6. Militarisierung der Grenzen und Köpfe

Aufrüstung und Kompetenzerweiterung des BGS, der Polizeikräfte, Zoll, Sicheheitsdienste und selbsternannten Bürgerwehren
Am 3.10.90 zog der BGS an die neue Ostgrenze, zunächst 2.300 Beamte, künftig sollen 7.400 BGSler Dienst schieben - das sind 2,4 Kräfte pro Grenzkilometer, eine höhere Polizeidichte besteht an keiner anderen Grenze in Europa, sie ist die bestgesicherste Grenze weltweit. Das zur Verfügung stehende Budget erhöhte sich von 1,3 Mill. in 1989 auf 3 Mill. in 1997.

Informationssysteme
1996 standen ihnen 380 Arbeitsplatzcomputer zur Verfügung und 306 Kontrollterminals, es gibt eine On-line-Verbindung zum Schengener Informatioinssystem (SIS), zum INPOL-Datenfahndungssystem, zum Ausländerzentralregister (AZR) und zur Visadatei des AZR (Visadatei eingeführt seit 1994). Weiter stehen zur Verfügung:

  • AFIS (autom. Fingerabdruck-Identifizierungssystem) für AsylbewerberInnen beim BKA, es wird in Kürze ergänzt durch
  • EURODAC (European Automated Fingerprint Recognition System) für den Vergleich der Fingerabdrücke von AsylbewerberInnen und
  • EDISON - ein Bildspeichersystem ist im Aufbau.

Diese technische Perfektionierung hat aber noch nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt.
Weiter technische Ausrüstung:
Nachtsichtgeräte, Infrarotgeräte, Seismografen, die Erderschütterungen durch Schritte registrieren, Co2Geräte, die "verbrauchte" Luft in abgeschlossenen Lasträumen aufspüren, Gammastrahlengeräte, die Hohlräume in Karosserien und Reifen auf Schmuggelgut durchleuchten, 20 Hubschrauber des Grenzschutzpräsidiums Ost (im Herbst 1998 werden sie von Berlin-Tempelhof nach Blumenberg (Kreis Barnim) verlegt, 638 Diensthunde, 5 Boote, 101 Wärmebildgeräte.
Zur Geschichte des BGS siehe die Broschüre "Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze" Reader der antirassistischen Fahrradtour vom 15.7.-22-7-1995, Seite 21ff.



Die ursprünglichen Aufgaben des BGS waren gegen feindliche staatliche Strukturen gerichtet, jetzt betreiben sie die Jagd auf GrenzgängerInnen, d.h. der BGS muß seine militärische Struktur in Richtung mobile Fahndungs- und Kontrollpolizei verändern.
Politische Gründe und die dt. Geschichte lassen eine militärische/-polizeiliche Totalabriegelung der Ostgrenze nicht zu: politisch steht zum Beispiel die Osterweiterung der EU entgegen, die Liberalisierung das Warenverkehrs und die Vernutzung billiger Arbeitskräfte, zu denen auch der Zugang der Männer zu billigen Sexarbeiterinnen zählt; ebenso das historisch belastende Verhältnis zu Polen von der dt. Siedlungspolitik über die Zerstörungspolitik Nazi-Deutschlands in Polen bis hin zu revanchistischen Parolen und Machenschaften (das Auswärtige Amt fordert heute noch deutsche Städtenamen zu benutzen und nicht die polnischen- in der Nach-NS-Zeit bis heute).
Daher findet eine Ausweitung der Grenze auf die 30-km-Zone sowie in die Innenstädte und Bahnhöfe statt. Der BGS gewinnt im dt. Polizeigefüge immer mehr an Bedeutung und entwickelt sich zu einer Bundespolizei, die es nach dem föderalen Polizeiaufbau nicht geben darf. Schon bisher gehören zur BGS-Normalität Einsätze zur Unterstützung der Landespolizeien (ehemals nur in bes. Notlagen), Auslandseinsätze im Rahmen von UN-Missionen, Übernahme von Bahnpolizei und Luftsicherheit und seit 1990 sollen sie die Außengrenzen der EU vor Migration schützen.
Seit dem 1.11.1994 ist wiederum ein neues BGS-Gesetz in Kraft, es ermöglicht
  • verdachtsunabhängige Kontrollen in der 30-km-Zone an der Grenze, mittlerweile auch an Bahnhöfen
  • Hausdurchsuchungen, zum Beispiel in den Wohnungen vermeintlicher SchleuserInnen - der Verdacht reicht (im Januar 1998 durchsuchte die Landespolizei in Sachsen 27 Wohnungen in Amtshilfe für den BGS, um Beweise gegen eine mutmaßliche "Paßfälscherbande" zu finden, koordiniert hat die Aktion der BGS in Pirna)
  • verdeckte Foto- und Videoüberwachung
  • Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln und V-Leuten
  • Telefonüberwachung
  • verdeckte Daten zu erheben
  • Grenzfahndungsdateien anzulegen, die nur den Grenzschutzbehörden zugänglich sein sollen.



