'Aktion Rückkehr' war ein Flop
27.04.2002, 00:53, LinksRhein
Asyl
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Die 'Aktion Rückkehr', das schweizer Pendant zu Projekt X wurde vom kantonalen Ausländeramt und der schweizer Polizei Ende 2001 gestartet und betraf 38 AsylbewerberInnen im Kanton St. Gallen.
Ähnlich wie das Projekt X oder die geplanten 'Ausreisezentren' in Deutschland sollte die "Aktion Rückkehr" die Abschiebung von den AsylbewerberInnen beschleunigen, die sich nicht um die Beschaffung ihrer Ausreisepapiere kümmern oder ihre Identität und ihr Herkunftsland nicht preisgeben.
Von den 38 jungen Männern die abgeschoben werden sollten, wurden bisher erst 2 tatsächlich abgeschoben. Zehn tauchten unter, die restlichen 28 wurden in Ausschaffungshaft gesetzt. Aber selbst bei ihnen war es mangels Mithilfe wohl nicht möglich, sie zu identifizieren oder einem Herkunftsland zuzuordnen, weswegen sie wieder in ihre Durchgangszentren zurückkehren konnten.
Immer häufiger würden bereits im Asylverfahren falsche Angaben zur Person gemacht, hieß es beim kantonalen Justiz- und Polizeidepartement am Donnerstag. Die Betroffenen, denen Drogenhandel unterstellt wird (viele von ihnen seien im Drogenhandel als so genannte "Ameisendealer" (Kleindealer) aktiv) machten damit eine Ausschaffung nach Abschluss des Asylverfahrens unmöglich. Auch mit Sprachexpertisen liessen sich solche "identitätslosen" Asylbewerber selten einem bestimmten Heimatland zuordnen. Die Zahl der AsylbewerberInnen, die nicht ausgeschafft werden könnten, nehme deshalb zu.
Nun soll der Bund helfen, wo die Kantone mit ihrer Repression nicht weiter kommen: Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren forderte deshalb mit 17. April mit einem Brief vom Bund Massnahmen "zur Verbesserung der Situation". So verlangen die Kantone bessere Unterstützung bei der Feststellung der Identität von Asylsuchenden und bei der Beschaffung von Reisepapieren.
Vorgeschlagen werden auch kürzere Asylverfahren, Rückübernahmeabkommen mit zusätzlichen Staaten oder finanzielle Anreize zur Ausreise von AsylbewerberInnen. Weiter sei ein "Bonus-Malus-System" zu prüfen: Asylbewerber, die straffällig werden oder nicht mit den Behörden kooperieren, könnten danach durch Kürzung finanzieller Leistungen oder durch eine Versetzung "in weniger komfortable Unterkünfte" bestraft werden.
Quelle: www.news.ch vom 25.4.02
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