrieb die RAF dazu: "Der Anschlag wurde durchgeführt, nachdem General Daniel James, Abteilungsleiter im Pentagon, am Mittwoch in Washington erklärt hatte: >Für die US-Luftwaffe bleibt bei Bombenangriffen künftig kein Ziel nördlich und südlich des 17. Breitengrades ausgenommen.< Am Montag hatte das Außenministerium in Hanoi die Vereinigten Staaten erneut beschuldigt, dicht besiedelte Gebiete in Nordvietnam bombardiert zu haben. Die amerikanische Luftwaffe hat in den letzten 7 Wochen mehr Bomben über Vietnam abgeworfen als im 2. Weltkrieg über Deutschland und Japan zusammen. Von weiteren Millionen Sprengstoffen ist die Rede, die das Pentagon einsetzen will, um die nordvietnamesische Offensive zu stoppen.";/

Verhaftung von und Prozeßgegen Irmgard MöllerDie Aktionen der RAF im Jahre 1972 führten seitens der Sicherheitsbehörden zu verstärkten Fahndungsmaßnahmen, und zwar sowohl gezielter Fahndung als auch zunehmend zu Großkontrollen, bei denen Hunderte von Bürgern kontrolliert und erfaßt wurden. Die meisten der damals in der Illegalität lebenden Mitglieder der RAF wurden verhaftet, so u.a. Andreas Baader, Holger Meins, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin, Brigitte Mohnhaupt und Ulrike Meinhof.Am 8. Juli 1972 wurde Irmgard Möller zusammen mit Klaus Jünschke in Offenbach verhaftet. Im Juni 1975 begann in Hamburg der Prozeß gegen Irmgard, in dem sie schließlich im März 1976 wegen Mitgliedschaft in der RAF zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Kurz vor ihrer Entlassung erging gegen sie ein neuer Haftbefehl, in dem ihr u.a. die Beteiligung an der Aktion der RAF gegen das US-Headquarter in Heidelberg vorgeworfen wurde. Obwohl sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ausschließlich auf die Aussagen ihres Kronzeugen Gerhard Müller stützen konnte, wurde Irmgard 1979 vom Landgericht Heidelberg zu lebenslänglich und weiteren 15 Jahren Haft verurteilt. Auf diesen Prozeß werden wir in einer der nächsten Ausgaben noch genauer eingehen. (d.Red.)

In der nächsten Ausgabe: Haftstationen und -bedingungen von Irmgard Möller seit 1972

1`1941 in Südchina gegründeter Bund für die Unabhängigkeit Vietnams - gegen die japanische Besetzung und die französische Kolonialherrschaft2`David Horowitz, Kalter Krieg - Hintergründe der US-Außenpolitik von Jalta bis Vietnam, Politik 13/14, Verlag Klaus Wagenbach, 1969, S. 1383`Wolfgang Abendroth (Hrsg.), Vietnam - eine völkerrechtliche Analyse des amerikanischen Krieges und seiner Vorgeschichte, Marburger Abhandlungen zur Politischen Wissenschaft, Band 25, Verlag Anton Hain, 2. Auflage 1973, S. 574`W. Abendroth, a.a.o, S. 585`siehe dazu ausführlich: LȚe ChȚau, Bauernrevolution in Südvietnam, Trikont-Verlag, München 19686`D. Horowitz, a.a.o., S. 1437`siehe dazu ausführlich: W. Abendroth, a.a.o., S. 99ff8`Wilfried v. Bredow (Hrsg.), US-Kriegsführung in Vietnam. Neue Dokumente und Materialien, Pahl-Rugenstein Hefte 5, 19729`Pieter Bakker Schut, Stammheim - die notwendige Korrektur der herrschenden Meinung, Neuer Malik Verlag, Kiel 1986, S. 322f10`P.B.Schut, a.a.o., S. 322f11`Die Verteidigung im Stammheimer Verfahren gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan- Carl Raspe beantragte in mehreren Beweisanträgen die Ladung u.a. von ehemaligen CIA- und NSA-Agenten sowie von ehemaligen bundesdeutschen Politikern, die z.B. über die Rolle der BRD im Vietnamkrieg aussagen sollten. Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte diese Beweisanträge ab. Daraufhin fand am 23.6.1976 in Frankfurt eine Pressekonferenz statt, auf der sich einige der vom Gericht abgelehnten Zeugen zu den Themen äußerten, zu denen sie im Prozeß aussagen sollten. 12`Die Beweisanträge der Verteidigung im Stammheimer Verfahren zu Vietnam und die Éußerungen der vom Gericht abgelehnten Zeugen Winslow Peck, Barton Osborn, Gary P. Thomas und Philip Agee sind abgedruckt in: Texte: der RAF, Verlag Bo Cavefors, Malmö 197713`C.Schneider u.a., Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte: Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Rote Armee Fraktion (RAF), 6. Auflage, GNN-Verlag, Köln 1993, S. 2714`Am 15. Juli 1972 war Petra Schelm im Zuge einer Großfahndung von der Polizei in Hamburg erschossen worden.15`C.Schneider u.a., a.a.o., S. 28

