Ein Auszug aus - kassiber 45 - Mai 2001

Stellungnahme von LehrerInnen an Bremer Schulen gegen Abschiebung und Verelendung der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern als staatenlose Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon kamen

Etat Menschenwürde auf Null?


Vorbemerkung in eigener Sache: Aus eigener Erfahrung kennen wir die Gruppe der Menschen aus dem Libanon, die infolge ihrer Wanderungsgeschichte über keine Staatsangehörigkeit verfügen. Wir kennen sie seit Jahren aus unseren Schulen und sind mit den Hintergründen ihrer Lebensgeschichte vertraut. Wir verspüren Nähe und Verantwortungsgefühl unseren Schülerinnen und Schülern gegenüber und können deshalb zu den Vorgängen nicht schweigen.

Auf die andere Seite, die Probleme von jahrelang andauernden Nachbarschaftsbeschwerden von Kleingärtnern etc. und einer hohen Jugendkriminalität, werden wir eingehen. Unserer Meinung nach verdienen heute die Allerjüngsten und die Heranwachsenden, die sich jetzt in Grundschulen, Sekundarschulen und weiterer Ausbildung befinden, unsere Solidarität, da ihnen auf Betreiben des Bremer Innensenators Entwurzelung und dramatische Verelendung als Perspektive sicher sind, wenn nicht massiver öffentlicher Druck endlich eine Wende herbeiführt.

Wir wenden uns gegen die pauschalen Diskriminierungen und Vorverurteilungen in der Presse, die als Begleitmusik mit dem Ziel einer Entsolidarisierung (erfolgreich) lanciert wurden und werden.

Wir möchten nicht durch die Politik der Bremer Landesregierung in eine Situation hineingedrängt werden, in der wir uns aus ethischer Verpflichtung heraus gegen den Senat und schützend vor unsere abschiebebedrohten Schülerinnen stellen müssen. Wir erinnern uns gut an die Fälle von Ibu und Abbass am Schulzentrum Kornstraße. Die engagierten SchülerInnen bekamen damals einen Preis für ihr Engagement von Bürgermeister Scherf, den sie aber wegen der Härte seiner Innenpolitik zurückweisen mußten.

In brutaler Offenheit wird argumentiert, daß es Abschiebungen geben solle, um Sozialkosten einzusparen. Soll sich allen Ernstes der "Etat Menschenwürde" nach den Einsparzwängen neoliberaler Haushaltspolitik bemessen? Wir fordern vom Bremer Senat eine Korrektur dieser peinlichen Logik staatlichen Handelns.


Geschichte

Wir werfen der Bremer Politik grobe Versäumnisse und mangelnde Politikfähigkeit in der Frage der Libanesischen Kurden vor. Seit 1990 bzw. 1994 ist die Situation in all ihren historischen Facetten bekannt. Es handelt sich um eine Gruppe von Bürgerkriegsflüchtlingen, die keine Staatsangehörigkeit haben. Das Gutachten des Hamburger Orient-Instituts zeichnet bereits 1990 sehr genau die Verwicklung "unserer" Kurden in die Konflikte zwischen PLO und Amal-Milizen nach (als Mitgliedern der Mourabitoun-Milizen und deren physischer Vernichtung). Diese Fakten sind im einschlägigen Standardwerk zum Bürgerkrieg im Libanon ebenfalls nachzulesen.

Die Tatsache der Herkunft aus dem Libanon ist also seit Anfang der Neunziger unstrittig und den senatorischen Behörden bekannt. Weniger bekannt ist die Vorgeschichte der Vorgeschichte, nämlich die Herkunft der Großelterngeneration aus dem Osmanischen Reich bzw. der späteren Türkei. Wir sollten uns ins Gedächtnis rufen, daß weithin in Europa und auch im vorderen Orient nach dem Ersten Weltkrieg die Grenzen neu gezogen wurden und es im Gefolge dieser Neuordnung Konflikte um (Sprach)Minderheiten und Staatsangehörigkeiten gab. Die jüdische Bevölkerung gehörte ebenfalls dazu und war Gegenstand einer berühmten Konferenz im Jahre 1938 (Evian), als sich die Aufnahmeländer weigerten, die jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland aufzunehmen.

Während das Osmanische Reich ein Vielvölkerstaat war, in dem neben Türkisch Griechisch, Armenisch, kurdische Dialekte und eben auch Arabisch verbreitet waren, paßte dies nicht in die strikte Aufrichtung einer nationalen Identität seit 1923. Bereits mit dem Massenmord an 1,5 Millionen Armeniern hatte diese Politik seit 1915/16 eingesetzt, war mit der Vertreibung von über einer Million Griechen fortgesetzt worden und hatte sich dann in der Niederschlagung großer Kurdenaufstände 1925 und 1937/38 manifestiert. Viele dieser Ereignisse spielten sich im Siedlungsgebiet "unserer" Minderheit ab.