Verdachtsunabhängige Kontrollen werden durchgeführt von BGS, Länderpolizei und Zoll (6.120 Beamte), Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. BGS und Arbeitsämter unternehmen gemeinsame Razzien, es besteht eine gute Zusammenarbeit der Zentralstellen zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise von AusländerInnen bei der Grenzschutzdirektion Koblenz und der Bundesanstalt für Arbeit, besonders im dt.-poln. Gebiet. Gezielt gibt es den Versuch der Einbindung staatlicher Strukturen und gesellschaftlicher Institutionen in das Fahndungs- und Kontrollkonzept, ein Beispiel:
Die Industrie - und Handelskammer Dresden hat ein Empfehlungsschreiben in Absprache mit BGS, Staatsanwaltschaft Dresden, dem Landesverband der Taxi/Mietwagenverkehrs, Landratsamt Sächsische Schweiz, Straßenverkehrsamt und Führerscheinkontrollstelle herausgegeben, das TaxifahrerInnen auffordert, Fahrgäste nach deren "äußeres Erscheinungsbild, Kleiderzustand und anderen äußeren Auffälligkeiten den Verdacht zulassen, daß es sich um Personen handeln könnte, die sich illegal aufhalten" zu beurteilen, da sie sonst mit einer strafrechtlichen Vefolgung rechnen müssen 1993 hat der BGS 1.218 grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte (GUK) aus der lokalen Grenzbevölkerung rekrutiert und sich nach sechswöchigem Lehrgang und vierwöchigen praktischen Unterweisungen befristet eingestellt, jetzt sollen sie in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden. Die Bereitschaftspolizei in Sachsen ist auf 8 Hundertschaften aufgestockt worden, dafür gibt es 10 Mio. DM aus Bonn.
Auf polizeilicher Ebene gibt es ebenfalls ein "bürgernahes" Projekt. Seit April 1998 ist ein Pilotprojekt gestartet: Sächsische Sicherheitswacht, in Leipzig (29), Görlitz (10), Pirna (9) und Weißwasser (9) sind insgesamt 57 Frauen und Männer aus lokalen Bevölkerung rekrutiert und seit April auf Streife gehen. Ihre Aufgaben: Entlastung der Polizei, Bürgernähe herstellen und die Distanz zur Polizei überwinden, Überwachung von öffentlichen Räumen in der Stadt.
Ihre Befugnisse: Identitätskontrollen durchführen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen, Menschen festhalten, bis die Polizei kommt. Sie sind mit Funkgeräten ausgestattet und tragen eine grüne Weste mit der Aufschrift "Sächsische Sicherheitswacht". In Görlitz sind 8 Männer und 2 Frauen unterwegs. Das Projekt ist auf 2 Jahre angelegt und die Polizei hofft, daß es weitergeführt wird. Kritik gibt es von seiten der Gewerkschaft der Polizei, sie sieht wohl ihre Arbeitsplätze gefährdet. Bürgerwehren nehmen seit diesen offiziellen Maßnahmen ab, obwohl sie noch existieren. Von ihnen erfahren wir aus der Presse wie kürzlich in Forst, als Jugendliche abends festgehalten wurden bis der BGS kam, einer der Jugendlichen hatte eine dunkle Hautfarbe. Eine Bürgerini in Spreedorf (Ebersbach, Kreis Löbau-Zittau) plante den Bau eines Grenzzauns, in Seifhennersdorf (Kreis Zittau) sicherten die Leute ihre Grundstücke mit blanken 220V-Stromdrähten am Haus und Detonationseinrichtungen im Garten. ABM-Kräfte zogen an der Grenze im Dreiländereck auf Staatskosten ein Grenzgraben, sie rodeten Bäume und Sträucher, um dem BGS ein besseres Sichtfeld zu verschaffen. Mit Plakaten und Aufrufen versucht der BGS die Bevölkerung zur Mitarbeit zu animieren, ihre Vorstellungen fallen auf fruchtbaren Boden. Bis zu 70% der Identitätskontrollen und Verhaftungen gehen auf Hinweise der Bevölkerung zurück, ein Denunziations-Telefon steht zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit den Grenzern auf der polnischen Seite funktioniert nach offiziellen Angaben hervorragend. Seit dem Rücknahmeabkommen mit Polen, das ihnen 120 Mill. Einbrachte, die sie allerdings für von deutscher Seite vorgegebene Grenzsicherung ausgeben mußten, ist der polnische Grenzschutz mit aus Deutschland gekauftem technischen Gerät ausgestattet, so daß die technische Zusammenarbeit reibungslos klappt. Auch sind gemeinsame Streifenfahrten auf beiden Seiten der Grenze in ihren jeweiligen Dienstfahrzeugen Alltag. Das Grenzschutzamt Frankfurt/ Oder führt "turnusmäßige Treffen" mit Leitern der drei westpolnischen Grenzschutzabteilungen (Szcezecin, Krosno, Luban) durch, eine gemeinsame ständige Arbeitsgruppe soll die Fahndungen koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den Kriminalbehörden beider Staaten intensivieren.
Angestrebt werden gemeinsame Dienststellen in Frankfurt/ Slubice, in Görlitz/ Zgorzelec und in Guben / Gubin. Die informelle Arbeitsweise und persönliche Alltagskontakte sollen die Effektivität der Kontrollen auf beiden Seiten erhöhen und die langen Dienstwege über Warschau und Bonn ersetzen. Nur das Verhalten der Grenzbevölkerung auf polnischer Seite unterscheidet sich von dem auf deutscher Seite. Polnische Grenzschützer und Polizisten beklagen die feindlich gesonnene Einstellung der lokalen Bevölkerung gerade in den westpolnischen Grenzgebieten. Auch die sogenannten Bürgertelefone sind importiert worden, die Ergebnisse lassen sich in keinster Weise vergleichen. Der Chef der Grenzschutzkommandantur Lubusko in Krosno Orandskie spricht von "sozialer Abnormität" und weitverbreiteter "sozialer Pathologie" der Lokalbevölkerung, die nach ihrer Ansiedlung nach 1945 keine rechten Wurzeln geschlagen habe, sondern von Mobilität und Desintegration gekennzeichnet sei. Die Bevölkerung beteilige sich an Hilfsmaßnahmen und Leistungen zum illegalen Grenzübertritt, Vermietung von Räumen, Beförderung an die Grenze, Schmuggel, etc.. In Pilotstudien läßt der BGS interdisziplinär (verschiedene Wissenschaftsdisziplinen sind beteiligt, Sozialwissenschaften, Psychologie, etc.) Grenzregionen untersuchen, in Hinblick auf Dorfstrukturen, Verkehrsverbindungen, soziale und natürliche Knotenpunkte. Daraus sollen neue Formen der Überwachung und Fahndung entwickelt werden.
Innenminister Kanther unterbreitete im September letzten Jahres einen Vorschlag, die bereits bestehenden Antikriminalitätsbündnisse in ungefähr 200 Großstädten mit Unterstützung des BGS zu re-organisieren, in Anlehnung an das US-amerikanische Konzept des "Community Policing". Dem BGS käme in diesem Konzept ordnungspolitische, gesellschaftssanitäre Funktionen zu, wie z.B. bei der sozialen Kontrolle der Bahnhöfe entsprechend der Konzepte zur Innenstadtsäuberung. Einige Zahlen: 1996 wurden an der deutsche Grenze zu Polen 11.171 Personen festgenommen, 10.805 Personen an der deutschen Grenze zu tschechischen Republik. Nach offiziellen Angaben starben 1997 mindestens acht Menschen auf dem Weg in die BRD oder an den Grenzen. Allein sieben Personen an den deutschen Ost-Grenzen. Die personelle und technische Aufrüstung scheint erschreckend, doch die Statistik des BGS macht deutlich, daß dieser Standard nicht ausreicht, um die Grenze für Menschen zu schließen.
Deswegen werden staatlich verschiedene Strategien verfolgt: - zum einen die ständige Aufforderung an die Bevölkerung, aktiv mitzudenunzieren und sich an der Jagd auf Flüchtlinge zu beteiligen und -dem permanenten Versuch der rassistischen Aufrüstung der Köpfe der gesamten deutschen Bevölkerung über die rassistische Konstruktion eines Bedrohungsszenarios der "Flüchtlings- oder Fremdenströme" (Originalton), des Phantoms der organisierten Kriminalität und des kriminellen Ausländers bis hin zum Asyltäter - zum anderen die Verlagerung der Grenzziehungen von der konkreten Staatsgrenze ins Landesinnere, über die 30-km Zone hinaus werden derzeit schon verdachtsunabhängige Kontrollen im gesamten Bundesland -dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen- durchgeführt. - die Ausweitung der Kompetenzen von und der Zusammenarbeit zwischen Polizei und BGS über

