kassiber 49 - Mai 2002

Verschärfter "Deutschtest für Einbürgerung" im Land Bremen

Die Ausländersortierer


Nach einer langen Phase grauenerregender und letztlich auf dem Rücken der MigrantInnen ausgetragener Debatten, v.a. vor der letzten Bundestagswahl, setzte sich letztlich die offizielle Position durch, daß die BRD "multikulturell" und ein "Einwanderungsland" sei. In vielen politischen Statements wird seitdem darauf hingewiesen, wie wichtig doch der "Beitrag der Ausländer" für das bestehende System sei - so verschieden dieser "Beitrag" auch bisweilen beschrieben wird (die kulturelle Bereicherung durch Pizza und Spaghetti, die hohe Arbeitsmoral der MigrantInnen aus Osteuropa ...) und wie sehr er auch relativiert wird durch Hinweise auf die "Integrationskapazität" des deutschen Staates.

Natürlich ist Migration ein wichtiger ökonomischer Faktor. Das ist ja nicht neu. Die sogenannten "Gastarbeiter" wurden nicht aus Vorfreude auf ein über Kohl und Möhren hinausgehendes Gemüseangebot bei deren Herkunftsstaaten eingekauft, sondern um statt der anstehenden Krise ein fettes Wachstum einzuheimsen. Auch die "Bevölkerungs-Pyramide" würde ohne die Zuwanderung der letzten Dekaden längst "Bevölkerungs-Becher" heißen oder so ähnlich (mit Tendenz vom Ikea-Standardbecher zum sich nach oben hin voluminös verbreiternden Eisbecher auf spitzem Stiel). Parolen vom Schlage des alten "Das Boot ist voll" sind damit nicht abgeschafft, aber das nicht weniger nationalistische "Kinder statt Inder" wurde doch auffällig schnell aus der öffentlichen Debatte verbannt.

Hat also im Widerstreit zwischen Rassismus und Chauvinismus einerseits und der Gier nach finanziellen wie politischen Vorteilen andererseits nun doch die Gier gesiegt? Natürlich nicht. Es gibt zwei Sieger, denn beide Seiten sind - trotz ab und zu aufflackernder Widersprüche - als grundlegende Bestandteile der bundesdeutschen Migrationspolitik letztlich unzertrennlich. Das ist unter der SPD-Grünen-Regierung nicht anders als in der CDU-CSU-Ära. Eine Menge Geld und politischer Anstrengungen wird im bestehenden kapitalistischen System immer sowohl in die Ausgrenzung von nicht ausreichend verwertbaren Menschen als auch in die Einverleibung der Nützlichen ins System gepumpt werden. Sämtliche Pladoyers rot-grüner Staatspolitiker für "Multikulturalität" statt "deutscher Leitkultur", für "Integration" statt "Assimilation" sind nicht mehr als pseudo-soziologische Deckmäntelchen, um diese Kontinuität zu verhüllen.

Trotzdem findet gerade ein grundlegender Wandel in der bundesdeutschen Migrationspolitik statt. Aus der Geschichte der "Gastarbeiter", die der Staat nicht mehr loswurde, als der Wirtschaftsboom längst vorbei war, und die auch noch ihre Familien nachkommen ließen, sind ebenso Lehren gezogen worden wie aus sonstigen, noch recht wildwüchsigen Migrationsformen der Vergangenheit. In Orientierung an klassischen "Einwanderungsländern" wie den USA soll künftig soll die geamte Gesellschaft gelenkt werden, als sei sie ein Wirtschaftsunternehmen; die verschiedenartigen Migrationsströme sollen in ihrer Gesamtheit - EU-weit - gesteuert werden und an die eigenen ökonomischen Begehrlichkeiten angepaßt. Damit wird die neue, neoliberale Migrationspolitik zu einer wesentlich effizienteren Aussortierungsmaschinerie als die alte. Das demnächst zu verabschiedende "Zuwanderungsgesetz" (zur Zeit des kassiber-Drucktermins fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Rau) enthält einen ganzen Katalog von Kriterien, nach denen die AnwärterInnen auf einen längeren Aufenthalt in der BRD oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft in nützlich und unnütz sortiert werden sollen. Darin werden nicht nur Herkunft, Bildungsstand, Alter und Kontohöhe der AnwärterInnen als wesentliche Kriterien der Auslese festgelegt, sondern auch deren Deutschkenntnisse. (Eine "Ermessenseinbürgerung", die sich über die aufgestellten Kriterien im Falle sonstiger Verwertbarkeit hinwegsetzen kann, wird es natürlich weiterhin geben. So wird der Gefahr begegnet, eventuell medaillenverdächtige LeistungssportlerInnen oder berühmte MusikerInnen abweisen zu müssen, nur weil sie nicht genügend Punkte im Auslesekatalog zusammenbringen.)

