kassiber 47 - Dezember 2001

Material- und Ausrüstungskonzept der Bundeswehr

Die unauffällige Vorbereitung eines Angriffskrieges


Sage niemand, sie/er habe es nicht gewußt. Das neue "Material- und Ausrüstungskonzept" der Bundeswehr ist ein Fahrplan zum Krieg. Noch nie forderte die Hardthöhe so ungeschminkt kriegstaugliches Gerät, das nicht zur Landesverteidigung vorgesehen ist. Der militärische "Bedarf" wird nicht mit einem Gegner begründet. Statt dessen wird die Bundesregierung Krisen und Kriegsschauplätze finden, um die enormen Aufrüstungskosten durch effizienten Waffeneinsatz zu rechtfertigen. Es ist Zeit, das Widerstandsrecht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 4 GG) mit Leben zu erfüllen.

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Art. 26 Abs. 1 Grundgesetz

Es gibt Menschen, die glauben einem Verteidigungsminister, einfach so. Aber es gibt auch andere. Und weil das Verteidigen am leichtesten ist, wenn man keine Angriffsfläche bietet, ist Verstecken eine militärische Selbstverständlichkeit. Wenn sich kein äußerer Feind blicken läßt, sitzt der militärische Gegner mitten im eigenen Land: Gesunder Menschenverstand fragt, wozu ein unbedrohtes Deutschland alljährlich etwa 60 Milliarden MARK (NATO-Kriterien) in Waffen und Soldaten investiert. Da Auslandseinsätze solche Skepsis noch bestärkten, sah die rot-grüne Koalition 1998 die Rettung ihrer Truppe darin, eine "Reform" der Streitkräfte anzukündigen.

"Bundeswehrreform" heißt das Manöver, das Verteidigungsminister Rudolf Scharping bisher durch geschicktes Timing und eine inhaltsleere Papieroffensive weitgehend vor kritischen Fragen verbergen konnte. (...)


Angriff - ABMaßnahme, wenn nichts zu verteidigen ist?

"Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf," lautet seit 1949 die Rechtsgrundlage der Bundeswehr (Art. 87a Abs. 1 GG). Im Jahre 2001 erklärt nun das Verteidigungsministerium, bei Landesverteidigung handelt "es sich um den Einsatzfall mit der geringsten Eintrittswahrscheinlichkeit" (1). Formale Rechtsgrundlage aller Auslandseinsätze der Bundeswehr ist Art. 24 Abs. 2 GG, wie es 1994 das Bundesverfassungsgericht in seinem "out-of-area"-Urteil mehrheitlich zugelassen hat: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern." (2)

Die Praxis (...) solcher "friedlicher und dauerhafter Ordnungen" ist hinlänglich aus Kambodscha, Somalia, Ruanda, Bosnien oder Ost-Timor bekannt. Mittlerweile werden selbst völkerrechtswidrige Angriffskriege wie gegen den Irak oder Serbien/Kosovo als "Wahrung des Friedens" deklariert. Sehen wir uns jenseits dieser praktischen Pervertierung an, ob wenigstens die deutschen Vorbereitungen dieser "Wahrung des Friedens" verfassungsgemäß sind.


Das Material- und Ausrüstungskonzept

Das neue Materialkonzept von Generalinspekteur Harald Kujat ist auf den ersten Blick ein neuer Wunschzettel altbekannter Waffensysteme. (...) Auf den zweiten Blick erschrickt selbst der abgeklärte Betrachter angesichts der ungeschminkten Wortwahl: Technokratische Argumente von Angriffseffizienz und Waffenwirkung, die bisher lediglich die Rüstungsindustrie als Werbetexte in ihre Branchenblätter schrieb, sind heute amtliche Zielvorgaben und ersetzen politische Sicherheitskonzepte des Bundesverteidigungsministeriums/BMVg. Die Hardthöhe bereitet sich tatsächlich auf den Krieg vor.

