Aber die Stärksten kämpfen ihr Leben lang. Diese sind unentbehrlich. (Bertolt Brecht)

26.2.1994 - Bundesweiter Aktionstag

für die Freiheit von Irmgard Möller

Irmgard Möller, Gefangene aus der RAF, sitzt jetzt seit über einundzwanzig Jahren im Gefängnis. Sie hat fast ihr halbes Leben im Knast verbracht.In dieser Zeit wurden sämtliche Sonderhaftbedingungen, die von Anfang an gegen alle Gefangenen aus Guerillagruppen und antiimperialistischem Widerstand entwickelt wurden, gegen sie angewandt: Einzel- und Kleingruppenisolation, verschärfte Besuchsüberwachung und Briefzensur, Zensur der politischen Information und Diskussion.Trotz dieser einundzwanzig Jahre Sonderhaftbedingungen, trotz all dem, was man gegen sie versucht hat, ist Irmgard nicht gebrochen, ist sie lebendiger Beweis, daß Menschen an ihren Zielen, Wünschen und Hoffnungen auch unter härtesten Bedingungen festhalten können.Aber ihr Beispiel zeigt auch, daß Zeit keine unerschöpfliche Ressource ist. Irmgards Gesundheit ist durch die Haftbedingungen stark angegriffen, und ihr Zustand zeigt deutlich, daß nach dieser langen Haft keine körperlichen Reserven mehr vorhanden sind.Irmgard steht für fast die gesamte Geschichte der RAF und fast die gesamte Geschichte des Kampfes der politischen Gefangenen. Sie steht auch exemplarisch für den Umgang des Staates mit seinen gefangenen politischen GegnerInnen, sowohl was die Haftdauer als auch die Haftbedingungen betrifft.Als einzige Überlebende der Nacht vom 18.10.77 in Stammheim widerspricht sie der staatlichen "Selbstmord"version und soll auch deshalb nicht freigelassen werden. Wenn überhaupt, sollen Irmgard und die anderen politischen Gefangenen erst rauskommen, wenn sie sich und ihre Geschichte vollständig verleugnen. Es liegt an uns, den Staat daran zu hindern, die politischen Gefangenen bis an ihr Lebensende in Gefangenschaft zu halten.Für uns umfaßt der Begriff politische Gefangene mehr Menschen als die Gefangenen aus RAF und anderen Gruppen, die in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren gekämpft haben. In den letzten Jahren sind vor allem AntifaschistInnen gefangengenommen worden, die organisiert politisch aktiv sind. Zum Beispiel wurden in Berlin fünf türkische und kurdische AntifaschistInnen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, den DL-Funktionär Kaindl umgebracht zu haben. Sie werden in den Knästen vollständig voneinander isoliert, ihre Bedingungen orientieren sich insgesamt an den damals festgelegten Sonderhaftbedingungen.()Zur Zeit läuft ein Anhörungsverfahren, in dem darüber entschieden wird, ob Irmgard Möller weiter im Knast bleibt. Wie bei anderen Gefangenen auch, macht das Gericht die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens unter Mitwirkung der Gefangenen zur Voraussetzung für die Anhörung, was von den Gefangenen abgelehnt wird. Bei Irmgard wird nun ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Wenn es fertig ist, soll es eine Anhörung geben. Wir vermuten, daß diese im März ist.Formal ist das Landgericht Lübeck zuständig; die Entscheidung über ihre Freilassung ist aber eine politische.Es ist klar, daß der Staat sein grundsätzliches Vernichtungsverhältnis denjenigen gegenüber, die an einer grundlegenden Veränderung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse festhalten, nicht aufgibt.Genauso ist es aber abzusehen, daß jeder sich regende Widerstand, besonders wenn er die Sprengkraft besitzt, sich zu Fundamentalopposition zu entwickeln, von politischer Gefangenschaft bedroht ist.Von daher geht es uns nicht nur darum, die politischen Gefangenen aus RAF und Widerstand der Verfügungsgewalt des Staates zu entreißen, sondern wir müssen ihm materielle, politische Grenzen für den Umgang mit seinen gefangenen GegnerInnen setzen.Der bundesweite Aktionstag, an dem wir uns beteiligen, ist eine Initiative für die Freiheit von Irmgard Möller. Wir verstehen ihn auch als Teil einer Initiative, an deren Ende die Freiheit aller politischen Gefangenen steht.

Unsere Forderungen sind:sofortige und bedingungslose Freilassung von Irmgard MöllerBernd Rößner muß draußen bleibenFreiheit für alle politischen Gefangenen und ihre Zusammenlegung bis dahin

Für den bundesweiten Aktionstag haben wir uns eine Aktionsform überlegt, die für möglichst viele und überall praktikabel ist und in ihrer Einheitlichkeit eine Schlagkraft entwickeln soll. Wir stellen uns diesen Tag folgendermaßen vor: Wir möchten, daß Ihr in möglichst vielen Städten vor den jeweiligen Rathäusern (oder anderen zentralen Plätzen, wenn "Euer" Rathaus abseits liegt) ab 11.00 Uhr präsent seid mit Kundgebungen, Aktionen, Büchertischen, Transparenten, Flugblättern etc. Von Hamburg aus werden wir Pressearbeit machen und uns bekannte JournalistInnen ansprechen. Wir möchten, daß das auch in anderen Städten gemacht wird. Für den Nachmittag und Abend überlegen wir noch. In Hamburg wollen wir den Aktionstag nicht auf den Vormittag beschränken.Die Leute, die sich für ihre Stadt eine Teilnahme vorstellen können, bitten wir, sich bei uns zu melden, damit es einen Überblick gibt.

Initiative für die Freilassung von Irmgard Möller, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg, Tel.: (040) 446095, Fax: (040) 4108122.Wir werden bis zum 26.2. jeden Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer zu erreichen sein.