Spätestens daran wird deutlich, daß es bei der von der Staatspolitik vielbeschworenen "Integration" grundsätzlich nicht darum geht, was soziologisch eigentlich unter diesem Begriff verstanden wird, auch wenn Einzelne ihn ernstnehmen mögen und zum Ausgangspunkt für Reflexionen über das Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Sozialisation, Sprache usw. machen. Der Begriff ist eben mittlerweile auch dehnbar genug geworden, um damit knallharte Repressionsmaßnahmen - wenn auch dürftig - zu kaschieren.


Bremen führt verschärfte Deutschprüfungen ein

"Sprach-Losigkeit verhindert Integration" war entsprechend den obigen Ausführungen auch der (noch zusätzlich unverschämte) Titel einer Presseerklärung, mit der Ende letzten Jahres Bremens Innensenator Kuno Böse der Öffentlichkeit die Einführung einer standardisierten Deutschprüfung für "Einbürgerungswillige" bekanntgab. Hierbei handele es sich endlich um einen "objektiv einheitlichen und gleichzeitig präzisen und trennscharfen Bewertungsmaßstab". Vom Bestehen dieser Prüfung hängt seitdem ab, ob hier lebende AusländerInnen durch Erwerb des deutschen Passes endlich auch hiesige Grundrechte in Anspruch nehmen dürfen (die Pflichten bleiben bekanntlich in etwa dieselben, abgesehen z.B. von der Wehrpflicht für Männer). Durchgeführt wird die Prüfung von den VHS Bremen/Bremerhaven (Kostenpunkt 45 DM); ausgenommen sind nur diejenigen, die anderweitige Zertifikate nachweisen können.

Die Presseerklärung stellt eine ebenso unsinnige wie bösartige Gleichung auf: Die verwaltungsvorschriftliche Bedingung dafür, daß hier lebende AusländerInnen in Form des Rechts auf Einbürgerung anerkannt werden, heißt offiziell "Integration". Das klingt nach Teilhabe an der bestehenden Gesellschaft, was wiederum an Kommunikationsprozesse gebunden ist. Kommuniziert werden könne aber laut Böse in Deutschland nur auf (hoch-)deutsch. Ohne Deutschkenntnisse sei der Mensch in Deutschland eben sprach-los. Dann wird auch noch das (Nicht-)Bestehen einer Prüfung umstandslos mit (Un-)Kenntnis gleichgesetzt. Logische Konsequenz: Wer durch den Deutschtest fällt, tut damit quasi seine anti-staatliche, ja anti-deutsche Einstellung kund (heißer Tip für alle Anti-Deutschen!) und hat damit das Recht auf Einbürgerung sozusagen durch eigenes Verschulden verwirkt.

