Öffentliche Anhörung am 2.2. in Lübeck:Irmgard Möller 21 Jahre in Haft - und kein Ende?Seit Juli 1972 ist Irmgard Möller ununterbrochen im Gefängnis. Im ersten Strafverfahren wurde sie wegen Mitgliedschaft in der RAF zu viereinhalb Jahren Gefängnis, in einem zweiten Prozeß zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe plus 15 Jahre verurteilt. In den über 21 Jahren Haft befand sich Irmgard Möller lange Jahre in Einzelisolation und zeitweise in Kontaktsperre zur Außenwelt. Bis 1989 konnte sie ihre wenigen BesucherInnen nur durch eine Trennscheibe sehen und sprechen. Seit dem großen Hungerstreik zur Verbesserung der Haftbedingungen im Jahre 1989 besteht eine Gruppe, die die RAF- Gefangenen in Lübeck-Lauerhof besucht. Im Laufe der langen Haft hat sich die Gesundheit der Gefangenen stark verschlechtert. Die Besuchsgruppe wendet sich mit dieser Veranstaltung zum ersten Mal an die Öffentlichkeit, weil sie der Ansicht ist, daß Irmgard Möller so schnell wie möglich aus dem Gefängnis entlassen werden muß.Zu dieser öffentlichen Anhörung haben wir eine Reihe von Persönlichkeiten eingeladen, die als Fachleute oder Betroffene zu der Frage gehört werden sollen: Irmgard Möller 21 Jahre in Haft - und kein Ende? Es haben sich bereit erklärt, die Fragen zu diskutieren:

000®Rolf Becker Schauspieler - IG Medien000®Hans-Ernst Böttcher Präsident des Landgerichts Lübeck000®Michael Bouteiller Bürgermeister der Hansestadt Lübeck000®Anke Brenneke-Eggers Rechtsanwältin von Irmgard Möller000®Dr. Niels Hasselmann Propst des Kirchenkreises Lübeck000®Wolfgang-Dragi Neskovic Vorsitzender Richter am Landgericht000®Gabriele Rollnikbis 1992 Mitgefangene von Irmgard Möller

000®Moderation: Norman Paech Professor in Hamburg, Mitglied der Besuchsgruppe

Mittwoch, 2.2.1994, 19.30 Uhr

St.Petri-Kirche zu Lübeck

Veranstalter: Besuchsgruppe in Lübeck-Lauerhof (Wolfgang Grell, Helmut Frenz, Norman Paech, Rosita Timm) mit Unterstützung des Kuratoriums der St.Petri-Kirche

"Einen Gruß in die Zellen"Auf der mitgliederoffenen Ortsvereinssitzung der IG Medien Hamburg am 6.12.93 hatten sich sechzehn KollegInnen dem Vorschlag eines Kollegen angeschlossen, zu den Feiertagen und zum Jahreswechsel einen Gruß und ein Paket an die politischen Gefangenen in der JVA Lübeck zu senden.

">Einen Gruß in die Zellen -!Wir denken an Euch!<(Tucholsky, 1928)Mit den besten Wünschen für die Feiertage, das Neue Jahr und für eine bessere ZukunftIG Medien-Mitglieder des Ortsvereins Hamburg, 6.12.93"

Ein beim Justizministerium Kiel beantragter Sonderbesuch von einer Delegation von drei KollegInnen bei den drei gefangenen Frauen aus der RAF in Lübeck wurde, beschränkt auf eine Viertelstunde und nur mit einer der drei Gefangenen - Irmgard Möller - genehmigt. Der Besuch fand am 27.12. um 17 Uhr ohne LKA-Überwachung im Beisein einer Wärterin statt und wurde nicht auf die normale Besuchszeit angerechnet.

Bundesweiter Aktionstagam 26.2. für dieFreiheit von Irmgard MöllerAber die Stärksten kämpfen ihr Leben lang.Diese sind unentbehrlich. Bertolt Brecht

Für den 26. Februar ist ein bundesweiter Aktionstag für die Freiheit von Irmgard Möller geplant, dessen Motto "Aber die Stärksten kämpfen ihr Leben lang. Diese sind unentbehrlich" sein wird. Leider war bis Redaktionsschluß der Aufruf noch nicht fertig. Die Leute, die sich für ihre Stadt eine Teilnahme vorstellen können, werden gebeten, sich zu melden bei:Initiative für die Freilassung von Irmgard Möller, c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg, Tel.: (040) 446095, Fax: (040) 4108122. Bis zum 26.2. wird die Initiative jeden Dienstag von 17 bis 19 Uhr unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein.

Zu den Vorwürfenvon "Zensur"im Angehörigen InfoWir wollen hiermit etwas klarstellen, was uns sehr wichtig ist.

Nach der Veröffentlichung der Erklärung von Brigitte Mohnhaupt (Angehörigen Info 131) und einiger anderer Erklärungen und Briefe von Gefangenen aus der RAF und dem Widerstand wurde der Gruppe der Angehörigen und dem Info gegenüber der Vorwurf der Zensur formuliert, weil wir nicht wollten, daß die Briefe und Erklärungen von den Gefangenen in Celle und von Norbert Hofmeier von uns veröffentlicht werden.

Wir Angehörigen haben uns immer hinter die politischen Gefangenen gestellt und sind für sie eingetreten. Das werden wir selbstverständlich auch in Zukunft tun.Seit jetzt zwanzig Jahren hat die Gruppe der Angehörigen immer mit den Gefangenen zusammen darum gekämpft, daß ihre Identität als politischen Subjekte verteidigt werden konnte. Dies haben wir immer in dem Bewußtsein darüber getan, für welche Politik und für welche Inhalte unsere Kinder und Angehörigen im Knast, in Isolationshaft sind.Für uns geht es nicht, daß wir uns jetzt auch hinter die Gefangenen stellen, die sich selbst ausgegrenzt haben, die sich entschieden haben, einen anderen Weg zu gehen. Die Gefangenen in Celle haben erklärt, daß sie ganz bewußt die anderen Gefangenen nicht über ihre Schritte informiert haben - eben weil sie wußten, daß ihre neue Politik nicht mitgetragen würde. Sie selbst haben sich damit öffentlich zu einer Trennung bekannt. Wir wollten diese Ausgrenzung nicht und haben uns auch so eine Trennung nie vorstellen können. Es bleibt uns jetzt nichts anderes übrig, als mit den Tatsachen so umzugehen, wie sie sind.

Wir werden auch in Zukunft alle politischen Gefangenen einbeziehen, wenn wir z.B. Aktionen machen und in der Öffentlichkeit für die Veränderung der Haftbedingungen und für die Freiheit aller Gefangenen aus RAF und Widerstand eintreten - und für diesen Kampf wird unser Info weiterhin alles veröffentlichen.Vreni Lauterbach, Christa Klar, Mathias Meyers

Interview mit Andreas Groß, Rechtsanwalt der Eltern von Wolfgang Grams

Die Staatsanwaltschaft kann

die Selbstmordtheorie nicht nachweisen

In Schwerin wird das Verfahren zum Tod von Wolfgang Grams eingestellt. Ist damit die Aufklärung des Falls Bad Kleinen beendet?Aus der Sicht der Nebenklagevertretung keinesfalls. Sie wird ab morgen vormittag (d.i. 13.1.) erst anfangen. Dann werden wir erstmals Akteneinsicht erhalten. Diese mußten wir gerichtlich gegen die Staatsanwaltschaft Schwerin durchsetzen.