Die Großeltern einer uns bekannten Familie mußten beispielsweise miterleben, wie sämtliche Männer ihres Heimatdorfes zusammengeholt, vors Dorf geführt und neun von ihnen auf der Stelle erschossen wurden. Eine Massenauswanderung nach Libanon war die Folge.

In der nächstgelegenen großen Metropole in Beirut fanden die Vorfahren der Gruppe in den Wanderungen der dreißiger Jahre Aufnahme, ohne einen formalen Status zu bekommen. Sie durften arbeiten und lebten im Verlauf der nächsten 50 Jahre als anerkannte Minderheit von Flüchtlingen wie später Hunderttausende von vertriebenen Palästinensern. Wegen des problematischen Religionsproporzes wurde ihnen vom Libanon keine libanesische Staatsangehörigkeit zuerkannt. Sie verzichteten aber de facto auf ihre Staatsangehörigkeit der Türkei, da sie nicht beabsichtigten, dorthin zurückzukehren.

Als sich ab Mitte der siebziger Jahre die Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern, den verschiedenen politisch-religiösen Fraktionen des Landes sowie Israel zuspitzten, kam es wiederum zu Opfern unter den Angehörigen der arabisch sprechenden Kurden. Beim Einmarsch der syrischen Armee 1976 und ab 1982 der israelischen Armee wurden sie in die Bürgerkriegssituation hineingezogen. Um der Kriegshölle zu entkommen, entschlossen sie sich zur Flucht und erreichten Deutschland zum größten Teil über das Transitland Türkei.

Da diese Sachverhalte spätestens seit 1994 den Behörden bekannt sind, hätte man sich, - statt Ermittlungsgruppen in die Türkei zu schicken, Gedanken über die Zukunft dieser Gruppen im Sinne einer humanitären Lösung machen können, sprich einer Einbürgerung hier in Deutschland, und einer verstärkten Förderung der Integration. Wir haben heute eine Gruppe vor uns, die keine andere Heimat als Deutschland hat. Die kurdisch-libanesische Communitiy in Beirut ist weitgehend verschwunden, d. h. ausgewandert. Jede Abschiebung wäre ein Rauswurf ins Unbekannte und ins Elend.

Ebenso wie das Gutachten des Hamburger Orient Instituts aus dem Jahre 1990 sieht auch das aktuelle Gutachten von Helmut Oberdiek keine ausreichenden Reproduktionsmöglichkeiten in der Türkei. Von regulären Arbeitsplätzen oder geordneter Ausbildung kann dort ohnehin nicht die Rede sein, obwohl gerade dies für viele Betroffene sehr hilfreich wäre.


Kriminalität

Wir gehen davon aus, daß das in der Öffentlichkeit vorherrschende Bild über die Gruppe einseitig und von Vorurteilen geprägt ist. Die Presseberichterstattung hat ihren Teil dazu beigetragen. Von Seiten des Senators für Inneres werden gezielt Gerüchte über Großdealer gestreut. Falls Großdealer unter libanesischen Kurden sein sollten, so handelt es sich um Kriminalität, für die es eine Strafgerichtsbarkeit in Deutschland gibt. Was haben solche Gerüchte mit der Abschiebung von Grundschülern oder Lehrlingen tun?

Wir wissen von realen Nachbarschaftsproblemen, wie bei den Kleingärtnern in Obervieland . Aber wir wissen auch von zahlreichen Initiativen in Kattenturm, wie beispielsweise die Initiierung eines Runden Tisches im Jahre 1994, der mit der Einrichtung eines Vereins im Kulturzentrum in Kattenturm seinen praktischen Ausdruck fand. . Es wurden viele Anstrengungen zur Integration unternommen, nur blieben drei essentielle Hürden bestehen:
* das aufenthaltsrechtliche Problem
* das damit verbundene Arbeitsverbot
* die Ghettoisierung zumindest in Kattenturm

Die hohe Jugenddelinquenz ist Tatsache, betrifft aber im wesentlichen die alterstypische Kleinkriminalität. Eine hohe Jugenddelinquenz ist bei Einwanderern der zweiten Generation sozialwissenschaftlich allgemein belegt. Sie rührt aus Identitätsproblemen und besonderen Konfliktlagen her. Eine Traumatisierung der Eltern durch Erfahrungen im Milieu der Bürgerkriegsmilizen kommt als Belastung hinzu, Erfahrungen in einem kriegerischen Gesamtmilieu, in dem der Staat nicht mehr existent und Selbstjustiz die Regel war.

