Berliner Zeitung 26.11.98

Rechtsprechung um jeden Preis?
von Sigrid Averesch
BERLIN, 24. November. Als die Generalbundesanwaltschaft vor acht Jahren den Haftbefehl gegen den Kurdenführer Abdullah Öcalan erließ, hat sie wohl kaum damit gerechnet, daß die deutsche Justiz jemals des Chefs der Kurdischen Arbeiterpartei habhaft werden könnte. Damals lebte Öcalan in der syrischen Hauptstadt Damaskus. Niemand ging davon aus, daß er sein vermeintlich sicheres Domizil verlassen würde. Doch seit der Chef der Kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Italien floh, hat eben jener deutsche Haftbefehl die Bundesrepublik in eine schwierige Situation gebracht. Er sorgt international für diplomatisches Gezerre und innenpolitisch für eine Diskussion, in deren Mittelpunkt die Frage steht, ob die Bundesrepublik ein Auslieferungsersuchen stellen soll.
Beherrscht wird die Debatte von einer Grundüberlegung:
Muß das Recht mit allen Mitteln durchgesetzt werden oder gibt es politische Erwägungen, die einen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung Öcalans zunächst nötig erscheinen lassen.
Für die Bundesregierung haben die deutschen Sicherheitsinteressen Vorrang. Sie befürchtet Brandanschläge und Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken, falls Öcalan in der Bundesrepublik der Prozeß gemacht würde. Mit ihrem vorläufigen Verzicht auf eine Auslieferung setzt die Regierung auf den Faktor Zeit und damit auf eine politische Lösung.
„Deutschland ist stark genug“
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Geis (CSU), zeigt zwar Verständnis für diese Haltung. Gleichwohl hält er ein Auslieferungsersuchen für geboten. „Wenn wir darauf verzichteten, bräuchten andere Verbrecher nur möglichst große Schwierigkeiten zu machen, um einen Prozeß gegen sich zu verhindern“, sagte Geis der „Berliner Zeitung“. „Deutschland ist stark genug, um mögliche Unruhen zu beherrschen und einem Verbrecher den Prozeß zu machen.“ Ähnlich argumentiert der stellvertretende Unions-Fraktionschef Jürgen Rüttgers. Die Regierung dürfe die Justiz nicht aus politischen Opportunitätsgründen hindern, Recht zu sprechen. „Sonst nimmt der Rechtsstaat Schaden.“
Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Irmer, stuft dagegen die innenpolitischen Risiken bei einer Auslieferung so hoch ein, daß er von einem Auslieferungsersuchen abrät. „Wir hätten ein innenpolitisches Problem“, betont er, „zumal ein Prozeß gegen Öcalan Jahre dauern würde.“ Er fordert die Europäische Union auf, eine Kurdenkonferenz zu initiieren, um eine politische Lösung zu finden. Schwere Nachteile für die Bundesrepublik befürchtet auch der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl Lamers, im Falle einer Auslieferung Öcalans. „Deshalb ist das kein Opportunismus, wenn man solche Überlegungen anstellt, sondern es ist ausdrücklich von der Rechtsordnung im Sinne einer Güterabwägung vorgesehen.“
Bereits in den vergangenen Jahren haben im Umgang mit der PKK politische Erwägungen und deutsche Sicherheitsinteressen zunehmend an Gewicht gewonnen.  Zwar verbot 1993 der Bundesinnenminister die PKK als terroristische Vereinigung. Doch nachdem militante Kurden Anschläge auf türkische Einrichtungen in Deutschland verübten, führte 1996 ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Gespräche mit Öcalan. Der Kurdenführer schwor damals der Gewalt in Deutschland ab. Die Folge: Anfang 1998 stufte der Generalbundesanwalt die PKK nicht mehr als „terroristische Vereinigung“ ein.

