Presseerklärung

Am 16.10.99 soll auf dem Bahnhofsvorplatz in Bremen im Rahmen einer Kunstperformance ein WanderDenkMal enthüllt werden, welches auf die Kriminalisierung der Anti-AKW-Bewegung und auf die bevorstehenden Auseinandersetzungen um die Nutzung der Atomenergie hinweisen soll. Das Stadtamt hat jetzt die Enthüllung untersagt. Begründet wird das Verbot mit der Vermutung, es handele sich bei dem Kunstobjekt um die Darstellung einer sog. Hakenkralle. Hakenkrallen wurden eingesetzt, um die Deutsche Bahn unter Druck zu setzen, die CASTOR-Transporte auf ihrem Schienennetz einzustellen. In diesem Zusammenhang gab es am 6. Juli 99 in verschiedenen Städten Hausdurchsuchungen durch das Bundeskriminalamt, die auf entschiedenen Protest der Anti-AKW-Bewegung stoßen.

Das Zeigen des Denkmals sei nach Meinung der Behörden eine Aufforderung zu Straftaten. Wenn sie das selbst ernst nehmen würden, müßten sämtliche ihrer Kriegsdenkmäler abgerissen werden.

Die Performance soll mit künstlerischen Mitteln sinnlich die Dynamik der Anti-AKW-Bewegung symbolisieren. Das Verhalten der Behörde ist ein nicht hinzunehmender Eingriff in die künstlerische Freiheit und die freie Meinungsäußerung. Diesen Akt staatlicher Zensur weisen wir entschieden zurück.





Wir bitten Sie/euch, umgehend diese Erklärung, oder auch eine eigenen Stellungnahme unterschrieben an die Fax-Nr. der Galerie Cornelius. Hertz (34 16 37) zurückzuschicken. Wir werden sie an Presse und Öffentlichkeit weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen