Rechtsprechung um jeden Preis?
von Sigrid Averesch
BERLIN, 24. November. Als die Generalbundesanwaltschaft vor acht Jahren
den Haftbefehl gegen den Kurdenführer Abdullah Öcalan erließ,
hat sie wohl kaum damit gerechnet, daß die deutsche Justiz jemals
des Chefs der Kurdischen Arbeiterpartei habhaft werden könnte. Damals
lebte Öcalan in der syrischen Hauptstadt Damaskus. Niemand ging davon
aus, daß er sein vermeintlich sicheres Domizil verlassen würde.
Doch seit der Chef der Kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Italien floh,
hat eben jener deutsche Haftbefehl die Bundesrepublik in eine schwierige
Situation gebracht. Er sorgt international für diplomatisches Gezerre
und innenpolitisch für eine Diskussion, in deren Mittelpunkt die Frage
steht, ob die Bundesrepublik ein Auslieferungsersuchen stellen soll.
Beherrscht wird die Debatte von einer Grundüberlegung:
Muß das Recht mit allen Mitteln durchgesetzt werden oder gibt
es politische Erwägungen, die einen Verzicht auf eine strafrechtliche
Verfolgung Öcalans zunächst nötig erscheinen lassen.
Für die Bundesregierung haben die deutschen Sicherheitsinteressen
Vorrang. Sie befürchtet Brandanschläge und Auseinandersetzungen
zwischen Kurden und Türken, falls Öcalan in der Bundesrepublik
der Prozeß gemacht würde. Mit ihrem vorläufigen Verzicht
auf eine Auslieferung setzt die Regierung auf den Faktor Zeit und damit
auf eine politische Lösung.
„Deutschland ist stark genug“
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Geis (CSU),
zeigt zwar Verständnis für diese Haltung. Gleichwohl hält
er ein Auslieferungsersuchen für geboten. „Wenn wir darauf verzichteten,
bräuchten andere Verbrecher nur möglichst große Schwierigkeiten
zu machen, um einen Prozeß gegen sich zu verhindern“, sagte Geis
der „Berliner Zeitung“. „Deutschland ist stark genug, um mögliche
Unruhen zu beherrschen und einem Verbrecher den Prozeß zu machen.“
Ähnlich argumentiert der stellvertretende Unions-Fraktionschef Jürgen
Rüttgers. Die Regierung dürfe die Justiz nicht aus politischen
Opportunitätsgründen hindern, Recht zu sprechen. „Sonst nimmt
der Rechtsstaat Schaden.“
Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Irmer,
stuft dagegen die innenpolitischen Risiken bei einer Auslieferung so hoch
ein, daß er von einem Auslieferungsersuchen abrät. „Wir hätten
ein innenpolitisches Problem“, betont er, „zumal ein Prozeß gegen
Öcalan Jahre dauern würde.“ Er fordert die Europäische Union
auf, eine Kurdenkonferenz zu initiieren, um eine politische Lösung
zu finden. Schwere Nachteile für die Bundesrepublik befürchtet
auch der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl Lamers,
im Falle einer Auslieferung Öcalans. „Deshalb ist das kein Opportunismus,
wenn man solche Überlegungen anstellt, sondern es ist ausdrücklich
von der Rechtsordnung im Sinne einer Güterabwägung vorgesehen.“
Bereits in den vergangenen Jahren haben im Umgang mit der PKK politische
Erwägungen und deutsche Sicherheitsinteressen zunehmend an Gewicht
gewonnen. Zwar verbot 1993 der Bundesinnenminister die PKK als terroristische
Vereinigung. Doch nachdem militante Kurden Anschläge auf türkische
Einrichtungen in Deutschland verübten, führte 1996 ein Mitarbeiter
des Bundesamtes für Verfassungsschutz Gespräche mit Öcalan.
Der Kurdenführer schwor damals der Gewalt in Deutschland ab. Die Folge:
Anfang 1998 stufte der Generalbundesanwalt die PKK nicht mehr als „terroristische
Vereinigung“ ein.
STRAFRECHT
Kein grenzenloses Europa
Der Fall Öcalan zeigt, wie fern die Vision vom einheitlichen Rechtsraum
Europa noch ist. Dabei arbeitet der Europarat seit fast 50 Jahren an einer
gemeinsamen „Rule of Law“ (Herrschaft der Gesetze) für den Kontinent.