Wie eh und je: BAW und

Staatsschutz - auf dem rechten Auge blind,

das linke blutunterlaufen

Wie ein unliebsamer Film und seineMacherInnen kriminalisiert werden sollen

Wenn erklärte Neonazis (via öffentlich geförderter Medien!) rassistische und antisemitische Hetze verbreiten und den millionenfachen Mord an jüdischen Menschen in deutschen Konzentrationslagern als "Propagandalüge" bezeichnen, finden Staatsanwälte "keine strafrechtlich relevanten Tatbestände". Wenn in einem Film die Geschichte der politischen Gefangenen in der BRD und ihr Kampf im Gefängnis anders dargestellt wird, als es die herrschende Geschichtsschreibung seit zwei Jahrzehnten tut - RAF = Terrorismus, Widerstand = RAF, Kampf gegen die Haftbedingungen = Unterstützung einer "terroristischen Vereinigung" -, dann finden Bundesanwaltschaft, Verfassungs- und Staatsschutz immer einen Weg.Seit vier Monaten läuft der erste Teil unserer Filmdokumentation "was aber wären wir für menschen " in der Bundesrepublik und im Ausland mit großem Erfolg. In mehr als 35 Städten der BRD und auf zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland (mit jeweils bis zu 300 BesucherInnen) zeigte sich jedesmal erneut, daß das Interesse an einer Auseinandersetzung mit der Geschichte des bewaffneten Kampfes in der BRD, in der seine Ursachen - wie die Komplizenschaft der BRD am Völkermord in Vietnam - und die Vernichtungsstrategien des Staates gegen die Gefangenen nicht ausgeklammert, totgeschwiegen und weggelogen werden, groß ist. Besonders für junge Menschen, die die politische Realität der 70er Jahre nicht oder nicht politisch bewußt erlebt haben, stellt der Film - in dem ProtagonistInnen der Kämpfe, ehemalige Gefangene, eine Mitbegründerin der RAF sowie Anwälte und Zeitzeugen zu Wort kommen - einen wichtigen Beitrag zur Aneignung von Geschichte dar.Dies ist der Bundesanwaltschaft, den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden offensichtlich zunehmend ein Dorn im Auge:Am 16.2.1994 sollte der Film im Bürgerzentrum "Neue Vahr" in Bremen gezeigt werden. Eingeladen dazu war auch ein ehemaliger Gefangener aus der RAF. Unmittelbar vor Beginn wurde den VeranstalterInnen mitgeteilt, daß der Saal - trotz eines rechtsgültig abgeschlossenen Nutzungsvertrages - nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Auf Nachfrage stellte sich heraus, daß dies (auch wenn es zwischenzeitlich vom Hausvorstand wieder bestritten wird) auf eine Intervention von Verfassungsschutz und politischer Polizei zurückzuführen war. In der Veranstaltung sollte angeblich "in strafrechtlich relevanter Weise für die RAF geworben werden" (Zitat: Hausleiter des Bürgerzentrums).Die Veranstaltung konnte aufgrund dessen nur in kleinem, improvisiertem Rahmen stattfinden. Beabsichtigt war aber eben gerade, auch Menschen, die sich im Bürgerzentrum zu vielfältigen kulturellen, sozialen und politischen Initiativen treffen, den Film zugänglich zu machen.Bereits im Dezember vergangenen Jahres erhielten zwei Personen, die die Bundesanwaltschaft offenbar in einen Zusammenhang mit den ProduzentInnen des Filmes stellt, eine Ladung zur Zeugenvernehmung beim Bundeskriminalamt. Die Vernehmung sollte sich auf "Birgit Hogefeld wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" beziehen. Da das BKA weder gegenüber einem Rechtsanwalt noch den Geladenen selbst zu einer näheren Auskunft über diesen dubiosen "Vernehmungszweck" bereit war, blieben die Vorgeladenen diesem Termin selbstverständlich fern.Jetzt wurden dieselben Personen zur Vernehmung vor die Bundesanwaltschaft geladen. Die neuerliche "Zeugenladung" gibt allerdings bereits einen deutlichen Hinweis darauf, mit welcher Absicht diese Manöver veranstaltet werden und was deren Ziel ist. In der Ladung heißt es diesmal:"Beweisthema: Verbreitung des Videofilmes "was aber wären wir für menschen, Über die Zusammenlegung zur Freiheit", Teil 1, durch die Gruppe 2".Wir sehen zwischen diesen beiden Vorgängen, der Verhinderung einer Filmveranstaltung und dem Versuch einer (zumindest) Einschüchterung angeblicher AutorInnen, ProduzentInnen und/ oder VertreiberInnen dieses Filmes, einen unmittelbaren Zusammenhang, der letzten Endes auf die Kriminalisieung einer unbequemen, kritischen und damit den staatlichen Interessen offenbar gefährlich erscheinenden Dokumentation und all derer hinausläuft, die ihn hergestellt haben, vertreiben, zeigen oder sonstwie für ihre Arbeit nutzen.Neu ist dieses Vorgehen in der Bundesrepublik beileibe nicht - die Erfahrungen mit politischer Zensur reichen von den "Sozialistengesetzen" 1878 bis zur Erfindung sog. "anschlagsrelevanter Themen" in den 90er Jahren. Der Vorwurf der "Werbung für die RAF", wie er in Bremen - ohne jede substantiierte rechtliche Bewertung - erstmals erhoben wurde, hat dabei in den vergangenen 20 Jahren immer eine zentrale Rolle gespielt.Bemerkenswert ist dieses Vorgehen vor allem auch im Zusammenhang damit, daß der erklärte und organisierte Neonazi Bela Ewald Althans seit Monaten in einem eineinhalbstündigen, von vier Bundesländern mitfinanzierten "Dokumentarfilm" in zahlreichen Kinos der BRD - und wenn es nach dem Willen von Spiegel-TV geht, in Kürze auch vor einem Millionen-Fernsehpublikum - offen und öffentlich übelste Nazipropaganda verbreiten kann, ohne daß sich ein Staatsanwalt oder gar die für solche Delikte zuständige Bundesanwaltschaft oder politische Polizei dafür interessieren.Wir jedenfalls werden den Film "was aber wären wir für menschen " Teil 1 - und in Kürze auch den 2. Teil - weiterhin all denen zur Verfügung stellen, die sich kritisch mit der Aufarbeitung und Aneignung bundesdeutscher Geschichte befassen wollen. Wir werden uns dabei weder von der Drohung mit dem @129a noch von (un)durchschaubaren Manövern der Bundesanwaltschaft oder des BKA einschüchtern lassen.Insbesondere fordern wir aber auch all jene aus Kultur, Politik und alternativer Szene auf, die sich "für Demokratie und gegen Zensur" so vehement für die öffentlichen Aufführungen des Filmes Beruf Neonazi stark machen, dieses Engagement auch gegen die Kriminalisierungsversuche unseres Filmes zu entwickeln!

Jetzt erst recht:Zeigt den Film!Stellt Öffentlichkeit her!gruppe 2, 19.2.1994

Rückfragen und weitere Informationen über untenstehende Telefon- bzw. Faxnummern. Redaktionen wird für Besprechungen eine kostenlose Sichtkopie in VHS zur Verfügung gestellt.Der Film ist (in VHS, S-VHS und auf Wunsch auch in anderen Formaten) über uns ausleihbar:gruppe 2, Fasanenstr. 142,82008 UnterhachingTel.: (089) 6116216 und 6519359,Fax: (089) 6116247

"was aber wären wir für menschen "Über die Zusammenlegung zur Freiheit und weiterTeil 1, S-VHS, VHS u.a.70 Minuten Farbe s/w

Zur Situation von Erkan und Fatma,

zwei in Berlin gefangenen Antifaschisten

Wie wir bereits mehrfach berichteten, sind seit einigen Monaten insgesamt fünf kurdische und türkische Antifaschistinnen und Antifaschisten - Abidin, Mehmet, Erkan, Bahrettin und Fatma - in Haft. Ihnen wird u.a. der Mord an den Nazi-Funktionär Kaindl vorgeworfen. Die nachfolgenden beiden Texte haben wir der neuen Ausgabe der Herzschläge Nr. 2 - Zeitung gegen die Kriminalisierung von Antifaschisten entnommen.

