kassiber 47 - Dezember 2001

Politische Gefangene / Prozesse

Kurzmeldungen



Verfahren zu Ereignissen um EU-Gipfel in Göteborg

Wegen der Beteiligung an Gegenaktionen beim EU-Gipfel in Göteborg laufen derzeit Prozesse gegen mindestens 30 Personen aus verschiedenen Ländern. In einer Art Abrechnung verurteilten die schwedischen Gerichte die Festgenommenen aufgrund zweifelhafter Indizien oder dubioser Zeugenaussagen zu hohen Haftstrafen. Die Vorwürfe lauten "Rioting" (entspricht ungefähr dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs), "Vorbereitung eines Angriffs" oder "Sabotage". Für die meisten bedeuten die Urteile Knast von mehren Monaten und Einreiseverbote über bis zu 4 Jahren. In vielen Fällen müssen die Berufungsverhandlungen noch abgewartet werden. Hannes, der durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzt worden war, wurde mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen. Auch ihm steht ein Prozeß bevor. Der 19jährige Sebastian, der am Bein angeschossen worden war, ist in einem ersten Berufungsverfahren zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Zwei weitere Protestler wurden zu 14 bzw. 15 Monaten Knast verurteilt. Die Ermittlungen gegen die Polizisten, die auf die DemonstrantInnen geschossen hatten, sind mittlerweile eingestellt worden.

4 Monate nach den Protesten in Göteborg wurden im Oktober in 8 schwedischen Städten 17 Personen (alle unter 21 Jahren) von der Polizei verhaftet. Ihnen wird die Vorbereitung der EU-Gipfel Krawalle in Göteborg bzw. die Beteiligung daran vorgeworfen. Für drei weitere, die nicht angetroffen wurden, besteht Haftbefehl. Zwei der Festgenommenen wurden freigelassen, nachdem sie Aussagen zu Straftaten gemacht hatten. Die Polizei kündigte weitere Festnahmen in Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark und Deutschland an.

[Quellen: Solidaritätsgruppe für die Gefangenen in Göteburg, c/o Nico Roth, Postfach 770344, 1003 Berlin, e-mail: solikomitee@uni.de, Angehörigen Info Nr. 249, 251/252]



Polizeirazzia nach Online-Demonstration gegen www.lufthansa.com

Beamte der politischen Polizei brachen am 17.10.01 in Frankfurt a.M. die Büroräume der Initiative Libertad! auf und beschlagnahmten sämtliche Computer sowie zahlreiche Festplatten, CDs und Dokumente. Ebenfalls durchsucht wurde die Wohngemeinschaft des Verantwortlichen der von der Gruppe betriebenen Internetdomains libertad.de und sooderso.de. Auch hier nahmen die Büttel sechs Computer sowie über hundert CDs mit.

Hintergrund ist eine Online-Demonstration, zu der die Initiative Libertad! am 20. Juni diesen Jahres aufgerufen hatte, um gegen Abschiebungen unterstützt durch die Deutsche Lufthansa AG zu protestieren. Laut Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Frankfurt beteiligten sich am 20. Juni 13.614 Menschen (!) an der Internet-Aktion. Weil der Lufthansa durch die über 1,2 Millionen Seitenaufrufe (!!) ein nicht näher ausgewiesener wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, wertet die Polizei die Online-Aktion als "Nötigung" und die Erklärung, mit der 150 Menschenrechtsgruppen und Flüchtlingsräten zu dem Protest aufgerufen hatten, als "Anstiftung zu Straftaten".

Bei den Durchsuchungen entstand erheblicher Sachschaden. Im Frankfurter Dritte-Welt-Haus, in dem sich neben den Büroräumen von Libertad! auch Räume von amnesty international und zahlreicher Initiativen befinden, wurden sämtliche Türen aufgebrochen. Entgegen dem Durchsuchungsbeschluß ließen sich die Beamten auch durch herbeigeeilte Vorstandsmitglieder nicht davon abbringen, die Räume der übrigen Initiativen ebenfalls zu durchkämmen. Die Initiative Libertad! besteht seit 1993 und setzt sich für politische Gefangene ein. Die Durchsuchung und Beschlagnahmung hat erheblichen materiellen Schaden angerichtet und die technische Infrastruktur der Initiative zerstört.

(Auf der Seite ist übrigens ein Software-Bausatz für Online-Demonstrationen ins Netz gestellt worden.)

[Quelle: Presseerklärung, Frankfurt a.M., 17.10.2001, Für Libertad!, Sven Maier, Tel: 0177 - 5029083, e-mail: online-demo@gmx.net]



Rolf Heißler nach 22 Jahren frei

Das ehemalige RAF-Mitglied Rolf Heißler ist nach über 20 Jahren aus der Haft entlassen worden. Die Reststrafe wurde durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf zur Bewährung ausgesetzt.

Rolf Heißler war 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im November 1978 zwei Beamte erschossen und zwei weitere schwer verletzt haben soll. 1975 war er zusammen mit 4 weiteren Gefangenen im Austausch mit dem von der »Bewegung 2. Juni« entführten Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz freigelassen und in den Jemen ausgeflogen worden. 1979 wurde er in Frankfurt/Main erneut festgenommen und dabei durch einen Kopfschuß schwer verletzt. Noch heute leidet Rolf Heißler unter den Folgen der mangelhaften medizinischen Versorgung und unter den Bedingungen der langjährigen totalen Isolationshaft. Die gesundheitlichen Probleme, mit denen er als Folge der Haft sein weiteres Leben zu kämpfen haben wird, waren sicherlich ein entscheidender Grund für seine Freilassung.

Derzeit sitzen noch fünf weitere RAF-Gefangene in deutschen Strafanstalten: Rolf-Clemens Wagner (seit 1979 in Haft), Christian Klar (seit 1982 in Haft), Brigitte Mohnhaupt (seit 1982 in Haft), Eva Haule (seit 1986 in Haft) und Birgit Hogefeld (seit 1993 in Haft). Die Freiheitsstrafe von Adelheid Schulz (1982 verhaftet) ist seit Herbst 1998 wegen Haftunfähigkeit ausgesetzt. Sie haben alle aufgrund der kontinuierlichen Sonderhaftbedingungen, insbesondere der Isolationshaft, mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Die zuständigen Instanzen des Staates und der Justiz zeigen bisher aber keinerlei Bereitschaft für die Freilassung der letzten RAF-Gefangenen.

[Quellen: junge welt 25.10.2001, Presseerklärung des Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand, 26.10.2001]



Benjamí Ramos Vegas freigelassen

Nach über sechs Jahren Knast ist Benjamí Ramos Vegas am 22. Juni wegen Haftunfähigkeit überraschend freigelassen worden. Benjamí ist "HIV positiv", sein Gesundheitszustand kritisch. Bei einer Untersuchung im April dieses Jahres wurde festgestellt, daß sein Immunsystem derart geschwächt ist, daß er keine Abwehrkräfte mehr besitzt und der kleinste Infekt lebensbedrohlich ist. Der von der Gefängnisleitung beschlossenen Verlegung Benjamís in den "dritten Grad", eine Voraussetzung für die Freilassung auf Bewährung, wurde vom zuständigen Staatsanwalt nicht zugestimmt. Dagegen legte Benjamí Widerspruch ein. Da der katalanische Haftaufsichtsrichter innerhalb der dreitägigen Frist keine Stellung nahm, wendeten sich Benjamís Anwältinnen direkt an die Audiencia Nacional (Sondergerichtshof) in Madrid. Dort wurde die Entscheidung für die vorläufige Freilassung und Unterbrechung der Haftstrafe aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung getroffen.

Benjamí Ramos Vega wurde im Januar 1995 in Berlin in einer gemeinsamen Aktion der spanischen und deutschen Polizei verhaftet. 16 Monate saß er unter Isolationsbedingungen in Berlin-Moabit in Auslieferungshaft, da ihm Unterstützung des Kommandos "Barcelona" vorgeworfen wurde. Im Juni 1996 wurde Benjamí in einer Blitzaktion von Berlin nach Madrid verschleppt, wo er trotz entlastender Zeugenaussage zu über 11 Jahren Knast verurteilt wurde, u.a. wegen angeblicher Fälschung eines Autokennzeichens. Einziger Beweis gegen ihn war eine unter Folter gemachte Aussage, die später zurückgenommen wurde. Als Mitglied des Kollektives der baskischen Gefangenen hat er in zahlreichen Protest- und Widerstandsaktionen gegen die zerstörerischen Haftbedingungen gekämpft.

[Quellen: Zeitung der Roten Hilfe, 3/2001, Solidaritätskomitee Benjamí Ramos, Barcelona, 7.6.01]



§129-Verfahren in Leipzig eingestellt

Bereits seit einiger Zeit kursieren in Leipzig Gerüchte und Mutmaßungen, nach denen ein Ermittlungsverfahren gemäß §129 Strafgesetzbuch (StGB) wegen der "Bildung krimineller Vereinigungen" gegen die Leipziger linksradikale Szene anhängig sei. Diese konnten durch eine kleine Anfrage der PDS im sächsischen Landtag bestätigt werden. Nach Aussage des Staatsministeriums der Justiz Sachsen war am 2. April 2000 ein Verfahren nach §129 eingeleitet worden, das schließlich ein Jahr später (am 9. Mai 2001 - 9 Tage nach der Anfrage der PDS!) "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt wurde. Die Verbindung zwischen dem Datum der parlamentarischen Anfrage und dem Datum der Verfahrenseinstellung zeigt, daß die Behörden mal wieder Schadensbegrenzung betreiben wollten bevor die geheimen Ermittlungsmethoden in der Öffentlichkeit "skandalisiert" werden.

