Stellungnahme
von LehrerInnen an Bremer Schulen gegen Abschiebung und Verelendung der
Kinder und Jugendlichen, deren Eltern als staatenlose Bürgerkriegsflüchtlinge
aus dem Libanon kamen
Etat Menschenwürde auf Null?
Vorbemerkung in eigener Sache: Aus eigener Erfahrung kennen wir die Gruppe
der Menschen aus dem Libanon, die infolge ihrer Wanderungsgeschichte über
keine Staatsangehörigkeit verfügen. Wir kennen sie seit Jahren aus unseren
Schulen und sind mit den Hintergründen ihrer Lebensgeschichte vertraut.
Wir verspüren Nähe und Verantwortungsgefühl unseren Schülerinnen und Schülern
gegenüber und können deshalb zu den Vorgängen nicht schweigen.
Auf die andere Seite, die Probleme von jahrelang andauernden Nachbarschaftsbeschwerden
von Kleingärtnern etc. und einer hohen Jugendkriminalität, werden wir
eingehen. Unserer Meinung nach verdienen heute die Allerjüngsten und die
Heranwachsenden, die sich jetzt in Grundschulen, Sekundarschulen und weiterer
Ausbildung befinden, unsere Solidarität, da ihnen auf Betreiben des Bremer
Innensenators Entwurzelung und dramatische Verelendung als Perspektive
sicher sind, wenn nicht massiver öffentlicher Druck endlich eine Wende
herbeiführt.
Wir wenden uns gegen die pauschalen Diskriminierungen und Vorverurteilungen
in der Presse, die als Begleitmusik mit dem Ziel einer Entsolidarisierung
(erfolgreich) lanciert wurden und werden.
Wir möchten nicht durch die Politik der Bremer Landesregierung in eine
Situation hineingedrängt werden, in der wir uns aus ethischer Verpflichtung
heraus gegen den Senat und schützend vor unsere abschiebebedrohten Schülerinnen
stellen müssen. Wir erinnern uns gut an die Fälle von Ibu und Abbass am
Schulzentrum Kornstraße. Die engagierten SchülerInnen bekamen damals einen
Preis für ihr Engagement von Bürgermeister Scherf, den sie aber wegen
der Härte seiner Innenpolitik zurückweisen mußten.
In brutaler Offenheit wird argumentiert, daß es Abschiebungen geben solle,
um Sozialkosten einzusparen. Soll sich allen Ernstes der "Etat Menschenwürde"
nach den Einsparzwängen neoliberaler Haushaltspolitik bemessen? Wir fordern
vom Bremer Senat eine Korrektur dieser peinlichen Logik staatlichen Handelns.
Geschichte
Wir werfen der Bremer Politik grobe Versäumnisse und mangelnde Politikfähigkeit
in der Frage der Libanesischen Kurden vor. Seit 1990 bzw. 1994 ist die
Situation in all ihren historischen Facetten bekannt. Es handelt sich
um eine Gruppe von Bürgerkriegsflüchtlingen, die keine Staatsangehörigkeit
haben. Das Gutachten des Hamburger Orient-Instituts zeichnet bereits 1990
sehr genau die Verwicklung "unserer" Kurden in die Konflikte zwischen
PLO und Amal-Milizen nach (als Mitgliedern der Mourabitoun-Milizen und
deren physischer Vernichtung). Diese Fakten sind im einschlägigen Standardwerk
zum Bürgerkrieg im Libanon ebenfalls nachzulesen.
Die Tatsache der Herkunft aus dem Libanon ist also seit Anfang der Neunziger
unstrittig und den senatorischen Behörden bekannt. Weniger bekannt ist
die Vorgeschichte der Vorgeschichte, nämlich die Herkunft der Großelterngeneration
aus dem Osmanischen Reich bzw. der späteren Türkei. Wir sollten uns ins
Gedächtnis rufen, daß weithin in Europa und auch im vorderen Orient nach
dem Ersten Weltkrieg die Grenzen neu gezogen wurden und es im Gefolge
dieser Neuordnung Konflikte um (Sprach)Minderheiten und Staatsangehörigkeiten
gab. Die jüdische Bevölkerung gehörte ebenfalls dazu und war Gegenstand
einer berühmten Konferenz im Jahre 1938 (Evian), als sich die Aufnahmeländer
weigerten, die jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland aufzunehmen.
Während das Osmanische Reich ein Vielvölkerstaat war, in dem neben Türkisch
Griechisch, Armenisch, kurdische Dialekte und eben auch Arabisch verbreitet
waren, paßte dies nicht in die strikte Aufrichtung einer nationalen Identität
seit 1923. Bereits mit dem Massenmord an 1,5 Millionen Armeniern hatte
diese Politik seit 1915/16 eingesetzt, war mit der Vertreibung von über
einer Million Griechen fortgesetzt worden und hatte sich dann in der Niederschlagung
großer Kurdenaufstände 1925 und 1937/38 manifestiert. Viele dieser Ereignisse
spielten sich im Siedlungsgebiet "unserer" Minderheit ab.