Verschärfung der Polizeigesetzgebung

  • Aufgabenerweiterung des BGS, d.h. zum Beispiel verdachtsunabhängige Kontrollen an Bahnhöfen, Bahnanlagen, in Zügen, an Flughäfen und in Innenstädten an sog. gefährlichen Orten
  • gemeinsame Fahndungs- und Ermittlungsgruppen von Polizei und BGS - das europäische Verteidigungsbündnis WEU plant einen Geheimdienst gegen "Fremdenströme", da sie die innere Sicherheit bedrohen. Diese WEU-Geheimdienstorganisation soll als Hauptaufgabe Informationen über "Fremdenströme" sammeln (taz vom 25.5.98) - das Konzept der "Aktion Sicherheitsnetz", von Kanther im September 1997 den Länderinnenministern vorgeschlagen, ergänzt und vervollständigt diesen Sicherheits- und Ordnungsgedanken- Die sog. Zero-Tolerance-Strategie, aus den USA übernommen, findet sich im "Sicherheitsnetz" wieder. Es sieht folgende Maßnahmen vor:
  • "konsequente Verfolgung der Bagatellkriminalität wie Ladendiebstahl und Graffiti,
  • entschlossene Verteidigung der öfffentlichen Ordnug gegen `Rüpelszenen, öffentlichen Alkoholgenuß, aggressives Betteln, öffentliche Rauschgiftszenen, Rücksichtslosigkeiten in Fußgängerzonen und Lärm,
  • engste Zusammenarbeit von Polizei, BGS, Ordnungsbehörden, Sozialversicherungen, Arbeits-, Jugend- und Sozialämtern,
  • Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten und freiwilligen Polizeihelfern,
  • Mitwirkung der Justiz mittels Hauptverhandlungshaft und beschleunigtem Verfahren,
  • eine bürgernahe, dezentralisierte Polizei sowie
  • Schaffung von Präventionsräten auf kommunaler Eben." (Cilip 59 nr.1/1998, Bürgerrechte und Polizei, Berlin, S.71)

Die Innenministerkonferenz hielt im Februar 1998 ihre Sondersitzung über Kanthers Vorschlag ab, befürwortete im wesentlichen die "Aktion Sicherheitsnetz", nennt es aber "Partnerschaft für mehr Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden". Gefordert wird darüber hinaus "...ein Test der elektronischen Fußfessel, mehr Haftplätze, geschlossen Heimunterbringung für Jugendliche sowie ein verschärftes Vorgehen gegen nicht legal eingereiste oder sich aufhaltende MigrantInnen "wegen des damit verbundenen Imports von Kriminalität..."(Cilip). Wichtig ist in diesem Kontext die Einbeziehung Ordnungs- und sozialpolitischer Institutionen (z.B. Arbeits-, Jugend- und Sozialämter) als auch Verkehrsbetriebe bis hin zu Industrie- und Handelskammern oder Einzelhandelsverbände zu nennen. Dazu gesellt sich die Einbindung engagierter Bürgerinnen und Bürger.
Dieses Staatsgebilde, das sich vorwiegend über Ordnungsstrukturen und polizeilichen Zugriff organisiert und sich wie eine Krake in sämtliche gesellschaftliche Bereiche ausbreitet, wird nicht mehr intern kontrolliert. Der Widerstand ist mit diesen Strukturen konfrontiert -wer kennt nicht die Aussagen von Beamten und Angestellten staatlicher und kommunaler Institutionen, die sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen und damit begründen, warum ihnen die Hände gebunden sind. In der Autoritäts- und Staatshörigkeit finden sich selbst die wieder, die eine kritische Position gegenüber dem Staat behaupten, wenn es um ihre eigenen Interessen geht. Geht es um die Ausgrenzung anderer, tragen sie ordnungs- und polizeipolitische Maßnahmen mit. Das Feindbild läßt sich also nicht auf den Staat und seine Organe begrenzen, sondern muß die Menschen, die diesen Rassismus und Ausgrenzung tragen, mit einschließen sowie sich der kontinuierlichen Durchdringung der Gesellschaft von ordnungspolitischem Denken und Handeln bewußt sein und die Kräfte aufspüren, die dieser Entwicklung etwas entgegensetzen wollen.
Nicht alle, die schweigen, stehen auf der anderen Seite. Wenn wir von einem statischen Block von Staat und Bevölkerung ausgehen, brauchen wir keine Politik mehr zu machen. Die Hoffnung, Widersprüche zuzuspitzen, Andersdenkende zu vernetzen, bietet die Chance auf widerständiges oder unangepaßtes Verhalten, das sich öffentlich äußert. Grenzziehungen, Abgrenzungen, Ausgrenzungen verlagern sich von außen nach innen, von der Außengrenze ins Landesinnere, von öffentlicher Propaganda in die Köpfe der Menschen und umgekehrt.
Militarisierte polizeiliche Ordnungskonzepte bedeuten auch immer die Zunahme und Verfestigung patriarchaler Strukturen und Gewaltverhältnisse.