kassiber 46 - Juli 2001

Die Jüdische Gemeinde Bremen: Neugründung und Wiederaufbau 1945 bis 1961

Immer wieder kämpfen müssen*



Nach der Befreiung wurde die Israelitische Gemeinde Bremen - zwischen Hamburg und Hannover gelegen - ein wichtiger Brennpunkt jüdischen Lebens im Bereich der britischen Zone, obwohl Bremen technisch der amerikanischen Zone angehörte. Ihr Einzugs- und Tätigkeitsbereich reichte weit ins niedersächsische Umland, bis nach Oldenburg und Bremerhaven hinein.

Damals gab es die größte Konzentration von Juden im norddeutschen Raum im Displaced Person Camp Bergen-Belsen, und die Bremer Gemeinde war in die Gemeindeabteilung des Zentralkomitees in Bergen-Belsen aufgenommen. Carl Katz, von 1945 bis zu seinem Tode 1972 Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Bremen, war auch Vorstandsmitglied des Zentralkomitees der She'rit Hapleita und Leiter der Wirtschaftsabteilung des Zentralkomitees. (1) In die Sozialbetreuung der Bremer Gemeinde einbezogen waren auch die wenigen Juden in Achim, Bassum, Brake, Delmenhorst, Diepholz, Dünsen, Hassel, Hoya, Osterholz-Scharmbeck, Scheeßel, Ritterhude, Verden, Winsen, Osnabrück und Papenburg.

In Bremen selbst lebten damals 130 Juden, von denen 60 getauft waren. (2) Ein Teil von ihnen war mit Nicht-JüdInnen verheiratet. Außerdem gab es in Bremen etwa 300 Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus mit dem Begriff "Halbjuden" abgestempelt wurden, und eine Anzahl nichtjüdischer EhepartnerInnen, deren jüdische(r) PartnerIn im Konzentrationslager umgebracht worden war. Die Israelitische Gemeinde war bereit, alle rassisch Verfolgten sowie deren Familienmitglieder zu betreuen. Im Vordergrund ihrer Aufgaben standen die Einforderung von Gemeindebesitz, die Betreuung von Alleinstehenden, Alten und Kranken sowie die Beratung z.B. zu Besitzfragen. Die Gemeinde beriet auch diejenigen, die auswandern wollten.

Die Auswanderung schlug sich in den Mitgliederzahlen nieder: 1946 hatte die Gemeinde nur noch 107 und 1950 sogar nur noch 96 Mitglieder. (3) Diese Zahlen verdeutlichen, wie sehr die Nachkriegsgemeinde der Stadt Bremen auch eine Auswanderungsgemeinde war. Neue Mitglieder zu finden war in den unmittelbaren Nachkriegsjahren schwierig, weil es kaum Zuzugsgenehmigungen gab. (4) Durchreisende Juden durfte die Gemeinde höchstens 24 Stunden beherbergen. Danach mußte sie diese an die Militärregierung melden. Deutsche Juden wurden daraufhin an ihren Herkunftsort zurückgeschickt, ausländische in Lagern untergebracht.


Ziele der Neugründung der Gemeinde und ihr rechtlicher Status

Im Verlauf des Sommers 1945 hatte sich als erstes die Interessengemeinschaft der rassisch Verfolgten mit ihrem Vertrauensmann Karl Bruck um den Wiederaufbau der Gemeinde bemüht. Wie andere hatte er die Jahre von Verfolgung und Vernichtung in Bremen nur deswegen überlebt, weil er - im Jargon der Nazis - in "Mischehe" verheiratet war.

Für Mitte August 1945 lud Bruck zu einer Versammlung in seine Wohnung ein, auf der es zur Neugründung der Israelitische Gemeinde Bremen kam. Man gründete sich als Religions- und Interessengemeinschaft, mit den Abteilungen Kultus und Wiedergutmachung. Die Gemeinde machte sich zur Aufgabe, die Überlebenden zu sammeln und zu versorgen, ihnen religiösen, sozialen und materiellen Halt zu geben. (5)

Die Wahl zum Vorstand fiel auf Carl Katz. Er war gerade mit Frau und Tochter aus Theresienstadt zurückgekehrt, wohin die Familie im Sommer 1942 deportiert worden war. Man verstand sich ganz offensichtlich als Schicksalsgemeinschaft. Inge Berger, die Tochter von Carl Katz, erinnert sich: "Es gab keinen Unterschied zwischen uns Juden in Bremen. Wir waren eine große Familie." (6)

Zur materiellen und rechtlichen Absicherung ihrer Tätigkeit hatte die Gemeinde noch Ende 1945 beim Bürgermeister ein Verfassungsstatut eingereicht - mit der Bitte um Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Wegen des weit gesteckten Einzugs- und Tätigkeitsbereiches wurde ihr dieser Status jedoch erst einmal nicht gewährt. So ließ sich die Gemeinde 1948 zunächst ins Vereinsregister als Jüdische Kultusvereinigung Israelitische Gemeinde e.V. eintragen. (7) Erst 1952 bekam sie den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen. Der Senat verzichtete hierfür auf die Anwendung derBestimmung, daß die Mitglieder der beschließenden Organe Deutsche sein müssen. Er begründete das damit, daß die Juden unter dem nationalsozialistischen Regime zum Teil ausgebürgert worden seien und ihnen nicht zugemutet werden könne, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, nur um in den Organen der Gemeinde mitwirken zu können. Die Fortlassung dieser Bestimmung habe den Charakter einer Wiedergutmachung. (8)


