Ein Auszug aus - kassiber 45 - Mai 2001

Grufties gegen Rechts sollte Maulkorb verpaßt werden

"Die Geister, die ich rief ..." nicht richtig studiert?


Am 25. Januar 2001 verschickten Prophecy Productions und Voices Of Wonder eine Pressemitteilung, in der behauptet wird, wir als Initiative Grufties gegen Rechts / Music for a new society würden Martin Koller (Prophecy Productions), Uwe Nolte (Orplid, ex - Rückgrat), Markus Stock (Empyrium) und Kim Larsen (:Of The Wand And The Moon) eine Verbreitung rechtsextremer Ideologien unterstellen, obwohl dies haltlos und ohne jegliche Grundlage sei.

Diese Pressemitteilung wurde beispielsweise im Legacy-Magazin (Ausgabe Nr.11, Februar/März 2001, S. 5) abgedruckt sowie via Internet verbreitet. Über ihren Anwalt hatten Martin Koller, Uwe Nolte und Markus Stock bereits am 13. Dezember 2000 eine Unterlassungs- und Widerrufserklärung von unserer Seite eingefordert, die abzugeben wir jedoch keinen Anlaß sehen. Diese Weigerung jedoch habe - wie uns deren Anwaltskanzlei mitteilte - zur Konsequenz, daß sie alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen uns einleiten werde. Am 30. Januar 2001 wurde bei der Staatsanwaltschaft Bremen ein Strafantrag wegen Beleidigung u.a. gestellt. Am 19. März 2001 hat diese nun das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, daß "sofern durch die Veröffentlichung dieser Schrift [gemeint ist unsere Broschüre "Die Geister, die ich rief ...", Ausgabe 2 vom Juni 2000 mit den entsprechenden Abschnitten zu den oben genannten Musikprojekten; Anm.] überhaupt der Straftatbestand eines Vergehens erfüllt worden sein sollte [...] eine Verfolgung wegen des Eintritts der Verjährung [...] nicht mehr möglich [sei], so daß das Verfahren einzustellen ist". Doch die Staatsanwaltschaft beließ es nicht allein bei einer formalen Begründung. So schreibt der Staatsanwalt im Einstellungsbescheid weiter: "Daneben möchte ich bemerken, daß die Herausgeber im Editorial der Broschüre auf Seite 4 folgendes vermerkt hatten, was Ihr Mandant übersehen haben dürfte:

'(...) Im Abschnitt zwei geht es um Personen aus der Szene, die diese Entwicklung willentlich oder mittelbar unterstützen. Hierbei muß hervorgehoben werden, daß es neben einigen Personen, die eine Entwicklung nach rechts durch persönliches Engagement in rechten Kreisen vorantreiben, eine große Grauzone gibt. Zu letzterer zählen wir Bands und/oder Personen, denen zwar keine aktive Betätigung in rechten Organisationen vorzuwerfen ist, die aber durch unreflektierte Verwendung von Ästhetik etc. in Verbindung mit einer fehlenden Abgrenzung gegen rechte Vereinnahmungsversuche zur Manövriermasse rechter Strategen geworden sind, bzw. sich dazu haben machen lassen. Dem Leser und der Leserin sei also als Mahnung mit auf den Weg gegeben, daß es in der Schwarzen Szene - im Gegensatz beispielsweise zur Nazi-Skin- oder zur NS-Black-Metal-Szene - nicht möglich ist, Pauschalurteile à la 'alle hier erwähnten Bands sind Nazis' zu fällen. (...)"

Der Bremer Staatsanwalt schließt mit den Worten, daß "ein genaues Studium der Broschüre durch Ihren Mandanten (...) ihn wahrscheinlich nicht mehr zur Stellung des Strafantrags bewogen (hätte)".

Vielleicht sollten sich die Kläger, anstelle ehrenamtlichen Initiativen gegen rechte Tendenzen in der Gesellschaft Maulkörbe verpassen zu wollen, lieber überlegen, wie sie sich von unseren genau recherchierten und genau benannten Kritikpunkten glaubwürdig distanzieren könnten, sofern ihnen tatsächlich nicht an einer Ausbreitung des rechten "Kulturkampfes" in der Schwarzen Szene liegt.

Was unsere Initiative zu den Genannten geschrieben hat (und auch, was nicht), ist weiterhin in unserer Broschüre "Die Geister, die ich rief ..." (Ausgabe 2, Juni 2000) und auf unserer Homepage (www.geister-bremen.de) nachzulesen.


Grufties gegen Rechts / Music for a new society, 27.3.2001


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kombo(p) - 16.05.2001