Welche Möglichkeiten gibt es noch, das Verfahren wieder aufzurollen?Wir werden Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluß beim Generalbundesanwalt in Rostock einlegen. Für die Version der Staatsanwaltschaft Schwerin, wonach Wolfgang Grams sich höchstwahrscheinlich selbst den tödlichen Schuß beigebracht hat, gibt es keinen einzigen Augenzeugen, obwohl die vernommenen Beamten bis auf 1,50m an ihn heran waren, eine Sekunde vor seinem Tod. Es gibt aber zwei Augenzeugen, die uns berichten, sie haben beobachtet, wie Wolfgang Grams erschossen wurde von GSG9-Beamten, als er wehrlos auf den Gleisen lag. Darüber hinaus haben wir eine Fülle von Beweisvernichtungen durch Spurensicherungsexperten des BKA nachgewiesen. Auch das hat einen gewissen Indizwert. Die für die Selbstmordversion angeführten Gutachten sind allesamt in dem wesentlichen Punkt nicht verwertbar, weil nicht nachgewiesen werden kann, daß Selbstmord begangen wurde. Die Quintessenz auch des Züricher Gutachtens ist, daß keine zwingenden Belege dafür vorliegen, daß sich Wolfgang nicht selbst erschossen hat. Die Gutachter können nicht sagen, wie er zu Tode gekommen ist. Ihr Auftrag war nur der, irgendwelche zwingenden Anhaltspunkte festzustellen, die verhindern, das Verfahren so wie geplant einzustellen.

Angesichts der Tatsache, daß so viele Beweise beseitigt wurden, gibt es da überhaupt noch Hoffnung, den Fall Grams aufzuklären?Selbstverständlich. Was können wir mehr haben als zwei Augenzeugen, die gesehen haben, wie Wolfgang Grams erschossen wurde.

Aber der eine Augenzeuge ist nur dem Spiegel bekannt.Es gibt in der Strafprozeßordnung den Zeugen vom Hörensagen. Der Herr Leienbecker vom Spiegel, der dem Zeugen Auge in Auge gegenüberstand, mit ihm gesprochen hat und sich über dessen Identität vergewissert hat, ist ein verwertbarer Zeuge nach der deutschen Strafprozeßordnung. Und es gibt die Frau Baron, die glaubwürdig ohne eigenes Interesse geschildert hat, was tatsächlich passiert ist. Ich halte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Schwerin, das Verfahren einzustellen, für eine politische Entscheidung, die de facto in Bonn gefallen ist. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als sich Helmut Kohl schützend vor die GSG9 gestellt hat, obwohl auf dieser nach wie vor der Mordverdacht lastet.

Vor Weihnachten wurde eine Kampagne zur Aufklärung der Ereignisse in Bad Kleinen gestartet. Was kann sie bringen?Wir werden zwanzig Ordner allein mit Zeugenvernehmungen bekommen. Wir müssen Zweitgutachter beauftragen, die sich kritisch mit den vorliegenden Gutachten befassen. Wir haben Übersetzungsarbeiten zu leisten, da wir diese Gutachten zum Teil in den USA in Auftrag geben werden. Das heißt, es ist eine Fülle von Arbeit notwendig, die natürlich Geld kostet. Das Ganze wird damit stehen und fallen, ob es in der kritischen Öffentlichkeit Menschen gibt, die diese Arbeit auch finanziell unterstützen.aus: Junge Welt, 14.1.94

Spenden auf das Sonderkonto Volker Luley "Bad Kleinen", Postgiroamt Frankfurt a.M., BLZ 50010060, Konto-Nr. 16072-603.

Drei kurze Verhandlungstage,

und dann geh'n sie fort!*

m 16.11.1993 begann in Paris der Prozeß gegen vier Gefangene aus Action Directe wegen der Aktion von Action Directe gegen Audran und der Offensive '84/85. Nach einer Reihe von Prozessen sollte es der letzte Prozeß gegen die vier sein. Der Prozeß wurde bereits nach drei Tagen unterbrochen und soll im März fortgesetzt werden. JoÑelle Aubron, Nathalie Menigon und Jean- Marc Rouillan zu diesem Prozeß:

Das Sondergericht hatte sich drei Wochen Zeit gegeben, um das "Mysterienspiel" einer triumphierenden Justiz über das terroristische Übel aufzuführen. Eine außergewöhnliche Darstellung, um so mehr, als sie die letzte sein sollte. Die endgültig letzte. Der letzte Prozeß, der das Werk der konterrevolutionären Befriedung, das in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre in Angriff genommen wurde, vollenden sollte.Drei Tage haben gereicht, um den Widerspruch offen zu machen, die Politik ausschalten zu wollen, während die Justiz gleichzeitig den Auftrag hat, das Begräbnis der revolutionären Politik der achtziger Jahre in Frankreich in Szene zu setzen. Das führte zum Scheitern dieses glücklosen Versuchs.

n einem bleiernen Klima gegen jeden Antagonismus haben sie uns 1989 als "zusammmengeschweißte Gruppe" verurteilt. In der Atmosphäre von Lynchjustiz damals konnten sie eine solche Offenheit über den politischen Charakter der Konfrontation und der Verurteilung tragen. Heute, fast sieben Jahre nach unserer Verhaftung, war der Staat nur noch an der Nachimpfung gegen Revolution beteiligt. Der Begriff der Mittäterschaft ist dabei der Leitfaden der Anklage. Ein übler Streich des Strafrechts gegen unser Bekenntnis, zur Organisation Action Directe zu gehören. Der "kleine Schritt" der Justiz, der uns aus dem Rahmen des Gesetzes über die Neubildung einer aufgelösten Vereinigung oder kriminellen Vereinigung in das Gesetz über die Mittäterschaft befördert, ist das Werk der Bürokraten der sogenannten "Anti-Terror"-Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft.Aber diesmal widersprach die Ausschaltung der Politik der Konstruktion der Anklage selbst, wo die Vorverurteilung mit dem Zusammentragen verschiedener Aktionen der Organisation während ihrer Offensiven '84/85 und '86 verbunden ist. Es kann also nur um die Politik der Organisation gehen, während die Justiz genau dafür da ist, diese Realität wegzudrücken und das Wesen der Konfrontation, ihren Zusammenhang und ihren Inhalt in den Hintergrund zu rücken.Unsere Verurteilung ist eine politische Entscheidung; die Justiz hat den Auftrag, sie verwaltungsmäßig zu bestätigen. Die Paragraphen sind nur eine Mystifizierung der technischen Umsetzung der Entscheidung.Eine politische Justiz im Verwaltungsstil.