Die Großeltern einer uns bekannten Familie mußten beispielsweise miterleben,
wie sämtliche Männer ihres Heimatdorfes zusammengeholt, vors Dorf geführt
und neun von ihnen auf der Stelle erschossen wurden. Eine Massenauswanderung
nach Libanon war die Folge.
In der nächstgelegenen großen Metropole in Beirut fanden die Vorfahren
der Gruppe in den Wanderungen der dreißiger Jahre Aufnahme, ohne einen
formalen Status zu bekommen. Sie durften arbeiten und lebten im Verlauf
der nächsten 50 Jahre als anerkannte Minderheit von Flüchtlingen wie später
Hunderttausende von vertriebenen Palästinensern. Wegen des problematischen
Religionsproporzes wurde ihnen vom Libanon keine libanesische Staatsangehörigkeit
zuerkannt. Sie verzichteten aber de facto auf ihre Staatsangehörigkeit
der Türkei, da sie nicht beabsichtigten, dorthin zurückzukehren.
Als sich ab Mitte der siebziger Jahre die Auseinandersetzungen zwischen
Palästinensern, den verschiedenen politisch-religiösen Fraktionen des
Landes sowie Israel zuspitzten, kam es wiederum zu Opfern unter den Angehörigen
der arabisch sprechenden Kurden. Beim Einmarsch der syrischen Armee 1976
und ab 1982 der israelischen Armee wurden sie in die Bürgerkriegssituation
hineingezogen. Um der Kriegshölle zu entkommen, entschlossen sie sich
zur Flucht und erreichten Deutschland zum größten Teil über das Transitland
Türkei.
Da diese Sachverhalte spätestens seit 1994 den Behörden bekannt sind,
hätte man sich, - statt Ermittlungsgruppen in die Türkei zu schicken,
Gedanken über die Zukunft dieser Gruppen im Sinne einer humanitären Lösung
machen können, sprich einer Einbürgerung hier in Deutschland, und einer
verstärkten Förderung der Integration. Wir haben heute eine Gruppe vor
uns, die keine andere Heimat als Deutschland hat. Die kurdisch-libanesische
Communitiy in Beirut ist weitgehend verschwunden, d. h. ausgewandert.
Jede Abschiebung wäre ein Rauswurf ins Unbekannte und ins Elend.
Ebenso wie das Gutachten des Hamburger Orient Instituts aus dem Jahre
1990 sieht auch das aktuelle Gutachten von Helmut Oberdiek keine ausreichenden
Reproduktionsmöglichkeiten in der Türkei. Von regulären Arbeitsplätzen
oder geordneter Ausbildung kann dort ohnehin nicht die Rede sein, obwohl
gerade dies für viele Betroffene sehr hilfreich wäre.
Kriminalität
Wir gehen davon aus, daß das in der Öffentlichkeit vorherrschende Bild
über die Gruppe einseitig und von Vorurteilen geprägt ist. Die Presseberichterstattung
hat ihren Teil dazu beigetragen. Von Seiten des Senators für Inneres werden
gezielt Gerüchte über Großdealer gestreut. Falls Großdealer unter libanesischen
Kurden sein sollten, so handelt es sich um Kriminalität, für die es eine
Strafgerichtsbarkeit in Deutschland gibt. Was haben solche Gerüchte mit
der Abschiebung von Grundschülern oder Lehrlingen tun?
Wir wissen von realen Nachbarschaftsproblemen, wie bei den Kleingärtnern
in Obervieland . Aber wir wissen auch von zahlreichen Initiativen in Kattenturm,
wie beispielsweise die Initiierung eines Runden Tisches im Jahre 1994,
der mit der Einrichtung eines Vereins im Kulturzentrum in Kattenturm seinen
praktischen Ausdruck fand. . Es wurden viele Anstrengungen zur Integration
unternommen, nur blieben drei essentielle Hürden bestehen:
* das aufenthaltsrechtliche Problem
* das damit verbundene Arbeitsverbot
* die Ghettoisierung zumindest in Kattenturm
Die hohe Jugenddelinquenz ist Tatsache, betrifft aber im wesentlichen
die alterstypische Kleinkriminalität. Eine hohe Jugenddelinquenz ist bei
Einwanderern der zweiten Generation sozialwissenschaftlich allgemein belegt.
Sie rührt aus Identitätsproblemen und besonderen Konfliktlagen her. Eine
Traumatisierung der Eltern durch Erfahrungen im Milieu der Bürgerkriegsmilizen
kommt als Belastung hinzu, Erfahrungen in einem kriegerischen Gesamtmilieu,
in dem der Staat nicht mehr existent und Selbstjustiz die Regel war.
