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K. Freitag aus Schubhaft entlassen
BPD Wr. Neustadt bestreitet weiterhin die Rechtswidrigkeit ihres Handelns!
(siehe dazu den Text der mittlerweile überholten Aussendung vom Donnerstag weiter unten)
Zahlreiche Interventionen und viel Pressearbeit konnten die Abschiebung verhindern. An dieser Stelle ein großes Danke an alle Beteiligten! So froh ich über seine Entlassung bin, steht die Frage im Raum: was wird weiter mit ihm geschehen? Schon am Bahnhof in St. Pölten (wo er im Polizeigefangenenhaus für die BPD Wr. Neustadt saß) wurde er wieder kontrolliert. Sein erster Asylantrag wurde als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Sein jetziger Asylantrag stützt sich auf seine Gefährdung durch die Weitergabe seiner Daten und persönliche Vorführung bei der nigerianischen Botschaft, was nach §21 Asylgesetz untersagt ist.
Die BPD Wr. Neustadt sieht dies weiterhin anders (persönliches Gespräch heute vormittag ebendort), K ist auch nicht der erste Asylwerber, der vor der Entscheidung im Asylverfahren der Botschaft des Herkunftslandes vorgeführt wurde, das gleiche passierte im November auch einem Asylwerber aus dem Iran. Und er ist auch nicht der einzige Asylwerber, der im PGH St. Pölten saß. Nach Angaben eines Wachebeamten sind dort Flüchtlinge aus dem Iran, Irak und Afganistan inhaftiert, die seit Jänner nicht betreut werden, angeblich gab es in den letzten Tagen Versuche der Selbstverstümmelung aus Verzweiflung... So freudig der Anlaß ist, es gibt noch immer genug zu tun!
Zur Erklärung hier der mittlerweile überholte Text der Aussendung von Donnerstag:
Asylwerber nach 6 Monaten Schubhaft akut von Abschiebung bedroht !!!!!
BPD Wiener Neustadt handelt rechtswidrig und versucht diesen Gesetzesbruch durch weiteres rechtswidriges
Handeln zu vertuschen!!!!!!
... oder wie sie durch Abschiebung ein "Problem" lösen will und am 27. April gegen §21 Absatz 2 Asylgesetz
verstoßen wird...
Presseaussendung der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung Wien Tel: 0043-1-533 72 71, E-Mail: Deserteurs.Fluechtlingsberatung@blackbox.net
Flucht nach Österreich...
Im August 1999 floh K aus dem Nigerdelta nach Österreich. Er hatte in Nigeria, um sein Studium zu finanzieren, ein Grundstück seines verstorbenen Vaters an einen multinationalen Konzern verkauft, das jedoch in Wirklichkeit im Besitz seines Stammes war. Von diesen wurden er daraufhin verfolgt, er fühlte sich in Nigeria nicht mehr sicher und verließ das Land.
Schubhaft und andere Schikanen... In Österreich angekommen stellte er einen Asylantrag, wurde im September in Schubhaft genommen und ein Monat inhaftiert. Im November kam er wieder in Schubhaft, diesmal in Wiener Neustadt. Da es dort seit Dezember keinen Sozialdienst im Polizeigefangenenhaus mehr gibt, erfuhren wir nur durch Zufall von K. Sein Asylantrag wurde in der ersten Instanz als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Eine Entscheidung, die nach §6 Asylgesetz nur in Fällen getroffen werden soll, in denen völlig klar ist, daß keine Verfolgung droht. Absurderweise brauchte die zweite Instanz, der Unabhängige Bundesasylsenat zwei Verhandlungen (7 Stunden "Kreuzverhör"), um festzustellen, daß K.s Asylantrag "offensichtlich unbegründet" sei. Auffallend viele Asylanträge von Schwarzen werden aus diesem Grund abgelehnt.
Während Ks Anhaltung in Schubhaft in Wiener Neustadt hat die BPD Wiener Neustadt wiederholt rechtswidrig gehandelt:
Vorführung an die Verfolger:
Am 29. November 99 wurde K., über dessen Asylantrag noch nicht einmal in erster Instanz entschieden worden war, der nigerianischen Botschaft zwecks Klärung seiner Identität vorgeführt. Eigentlich absurd auf die Idee zu kommen, einen Schutzsuchenden der Botschaft des Verfolgerstaates auszuliefern- und rechtswidrig, aber trotzdem kein Einzelfall. §21 Abs2 Asylgesetz normiert: "Die Übermittlung personenbezogener Daten an den Herkunftsstaat ist nicht zulässig." Die BPD Wiener Neustadt setzte K damit einem erhöhten Verfolgungsrisiko aus, weshalb er am Freitag, den 14. April 2000 einen neuerlichen Asylantrag stellte. K ist somit wieder Asylwerber!
Rechtsstaat im Sturzflug:
Nun will die BPD Wiener Neustadt gleich das ganze Problem "abschieben", ein Heimreisezertifikat für K hat sie von der nigerianischen Botschaft schon besorgt, sein Ticket für den Flug seiner Abschiebung ist bereits gekauft: für den 27. April über Amsterdam nach Lagos! Die maximale Schubhaftdauer von 6 Monaten (§69 Abs 6 Fremdengesetz) hat K schon längst abgesessen. Zum Glück der Behörden gibt es ein Hintertürchen: Scheint die Abschiebung möglich, darf īs noch ein bißchen mehr sein: 2 Wochen darf verlängert werden, doch handelt es sich bei K. um einen Asylwerber, dessen Fluchtgründe des letzten Antrags noch nicht einmal geprüft wurden!
Die restriktiv Asylpolitik verwehrt Flüchtlingen vermehrt jenen Schutz, den sie benötigen. 1998 wurden 15 092 Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen in Schubhaft eingesperrt, viele von ihnen waren AsylwerberInnen, von vielen wird nie jemand erfahren!
K ist Asylwerber und darf nicht abgeschoben werden! Wir fordern die sofortige Freilassung von K und die Prüfung seines Asylantrages!
Es darf nicht möglich sein, daß BeamtInnen, die solche gewaltigen Verfahrensfehler begehen, sich des "Problems" auf diese Weise entledigen!
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