er Umweg über die Verwaltung, den wir im juristischen Graben erleben, ist der besondere Reflex der neuen Formen der Macht, die immer schwerer auf dem gesellschaftlichen Ganzen liegen: die technokratischen Entscheidungen; die Statuten und Vorschriften der Verwaltung, der bürokratische Potentat Sie haben die Stirn, das "Rechtsstaat" zu nennen!Dieses Kräfteverhältnis ist eine unersättliche Maschine, die riesige Mengen an Energie verlangt und so nur auf Kosten der Stärkung ihres Kräfteverhältnisses läuft. Eine immer brutalere Flucht nach vorn.Wir stellen das in allen vier Himmelsrichtungen Europas und in allen Bereichen fest, die Exekutive wird allgegenwärtig und immer undurchsichtiger. Sie gibt Anordnungen auf dem Verwaltungsweg, aber um ihre Entscheidungen durchzubringen, muß sie unbedingt zwei voneinander abhängige Elemente zusammenführen: die Brutalität bei der Durchsetzung, um jeden Widerstand zu zerschlagen; und die Manipulation, die diese Brutalität vernebelt und das fromme Bild vom Recht widerspiegelt.Wenn diese beiden Elemente nicht optimal sind, werden die Projekte undicht und erleiden Schiffbruch.Und bei jedem Rückzug zieht der Riese den Schwanz ein. Er erträgt weder einen Mißerfolg noch die geringste Opposition. Denn jeder Widerstand legt seine tiefe Krise und sein unvermeidliches Ende offen. Der Streik bei Air France war das jüngste symptomatische Beispiel dafür!

ach all diesen Jahren glaubten sie, uns in aller Ruhe aus dem Feld der Politik räumen zu können. Sie setzten darauf, daß das Sondergericht im alten Schlendrian weitermacht.Aber sobald sie nicht mehr sicher waren, wie sich unsere Ablehnung dieser "Farce" und der Kollaboration an diesem Verwaltungsritual äußert, wurde dieser Prozeß voller Fallen für sie.Sie hatten sich daran gewöhnt, daß wir lange Beiträge machen, in denen wir die "Straftat" und ihren Zusammenhang vor der Verlesung der Lebensläufe politisch interpretieren, daß wir uns dann weigern, noch weiter hinter dem Verfahren zu stehen, und uns demnach zurückziehen.Auf diese Weise brachten wir unsere Darstellung der Dinge und sie ihre. Das sind zwei getrennte Logiken, wo die Macht mit der Kollaboration der Medien rechnen kann, damit das Spektakel dem Verlangen des Staates gewachsen ist, sein Gewaltmonopol zu artikulieren.

amit ein Sonderverfahren funktioniert, sind dafür besondere Gegebenheiten nötig wie die drohende Gefahr von Angriffen, eine Stimmung geprägt von Lynchjustiz Sie allein sind in der Lage, den bürokratischen Papierkrieg und die Fälschung von Beweisen und von zwei oder drei ausgesuchten Zeugen in den Rang der "Justiz" zu heben. Das war 1989 der Fall beim Besse-Prozeß, wie auch beim Trudaine-Prozeß gegen unseren Genossen Regis Schleicher.Oder jetzt braucht er das totale Schweigen. Das Schweigen der Negation.Diese Negation ist nicht möglich. Als erstes wegen der Solidarität, die vor und während des Prozesses von zahlreichen Genossen und Gruppen der revolutionären Bewegung gezeigt wurde. Und natürlich wegen ihres eigenen Widerspruchs, wo ein gewisses Zeremoniell diesen Ausverkauf revolutionärer Politik der achtziger Jahre in Frankreich begleiten sollte.

ls der Vorsitzende am zweiten Tag, nachdem er Georges Cipriani unterbrochen hatte, uns "von nun an" jede politische Erklärung verbot, kam das Absurde der Situation nackt zum Vorschein. Absurd! 1. Weil wir bis dahin keine Erklärung gemacht hatten. Wir hatten uns damit begnügt, in einigen Worten unser revolutionäres Engagement zu bekräftigen und das endlose Verlesen unserer Lebensläufe, die eine Karikatur ihres Bemühens um Individualisierung sind, zurückzuweisen.2. Weil der ganze Prozeß auf diesem politischen Bekenntnis zu den Aktionen der Guerilla zwischen '84 und '86 beruht. Die kollektive Mittäterschaft stützt sich auf das "Geständnis" handelnder Kollektivität.Der Vorsitzende - der gefangen war in dem Widerspruch zwischen einer sauberen Krönung der Strategie der Zerstörung durch die Justiz und die Gefängnisverwaltung, wie sie seit 1987 gegen uns betrieben wird, und der Negation, deren Wortführer er war - wollte Georges' Willen zu einer politischen Bestimmung, die sich von unserer sehr unterscheidet, benutzen, um seinen Fall abzutrennen. Dafür diente ihm unter Beihilfe des Staatsanwalts und der Zivilpartei der psychische und physische Zustand unseres Genossen als Vorwand.Man sollte sich demnach fragen, warum der Vorsitzende sich keine Gedanken darum gemacht hat, ob Georges in der Lage ist, dem Prozeß zu folgen, als er im Juni (in die Psychiatrie) eingewiesen wurde; und warum keine siebzehn Tage Hungerstreik die Teilnahme an der Verhandlung unmöglich machen, während 1988, als wir beim ersten Prozeß mehr als vierzig Tage und in den folgenden Prozessen mehr als achtzig Tage im Hungerstreik gewesen waren, die Prozesse ohne besondere "moralische Probleme" von seiten der Richter stattgefunden haben !!! Was diese letzten Prozesse angeht, da wurde ein Wiederbelebungs- und Infusionszentrum im Hinterzimmer und im Flur, der zur Anklagebank führte, eingerichtet! Eine Genossin wurde aus dem Saal gebracht, weil es ihr schlecht ging, und sie bekam Infusionen!!! Aber was soll's! Die Maschine der Sonderabteilungen walzt alles nieder!!!

ber jetzt haben sich ihre Füße in dem roten Teppich verfangen, den sie für die Verwaltungsförmlichkeit unserer erneuten Verurteilung feierlich ausgelegt hatten, als wir es am Nachmittag des dritten Tages ablehnten, wieder vor Gericht zu erscheinen, und wir deshalb unsere Anwälte baten, uns im Prozeßsaal nicht zu vertreten. Ohne Politik kein Prozeß, oder sonst spielen sie die kleine Operette unter sich oder für sich selbst.Im Lauf dieser paar Tage machte die Beschränkung des Prozesses auf sein rein administratives Gerüst es ihnen unmöglich, die Show zu verlängern.Einen Moment lang trieben sie die Parodie so weit, daß sie das Problem unserer "Teilnahme" und unserer "Verteidigung" ohne uns regeln wollten. Aber diese Szenerie machte die Wahrung der Formen unter Aushöhlung des Inhalts noch offensichtlicher.So haben sie Anwälte gesucht, die sie selbst bestellt haben.Um uns zu verurteilen, haben sie Sondergerichte eingerichtet, die aus "Geschworenen"-Richtern zusammengesetzt sind, heute institutionalisieren sie Behördenanwälte! Wenn noch mehr Prozesse in Sicht wären, würden sie zur Fortsetzung des Spektakels Vorsorge treffen und uns durch Doubles ersetzen.Aber alles Flickwerk erwies sich als vergeblich, und der Staatsanwalt, der das Handtuch geworfen hatte, weil sie an die Karikatur ihrer selbst gestoßen sind, wollte noch glauben machen, daß es darum ging, sich um "das Recht auf Verteidigung" zu bemühen, als er einen Prozeßbericht beantragte.Ein vor Wut schäumender Vorsitzender drohte uns mit noch mehr Sonder- und Notstandsmaßnahmen, um unsere angebliche Ausnutzung von Recht und Verfahren zu vereiteln.Das einzige Recht, das wir nutzen wollen, ist das Recht, sich gegen dieses System zu erheben, gegen seine internationale Unterdrückung und Ausbeutung, das Recht, sich mit allen Genossen zu solidarisieren, die den revolutionären Kampf mit der Waffe in der Hand und in den vielfältigen Ausdrücken der Autonomie der Klasse leben und voranbringen.Das einzige, was wir aus dem Verfahren benutzen, liegt auf dem Fußboden unserer Scheißhäuser, kleine Blätter zum Abreißen, deren einziger Nutzen darin besteht, sich die Érsche abzuwischen.Militante aus Action Directe: JoÑelle Aubron, Nathalie Menigon, Jean-Marc Rouillan. Dezember 1993

