Ein Auszug aus - kassiber 34 - Februar 98

Kurzmeldungen

Politische Prozesse/Politische Gefangene


"radikal"-Verfahren werden eingestellt!

Vermutlich Mitte Februar werden alle neun Hauptverfahren gegen angebliche radikal-MitarbeiterInnen eingestellt sein. Nachdem die vier Angeklagten im Koblenzer Prozeß schon im August 1997, gegen Verzicht auf Haftentschädigung (wir erinnern uns: sie wurden bei den Durchsuchungen am 13.6.1995 verhaftet und saßen ein halbes Jahr im Knast) und Zahlung von 1.000 Mark an medico international, einer Einstellung zugestimmt haben, willigten die fünf, gegen die in Düsseldorf der Prozeß gemacht werden sollte, nun auch in eine Einstellung ein. Die bis Ende Januar zu zahlenden Beträge liegen zwischen 2.000 und 6.000 Mark.

Das Verfahren gegen Jutta aus Bremen wurde schon im November, kurz nachdem der Beschluß bekannt wurde, gegen Zahlung von 3.000 Mark beendet. Die anderen beiden BremerInnen, Ulle und Matthes, müssen 2.000 DM bzw. 6.000 Mark aufbringen und diese bis Ende Januar bezahlen. Die Höhe der Summe richtet sich nach der vom Senat angenommenen Stellung bei der begangenen Tat (als sogenannter Rädelsführer zahlt mensch mehr) und nach den Einkommensverhältnissen.

Die Verfahren wurden ohne sachliche Einlassung seitens der Beschuldigten nach § 153a beendet. Als Begründung nimmt das Gericht die Verfahrensdauer von weit über zwei Jahren und die damit verbundene Verjährung der jeweiligen radikal-Ausgaben an. Weiterhin liegt die Schwere der Straftat, auch wenn es zu einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gekommen wäre, im Rahmen des oben genannten Paragraphen. Die Beschuldigten haben dieser Einstellung zugestimmt, weil es ihnen wichtig ist, daß die angestrebte Verurteilung zu einer "kriminellen Vereinigung" nicht festgeschrieben wird. Bei einem Grundsatzurteil wäre es in der Zukunft einfach gewesen, das auf ähnliche Organisationzusammenhänge zu übertragen. Außerdem waren die Erfahrungen während der zurückliegenden Solidaritätsarbeit nicht immer positiv und alle sind angesichts der Vorstellung, die nächsten Jahre nicht in Düsseldorf im Prozeßbunker verbringen zu müssen.

Drei weitere Verfahren, die in Düsseldorf gegen drei Menschen aus Münster geführt wurden, wurden bzw. werden gegen eine Zahlung von je 1.000 Mark zu den Akten gelegt.

Der Prozeß, der in Berlin gegen Angela Marquadt wegen Unterstützung der radikal, sie hatte einen Verweis (link) auf ihrer Homepage eingerichtet, geführt wurde, ist Anfang Januar mit einem Freispruch ausgegangen.

Trotzdem sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit der radikal damit noch nicht beendet. Es laufen immer noch weitere Verfahren: so weit bekannt eins in Kiel, eins in Vaals (NL) und vier in Berlin. Es ist offen, ob diese Verfahren fallengelassen werden oder die Bundesanwaltschaft weiterhin daran interessiert istm an der radikal als "krimimelle Vereinigung" zu basteln.

Vergessen werden darf auch nicht, daß sie durch die Anwendung der Paragraphen 129 und 129a wiederum erfolgreich gewesen waren. Sie haben in den anderthalb Jahren der Observation bundesweit Aktenberge von Informationen über die jeweilige linksradikale Szene in den verschiedenen Städten gesammelt, die sie auswerten und benutzen können. In dem Zusammenhang haben sie einen konkreten Lauschangriff auf ein Ferienhaus in der Eifel über einen Zeitraum von einem halben Jahr aufgrund eines Landespolizeigesetz durchgeführt, obwohl uns derzeit vorgegaukelt wird, daß das bisher gesetzlich noch nicht möglich ist.

Zum Schluß noch ein Hinweis:
Solidaritätsarbeit ist teuer. Falls Ihr also etwas Knete übrig habt, spendet an: Rote Hilfe, Stichwort: "13.6.", Konto-Nummer 481912206, Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20).