Der schwierige Neuanfang

Inge Berger, die Tochter von Carl Katz, berichtet über ihre Rückkehr in das zerstörte Bremen: "Wir erhielten einen Brief in Hamburg von dem Ehepaar Bruck, daß wir zu ihnen kommen sollten und blieben dort, bis die Amerikaner uns zu einer Wohnung verhalfen. Diese Wohnung wurde Zentrum der Überlebenden sowie der jüdischen amerikanischen Soldaten, die sehr interessiert waren, von unseren Erlebnissen zu hören und - nicht zu vergessen -, uns mit Lebensmitteln zu versorgen. Alsdann fing die Arbeit eines Gemeindelebens an. Ich bekam ein Fahrrad und mußte Mitteilungen austragen, um unsere jüdischen Personen zu erfassen." (9)

Zu Beginn verfügte die Gemeinde weder über ein Gemeindehaus noch über finanzielle Mittel. Besprechungen mit dem amerikanischen Welfare-Officer ergaben, daß die Israelitische Gemeinde zur Bewältigung ihrer Aufgaben direkt mit den bremischen Behörden zusammenarbeiten solle. Die Militärregierung ging davon aus, daß Senat und Behördenvertreter gewillt seien, die Not der Verfolgten zu lindern. Angesichts der dramatisch schlechten Lage für alle Menschen in Bremen war das für letztere eine schwierige Aufgabe: Lebensmittel waren knapp, in der Stadt waren 50% der Gebäude und 60% der Wohnungen zerstört, und die Stadt war überfüllt mit Menschen auf der Suche nach einer Bleibe, Lohn und Brot.

Die erste Unterstützung kam von seiten der Militärregierung: Durch die Beschlagnahmung von Wohnungen ehemaliger Nationalsozialisten beschaffte sie Wohnraum für JüdInnen und Menschen, die die Konzentrationslager überlebt hatten. (10) Auch der Wunsch nach einem jüdischen Gemeindezentrum erfüllte sich. Ende August 1945 beschlagnahmte die Militärregierung ein Gebäude am Osterdeich und stellte es den JüdInnen als Gemeindezentrum zur Verfügung. (11) Inge Berger erinnert sich: "Als dann das Haus von den Amerikanern beschlagnahmt wurde, bekamen wir auch ein Gemeindebüro und provisorisches Gotteshaus, wo dann Festlichkeiten sowie Hochzeiten usw. abgehalten wurden." (12) Für die Überlebenden des Holocaust hatten die gemeinsam verbrachten Stunden unschätzbaren Wert. Den Festen kam nun eine zusätzliche, besondere Bedeutung zu, zum Beispiel dem Sederabend, mit dem das Fest Pessach eingeleitet wird, das an die Befreiung aus der Sklaverei erinnert. Zu außergewöhnlichen Ereignissen wurden auch Hochzeiten, weil sie über die Vernichtung hinaus Weiterleben und Zukunft bedeuteten. Oft waren bei den Festen auch amerikanisch-jüdische Soldaten anwesend.

Viele JüdInnen beschäftigte die Frage, ob sie auswandern sollten oder hierbleiben. Die Auswanderungswilligen wurden vom Gemeindebüro mit Rat und Tat unterstützt. An den Beratungen zur Auswanderung nahmen auch Soldaten der Jewish Brigade teil - Soldaten aus Palästina, die in der brititschen Armee dienten und sich jetzt um Auswanderungsmöglichkeiten nach Palästina kümmerten. Informationen darüber, wer wohin und unter welchen Bedingungen auswandern konnte, erhielt man bei den internationalen jüdischen Hilfsorganisationen HIAS und JOINT. (13)

Schwerpunkt der Tätigkeit der Israelitische Gemeinde aber waren die Hierbleibenden. Fast alle Mitglieder der Gemeinde waren notleidend; der größere Teil bestand aus Alleinstehenden und älteren Personen, die die Ghettos und Lager als einzige in der Familie überlebt hatten. (14) Der Beistand der Gemeinde war für sie von existentieller Bedeutung. Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wer unbedingt Sozialbetreuung benötigt, stellte das Gemeindebüro Personal- und Fragebögen aus - noch 1951 war es ein Drittel der Gemeindemitglieder.

Im Bereich der Sozialbetreuung sollte die Gemeinde zunächst mit der Zentral-Betreuungsstelle aller vom Faschismus im bremischen Stadtgebiet verfolgten Deutschen zusammenarbeiten, die seit Mai 1945 existierte und dem Wohlfahrtsamt angegliedert war. Leiter war Hermann Osterloh, dem 4 ehemalige Insassen von Konzentrationslagern zur Seite standen. Es war jedoch kein Vertreter der jüdischen Gemeinde darunter, was sich als problematisch erwies. Auf jeden Fall beklagte sich die Gemeinde, die politisch Verfolgten würden den rassisch Verfolgten gegenüber bevorzugt. (15) Der Senat beschloß daraufhin, bei Behörden und Ämtern den Klagen nachzugehen, und im nachhinein gab das Enklavewirtschaftsamt eine Benachteiligung indirekt auch zu: "Die Klagen ... sind inzwischen untersucht worden. Eine gleichmäßige Betreuung der politisch und rassisch Verfolgten ist nunmehr sichergestellt." [Hervorh. d. d. Verf.]. Für das Wohlfahrtsamt bzw. die Zentral-Betreuungsstelle dagegen antwortete Senator Ehlers, "daß eine unterschiedliche Behandlung nicht stattgefunden habe, vielmehr der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde ... versucht habe, Sondervergünstigungen für Mitglieder der jüdischen Gemeinde herauszuholen."