Höchste Priorität haben der Ausbau der bundeswehrinternen und NATO-kompatiblen Kommunikationsnetze ("Führungsfähigkeit") sowie strategische Luft- und Seetransportkomponenten. An zweiter Stelle rangieren eine eigene Satellitenaufklärung und Abstandswaffen ("Wirksamkeit im Einsatz"), zuletzt schließlich das vielschichtige Waffenpotpourri an moderneren Nachfolgesystemen, Kampfwerterhaltungen, Kampfwertsteigerungen und Nutzungsdauerverlängerungen. (3)

Methodisch läßt sich gegen dieses Konzept vieles einwenden: beispielsweise sind dem Verteidigungsministerium "hoheitliche Aufgaben" wichtiger als kollektive Verteidigung; neuartige Waffensysteme wichtiger als die Erhaltung bereits vorhandener; (meist ineffiziente) multinationale Projekte wichtiger als nationale. Mindestens ein Drittel der 213 Wunschprojekte stehen unter dem Vorbehalt, daß ihr "Bedarf" erst in einem der folgenden acht Rahmenkonzepte nachzuweisen ist, die noch im Jahr 2001 vorgelegt werden sollen: IT-Systeme der Bundeswehr, Taktische Datenlinksysteme der Bundeswehr, Aufklärungskonzept, Luftverteidigungskonzept, Luftlagekonzept, Bewaffnungskonzept Eurofighter/Tornado, Identifizierungskonzept und Verkehrsartübergreifendes Transportkonzept. (4) Auch finden sich häufig Projektanmerkungen wie "extrem hoher Finanzbedarf, Mengengerüst im 'LV-Konzept' zu verifizieren" (hier: Eurofighter). (5) Mit anderen Worten: Die Waffen sind längst bestellt, die ausstehenden Bedarfskonzepte sind nicht mehr als eine nachgeschobene Begründung.

Das Prioritätenschema des Materialkonzeptes führt dazu, daß beispielsweise im Bereich "Nachrichtengewinnung und Aufklärung" der Spionagesatellit "Synthetic Aperture Radar SAR-Lupe" an vordringlichster Stelle steht, im Bereich "Mobilität" gleichfalls das "Einsatztruppenunterstützungsschiff (ETrUS)", Projekte also, für die der Bundestag bisher kaum Mittel bewilligt hat. Hier zeigt sich, daß die Beschaffung eines Waffensystems zumeist einem eigenen Timing von industriepolitischen Erwägungen jenseits sicherheitspolitischer Konzepte folgt. Entsprechend kann das Materialkonzept zeitlich nicht als realer Aufrüstungsfahrplan gelesen werden. Alle aufgeführten Projekte befinden sich zwar in Entwicklung, Bau- oder Zulaufphase. Dabei nutzt das Verteidigungsministerium allerdings Gestaltungsspielräume, um Stückzahlen, Reihenfolgen und Beschaffungszeiträume gemäß der eigenen Prioritäten zu variieren. Das Materialkonzept ist daher zu allererst ein Spiegel des bedrohlichen Geisteszustandes auf der Hardthöhe.


Si vis pacem, para bellum?

Die Aufrüstungsprojekte kommen scheinbar harmlos daher: "Mit der Fregatte Kl. 125 kann langfristig - und bei Übereinstimmung mit entsprechenden NATO-Planungen - der Einstieg in den seegestützten Beitrag zur Erweiterten Luftverteidigung gelingen." (6) Wer sich erinnert, daß weder im 2. Golfkrieg noch auf dem Balkan je nennenswerte Jagdflugzeugverbände oder Schiffe die US-Alliierte Armada bedrohten, ahnt, daß sich hinter "Luftverteidigung" Marschflugkörper für den Landbeschuß verbergen. Wo diese "erweiterte Verteidigung" stattfinden soll, beleuchtet der folgende Abschnitt: "Die für den Bereich der entregionalisierten Randmeerkriegführung notwendigen Fähigkeiten kann die Korvette Kl. 130 liefern. Sie besitzt durch ihre Größe, Beweglichkeit und Kampfkraft eine deutlich höhere Seeausdauer als die Schnellboote und befähigt zum Einsatz in weiter entfernten Seegebieten. Die Korvette wirkt von hoher See kommend in den Küstenbereich hinein und kann damit streitkräftegemeinsame Operationen wirksam unterstützen. Das Schließen von Fähigkeitslücken im Bereich der Überwasserseekriegsführung ist im Gesamtzusammenhang (Wirkverbund) zu sehen, in dem gegebenenfalls auch neu konzipierte Überwasserkampfeinheiten zu betrachten sind." (7) - Hat da jemand Flugzeugträger gehört?