Dabei gilt das von Berliner Volkshochschulen entwickelte "Berliner Modell" unter den zur Auswahl stehenden Prüfungsmodellen als besonders schwierig zu bestehen. Das ist so gewollt, wie Böse in seiner Presseerklärung ganz offen gesteht: "Die Einführung des standardisierten Sprachtests wird die bestehenden Prüfungsstandards deutlich verschärfen." Man könne jedoch auch viel verlangen, denn die "ernsthaft Integrationswilligen" würden von sich aus ein großes Engagement im Erlernen der Sprache zeigen. Böses Credo lautet "Indem wir sie fordern, fördern wir die Richtigen".

Darüber hinaus entblöden sich VHS und Innensenator nicht zu behaupten, der Sprachtest sei "keine Korrektheitsprüfung", sondern lediglich eine "Überprüfung der kommunikativen Kompetenz". Es werde nämlich auf das Aufsatzschreiben verzichtet. Damit klärt sich zwar eventuell, warum der Test billiger ist als andere Modelle - man denke an die wesentlich zeitaufwendigeren Korrekturen - aber das Kompetenzgeschwafel bleibt trotzdem eine Anmaßung. Und die Wohlfeilheit des Tests lag vielleicht auch nur daran, daß die VHS im Wettbewerb um den Platz am Schalthebel der Aussortiermaschine alle anderen Weiterbildungsträger mächtig unterbot.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Lesekenntnisse und der Umgang mit schriftsprachlichem Ausdruck werden trotzdem vorausgesetzt: Der schriftliche Teil macht 50% der Prüfung aus und muß wenigstens zur Hälfte fehlerfrei gemeistert werden. AnalphabetInnen haben demnach von vornherein keine Chance - es sei denn, sie sind Kinder oder über 60 und mindestens 12 Jahre in der BRD, dann gibt es nämlich "nur" eine mündliche Prüfung. (Es sei darauf hingewiesen, daß in der BRD aktuell ca. 4-8 Mio. Menschen AnalphabetInnen sind - je nachdem, nach welchen Kriterien die Zählung vorgenommen wird).

Böses Absicht, seiner repressiven Innenpolitik einen quasi wissenschaftlichen Anstrich zu geben, ist offensichtlich. Aber die Volkshochschulen sollten es erstens besser wissen und sich zweitens vor allem nicht für diese neuerliche Selektionsmaßnahme mißbrauchen lassen. Bremens VHS-Leiterin Dr. Barbara Loer scheint jedoch keine Probleme damit zu haben. Schließlich treibt die Innenbehörde der VHS damit nicht nur Hunderte von Prüflingen in die Arme, sondern schafft auch gleich noch einen gesteigerten Bedarf an (VHS-)Deutschkursen. Eine Wiederholung der Prüfung kostet übrigens wieder 45 DM und soll erst nach Absolvieren eines Deutschkurses gestattet sein.


Die sogenannte Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft seit 2000

Die Bindung grundlegender Rechte - z.B. des Rechts auf politische Willensäußerung durch (Nicht-)Teilnahme an den Bundestagswahlen (2) - an die Überprüfung von Deutschkenntnissen existiert bereits seit Einführung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Einbürgerung im Jahr 2000. Eine politische Willensäußerung in der Art, daß sich der Verfassungsschutz dafür interessieren könnte, wird übrigens von vornherein ausgeschlossen. Menschen, die einen "Antrag auf Einbürgerung" stellen, müssen in vielen Bundesländern jetzt schon eine Regelanfrage der Einbürgerungsbehörde beim Verfassungsschutz hinnehmen. Und in Zeiten einer zunehmend repressiven Innenpolitik, die u.a. alle Nicht-Besitzer EU-deutscher oder vergleichbarer Pässe unter Generalverdacht stellt, dürften die Anfragen auch in den anderen Bundesländern nicht eben dürftig sein.