*`Diese Titelzeile erweckt im Original beim französischsprachigen Leser Assoziationen zu einem Abzählreim: "3 kleine Runden, und dann geh'n sie fort, so machen es die kleinen Marionetten "

Prozeß vor dem Landgericht Aachen

gegen Bernhard und Michael

Ende Februar wird am Landgericht ein Prozeß gegen Bernhard aus Aachen und Michael aus Hamburg beginnen. Die beiden sind in der Nähe von Hamburg zur Schule gegangen und seit langem befreundet.Die Anklageschrift wirft ihnen vor, Anfang 1992 die Politik des Shell-Konzerns angegriffen zu haben: sie sollen zunächst eine Shell-Tankstelle in Hamburg beschädigt haben. Danach sollen sie in Aachen in der Nacht 11.1./ 12.1.1992 vier Shell-Tankstellen weitgehend außer Funktion gesetzt haben (es wurden dort Schläuche und Kabel beschädigt oder durchtrennt, Schlösser verklebt, rote und schwarze Farbe verteilt usw.). Die Tankstellenpächter erhielten ein sechsseitiges Bekennerschreiben, in dem gegen die weltweite Geschäftspolitik des Konzerns (z.B. in Südafrika) protestiert und zum Widerstand gegen den Rassismus hier und gegen das "Europa der Banken, Bonzen und Bullen" aufgerufen wird.Die Staatsanwaltschaft, federführend der in Aachen wohlbekannte Staatsanwalt Geimer, bastelte mit scheinbaren "Indizien" ein Anklagekonstrukt zusammen, um als Höhepunkt in der schon länger andauernden Repressionswelle in Aachen ein Exempel zu statuieren. Aus den politischen Prozessen der Vergangenheit ist bekannt, daß Geimer durch Zeugenvorladungen, deren Umfang bis zur Lächerlichkeit geht, die Verurteilung von Angeklagten durchsetzen will. Für den Prozeß gegen Bernhard und Michael sind bereits jetzt sechs volle Verhandlungstage angesetzt; in den ersten drei Tagen sollen über 30 Zeugen (mehrheitlich B.) gehört werden.Bernhard wird zusätzlich wegen drei anderen Vorfällen angeklagt:Am 24.11.91 soll er anläßlich des alljährlichen Totensonntagsspektakels am Aachener Ehrenmal, bei dem Soldatenverbände, Burschenschaftler und HIAG-Mitglieder in Allianz mit PolitikerInnen bürgerlicher Parteien der "Helden" des ersten und zweiten Weltkrieges gedenken, mittels einer Preßluftfanfare die Nationalhymne verunglimpft haben.Am 17.3.92 wurde Bernhard in der Trierer Straße in Aachen kurzzeitig verhaftet. Eine gefundene Sprühdose wanderte wegen des vermuteten "terroristischen Hintergrundes" zu Untersuchungszwecken bis zum Landeskriminalamt.Im August 1992 wurde Inge Viett, die sich nicht zur Kronzeugin gegen andere Gefangene aus der RAF hatte machen lassen, vor dem Oberlandesgericht Koblenz zu dreizehn Jahren Knast verurteilt. Als sie weggebracht wurde, überkletterten mehrere Menschen, u.a. Bernhard, Absperrgitter und forderten die Freilassung von Inge Viett. Die Protestierenden wurden brutal zu Boden gerissen. Bernhard ist jetzt angeklagt wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt".Die Gesamtklage vor dem Landgericht wird damit begründet, daß schwerwiegende öffentliche Interessen, besonders solche politischer Natur, betroffen seien. Teile der Ermittlungen sind von Behörden durchgeführt worden, die sich mit "terroristischem Extremismus" beschäftigen. Beteiligt sind die politischen Abteilungen der Landeskriminalämter Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen und das Bundeskriminalamt.Im Rahmen der Ermittlungen fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt:Die erste Durchsuchung lief parallel bei Michael und Bernhard. Michael wurde am 14.1.92 zunächst unter dem Vorwand, er solle eine Zeugenaussage machen, zu einer B.wache gebracht. Als er auch nach massiven Einschüchterungsversuchen keine Aussagen machte, wurde ihm eröffnet, daß er nun als Beschuldigter vernommen werde. Die B. fuhren mit ihm nach Hause und durchsuchten sein Zimmer (beschlagnahmt wurde nichts).Bernhard lag zu dieser Zeit im Krankenhaus. Sein Zimmer im StudentInnenwohnheim wurde mehrere Stunden lang durchsucht; beschlagnahmt wurde ebenfalls nichts. Am nächsten Tag suchten die B. Bernhards Elternhaus in Mönchengladbach auf, versuchten, die Mutter zu befragen, und ließen sich durch das Haus führen. Anschließend vernahmen sie Bernhard im Krankenhaus, beschlagnahmten Kleidungsstücke und nahmen Haarproben. Bernhard machte keine Aussagen. Unmittelbar nach ihrem Auftritt im Krankenhaus fuhren die B. noch einmal nach Mönchengladbach und wühlten dort ergebnislos in der Wäsche.Im September 1992, acht Monate nach der ersten Durchsuchung, erfolgte dann in Hamburg und Aachen zeitgleich eine weitere: Diesmal wurde nicht nur Michaels Zimmer, sondern auch Gemeinschaftsräume wie Dachboden und Keller durchsucht und fotografiert. Beschlagnahmt wurden jetzt Computer, Drucker, Disketten, Flugblätter, handschriftliche Aufzeichnungen, ein Taschenkalender sowie ein Messer aus dem Keller. Michael wurde zur Pinneberger Wache gefahren und erneut vernommen. Als er immer noch die Aussage verweigerte, drohten ihm die B. mit einem @129a-Verfahren.Bei Bernhard (der zu diesem Zeitpunkt nicht in Aachen war) fuhren am gleichen Tag ca. achtzehn B. mit Maschinenpistolen am StudentInnenwohnheim vor, kontrollierten die Eingänge, sperrten die Etage ab und ließen sich sein Zimmer aufschließen. Sie machten dort zunächst Videoaufnahmen und beschlagnahmten nach einer mehrstündigen Durchsuchung eine Schreibmaschine, einen Ordner mit mehreren hundert Blatt über politische Gefangene in der BRD sowie verschiedenste Hefte (interim, unfassba ), die als umfangreiches "terroristisches Schriftgut" bewertet werden.

Der Prozeß beim Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, beginnt am Montag, 28.2., 9 Uhr, Saal 339, 1. Stock.