Läßt sich die geplante "entregionalisierte Randmeerkriegführung" wirklich noch als "Verteidigung" (Art. 87a GG) oder "Wahrung des Friedens" (Art. 24 Abs. 2 GG) interpretieren, oder erfüllt sie den verfassungswidrigen Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges (Art. 26 Abs. 1 GG)? (...) Hier wird der Landbeschuß einer Überseeregion durch ein neues hochseetaugliches Kriegsschiff der Bundesmarine angekündigt.

Weitere Beispiele: "Mit SatComBw [Satellitenkommunikationssystem der Bundeswehr] werden die Voraussetzungen für die Informationsübertragung in weit entfernte Einsatzgebiete geschaffen." (8) "Die Bundeswehr verfügt bislang nicht über Fähigkeiten zum strategischen Seetransport. Dieses Defizit ist mittel- bis langfristig nicht hinnehmbar." (9) 40 Jahre war ein solches "Defizit" für die Bundeswehr nicht nur "hinnehmbar", der "strategische Seetransport" war durch das alliierte WEU-Kontrollregime und Art. 6 des NATO-Vertrages (der den Einsatzbereich geographisch begrenzt) sogar juristisch ausgeschlossen. Grundgesetz und NATO-Vertrag wurden diesbezüglich nie geändert. Statt für ein solch fragwürdiges Unterfangen demokratische Mehrheiten zu suchen, unterläuft das Verteidigungsministerium nun mit seiner Materialplanung die juristischen Vorgaben. Warum? "Eigene Fähigkeiten zum strategischen und operativen Transport über See eröffnen dabei generell Kooperationsmöglichkeiten und Mitspracherecht im Bündnis und in der EU. Das ETrUS kann dazu beitragen, die Fähigkeitslücke zu schließen." (10) Waffen ersetzen politische Argumente! Das Einsatztruppenunterstützungsschiff/ ETrUS dient nicht der Friedenserhaltung, sondern mit ihm soll militärpolitischer Einfluß gekauft werden. Friedenserhaltend ist auch nicht die Kampfdrohne des Heeres: "Die KDH TAIFUN erfüllt die Forderung nach Punktzielbekämpfung in der Tiefe. Sie eignet sich zur raschen Bildung und Verlagerung von Schwerpunkten sowie die Überwachung von Flanken. Ist "Punktzielbekämpfung in der Tiefe" ein völkerrechtswidriger Angriff, oder Verteidigung im Sinne des Grundgesetzes?! Indem das Heer mit Abstandswaffen sein Eigenrisiko verringert, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Landkrieges.