Die Ermittlungen nach §129 waren aber nur ein Teil der Kriminalisierungsversuche gegen die Leipziger Linke innnerhalb der letzten 2 Jahre. Neben Hausdurchsuchungen und zahlreichen Anklagen bzw. Verhandlungen wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz etc. kamen im Dezember 2000 erstmals auch DNA-Analysen gegen die linke Szene zum Einsatz. Darüber hinaus waren auch soziale Bereiche der Leipziger Linken, wie z.B. der Sportverein "Roter Stern", permanent Maßnahmen des Staatsschutzes und einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz ausgesetzt.

Mit den geheimdienstlichen Befugnissen, die der Ermittlungsparagraph §129 bietet, wurde ein Jahr in der linken und subkulturellen Szene Leipzigs spioniert, wurden Informationen und Daten gesammelt, Gespräche aufgezeichnet und Persönlichkeitsprofile erstellt. Es ist anzunehmen, daß die gewonnenen Informationen in zukünftige Strafverfahren einfließen werden.

[Quelle: Rote Hilfe Leipzig, 27.07.01]



Totalverweigerer nach 64 Tagen Arrest entlassen

Der totale Kriegsdienstverweigerer Kai S. aus Bremen ist nach 64 Tagen Disziplinararrest Anfang September aus der Kaserne Schwanewede entlassen worden. Er wurde am 2. Juli 2001 in das Panzergrenadierbataillon 323 einberufen. Er ist dieser Einberufung gefolgt, hat aber sofort jeden Befehl verweigert und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Es folgten mehrere Arrestierungen, um ihn angeblich dazu zu bewegen, seiner "Dienstverpflichtung" nachzukommen. Der Arrestvollzug hatte jedoch den Charakter einer Haftstrafe, begleitet von Isolationsbedingungen, Postzensur und willkürlichen Schikanierungen. Kai wurde mit seiner Haftentlassung nun ein Dienstverbot ausgesprochen und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

[Quellen: UnterstützerInnengruppe Non Seriam!, Zeitung der Roten Hilfe, 3/2001]



Hungerstreik in der Türkei

Seit über einem Jahr befinden sich Gefangene und Angehörige in der Türkei im "Todesfastenwiderstand", um gegen die Isolationshaft in den türkischen F-Typ Gefängnissen zu protestieren. 73 Menschen innerhalb und außerhalb der Knäste sind bisher beim Massaker am 19.12.00 und im Hungerstreik gestorben. Die Zahl der Toten steigt von Tag zu Tag. Hunderte von Gefangenen haben bereits ihr Gedächtnis eingebüßt. Einige können sich weder an ihre Vergangenheit noch an ihre Identität oder Familien erinnern. Sie wissen nicht mal, wo sie sich jetzt befinden. Die Gefangenen der ersten vier Todesfastengruppen wurden alle medizinisch zwangsbehandelt. Jetzt sind die Gefangenen der weiteren Todesfastengruppen an der Reihe. Die Todesfastenden haben an die zuständigen Behörden schriftliche Anträge gestellt im Falle eines Verlustes ihres Bewußtseins ärztliche Eingriff zu unterlassen. Trotzdem werden Hunderte von Gefangenen durch Zwangsernährungsmaßnahmen gefoltert. So werden, wenn für die Zwangsbehandlung keine Adern gefunden werden können, ihre Handgelenke aufgeschnitten, um eine Sonde zu legen. Der türkische Staat versucht durch die Zwangsernährung, den Widerstand zu brechen und sich von der Verantwortung für weitere Tote zurückzuziehen. In einer Presseerklärung vom 01. Oktober 2001 erklärten die Gefangenen, daß sie das Todesfasten fortsetzen werden bis ihre Forderungen nach Aufhebung der Isolationshaft durchgesetzt sind.

Ein Teil der Gefangenen, die das Todesfasten trotz Zwangsernährung erneut begannen, wurde aus der Haft entlassen. Die Freigelassenen und die Angehörigen der Gefangenen setzen ihren Widerstand draußen fort. Auch hier versuchte der türkische Staat durch Belagerung der Viertel, in denen das Todesfasten der Freigelassenen und der Angehörigen stattfindet, mit Soldaten, Panzern und Spezialeinheiten der Polizei Einschüchterung zu betreiben. Am 17.08.01 konnten ein Angriff des Militärs und ein erneutes Massaker durch die Anwesenheit einer europäischen Delegation und das Einschreiten demokratischer Institutionen verhindert werden. Seitdem hatten sich die Einheiten nur wenige hundert Meter von den Häusern der Todesfastenden zurückgezogen, um einen günstigen Moment für den Angriff abzuwarten.