Diese Übergangsprobleme hätten sich durch eine beherztere Integration,
wie z.B. Aufhebung des Arbeitsverbots und Aufhebung der Ghettoisierung
(Kattenturm), besser lösen lassen als durch Festschreibung einer prekären
Außenseiterrolle über mittlerweile mehr als ein Jahrzehnt.
Wir wollen nichts beschönigen, denken aber, daß interessengeleitete Diskriminierungen
von Seiten der Innenbehörde eine wesentliche Rolle spielen. Wir kennen
die Kinder und Jugendlichen und auch die Eltern als liebenswerte und sympathische
Menschen, deren Anwesenheit wir in diesem Lande als Gewinn ansehen. Ganz
persönlich haben wir vielfältige Beziehungen aufgebaut.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß die Art der Flucht, die Art der
Papiere, die Art der Einreise keine Rolle spielt, wenn es um Flucht aus
lebensgefährlichen Umständen geht. Die Behauptung der CDU, diese Menschen
seien "illegal" hier, stimmt nicht: die Flüchtlinge haben, nachdem sie
(nicht alle) mit türkischen Papieren die deutsche Grenze überschreiten
konnten, in ihrem Asylantrag ihre libanesische Herkunft angegeben und
haben in ihrer tatsächlichen Identität das Aufenthaltsrecht erhalten.
Einen libanesischen Paß konnten sie nicht vorweisen, weil sie, wie gesagt,
keinen besaßen und real staatenlos waren. In diesem Sinne hat das Amtsgericht
Bremen entschieden, so daß der Tatbestand der "Urkundenfälschung" wegen
der Einreisedokumente nichtig ist. Schon gar nicht können wir uns die
Sichtweise einiger Beamter und Richter zu eigen machen, die aus dem Vorliegen
des türkischen Passes, das eindeutig Hilfsmittel der legitimen Flucht
war, nun meinen, damit ein sozialpolitisches Problem lösen zu können.
Wir erinnern an die Verzweiflung eines Walter Benjamin, der sich auf der
Flucht vor den deutschen Truppen 1940 wegen eines fehlenden Einreisevisums
nach Spanien das Leben nahm - den anderen Flüchtlingen wurde nach dem
Suizid Benjamins die Einreise gestattet.
Asylrecht bricht Kindesrecht
Unter den Familien, die abgeschoben werden sollen, befindet sich auch
eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen sind hier
geboren und aufgewachsen, sie gehen zur Schule und haben Freunde gefunden.
Kurz gesagt ist Bremen für sie ein Stück Heimat geworden, wo sie sich
wohl fühlen.
Wenn wir uns die jetzige Abschiebepraxis der Bremer Behörde anschauen,
so werden die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen in gröbster
Weise verletzt und mit Füßen getreten. Ein Herausreißen aus der vertrauten
Umgebung und eine Abschiebung in ein Land, das ihnen fremd ist und dessen
Sprache sie nicht sprechen - all dies bedeutet einen großen Vertrauensverlust
in den Schutz, den die Gesellschaft bzw. die Erwachsenen bieten können.
Unsicherheit, Angst und Aggressivität mit allen Folgeerscheinungen werden
zunehmen und uns in Zukunft begleiten. Wir alle, die Justiz, die Politiker
und die Verwaltung sind gefragt, die Rechte aller Kinder unabhängig von
Herkunft und Status anzuerkennen und Entscheidungen zum Wohle des Kindes
zu treffen. Tun wir dies nicht, leugnen wir den besonderen Schutz und
die Rechte von Kindern, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegt
worden sind.
Allerdings hat auch die jetzige Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention
nicht uneingeschränkt ratifiziert; sie hat damit die ungleiche Behandlung
von europäischen Kindern und solchen aus Drittländern manifestiert. Gehen
wir - so wie die UN-Kinderrechtskonvention - davon aus, daß die Art und
Weise, wie eine Gesellschaft mit Kindern umgeht bzw. ihnen Rechte zugesteht,
ein wichtiges Kriterium ist, um den Zustand einer Gesellschaft zu beurteilen,
so müssen wir auch in diesem Fall eine Lösung anstreben, die zugleich
im Sinne einer demokratischen und toleranten Gesellschaft ist und dem
Wohl der libanesischen Kinder und Jugendlichen dient.
Verlagerung der Entscheidungskompetenz und Betrachtung der Einzelfälle
Die Zuständigkeit für das weitere Verfahren sollte aus der alleinigen
Zuständigkeit der Innenbehörde herausgenommen und in die Hand einer breiter
angelegten Kommission, eines Runden Tisches gelegt werden, in dem Soziales,
die Ausländerbeauftragte, der Senator für Bildung, die Kirchenvertreter/Moscheevertreter,
der DAB und kompetente Einzelpersönlichkeiten vertreten sind.
