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29/09/03 01:04

Neues FlüAG in Baden-Württemberg geplant

29.09.2003, 01:04, Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen

Rassismus | Baden-Württemberg | Asyl | Sozialhilfe

Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen sollen durch eine Änderung des baden - württembergischen 'Flüchtlingsaufnahme- und Eingliederungsgesetzes' verschärft werden. Diese Gesetzesänderung, vorgeschlagen vom bad.-würtemb. Innenministerium, soll noch im Oktober durch den Landtag ratifiziert werden und schon ab dem 1. Januar 2004 in Kraft treten.


Neues FlüAG verschärft die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Baden-Württemberg

Der Ausnahmezustand der Lebensbedingungen von Flüchtlingen soll durch eine Änderung des baden-württembergischen sogenannten Flüchtlingsaufnahme- und Eingliederungsgesetzes (FlüAG) verschärft werden.

Diese Gesetzesänderung, vorgeschlagen vom bad.-würtemb. Innenministerium, soll noch im Oktober durch den Landtag ratifiziert werden und schon ab dem 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Folgendes ist vorgesehen:

1.) Die "Leistungsausgaben" für Flüchtlinge, das heisst ihre Sozialhilfe, sollen um 58,6 % von bisher jährlich 2515 Euro auf 1595 Euro sinken. Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt aber eine Jahrespauschale von 2699 Euro vor!

2.) Die einmalige Pauschale für die Aufwendungskosten der Unterbringung der Flüchtlinge, die das Land an die ausführenden Kommunen zahlt, wird nicht mehr von der Pauschale für Sozialarbeit getrennt. Auch die bisher "spitz" abgerechneten Krankenkosten werden pauschaliert und mit in die Gesamtpauschale einbezogen. Damit wird der Kommune die Entscheidung in die Hand gegeben, wie und auf Kosten welcher Leistungen sie wirtschaftet und spart. Denn es wird klargestellt, dass die Kommune keine weiteren Mittel erhalten wird und den Mehraufwand selbst tragen muss.

3.) Die Berechnungen für die Pauschale gehen von einer Verweildauer von 20 Monaten aus. In diese wurden die Kosten für Sozialarbeit auf 1036 Euro veranschlagt. Auf das Jahr gerechnet sinkt damit dieser Betrag von bisher 592 Euro um 20 % (??) auf 536 Euro. Diese Veranschlagung ist ausserdem, wie oben dargestellt, keine gesetzliche Vorgabe mehr. Die Mittel für die Sozialarbeit für Personen in der sogenannten Anschlussunterbringung werden ganz gestrichen.

4.) In der Pauschale werden die Krankheitskosten auf 712 Euro (umgerechnet für 12 Monate) veranschlagt. Die tatsächlichen Kosten liegen laut "Liga der freien Wohlfahrtspflege" bei durchschnittlich 900 Euro.

Fazit: Die Kommunen werden also bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben der Flüchtlingseingliederung unter massiven finanziellen Druck gesetzt und zum Sparen auf Kosten der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Flüchtlinge gezwungen. Wenn dieses Gesetz jetzt die Zustimmung des Baden-Württembergischen Landtags erhält, können wir diesen dazu beglückwünschen, dass er den strukturellen Rassismus um einiges vorangebracht hat.

Um dies noch zu verhindern, muss schnellstmöglich Protest und Widerstand organisiert werden.

Links und Kontakte:

Vollständige Stellungnahme der "Liga der Freien Wohlfahtspflege"

www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/migration

Kontakt: mail: presse@diakonie-wuerttemberg.de
Telefon: 0711-61967670 (Liga...)
0711-1656118 (Diakonie, BW, Peter Ruf)
0721-9349248 (Diakonie, Karlsruhe)
0711-29331109 (Caritas, Stuttgart)
0761-8974108 (Caritas, Freiburg)

Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg: www.AKAsyl-bw.de
Kontakt: Ulrike Duchrow, mail: Ulrike.Duchrow@t-online.de ,
Tel: 06221-712786

SAGA Freiburg: Tel: 0761-74003



e-Mail:: lewikhan@yahoo.de ¦

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