Veranstaltung in Lübeck

für die Freilassung von Irmgard Möller

Am 2. Februar fand in der Petri-Kirche in Lübeck eine Podiumsdiskussion unter dem Motto "Irmgard Möller 21 Jahre in Haft - und kein Ende?" statt. Eingeladen hatte die seit 1989 bestehende Besuchsgruppe bei den Frauen in Lübeck (Wolfgang Grell, Helmut Frenz, Norman Paech, Rosita Timm). Auf dem Podium saßen Rolf Becker, Schauspieler, Mitglied der IG Medien, Hans- Ernst Becker, Präsident des Landgerichts Lübeck, Michael Bouteiller, Bürgermeister der Stadt Lübeck, Anke Brenneke-Eggers, Rechtsanwältin von Irmgard, Dr. Niels Hasselmann, Propst des Kirchenkreises Lübeck, Wolfgang Neskovic, Vorsitzender Richter am Landgericht, Gabriele Rollnik, bis 1992 Mitgefangene von Irmgard. Die Veranstaltung wurde von ca. zweihundert Menschen, einem sehr gemischten Publikum, besucht.Norman Paech leitete die Veranstaltung mit einem Überblick über die politischen Ereignisse und Auseinandersetzungen Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre ein und vermittelte so einen Eindruck über die Zeit, in der die RAF entstand.Im Laufe des Abends wurden verschiedene Aspekte von Irmgards Geschichte genannt und diskutiert. So z.B. ihre Verurteilung, die Haftbedingungen, was bedeutet Isolationshaft, der Hungerstreik 1989 und seine Auswirkungen für die Gefangenen.An dieser Stelle berichtete Gabriele Rollnik, daß, als sie 1989 nach dem Hungerstreik nach Lübeck verlegt worden war, einige im Streik erkämpfte Erleichterungen erst noch durchgesetzt werden mußten. Zum Beispiel fanden bei den dreien Besuche zunächst noch nur mit Trennscheibe statt. Auch erzählte sie, daß einige Gefangene immer noch unter extremen Bedingungen im Knast sitzen, die Bedingungen sich für sie nur geringfügig geändert haben. Vor allem erwähnten Anke und Gabriele die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Gefangenen aus RAF und Widerstand.Einen breiten Raum nahmen die juristischen Aspekte ihrer Freilassung ein, so wurde die Fünfzehn-Jahre-Regelung erklärt und der Umgang hiermit diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde z.B. vom Podium festgestellt, daß die Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten nicht im Gesetz festgeschrieben ist, sondern daß dort lediglich ein Sachverständiger gefordert wird. Des weiteren wurde festgestellt, daß bei keiner anderen Gefangenengruppe in höchstrichterlichen Urteilen ausdrücklich ein psychiatrisches Gutachten gefordert wird, wie bei Gefangenen aus der RAF.Während - besonders von sozialdemokratischer Seite - häufiger positiv auf die Kinkel-Initiative hingewiesen wurde, berichtete Gabriele Rollnik von neuen Prozessen gegen Gefangene aus der RAF aufgrund von Kronzeugen- Aussagen und daß diese zu nichts anderem dienen sollen, als die Gefangenen im Knast zu begraben.Es ist sicher als positives Zeichen zu werten, daß eine Veranstaltung mit solchen Diskutanten und einem relativ zahlreichen Nicht-Szene-Publikum überhaupt stattfinden konnte und daß sowohl der Propst als auch der Bürgermeister in der Diskussion bekundeten, daß sie sich für die Freilassung von Irmgard Möller einsetzen würden wollen. Es wird eine Frage unserer weiteren Aktivitäten sein, dafür zu sorgen, daß es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt. Doch konnte sich außer den Mitgliedern der Besuchergruppe und Rolf Becker (und natürlich Gabriele und Anke) keiner der "bürgerlichen" Diskussionsteilnehmer dazu durchringen, zu fordern, daß Irmgard jetzt endlich raus muß, sich dafür so weit "aus dem Fenster zu hängen", obwohl in der Diskussion mehrfach gefordert wurde, aus diesem Podium heraus eine Initiative zu gründen. Rote Hilfe, OG Kiel

Resolution IDas Plenum des XII. Gesundheitspolitischen Kongresses in Leipzig (14.-16.1.) fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Frau Irmgard Möller. Sie ist seit 22 Jahren teilweise unter Einzelisolationsbedingungen, die wir als Folter verstehen, im Gefängnis und somit die am längsten inhaftierte Gefangene in der BRD. Nach wie vor versucht der Staat, Irmgard durch Sonderhaftbedingungen zum Abschwören von den eigenen politischen Idealen und somit ihrer Identität zu bringen, um einen wichtigen Teil der BRD-Nachkriegsgeschichte endgültig vergessen zu machen.Das müssen wir im Hinblick auf unser eigenes politisches Selbstverständnis verhindern und Irmgards Freilassung durch politischen Druck erreichen.Solidarische GrüßeLeipzig, den 16.1.94

Resolution IIDie TeilnehmerInnen, darunter viele Menschen aus der DDR-Solidaritätsbewegung, hatten großes Interesse an der Thematik, hatten allerdings bisher wenig davon gehört. Daher beschlossen die TeilnehmerInnen mit knapper Mehrheit, die Resolution nicht als Entscheidung des gesamten Kongreßplenums, sondern daß sich die TeilnehmerInnen bzw. Gruppen der einzelnen Städte in die Resolution eintragen sollten. Gegen den Inhalt der Resolution sprach niemand.Über 50 TeilnehmerInnen des Arbeitstreffens der bundesweiten Kuba-Solidarität, das am 21./23.1.94 in Berlin stattfand, unterstützen die Resolution für die sofortige Freilassung von Irmgard Möller:"Irmgard Möller ist weltweit die einzige Gefangene, die noch wegen Aktionen gegen den verbrecherischen Vietnamkrieg in Haft sitzt. Seit über 22 Jahren ist sie im Knast, davon viele Jahre in Isolationshaft.Zur Zeit wird immer noch verhindert, daß Irmgard Möller freikommt. Wir fordern die unverzügliche Freilassung von Irmgard Möller!!"Berlin, Hohenschönhausen, 23.1.94

Pressemitteilung der Verteidigung vom 1.2.94

Haftbefehl gegen Birgit Hogefeld

wegen Bad Kleinen

achdem die Staatsanwaltschaft Schwerin das Verfahren gegen die GSG9-Beamten eingestellt hat, wird jetzt am 2.2.94 ein neuer Haftbefehl gegen unsere Mandantin wegen Mordes und sechs Mordversuchen in Bad Kleinen eröffnet. Dies hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) Ende November '93, als feststand, daß dieses Verfahren eingestellt würde, beantragt.Unmittelbar nach Bad Kleinen hatte der damalige Generalbundesanwalt von Stahl noch falsch behauptet, unsere Mandantin habe den Schußwechsel eröffnet. Diese Behauptung mußte er allerdings einige Tage später widerrufen.Der Erlaß dieses Haftbefehls entspricht der Linie staatlicher Politik in diesem Zusammenhang: Sämtliche Widersprüche und Vertuschungen werden zu Pannen, Wolfgang Grams wird zum Selbstmörder erklärt. Allein Birgit Hogefeld, die während der Schießerei gefesselt und mit über den Kopf gestülpter Kapuze in der Unterführung auf dem Boden lag, wird durch Konstrukte zur Mörderin erklärt.Zeitlich abgestimmt hierzu tritt als Vertreter der "Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (KGT) der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Benz, auf die Bühne. Er läßt der Verteidigung übermitteln, daß es möglich sei, "die Mordanklage Bad Kleinen zu kippen". Voraussetzung sei die "Kooperation" Birgit Hogefelds. Diese "Kooperation" werde dann auch Auswirkungen auf den Verlauf künftiger Festnahmeaktionen haben.Damit soll die Einsatzplanung Bad Kleinen, die im Mai '93 begonnen hat, doch noch als Erfolg abgeschlossen werden; ein gesuchtes RAF-Mitglied bei der Festnahme erschossen, unsere Mandantin lebenslänglich unter Sonderhaftbedingungen.Ein SEK-Beamter brachte dies am 20.1.94 beim Transport von Frankfurt nach Bielefeld auf den Punkt, als er zu Birgit Hogefeld sagte: "Wenn Sie die Arme auf dem Rücken gefesselt haben, dann treffen wir Sie auf jeden Fall gut, dann sind Sie nicht so schnell!"Ursula Seifert, Rechtsanwältin;Berthold Fresenius, Rechtsanwalt

