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Speicherung von Atomkraft-GegnerInnen

06.05.2002, 01:29, Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim

Repression | Polizei | Geheimdienst | AKW | Neckarwestheim

Durch Zufall wurde bekannt, in welchem Ausmaß AKW-GegnerInnen selbst ohne Straftaten oder nur aufgrund von einfachen Personenkontrollen von Polizeien und Geheimdiensten erfasst oder sogar Bewegungsprofile erstellt werden. Aufruf zu Auskunftersuchen bei den entsprechenden Stellen.



Anti-AKW-Dateien - was wir bis jetzt wissen

Was wir bisher nur vermutet haben, findet tatsächlich auch statt. Die Polizei der Länder, der Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt sammeln seit langem gezielt Daten über Atomkraftgegner/innen und haben dazu sogar eigene Dateien eingerichtet.

Aufgrund von Datenabfragen ist uns bis jetzt folgendes zu ANTI-AKW-Dateien bekannt:

Diese Datenspeicherungen erfolgen alle auf der Ebene des "Straftatsvorwufes", obwohl dazu überhaupt keine rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 (BverfG NJW 1995, 1141) steht fest, dass selbst friedliche Sitzblockaden höchstens als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Gespeichert werden als "Straftat" jedoch die Teilnahme an Demonstrationen, Mahnwachen, der Besuch von Veranstaltungen. Anscheinend hat das Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt die politische Freigabe, für Atomkraftgegner/innen Grundrechte wie den Artikel 8 des Grundgesetzes (Demonstrations- und Versammlungsfreiheit) außer Kraft zu setzen.


Adressen für Datenabfragen

Je nachdem wo du gespeicherte Daten über dich erwartest, starte eine Abfrage. Die Auskunft dazu muss kostenlos erteilt werden. Die wichtigsten Anschriften für uns Atomkraftgegner/innen sind:

Auf Länderebene, bei uns im Süden:

Bundesweit:

Staatsanwaltschaften:

Datenschutzbeauftrage:

Deine sonstigen Anschriften der Polizei, Staatsanwaltschaften, der Datenschutzbeauftragten kannst du dir aus dem Netz holen. Über Suchmaschinen - www.google.de - dann Stichwort eingeben, so können mit "Datenschutzbeauftragte" alle Zuständigen aufgerufen werden.


Anfragen starten -
Auskunftbriefe formulieren leicht gemacht

Jeder hat das Recht eine kostenlose Auskunft über abgespeicherte Daten zu seiner Person zu verlangen. Die Grundlage dazu bilden die jeweiligen Polizei- und Datenschutzgesetze der Länder, das Bundeskriminalamts-, das Bundesdatenschutzgesetz, sowie die Vorschriften für die einzelnen Behörden, beispielsweise Verfassungsschutz usw.

Wichtig ist es, nie die Löschung der Daten zu beantragen, sondern eine umfassende Auskunft über sämtliche abgespeicherten und sonstwo vorhandenen Daten zur Person zu verlangen.

Was muss in die Anfrage rein:

Wird eine Auskunft verweigert, oder ihr habt den Eindruck sie ist nicht vollständig, auf jeden Fall den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Bevor ihr euch jedoch auf eine juristische Auseinandersetzung einlasst, unbedingt rechtskundig machen, notfalls einen Anwalt einschalten.


Buchtipp: Rolf Gössner, Erste Rechtshilfe, Verlag die Werkstatt
Gesetzestexte: www.bundesgesetze.de, www.rechts-links.com


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