Der 17jährige Erkan wurde am 13. oder 14. November '93 unter immer noch ungeklärten Umständen inhaftiert. Sofort nach seiner Inhaftierung in der Jugendhaftanstalt Plötzensee wurde er unter Zeugenschutz gestellt, d.h. seine Identität wurde den Anwälten der anderen drei Inhaftierten nicht preisgegeben. Er wurde wiederholt verhört, wobei er sich und die anderen vier Verhafteten schwer belastet hat.Die Haftbefehle gegen Fatma, Abidin, Mehmet, Bahrettin sowie gegen fünf weitere Gesuchte basieren hauptsächlich auf seiner Aussage.Die ersten zwei Wochen bekam Erkan weder einen Anwalt noch eine/n Freund/in zu Gesicht. Auch in der Presse wurde nichts genaueres über seine Inhaftierung veröffentlicht. Erst nach zwei Wochen wurde den Anwälten sein Name im Zusammenhang mit der Zeugenaussage mitgeteilt. Er wurde also zwei Wochen lang von Staatsschutz und Justiz regelrecht unter Verschluß gehalten.Bekannte von ihm erzählen, daß er sich schon vorher in psychiatrische Behandlung begeben hatte, da er mit seinen seelischen Problemen nicht mehr klar kam und ziemlich durcheinander war. In diesem Zustand geriet Erkan in die Mühlen der Vernehmungsbeamten - und in diesem Zustand entstanden die Aussagen, die die folgende Repressionswelle auslösten. Was bei den Verhören abgelaufen ist, wie seine Aussagen und mit welchen Methoden zustandekamen, können wir bis heute nicht sagen. Es gibt allerdings Anzeichen dafür, daß er im Knast geschlagen und unter Druck gesetzt wurde.Erkan hat offensichtlich schon vor seiner Inhaftierung therapeutische Hilfe gebraucht. Stattdessen wurde er im Knast in eine Situation von ständiger Anspannung und Dauerstreß versetzt, die selbst gesunde Gefangene krank machen kann.Nach zwei Wochen, als ein Anwalt zu ihm reinkam, ging es Erkan logischerweise noch schlechter als zuvor. Nachdem er mehrmals in der Zelle "durchgedreht" war und sich dabei selbst verletzte, wurde er im Dezember vom Jugendknast in die Psychologisch-Neurologische Abteilung (PN) der JVA Tegel verlegt. Zwischen Weihnachten und Neujahr hat er versucht, sich umzubringen. Er steht unter starkem Einfluß von Psychopharmaka, ist apathisch und kaum ansprechbar.Er braucht dringend qualifizierte Hilfe, die er in der PN Tegel sicherlich nicht erhält.Erst kürzlich ist über die PN-Abteilung Tegel eine Studie öffentlich geworden, die schon 1990 (!) vom Leiter des Forensischen Instituts der Freien Universität Berlin, Prof. Wilfried Rasch, gemacht wurde. Darin bezeichnet Rasch die PN als "Fossil der Verwahrpsychiatrie", die "so weit hinter Standards der sonst üblichen psychiatrischen Versorgung zurück(steht), daß eine Behandlung innerhalb des Strafvollzugs nicht zu verantworten ist." Die Visiten, denen er beigewohnt habe, hätten sich im wesentlichen auf die Verordnung von Medikamenten und auf Ratschläge beschränkt, die "in dieser Form den Patienten sicher nicht helfen. Die derzeitige Praxis", so Rasch unverblümt, "verstößt gegen die Vorschrift, daß schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken ist". Rasch fordert in seiner Studie statt einer Bestrafung von "psychisch kranken" Gefangenen therapeutische Behandlung für sie!Sein Fazit zur PN: "Es bedarf einer grundlegenden Reform, die in ihrem Charakter einer Auflösung der jetzigen Abteilung gleichkommt."Erkan muß also unbedingt aus der PN raus!Zusätzlich fordern wir lückenlose Aufklärung sowohl über die Umstände, unter denen Erkans Aussagen zustandekamen, als auch über seine Haftsituation in den ersten zwei Wochen!Wir kümmern uns trotz seiner Aussagen weiter um Erkan, weil bisher nicht klar ist, wie sie zustandekamen. Erkan ist momentan auch nicht in der Lage, unsere vielen offenen Fragen an ihn zu beantworten.