Man spürt darin eine Abwehr, die sich gegenüber Carl Katz persönlich noch deutlicher bemerkbar machte. Er, der sich federführend für die Anliegen der Gemeindemitglieder einsetzte, mußte sich von Amtsleitern die Bemerkung gefallen lassen, er stünde "außerhalb der Volksgemeinschaft", und: "wenn die Juden hätten können, wären sie zu 80% Nazis geworden; sie sollten daher keine Ausnahmerechte genießen". (16)

Man vermag das kaum zu glauben - versteht aber um so besser, warum die Gemeinde letztlich ihre eigene Wohlfahrtsabteilung ausbaute und zu der Erkenntnis kam, daß die jüdischen Gemeinden die Interessen der Juden direkt wahrnehmen müssen.


Der Bremer Aufruf

Finanzielle Unterstützung in den Anfängen bekam die Gemeinde durch die Bremer Volkshilfe, eine im August 1945 gegründete karitative Vereinigung. Sie unterstützte die Gemeinde von 1945 bis 1947 mit insgesamt 75.000 Reichsmark (RM). (17) Im Jahr 1945 kamen RM 25.000 zur Unterstützung von Überlebenden der Konzentrationslager hinzu. Der Senat hatte diesen Vorschuß gewährt, um wenigstens die dringendste Not zu lindern.

Trotz dieser Zuwendungen wäre die Gemeinde ohne die Unterstützung internationaler Hilfsorganisationen bei der Sozialbetreuung in große Schwierigkeiten geraten. Güter für Jewish People in the Bremen Staging Area lieferte vor allem die amerikanisch-jüdische Hilfsorganisation JOINT. Ausgeliefert wurden sie über das Central Jewish Committee/Magazin-Abteilung Belsen. (18)

Zusätzlich bat der Vorsitzende Katz den Senat Anfang September 1945 um einen Aufruf an die Bevölkerung zu einer "Sammlung von Geld, Kleidung, Wäsche, Möbel und Hausrat für jüdische Einwohner. Wir nehmen an, daß dieser Aufruf Erfolg haben dürfte und ein großer Teil, vor allem der früheren Nationalsozialisten, auf diesem Wege versuchen wird, das gut zu machen, was sie den Juden angetan haben bzw. geraubt haben." (19) Derartige Aufrufe hatten auch in anderen Städten schon Erfolg. So fragwürdig die Idee von einer "Wiedergutmachung" durch die Faschisten erscheinen mag - Katz war bereit, alles zu unternehmen, um seine Gemeinde zu unterstützen.

Die Idee eines Aufrufes wurde vom Senat und auch vom Vorläufigen Kirchenausschuß (VKA) aufgegriffen. Allerdings mit anderer Zielsetzung: der VKA schlug eine Sammlung anläßlich des Jahrestages der Reichspogromnacht vor, die dem Wiederaufbau der Synagoge dienen solle, denn "können wir ... Einsicht für unsere eigene schwere Mitschuld und unseren Willen zur Umkehr vor der Welt ehrlicher und wirksamer bekunden, als wenn wir nun in echter, selbst gewählter Wiedergutmachung unseren jüdischen Mitbürgern das ... frevelhaft zerstörte Gotteshaus, die Synagoge in der Gartenstraße, wieder aufbauen?"

Innerhalb des VKA war der Aufruf nicht unumstritten. Der Vizepräsident wandte ein, er sei "gegen einen besonderen Bußtag wegen der Zerstörung der Synagogen... und der Verfolgung der Juden." Es blieb aber bei der Unterstützungszusage.

Ein Entwurf für den Aufruf, von Bürgermeister Kaisen mitformuliert, ging an den VKA. Der VKA plädierte für eine Änderung: statt "eine Synagoge wieder aufbauen" solle es besser heißen, "ihr Gotteshaus und ihren Friedhof wieder herzustellen". In der breiten Masse habe das Wort Synagoge durch die langjährige Judenhetze einen üblen Einklang erfahren, und die Miterwähnung des Friedhofes empfehle sich, weil das Gefühl für die Ehrwürdigkeit und Unantastbarkeit einer Grabstätte erhalten geblieben sei. Vermutlich war das eine realistische Einschätzung, auf jeden Fall schloß sich Kaisen diesem Änderungsvorschlag an. Der Aufruf erschien im Weser-Kurier. Die anonymen Spender brachten rund RM 20.000 zusammen. Dieser Betrag konnte allerdings nur die Kosten für eine vorläufige Instandsetzung des jüdischen Friedhofes decken.