Mahmut darf nicht

ausgeliefert werden

Mahmut Özpolat, geboren am 5.6.36, lebt seit 1981 in Berlin. Er ist Gewerkschafter und wurde in der Türkei wegen seiner politischen Arbeit verfolgt. Nach dem Militärputsch war er gezwungen, ins Exil zu gehen. Er stellte 1981 einen Asylantrag und wurde sieben Jahre später nach der UNO-Konvention offiziell als Flüchtling anerkannt. Er erhielt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und einen UN-Flüchtlingspaß.Am 22.12.1993 wurde Mahmut wegen eines Auslieferungsantrages des türkischen Staates festgenommen und befindet sich seitdem in der JVA Moabit in Auslieferungshaft. Der Tatvorwurf seitens der türkischen Behörden lautet auf "Anstiftung zum Mord". Die Akten enthalten keinerlei Anhaltspunkte zu diesem Vorwurf. Mahmut selbst hat erklärt, er habe mit dieser Tat, die sich im Herbst '80 abgespielt haben soll, nichts zu tun.Wir wollen in diesem Zusammenhang an die Situation Anfang der 80er Jahre erinnern, als die Türkei türkische Revolutionäre von der BRD ausgeliefert haben wollte. Dreiviertel der Oppositionellen (21) wurden auch tatsächlich an die Militärs übergeben. Die Auslieferungsanträge bezogen sich ausschließlich auf "kriminelle" Delikte, und die Türkei verpflichtete sich, die Ausgelieferten nur wegen dieser Delikte zu verurteilen. Exemplarisch dabei sind die Fälle Begen, Samir Memis und Cemal Altun. Die beiden erstgenannten türkischen Asylbewerber wurden 1980 bzw. '82 an die türkischen Generäle ausgeliefert und entgegen der Zusagen der dortigen Regierung wegen politischer Delikte angeklagt und während der Haft gefoltert. Cemal Altun nahm sich aus Furcht vor seiner bevorstehenden Auslieferung an die Türkei am 30. August 1983 mit einem Sprung aus dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin das Leben. Es steht zu befürchten, daß mit Mahmut Özpolat ähnliches geschehen wird. Wegen seines Alters und seiner angegriffenen Gesundheit (Mahmut hat ein Lungenleiden) sind wir in Sorge, daß Mahmut die Folter in den türkischen Gefängnissen nicht überleben könnte.Mahmut darf nicht ausgeliefert werden!!!

Protest an: Oberstaatsanwalt Eger, Staatsanwaltschaft beim Kammergericht, Dez. Ausl. Einl., Fax: (030) 7833346

Abschiebegefängnis

Glasmoor

Presseerklärung antifaschistischer und antirassistischer Gruppen aus Norderstedt und Hamburg vom 30.1.

Wir, Menschen aus verschiedenen antirassistischen und antifaschistischen Zusammenhängen, wollten heute das geplante Container-Abschiebegefängnis auf dem Gelände der JVA Glasmoor besetzen. (Die Aktion von etwa achtzig Menschen fand am 30.1. statt; die Besetzung wurde von einem großen Polizeiaufgebot verhindert - d.Red.) Mit dieser Aktion wollen wir das Vorhaben des Hamburger Senats, dieses Abschiebegefängnis klammheimlich zu eröffnen, verhindern. Bei dem Abschiebeknast Glasmoor handelt es sich um das erste, speziell zu diesem Zweck eingerichtete Gefängnis für Hamburg; bisher wurden Abschiebehäftlinge im Untersuchungsgefängnis untergebracht.Laut Hamburger Abendblatt vom 28.1.1994 stieg die Zahl der Abschiebungen von Flüchtlingen aus Hamburg von 510 im ersten Halbjahr 1993 auf 1447 im zweiten Halbjahr. Mit der Errichtung des Abschiebeknastes wird die unmenschliche Abschiebepraxis weiter effektiviert.Warum wurde der Standort Glasmoor gewählt? Auf dem Gelände der JVA Glasmoor in Norderstedt befindet sich ein abgezäunter Bereich, auf dem Spezial-Container aufgestellt wurden. Glasmoor ist nicht weit entfernt vom Flughafen Fuhlsbüttel, d.h. die Häftlinge können auf kürzestem Wege in die Flugzeuge gesetzt und abgeschoben werden. All dies vollzieht sich weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, da das Gefängnisgelände sehr abgelegen ist. Aus Sicht der Betreiber ist die Standortwahl auch deshalb sehr günstig, weil das Abschiebegefängnis organisatorisch an die JVA angebunden ist (Bedienstete, Verwaltung usw.).Um die Container herum ist ein 4m hoher Stahlzaun, der nach oben mit NATO-Draht abgesichert ist. Offiziell vorgesehen ist der Abschiebeknast für 84 männliche Häftlinge, wobei jeweils 6 Personen in einer Container-Zelle untergebracht sind. 13 Justizvollzugsbeamte der JVA leiten 14 Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes an, deren Aufgaben - unter Anleitung der JVA-Beamten - darin bestehen, die "Ordnung" aufrechtzuerhalten und Fluchtversuche von Gefangenen zu verhindern.Die Gefangenen haben kaum Möglichkeiten, Kontakte zur Familie, zu Mitgefangenen, zu AnwältInnen und generell zur Außenwelt herzustellen.Zum Alltag der Abschiebehaft gehört das Auseinanderreißen von Paaren und Familien. Dabei werden die Männer (Väter) oder Frauen (Mütter) als Geisel für die Umsetzung der Abschiebung der ganzen Familie benutzt. Im besten Fall sieht sich die Familie auf der Abschieberampe im Flughafen wieder.Informationen sowohl über den Verbleib der Familienangehörigen (Ehefrau, Kinder) als auch über die eigene Situation sind nicht erwünscht, denn DolmetscherInnen sind, laut Aussage des Senates, nicht vorgesehen.Die Beschaffung gültiger Pässe und die Erledigung anderer für die "Ausreise" notwendiger Formalitäten bestimmen die Dauer des Knastaufenthaltes.Diese menschenverachtenden Zustände, die politisch gewollt sind, führten zu Selbstmorden und Selbstmordversuchen von Flüchtlingen, allein zwischen März und Juli 93 gab es nach offiziellen Angaben sieben Suizidversuche im Abschiebeknast Gütersloh.Éhnlich häufig kommt es zu Selbstverstümmelungen, Zellenverbarrikadierungen, Hungerstreiks, Fluchtversuchen und sonstigen Widerstandshandlungen. Fast ein Dutzend solcher Aktionen gab es im Verlauf eines Jahres im sogenannten "Hafthaus Herne".Abschiebeknäste sind in anderen Bundesländern schon länger Praxis. Vorreiter war Nordrhein-Westfalen; schon vor der Asylgesetzänderung gab es dort sieben Abschiebeknäste, sog. "Hafthäuser", ein weiterer ist in Containerbauweise am 1.9.93 eingerichtet worden. Die Behörden arbeiten auf Länderebene fieberhaft daran, verschiedene Stellen (Auslandsvertretungen, BGS und zentrale Ausländerbehörden), die mit Abschiebungen zu tun haben, besser miteinander zu vernetzen, um schnellere und reibungslosere Abschiebungen zu gewährleisten.So wie das Abschiebegefängnis Glasmoor nicht das einzige seiner Art in der BRD ist, so ist diese Art von Gefängnissen auch nicht isoliert zu sehen, vielmehr müssen sie als Teil eines immer perfekter arbeitenden BRD-weiten Abriegelungs- und Ausgrenzungssystems begriffen werden.Diese Ausgrenzung von und Abriegelung gegenüber Flüchtlingen und ImmigrantInnen geschieht u.a. durch- die Verschärfung von Gesetzen, z.B. Asylverfahrensgesetz- die Verweigerung politischer Rechte- die Verweigerung sozialer Rechte, z.B. Zugang zu Wohnraum, Arbeit, Sozialleistungen- die offene und versteckte hetzerische und diskriminierende Darstellung von ImmigrantInnen und Flüchtlingen in den Massenmedien- den Ausbau der "Festung Europa", z.B. Einsatz von BGS und Bundeswehrhilfstruppen an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik und sogenannnte "bilaterale Verträge" mit den östlichen Nachbarstaaten.Unsere Aktion heute verstehen wir als ein Zeichen. Wir wollen es nicht zulassen, daß diese Art von Gefängnissen und das, was in ihnen gemacht wird, unbemerkt von der Öffentlichkeit Teil des politischen Alltags in der BRD werden. Wir wissen, daß die Betreiber dieses Baus und alle politischen Nutznießer darauf spekulieren, Abschiebeknäste durchzusetzen, ohne daß es zu nennenswertem Widerstand von seiten der Bevölkerung oder der Medien dagegen käme. Unsere heutige Aktion ist ein Schritt gegen das Schweigen, leider ein viel zu kleiner Schritt.