Diese Übergangsprobleme hätten sich durch eine beherztere Integration, wie z.B. Aufhebung des Arbeitsverbots und Aufhebung der Ghettoisierung (Kattenturm), besser lösen lassen als durch Festschreibung einer prekären Außenseiterrolle über mittlerweile mehr als ein Jahrzehnt.

Wir wollen nichts beschönigen, denken aber, daß interessengeleitete Diskriminierungen von Seiten der Innenbehörde eine wesentliche Rolle spielen. Wir kennen die Kinder und Jugendlichen und auch die Eltern als liebenswerte und sympathische Menschen, deren Anwesenheit wir in diesem Lande als Gewinn ansehen. Ganz persönlich haben wir vielfältige Beziehungen aufgebaut.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß die Art der Flucht, die Art der Papiere, die Art der Einreise keine Rolle spielt, wenn es um Flucht aus lebensgefährlichen Umständen geht. Die Behauptung der CDU, diese Menschen seien "illegal" hier, stimmt nicht: die Flüchtlinge haben, nachdem sie (nicht alle) mit türkischen Papieren die deutsche Grenze überschreiten konnten, in ihrem Asylantrag ihre libanesische Herkunft angegeben und haben in ihrer tatsächlichen Identität das Aufenthaltsrecht erhalten. Einen libanesischen Paß konnten sie nicht vorweisen, weil sie, wie gesagt, keinen besaßen und real staatenlos waren. In diesem Sinne hat das Amtsgericht Bremen entschieden, so daß der Tatbestand der "Urkundenfälschung" wegen der Einreisedokumente nichtig ist. Schon gar nicht können wir uns die Sichtweise einiger Beamter und Richter zu eigen machen, die aus dem Vorliegen des türkischen Passes, das eindeutig Hilfsmittel der legitimen Flucht war, nun meinen, damit ein sozialpolitisches Problem lösen zu können. Wir erinnern an die Verzweiflung eines Walter Benjamin, der sich auf der Flucht vor den deutschen Truppen 1940 wegen eines fehlenden Einreisevisums nach Spanien das Leben nahm - den anderen Flüchtlingen wurde nach dem Suizid Benjamins die Einreise gestattet.


Asylrecht bricht Kindesrecht

Unter den Familien, die abgeschoben werden sollen, befindet sich auch eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen sind hier geboren und aufgewachsen, sie gehen zur Schule und haben Freunde gefunden. Kurz gesagt ist Bremen für sie ein Stück Heimat geworden, wo sie sich wohl fühlen.

Wenn wir uns die jetzige Abschiebepraxis der Bremer Behörde anschauen, so werden die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen in gröbster Weise verletzt und mit Füßen getreten. Ein Herausreißen aus der vertrauten Umgebung und eine Abschiebung in ein Land, das ihnen fremd ist und dessen Sprache sie nicht sprechen - all dies bedeutet einen großen Vertrauensverlust in den Schutz, den die Gesellschaft bzw. die Erwachsenen bieten können. Unsicherheit, Angst und Aggressivität mit allen Folgeerscheinungen werden zunehmen und uns in Zukunft begleiten. Wir alle, die Justiz, die Politiker und die Verwaltung sind gefragt, die Rechte aller Kinder unabhängig von Herkunft und Status anzuerkennen und Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Tun wir dies nicht, leugnen wir den besonderen Schutz und die Rechte von Kindern, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegt worden sind.

Allerdings hat auch die jetzige Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention nicht uneingeschränkt ratifiziert; sie hat damit die ungleiche Behandlung von europäischen Kindern und solchen aus Drittländern manifestiert. Gehen wir - so wie die UN-Kinderrechtskonvention - davon aus, daß die Art und Weise, wie eine Gesellschaft mit Kindern umgeht bzw. ihnen Rechte zugesteht, ein wichtiges Kriterium ist, um den Zustand einer Gesellschaft zu beurteilen, so müssen wir auch in diesem Fall eine Lösung anstreben, die zugleich im Sinne einer demokratischen und toleranten Gesellschaft ist und dem Wohl der libanesischen Kinder und Jugendlichen dient.


Verlagerung der Entscheidungskompetenz und Betrachtung der Einzelfälle

Die Zuständigkeit für das weitere Verfahren sollte aus der alleinigen Zuständigkeit der Innenbehörde herausgenommen und in die Hand einer breiter angelegten Kommission, eines Runden Tisches gelegt werden, in dem Soziales, die Ausländerbeauftragte, der Senator für Bildung, die Kirchenvertreter/Moscheevertreter, der DAB und kompetente Einzelpersönlichkeiten vertreten sind.

