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letzte Änderung: 06/04/02 04:48 |
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Gender
1999 vergewaltigte ein 18-Jähriger eine 15-Jährige im Klettgau. Er wurde drei Tage danach angezeigt, war geständig und wurde gestern verurteilt – auf 18 Monate bedingt.
„Für das Gericht ist laut Dolge der Tatbestand der Vergewaltigung subjektiv und objektiv erfüllt. Für einen qualifizierten Tatbestand sei er im Sinne des Gesetzes zuwenig brutal vorgegangen - es habe sich um Begleiterscheinungen der Vergewaltigung gehandelt.“ Schaffhauser Nachrichten vom 5.4.02
Was heisst hier „qualifizierte“ Vergewaltigung? Auch im deutschen Strafrecht wird mit diesem Begriff gearbeitet. Nicht "qualifiziert" ist eine Vergewaltigung dann, wenn sie zwar stattgefunden hat, aber der Mann nicht für Vergewaltigung sondern nur für „sexuelle Nötigung“ oder „Missbrauch Minderjähriger“ verurteilt wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Prostituierte vergewaltigt wird, die im Voraus Geld für ihre Sexarbeit verlangt hatte oder wenn sich geistig behinderte Frauen nicht genug wehren, weil sie den Willen dazu nicht aufbringen können (und deshalb die Drohungen des Täters scheinbar harmloser ausfallen können).
Im Klettgau war es so, dass die junge Frau sich zwar gewehrt hat und auch versucht hat, um Hilfe zu schreien, der "wütende und gereizte" Typ sie zu Boden riss, den Arm so um ihren Hals legte, „dass sie kaum atmen und nicht schreien“ konnte und während und nach der Vergewaltigung gedroht hat sie umzubringen, wenn sie was erzählt.
All das reicht – wohl auch in Deutschland nicht - für eine Verurteilung zu einer qualifizierten Vergewaltigung.
Quelle: http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=57134
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