Weg mit dem Abschiebeknast Glasmoorund allen anderen Abschiebegefängnissen!Schluß mit den Abschiebungen!Offene Grenzen - Bleiberecht für alle!

BRD-Beihilfe zum Völkermord in Kurdistan

Bundesanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab

ast ein Jahr hat sich die Bundesanwaltschaft Zeit gelassen, um die am 14. Januar 1993 eingereichte Strafanzeige von Kurdistan-Komitee, medico international, Grünen, Strafverteidigern, kritischen Aktionären, Kampagne gegen Rüstungsexporte u.a. wegen Beihilfe zum Völkermord am kurdischen Volk durch deutsche Waffenexporte in die Türkei zu "prüfen". Am 30. Dezember kam die Antwort: Die BAW wird keine Ermittlungen einleiten.Die der der Bundesjustizministerin unterstehende Behörde hat sich offensichtlich bemüht, "keine zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkte für Völkermordtaten der türkischen Regierung" (so wörtlich in dem die Einstellung des Verfahrens begründenden Schreiben an die Antragsteller) zu finden. Kurden und Kurdinnen würden schon umgebracht - aber Völkermord sei das nicht, so die zynische Formel. Dabei übernimmt die Behörde direkt die Propaganda des türkischen Regimes.Wer wird gegen diese Entscheidung auftreten? Zu befürchten ist, daß die SPD auch zu diesem Vorgang schweigen wird. Ihre Kumpanei mit der Regierung in Sachen Türkei und Kurdistan hat auch die Verbote gegen die kurdischen Vereine in der BRD politisch erst möglich gemacht. Bleiben die Gewerkschaften, die Grünen, die PDS, Menschenrechtsgruppen, die Kurdistan-Solidaritätsgruppen und die nach den Verboten verbliebenen kurdischen Organisationen in der BRD, die sich nun bemühen müssen, gemeinsam den politischen Druck gegen die menschenverachtende Politik Kinkels, Kohls und Kanthers zu verstärken.Die Antragsteller wollen ihre Anklage nun mit anderen Menschenrechtsorganisationen vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vorbringen. In der EG wird die menschenverachtende Außenpolitik dieser Regierung nicht von allen Regierungen mitgetragen. Der Druck auf die Bundesregierung, die womöglich vor europäischen Instanzen einer offiziellen Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord entgegensteuert, bleibt so erhalten. Wir dokumentieren die Presseerklärung der Betreiber der "Völkermord-Anzeige" zu dem Beschluß. (aus: Politische Berichte 3/94)

Erklärung für dieAntragstellerDie folgende Erklärung zum Einstellungsbeschluß datiert vom 26.1.94 und ist überschrieben von Eberhard Schultz, Rechtsanwalt, Angelika Beer, Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Michael Enger, Filmregisseur und Journalist, und Hans Branscheidt, medico international.Mit Schreiben vom 30.12.93 hat die Generalbundesanwaltschaft (GBA) es abgelehnt, die Strafanzeige, die am 14.1.93 erstattet wurde, weiterzuverfolgen Die Ablehnung und ihre Begründungen können nicht hingenommen werden.

1. Éhnlich wie in Süd-Kurdistan (Irak) findet in der Türkei seit Jahren ein systematischer Staatsterror gegen die gesamte kurdische Bevölkerung in den kurdischen Provinzen statt. Zu Recht vergleicht die Neue Zürcher Zeitung Kurdistan mit dem Chile Pinochets und dem Vietnam zur Zeit der amerikanischen Besetzung. (NZZ vom 20.8.93)Nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und Helsinki Watch beschuldigen die Türkei der systematischen Folter und der Zerstörung der ethnischen Identität der Kurden. Der zuständige Ausschuß der UNO und das Anti-Folter-Komitee der EG haben seit 1993 Berichte veröffentlicht, nach denen die Türkei zu den schlimmsten Folterregimes der Welt gehört und aus denen auch hervorgeht, daß entgegen allen Zusagen und Versprechungen staatlicher Seite keine Verbesserung der Menschenrechtssituation der Kurden erkennbar ist.