Stammheim in Chile - oder:

Menschenrechtsverletzungen gehen weiter

m vierten Jahr der "Demokratie" praktiziert das neoliberale Regime eine Repression, die in der Qualität unter der Pinochet-Diktatur nicht hätte härter sein können.Während die internationalen Medien Chile als gelungenes Beispiel der Integration eines "3.Welt-Landes" in den Welthandel propagierten und mit dem besonnenen Wahlkampf und dem Sieg des "Mitte-Links-Blocks" der Concertacion unter Frei die endgültige Abkehr von der Diktatur feierten, werden Berichte über die wirkliche gesellschaftliche Realität verschwiegen.Tatsache ist, daß die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in immer größer werdendem Elend leben muß. Tatsache ist auch, daß nach wie vor Bespitzelung, reine Gesinnungsurteile in "Terroristenprozessen", polizeiliches Durchkämmen ganzer Straßenzüge, Folter und Ermordung von Oppositionellen auf offener Straße oder "bei der Flucht" an der Tagesordnung sind. Daß die Einschüchterungs- und Unterdrükkungsversuche gerade in der Wahlkampfphase - begleitet von aggressiver "innerer Sicherheits"-Ideologie durch die Hauptkandidaten des neoliberalen Lagers Frei (Christdemokraten) und Alessandri ("Rechte") - verstärkt wurden, muß als Indiz gewertet werden, daß die Repression der Aylwin- Éra unter Frei noch verschärft werden soll.Der zunehmende Terror ist eine Warnung an die Teile der chilenischen Bevölkerung, die sich notgedrungen in immer stärkere Auseinandersetzungen mit dem System gegen Hunger, für Arbeit, Wohnung, Bildung und menschenwürdiges Leben begeben werden. Die Warnung besagt, daß diejenigen, die sich nicht dem neoliberalen Wirtschafts- und Herrschaftsmodell unterwerfen, von psychischer oder physischer Liquidierung bedroht sind.Wie ernst es der chilenischen Regierung damit ist, machte sie u.a. am 20. Jahrestag des Militärputsches 1993 deutlich. Mit brutalster Gewalt wurde unter Einsatz von Schlagstöcken, Wasserwerfern, Tränengas, Gummigeschossen und scharfer Munition eine Demonstration der Linken und chilenischen Menschenrechtsgruppen auseinandergetrieben. Ein Mensch wurde dabei von einem Wasserwerfer getötet, ein anderer erschossen, viele schwer verletzt.Es vergeht kaum noch ein Monat, in dem nicht Militante verhaftet und/oder über "Killfahndung" getötet werden.Gegenwärtiger Kristallisationspunkt des staatlichen Terrors ist die revolutionäre Linke, die sich nicht der politischen und ideologischen Selbstzensur unterwirft.Dem westeuropäischen Vorbild entsprechend betreiben die chilenischen Medien schon seit längerer zeit eine "Terroristen"hetze. Es wurden "Terroristengesetze" in dem chilenischen Strafrecht geschaffen. Bei der Verurteilung von "Terroristen" ist nicht die konkret nachweisbare "Straf"tat die Rechtsgrundlage, sondern die Organisationszugehörigkeit und damit die Gesinnung. Untergebracht werden sollen die politischen Gefangenen in den seit drei Monaten fertiggestellten zwei Hochsicherheitsgefängnissen (Kapazität 500-600 Personen). Obwohl nicht viel über die dort vorgesehenen Haftbedingungen (außer starker Besuchsreduzierung, Einführung der Trennscheibe im Besucherraum, Einzelhaft und totaler Isolation von anderen) in der Öffentlichkeit bekannt wurde, ist davon auszugehen, daß sie dem westeuropäischen Standard der Hochsicherheitstrakte entsprechen. So reisten Innenminister Krauss, der oberste Leiter der Carabineros und der jetzige Leiter der Investigaciones (zivile Polizei u.a. für die Aufstandsbekämpfung) in den letzten Jahren in die BRD und nach Spanien, Italien und Frankreich, um sich nicht nur über die hiesigen Erfahrungen mit der "Terrorismusbekämpfung" zu informieren, sondern auch über die Haftbedingungen. Und prompt wurden in der Vorphase der Belegung die demütigende Untersuchung des Besuchs der Gefangenen, Besuchssperre, Isolierung der Gefangenen und totale Kontaktsperre intensiviert und zeitlich verlängert. Auch wurde die psychologische Behandlung der Gefangenen eingeführt.Es ist davon auszugehen, daß dieses neue Haftsystem durch die totale Abschottung nach außen nicht nur auf die psychische Zerstörung der eingesperrten Menschen abzielt, sondern konkret das Leben der Betroffenen gefährdet. So gab es in der Vergangenheit schon Überfälle spezieller im Knast operierender Elitetruppen bis hin zum gezielten Schußwaffeneinsatz, um den Widerstand der Gefangenen gegen Schikanen der Anstaltsleitung zu brechen.Angesichts der forcierten Repression bleibt den Gefangenen, Angehörigen und entsprechenden politischen Organisationen und Menschenrechtsgruppen nichts anderes übrig, als gegen die bevorstehende Belegung massivsten Widerstand zu entwickeln. In Hinblick auf die zu erwartende Härte der Auseinandersetzung, in der das Leben nicht nur der über 220 politischen Gefangenen akut bedroht sein wird, fordern u.a. die Gefangenen der FPMR alle fortschrittlichen Menschen auf, sich gegen die bevorstehende Belegung der Hochsicherheitsgefängnisse und die chilenische Repressionspolitik auszusprechen.Unabhängig davon, welches Verhältnis wir zu der konkreten Politik der betroffenen linken Organisationen in Chile haben, sollten wir uns bemühen, Öffentlichkeit und Protest zu den Menschenrechtsverletzungen in Chile zu schaffen. Unsere Solidarität ist dabei nicht nur aufgrund der Tatsache gefordert, daß es sich bei der Modernisierung der Repression um Techniken handelt, die maßgeblich in der BRD und Westeuropa entwickelt wurden und nun (sicherlich nicht nur) nach Chile exportiert werden. Es geht auch darum, eine eigene, der Menschenwürde entsprechende Position zu den neoliberalen, pseudodemokratisch aufgepeppten Handlangermodellen der transnationalen Konzerne und ihrer Kernländer zu entwickeln und öffentlich zu vertreten. Chile ist dabei nur ein Beispiel. Aber es gilt sich auch hier konkret zu verhalten.Eine von vielen Möglichkeiten ist, eine Protesterklärung an die chilenische Regierung zu schicken. Die Adresse lautet: Presidente de la Republica Patricio Aylwin/Palacio de la Moneda/Santiago/Chile. (Eine Kopie bitte an uns. Anschrift über Tel./Fax: 0µ341/392836.)Chile AG Braunschweig

Bis zum Hals in der Sch oder:

Ab welcher Fäkalienhöhe ist

die Würde des Menschen antastbar?