Das Artillerieortungsradar COBRA ermöglicht im Wirkverbund mit der PzH [Panzerhaubitze] 2000 das präzise Ausschalten gegnerischer Schwerpunktwaffen im unmittelbaren Gefecht durch Zielortung für eigene weitreichende Mittel." (11) Aus opferreichen "unmittelbaren Gefechten" hat sich die Bundeswehr bisher stets durch Einsatz von luftgestützten Abstandswaffen herausgehalten. Nimmt man die Planungen der Hardthöhe beim Wort, ist es damit künftig vorbei. Beiläufig wird hier zudem eine industriegefällige militärisch unnötige Aufrüstung mit schwerem Landgerät begründet, das bei UN-Missionen (will man den amerikanischen Panzerkrieg gegen den Irak nicht als Friedensmission bezeichnen) noch nie zum friedenserhaltenden Schuß kam. Industriepolitisch motiviert ist auch die Aufrüstung des Leopard II: "Gesteigerte Kampfkraft und Durchsetzungsfähigkeit des Kampfpanzers Leopard 2 A6 in Verbindung mit leistungsgesteigerter Munition verbessern die Einsatzwirksamkeit auch gegen moderne Mehrkomponentenpanzerungen erheblich." (12) Über solche "Mehrkomponentenpanzerungen" verfügen neben wenigen russischen T-80-Panzern jedoch nur die neuesten Modelle befreundeter NATO-Staaten. Diese "verbesserte Einsatzwirksamkeit" ist nicht mit der "Friedenswahrung" von Art. 24, Abs. 2 GG zu vereinbaren. Vielmehr entlarvt sie sich als konfliktverschärfende Maßnahme zur eigenen Panzerexportförderung.

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich auf der Hardthöhe unbemannte Abstandsflugkörper (Drohnen). Da ihr Einsatz mit nur geringem Eigenrisiko verbunden ist, fördern sie die Bereitschaft zum Einsatz: "Die Systeme MÜCKE und HORNISSE stören und unterdrücken gegnerische elektronische Verbindungen und schwächen die gegnerische Aufklärungsfähigkeit und Einsatzwirksamkeit." (13) Derart "defensiv" geschwächt, droht einem Gegner dann der vernichtende Schlag: "Hierdurch [Eurofighter 2000] kann die Fähigkeit zur flexiblen Einsatzführung und die Wirksamkeit des Luftangriffs gesteigert werden." (14) Bislang begründete das BMVg den Eurofighter stets als Abfangjäger gegen feindliche Jets. Da fast kein Land der Bundeswehr einen solchen Luftkrieg liefern könnte, soll der Eurofighter nun Bodenziele angreifen, wofür er durch geringe Bombentraglast kaum "geeignet" ist.

Unzweifelhafte Angriffswaffen sind auch die vier neuen U-Boote: "Das bilaterale Projekt Uboot Kl. 212A ist geeignet, die Fähigkeit zur langanhaltenden und autarken Ubootkriegsführung herzustellen. Es besitzt die Teilfähigkeit zur Ubootjagd aus der Tiefe. Aufgrund seiner geringen Signaturen ist es für Einsätze unter hoher Bedrohung, für verdeckte Präsenz und Aufklärung sowie für Einsätze von spezialisierten Kräften besonders geeignet." (15) Neben NATO, Rußland und China verfügen bisher fast nur jene Länder über U-Boote, die von HDW beliefert wurden. Gegen wen sollen deutsche U-Boote nach 60 Jahren wieder Krieg führen? Wen sollen sie bespitzeln, wo sollen sie Spezialkommandos absetzen? (...)


Wunsch und Wirklichkeit liegen eng beieinander

Stellen wir dieser Wunschliste des Verteidigungsministeriums die realen Haushaltsplanungen von 2001 gegenüber, stellen wir fest, daß aus dem "Ausrüstungskonzept" längst die konkrete Vorbereitung eines Krieges wurde. Alleine für die hier aufgeführten 50 zentralen Beschaffungsprogramme sind etwa 90 Milliarden Mark vorgesehen - übliche Preissteigerungen und zusätzliche Beschaffungslose nicht eingerechnet. Dies entspricht etwa 20 Prozent eines Bundeshaushaltes oder dem Gesamtumfang von zwei Verteidigungshaushalten (EP 14), die nur für Waffen ausgegeben würden.


