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Saga- Prozess eingestellt

19.09.2002, 13:25, Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebung

Repression | Freiburg | Waldshut | Albbruck | Stieg | Sammellager | Asyl

Prozess gegen Saga - Mitarbeiter vor dem Amtsgericht in Waldshut eingestellt! Gericht erklärt sich unzuständig.


Amtsgericht Waldshut-Tiengen, 17.9.02 - der Prozess gegen einen Mitarbeiter des Südbadischen Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA) wegen einer "Anstiftung zu einem Verstoss gegen eine Wohnungsauflage" wurde durch den zuständigen Amtsrichter eingestellt. Das Gericht erklärte sich auf Antrag hin für unzuständig und legte die angefallenen Kosten der Staatskasse zur Last.

Damit ist zunächst der Versuch des Landratsamt Waldshut gescheitert, mit Hilfe des Strafrechts gegen Kritiker der Flüchtlingsunterbringung
vorzugehen. Die Ausländerbehörde hatte am 5.3. 2002 Strafanzeige erstattet, als es um die Aufenthaltsort von zwei minderjährigen Flüchtlingen ging.

Diese waren durch das Regierungspräsidium Freiburg in das Lager nach Albbruck/"Stieg" verbracht worden. Mit einem Strafbefehl in Höhe von 2.400
Euro sollte der Vormund (der zugleich Mitarbeiter in der SAGA ist) bestraft werden, weil die beiden Jugendlichen nach Weihnachten 2001 nicht mehr in
das Lager zurückkehrten. Dies war dem Landratsamt mit Schreiben vom 3.1. auch mitgeteilt worden. Seit dieser Zeit besuchen sie Sprachkurse und
inzwischen auch den Schulunterricht in Freiburg - was ihnen in Albbruck/"Stieg" verwehrt worden war.

Die Strafanzeige gegen den Mitarbeiter wurde drei Wochen nach dem zweiten Selbstmord einer Frau in der Unterkunft gestellt. Beides ist bundesweit in
makaberer Weise einmalig. SAGA hatte die unhaltbaren und menschenunwürdigen Zustände in dem völlig isolierten Lager auch presseöffentlich gemacht.

Das Amtsgericht Waldshut hatte sich aufgrund eines Antrag der Verteidigung damit zu befassen, wo der sogen. Tatort der (angeblichen) Anstiftung zu dem
Verstoss gewesen sein sollte. War dies in Waldshut, wäre Waldshut zuständig; wäre es Freiburg, wo beide zu diesem Zeitpunkt mit einem Urlaubsschein des Landratsamts legal waren, so wäre dies Freiburg. Das Amtsgericht Waldshut entschied sich für das letztere. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, im Verhandlungstermin den (Tat-)Zeitpunkt noch schnell
um ein paar Tage zurück zu verlegen, scheiterte ebenso (dann wäre wieder Waldshut zuständig gewesen).

Das Landratsamt Waldshut dürfte mit dieser Entwicklung äusserst unzufrieden sein. Dies drückte sich bereits im Verhandlungssaal selbst aus: auf den (leicht nachweisbaren) Tatbestand der selektiven Aktenüberlassung an die Staatsanwaltschaft, die einen korrekten Ablauf der Ereignisse nicht erkennen lassen, äusserte sich der Mitarbeiter der Behörde, Christian Sichel, gegenüber der Verteidigung heftig empört und sprach von einem ungerechtfertigten Vorwurf der Rechtsbeugung, den er nicht auf sich sitzen
lassen werde. Er konnte jedoch nicht erklären, wieso das Landratsamt sich über ein Jahr lang weigerte, die humanitären Anliegen der beiden
Jugendlichen - dass eine derartige Unterbringung gegen jegliches Kinder- und Jugendhilferecht wie auch gegen die Anordnungen aus dem
Innenministerium in Baden-Württemberg verstossen - anzunehmen und zu realisieren.

Das Lager in Albbruck gleicht heute noch mehr einem Geisterhaus - von den offiziell dort zugewiesenen Personen leben nur noch eine geringe Anzahl von
Menschen dort. Alle anderen halten sich anderswo auf, oder sind für die Behörden nicht mehr erreichbar. Das Landratsamt wird darin einen Erfolg
seiner Abschreckungsstrategie sehen.

SAGA fordert die unmittelbare Schliessung der Unterkunft.

Freiburg - den 18.09.02

Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA)
c/o ADW, Postfach 5328, D - 79020 Freiburg, Treff: Freitags 20.00
Tel. (0049) 0761 - 74003 - Fax (0049)0761 - 709866

Quelle: www.kommunikationssystem.de


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