2. Zahlreiche Beweismittel für den systematischen Einsatz von Waffen aus Deutschland, u.a. BTR60-Panzer, Panzerwagen, Gewehren usw., sind in der umfangreichen Anklageschrift benannt und durch zahlreiche neuere Augenzeugenberichte bestätigt, wie etwa: Delegationen unter Führung des Menschenrechtsausschusses im Britischen Oberhaus, Lord Avebury, wie auch durch Filmberichte (zuletzt Monitor, Arte vom Januar 1994).

3. Bereits in der Strafanzeige haben wir ausgeführt und unter Beweis gestellt:-`die Türkei hat sich immer auf eine Klausel in der Neufassung des NATO- Vertrages berufen, wonach der Bündnisfall nicht nur bei Angriffen von außen, sondern auch bei terroristischen Angriffen vorliege;-`Éußerungen von Botschaftsvertretern belegen die positive Kenntnis, ja sogar Billigung des Einsatzes deutscher Waffen.Der Generalinspekteur der Bundeswehr Naumann hat im Juli 1993 anläßlich eines Besuches in der Türkei den Einsatz deutscher Waffen damit gerechtfertigt, daß die PKK eine "Terrororganisation" sei und betont, dies sei auch die Auffassung der Bundesregierung.Diesen Hinweisen ist der Generalbundesanwalt wohlweislich nicht nachgegangen, das Schreiben geht mit keiner Silbe darauf ein.Wir stellen demgegenüber fest:Wer an ein solches Regime weiter Waffen liefert bzw. die Lieferung zuläßt, nimmt mindestens deren Einsatz in Kauf, was für einen Anfangsverdacht zur Einleitung eines Strafverfahrens in jedem Fall ausreicht. Die Anzeigeerstatter erheben daher gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens Dienstaufsichtsbeschwerde und Gegenvorstellung.Wenn Bundesaußenminister Kinkel auf seinem jüngsten Ankara-Besuch ausdrücklich eingestanden hat, er könne letztlich "nicht sicherstellen, daß deutsche Waffen nicht gegen Kurden eingesetzt würden", so kann die Konsequenz nur lauten:Die Waffenlieferungen an die Türkei müssen sofort eingestellt werden.Die Verantwortlichen müssen - auch strafrechtlich - zur Rechenschaft gezogen werden.Zugleich mit der weiteren rechtlichen und öffentlichen Verfolgung der Erzwingung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland beabsichtigen die Anzeigeerstatter die Weiterführung der Initiative auf europäischer Ebene. Zusammen mit namhaften deutschen und internationalen Menschenrechtsorganisationen soll der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg dazu bewegt werden, die völkermordrelevanten Waffenlieferungen förmlich zu verurteilen.Eine internationale Menschenrechtskonferenz zu Kurdistan am 20. März in Brüssel, veranstaltet von medico international (Frankfurt) und Kurdistan human right project (London), wird die diesbezüglichen weiteren Schritte sowie dazugehörige Kampagnen und weltweite Initiativen erläutern."Eine Zurückweisung der Strafanzeige wäre ein weiterer Beweis für die Doppelmoral der deutschen Politik und Gerichtsbarkeit, die von internationaler Geltung der Menschenrechte, von der Einrichtung eines internationalen Tribunals zur Verurteilung von Kriegsverbrechen aus dem ehemaligen Jugoslawien spricht, aber gleichzeitig die eigenen Kriegsverbrecher ungestraft weiter Beihilfe zum Völkermord am kurdischen Volk leisten läßt." (Angelika Beer in der Einleitung zur Broschüre "Strafanzeige wegen Beihilfe zum Völkermord")gez. für die Einladung zur Pressekonferenz: Hans Branscheidt, medico international, 26.1.94

Erklärung von Georges Cipriani

als vorläufige Bilanz des Hungerstreiks,den ich am 1.11.93 begann und nach70 Tagen des Kampfes am 10.1.94 aussetzte

