LinksRhein- News admin
Startseite Zurück letzte Änderung: 16/07/02 13:52

Kosten einer Abschiebung

16.07.2002, 13:52, Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebung

Rassismus | Freiburg | Abschiebung

Das Regierungspräsidium Freiburg stellt einem hier lebenden Flüchtling die Kosten von mehreren früheren Abschiebeversuchen in Rechnung und knüpft die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an deren Begleichung


Freiburg (15-07-02). Man kann noch Glück haben: eine misslungene Abschiebung kann man schon für 12,78 Euro kriegen. Das sind dann nur die angeblichen Stornokosten für den Flug. Der "Schübling" war nicht zu kriegen, im Stichwort ‚ug.'; eigenartig jedoch, wenn das Protokoll verzeichnet, er sei am gleichen Tag festgenommen worden. Dann wird es gleich mal teurer. Jeder Tag in Abschiebehaft wird inzwischen auf ca. 70 Euro festgelegt, Kostensteigerung durch Beamtengehälter vermutlich inbegriffen.

Für den zweiten Abschiebeversuch (vor knapp 6 Jahren) waren nicht nur Stornokosten zu begleichen. Offenbar hatte man hier schon einen Flug gebucht, Polizei engagiert und kam doch nicht zum Ziel. Das Protokoll verzeichnet hier "renitent". Das wird teurer. Polizeikosten in Höhe von 462 Euro, die Stornokosten belaufen sich bereits auf 149 Euro (woher der Unterschied zum ersten Mal kommt, kann die Behörde nicht erklären).

Für den dritten Versuch wird dann ordentlich zugelangt: Polizeikosten in Höhe von 555 Euro - Flugkosten in Höhe von 149 Euro und "Begleitkosten" in Höhe von 2.337 Euro. Erklärt wird in dieser Rechnung überhaupt nichts. Zusätzlich werden Haftkosten für 61 Tage in Rechnung gestellt (während man bei grosszügiger Rechnung auf 48 Hafttage kommt): das sind für den überaus geselligen Knastalltag allein 4. 275 Euro. Ergibt dann - alles zusammen - eine gute Summe von 7. 942 Euro.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist grosszügig bereit, die Haftzeit richtig zu berechnen. Es kann aber nicht erklären, wie die Begleitkosten entstehen. Immerhin sind das 4.571,- DM für einen Flug mit (wie viel?) "Begleitung" nach Istanbul. Waren die Rambos vom BGS in Istanbul noch in einer Disco?

Das alles lief Anfang 1997 - die Rechnung wird jetzt gestellt. An die Begleichung der Rechnung wird die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis geknüpft. Der "renitente" Mann hatte es doch tatsächlich gewagt, ein zweites Mal einzureisen und ist nun leider nicht mehr abzuschieben. Dieser ist er glücklicherweise durch Heirat entgangen.

SAGA Freiburg, 15.7.02
Quelle: www.stattweb.de


Kommentar

  Startseite Anfang