Hintergrundinformationen zu den Verfahren gegen die radikal gibt es unter www.nadir.org/nadir/initiativ/r_ver/



BGH wies Revision von Anti-AKW-AktivistInnen ab

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 23. Dezember bekanntgegebenen Entscheidung die Revision von 14 Anti-AKW-AktivistInnen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle abgewiesen. Die zehn Männer und vier Frauen waren dort am 14. Februar 1997 zur Zahlung von Schadensersatz an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verurteilt worden (s. kassiber 32, S. 55). Am 21. Juni 1990 hatten die AktivistInnen zwei Fördertürme auf dem geplanten Atommüllendlager in Gorleben besetzt. Das BfS ließ daraufhin die dortigen Erkundungs-Arbeiten für einige Stunden und forderte anschließend 127.000 Mark Schadensersatz. Wieviel davon gezahlt werden muß, steht noch nicht fest, denn schon das OLG Celle forderte das BfS auf, genau darzulegen, wie diese Forderung zustandekam.



Urteil wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit"

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte am 22. Dezember einen ehemaligen Angestellten eines Bremer Rüstungsbetriebs wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit" für die DDR zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem werden dem 61jährigen für zwei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, zusätzlich muß er 5.000 von den 30.000 Mark, die er vom Militärischen Nachrichtendienst des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR erhalten hatte, in Raten "zurückzahlen" (sic!).

Der gelernte Elektriker war seit 1974 bei dem Rüstungsbetrieb beschäftigt und hatte von da an bis 1990 geheime Unterlagen über Waffen, U-Boote und Panzer der Bundeswehr fotografiert und in die DDR geliefert. Das Gericht hält dem gegenständigen Angeklagten strafmildernd zugute, daß "die politische Gesamtsituation sich dramatisch geändert hat", soll wohl heißen: daß die BRD sich die DDR inzwischen - ohne die Bundeswehr dafür einsetzen zu müssen - einverleibt hat, denn wäre er während seiner hier inkriminierten Tätigkeit erwischt worden, hätte ihn eine Strafe von bis zu zehn Jahren erwartet.



Verjährungsfrist für "DDR-Straftaten" erneut verlängert

Keine Parteien mehr, nur noch Deutsche sind u.a. immer dann zu erkennen, wenn der Bundestag über die "Bewältigung" der DDR-Vergangenheit debattiert. Mit den Stimmen von CDU/CSU/FDP und großen Teilen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschloß das Parlament am 28. November ein Gesetz, mit dem die Verjährungsfrist für sog. mittelschwere Straftaten auf den 2.10.2000 verlängert wird. Dies betrifft alle Delikte in der ehemaligen DDR und den "neuen Bundesländern", für die die Höchststrafe fünf Jahre beträgt; Taten, deren Strafmaß höher liegt, verjähren ohnehin erst später. Bereits im September 1993 hatte die riesengroße Koalition im Bundestag die Verjährungsfrist bis Ende 1997 verlängert.



BGH verwarf Revision Karl Wienands

Der 3. Strafsenat des BGH verwarf in einer am 28. November verkündeten Entscheidung die Revision des ehemaligen SPD-Spitzenpolitikers Karl Wienand. Damit ist die Verurteilung des 70jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die DDR rechtskräftig. Das OLG Düsseldorf hatte Karl Wienand im Juni 1996 deswegen zu zweieinhalb Jahren Haft und zur Rückzahlung eines angeblich erhaltenen "Agentenlohns" in Höhe von einer Millionen Mark verurteilt.

Nach Auffassung des BGH waren die Einwände der Verteidigung gegen das Urteil unbegründet. Die Verteidigung hatte unter anderem gerügt, daß das OLG auf die Vernehmung möglicher Entlastungszeugen "verzichtet" hatte. Insbesondere von Markus Wolf, ehemaliger Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung im Ministerium für Staatssicherheit der DDR, der die Aussage im Prozeß verweigert hatte, weil sein eigenes Verfahren noch nicht beendet war, hätte zur Entlastung Karl Wienands beitragen können. Markus Wolf wurde am 27. Mai verurteilt (s. kassiber 33, S. 52), später erklärte er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, daß Karl Wienand nie Agent der "Stasi" gewesen sei und auch keinerlei "Agentenlohn" erhaltet habe.

Da in der Revision das OLG-Urteil nur auf Rechtsfehler zu überprüfen sei, hätte diese Aussage Markus Wolfs nicht berücksichtigt werden können, was auch seine Richtigkeit habe, denn das OLG hätte damals aus den o.g. Gründen "verzichten" dürfen. Unerheblich war auch, daß das OLG weder feststellen konnte, welche Geheimnisse Karl Wienand verraten haben soll, noch was seine Motive gewesen sein sollen.