STRAFRECHT
Kein grenzenloses Europa
Der Fall Öcalan zeigt, wie fern die Vision vom einheitlichen Rechtsraum Europa noch ist. Dabei arbeitet der Europarat seit fast 50 Jahren an einer gemeinsamen „Rule of Law“ (Herrschaft der Gesetze) für den Kontinent. Dennoch führen politische Differenzen und unvereinbare Rechtsordnungen dazu, daß ein international gesuchter mutmaßlicher Mörder im Gezerre zwischen den Europarats-Mitgliedern Türkei, Italien und Deutschland möglicherweise straflos ausgeht oder wenigstens für die meisten Verbrechen, derer man ihn verdächtigt, nicht belangt wird.
Staatliche Verstöße gegen die Menschenrechte können vor den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gebracht werden. Das Straßburger Gericht ist die höchste Instanz für alle 40 Mitglieder des Europarates. Seine Urteile - etwa wegen Folter in Polizeihaft oder der Zerstörung kurdischer Dörfer - werden auch von der Türkei anerkannt. Eine entsprechende Strafverfolgungsinstanz gibt es nicht. Kriminelle können mangels gemeinsamer Normen und wirksamer Zusammenarbeit oft nicht über Grenzen verfolgt werden.
Die Innenminister der Europarats-Mitgliedsstaaten haben Anfang November in Straßburg den ersten Schritt zu einer gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung getan. Der beim Europarat übliche diplomatische Grundton prinzipieller Einigkeit vermochte dabei nicht zu verschleiern, daß praktisch bei Null begonnen werden muß. Die Innenminister werteten schon als großen Erfolg, daß nun ein Katalog allseitig anerkannter Polizei-Methoden erstellt wird. Psychischer und physischer Druck auf Verdächtige, willkürliche Durchsuchungen und Abhöraktionen sind vielfach - nicht nur in der Türkei - Polizei-Alltag. Das Angleichen der Methoden soll bewirken, daß etwa in der Türkei ermittelte Indizien auch in Deutschland oder Großbritannien vor Gericht verwendbar werden.
Im Bereich des Europarates soll jeder Kriminelle auf der Basis rechtsstaatlich ermittelter Beweise überall Verfolgung fürchten müssen, aber auch ein faires Verfahren erwarten können. Das ist die Vision der Innenminister - unwahrscheinlich, daß Öcalan ihre Verwirklichung erlebt. Bis zu einer gemeinsamen, kompromißlosen Rechtsstaatlichkeit gelten weiter die alten Grenzen. (wid.)

Rechtslage in Deutschland
Die Entscheidungsfindung im Fall Öcalan wirkt verwirrend. Wie paßt zusammen, daß die Bundesanwaltschaft ihren Haftbefehl erweiterte, während die Bundesregierung vorerst auf einen Auslieferungsantrag verzichtet?
Ein Auslieferungsantrag ist eine politische Entscheidung, die von der Bundesregierung unter Berücksichtigung juristischer Belange gefällt wird.
Die Entscheidung über ein Auslieferungsersuchen an Italien im Fall Öcalan müssen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne) treffen. Minister anderer tatsächlich oder möglicherweise betroffener Ressorts - wie Innenminister Otto Schily (SPD) - wirken dabei, ebenso wie das Kanzleramt, mit.
Aus Furcht vor Anschlägen der PKK, vor gewalttätigen Demonstrationen kurdischer Sympathisanten in Deutschland oder vor einer massiven Verschlechterung des Verhältnisses zur Türkei könnte es der Regierung politisch opportun erscheinen, auf das Auslieferungsersuchen nicht nur - wie bisher - vorläufig, sondern ganz zu verzichten. Die Bundesanwaltschaft darf umgekehrt ausschließlich aus juristischer Erwägung entscheiden. Gibt es einen begründeten Verdacht und fällt das Vergehen in ihre Zuständigkeit, muß sie Ermittlungen aufnehmen.
Juristisch wäre eine Auslieferung nur zu umgehen, wenn die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren gegen Öcalan ganz einstellen würde. Dies wäre möglich, wenn die Bundesanwaltschaft die Gefahren für das Land höher bewertete als die Notwendigkeit der Strafverfolgung. Der erste Haftbefehl gegen Öcalan stammt aus dem Jahre 1990. Ein zweiter, erweiterter Haftbefehl wurde am vergangenen Wochenende erlassen. Entsprechend ihren bisherigen Ermittlungsergebnissen hat die Bundesanwaltschaft außerdem bei der Bundesregierung um einen Antrag auf Auslieferung Öcalans gebeten.