Tabelle
Rüstungsbeschaffung der Bundeswehr (Auswahl, Mio. DM, bisherige Bewilligungen, teilweise bis zum Jahr 2012)
System Stück Gesamtkosten
Panzerhaubitze 2000 185 1.821
Transporter 8x8 Multi 810 484
Faltfestbrücke 70 103
Amphibie M3 26 90
Minenräumpanzer Keiler 45 274
Truppentransp. BV 206S 31 39
Spähwagen Fennek 202 341
Schützenkampfwagen FEE 560
Fliegerfaust 2 4.432 1.032
Fliegerfaust Bodenanlagen 864 117
SGM Seasparrow 124 67
AAM Iris-T SR 1.888 1.454
AAM Meteor MR 1.710 3.334
AAM AMRAAM 96 77
AGM Pars 3MR 2.400 159
AGM Pars 3LR 2.544 1.579
GAM Patriot PAC3 300 595
Panzerfaust 3 41.400 167
Sturmgewehr G36 99.500 207
U-Abwehrwaffe 90 285 540
Torpedo DM 2A4 73 128
Geschoß 155mm 9.000 723
MAW 605 934
Patrone 120mm 27.000 162
GefÜbZ Heer/Letzlinger H. 1 572
Fregatte Kl.124 3 4.252
U-Boot Kl. 212A 4 3.576
Korvette Kl. 130 5 2.120
EinsatzgrVers. Kl. 702 2 579
Minenjg. Kl. 343 Umrüst. 10 355
Forschungsschiff Kl. 751 1 190
Tornado KWS 2.638
Phantom F-4F KWS 272
Eurofighter 2000 180 24.726
EURODASS 180 2.929
Airbus A-310 2 146
Airbus A-310 Umbau 6 354
Transall C-160 KWS 109
Transportflugzeug/FTA 73 10.000
Stallion CH-53G KWS 626
Iroquois UH-1D KWS 127
Sea Lynx Mk 88 7 461
Sea King Mk 88 KWS 321
UHU Tiger 80 8.589
NH-90 134 8.672
Aufkl.Drohne CL-289 11 1.484
Kampfdrohne/KZO 6 727
EloGM Mücke FEE 110
Kampfdrohne Taifun FEE 548
RGA SAR-Lupe 618

Die anteiligen Forschungs- und Entwicklungsausgaben sind nur bei den Systemen Schützenkampfwagen, Mücke, Taifun, Iris-T, Meteor, Gefechtsübungszentrum, U-212, F-124, K-130, Tiger und NH-90 berücksichtigt. Alle anderen Beträge sind reine Beschaffungskosten der bewilligten Lose und Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre, d.h. bei vielen Systemen sind weitere Bestellungen geplant. Quelle: (16)


Wohin geht die Reise?

Dieses Materialkonzept ist eine Mischung aus industriegefälligen Fossilien (Eurofighter, Leopard, Panzerhaubitze), verführerischen Abstandswaffen und Computerspielchen (Raketen, Drohnen, Lupe, GefÜbZ), prestigebedingten Interkontinentalsystemen (U-212A, ETrUS, F-124, FTA) und hochmobilem "Kleingerät" (Tiger, NH-90, K-130, GTK, G 36, BV 206S), das nicht zur "Wahrung des Friedens" entwickelt wurde. Keine der gewünschten Waffen hätte auch nur einem der bisherigen Bundeswehreinsätze Sinn gegeben oder "eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" herbeigeführt und gesichert (Art. 24 Abs. 2 GG).

Will man eine Neuausrichtung der Bundeswehr unter der rot-grünen Koalition gegenüber den langfristigen Planungen der Vorgängerregierung Kohl/Kinkel feststellen, muß man sich die kostenbedingt wenigen Neuprojekte und Prioritätensetzungen ansehen. Verzichtet hat "Reformer" Scharping auf kein einziges Waffenprogramm seines Vorgängers Rühe. Eine rot-grüne Kursänderung wäre möglich gewesen, schließlich wird jedes Waffenprogramm ab 50 Millionen Mark vom Haushalts- und vom Verteidigungsausschuß schrittweise entsperrt - oder auch nicht. Der Preis wäre neben manchen Regreßforderungen der Rüstungsindustrie eine bündnispolitische Irritation gewesen. Doch genau diese politische Auseinandersetzung über eine anachronistische NATO zu vermeiden war nicht nur ein Kriegsgrund gegen Serbien, sondern auch Hauptmotiv für die rot-grüne Aufrüstungsreform.

Neu ist Scharpings Flottenpolitik. - Nicht der lange geplante Einstieg in die Korvetten-Klasse, also in eine neue Schiffsgröße für die Bundeswehr, die langfristig auf eine Flottille von zwölf Korvetten anwachsen soll. Neu ist der forcierte Ausbau der maritimen Transportkapazitäten durch einen zweiten Einsatzgruppenversorger/EGV Kl. 702 (nach gerade zwei neuen Tendern Kl. 404) und das noch nebulöse Einsatztruppenunterstützungsschiff/ETrUS. Erstaunlich für Zeiten knapper Kassen ist zudem Scharpings neues Forschungs- und Entwicklungsschiff Kl. 751. Der 200-Millionen-Mark-Katamaran soll angeblich zwar drei ältere Boote ersetzen, doch erst in Verbindung mit ETrUS und der "Neuen Überwasserkampfeinheit" (jenseits der Fregatten Kl. 124/125) macht dieses Wehrerprobungsschiff Sinn. Es könnte maßgebliche Daten für die künftige Auslegung eines neuen Kommandoschiffes für eigenständige Operationen in entlegenen Gewässern liefern. Nicht zufällig verfolgt das BMVg weiterhin die Verdoppelung der künftigen konventionell-strategischen U-Boote 212A auf acht Systeme.

Weniger spektakulär doch deshalb nicht minder bedrohlich sind die Prioritätensetzungen Scharpings beim überdimensionierten Heer. (...)

Von weitreichender Bedeutung ist bei der Luftwaffe die Billigung der 73 Transportflugzeuge A-400M/FTA. Der Haushaltsansatz 2001 von zunächst "DM 0" wurde nachträglich vom Haushaltsausschuß des Bundestages mit gesperrten zehn Milliarden Mark bewilligt. Da niemand weiß, woher das Geld kommen soll, möchte Scharping seine KabinettskollegInnen bitten, für diese Luftbuchung zusammenzulegen. (17)

Mit finanzieller und politischer Unsicherheit behaftet ist das künftige "Luftverteidigungskonzept". Es sollte bereits im ersten Quartal 2001 vorgelegt werden, doch die amerikanische NMD-Kontroverse und die Frage einer deutschen Beteiligung an Anti-Raketen-Waffen verknüpft sich bei klammen Kassen mit dem Streit, welche Systeme - MEADS, Iris-T, AMRAAM, Meteor, Patriot PAC3 - zu einem bezahlbaren Luftverteidigungssystem verbandelt werden sollen. Davon abhängig ist auch die strittige Bewaffnung des Eurofighters.

Bemerkenswert schließlich ist der deutsche Einstieg in die Satellitenspionage mit SAR-Lupe. Das 600-Millionen-Mark-Programm ist nur der erste Fuß in die Türe des 10-15-Milliarden-Mark-Programmes Helios II/Osiris/Horus - und damit ein neuer Schritt in ein absehbares Milliardengrab. (...)


sg

aus: ami (antimilitarismus information), 31. Jg., Heft 5, Mai 2001 (redaktionell gekürzt)