Ich denke, daß man erst mal sagen kann, daß mein Streik bezüglich meiner aufgestellten Forderungen ganz und gar gescheitert ist. Vor allem diejenige, die für mich die wesentliche bleibt, nämlich daß ein Psychiater meiner Wahl vom Gesundheits- und Justizministerium zugelassen wird. Das wäre der erste Schritt, damit ich mit ihm zusammen die Art der Therapie selbst bestimmen kann, die in einer angemessenen Umgebung und unter angemessenen Bedingungen meiner Situation entspricht.Der Staat setzte dieser Forderung bisher mit der Begründung eines Gleichheitsprinzips, das mir wie jeder/m anderen Gefangenen aufgezwungen wird, ein entschiedenes und kategorisches Veto entgegen. Weil allgemeine und spezialisierte Érzte den Gefangenen auf der Grundlage von genauen Gesetzen und Paragraphen der Strafprozeßordnung zur Verfügung gestellt würden.Mit anderen Worten: eine Ablehnung, einen Arzt meiner Wahl zuzulassen, die sich darauf gründet, daß das Justizministerium seine Monopolstellung für Gesundheit und Behandlung, für deren Definition verteidigt und damit natürlich das Monopol - was die Gefangenen betrifft - der Kenntnis, der Anerkennung und der Kritik ihrer Ursachen (der Krankheit).Eine Ablehnung, die auch auf der Verteidigung der berufsmäßigen und körperschaftlichen Privilegien basiert, die an dieses Monopol gebunden sind. Um so mehr, wenn die Gefängnisverwaltung angetastet wird.Das erfordert nebenbei einerseits sowohl die Betonung des offensichtlichen Widerspruchs, der diese Regierung der liberalen Ideologie durchzieht, indem sie sich in ihrer Negation übt, um im hoheitlichen Rahmen des starken, normalisierenden und "egalitären" Staates wirken zu können, den sie heute so gerne darstellen würde; als auch andererseits die Betonung des offensichtlichen Widerspruchs zwischen dem Begriff der "Egalität" und der Verfahrensweise der Organe dieses Staates, also dem Gesundheitsministerium, dem Justizministerium und der Gefängnisverwaltung, mit den für die Gesamtheit auf nationaler Ebene bestehenden Gesetzen und Konventionen, vor allem diejenigen, die sich auf die Sozialversicherungsordnung beziehen, die besagt, daß es durch und für Patienten eine freie Wahl des Arztes geben soll.Zu guter Letzt muß man also betonen, daß die Gefangenen durch diese staatlichen Institutionen als Patienten zweiten Ranges gehalten werden, wie es unter anderem auch und einmal mehr diese 70 Tage des Kampfes gezeigt haben.Tatsächlich läßt sich daraus auch ableiten, daß aus der Fokusierung auf und der Polarisierung um meine Hauptforderung, aus ihrer Negation, eine Marginalisierung bzw. auch die Negation der anderen Forderungen resultiert, auf die zu keiner Zeit ernsthaft eingegangen wurde, allenfalls mit der Absicht, sie zu verwerfen.So z.B. auch die ständige Ablehnung der Besuchsanträge zweier GenossInnen, die vor zweieinhalb Jahren erst zugelassen waren und dann willkürlich zurückgenommen wurden.Wenn es also bis jetzt dem Staat auch umfassend möglich war, meine Forderungen zu verleugnen, so konnte er aber nicht so leicht die Fakten leugnen, die - ausgehend von meinem eigenen, besonders angegriffenen physischen und psychischen Zustand nach über sechs Jahren Isolation in speziellen Haftbedingungen und der daraus hervorgehenden Haftunfähigkeit - zur Formulierung dieser Forderungen führten.Und das um so weniger, als daß nach allem, was sich dieses Jahr entwickelt und gezeigt hat - der Höhepunkt meiner Zwangseinweisung in Henri Colin (die Sonderabteilung für "schwierige Kranke" des psychiatrischen Krankenhauses in Villejuif, d.Übers.) oder die Verfügung des Cour d'Assises Speciale vom 18.11.93 (Schwurgericht in Paris, vor dem der letzte AD-Prozeß stattfindet, d.Übers.), mein Verfahren aus Gründen meines Gesundheitszustandes abzutrennen -, mein Streik diese Wirklichkeit als ein unverdrehbares Ganzes zusammenfaßte und ausdrückte.Aus dieser Entwicklung und der Dialektik, um die es ging, ist eine neue Situation hervorgegangen, in der der Staat, auch um den Streik loszuwerden, einige Elemente einer "Lösung" vorgebracht hat.Wobei er jedoch immer von der Verteidigung und Bewahrung seiner Monopolstellung für die Gesundheit und die Behandlung ausgeht und darauf hinführt. Und damit geht er von einer versteckten Negation der Gegebenheiten und des besonderen Wesens der Krankheit, ihrer Ursachen und den Bedingungen ihrer Herausbildung aus und führt auch darauf hin. Mit dem folgerichtigen Risiko, daß unter dem Deckmantel der Gleichheit aller und für alle die Ungleichheit der Behandlung und der Bedingungen bewahrt und/ïder wiederhergestellt wird.In meinem Fall würde das die Verlängerung der Isolation in einer immer möglichen anderen und neuen Form bedeuten.In diesem Sinn, und um es konkret auszudrücken:Während ich also gerade noch dabei bin, mir Fragen zu stellen und für die Zulassung eines Arztes meiner Wahl zu kämpfen, machten das Justizministerium und die Gefängnisverwaltung, die ihrerseits in ihrer eigenen, umgekehrten Logik auf der Grundlage von im Frühjahr '93 von ihren Spezialisten erstellten Diagnosen (deren Inhalte ich nicht kenne) und auf der Grundlage von seit Beginn meiner Haftzeit angesammelten Gesundheitsbilanzen und -berichten (wie die von Dr. Tuffeli, der bereits '88 der Leitung von Fresnes "die Unvereinbarkeit meines Gesundheitszustandes mit der Isolation" signalisierte) verfahren, den Vorschlag, mich so schnell wie möglich zu verlegen, als ersten Schritt in Richtung einer Lösung und in abwartendem Hinblick auf den nächsten Prozeß, der eine Énderung des Haftstatuts bringen wird (nämlich Strafgefangenschaft statt wie bisher Untersuchungsgefangenschaft, was in Frankreich auch bedeutet, daß ein anderer Knasttypus anstehen wird, "Centrale" statt "Maison d'ArrŞet, d.Übers.).Meine Verlegung also in einen Haftort, der mehr meiner tatsächlichen Situation entspricht, und Haftbedingungen, wo sich kurzfristig die Frage der Isolation auflösen sollte, wie das bereits hier im Krankenhaus von Fresnes hergestellt ist, wo ich nicht mehr isoliert bin und z.B. an gemeinsamen Hofgängen teilnehmen kann.Schematisch und im Zusammenhang mit meiner Hauptforderung betrachtet kann man sagen, daß, während ich von der einen Ecke aus kämpfe und ihre Durchsetzung mit ihrer ganzen Logik voranbringe, der Staat von der anderen Ecke aus mit seiner eigenen, umgekehrten Logik die Sache betrachtet und darauf reagiert; d.h. er zieht jetzt an erster Stelle den Ort und die Bedingungen in Betracht, die meiner tatsächlichen Situation entsprechen.Insgesamt gesehen beinhaltet das, was zur Zeit vorgeschlagen wird, eine "Lösung", die ebenso schwer zu akzeptieren wie zurückzuweisen ist, weil sich eigentlich alle günstigen wie ungünstigen Elemente in der Situation, wie sie sich darstellte und nach wie vor darstellt, entsprechen.Schwer zu akzeptieren, weil es in keinem Fall darum gehen kann, daß ich die Monopolstellung für die Gesundheit akzeptiere, die das Justizministerium, das Gesundheitsministerium und die Gefängnisverwaltung durchsetzen wollen, mit all dem, was insgesamt daraus folgt und natürlich in erster Linie für meine eigene Situation und Gesundheit.Es kann ebensowenig darum gehen, daß ich meine Hauptforderung aufgebe, auch wenn sie durch die Aussetzung meines Streiks momentan in den Hintergrund gedrängt wird.Und es ist gleichermaßen von daher eine schwer akzeptierbare "Lösung", daß sie wegen der nächsten Termine in den kommenden Monaten (Prozeß, Neufestlegung des Status, also seine anschließende Umsetzung, in welche Bedingungen usw.) von vorübergehendem Charakter ist/sein wird, auch wenn dieser vorübergehende Charakter gerade und gleichzeitig auch Träger von Veränderungen sein könnte.Gleichzeitig ist diese "Lösung" aber auch schwer zurückzuweisen, weil die Zurückweisung an sich und die Versumpfung der Situation nur die Negation meiner Hauptforderung sowie der anderen Forderungen und der Möglichkeiten zu tatsächlichen Veränderungen feststampfen würde und weil das nur zur Verlängerung der aktuellen blockierten Situation beitragen würde, ohne daß es überprüfbar wäre, ob Veränderungen, gerade wegen des Übergangscharakters der Phase, tatsächlich möglich sind oder nicht.Ich habe also, angesichts einer solchen Situation, wo nichts wirklich Entscheidendes im einen oder im anderen Sinn greifbar ist und wo sich alle möglichen Elemente einer Lösung und Nicht- Lösung entsprachen und entsprechen, am 10.1.94 in diesem Widerspruch entschieden, meinen Hungerstreik zum jetzigen Zeitpunkt auszusetzen, auch wegen des Übergangscharakters der kommenden Monate, die Veränderungen hervorbringen können.Allerdings habe ich die jetzige Aussetzung meines Streiks aus dem Bewußtsein entschieden, das mich zum Kämpfen brachte, sowie aus dem Bewußtsein, daß ich erneut zum Kampf werde greifen müssen, wenn diese Veränderungen nicht stattfinden bzw. wenn sie sich nur zuungunsten meiner eigenen Situation und meiner Hauptforderung auswirken. Und ich entschied mich auch wegen des Zusammenhangs und des zeitgebundenen, widersprüchlichen Charakters der Aussetzung meines Streiks. Georges Cipriani, Fresnes, 16.1.94