Der jüdische Friedhof

Seit der Reichspogromnacht waren auf dem jüdischen Friedhof in der Deichbruchstraße (Hastedt) die Friedhofskapelle und das Leichenhaus zerstört und die Gräberfelder verwüstet. In den Kriegsjahren hatte auch die Pflege des Friedhofs immer mehr brachgelegen, weil Juden die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verboten war und Friedhofsbesuche für die zumeist älteren Menschen zu beschwerlich wurden. Nach der Beschlagnahmung des gesamten verbliebenen jüdischen Vermögens durch das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) 1943 waren ohnehin keinerlei Mittel mehr für eine Instandhaltung vorhanden. Noch 1945 trafen Bomben einen Teil des Friedhofs.

Die Wiederherrichtung des Friedhofes war der Gemeinde ein großes Bedürfnis, bekundete dies doch die Identität der neuen mit der zerstörten alten Gemeinde. Nur wenige Tage nach ihrer Neugründung wandte sich die jüdische Gemeinde daher in dieser Sache direkt an Bürgermeister Kaisen, der daraufhin dem Senator für das Bauwesen mitteilte: "Ich bitte, dafür Sorge zu tragen, daß der Friedhof baldigst aufgeräumt und wieder in einen würdigen Zustand versetzt wird. Wegen der Gestellung der erforderlichen Arbeitskräfte bitte ich, mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu treten, das für die Aufgabe insbesondere auf die aktiven Nationalsozialisten zurückzugreifen haben wird." (20)

Die Instandsetzungsarbeiten begannen umgehend. Unter Anleitung eines Vorarbeiters des Gartenbauamtes räumten 15 ehemalige Nationalsozialisten Schutt von Wegen und Gräbern, füllten Bombentrichter und richteten Grabsteine auf. Im Juli 1946 erklärte sich dann der Senat dazu bereit, bis zum Jahr 1949 die Instandhaltung zu übernehmen; die Bürgerschaft stimmte dem ein Jahr später zu.

Zum Jahresende 1949 wandte sich dann die Gemeinde erneut an den Senat, er möge die Instandhaltung des Friedhofes nicht abbrechen: Durch die Auswanderung mehrerer zahlungskräftiger Mitglieder habe sich die wirtschaftliche Lage eher verschlechtert als verbessert, so daß die Gründe fortbestünden, die dem im Herbst 1947 "in hochherziger Weise" von der Bürgerschaft gefaßten Beschluß zugrundegelegen hätten. Die Gemeinde sei sich dessen bewußt, daß es keinen rechtlichen, sondern nur einen moralischen Anspruch gebe. Das Gartenbauamt, in dieser Sache konsultiert, reagierte jedoch ablehnend: "u.E. [düften] die Wiedergutmachungsansprüche der Israelitischen Kultusgemeinde ... in großzügiger Weise abgegolten sein. Weitere Ansprüche können keinesfalls mehr zurückgeführt werden auf die derzeitige Begründung derselben." Über das weitere Verfahren sollte die Deputation für das Bauwesen entscheiden, die die Notlage der Gemeinde anerkannte und außerplanmäßige Haushaltsmittel beantragte, die allerdings nicht bewilligt wurden. Die Gemeinde erhielt Bescheid, daß es "... bei allem guten Willen nicht möglich ist, die Unterhaltungskosten übernehmen zu können".

Ab 1952 verhandelten Bund, Länder und Gemeinden jahrelang über die Pflege jüdischer Friedhöfe. Ende 1956 machte der Bund den Ländern schließlich den Vorschlag, die Kosten je zur Hälfte zu tragen. Der Bremer Senat stimmte zu. Die Bezuschussung der Pflege für den jüdischen Friedhof in der Deichbruchstraße ist seitdem gesichert.

In der Nachkriegsgeschichte des jüdischen Friedhofs spiegelt sich die desolate finanzielle Lage der jüdischen Gemeinde wieder, die sich erst Anfang der fünfziger Jahre bessern sollte, als Rückerstattung und Entschädigung von Gemeindevermögen und Gemeindeeigentum erfolgten.


Gemeindeeigentum und Gemeindevermögen - Globalabfindung I (21)

Am symbolträchtigen Tag des 9. November 1945 hatte die Gemeinde beim Senator für Finanzen beantragt, "die grundsätzliche Genehmigung zu erteilen, daß ihr à Konto der Wiedergutmachungsansprüche ein Betrag... zur Verfügung gestellt wird." Der Senator für Finanzen mußte ablehnen, weil Rückerstattung und Entschädigung Reichssache waren. Er verwies auf die Militärregierung, die an gesetzlichen Grundlagen hierfür arbeitete. Dabei kam es zu erheblichen Verzögerungen, weil eine einheitliche Regelung für alle vier Zonen angestrebt wurde. Im Alleingang verabschiedete schließlich die US-Militärregierung 1947 ein Rückerstattungsgesetz. (Gesetz Nr. 59 der US-Militärregierung vom 10.11.1947). Bis dahin hatten alle Rechtsansprüche auf Rückgabe geraubter Grundstücke und beweglicher Güter geruht.