Dennoch führen politische Differenzen und unvereinbare Rechtsordnungen
dazu, daß ein international gesuchter mutmaßlicher Mörder
im Gezerre zwischen den Europarats-Mitgliedern Türkei, Italien und
Deutschland möglicherweise straflos ausgeht oder wenigstens für
die meisten Verbrechen, derer man ihn verdächtigt, nicht belangt wird.
Staatliche Verstöße gegen die Menschenrechte können
vor den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gebracht werden. Das
Straßburger Gericht ist die höchste Instanz für alle 40
Mitglieder des Europarates. Seine Urteile - etwa wegen Folter in Polizeihaft
oder der Zerstörung kurdischer Dörfer - werden auch von der Türkei
anerkannt. Eine entsprechende Strafverfolgungsinstanz gibt es nicht. Kriminelle
können mangels gemeinsamer Normen und wirksamer Zusammenarbeit oft
nicht über Grenzen verfolgt werden.
Die Innenminister der Europarats-Mitgliedsstaaten haben Anfang November
in Straßburg den ersten Schritt zu einer gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung
getan. Der beim Europarat übliche diplomatische Grundton prinzipieller
Einigkeit vermochte dabei nicht zu verschleiern, daß praktisch bei
Null begonnen werden muß. Die Innenminister werteten schon als großen
Erfolg, daß nun ein Katalog allseitig anerkannter Polizei-Methoden
erstellt wird. Psychischer und physischer Druck auf Verdächtige, willkürliche
Durchsuchungen und Abhöraktionen sind vielfach - nicht nur in der
Türkei - Polizei-Alltag. Das Angleichen der Methoden soll bewirken,
daß etwa in der Türkei ermittelte Indizien auch in Deutschland
oder Großbritannien vor Gericht verwendbar werden.
Im Bereich des Europarates soll jeder Kriminelle auf der Basis rechtsstaatlich
ermittelter Beweise überall Verfolgung fürchten müssen,
aber auch ein faires Verfahren erwarten können. Das ist die Vision
der Innenminister - unwahrscheinlich, daß Öcalan ihre Verwirklichung
erlebt. Bis zu einer gemeinsamen, kompromißlosen Rechtsstaatlichkeit
gelten weiter die alten Grenzen. (wid.)
Rechtslage in Deutschland
Die Entscheidungsfindung im Fall Öcalan wirkt verwirrend. Wie
paßt zusammen, daß die Bundesanwaltschaft ihren Haftbefehl
erweiterte, während die Bundesregierung vorerst auf einen Auslieferungsantrag
verzichtet?
Ein Auslieferungsantrag ist eine politische Entscheidung, die von der
Bundesregierung unter Berücksichtigung juristischer Belange gefällt
wird.
Die Entscheidung über ein Auslieferungsersuchen an Italien im
Fall Öcalan müssen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne) treffen. Minister
anderer tatsächlich oder möglicherweise betroffener Ressorts
- wie Innenminister Otto Schily (SPD) - wirken dabei, ebenso wie das Kanzleramt,
mit.
Aus Furcht vor Anschlägen der PKK, vor gewalttätigen Demonstrationen
kurdischer Sympathisanten in Deutschland oder vor einer massiven Verschlechterung
des Verhältnisses zur Türkei könnte es der Regierung politisch
opportun erscheinen, auf das Auslieferungsersuchen nicht nur - wie bisher
- vorläufig, sondern ganz zu verzichten. Die Bundesanwaltschaft darf
umgekehrt ausschließlich aus juristischer Erwägung entscheiden.
Gibt es einen begründeten Verdacht und fällt das Vergehen in
ihre Zuständigkeit, muß sie Ermittlungen aufnehmen.
Juristisch wäre eine Auslieferung nur zu umgehen, wenn die Strafverfolgungsbehörde
das Verfahren gegen Öcalan ganz einstellen würde. Dies wäre
möglich, wenn die Bundesanwaltschaft die Gefahren für das Land
höher bewertete als die Notwendigkeit der Strafverfolgung. Der erste
Haftbefehl gegen Öcalan stammt aus dem Jahre 1990. Ein zweiter, erweiterter
Haftbefehl wurde am vergangenen Wochenende erlassen. Entsprechend ihren
bisherigen Ermittlungsergebnissen hat die Bundesanwaltschaft außerdem
bei der Bundesregierung um einen Antrag auf Auslieferung Öcalans gebeten.