Aktuelle Informationenüber die Situationvon Abimael Guzman, PeruAbimael Guzman ist Vorsitzender der Kommunistischen Partei Perus/PCP und ist seit September 1993 in einem unterirdischen Bunker inhaftiert.Seit über einem halben Jahr kursiert in der Weltpresse die Nachricht, Abimael Guzman habe nach einem Gespräch mit anderen inhaftierten GenossInnen seiner Organisation dazu aufgerufen, den bewaffneten Kampf in Peru einzustellen. Die Tatsache, daß bis heute bewaffnete Aktionen stattfinden, wurde damit erklärt, daß Teile der bewaffnet kämpfenden Guerilla sich von der Guzman- Linie lossagten.GenossInnen aus der Solidaritätsbewegung für das Leben von Guzman erklärten zu diesen Pressemeldungen, daß sie keinen Grund sehen, den Éußerungen des peruanischen Diktators Fujimori Glauben zu schenken. Sie fordern, daß eine internationale Delegation von AnwältInnen die Möglichkeit erhalten muß, Guzman zu besuchen. Dann soll er sich selber dazu äußern. Bisher ist jeder Besuchsantrag von der peruanischen Regierung abgelehnt worden.Der Herausgeber der revolutionären Zeitung El Diario International, Luis Arce Borje, der das einzige Interview mit Guzman im Untergrund gemacht hatte, bezeichnete die Meldungen über ein Friedensabkommen zwischen Guzman und Fujimori als "eine neue Farce eine abgekartete Sache", die "Bestandteil des konterrevolutionären Plans der Regierung" ist.Borje weist auf die Gefahr hin, daß durch diese Meldungen ein als Selbstmord kaschierter Mord an Guzman vorbereitet werden könnte. Nach dem Motto "Guzman hat aufgegeben" könnte die Öffentlichkeit darauf vorbereitet werden. (Der Text von Borje kann in englischer, französischer und spanischer Sprache bestellt werden bei untenstehender Adresse.)Die Solidaritätsbewegung für die peruanischen kommunistischen Gefangenen geht unterdessen weiter. Über 70 politische Gefangene, Kriegsgefangene und fortschrittliche soziale Gefangene haben sich in einer Unterstützungserklärung mit ihnen solidarisiert. "Wir übersenden unsere Solidarität durch die Mauern, die unsere Körper gefangen halten, an die peruanischen Menschen, die Kommunistische Partei Perus und an die Kriegsgefangenen der peruanischen Revolution." Neben Gefangenen aus verschiedenen Kollektiven der USA, den CCC-Gefangenen aus Belgien, den GRAPO-Gefangenen aus Spanien haben aus der BRD die ehemaligen Gefangenen aus dem antiimperialistischen Widerstand Gabi Hanka und Sigrid Happe sowie die Gefangene aus der RAF Eva Haule unterzeichnet.Für die weitere Solidaritätsarbeit wird dringend Geld benötigt:Spendenkonto: BfG-Bank, Verwendungszweck "Abimael Guzman", KtoNr. 2527047500, BLZ 10010111.International Emergency Commitee to Defend the Life of Dr. Abimael Guzman, 27 Old Gloucester Street, London WC 1N 3XX, U.K., Tel./Fax: 0044-71-482-0853

ProzeßtermineProzeß gegen Eva HauleFolgetermine im Prozeß gegen Eva Haule vor dem OLG Frankfurt, Konrad-Adenauer-Str./Ecke Seilerstraße, sind am 10.2., 17.2., 14.2., 3.3., 10.3. jeweils 9.30 Uhr.

Prozeß gegen IrInnen in CelleIm Prozeß gegen Poilin O Cathain, Donncha O Cathain und Padraigh Murray sind die Termine im neuen Jahr vor dem OLG Celle, Saal 94, Eingang Kanzleistraße, am 16.2., 17.2., 28.2., jeweils 10 Uhr, 28.1. (9 Uhr).

Prozeß gegen Bernhard und MichaelDer Prozeß gegen Bernhard und Michael (siehe Angehörigen Info 137) vor dem Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90) beginnt am 28.2. um 9 Uhr, Saal 339, 1. Stock. Die weiteren Termine sind am 1.3., 3.3., 7.3., 8.3., 10.3., jeweils um 9 Uhr (dienstags: Saal 203, Erdgeschoß; donnerstags: Saal 358, 1. Stock).

PKK-Prozeß in DüsseldorfAls weitere Hauptverhandlungstermine wurden festgesetzt: 21./22.2., 28.2/1.3., jeweils ab 9.15 Uhr, Nebengebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Tannenstr. 26 (Lippe- Haus), Düsseldorf-Derendorf.

Prozeß in Kassel gegen AntifaIm Angehörigen Info 129 berichteten wir ausführlich über zehn AntifaschistInnen aus Arolsen, die fast zwei Monate lang in Untersuchungshaft waren, weil sie verdächtigt wurden, an einem Überfall auf Thomas Kubiak, Funktionär der "Nationalen Jugend" und Mitinitiator der "Sauerländischen Aktionsfront" (SAF), am 14.8.93 beteiligt gewesen zu sein, bei dem dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Gegen insgesamt vierzehn AntifaschistInnen ist Anklage wegen einfachem bzw. schwerem Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und in einem Fall wegen Körperverletzung erhoben worden. Das Verfahren gegen sie ist aufgeteilt worden: zunächst soll während der ersten sechs Sitzungstage gegen die fünf relativ schwer beschuldigten Personen verhandelt werden, in den drei folgenden Prozeßtagen dann gegen acht weitere AntifaschistInnen wegen Landfriedensbruchs.Der Prozeß begann am 4.2. vor dem Landgericht Kassel, Saalbau, Raum 133, Frankfurter Str. 11. Fortgesetzt wird er am 11.2., 18.2., 25.2., 2.3., 4.3. Das Gerichtsverfahren wegen Landfriedensbruchs fängt voraussichtlich am 11.3. an, die weiteren Termine sind der 18.3. und 25.3.

