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04/06/03 19:18

Asylgesetznovelle 2003 in Österreich

04.06.2003, 18:57, www.no-racism.de

Rassismus | Österreich | Asyl | Grenzregime

Die Österreichische Regierung plant eine weitere Verschärfung beim Zugang zu Asyl. Der Entwurf des Innenministeriums sieht einen Katalog vor, der in vielerlei Hinsicht an die "bewährten" Konzepte der Schengenstaaten erinnern: Rückübernahmeabkommen, Drittstaatenregelung, Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen, Verkürzung der Rechtswege, 10 km Grenzstreifen, etc.


Quelle: http://www.no-racism.net/migration/asylgesetz2003_220503.htm

Die Gesetzesnovelle sieht Änderungen im Asylgesetz 1997, im Bundesbetreuungsgesetz und im Bundesgesetz Über den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) vor. Weiters soll auch das Meldegesetz geändert werden. Die Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Stadium der Begutachtung. Am 30. Mai 2003 endet die Begutachtungsfrist, ein Beschluss des Gesetzes, das mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten soll, ist noch vor der Sommerpause des Parlaments zu erwarten.

Die AusländerInnenberatungsstelle Zebra aus Graz fast die geplanten änderungen in ihrer Stellungnahme zur Novellierung des Asylgesetzes folgendermaßen zusammen:

"Im Wesentlichen zielt die Novellierung auf eine deutliche strukturelle Verringerung der Qualität der Asylverfahren ab. Das Ziel, die Asylverfahren zu verkürzen, wird statt mit personeller Aufstockung mit rigiden Maßnahmen zu erreichen versucht, die möglichst viele Schutzsuchende von vornherein vom Verfahren ausschließen. Das Recht auf eine zweite, unabhängige Instanz wird zwar prinzipiell beibehalten. De facto wird der Instanzenzug jedoch in vielen Fällen abgeschnitten, da einer Berufung die aufschiebende Wirkung verwehrt wird, also Asylwerberinnen bei laufendem Verfahren abgeschoben werden können.
Punktuelle Verbesserungen für Familienangehörige von Refoulement-Flüchtlingen und traumatisierte Flüchtlinge können über diesen Befund nicht hinwegtäuschen, zumal gerade über die Möglichkeit einer Traumatisierung innerhalb von wenigen Tagen entschieden werden muss und der Schutz dieser Gruppe in der Praxis wohl weit weniger wirksam sein wird als erhofft.

Mit der Implementierung einer Liste von jedenfalls als sicher geltenden Drittstaaten wendet sich der Gesetzgeber teilweise gegen geltende Rechtssprechung der (momentan) unabhängigen zweiten Instanz, des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS). Dieser soll in Zukunft im Innenministerium angesiedelt sein, was den Wunsch einer Beschneidung seiner Unabhängigkeit zumindest möglich macht.

Insgesamt weist nichts darauf hin, dass 'jene, die es brauchen, tatsächlich schneller Asyl bekommen werden' als bisher, wie oft als Zielvorgabe formuliert. Dafür sind den Behörden zahlreiche weitere Möglichkeiten gegeben, inhaltliche Verfahren abzuschneiden und Asylsuchende mit Kriminellen gleichzustellen. Das Ende der immer wieder postulierten 'Asylstraße' soll in den meisten Fällen eindeutig die schnelle und reibungslose Abschiebung oder Zurückschiebung sein." http://unhcr.at/pdf/394.pdf

Die komplette Stellungnahme findet sich auf zebra.or.at

Weitere Stellungnahmen zur Asylgesetznovelle 2003 gibt es von Asyl in Not, der Arbeitsgruppe Menschenrechte für Kinderflüchtlinge, der asylkoordination Österreich und dem Verein Integrationshaus Wien, der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, der aslkoordination österreich, dem Flughafensozialdienst, UNHCR (Stellungnahme pdf), amnesty international.

Die asylkoordination Österreich fürchtet im Rahmen der Gesetzesnovelle um die Unabhängigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenat. Siehe Stellungnahme auf www.asyl.at.

Die Grünen veranstalteten am 19.05.2003 ein Asylhearing im Parlament. Dabei wurde schwere Kritik von ExpertInnen am vorliegenden Gesetzesentwurf geübt. Siehe hier.

Europäische Dimension

Änderungen im Asylbereich sind jedoch nicht nur in Österreich geplant. Im Rahmen der EU wird derzeit über massive Einschränkungen diskutiert. Ziel ist immer das gleiche: Es soll zu einem Rückgang der Asylzahlen gehen. die britische Regierung hat bei einem EU-MinisterInnentreffen im März in Griechenland Vorschläge zu einer massiven Verschärfung der bisherigen Abschottungspraxis in den EU-Staaten eingebracht. Der Österreichische Innenminister Strasser (ÖVP) unterstütze diesen Vorstoß seines sozialdemokratischen Kollegen Blunkett (GB). Dieser hält es gar für nÖtig, in Ländern, aus denen besonders viele Flüchtlinge kommen, zu "intervenieren", notfalls auch militärisch. Zum anderen sollen Flüchtlinge, die sich auf den Weg nach Europa machen, künftig abgefangen und in so genannte Transitzentren außerhalb der EU, in der Nähe ihrer Herkunftsländer, eingewiesen werden. Sollten einige es trotzdem noch schaffen, sich bis in die EU durchzuschlagen, würden sie unmittelbar nach ihrer Ankunft in diese übergangslager oder in so genannte Schutzzonen ausgeflogen und dort zunächst für sechs Monate festgehalten. Mehr dazu hier.

Beim Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. und 21. Juni 2003 in Thessaloniki (Griechenland) werden voraussichtlich die Verschärfungen auf europäischer Ebene weiter vorangetrieben werden.


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