Zu den Haftbedingungen von FatmaAnfang Januar schrieb sie in einem Brief:"Zu meinen Haftbedingungen:- Ich sitze unter >besonderen Sicherheitsmaßnahmen< in U-Haft, was alles unter diese Bezeichnung fällt, kann ich immer noch nicht durchschauen.- Ich darf ohne >Begleitschutz< nicht auf dem Gelände oder im Flur rumlaufen. Somit kann ich weder die Küche der Station, auf der ich bin, benutzen noch etwas anderes. Bin sozusagen auf sie angewiesen. Alles, was an Bedürfnissen da ist, muß ich über eine Sprechanlage erledigen, dann kommt es darauf an, wie die Beamtin auf mich zu sprechen ist. Durch einige Vorfälle bin ich nicht gerade sehr beliebt.- Hofgang findet auf dem Sicherheitshof statt, mit Beobachtung, entweder ein Typ oder zwei SchließerInnen. Ich kann ihn mit einer spanischen Frau machen, die ich mittlerweile auch durch viel Vokabeln-Lernen verstehen kann.- Bisher konnte ich die Frauen, die ich beim Vorbeigehen gesehen habe, kurz sprechen, seit letzter Woche wurde es durch eine Durchsage allen Frauen verboten, mich anzusprechen oder den Versuch dazu zu machen! Auch die Hausmädchen dürfen sich nicht mehr mit mir unterhalten! Aber es gibt Möglichkeiten, es geht halt nicht alles zu ihrem Unglück!- Zu meinem "Glück" gibt es hier eine Sozialarbeiterin, die mich aufgeklärt hat, daß ich eigentlich in den Sicherheitstrakt sollte. Der aber steht wohl seit Jahren still, und die Anstalt könnte ihn nicht für eine Person wieder in Bewegung setzen. Sie rät mir, ich soll mich nicht so aufführen, sondern mich allem fügen, ich habe sie schon dreimal rausgeworfen, aber sie ist hartnäckig und will halt mein Bestes, und ihr tut es ja so leid, daß ich unter solchen Bedingungen sitzen muß, und sie machen so etwas nicht gerne.- Ich darf die Zeitungen und Zeitschriften, die rumliegen, nicht lesen, nur meine eigenen, die ich abonniere, und das geht erst zur Sicherheitsabteilung und wird geprüft.Da ich 23 Stunden in der Zelle bin, versuche ich mich zu beschäftigen, den anderen würde ich raten, einen Tagesplan zu machen. Wie Yoga, Gymnastik, lesen und auch viele Briefe schreiben, das entspannt, und man denkt nicht zu viel an die Verhandlung. Denn wenn man darüber nachdenkt, sieht alles ziemlich düster aus, und man kann der Versuchung der Verzweiflung nicht widerstehen. Niemals mit den Beamtinnen reden, sie sind sehr neugierig und fragen viel, am vorteilhaftesten ist, sich mit denen auf nichts einzulassen. () Ich persönlich muß mich oft zurückhalten, um nicht auf sie loszugehen, wenn ich höre, wie sie über ausländische Frauen reden oder über die Sinti- und Roma-Frauen. Besuche mit Berührungsverbot bzw. nur die Hände geben, aber das muß man nicht immer beachten!Sonst bin ich halt durch mein Auftreten hier ziemlich vielen Schikanen ausgesetzt, einer provoziert mich so sehr, er will sich halt unbedingt mit mir prügeln, ich versuche es zu ignorieren oder rede mit ihm herablassend! Auf den Fernseher muß ich wohl noch einen Monat warten, aber eigentlich halte ich mich zur Zeit ganz gut.(Die Redaktion der Herzschläge teilte mit, die Staatsanwaltschaft habe die Zusage gemacht, daß die Haftbedingungen von Fatma gelockert werden.)