Nach dem Erlaß des Rückerstattungsgesetzes reichte die Gemeinde ihre Ansprüche ein. Verhandlungspartner waren das Landesamt für Wiedergutmachung und der Senator für die Finanzen. Die Verfahren waren kompliziert und langwierig, weil unterschieden werden mußte zwischen Rückerstattung (von Schäden an Eigentum und Vermögen aufgrund von Entziehung) sowie Entschädigung (Erstattung von Schäden, ohne daß eine Entziehung voraufgegangen war). Im Herbst 1948 war die Gemeinde daher genötigt, eine Überbrückungsbeihilfe in Höhe von DM 10.000 zu beantragen, die später mit dem Wiedergutmachungsbetrag verrechnet wurde.

1950 sah ein Entwurf des Landesamtes für Wiedergutmachung 520.000 DM für Schadensersatzforderungen vor. Um ein langwieriges Prüfungsverfahren zu umgehen, empfahl das Amt, die vorliegenden Anträge auf der senatorischen Ebene zu erledigen. Der Senator für Arbeit und Wohlfahrt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Landesamt für Wiedergutmachung fiel, war mit einer Sonderregelung im Prinzip einverstanden, äußerte aber Bedenken, daß die anderen Wiedergutmachungsberechtigten wegen der Ansprüche der Israelitische Gemeinde zurückstehen müßten. Dem widersprach der Senator für Finanzen: dem Landesamt für Wiedergutmachung stünden für das Haushaltsjahr 1950 insgesamt 4,3 Millionen Mark zur Verfügung, von denen bis Ende des Haushaltsjahres nur ca. DM 1 Mill. verausgabt werden könnten.

Bis Anfang Juli 1951 gab es zwar immer noch kein Einvernehmen über einen Vertrag. Doch um die Fortsetzung notwendiger Instandsetzungarbeiten im Altersheim und an der Einfriedung des Friedhofes zu ermöglichen, erhielt die Gemeinde eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.000 DM. Ende Juli machte Dr. Max Plaut (22), Jurist und Vorstandsmitglied der Gemeinde, schließlich den Vorschlag, die Stadt möge der Israelitische Gemeinde eine einmalige Zahlung zur Abfindung ihrer gesamten Wiedergutmachungsansprüche zugestehen. Er nannte einen Betrag von 625.000 DM- einschließlich der Erstattung für Wertpapiere, Bankkonten und Silberschatz der Gemeinde, bei entschädigungsloser Übertragung von neun Gemeindegrundstücken (Gartenstraße 7, Schnoor 5 bis 9, Hinter der Balge 8 und 10 sowie Buxtehuder Straße 9). Man drängte auf die Übernahme der Grundstücke gerade im Schnoor, da die dortigen Gebäude im Verfall begriffen waren und die Gemeinde kein Geld hatte, um sie sanieren zu können.

Verhandlungen in dieser Richtung wurden eingeleitet, eine Übernahme der Grundstücke erfolgte allerdings nicht. Auch die Erstattungsforderungen für Wertpapiere, Bankkonten und Silberschatz sollte die Gemeinde zuerst genau belegen. Die Gemeinde reichte daraufhin Originalunterlagen zu den Konten ein. Zur Glaubhaftmachung der Forderung für den Silberschatz legte sie Fotografien vor.

Die Berechnungen erwiesen sich als schwierig und langwierig. Ende November 1951 einigte man sich schließlich auf eine Pauschalsumme von 500.000 DM (abzüglich der 100.000 DM Abschlagszahlung). Das Globalabkommen zwischen der Israelitische Gemeinde und der Freien Hansestadt Bremen wurde im Januar 1952 unterzeichnet.

Allmählich konsolidierte sich jetzt die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Die Mittel aus dem Globalabkommen wurden zur weiteren Instandsetzung des jüdischen Friedhofes und des jüdischen Altersheimes verwendet. Der Friedhof erhielt eine neue Kapelle. Außerdem wurde ein Ehrenmal für die unter der NS-Herrschaft umgekommenen Juden aus Bremen und dem Bremer Umland errichtet. In das Ehrenmal wurde eine Rolle mit den Namen von 915 jüdischen Menschen eingelassen, die von Bremen abtransportiert worden und nicht mehr zurückgekehrt waren. Die Einweihung fand im Mai 1952 statt. Auf Bitten der Gemeinde wurde das Ehrenmal in die Obhut der Stadt gegeben.


Vertrag mit der Jewish Restitution Successor Organisation - Globalabfindung II (23)

Hinzuzufügen ist, daß das Land Bremen bereits 1951 mit der Nachfolgeorganisation für jüdisches Vermögen, der Jewish Restitution Successor Organisation (JRSO) einen Vertrag abgeschlossen und sich zur Zahlung einer Globalabfindung in Höhe von 1,5 Millionen DM verpflichtet hatte. Abgegolten werden sollten damit die Wiedergutmachungsansprüche jüdischer Mitbürger, die verstorben waren oder die ihre Rechte an die JRSO abgetreten hatten. Die Summe sollte in den Aufbau des Staates Israel fließen.

Nach Hessen war Bremen das zweite Land, in dem es zu einer derartigen Globalabfindung kam, auch wenn es auch hier zunächst zu einigen Komplikationen kam, bevor das Abkommen in die Realität umgesetzt wurde. Bremen erwarb sich durch die Globalabkommen einen guten Ruf und baute in den kommenden Jahrzehnten nachhaltige Beziehungen zu Israel auf: Von Bremen aus nahmen in den fünfziger Jahren israelische Dampfer die Wiedergutmachungslieferungen der Bundesrepublik für Israel auf. Hier liefen auch in den fünfziger Jahren beim Bremer Vulkan gebaute Schiffe für Israel vom Stapel.