Wir denken, daß es sinnvoll ist, sich die Geschichten der betroffenen
Familien genauer anzusehen und über die statistische und einseitig juristische
Sichtweise hinwegzukommen. Es handelt sich unseres Erachtens weniger um
ein ausländerrechtliches Problem, sondern um ein sozialpolitisches und
sozialhistorisches Einwanderungsproblem, das schnellstens eine Umkehr
im Denken der Entscheidungsträger verlangt. In diesem Sinne bieten wir
unsere Kompetenz und Mitarbeit für eine Aufarbeitung an einem Runden Tisch
an. Die der Abschiebungsgruppe beim Innensenator zusätzlich gewidmeten
Mittel sollten besser für verstärkte Integrationsmaßnahmen eingesetzt
werden.
Bremer Initiative zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher
aus dem Libanon
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Forderungen Bremer Lehrerinnen und Lehrer zum Schutz abschiebebedrohter
Kinder und Jugendlicher aus dem Libanon
Wir fordern die Möglichkeit der Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
für die seit über zehn Jahren hier aufwachsenden und aufgewachsenen Schülerinnen
und Schüler aus dem Libanon, um einer ausweg- und perspektivlosen Situation
ein Ende zu bereiten. Eine Abschiebung in eine desolate Umgebung ohne
soziales Netzwerk in der Türkei ist unverantwortlich.
Es geht darum, für diese komplizierte Angelegenheit in Bremen gemeinsam
eine neue Lösung zu erarbeiten. Der vom Senator für Inneres, vom Bremer
Senat und den Verwaltungsgerichten vorgezeichnete Weg entspricht unseres
Erachtens nicht den humanitären Verpflichtungen, die wir Deutsche nach
dem Zweiten Weltkrieg auf verschiedenen Ebenen eingegangen sind. (UN-Charta,
GG, Genfer Flüchtlingskonvention). Die arabischsprechenden Kurden wurden
zweimal in den letzten 80 Jahren Opfer historischer Umbruchsituationen
bzw. Kriege. Wir setzen uns dafür ein, ihnen nicht ein drittes Entwurzelungsschicksal
zuzumuten.
Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft entspräche dem Geiste der Ausländerintegration
und der neuen Einwanderungsdebatte, nämlich Einbürgerung von hier geborenen
bzw. aufgewachsenen Kindern wie bei den Nachkommen der "Gastarbeitergeneration".
Für die Erwachsenen ist Gleichbehandlung mit anderen Flüchtlingsgruppen,
also eine Anwendung der sogenannte "Altfallregelung" erforderlich. Anderenfalls
würde sich wegen der großen Zahl der Betroffenen eine Welle zivilen Ungehorsams
an den Schulen ausbreiten und der Debatte über den Rassismus in Deutschland
einen weiteren scharfen Akzent hinzufügen und auch dem Bild eines hanseatisch-weltoffenen
Bremens schaden. Wir hoffen jedoch, daß dieser Gruppe, die ja nicht nur
in Bremen präsent ist, bundeseinheitlich im Kontext der neuen Einwanderungspolitik
ein dauerhaftes Bleiberecht bzw. eine Einbürgerung ermöglicht wird und
fordern den Bremer Senat auf, in diese Richtung eine Vorreiterrolle zu
übernehmen.
(beschlossen 12. Februar 2001)
Unterschriften:
Anke Assouroko, Kinderschutzbund
Christine Cordes, Allgemeine Berufsschule Steffensweg
Detlev Dierking, Elternsprecher Klasse 9a, Integrierte Stadtteilschule
am Leibnizplatz/ Beirat Neustadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Detlev Rebehn, Schulzentrum Neustadt
Dr. Arendt Hindriksen, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Wolfram Sailer, Landesvorstandssprecher Bündnis 90/Die Grünen
Elke Rode, Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz
Frank Borris, Allgemeine Berufsschule Steffensweg
Frank Hoferichter, Elternsprecher Gesamtschule Mitte
Frauke Schwagereit, Gesamtschule Mitte
Gunda Quentin, Schule Hemelingen
Jürgen Burger, GEW-Landesvorstand
Jutta Dierking, Berufsbildende Schulen, Schulzentrum Neustadt
Karen von Frieling, Gesamtschule Mitte
Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen
Manfred Mahnken, Schule Hemelingen
Marie-Luise Scholz-Falk, Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz
Michael Klagge, Gesamtschule Mitte
SAV Bremen
Susanne Bialek, Gesamtschule Mitte
Ulli Sittermann, Bildungsprüfer am Rechnungshof
Ute Grittner, Schule Hemelingen
und weitere UnterzeichnerInnen
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