Sozusagen als Ausgleich dafür haben seitdem ein paar mehr Menschen das Recht, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Für diese sogenannte "Anspruchseinbürgerung" ist mittlerweile "nur noch" eine Mindest-Aufenthaltsdauer in Deutschland von acht Jahren vorgeschrieben (früher waren es fünfzehn). Um die deutsche Staatsbürgerschaft tatsächlich zu erlangen, muß allerdings noch eine Liste weiterer Voraussetzungen erfüllt sein. Neben den bereits erwähnten Deutschkenntnissen und dem VS-Persilschein müssen die BewerberInnen noch eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis vorweisen können, dürfen von bundesdeutschen Gerichten noch nicht zu mehr als 6 Monaten Bewährung oder Geldstrafen über 180 Tagessätze verurteilt worden sein, dürfen eigentlich keine Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen und in der Regel auch nicht den Paß eines anderen Staates behalten wollen. Die Position von CDU/CSU, Menschen mit dem Paß eines Staates seien von diesem Besitz derart besessen, daß sie sich in anderen Staaten gar nicht mehr mündig verhalten könnten, hat sich insofern durchgesetzt, auch wenn durch zwischenstaatliche Verträge geregelte Ausnahmen geschaffen wurden. Im übrigen gilt auch das alte "Wem deutsches Blut in den Adern fließt, ist Deutsche(r)" nicht mehr uneingeschränkt. Diesen Fortschritt verdanken wir der Tatsache, daß nach dem Zusammenbruch der DDR und der anderen realsozialistischen Staaten aus der Existenz deutschsprachiger Minderheiten und deren Nachkommen in anderen Ländern kein (politisches und anderes) Kapital mehr geschlagen werden kann und braucht. Die Sahne ist längst abgeschöpft; die "AussiedlerInnen" sind überflüssig geworden. Entsprechend führte die BRD Mitte der 1990er Jahre auch für sie verschärfte Deutschtests ein. Praktischerweise gleich in den Herkunftsländern. Seitdem ist ihr Zuzug in unsere Breiten drastisch zurückgegangen.


Die Erschwerung der Erleichterung

Es ist nun nicht gerade so, daß die vom Sinneswandel des neuen deutschen multikulturellen Staatswesens Beglückten sich in Schlußverkaufs-Scharen vor den Einbürgerungsbehörden eingefunden hätten, um ihre Anträge loszuwerden. Aber immerhin verzeichnete z.B. Bremen im ersten Halbjahr 2000 1245 Anträge auf Einbürgerung, das sind 450 mehr als im ersten Halbjahr 1999, also eine Steigerung um ca. 56%. Das bringt einerseits hübsch viel Geld ein, denn pro Einbürgerung fließen 500 DM ins Stadtsäckel. Andererseits wittern da Innensenator Böse und Gesinnungsfreunde natürlich die Gefahr, daß sich jetzt plötzlich jede(r) Hinzoglu und Kunzowski Deutsche(r) nennen darf - ohne die immense Verantwortung, die sich hinter diesem Titel verbirgt, überhaupt zu würdigen.

Am schnellsten hatte die Furcht, demnächst nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte teilen zu müssen, Bayern und Baden-Württemberg gepackt. Sie nutzten die im neuen Gesetz formulierte Einbürgerungsvoraussetzung, "sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben mündlich in deutscher Sprache verständigen können" zu müssen, und führten noch 2000 eine regelrechte Deutschprüfung (mit Schwerpunkt übrigens auf schriftlicher Sprache) ein. Damit schufen sie auch gleich eine wichtige Vorlage für die Einführung der angestrebten einheitlichen Bundesverwaltungsvorschrift. Im Klartext für SPD/Grüne: Wenn Ihr euer neues Gesetz wollt, müßt Ihr unsere Prüfungsmethoden akzeptieren. Böses Vorgänger im Amt, Bernt Schulte, unterstützte übrigens diese Position auf der Innenministerkonferenz zur Einführung einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift im Dezember 1999 vehement.


Assimiliert? Integriert? Drangsaliert!