Herbert Mies und Kurt Fritsch (DKP)

in Beugehaft genommen

Am Abend des Karnevalsdienstag (15. Februar) wurden die DKP-Politiker Herbert Mies (Ex-Vorsitzender) und Kurt Fritsch (früher für Organisations- und Finanzfragen zuständig) verhaftet. Herbert Mies wurde in seiner Mannheimer Wohnung festgenommen, Kurt Fritsch in Braunschweig.Ende Oktober letzten Jahres waren die beiden vor den Bundesausschuß "Kommerzielle Koordinierung" geladen worden, um Fragen zu den Finanzbeziehungen zwischen DKP und SED zu beantworten. Sie nahmen das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch, um ihre Partei und sich selbst zu schützen. Zeugen vor Untersuchungsausschüssen dürfen nach der herrschenden Rechtsordnung die Aussage verweigern, wenn ihnen oder ihren Angehörigen aus den Antworten strafrechtliche Folgen erwachsen können. Für KommunistInnen scheint dieses Recht allerdings nicht zu gelten. Denn Mies und Fritsch wurden zunächst zu je tausend Mark Bußgeld verurteilt. Am 19. Januar verweigerten sie bei einer weiteren Anhörung erneut die Aussage, worauf ihnen Beugehaft angedroht wurde.Nach einem Beschluß des Bonner Amtsgerichts wird diese Beugehaft nun vollzogen. Zu diesem Zweck wurde Herbert Mies bereits in den Bonner Knast überführt. Kurt Fritsch wartete noch in einer Transportzelle auf seine Überstellung nach Bonn. Die beiden knapp 65jährigen DKP-Genossen können hier "zur Erzwingung eines Zeugnisses" (so der juristische Terminus) bis zu einem halben Jahr inhaftiert werden.Diese Vorgehensweise der bundesdeutschen Justiz ist eindeutig politisch motiviert. Sie steht in der langen Tradition des Antikommunismus und der Kriminalisierung von systemoppositionellen Kräften. Als Beispiele seien hier das KPD-Verbot 1956, die Berufsverbote Anfang der 70er Jahre, Sondergesetze und Isolationshaft für RAF-Gefangene und die derzeitige Prozeßwelle gegen AntifaschistInnen genannt. Daß es dem Staat auch in diesem Fall darum geht, seine politischen GegnerInnen aus dem Verkehr zu ziehen, belegt u.a. ein drastisches Zitat des Sekretärs des KoKo- Ausschusses (der die Beugehaft beantragt hatte), Dr. Heymer: "Ich hätte den gleich ins Loch geschmissen", äußerte er bei einer Zeugenvernehmung im Oktober 1993 über Herbert Mies (Quelle: Neues Deutschland vom 17.2.94)Wir solidarisieren uns mit den bisher geäußerten Protesten und fordern die sofortige Freilassung von Herbert Mies, Kurt Fritsch und allen anderen politischen Gefangenen!Schluß mit staatlicher Repression und Klassenjustiz!Referat gegen Faschismus, Rassismus, Imperialismus und Sexismus (Antif-FRIS), Arbeitskreis Rechts-Freie Uni im AStA der Universität Bonn

Wie das Neue Deutschland am 21.2.94 mitteilt, wurde Herbert Mies nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn am vergangenen Freitag, drei Tage nach seiner Verhaftung, wieder freigelassen. Das Landgericht urteilte, das Zeugnisverweigerungsrecht zu recht im KoKo-Ausschuß in Anspruch genommen wurde. Zwar wird in dem ND-Artikel nur von Herbert Mies' Haftentlassung geschrieben, doch gehen wir davon aus, daß auch Kurt Fritsch wieder in Freiheit ist. (d.Red.)

ProzeßtermineProzeß gegen Eva HauleFolgetermine im Prozeß gegen Eva Haule vor dem OLG Frankfurt, Konrad-Adenauer-Str./Ecke Seilerstraße, sind am 24.2., 3.3. (hier wird Irmgard Möller als Zeugin der Verteidigung kommen), 10.3. jeweils 9.30 Uhr.

Prozeß gegen IrInnen in CelleIm Prozeß gegen Poilin O Cathain, Donncha O Cathain und Padraigh Murray ist der nächste Termin vor dem OLG Celle, Saal 94, Eingang Kanzleistraße, am 28.2., 10 Uhr.Prozeß in SaarbrückenAm 18.2. begann vor dem Amtsgericht Saarbrücken der Prozeß gegen einen Teilnehmer der Demonstration "Wider die Vereinigungsfeiern" vom 3.10.93. Bei dieser Demonstration wurden 44 DemonstrantInnen festgenommen, obwohl die Aktion friedlich verlief. Mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wurde gegen alle Festgenommen ein Bußgeldbescheid von 104 DM und eine Gebühr von 40 DM festgesetzt; einige legten dagegen Widerspruch ein. Für den 3.3. ist ein weiterer Prozeßtermin festgesetzt: 11.30 Uhr, Saal 116, Amtsgericht.

Prozeß gegen Bernhard und MichaelDer Prozeß gegen Bernhard und Michael (siehe Angehörigen Info 137) vor dem Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90) beginnt am 28.2. um 9 Uhr, Saal 339, 1. Stock. Die weiteren Termine sind am 1.3., 3.3., 7.3., 8.3., 10.3., jeweils um 9 Uhr (dienstags: Saal 203, Erdgeschoß; donnerstags: Saal 358, 1. Stock).

PKK-Prozeß in DüsseldorfAls weiterer Hauptverhandlungstermin wurde festgesetzt: 28.2/1.3., jeweils ab 9.15 Uhr, Nebengebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Tannenstr. 26 (Lippe-Haus), Düsseldorf-Derendorf.

Prozeß in Kassel gegen AntifaDer Prozeß gegen die AntifaschistInnen aus Arolsen ist zumindest gegen fünf der Angeklagten zu Ende. Vier von ihnen wurden zu jeweils 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der fünfte zu 15 Monaten, ebenfalls auf Bewährung. Zusätzlich müssen alle fünf jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten verrichten. (Diese Informationen stammen aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 19.2.94.) Ob die Verfahren wegen Landfriedensbruch wie vorgesehen am 11.3. verhandelt werden, ist bis Redaktionsschluß unklar gewesen.

Prozeß gegen Andreas BöhmAm 23.2. und am 2.3. um 13.30 Uhr findet vor dem Amtsgericht Mannheim (Schloß/Westflügel) ein weiterer Prozeß gegen Andreas Böhm statt. Andreas sitzt zur Zeit in der JVA Bruchsal und begreift sich selbst als Gefangener im Widerstand. Diese Einstellung behagt weder die Bruchsaler Anstaltsleitung noch den bisherigen Anstaltsleitungen in Andreas' Knastgeschichte. Er wurde bereits mehrfach hin- und herverschubt Daß er aber dennoch nicht aufhörte, sich zur Wehr zu setzen, trug ihm bisher eine ganze Latte von Anzeigen und Strafverfahren wegen Widerstands, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Meuterei, Nötigung, Beleidigung usw. ein. Das neue Verfahren ist ein weiteres Glied in dieser Kette, einen widerstandswilligen Gefangenen zu disziplinieren. Er befand sich bisher u.a. in den Knästen Heilbronn, Mannheim und Bruchsal. Über seine Erfahrungen in Mannheim veröffentlichte die taz am 1.3.1993 einen Bericht mit dem Titel "Folterzelle in der JVA Mannheim". Die Folge davon war weiterer Terror gegen Andreas, der in der taz vom 2.4.93 Anlaß zu einem weiteren Bericht war. Diese kurze Zusammenfassung kann als Hintergrund des neuen Prozesses gegen Andreas Böhm gesehen werden.Infobüro für die Freiheit der politischen Gefangenen Heidelberg

TermineBruchsal. 24.2., 20 Uhr, Cafe Palaver, Veranstaltung "Politische Gefangenschaft in Deutschland am Beispiel Knast Bruchsal 1848 bis heute". Es sprechen: Günter Sonnenberg, ehem. Gefangener aus der RAF; Christa Klar, Mutter von Christian Klar; und andere ehemalige Gefangene aus der RAF.Saarbrücken. 28.2., 20 Uhr, Alte Feuerwache, Am Landwehrplatz, Informations- und Mobilisationsveranstaltung "Freiheit für Kurdistan".Köln. 4.3., 20 Uhr, Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Großer Saal, Melchiorstraße (Nähe Ebertplatz), Veranstaltung "Freiheit für Kurdistan - Für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes" mit Stephan Waldberg, der über die Ziele seiner damaligen Recherchereise berichten wird, über die Erfahrungen in den türkischen Gefängnissen und über die Haltung der Bundesregierung während seiner Haft. Kontakt: Solidaritätskomitee Kurdistan Bonn, Wolfstr. 10/Hinterhaus, 53111 Bonn, Tel.: (0228) 659513 (di und fr 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr).Bonn. 12.3., 11 Uhr, Josefshöhe, Demonstration "Freiheit für Kurdistan - Für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes".Hannover. 12.3., 14 Uhr, Frauen/ Lesben-Knastkundgebung vor der Frauen-U-Haft in der Schulenburgerstraße anläßlich des internationalen Frauentages.