Für das Selbstverständnis der jüdischen Gemeinde Bremen waren diese Vorgänge von großer Bedeutung. Anläßlich der ersten Verschiffung von Wiedergutmachungslieferungen mit dem Dampfer HAIFA waren Vertreter der Gemeinde zum Empfang an Bord eingeladen und standen auf den Gästelisten der Stapelläufe. Die Verbundenheit mit Israel dokumentierte sich hier in besonderem Maße.


Die Synagoge als Gemeindezentrum

Im Juni 1952 verlegte die Gemeinde ihr Büro vom Haus am Osterdeich 17 in das ehemalige jüdische Altersheim, das nach weiteren Umbau- und Instandsetzungsarbeiten auch die Kultuseinrichtungen aufnahm.

Hauptproblem der Gemeinde blieb die Existenzsicherung. Anders als früher hatte sie nicht mehr genug wohlhabende Mitglieder, um finanziell unabhängig zu sein. Einen weiteren Beitrag zur Existenzsicherung erwartete man sich daher von den Auswirkungen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG), das 1953 verabschiedet und 1956 novelliert wurde (BEG vom 29.6.1956). Entsprechende focht die Gemeinde 1957 den Vergleich von 1952 an und bemühte sich um weitere Entschädigungen. (24) Vom Ausgang des Verfahrens hing auch ab, ob sich die Möglichkeit zum Neubau einer Synagoge ergeben würde: die Summe, die der Gemeinde aus dem Globalabkommen (I) zur Verfügung stand, hätte bei weitem nicht dafür ausgereicht.

Im Mai 1958 erkannte das Landesamt für Wiedergutmachung Bremen diese Entschädigungsansprüche dem Grunde nach an, d. h. das Landesamt betrachtete die neue Israelitische Gemeinde Bremen als Rechtsnachfolgerin der früheren Israelitische Gemeinde Bremen und zugleich als Zwecknachfolgerin der früheren jüdischen Kultusgemeinden Bremen-Aumund und Bremerhaven. Damit erstreckten sich die Entschädigungsansprüche unter anderem auch auf die zerstörten Synagogen von Aumund und Bremerhaven.

Bereits Ende 1958 beklagte die Gemeinde jedoch gegenüber der Amtsleitung, daß sich die Hoffnung auf eine baldige Realisierung ihrer Ansprüche zerschlagen habe: Das Amt hatte Widersprüche zwischen den verschiedenen, im Laufe der letzten zehn Jahre eingereichten Anträgen moniert und betont, daß eine Entschädigung nicht höher sein dürfe als der tatsächlich entstandene Schaden - eine Anspielung auf überhöhte Forderungen.

Zu den Widersprüchen erklärte die Gemeinde, die neue Wertbemessung gehe zum einen statt auf Schätzungen auf Spezifikationen und Gutachten zurück, zum anderen sei bei den Schäden anders als früher der Wiederbeschaffungswert heute zugrundegelegt und nicht mehr lediglich der mögliche Verkaufserlös 1938. Eine noch genauere Inventaraufstellung, wie sie vom Amt gefordert wurde, wies sie als übertriebene Beweisanforderung zurück. Vor den Zerstörungen des Jahres 1938 habe die Gemeinde keine Gelegenheit zu einer Inventarisierung gehabt, einzig ein Gedenkbuch mit Fotos habe man retten können, das dem Amt bekannt sei. Man sei ansonsten auf die Erinnerungen der wenigen Überlebenden angewiesen.

Zusätzlich erwartete das Amt eine eingehende Begründung dafür, daß "zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde das vorgesehene Neubauprojekt erforderlich ist". Auf diese Forderung erwiderte die Gemeinde, man brauche mehr als eine Synagoge, nämlich ein Gemeindezentrum,

- weil es darum gehe, die durch den Nationalsozialismus erzwungene Isolierung und Diffamierung des Judentums zu überwinden. Nur an einem zentral gelegenen und nicht behelfsmäßigen Ort ließen sich die dafür erforderlichen Kontakte zu anderen Religionsgemeinschaften und zur Bevölkerung pflegen.

- weil aufgrund bisheriger Erfahrung mit Rückwanderern und Umsiedlern zu rechnen sei, die der Integration in das Gemeindeleben bedürften (in den fünfziger und sechziger Jahren erhielt die Gemeinde Zuwachs durch Israel-Rückkehrer und durch die Immigration jüdischer Flüchtlinge aus osteuropäischen Ländern sowie der DDR).

- weil sich das Gemeindeleben als Folge der NS-Vernichtungspolitik verändert habe: "während zu früherer Zeit der Zusammenhalt der Familien gegeben war, fehlt dieser einem großen Teil der Gemeindemitglieder heute, die dafür um so mehr zu einem engen Zusammenleben mit den anderen Mitgliedern der Gemeinde streben."

Im September 1959 tagten Amtsleitung und Vorstand der Gemeinde und verhandelten über eine Summe von 1.325.000 DM, in der die Entschädigung für die Synagogen Bremerhaven und Aumund enthalten sein sollte. Davon abzuziehen wäre die Vergleichssumme aus der Globalabfindung von 1952 in Höhe von 500.000 DM, so daß für das Neubauprojekt 825.000 DM übrig blieben.