DDR-Juristen verurteilt

In einem Wiederholungsverfahren verurteilt das Berliner Landgericht am 24. November einen Mann, der in der DDR als Richter tätig war, wegen Rechtsbeugung in sieben Fällen zu zwei Jahren Haft. Im ersten Prozeß war der 45jährige vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, hatte dagegen aber beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Der andere Angeklagte, ein 54jähriger ehemaliger DDR-Staatsanwalt, wurde zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - zuvor waren es zwei Jahre Haft -, zusätzlich muß er DM 2.000 Geldbuße zahlen.



"PKK-Prozeß" in Celle beendet

Der 3. Strafsenat des OLG Celle verurteilte am 12. November Murat Ekinei zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Der 37jährige Kurde sei aufgrund seiner hochrangigen Funktion innerhalb der PKK, nach Meinung von Gericht und Bundesanwaltschaft ist er "europäischer Finanzminister" der PKK, für sieben versuchte schwere Brandstiftungen und zwei versuchte Brandstiftungen mitverantwortlich. Zwar habe er die Anschläge nicht selbst ausgeführt, doch von den beiden Anschlagserien in Hannover (1995) und im Raum Dortmund (1996) gewußt und sie gebilligt.

Daß der Prozeß in nur zwei Monaten 'abgewickelt' wird, geht auf die "Deeskalationsstrategie" seitens der PKK und ihr nahestehender Vereinigungen zurück. PKK-Chef Abdullah Öcalan hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, daß die PKK künftig in Deutschland auf Gewalt verzichten werde. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft (BAW) 1997 in einer Reihe von Verfahren, so auch im o.g., bestimmte Vorwürfe ("Rädelsführerschaft [bzw. "Mitgliedschaft"] in einer terroristischen Vereinigung") im Vorfeld bzw. in der Hauptverhandlung fallengelassen und die OLG-Strafsenate verkünden nach Absprache mit BAW und Verteidigung schon im laufenden Prozeß eine Strafobergrenze. Die Angeklagten, deren Verurteilung in den "PKK-Prozessen" ohnehin feststeht, akzeptieren dann - ohne Geständnisse abzulegen! - Strafmaße, die ihnen eine Freilassung zumindest zu einem früheren Zeitpunkt als bei herkömmlichen Verfahren ermöglicht (s. u.a. auch kassiber 33, S. 50).



"Trash, Trash ...
trash all the nations
we are the feminists generation
we mess up military bases
we destroy fashist nations
bombs and guns and evolution
we gonna make a revolution
we gonna start an insurrection
we gonna find a new direction ..."

Wir, sechs FrauenLesben aus Oldenburg und Bremen haben im September 1997 Strafbefehle vom Amtsgericht Dannenberg bekommen. Beim Nix3 (Castor-Transport im Wendland, Frühjahr 1997) waren wir wegen des angeblichen "gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr" in Pisselberg bei Dannenberg festgenommen worden. Dieser Vorwurf konnte jedoch während der Ermittlungen gegen uns nicht aufrechterhalten werden und wurde fallengelassen. Der Ermittlungsaufwand war ihnen jedoch wohl zu groß, um uns einfach so laufen zu lassen, deshalb griffen sie mal wieder auf den beliebten Anklagepunkt "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zurück. Zwei von uns haben noch zusätzliche Anklagepunkte in ihrem Strafbefehl: wegen (versuchter) Körperverletzung und eine Frau außerdem noch wegen "Beleidigung" und "versuchter Gefangenenbefreiung". Die Strafen betragen zwischen 15 und 65 Tagessätze pro Frau (sprich soviel Tage Knast) bzw. für alle zusammengerechnet eine Summe von DM 7.000 Strafe.

Wir haben erstmal Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Wir sind ganz dringend auf Spenden (auch für die möglichen Prozeßkosten) angewiesen und wünschen uns Unterstützung und Solidarität vor allem von FrauenLesben!

Sammelt auf Veranstaltungen Geld, guckt auf weitere Infos und schickt uns Ideen und Feedback!
Stoppt die Atomindustrie!
Boykott von Siemens!

"... Kein Atommüll nach Gorleben und an keinen anderen Ort
Atomanlagen stillelegen, überall und jetzt sofort!
LesbenFraun mit List und Tücke
sprengen wir den Staat in Stücke
Gewaltfrei oder militant
wichtig ist der Widerstand,
trash, trash!"

Kontaktadresse: FrauenLesben gegen Atomkraft, St.-Pauli-Straße 10/12, 28203 Bremen
Spendenkonto: Oldenburger Rechtshilfe, Stichwort "Trash", Konto 100-006154, LzO (BLZ 280 501 00)



Zum Urteil gegen die DDR-Richterin Jendretzky-Eisermann

Im Rahmen der völkerrechtswidrigen Verfolgung von Bürgern und Amtsträgern der DDR durch Sonderstaatsanwälte und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland kommt dem Urteil gegen die Richterin Irmgard Jendretzky-Eisermann makabre Bedeutung zu. Die heute 79jährige wurde am 28. November 1997 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren Haft verurteilt. Ihr wurde vom westdeutschen Gerichtsvorsitzenden "Rechtsbeugung", "Freiheitsberaubung" sowie "Totschlag" unterstellt, weil sie vor 47 Jahren in den sog. Waldheim-Prozessen als Beisitzerin eines Revisionssenats an der Bestätigung erstinstanzlich ergangener Todesurteile gegen Nazi- und Kriegsverbrecher mitwirkte.

Aus der Sicht von heute gab es bei den "Waldheim-Prozessen", die in der unmittelbaren Nachkriegszeit und unter maßgeblichem Einfluß der Besatzungsmächte stattfanden, sicher verfahrensrechtliche und andere Mängel. Aber wer waren die Menschen, deren Verurteilung heute der antifaschistischen Richterin Frau Jendretzky-Eisermann angelastet wird? Dazu gehören unter anderen:

Oberstabsrichter Walter Schmidt. Er hat in vielen Gerichtsverfahren in Frankreich, der Tschechoslowakei und der UdSSR gegen Zivilpersonen, Kriegsgefangene und deutsche Soldaten in mindestens fünf Fällen die Todesstrafe verhängt.

Staatsanwalt Heinz Rosenmüller. Als Generalstaatsanwalt am Sondergericht Dresden hat er wegen "zersetzender Äußerungen" mindestens 15 Todesurteile erwirkt.

Kriegsgerichtsrat Horst Rechenbach. Als Oberstabsrichter war er an 1.200 Militärgerichtsverfahren beteiligt, von denen 30 mit Todesurteilen endeten.

Karl Steinberg war Aufseher im KZ Auschwitz und an Hinrichtungen von Häftlingen beteiligt.

Solche Verbrecher hart zu bestrafen, war die Forderung der Völker. Ihre Verurteilung entsprach den Bestimmungen des Völkerrechts, den Statuten des Internationalen Gerichtshofs von Nürnberg, dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10, Direktive 38 sowie im Fall der Waldheim-Prozesse auch dem Befehl 201 der sowjetischen Militäradministration in Deutschland.

Wenn die BRD jetzt die Verurteilung solcher Verbrecher Unrecht nennt, wenn sie alle in Waldheim Verurteilten per Gesetz pauschal rehabilitiert, dann ist das Unrecht. Dann macht sie sich zur Verteidigerin schwerster Naziverbrechen. Das entspricht der ungeheuerlichen BRD-Praxis, die vom Volksgerichtshof und anderen Nazi-Gerichten gefällten Todesurteile nicht aufzuheben und keinen der dort tätig gewesenen Staatsanwälte und Richter zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Verurteilung von Irmgard Jendretzky-Eisermann und anderer DDR-Juristen erfolgt zu einer Zeit, in der in Deutschland Neonazismus und Antisemitismus an Boden gewinnen, wie das auch die Geschehnisse in den deutschen Streitkräften bis in die höchsten Führungsstellen zeigen.

Wir sind in großer Sorge um die deutsche Wirklichkeit unserer Tage. Die Gesellschaft für rechtliche und humanitäre Unterstützung und das Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland rufen alle Gutwilligen im Land und im Ausland auf: Helfen Sie mit, den nazistischen Umtrieben entgegenzuwirken und DDR-Juristen vor der politischen Strafverfolgung zu schützen. Menschen, seid wachsam!

Gesellschaft für rechtliche und humanitäre Unterstützung und Solidaritätskomitee für die Opfer der politischen Verfolgung in Deutschland, Dezember 1997


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kombo(p) - 16.02.1998