Der Artikel bietet einen guten Überblick über den forcierten Ausbau der Bundeswehr hin zu einer Interventionsarmee. Es soll an dieser Stelle jedoch bemerkt werden, daß die politische Ausrichtung und Kritik des Artikels sich leider nur auf dem analytischen Niveau der Grünen bewegt. Weder ist es politisch sinnvoll, zwischen einem sogenannten "Angriffs"- und "Verteidigungskrieg" zu unterscheiden, noch sich in seiner Argumentation auf das Grundgesetz mit seinem wenig emanzipativen Charakter zu berufen. Denn auch ein grundgesetzkonformer Krieg bliebe letztlich ein imperialistischer Zugriff Deutschlands bei der Verfolgung seiner "geopolitischen Interessen". (Die Redaktion)

Anmerkungen:
(1) BMVg: MatKonz, S. 9.
(2) Zum Wortlaut des out-of-area-Urteils siehe ami 9/94, S. 27ff.
(3) BMVg: MatKonz, S. 11ff.
(4) BMVg: MatKonz, S. 51. Für jeden Bereich der Bundeswehr existiert ein "Rahmenkonzept", in dem Personal, Material, Lageanalyse, Ausbildung etc. aufeinander abgestimmt sein sollen. Theoretisch resultiert daraus der materielle "Beschaffungsbedarf". De facto bestimmen jedoch meist die vorhandenen Ressourcen und externe Begehrlichkeiten die Gestalt eines "Rahmenkonzepts".
(5) BMVg: MatKonz, Anlage 4, Prioritäten-Nr. W 8 i.
(6) BMVg: MatKonz, S. 44.
(7) BMVg: MatKonz, S. 44, Zur "Neuen Überwasserkampfeinheit" erläutert die Prioritätenliste (W 8 m): "Sehr hoher Finanzbedarf zu erwarten, Bedarf, Mengengerüst und Spezifizierung im Rahmen der Fähigkeitsanalyse festzulegen". Verschiedene Indizien sprechen dafür, daß es sich bei der "Neuen Überwasserkampfeinheit" um einen Hubschrauber-/Flugzeugträger als zentrales Kommandoschiff mit erheblichen Transport- und Lazarettkapazitäten handeln soll.(...) Vor fünf Jahren war der Bau eines Hubschrauberträgers für Taiwan auch beim Bremer Vulkan und Blohm+Voss im Gespräch. Als flugzeugträgertaugliche Marinejets - für die die Bundeswehr langfristig kein Geld haben wird - aus europäischer Produktion kämen nur die ältlichen britischen Harrier-Senkrechtstarter oder die nagelneuen französischen Rafale-Marinebomber in Frage. Die französische Regierung kann sich gegenwärtig die Beschaffung dieses Prestigeflugzeuges (nationale Konkurrenzentwicklung zum EF 2000) von Dassault selbst kaum leisten. Der für Marineprojekte unübliche Hinweis des Materialkonzepts, daß es sich bei der "Neuen Überwasserkampfeinheit" um ein multinationales Projekt handeln soll, gewinnt Plausibilität, wenn man an einen deutsch-französischen Flugzeugträger denkt. In Frage käme eine deutsche "nukleare Teilhabe" am für Frankreich nur mit Mühe zu finanzierenden neuen Flugzeugträger "Charles de Gaulle". (...) Da es sich bei diesen Überlegungen zuallererst um die Erhaltung von Standortkapazitäten handelt, werden fällige industrielle Entscheidungen, etwa über die Verzahnung von Dassault mit EADS oder die Arrondierung des europäischen Marinemarktes, Auskunft über die weiteren Planungen einer "Neuen Überwasserkampfeinheit" geben.
(8) BMVg: MatKonz, S. 38.
(9) BMVg: MatKonz, S. 32.
(10) BMVg: MatKonz, S. 40.
(11) BMVg: MatKonz, S. 42.
(12) BMVg: MatKonz, S. 41.
(13) BMVg: MatKonz, S. 42.
(14) BMVg: MatKonz, S. 43.
(15) BMVg: MatKonz, S. 44.
(16) illoyal, Journal für Antimilitarismus, Nr. 14, Winter 2000/2001, S. 11.
(17) BT-Drs. 14/4521, S. 130


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