Am 05.11.01 wurden bei der Razzia von zwei Häusern im Istanbuler Viertel Kücük Armutlu vier Menschen getötet, weitere verletzt oder von der Polizei verschleppt. AugenzeugInnen berichteten von mit Schußwaffen und Tränengas bewaffneten Beamten, die die Männer erschossen haben. Die Polizei hatte nach der Razzia behauptet, die Todesfastenden hätten das Haus selbst in Brand gesteckt und seien an ihren Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen gestorben. Am 10.11.01 wurde mit einem Großaufgebot von schwer bewaffneten Polizeikräften und Räumpanzern das Viertel Kücük Armutlu geräumt. Mindestens neun Personen wurden festgenommen, darunter vier Hungerstreikende. Seitdem hält die Polizei das Viertel besetzt. Im Istanbuler Viertel Alibeyköy wurde ein weiteres Haus gestürmt, in dem sich sieben Menschen dem Todesfasten angeschlossen hatten.

Der staatliche Terror wurde auch auf Solidaritätsaktionen, Massenveranstaltungen, die Rechtsanwaltskammer und Gewerkschaften ausgeweitet, um den Widerstand zum Schweigen zu bringen. Zur Zeit wird in Ankara ein Gesetz vorbereitet, mit dem die Unterstützung von Hungerstreiks unter Strafe (Höchststrafe 20 Jahre!) gestellt werden soll.

[Quellen: Izolasyon Iskencesine Karsi Mücadele Komitesi (Komitee gegen Isolationshaft), 01.11.01, Erklärung der Gefangenen vom 01.10.01 (www.noisolation.de), Solidaritätskomitee mit Tayad (tayadkomite~web.de), taz 7.11.01, taz 14.11.01]



RZ-Prozeß

Der Prozeß gegen Sabine E., Axel H., Harald, G., Matthias B. und Rudolf S., die seit fast zwei Jahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft bei den "Revolutionären Zellen" (RZ) und der Beteiligung an mehreren Anschläge in Untersuchungshaft sitzen, wird vor dem Berliner Kammergericht fortgesetzt, obwohl nachweislich Beweismaterial von der Bundesanwaltschaft unterschlagen wurde. Ein Antrag der Verteidigung, die das unterschlagene Beweismaterial entdeckte und eine Aussetzung der Hauptverhandlung zur Überprüfung der 1.480 Tonbänder von Telefonüberwachungen der Anschlüsse des Kronzeugen Tarek Mousli foderte, wurde abgelehnt. Nach bisheriger Sichtung des Materials kam das Gericht - in Übereinstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) - zur Überzeugung, daß "das nun aufgetauchte Beweismaterial keinerlei Beweisrelevanz habe...". Außerdem sei, so die Vorsitzende Richterin, der Verteidigung ein Abhören der Bänder parallel zur Hauptverhandlung durchaus zumutbar. Auf diese Entscheidung reagierte die Verteidigung im Namen aller Angeklagten mit Befangenheitsanträgen gegen die RichterInnen des Zweiten Strafsenats. Nun muß der Erste Strafsenat die Prozeßführung prüfen.

Die Kassetten könnten Informationen über die Aussagemotive von Tarek Mousli liefern. Allerdings befinden sich auf den Bändern auffällige Lücken. In der bisherigen Verhandlung hatte der Kronzeuge Falschaussagen gegenüber dem BKA in der gerichtlichen Befragung immer wieder revidieren müssen. Auskünfte zu seiner finanziellen Situation bis 1999 beantwortet er nur zögerlich, um seine enormen Schulden und Verbindlichkeiten zu vertuschen. Die Aussagen seiner damaligen Lebensgefährtin stehen in eklatantem Widerspruch zu seinen Angaben. Für seine Aussagebereitschaft kam Mousli mit einer Bewährungsstrafe in seinem eigenen Verfahren davon und lebt seitdem mit einer neuen Identität in einem Zeugenschutzprogramm des BKA. Die Glaubwürdigkeit von Tarek Mousli in diesem Verfahren, wie auch die Kronzeugenregelung im allgemeinen, ist mehr als fragwürdig.

[Quellen: junge welt 15.10.01, www.freilassung.de, göttinger Drucksache Nr. 410]


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kombo(p) - 10.02.2002