Die Zeiten, da die Freie und Hansestadt Hamburg bundesweit für einen liberalen Ansatz im Strafvollzug stand, scheinen endgültig vorbei zu sein. Am Montag, den 9.1.1994, gedenkt das Strafvollzugsamt Hamburg die nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil wegen menschenunwürdiger Zustände geräumte Isolierstation Dora I erneut mit Häftlingen zu belegen, ohne daß die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten hygienischen Bedingungen sich grundlegend geändert hätten. Was ist geschehen?Die JVA Am Hasenberge, im Volksmund besser bekannt als Santa Fu, gehört zu jenen Gefängnissen aus der Zeit der Jahrhundertwende, bei deren Planung und Bau weder fließendes Wasser noch Toiletten auf den Hafträumen vorgesehen waren. Die meisten der heute als selbstverständlich geltenden hygienischen Einrichtungen wurden erst in den 50er Jahren nachträglich eingebaut. Dabei ist es häufiger vorgekommen, daß die entsprechenden Abflußrohre zu klein dimensioniert wurden, was schließlich in den Zeiten zahlenmäßiger Spitzenbelegungen zu riech- und spürbaren Konsequenzen führte. Die Isolierstation Dora I z.B., entsprechend dem Zweck der Einrichtung im Keller des D-Flügels untergebracht, mußte im Laufe der vergangenen Jahre immer öfter "Land unter" melden. Weniger fein ausgedrückt kann man sagen, daß die dort Inhaftierten des öfteren knöcheltief in der eigenen Kloake standen. Wer nun glaubt, daß sich die zuständigen Vollzugsbürokraten bemüht hätten, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen, der irrt gewaltig. Häftlinge, die es mit ihrer Menschenwürde für unvereinbar hielten, sich zum Teil mehrfach monatlich in einer braunen Brühe zu bewegen, die, was Geruch und Zusammensetzung angeht, selbst die Werte der Elbe in den Schatten stellt, wurden belehrt, daß derartige "Beschwernisse" (O-Ton Justiz) hinzunehmen seien. Ein Häftling mochte sich damit nicht abfinden, er klagte durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und bekam Recht! Das Bundesverfassungsgericht stellte zu dem Vorgang abschließend fest:"Im vorliegenden Falle steht fest, daß der Zellenboden der vom Beschwerdeführer bewohnten Zelle innerhalb kurzer Zeit mehrmals mit Fäkalien verunreinigt worden ist. Solange nicht Maßnahmen durchgreifender Abhilfe dargetan sind, ist davon auszugehen, daß sich dies wiederholt. Solche Ereignisse können nicht als gesunde Unterbringung (vgl. @144 StVollzG) gewertet werden und gefährden das menschenwürdige Dasein des Gefangenen. Dieser kann nicht mehr unbeeinträchtigt von Gestank und von ihm aufkommenden Ekelgefühlen leben. Es liegt auf der Hand, daß das tägliche Dasein unter solchen Bedingungen Qual ist und der Voraussetzung menschenwürdiger Existenz entbehrt."Was für das Bundesverfassungsgericht "auf der Hand liegt", wird nun von der Hamburger Justiz in einer Art und Weise ignoriert und unterlaufen, die im Wortsinn "zum Himmel stinkt". Statt nämlich das Kanalisationsnetz zu erneuern, ist die Hamburger Justiz unter dem Druck wachsender Belegungszahlen darauf verfallen, eine Art "Scheißefrühwarnmelder" zu installieren und mit Häftlingen "freiwillige" Vereinbarungen zu treffen, die im wesentlichen besagen, daß der betreffende Inhaftierte weiß, was auf ihn zukommt, und damit "freiwillig" einverstanden ist. Dora I ist ein Knast im Knast, das heißt, Gefangene, die aus disziplinarischen Gründen hausintern bestraft wurden oder verdächtigt werden, erneut Straftaten begangen zu haben, werden dort isoliert von den übrigen Inhaftierten zumeist 23 Stunden am Tag auf ihren Zellen eingeschlossen. Da die alle Belegungszahlen sprengende Drogenwelle natürlich auch vor Santa Fu nicht haltgemacht hat, wird jetzt wieder alles belegt, was vier Wände, eine verschließbare Tür und Gitter vor dem Fenster hat. Häftlinge, die unter solchen Umständen einsitzen müssen, sind natürlich bereit, bei der geringsten Aussicht auf Lockerungen ihrer Haftbedingungen oder auf eine schnellere Abwicklung ihres Falls beinahe alles zu unterschreiben. Daß solch "freiwilligen" Vereinbarungen, die in einer Situation vollkommener Abhängigkeit abgegeben werden, vom Gesetz, das die Justizbehörde zu vertreten vorgibt, als "sittenwidrige Verträge" bezeichnet werden, scheint die Adepten Justitias nicht weiter zu stören. Der Gipfel aber ist die zweite "vorbeugende Maßnahme", mit der die Justizbehörde glaubt, dem Bundesverfassungsgerichtsurteil Genüge zu tun. Statt nämlich zu verhindern, daß Schutzbefohlene knöcheltief durch den Unrat waten, baute die Behörde für viel Geld ein elektronisches System ein, das nunmehr 70 Zentimeter vor dem Überlaufen vor der bevorstehenden Fäkalienflut warnt. Die Insassenvertretung fragt sich natürlich, was nach erfolgter Katastrophenwarnung nach Vorstellung der Behörde eigentlich passieren soll? Da die Zellen in Santa Fu inzwischen nicht nur alle einfach, sondern teilweise bereits doppelt belegt sind, ist ein schnelles Umquartieren der Dora I-Verbannten kaum möglich. Vielleicht werden ja bei Erreichen der 70 Zentimeter-Vorwarnmarke Gummistiefel ausgegeben, bei 50 Zentimetern dann wasser- und säurefeste Anglerhosen und bei Erreichen der 0-Marke dann Taucheranzüge?Die Insassenvertretung fordert den neuen Justizsenator auf, zu verhindern, daß ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von ihm untergeordneten Behörden ignoriert und unterlaufen wird. Herr Senator Hardraht ist gefordert, deutlich zu machen, daß die Menschenrechtsparagraphen in Hamburg noch gültig sind!Hamburg, den 2.1.94

Wieder @90a-Verfahrengegen Angehörigen InfoErneut hat die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen das Angehörigen Info eingeleitet. Es richtet sich gegen die Erklärung von Angehörigen politischer Gefangener im Angehörigen Info 124 zum Tod von Wolfgang Grams. Damit laufen inzwischen Ermittlungsverfahren gemäß @90a (Staatsverleumdung) oder @129a ("Werbung für eine terroristische Vereinigung") gegen die Ausgaben 115, 117, 121, 122 und 124. Wir können aber auch mitteilen, daß das @90a-Verfahren gegen den verantwortlichen Redakteur des Angehörigen Infos 118 jetzt von der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist. d.Red.

ProzeßtermineProzeß gegen Eva HauleFolgetermine im Prozeß gegen Eva Haule vor dem OLG Frankfurt, Konrad-Adenauer-Str./Ecke Seilerstraße, sind am 31.1., 7.2., 10.2., jeweils 9.30 Uhr.

Prozeß gegen IrInnen in CelleIm Prozeß gegen Poilin O Cathain, Donncha O Cathain und Padraigh Murray sind die Termine im neuen Jahr vor dem OLG Celle, Saal 94, Eingang Kanzleistraße, am 27.1. (10 Uhr), 28.1. (9 Uhr). Weitere Termine sind bis März geplant.

Prozeß gegen Bernhard und MichaelDer Prozeß gegen Bernhard und Michael (siehe Artikel in dieser Ausgabe) vor dem Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90) beginnt am 28.2. um 9 Uhr, Saal 339, 1. Stock. Die weiteren Termine sind am 1.3., 3.3., 7.3., 8.3., 10.3., jeweils um 9 Uhr (dienstags: Saal 203, Erdgeschoß; donnerstags: Saal 358, 1. Stock).