Wir denken, daß es sinnvoll ist, sich die Geschichten der betroffenen Familien genauer anzusehen und über die statistische und einseitig juristische Sichtweise hinwegzukommen. Es handelt sich unseres Erachtens weniger um ein ausländerrechtliches Problem, sondern um ein sozialpolitisches und sozialhistorisches Einwanderungsproblem, das schnellstens eine Umkehr im Denken der Entscheidungsträger verlangt. In diesem Sinne bieten wir unsere Kompetenz und Mitarbeit für eine Aufarbeitung an einem Runden Tisch an. Die der Abschiebungsgruppe beim Innensenator zusätzlich gewidmeten Mittel sollten besser für verstärkte Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden.


Bremer Initiative zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher aus dem Libanon





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Forderungen Bremer Lehrerinnen und Lehrer zum Schutz abschiebebedrohter Kinder und Jugendlicher aus dem Libanon


Wir fordern die Möglichkeit der Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit für die seit über zehn Jahren hier aufwachsenden und aufgewachsenen Schülerinnen und Schüler aus dem Libanon, um einer ausweg- und perspektivlosen Situation ein Ende zu bereiten. Eine Abschiebung in eine desolate Umgebung ohne soziales Netzwerk in der Türkei ist unverantwortlich.

Es geht darum, für diese komplizierte Angelegenheit in Bremen gemeinsam eine neue Lösung zu erarbeiten. Der vom Senator für Inneres, vom Bremer Senat und den Verwaltungsgerichten vorgezeichnete Weg entspricht unseres Erachtens nicht den humanitären Verpflichtungen, die wir Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg auf verschiedenen Ebenen eingegangen sind. (UN-Charta, GG, Genfer Flüchtlingskonvention). Die arabischsprechenden Kurden wurden zweimal in den letzten 80 Jahren Opfer historischer Umbruchsituationen bzw. Kriege. Wir setzen uns dafür ein, ihnen nicht ein drittes Entwurzelungsschicksal zuzumuten.

Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft entspräche dem Geiste der Ausländerintegration und der neuen Einwanderungsdebatte, nämlich Einbürgerung von hier geborenen bzw. aufgewachsenen Kindern wie bei den Nachkommen der "Gastarbeitergeneration". Für die Erwachsenen ist Gleichbehandlung mit anderen Flüchtlingsgruppen, also eine Anwendung der sogenannte "Altfallregelung" erforderlich. Anderenfalls würde sich wegen der großen Zahl der Betroffenen eine Welle zivilen Ungehorsams an den Schulen ausbreiten und der Debatte über den Rassismus in Deutschland einen weiteren scharfen Akzent hinzufügen und auch dem Bild eines hanseatisch-weltoffenen Bremens schaden. Wir hoffen jedoch, daß dieser Gruppe, die ja nicht nur in Bremen präsent ist, bundeseinheitlich im Kontext der neuen Einwanderungspolitik ein dauerhaftes Bleiberecht bzw. eine Einbürgerung ermöglicht wird und fordern den Bremer Senat auf, in diese Richtung eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

(beschlossen 12. Februar 2001)

Unterschriften:
Anke Assouroko, Kinderschutzbund
Christine Cordes, Allgemeine Berufsschule Steffensweg
Detlev Dierking, Elternsprecher Klasse 9a, Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz/ Beirat Neustadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Detlev Rebehn, Schulzentrum Neustadt
Dr. Arendt Hindriksen, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Wolfram Sailer, Landesvorstandssprecher Bündnis 90/Die Grünen
Elke Rode, Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz
Frank Borris, Allgemeine Berufsschule Steffensweg
Frank Hoferichter, Elternsprecher Gesamtschule Mitte
Frauke Schwagereit, Gesamtschule Mitte
Gunda Quentin, Schule Hemelingen
Jürgen Burger, GEW-Landesvorstand
Jutta Dierking, Berufsbildende Schulen, Schulzentrum Neustadt
Karen von Frieling, Gesamtschule Mitte
Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen
Manfred Mahnken, Schule Hemelingen
Marie-Luise Scholz-Falk, Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz
Michael Klagge, Gesamtschule Mitte
SAV Bremen
Susanne Bialek, Gesamtschule Mitte
Ulli Sittermann, Bildungsprüfer am Rechnungshof
Ute Grittner, Schule Hemelingen
und weitere UnterzeichnerInnen



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kombo(p) - 16.05.2001