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letzte Änderung: 25/02/02 00:49

Rassismus

Petition Rechts- beratungsgesetz

24.02.2002, 23:42, Georg Warning

das letzte Wort des Bundestags zur Petition in Sachen Rechtsberatungsgesetz.


Hallo,
Hier das letzte Wort des Bundestags zur Petition in Sachen Rechtsberatungsgesetz.
Viele Grüße
Georg Warning, Konstanz, den 28.01.02
ai2337@hotmail.com

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Platz der Republik 1
11011 Berlin
24. Januar 02

Pet 4-14-07-3033-028058

Sehr geehrter Herr Warning,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 13.12.2001 beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 14/7804), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Lüth

Anlage: -1-

Prot. Nr. 14/62
Pet 4-14-07-3033-028058
78432 Konstanz

Rechtsberater

Beschlussempfehlung
Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung
Der Petent fordert die Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes, um insbesondere Flüchtlingen den bisher erschwerten Zugang zu Rechtsberatung zu erleichtern.

Zur Begründung trägt er vor, Personen würden aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes eingeschüchtert und teilweise sogar staatsanwaltschaftlich verfolgt, wenn sie Menschen juristischen Rat erteilten, die sich einen Anwalt entweder nicht leisten könnten oder aber in ihrer speziellen Lage von Anwälten schlechter beraten würden als von in der Materie eingearbeiteten "Laien". Vorwiegendes Anwendungsgebiet sei der Asylbereich. Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge würden nur teilweise angefochten werden und andere zum Teil rechtswidrige Aktivitäten der Ausländerbehörden vor Ort seien völlig der gerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Flüchtlinge kein Geld für Klagen hätten. Einem Flüchtling dürfe nicht einmal beim Ausfüllen der Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich geholfen werden, so dass es auch insoweit keinen Verbraucherschutz gebe.

Die Aktivitäten eines Vereins, der sich für im Ausland einsitzende Gefangene einsetze, stellten eine Gratwanderung am Rande des Rechtsberatungsgesetzes dar.

Völlig absurd sei die Verurteilung eines pensionierten Richters wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, da insoweit gegenüber dem Verbraucher eine unqualifizierte Beratung nicht zu besorgen sei. Wegen weiterer Einzelheiten zum Vorbringen wird auf die Zuschriften des Petenten und die beigefügten Materialien sowie auf die von dritter Seite eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die parlamentarische Prüfung hat Folgendes ergeben:

Mit der Thematik der generellen Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes ist der Petitionsausschuss bereits befasst gewesen. Auf seine Empfehlung hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dies ist dem Petenten mitgeteilt und die entsprechende Beschlussempfehlung ist ihm übersandt worden.

Der Petitionsausschuss hat aufgrund der erneuten Zuschrift des Petenten im Hinblick auf die im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vorgesehene Anhörung, in der auch Fragen des Rechtsschutzes von Flüchtlingen zu erörtern waren, diesen Ausschuss um eine Stellungnahme zum Anliegen des Petenten gebeten. Ferner ist die Enquete-Kommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten worden. Danach sieht der Petitionsausschuss hinsichtlich der Forderung nach einer Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes keine Gesichtspunkte, von seiner bisherigen Entscheidung abzuweichen.

Die Vorschrift im Rechtsberatungsgesetz, nach der jede geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nur fachkundigen Personen erlaubt ist (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz), dient primär dem Verbraucherschutz. Damit soll verhindert werden, dass Rechtsuchende durch fehlerhafte, unqualifizierte Beratung zum Teil nicht wiedergutzumachende Schäden erleiden.

Ferner dient das Rechtsberatungsgesetz einem reibungslosen Ablauf in der Rechtspflege.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Recht eine sehr umfangreiche und komplizierte Materie. Eine verlässliche Beratung kann deshalb nur von ausgebildeten Fachleuten übernommen werden.

Ohne das Rechtsberatungsgesetz hätte der Rechtsuchende keine Gewähr, von einem juristisch qualifizierten und unabhängigen Rechtsexperten zu seinen Gunsten beraten zu werden. Eine Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes hält der Petitionsausschuss deshalb für nicht angezeigt.

Die Petition zeigt jedoch auch, dass sich das Anwaltsmonopol nach seiner derzeitigen Ausgestaltung im Rechtsberatungsgesetz und seiner Anwendung durch Behörden und Gerichte hemmend und nachteilig auf bürgerschaftliches Engagement auswirken kann. Nach Auffassung der Enquete-Kommission sollte sichergestellt sein, dass sachkundige, unentgeltliche und altruistische Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz oder andere Vorschriften nicht über Gebühr eingeschränkt wird. Dieser Auffassung schließt sich der Petitionsausschuss an. Allerdings kann die Enquete-Kommission nach dem derzeitigen Stand ihrer Arbeiten keine abschließende Abwägung zwischen dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Rechtsberatung einerseits und dem Interesse an einer unbeschränkten Ausübung von Rechtsberatung im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement vornehmen. Sie wird im Frühjahr 2002 einen Abschlussbericht vorlegen.

Der Petitionsausschuss hält die Petition danach für geeignet, sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, um sie in die parlamentarische Debatte zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement mit einzubeziehen.

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Rechtsberatungsgesetz

Fraktion der SPD
im Deutschen Bundestag
Sprecherin der Enquete-Kommission
"Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"
Karin Kortmann, MdB
Mitarbeiter Dr. Ansgar Klein
email: kleinans@spd.frak.de
Tel. 030-227-51 098/73 630
Fax 030- 227-56 051

Berlin, Platz der Republik
7. Februar 2002

Sehr geehrter Herr Warning,

über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde der Fraktion der SPD Ihr an diesen Ausschuss gerichtetes Schreiben vom 31.10.2000 am 31.1.2002 zugestellt. Unsere Fraktion hat sich jedoch mit dem Rechtsberatungsgesetz auch im Rahmen der Beratungen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" bereits im vergangenen Jahr auseinandergesetzt.

Uns haben mehrere Schreiben mit dem Anliegen der Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes erreicht und auch die in der SPD organisierten Juristinnen und Juristen haben diese Forderung gestellt. Die Enquete-Kommission hat sich denn auch an den Beratungen des Petitionsausschusses mit einem Votum beteiligt, das nach dem derzeitigen Stand der Dinge auch in ihrem für Juni 2002 zu erwartenden Abschlussbericht als politische Handlungsempfehlung Eingang finden wird.

Die von Ihnen berichteten Beispiele machen eindrucksvoll deutlich, dass die derzeitige Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes reformbedürftig ist. Daher hat die Enquete-Kommission empfohlen, künftig sicherzustellen, dass sachkundige, unentgeltliche und altruistische Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz und andere Vorschriften nicht über Gebühr eingeschränkt wird. Dieser Auffassung hat sich der Petitionsausschuss angeschlossen.

Da davon auszugehen ist, dass die Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber sich im Abschlussbericht der Enquete-Kommission wiederfinden wird, erwarten unsere Arbeitsgruppe entsprechenden Konsequenzen für die nächste Legislaturperiode.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ansgar Klein

Kommentar, GW, 12.02.02: Da schiebt man Reformen so lange hinaus, bis man nicht mehr an der Macht ist. Siehe Italien.
Georg Warning, PF 5329, D-78432 Konstanz, e-mail: ai2337@hotmail.com