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letzte Änderung: 05/11/02 21:16

Asyl

Hungerstreik auf dem Flughafen Zürich

17.03.2002, 00:52, Warning, Georg

Hüseyin Arslan, ein politischer Flüchtling aus der Türkei, der am 11.02.2002 auf dem Flughafen Zürich festgenommen wurde, sollte nach Rumänien abgeschoben werden.


Der politische Häftling kurdischer Herkunft hatte sich im Istanbuler Gefängnis Bayrampaºa an Hungerstreiks beteiligt, mit denen die politischen
Häftlinge gegen die schlechten Haftbedingungen protestiert hatten. Nach insgesamt 258 Tagen Hungerstreik erlitt er bleibende gesundheitliche
Schäden, aufgrund derer er zur medizinischen Behandlung auf ein halbes Jahr Haftverschonung zugesprochen bekam.

Der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte Arslan floh daraufhin in die Schweiz, wo er aber auf dem Flughafen Zürich aufgegriffen wurde, noch bevor er in der Schweiz Antrag auf politisches Asyl stellen konnte. Seit zehn Tagen wird er nun auf dem Flughafen Zürich festgehalten.

Da ihm die Abschiebung nach Rumänien droht, wo er sich vor der Einreise in die Schweiz aufgehalten hatte, und da er zudem auch erneute gesundheitliche Probleme bekam, hat Hüseyin Arslan nun beschlossen, mit einem erneuten Hungerstreik gegen seine Festnahme und die geplante Abschiebung zu protestieren. Dies wird auch vom schweizer Zentrum von amnesty international bestätigt. Die Schweizer Sektion von amnesty international haben bereits das Zentrum ihrer Organisation in England von der drohenden Abschiebung des kurdischen Flüchtlings unterrichtet und in einem Schreiben an die Schweizer Regierung dazu aufgerufen, die Abschiebung zu stoppen.

Auf der anderen Seite ist allgemein bekannt und wird auch von den zuständigen Hilfsorganisationen bestätigt, daß es in Rumänien keine
Therapiezentren für Menschen in der Lage des kurdischen Flüchtlings Hüseyin Arslan gibt. Außerdem sind in Rumänien gerade kurdische Flüchtlinge aus der Türkei von der Gefahr der Abschiebung in ihr Heimatland betroffen. Für Morgen haben bereits einige engagierte Gruppen Demonstrationen am Flughafen Zürich angekündigt.

Besonders bedenklich stimmt die Tatsache, daß die schweizer Behörden auch den Krankenhausbericht, der Hüseyin Arslan gewichtige Gesundheitsprobleme
bescheinigt, nicht in Betracht gezogen haben. Der teilweise gelähmte Flüchtling hat während der polizeilichen Aktionen gegen die Hungerstreiks
in den türkischen Gefängnissen eine ganze Reihe von Wunden erlitten. In der Türkei erwartet ihn eine lebenslange Gefängnisstrafe aufgrund der
Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Organisation, der TKP-ML.

Sollte Hüseyin Arslan nach seiner Abschiebung nach Rumänien von dort aus in die Türkei ausgeliefert werden, dann er wartet ihn dort nach dem Ablauf seiner halbjährigen Haftverschonung eine langjährige Gefängnisstrafe. Der Bruder des Flüchtlings, Baki Arslan, macht sich bereits jetzt Sorgen um ihn: ?Mein Bruder ist auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, die er jetzt, seitdem er vor zehn Tagen festgenommen wurde, nicht mehr einnehmen kann. Die Schweizer Behörden nehmen somit weitere gesundheitliche Schäden meines Bruders in Kauf. Mein Bruder ist nach Europa geflüchtet, damit wir ihn hier in einem Therapiezentrum für Kriegs- und Folteropfer behandeln lassen können. Trotz dieses berechtigten und zwingenden Anliegens wollen ihn die Schweizer Behörden nun unter Mißachtung der Menschenrechte abschieben.?

Dieses Schreiben wird an den Schweizer Staatspräsidenten, den Schweizerischen Regierungschef, den Schweizer Innenminister sowie an amnesty international in der Schweiz und der BRD und das Rote Kreuz in der Schweiz
und der BRD verschickt werden. Es geht zur gleichen Zeit auch an den europäischen Gerichtshof.

Kontaktadressen: Frau Afra, 0041/12726901
Baki Arslan: 0049/173/85 46 565

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Ute Sautmann
Pressestelle
amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
53108 Bonn
mailto:presse@amnesty.de
Telefon 0228-98373-306
Telefax 0228-630036

Weitergeleitet von amnesty international am 25.02.2002 [Anm.: d.h. nicht mehr aktuell]