linksrhein
linksrhein@seeseiten.de

Volltextsuche
linksrhein-Homepage
Seeseiten-Server

cm, Konstanz 06. 09. 99

Konstanz, 9. Februar 1988: Protest gegen die Zulassung der NPD zur Landtagswahl

Der Kreiswahlausschuß trifft sich, um über die Wahlzulassung der Parteien zur Landtagswahl zu befinden. Auch die NPD hat einen Antrag gestellt, zur Wahl zugelassen zu werden. Gegen diese Zulassung hat sowohl die DGB-Kreisvorsitzende Gisela Reitzammer im Auftrag des antifaschistischen Bündnisses als auch die DKP einen Antrag gestellt, in dessen Begründung es heißt:

"Nach Art. 139 des Grundgesetzes sind faschistische, rassistische und militaristische Organisationen und ihre Tätigkeit verboten. Daß es sich bei der NPD um eine grundgesetzlich verbotene Nachfolgeorganisation der NSDAP handeln muß, ergibt sich aus ihrer Programmatik und Propaganda. Sie fordert u.a.:

- 'Ausländer raus'; sie vertritt die Ungleichheit der Menschen und die Höherwertigkeit von bestimmten Völkern. DAS IST RASSISMUS!

- 'Deutschland ist größer als die BRD', sie verfolgt als Ziel die Errichtung eines Großdeutschen Reiches. Das bedeutet Krieg. DAS IST MILITARISMUS!

- 'Jedem das Seine', mit diesem zynischen Leitspruch am Tor des KZs Buchenwald begründet die NPD die Unterordnung der Lohnabhängigen unter einen Betriebsführer und die Errichtung einer Volksgemeinschaft anstelle der Interessenvertretung durch die Gewerkschaften. Anstelle demokratischer Mitbestimmung soll ein starker Führerstaat errichtet werden. DAS IST FASCHISMUS!"

Faschistische Wahlbeteiligung keine demokratische Normalität

Zu der Sitzung haben sich auch 15-20 AntifaschistInnen eingefunden, um an den antifaschistischen Inhalt des Art. 139 GG zu erinnern und um gegen die angebliche Normalität einer faschistischen Wahlbeteiligung zu protestieren.

Der Kreiswahlleiter Dr. Wolfgang Habel versucht zunächst, die Kritik formal niederzubügeln: Der Kreiswahlausschuß habe darüber zu befinden, ob die Parteien die formalen Kriterien erfüllen, die an die Bewerbung für ein Landtagsmandat geknüpft seien, somit bestehe keinerlei Raum für eine inhaltliche Diskussion.

Polizei führt Antifaschisten ab und verhängt Bußgeld

Nachdem er die protestierenden AntifaschistInnen wegen Störung dieser angeblich formalen Prozedur verwarnt hat, läßt er den vermeintlichen Anführer der AntifaschistInnen aus dem Saal entfernen. Im Einsatz sind dabei insgesamt 14 Polizeibeamte. Die anderen AntifaschistInnen verlassen daraufhin freiwillig den Zuhörerraum. Der von der Polzei zuerst herausgeführte Antifaschist erhält für diesen teuren Service wenig später einen Bußgeldbescheid in Höhe von DM 157,-.

Amtliche Benennung des Polizeieinsatzes: "Verbringung aus dem Saal unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt". Die Zwischenrufe gegen die Wahlzulassung der NPD führen bei der Abstimmung im Ausschuß immerhin zu einer Gegenstimme vom Vertreter der Grünen und einer Enthaltung bei der SPD. Für die NPD kandidieren Thomas Berg und als Ersatzmann Erhard Bohland.