TermineBremen. 16.2., 19 Uhr, Bürgerzentrum, Neue Vahr, Berliner Freiheit 10, Veranstaltung mit Vorführung des Films von der Gruppe 2 über die Geschichte des bewaffneten Kampfes in der BRD. Günther Sonnenberg, ehemaliger Gefangener aus der RAF, wird dabei sein, angefragt ist noch eine weitere ehemalige politische Gefangene. Veranstalterin: Bremer Initiative für die Freiheit der politischen Gefangenen. Es wird darüber hinaus noch Bremer Initiativen zum bundesweiten Aktionstag für die Freiheit von Irmgard Möller gehen.Köln. 4.3., 20 Uhr, Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Großer Saal, Melchiorstraße (Nähe Ebertplatz), Veranstaltung "Freiheit für Kurdistan - Für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes" mit Stephan Waldberg, der über die Ziele seiner damaligen Recherchereise berichten wird, über die Erfahrungen in den türkischen Gefängnissen und über die Haltung der Bundesregierung während seiner Haft. Kontakt: Solidaritätskomitee Kurdistan Bonn, Wolfstr. 10/Hinterhaus, 53111 Bonn, Tel.: (0228) 659513 (di und fr 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr).Bonn. 12.3., 11 Uhr, Josefshöhe, Demonstration "Freiheit für Kurdistan - Für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes".

Info-SammeldienstAlle bisher erschienenen Nummern des Angehörigen Infos können nachbestellt werden. Bitte gebt Nummer(n) und/ oder Datum an.Preise: einzeln je Stück 1 DM und 0,80 DM Porto; ab 3 Stück je Stück 0,80 DM und 1,50 DM Porto.Die Angehörigen Infos können auch jahrgangsweise als Sammelband bestellt werden: von 1989 bis 1993. Preis pro Band (26-27 Hefte) 18 DM und 3 DM Porto. Bitte legt der Bestellung Briefmarken (bis 5 DM) oder Verrechnungsscheck bei. Bitte überweist dafür kein Geld auf das Konto des GNN-Verlags!Bestellungen unter dem Stichwort "Sammeldienst" beim GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg.

AnzeigenIrisch-Republikanische Nachrichten Nr. 8: IRA Nov.-Dez. 93; Interview und Neujahrsbotschaft; McGuinness zu den Kontakten zwischen der britischen Regierung und Sinn Fein; ETA-Interview; Beiträge zu EU, GATT u.v.m. Das Heft kostet 3 DM, Läden und Mehrfachbezieher ab 3 Expl. erhalten 30% Rabatt. Bestellungen an: FreundInnen Irlands, c/o M99, Manteuffelstr. 99, 10997 Berlin.

"Inmitten der Krise gibt es Hoffnung " - Gespräche mit Leuten vom puertoricanischen Kulturzentrum in Chicago, September 1992. 8 DM plus Versandkosten; Buchläden, Infoläden und sonstige WeiterverkäuferInnen erhalten bei Bestellung ab 5 Stück 10% Rabatt; 90 Seiten. Hrsg. im Dezember '93, enthält Interviews und Hintergrundinfomaterial zur Situation der puertoricanischen Menschen in USA, ihrem Widerstand und ihrer Selbstorganisierung.

Plakatreihe Antirassistischer Widerstand ist international - Freiheit für alle politischen Gefangenen! Im Mai 1993 haben wir das erste Plakat dieser Reihe veröffentlicht: Im Mittelpunkt steht das Gedicht der Native American Dichterin und Lesbe Christos "Wintererzählung" zu Kolonisation und Widerstand der ursprünglichen Bevölkerung Nordamerikas, von deren Überlebenden viele im Knast sind. Der Erlös des Plakates geht an das "American Indian Movement (AIM)". Das zweite Plakat, das im Herbst '93 rauskam, haben wir zu den Frauen und Lesben aller Völker und Nationen in den US-amerikanischen Knästen gemacht und dafür zwei Gedichte von zwei euroamerikanischen politischen Gefangenen (Susan Rosenberg und Laura Whitehorn) genommen. Der Erlös geht an "Out of Control", Lesben-Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen, v.a. der Frauen. In Arbeit sind zwei weitere zu den politischen Gefangenen in der BRD und zu den afroamerikanischen Gefangenen in den USA.Grundidee der Plakatreihe ist, die Verbindung antirassistischen/antifaschistischen Widerstandes und (politischer) Gefangenschaft und die internationale Verbundenheit von Gefangenen sowie antirassistischen Kämpfen zum Ausdruck zu bringen. Der Erlös kommt Widerstandsbewegungen und Unterstützungsgruppen der Gefangenen zugute. Wir möchten die Plakatreihe auch auf andere Völker und Länder erweitern und sind froh über diesbezügliche Arbeitskontakte und Ideen. Pro Plakat 5 DM, zu beziehen über: USA-AG, Infoladen, Werderstr. 8, 65183 Wiesbaden.

Rote Hilfe 1/94 Aus dem Inhalt: Wie aus einem Mord Selbstmord wird: Ermittlungen zum Tod von Wolfgang Grams eingestellt; PKK-Verbot; Mordvorwurf gegen Berliner Antifas; Spaltung der RAF-Gefangenen; Verfolgung von Dev-Sol und Özgür Gündem; ETA-Tote in Polizeihaft u.v.m. Für 2,50 DM in vielen Buch- und Infoläden und bei Rote Hilfe-Ortsgruppen erhältlich oder für 4 DM in Briefmarken bei Rote Hilfe Literaturvertrieb, Postfach 6444, 24125 Kiel, Fax: (0431) 75141. Das Abo kostet 15 DM für 4 Ausgaben.

Recherche zum V-Mann Klaus Steinmetz Diese 42seitige Broschüre (von Ende Dezember '93) ist für 3 DM plus 1,5O DM Porto (Porto ab 5 bis 8 Stück 2,50 DM, ab 9 bis 12 Stück 4 DM, 20 Stück werden für 50 DM inkl. abgegeben) zu bestellen bei Recherchegruppe, c/o Infoladen, Werderstr. 8, 65195 Wiesbaden.

Antifaschistische Informationen gegen die Zeitung Junge Freiheit Winter 1993/94, Bestellungen bis 5 Exemplare a 5 DM plus Portopauschale 3 DM (nur gegen Vorausbezahlung) an: Antifa- Versand, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin. Bestellungen ab 5 Exemplare Óa 3,50 DM (also 30% Rabatt) plus Porto an: GNN-Verlag, Güntherstr. 6ß, 22087 Hamburg oder an: Antifaschistische Initiative Moabit (AIM), Postfach 210235, 10502 Berlin.

N Bericht über die Lübecker Veranstaltung am 2.2.N Haftbefehl gegen Birgit Hogefeld wegen Bad KleinenN Keine Auslieferung von Mahmut!N Abschiebegefängnis GlasmoorN BRD-Beihilfe zum Völkermord in Kurdistan: BAW lehnt Ermittlungen abN Erklärung von Georges Cipriani zur Aussetzung seines Hungerstreiks

Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.

Im letzten Angehörigen Info haben wir Georges' neue Adresse veröffentlicht. Zur Beschleunigung des Postweges geben wir sie hier noch mal in vollständigerer Fassung bekannt:Georges Cipriani, Centre Penitentiaire de Metz-Queuleu, 26600 P 544, B.P. 50201, rue de la Seulhotte, F-57071 Metz Cedex 03

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg, Tel.: (040)2204278, Fax: (040)2297419. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbjahresförderabonnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.