PKK-Prozeß in DüsseldorfLetzte Woche hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer im sog. PKK- Prozeß in Düsseldorf für drei der verbliebenen vier Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und für den vierten Angeklagten 15 Jahre Haft gefordert. Folgende weitere Hauptverhandlungstermine stehen fest: 31.1., 1.2., 7./8.2., 21./22.2., 28.2/1.3., jeweils ab 9.15 Uhr, Nebengebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Tannenstr. 26 (Lippe-Haus), Düsseldorf-Derendorf.

TermineHamburg. 2.2., 19 Uhr, Von-Melle- Park 5, Uni, WiWi-Bunker, R74, "Sonderpolizeieinheiten, Bad Kleinen und Kronzeugenprozesse": Der GSG9- Einsatz am 27.Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen, bei dem Wolfgang Grams ums Leben kam, hat die sonst im Verborgenen operierende Sondereinheit GSG9 in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gestellt. Der Bremer Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner will versuchen, Licht in das undurchsichtige Reich der Sonder- und Spezialeinheiten zu bringen. In einem zweiten Teil wird der Referent, am Beispiel des Stammheimer Prozesses gegen Ingrid Jakobsmeier, auf die Kronzeugenverfahren gegen inhaftierte RAF- Mitglieder eingehen. Veranstalter: MASCH.Lübeck. 2.2., 19.30 Uhr, St.Petri-Kirche, öffentliche Anhörung "Lübeck- Lauerhof: Irmgard Möller 21 Jahre in Haft - und kein Ende?".Hanau. 4.2., 19 Uhr, Sternstr. 35, "Freispruch für alle" - Veranstaltung mit vier AntifaschistInnen aus Rheinland-Pfalz über die Kriminalisierung von antifaschistischem Widerstand. Film (Von Richtern und anderen Sympathisanten), Vortrag und Diskussion.Bonn. 8.2., 19 Uhr, Hörsaal 17, Emil Carlebach liest und diskutiert aus seinem Buch War Hitler ein Betriebsunfall?. Emil Carlebach ist Mitglied der VVN und des Buchenwald-Komitees, unter den Nazis im KZ. Veranstalter: AStA-Antifris-Referat und Pahl-Rugenstein-Verlag, Bonn.Hamburg. 9.2., 20 Uhr, Haus 3, Hospitalstr. 107, Treffen des Solidaritätskomitees für die politischen Gefangenen in der BRD, Initiative für die Freilassung von Irmgard Möller. Es geht um den bundesweiten Aktionstag für die politischen Gefangenen am 26.2.

AnzeigenNeue Erklärung von Wotta Sitta Das italienische Gefangenenkollektiv hat eine Erklärung verfaßt zur aktuellen Diskussion über die Situation in Italien, in Westeuropa, u.a. auch zur Diskussion um die neue Politik der RAF. Auf italienisch oder deutsch gegen 5 DM in Briefmarken erhältlich bei: clockwork 129a, Leibnitzstr. 24, 55118 Mainz.Chile - Interviews mit Frauen über ihre Geschichte im Widerstand Historische Übersicht und fünf Interviews mit Frauen aus MIR, Partido Comunista, Partido Socialista, FPMR und MJ Lautaro. Themen der Interviews u.a.: Motivation zum Widerstand, Rolle der Frau in der Partei, Frauen im Knast der Diktatur, Frauen im Knast der "Demokratie". Ein Versuch, über die Zustandsbeschreibung hinaus historische Prozesse transparent zu machen und die Vorgänge in linken und revolutionären Parteien in ihren Widersprüchen aufzuzeigen. Zu beziehen bei: Internationalismus und Solidarität, c/o BBA-Laden, St. Pauli-Str. 10/12, 28203 Bremen. A5, 88 Seiten, 5,- DM plus Porto.Neoliberalismus am Beispiel Chile Analysen und Interviews mit revolutionären Linken in Chile: das neoliberale Modell und sein Preis; die Entwicklung der chilenischen Linken; "Innere Sicherheit" und Repression. Broschüre der Chile AG Braunschweig, Anschrift: Chile AG BS c/o Guten Morgen Buchladen, Bültenweg 87, 38106 Braunschweig. Preis: 3,- DM plus Porto.Das Bild der Welt als kontrollierter Explosivkörper Von den Römern wird berichtet, sie hätten Salz in die Felder rund um Carthago gestreut, um wirklich sicher zu gehen, daß die Stadt sich nie mehr erholen wird. Eine zeitgemäße Armee erledigt diese Absicht heute mit Landminen. 120 Millionen verstreute Landminen perforieren den Globus, multiplizieren Zerstörung, Tod, Leid. Hunderttausendfach. Das Buch informiert erstmals umfassend und kompetent über eine bislang wenig beachtete Massenvernichtungswaffe. 152 S., Paperback, 10,- DM, Bestellungen an: medico international, Obermainanlage 7, 60314 Frankfurt."La flÓeche et la cible" ("Der Pfeil und die Zielscheibe") Dieses Dokument (in französischer Sprache) des Gefangenenkollektivs der Kämpfenden Kommunistischen Zellen (CCC-Gefangene) ist jetzt fertiggestellt. Auf insgesamt 130 Seiten enthält es 58 wichtige Fragen des Marxismus und die Antworten der CCC-Gefangenen. Buchläden, Infoläden, Dokumentationszentren usw., die Wiederverkäufer sind, können die gewünschte Anzahl von Exemplaren auf Kommission bestellen (Bezahlung erst nach Verkauf, Rückgabe nichtverkaufter Exemplare möglich). Ein Exemplar kostet 300 belgische Franken. Bestellungen und Überweisungen (unbedingt per internationaler Postanweisung) an: Correspondances Revolutionnaires, BP 1310, 1000 Bruxelles 1, Belgien.

Info-SammeldienstAlle bisher erschienenen Nummern des Angehörigen Infos können nachbestellt werden. Bitte gebt Nummer(n) und/ oder Datum an.Preise: einzeln je Stück 1 DM und 0,80 DM Porto; ab 3 Stück je Stück 0,80 DM und 1,50 DM Porto.Die Angehörigen Infos können auch jahrgangsweise als Sammelband bestellt werden: von 1989 bis 1993. Preis pro Band (26-27 Hefte) 18 DM und 3 DM Porto. Bitte legt der Bestellung Briefmarken (bis 5 DM) oder Verrechnungsscheck bei. Bitte überweist dafür kein Geld auf das Konto des GNN-Verlags!Bestellungen unter dem Stichwort "Sammeldienst" beim GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg.

Angehörige Kinder malen für politische GefangeneWir werden in der nächsten Zeit viel Geld für die Prozeßarbeit brauchen, sind aber in der gücklichen Lage, nicht einfach um Spenden bitten zu müssen. Wir haben die bunten Postkarten als Gegenleistung.16 Stück 20 DM einschl. Porto3 Serien und mehr 18 DM je Serie plus 5 DM PortoBitte Vorauskasse oder Scheck.Bestellungen an: Angehörige der potischen Gefangenen, Postlagerkarte 050205, 65929 Frankfurt a.Main.

