GRENZCAMP 2001   FRANKFURT/M AIRPORT

 
4. antirassistisches Grenzcamp vom 27. Juli bis 5. August 2001 beim Flughafen Frankfurt/Main
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Flüchtlingsdiskussion unerwünscht

Fraport kündigte geplantem Hearing des Grenzcamps die Räume
von Thomas Klein, junge welt 4.08.01 - - 03.08.2001 23:43



Transpi auf Flughafendemo

Auf einem Hearing am Freitag an der Frankfurter Uni, veranstaltet vom antirassistischen Grenzcamp, diskutierten Fachleute das Thema »Tod im Transit«. Als Reaktion auf eine spontane Demonstration am Flughafen hatte die Fraport AG, Betreiberin des Rhein-Main-Flughafens, kurzfristig den Veranstaltern den Konferenzraum im »Frankfurt Airport Center« gekündigt. Für Regine Trenkle-Freund vom Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebungen kein Beinbruch: »Unser Plan war es, eine Veranstaltung in der Höhle des Löwen durchzuführen. Die Kündigung ist eher ein Erfolg - wir sind der Fraport ein Dorn im Auge.« Man werde auch weiterhin, so Trenkle-Freund zu Beginn des Hearings mit Aktionen das Schweigen um die Abschiebungen durchbrechen. Schließlich zeige der öffentliche Druck durchaus Wirkung: Immerhin hätten die Lufthansa und die rumänische Fluggesellschaft Tarom angekündigt, keine Abschiebungen gegen den Willen von Flüchtlingen mehr durchzuführen.

Während des Hearings warf Claus Metz, Vertreter der Organisation »IPPNW - Ärzte in sozialer Verantwortung« Frankfurter Rechtsmedizinern vor, Verletzungen von Flüchtlingen und die Umstände des Todes des Flüchtlings Kola Bankole nicht ernsthaft zu überprüfen.

Zum sogenannten Flughafenverfahren merkte der Frankfurter Rechtsanwalt Helmut Becker an, daß dies ein Baustein der Abschottung sei. Die Bundesregierung habe diese Praxis in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der PDS als »notwendig« bezeichnet. Begründung: Andernfalls käme es wieder zu einem Anstieg der Flüchtlingszahlen. Das Flughafenverfahren zeichne sich dadurch aus, daß es nur einen verkürzten Rechtsschutz habe. Das häufig gesprochene Urteil »offensichtlich unbegründet« bedeute, daß viele Flüchtlinge keine Zeit hätten, dagegen vorzugehen. Ein »weiterer Hammer dieses Verfahrens« sei, daß auch traumatisierte Menschen, die während der Internierung gar nicht über die teils schrecklichen Umstände ihrer Flucht reden könnten, in dieses Verfahren gepreßt würden. Sein Fazit: »Das Flughafenverfahren gehört abgeschafft.«

Die Rechtsanwältin Susanne Rohfleisch, sie arbeitet in einer Abschiebehaftanstalt in Mannheim, berichtete danach von skandalösen Vorfallen im Umgang mit Flüchtlingen. Mindestens jeder zweite Flüchtling, mit dem sie zu tun habe, würde von Beleidigungen, Demütigungen und körperlichen Übergriffen seitens der BGS-Beamten berichten. »Wir müssen immer wieder feststellen, daß Flüchtlinge nach versuchten Abschiebungen verletzt zurückkehren«. Daß die Flüchtlinge wie Kriminelle behandelt würden, zeige ihre Unterbringung. In Mannheim liege die Abschiebeanstalt auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt, es handele sich praktisch um einen »Knast im Knast. Und diese Menschen sind fast rund um die Uhr eingesperrt. Die Häftlinge müssen außerdem ständig damit rechnen, daß sie abgeholt und abgeschoben werden.« Obwohl es bei Abschiebeversuchen immer wieder zu Verletzungen komme, gingen die Flüchtlinge nur selten juristisch dagegen vor. Auf eine Anzeige wegen Körperverletzung folge immer eine Gegenanzeige des BGS. Außerdem gebe es bei diesen Vorfällen meist keine Zeugen, eine Anzeige wegen Körperverletzung sei so aussichtslos. »Ich habe nur dann Anzeige erstattet, wenn es klare Beweise gab. Also blutige Kleidung, entsprechende Atteste von Ärzten und natürlich das Einverständnis des verletzten Flüchtlings.«

Dirk Vogelskamp vom Komitee für Grundrechte und Demokratie erklärte abschließend, daß beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten Benachteiligungen, Ausgrenzungen und auch Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung seien. Es gebe auch hierzulande eine große Gruppe, die von elementaren Menschenrechten ausgeschlossen bliebe. »Menschen werden in Krieg und Folter zurückgeschickt.«



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