Jetzt gibt es also auch im Land Bremen einen standardisierten Deutschtest. Vorher hatten die BeamtInnen der Einbürgerungsbehörde je nach gusto entschieden, ob die BewerberInnen ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Lesekenntnisse wurden schon damals wie selbstverständlich vorausgesetzt. "Wenn die Bremer Ausländerbeauftragte Lill nun hypothetisch fragt, wie wir den Antrag einer Person entscheiden würden, die seit 30 Jahren in Deutschland lebt, die Staatsbürgerschaft beantragt, aber nicht einmal deutsch lesen könne, so ist die Antwort ganz einfach: Eine Einbürgerung ist nicht möglich", tönte Bernt Schulte nach der oben erwähnten Innenministerkonferenz 1999 und warf Dagmar Lill vor, sie sei offenbar "von Sachkenntnis ungetrübt"(3). Mit der Einführung der standardisierten Deutschprüfung Ende 2001 tritt Böse direkt in Schultes Fußstapfen und reizt alle Möglichkeiten aus, um aus Gesetzeslücken weitere Hürden aufzubauen.

Demnächst sollen die AusländerInnen bundesweit zusätzlich durch sogenannte "Integrationskurse" auf das hiesige Staatswesen zugerichtet werden. Noch weiß niemand so richtig, wie die aussehen sollen. Ich würde gern mal einen Schnupperkurs belegen. Aber wie beim Deutschtest handelt es sich hier nicht um Angebote, sondern um Zwangsmittel gegenüber AusländerInnen (die diese außerdem noch eine Menge Geld und Zeit kosten, und das bei der außerdem geforderten Erwerbstätigkeit und den tendenziell geringeren Löhnen). Nach der neuen Gesetzesvorlage sollen die "Integrationskurse" für alle, die ihre Aufenthaltserlaubnis seit weniger als fünf Jahren besitzen, verpflichtend sein. Nicht-Teilnahme soll bei der Entscheidung über eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "mit berücksichtigt" werden, kann also zur Ausweisung führen. Böse reicht das nicht aus. Er fordert für diesen Fall grundsätzlich die Abschiebung. Und allgemein mehr Geld für die Maßnahmen gegen das "drängende Problem von Parallelgesellschaften", denn "Integrationsmaßnahmen seien nicht zum Nulltarif zu haben". Mensch fragt sich, wofür eigentlich die 500 DM Einbürgerungsgebühr draufgehen...

Trotz alledem feiert das Schlagwort der "multikulturellen Gesellschaft" seit Rot-Grün fröhliche Urständ. "Assimilation" ist Schnee von gestern, "Integration" ist in. Dieses neue Wort für prinzipiell dieselbe Aussortierung-Politik ist so ungefähr das Einzige, was übriggeblieben ist von einer jahrelangen Debatte, die sich angeblich um das "Fremde" und das "Eigene" drehte. Es zeigt sich, daß Daniel Cohn-Bendit Anfang der 90er gänzlich fehlinterpretiert wurde: In seiner Zeit als Dezernent für multikulturelle Angelegenheiten in Frankfurt/Main formulierte er: "Die multikulturelle Gesellschaft ist stets auch von der Auseinandersetzung der Kulturen geprägt und zielt daher auf Integration. Keineswegs jedoch auf Assimilation: Das Fremde wird nicht zum Deutschen, sondern es entsteht etwas Drittes, etwas Neues."(4) Was hatte er da vor Augen? Offensichtlich eine Schlange prüfungsangst-geplagter Menschen vor den Einbürgerungsbehörden. Da will sich einfach keine deutsche Gemütlichkeit einstellen.


Sophie Blache


Anmerkungen:
(1) Presseerklärung vom 28.11.2001.
(2) Nicht-Teilnahme an der Wahl kann natürlich nur dann ein politischer Akt sein, wenn mensch überhaupt wahlberechtigt ist.
(3) Presseerklärung vom 27.12.1999.
(4) Daniel Cohn-Bendit / Thomas Schmid: Wenn der Westen unwiderstehlich wird. In: Die Zei, 22.11.1991.
 


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kombo(p) - 25.07.2002