Aufruf zur Unterstützung: Für das Lebenund die Freiheit der politischen Gefangenenaus: CONTRASTE 112, Monatszeitung für SelbstverwaltungSeit über 20 Jahren befinden sich politische Gefangene in bundesdeutschen Gefängnissen. In der Regel sind sie erschwerten Sonderhaftbedingungen, wie z.B. Isolationshaft, unterworfen. Ziel dieser auch als "weißer Folter" bekannt gewordenen Sonderhaft ist es, die Gefangenen zu brechen, sie dazu zu bringen, ihre politische und persönliche Identität aufzugeben und ihre eigene Entwicklung und Geschichte zu verleugnen. Die einzelnen Haftgeschichten unterscheiden sich kaum voneinander. Alle Gefangenen, die derart lange in Haft sind, leiden massiv an den Auswirkungen, die schwere und langwierige gesundheitliche Schäden zur Folge haben können. Diese Haftbedingungen sind nicht willkürlich, sondern sie werden wissenschaftlich erforscht eingesetzt. Die Auswirkungen sind geplant und treten unweigerlich auf. Bernd Rößner, haftunfähiger politischer Gefangener, steht hierfür exemplarisch.Bernd Rößner war 18 Jahre in Haft, 10 Jahre davon in Isolationshaft. Kein anderer Gefangener in der BRD war derart lange einzelisoliert. Als Folge dieser Haftbedingungen wurde er schwer krank. Erst nach öffentlichen Protesten wurde ihm für 18 Monate eine Therapie außerhalb des Gefängnisses zugestanden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Herbst 1992 die Fortsetzung der Haft nach Ablauf oder Abbruch der "Gnadentherapie" beschlossen. Das ist nur ein Beispiel, wie in der BRD mit politischen Gefangenen umgegangen wird. Trotz der Entlassung von Günter Sonnenberg (das ist die einzige Freilassung - die anderen sind regulär rausgekommen!) ist ihre Situation davon gekennzeichnet, daß entgegen aller Bekundungen aus Teilen der Regierung und Justiz die Gefangenen weiterhin unter erschwerten Haftbedingungen leben müssen. Als Beispiel soll hier die weitere Inhaftierung von Hanna Krabbe, Lutz Taufer und Karl-Heinz Dellwo (jeweils seit 18 Jahren in Haft) genannt werden.Die Fortsetzung ihrer Haft wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit ihrer Weigerung an der Teilnahme einer "psychiatrischen Begutachtung" begründet. Die Befürchtungen, daß sich Staat und Justiz entgegen aller Beteuerungen keinen Zentimeter bewegen werden, scheinen sich zu bestätigen. Es gab keine Zusammenlegung, nicht einmal alle haftunfähigen Gefangenen wurden freigelassen, stattdessen gab und gibt es neue Prozesse selbst gegen Gefangene, die bereits mehrfach zu lebenslänglicher Haft verurteilt sind. Angesichts dieser Tatsachen dürfen wir die Gefangenen und ihre Angehörigen in den Bemühungen um die Freilassung nicht allein lassen. Projekte, Kollektive und selbstverwaltete Betriebe haben sich auch schon in der Vergangenheit für die Belange der politischen Gefangenen eingesetzt. Praktische Solidarität mit den Gefangenen und ihren berechtigten Forderungen nach Verbesserung ihrer Haftbedingungen und Freilassung ist nötiger denn je. Konkret schlagen wir vor, daß Betriebe und Projekte sich bereit erklären, monatlich einen Beitrag (mindestens 20,- DM) zur medizinischen und anderweitigen sozialen Unterstützung der politischen Gefangenen in einen Fonds einzuzahlen. Es sollen damit Kosten der medizinischen Versorgung, unabhängige Gutachten und die notwendige soziale Unterstützung nach der Haftentlassung (z.B. Mietkautionen) finanziert werden. Der Fonds soll von einem/r RechtsanwältIn treuhänderisch verwaltet werden. Über die Verteilung der Gelder soll eine Gruppe entscheiden, die sich aus TreuhänderIn, ehemaligen politischen Gefangenen und VertreterInnen der einzahlenden Betriebe und Projekte zusammensetzt und den EinzahlerInnen rechenschaftspflichtig ist.Dieser humanitäre Akt ersetzt natürlich keine politische Diskussion zwischen den Gefangenen und den sie unterstützenden Menschen aus Projekten und Betrieben.Die Solidarität mit den politischen Gefangenen ist ein Prüfstein für die Intention und Praxis unserer politischen Vorstellung!

Das Konto wird verwaltet von Rechtsanwältin Seifert, Roland Mayer und Waldemar Schindowski. Eingehende Beiträge werden von diesem Kreis verteilt.

Konto: Rechtsanwältin SeifertPostbank Frankfurt a.M.Kto-Nr. 50010-606, BLZ 50010060

Hungerstreik in FrankreichunterbrochenAm 10.1.94 unterbrach Georges Cipriani, politischer Gefangener aus Action Directe, seinen am 1.11.93 begonnenen Hungerstreik. In der vergangenen Woche wurde er vom Knastkrankenhaus Fresnes in das Maison d'Arret (U-Gefangenen-Knast) von Metz verlegt. Georges hat eine Erklärung zu seiner Unterbrechung geschrieben, die bis Redaktionsschluß noch nicht vorlag.Seine neue Adresse lautet: Georges Cipriani 26600 B; 1, Rue de la Seulhotte, F-57000 Metz.Berichtigung zu "Hungerstreik in Frankreich geht weiter" (Angehörigen Info 136): "Georges lehnte jegliche medizinische Untersuchung ab" (nicht: "Unterstützung").

Herausgeber: Angehörige und FreundInnen politischer Gefangener in der BRD, Postgerkarte 050205, 65929 Frankfurt/M. Erscheint vierzehntäglich bei GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H., Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg. V.i.S.d.P.: Jeannette Hülbig. Redaktionsschrift und Bestellungen: GNN-Verlag, Güntherstr. 6a, 22087 Hamburg, Tel.: (040)2204278, Fax: (040)2297419. Einzelpreis: 1,20 DM. Ein Halbjahnement kostet 28,60DM, ein Halbjahresförderabonnement 39DM, Buchläden, Infoläden und sonstige Weiterverkäufer erhalten bei einer Bestellung ab 3 Stück 30% Rabatt, ab 50 Stück das Heft zu 0,75 DM, jeweils plus Versandkosten. Bei Bestellungen bitte Einmacht beifügen oder Überweisung auf das folgende Verlagskonto: Hamburger Sparkasse, BLZ 20050550, Konto-Nr. 1330/110055. - Herstellung und Drucklegung: GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft in Schleswig-Holstein/Hamburg m.b.H.Eigentumsvorbehalt: Nach diesem Eigentumsvorbehalt ist das Angehörigen-Info so lange Eigentum des Absenders, bis es dem Gefangenen ausgehändigt wird. "Zur-Habe-Nahme" ist keine Aushändigung im Sinne des Vorbehalts. Wird das Info dem Gefangenen nicht perlich ausgehändigt, ist es dem Absender mit dem Grund der Nichtaushändigung zurückzuschicken.Spendenkonto der Angehörigen: Sonderkonto Kiener, Landesgirokasse Stuttgart, BLZ 60050101, Kt.-Nr. 5454194.