Inzwischen hatte die Gemeinde den Architekten Gerle (25) mit dem Entwurf für ein Gemeindezentrum mit Synagoge beauftragt und wußte bereits, daß dieser Betrag die Bau- und Einrichtungskosten nicht decken würde. In dieser Situation wandte sich der Vorstand direkt an Bürgermeister Kaisen: "Angesichts dieser... Lage tritt der Vorstand der Israelitischen Gemeinde an Sie... mit der Bitte heran, Mittel und Wege zu finden, daß der Fehlbetrag der Gemeinde aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt wird."

Nur zwei Monate später lag der positive Bescheid vor: der Senat wollte die Errichtung eines Gemeindezentrums mit einem Gesamtwert von 1.486.000 DM fördern. Der Gemeinde wurde ein städtisches Grundstück an der Schwachhauser Heerstraße übereignet und der Restbetrag in Höhe von 489.000 DM aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.

Als öffentlich wurde, daß es eine neue Synagoge geben würde, kam es zu antisemitischen Vorfällen. Der Senat erhielt Protestschreiben, der Vorsitzende der Gemeinde Drohbriefe. (26) Die Grundsteinlegung am 29. Januar 1960 wurde vor diesem Hintergrund zu einem demonstrativen Ereignis. Bürgermeister Kaisen gab seiner Enttäuschung Ausdruck:"Wenn sich in diesen Tagen und Wochen hier und da die Frage erhob: wird die Jugend wirklich wieder den bösartigen Dummheiten zum Opfer fallen wie ihre Vorgänger, die Alten - Ich kann das nicht glauben." (27) Der ehrenamtliche Rabbiner der Gemeinde, Dr. Max Plaut, schloß seine Rede mit dem Wunsch, "das künftige jüdische Gemeindezentrum möge von dem Geist, in jedem Bruder den Menschen zu sehen... erfüllt sein." (28)

Das denkwürdige Fest zur Einweihung des Gemeindezentrums im August 1961 verlief ungestört. Prominenz aus dem In- und Ausland war zu Gast, und Radio Bremen übertrug die Einweihungsfeier. Für die Einweihungszeremonien reiste der Oberrabbiner Dr. Melchior aus Kopenhagen an, denn die Gemeinde hatte zwar seit 1956 einen Kantor, aber noch keinen Rabbiner. Dennoch: "Wiedergeburt einer Gemeinde" titelte der Weser-Kurier (29). Der Wiederaufbau war geschafft.


Schlußbemerkung

Zwischen 1945 und 1961 hatten sich die Vertreter der jüdischen Gemeinde mit Beharrlichkeit für die Interessen der jüdischen Gemeinschaft eingesetzt und gute, verbindliche Kontakte zu deutschen Behörden und Politikern aufgebaut. Auf die Phase der Etablierung folgten nun Jahre der Konsolidierung. 1997 nahm die Israelitische Gemeinde im Lande Bremen einen neuen Namen an: Jüdische Gemeinde im Lande Bremen. Damit soll das Bekenntnis zum Judentum wieder deutlich werden.

Heute fehlt es der jüdischen Gemeinde Bremen immer noch an manchem, nur nicht an neuen Mitgliedern. Seit dem Kontingentsflüchtlingsstatus für Juden aus den GUS-Staaten (1991) vergrößert sich die Gemeinde beständig. Seit Anfang der neunziger Jahre ist sie, wie allgemein die Gemeinden in Deutschland, vornehmlich eine Einwanderungsgemeinde, befrachtet mit der Aufgabe, die Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft und in die jüdische Gemeinschaft zu integrieren. Ende 2000 besaß die Jüdische Gemeinde in Bremen insgesamt 1058 Mitglieder. Aus der Kleingemeinde ist eine Großgemeinde geworden. Selbst die Bremerhavener Gemeinde hat sich so vergrößert, daß sie seit Ende letzten Jahres wieder eine eigene Synagoge hat. (30) Daran hätte Anfang der sechziger Jahre niemand geglaubt.

Ohne die Tatkraft und den Mut der Gründer, sich im Land der Täter wieder einzurichten, hätten wir heute kein derartiges jüdisches Leben mehr im Land Bremen. Dafür sollte ihnen unsere Anerkennung und unser Dank gelten.


Barbara Johr


Der Artikel beruht auf dem Manuskript der Bremer Historikerin Barbara Johr für einen Dia-Vortrag, das von der Redaktion für den Abdruck im kassiber redaktionell stark bearbeitet wurde.
Die Originalfassung wird in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift "Arbeiterbewegung und Sozialgeschichte - Zeitschrift für die Regionalgeschichte Bremens", hrsg. vom Verein für Sozialgeschichte und Biographieforschung (Wielandstraße 17, 28203 Bremen), erscheinen. Für die Zukunft ist auch eine Ausstellung geplant, die nicht nur die Geschichte, sondern auch Gegenwart und Zukunft der Jüdischen Gemeinde Bremen thematisiert. Barbara Johr bittet daher die LeserInnen um weiterführende Hinweise und Materialien.