Würde Öcalan ausgeliefert, müßte er sich in Deutschland
in jedem Fall einem Prozeß wegen Mordes stellen. Dieser - gewissermaßen
unpolitische - Vorwurf garantiert auch, daß der Kurdenführer
selbst dann noch ausgeliefert werden könnte, wenn er in Italien politisches
Asyl erhielte.
Internationale Gerichtsbarkeit
Auf internationaler Ebene gibt es kein Gericht, das nach seinen Statuten
im Fall Öcalan zuständig wäre.
Der internationale Gerichtshof in Den Haag befaßt sich nur mit
Konflikten zwischen Staaten, die sich freiwillig einem Urteil unterwerfen.
Die Richter können keine Einzelpersonen verurteilen.
Das UN-Tribunal für Jugoslawien in Den Haag ist eine eigens für
mutmaßliche Kriegsverbrecher geschaffene Einrichtung der Vereinten
Nationen. Im Falle einer Anklage werden Betroffene, z.B. Serbenführer
Karadzic, mit einem vom UN-Sicherheitsrat ausgestellten Haftbefehl verfolgt.
Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
können nur Einzelpersonen gegen Staaten klagen. Würde Öcalan
in der Türkei, Italien oder in Deutschland der Prozeß gemacht,
könnte Straßburg für ihn zur letzten Berufungsinstanz werden.
Europäische Union droht der Türkei mit Sanktionen
Kommissionspräsident unterstützt Italien im Fall Öcalan
Bonn, 24. November. Zwischen der Türkei und der Europäischen
Union (EU) droht wegen des Streits um den in Rom festgenommenen PKK-Chef
Abdullah Öcalan ein Handelskonflikt. Die EU werde Sanktionsmaßnahmen
gegen die Türkei ergreifen, falls die Regierung in Ankara einen erweiterten
Boykott italienischer Produkte erlasse, sagte EU-Kommissionspräsident
Jacques Santer am Dienstag in Brüssel. Er reagierte damit auf die
Drohung der Regierung in Ankara, den bisherigen Boykott militärischer
Erzeugnisse aus Italien auf andere Produkte auszuweiten.
Die USA drängten zwar erneut darauf, den Chef der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) vor Gericht zu stellen. Sie rückten aber von
ihrer Forderung ab, Italien solle den PKK-Chef an die Türkei ausliefern.
Dies sei „möglicherweise nicht möglich“, räumte Außenamtssprecher
James Rubin ein. Nach seinen Worten soll eine gemeinsame Lösung mit
Italien, Deutschland und der Türkei gefunden werden. Rom verweigerte
bislang die Auslieferung, da dem Kurdenführer in der Türkei die
Todesstrafe droht. Öcalan selbst erklärte in einem Interview,
Rußland habe ihm auf Druck Washingtons und Ankaras Asyl verweigert.
Die türkische Presse kritisierte die Entscheidung des Europäischen
Fußballverbandes, das für diesen Mittwoch in Istanbul geplante
Spiel zwischen Galatasaray und Juventus Turin auf den 2. Dezember zu verschieben.
„Milliyet“ nannte den Verband einen „Sklaven Italiens“.
Bundesaußenminister Joschka Fischer zeigte sich besorgt über
die zugespitzte Diskussion in der Türkei. Dies sei einer Lösung
der Angelegenheit nicht zuträglich. Er bekräftigte, daß
die Bundesregierung sich weiterhin vorerst nicht um die Auslieferung Öcalans
bemühe.
Der CDU-Innenexperte Jürgen Rüttgers warnte in den „Stuttgarter
Nachrichten“, man dürfe die Justiz „nicht aus politischen Opportunitätsgründen
daran hindern, Recht zu sprechen“. Der Vorsitzende des Auswärtigen
Ausschusses, Hans-Ulrich Klose (SPD), plädierte für ein zurückhaltendes
Vorgehen. Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Irmer,
forderte die EU auf, eine Kurdenkonferenz zu initiieren. (sav./AFP)
,
„Die Reaktionen entfernen die Türkei sehr, sehr weit von dem angestrebten
Ziel Europa.“
Hans-Ulrich Klose