Der im Angehörigen Info 137 (Seite 7) erwähnte Solidaritätsaufruf von über 70 politischen Gefangenen mit den eingekerkerten peruanischen KommunistInnen ist zu bestellen bei: Autonome Kommunisten für Sozialismus statt Barbarei, c/o Kopierladen M99, Manteuffelstr. 99, 10997 Berlin, Fax: (030) 6115021 (möglichst Rückporto beilegen).

Bundesweiter Aktionstag am 26.2.zur Freilassung von Irmgard MöllerAus dem letzten Rundbrief der Initiative für die Freilassung von Irmgard Möller, Hamburg: "Inzwischen sind es über dreißig Städte, die sich bei uns gemeldet haben, davor über zwnazig, von denen wir wissen, daß sie auch was machen. Das reicht von Flugblattaktionen über Infotische und Kundgebungen bis hin zu Veranstaltungen (Filme zeigen, Diskussion ). Für den norddeutschen Raum mobilisieren wir zusätzlich zu einer abschließenden Knastkundgebung in Lübeck, um dort zu erzählen, wie es war. Beginn ist um 18 Uhr. Adresse ist Marliring 41.Deshalb ist es uns wichtig, daß sich diejenigen noch mal bis Freitag, den 25.2., bei uns melden, die uns noch nicht gesagt haben, ob und was sie bei sich machen. Deshalb noch mal ganz dringend: Meldet Euch! Entweder schickt Ihr was, ansonsten sind wir Freitag, den 25.2., von 17-19 Uhr unter der Nummer (040) 446095 telefonisch bzw. per Fax (040) 4108122 zu erreichen Uns hat der Vorschlag erreicht, daß es gut wäre, Fax-Nummern (z.B. vom Gericht) zu haben, an die auch Einzelpersonen ihre Forderungen richten können. Wir haben überlegt, daß es (auch weil die Reaktion der Presse nicht abzusehen ist) sinnvoll wäre, wenn die beteiligten Städte kurze Schreiben an die Bundesjustizministerin und den zuständigen Richter beim Landgericht Lübeck faxen, in denen Ihr Eure Beteiligung am Aktionstag beschreibt und die Forderungen unterstützt. Das ist genauso für einzelne oder auch für Gruppen machbar, die sich nicht dirket mit einer Aktion beteiligen können oder wollen. Die entsprechenden Nummern sind:Bundesjustizministerin Frau Leutheusser- Schnarrenberger, Fax: (0228) 584525Geschäftsstelle des Landgerichts Lübeck, Strafvollstreckungskammer, Richter Vilmar, Fax: (0451) 3711519"

Leider haben wir (d.Red.) keine Übersicht, in welchen Städten überall Aktionen und Iniativen stattfinden werden. Ihr müßt Euch also selbst erkundigen, entweder z.B. bei dem Infobüro oder -laden in Eurer Stadt oder in Hamburg unter der oben angegebenen Telefonnummer. Von folgenden vier Städten können wir näheres mitteilen:Bruchsal. Kundgebung ab 11 Uhr auf dem Marktplatz.Hamburg. Auftaktkundgebung um 10.30 Uhr am Untersuchungsgefängnis Gorch-Fock-Wall/Höhe Musikhalle, Abschlußkundgebung um 12.30 Uhr auf dem Rathausmarkt.Bremen. Kundgebung um 11 Uhr auf dem Marktplatz.Lübeck. um 18 Uhr Knastkundgebung und Grüße an die Gefangenen, Marliring 41.

Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg, Tel.: (040)2204278, Fax: (040)2297419. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbjahresförderabonnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.