Anmerkungen:
(*) "Immer wieder kämpfen müssen" - dieser Satz aus einem Brief von Carl Katz Anfang der fünfziger Jahre ist mir nicht mehr aus dem Kopf gegangen, seit ich zum Thema recherchiert habe. Eine Gedenktafel im Foyer der Synagoge erinnert an seine Aufbauarbeit. In: Staatsarchiv Bremen (StAB) 3-K.1.d.3.No. 31.
(1) Vgl. dazu H. Lavsky, Die Anfänge der Landesverbände der jüdischen Gemeinden in der britischen Zone, in: H. Obenaus (Hg.), Im Schatten des Holocaust. Jüdisches Leben in Niedersachsen nach 1945, Hannover 1997, S. 199-234.
(2) Für den 5. Juli 1945 werden für Bremen einschließlich Aumund und Vegesack 93 Personen genannt, darunter 56 Überlebende des Ghettos Theresienstadt. StAB 3-F.1.b.1.No. 469 Quadr. 89.
(3) Alle Angaben nach Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland (ZA) B.1/10, Nr. 726 und ZA B.1/10, Nr. 1046. Vgl. dazu auch StAB 9,S 0-553: die erste Volks- und Berufszählung am 29.10.1946 verzeichnet für die Stadt Bremen noch 107 (für das Land Bremen 127) Israeliten.
(4) Vgl. StAB 4,124/1 J.1. No. 1. und StAB 4,124/1-M.1. No. 6 sowie ZA B.1/10, Nr. 1046.
(5) Lt. Gründungsprotokoll ZA B.1/10, Nr. 520.
(6) Mitschrift Telefonat mit Inge Berger, geb. Katz, im Januar 2001.
(7) ZA B.1/10, Nr. 520.
(8) StAB K.1.d.3. Nr. 10.
(9) Inge Berger, geb. Katz, per Fax am 16.2.2001.
(10) Vgl. StAB 3-W.11. No. 49b Quadr. 96 No. 1. Bis zum 1. Juli 1947 mußten 185 frühere Nationalsozialisten ihre Wohnungen zugunsten dieses Personenkreises räumen.
(11) StAB 3-K.1.d.3. No. 233.
(12) Inge Berger, geb. Katz, per Fax am 16.2.2001.
(13) Hebrew Immigrant Aid Society und American Joint Distribution Committee. Vgl. ZA B.1/10, Nr. 264.
(14) Laut Personal-und Fragebögen im Gemeindearchiv (GA) werden besonders häufig genannt die Ghettos und Konzentrationslager Auschwitz, Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Lodz, Lublin Mauthausen, Minsk, Sachsenhausen, Stutthoff, Ravensbrück, Theresienstadt ; ausserdem Arbeitserziehungslager Farge, Gestapolager Duingen/Kreis Alfed sowie die Zwangsarbeiterlager Lenne/Kreis Holzminden und Bedburg/Kreis Bergheim.
(15) Im folgenden wird zitiert nach StAB 4, 124 J.1. No. 1.
(16) Zitiert nach ZA B.1/10, Nr. 1046.
(17) StAB OMGUS 6/45-2/16.
(18) ZA B.1/10, No. 4.
(19) Im folgenden wird zitiert nach StAB 3-K.1.d.3. No. 31. Vgl. außerdem S. Hermle, Der Aufruf der Bremischen Evangelischen Kirche zum siebten Jahrestag der "Reichskristallnacht", in: ders., Evangelische Kirche und Judentum - Stationen nach 1945, Heidelberg 1988, S. 291-296.
(20) Im folgenden wird zitiert nach StAB 3-K.1.d.3. No. 234 und 3-F.3. No. 236.
(21) Vgl. zur folgenden Darstellung StAB 3-K.1.d.3.No.31, 3-R.1.m.No.33 Quadr. 136, 3-R.1.m. No. 33 Quadr. 95 No. 423, 3-F.1.b.1. No. 469 Quadr. 89, 3-F.5. No. 237 und 3-F.5. No. 242.
(22) Dr. Max Plaut ist 1950 aus Israel nach Bremen gekommen. Wie Carl Katz war er - von Hamburg aus - nach Theresienstadt deportiert worden. Er konnte dem Getto in einem Austauschverfahren gegen in Palästina ansässige Mitglieder der deutschen Templerkolonie entkommen. Neben Carl Katz war er eine der herausragenden Persönlichkeiten der jüdischen Gemeinde Bremen, bis er 1965 zurück nach Hamburg ging.
(23) Zu den Quellenangaben für diesen Abschnitt vgl. Anmerkung 23.
(24) Grundstücks-, Gebäude- und Inventarschäden. Wenn nicht anders angegeben wird, bezieht sich die Darstellung im folgenden auf den Schriftverkehr der Israelitische Gemeinde mit dem Senator für Arbeit GA 29. März 1958 bis 25. November 1959. Die entsprechenden Akten liegen im Staatsarchiv Bremen noch nicht vor.
(25) Architekt Gerle hatte bereits die Synagogen in Minden, Aachen, Hagen und Paderborn gebaut.
(26) ZA B.1/10, Nr. 675.
(27) ZA B.1/10, Nr. 693.
(28) Weser-Kurier vom 30.1.1960.
(29) Weser-Kurier vom 26.6.1961.
(30) Jüdische Gemeinschaft Bremerhaven. Einweihung am 27.11.2000.


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kombo(p) - 24.10.2001