Würde Öcalan ausgeliefert, müßte er sich in Deutschland in jedem Fall einem Prozeß wegen Mordes stellen. Dieser - gewissermaßen unpolitische - Vorwurf garantiert auch, daß der Kurdenführer selbst dann noch ausgeliefert werden könnte, wenn er in Italien politisches Asyl erhielte.
Internationale Gerichtsbarkeit
Auf internationaler Ebene gibt es kein Gericht, das nach seinen Statuten im Fall Öcalan zuständig wäre.
Der internationale Gerichtshof in Den Haag befaßt sich nur mit Konflikten zwischen Staaten, die sich freiwillig einem Urteil unterwerfen. Die Richter können keine Einzelpersonen verurteilen.
Das UN-Tribunal für Jugoslawien in Den Haag ist eine eigens für mutmaßliche Kriegsverbrecher geschaffene Einrichtung der Vereinten Nationen. Im Falle einer Anklage werden Betroffene, z.B. Serbenführer Karadzic, mit einem vom UN-Sicherheitsrat ausgestellten Haftbefehl verfolgt.
Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg können nur Einzelpersonen gegen Staaten klagen. Würde Öcalan in der Türkei, Italien oder in Deutschland der Prozeß gemacht, könnte Straßburg für ihn zur letzten Berufungsinstanz werden.

Europäische Union droht der Türkei mit Sanktionen
Kommissionspräsident unterstützt Italien im Fall Öcalan
Bonn, 24. November. Zwischen der Türkei und der Europäischen Union (EU) droht wegen des Streits um den in Rom festgenommenen PKK-Chef Abdullah Öcalan ein Handelskonflikt. Die EU werde Sanktionsmaßnahmen gegen die Türkei ergreifen, falls die Regierung in Ankara einen erweiterten Boykott italienischer Produkte erlasse, sagte EU-Kommissionspräsident Jacques Santer am Dienstag in Brüssel. Er reagierte damit auf die Drohung der Regierung in Ankara, den bisherigen Boykott militärischer Erzeugnisse aus Italien auf andere Produkte auszuweiten.
Die USA drängten zwar erneut darauf, den Chef der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor Gericht zu stellen.  Sie rückten aber von ihrer Forderung ab, Italien solle den PKK-Chef an die Türkei ausliefern. Dies sei „möglicherweise nicht möglich“, räumte Außenamtssprecher James Rubin ein. Nach seinen Worten soll eine gemeinsame Lösung mit Italien, Deutschland und der Türkei gefunden werden. Rom verweigerte bislang die Auslieferung, da dem Kurdenführer in der Türkei die Todesstrafe droht. Öcalan selbst erklärte in einem Interview, Rußland habe ihm auf Druck Washingtons und Ankaras Asyl verweigert.
Die türkische Presse kritisierte die Entscheidung des Europäischen Fußballverbandes, das für diesen Mittwoch in Istanbul geplante Spiel zwischen Galatasaray und Juventus Turin auf den 2. Dezember zu verschieben.  „Milliyet“ nannte den Verband einen „Sklaven Italiens“.
Bundesaußenminister Joschka Fischer zeigte sich besorgt über die zugespitzte Diskussion in der Türkei. Dies sei einer Lösung der Angelegenheit nicht zuträglich. Er bekräftigte, daß die Bundesregierung sich weiterhin vorerst nicht um die Auslieferung Öcalans bemühe.
Der CDU-Innenexperte Jürgen Rüttgers warnte in den „Stuttgarter Nachrichten“, man dürfe die Justiz „nicht aus politischen Opportunitätsgründen daran hindern, Recht zu sprechen“. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Hans-Ulrich Klose (SPD), plädierte für ein zurückhaltendes Vorgehen. Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Irmer, forderte die EU auf, eine Kurdenkonferenz zu initiieren. (sav./AFP)
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„Die Reaktionen entfernen die Türkei sehr, sehr weit von dem angestrebten Ziel Europa.“
Hans-Ulrich Klose