Hamburger Abendblatt 21.11.98

PKK-Chef Öcalan frei
Deutschland wird vorerst keine Auslieferung beantragen
 

Rom - Deutschland wird vorerst nicht die Auslieferung des PKK-Chefs Abdullah Öcalans beantragen. Das gab die Bundesregierung in Bonn am Freitag bekannt. Gleichzeitig ist der Kurdenführer von einem römischen Gericht freigelassen worden, allerdings mit der Auflage, die italienische Hauptstadt nicht zu verlassen.  Der Haftbefehl gegen den seit dem 12. November inhaftierten Öcalan wurde damit zunächst aufgehoben. Italien prüft derzeit ein Asylgesuch Öcalans. Nun droht sich der Streit zwischen Italien und der Türkei zu verschärfen.
Die Regierung in Ankara warf am Freitag Italien vor, einen Terroristen zu schützen, das Urteil, ihn freizulassen, sei „absolut unverständlich“.  Außerdem warnte sie vor „ewiger Feindschaft“.  Italien müsse einen „hohen Preis“ für die Entscheidung zahlen. Die Türkei hatte die Auslieferung Öcalans gefordert. Die italienischen Gesetze verbieten allerdings die Auslieferung in einen Staat, in dem einem Verurteilten die Todesstrafe droht. Der türkische Vize-Ministerpräsident Bülent Ecevit forderte am Freitag alle Parteien auf, der Abschaffung der Todesstrafe zuzustimmen. Dann würde Italien das Hauptargument gegen eine Auslieferung aus der Hand genommen, sagte Ecevit.
In Bonn sagte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye, daß der Fall jenseits der Auslieferungsforderung eine „vielschichtige politische Problematik“ umfasse. Dazu gehörten Entwicklungen hin zu einer friedlichen Lösung des Kurdenkonflikts. Der türkische Staatspräsident Süleiman Demirel betonte, daß jeder Versuch, auf die Türkei Druck auszuüben, den Kurden Zugeständnisse zu machen, zu einem zweiten Jugoslawien führen könnte.
Italiens Ministerpräsident Massimo D’Alema ist in einer schwierigen Lage. Die italienische Flughafenpolizei nahm Öcalan vor allem wegen des in Deutschland vorliegenden Haftbefehls fest, jetzt verzichtet Bonn aber vorerst auf eine Auslieferung. Regierungssprecher Heye wies darauf hin, daß Öcalan von der Türkei wegen mehrerer Morde gesucht werde, von Deutschland hingegen wegen eines Mordes. Die türkischen Aspekte hätten auch aus deutscher Sicht besonderes Gewicht. Deshalb stelle die Bundesregierung das deutsche Auslieferungsersuchen zurück. In Rom herrscht Katerstimmung. Die Kommunisten und die Grünen signalisierten eindeutig, daß Öcalan Asyl zu gewähren sei, ansonsten zerbreche die Regierungskoalition. Doch D’Alema fürchtet eine nicht absehbare Welle von kurdischen Flüchtlingen, die ihr Asylrecht in Anspruch nehmen wollen. Scheinbar bleibt nur der Ausweg, Öcalan dazu zu überreden, aus Italien auszureisen, in ein Land, das ihn gern aufnehmen würde, wie etwa Libyen. Doch der Preis wäre sehr hoch.Öcalan forderte unterdessen seine Landsleute auf, die seit seiner Festnahme zu Tausenden in Rom demonstrieren, nach Hause zurückzukehren und die Ziele der Kurden mit demokratischen Mitteln zu verfolgen. Der PKK-Chef weiß, daß er in einer guten Position ist. Die Unterstützer innerhalb der Regierung sind bereit, das Kurden- Problem auf das internationale Parkett zu heben. Öcalan hofft, mit Hilfe der italienischen Regierung als Staatsmann auftreten zu können, um das Problem der kurdischen Autonomie angehen zu können. Doch der Unmut gegen den PKK-Chef wächst unter den Italienern. Italiens Export in die Türkei, Waren im Wert von sieben Milliarden Mark, ist gefährdet.  Tausende von Stornierungen gehen ein.   (SAD/ap)
 

Auslieferung
Im Gespräch
 

Das deutsche Recht versteht unter „Auslieferung“, daß ein Verdächtiger auf Ersuchen eines anderen Staates zwangsweise in diesen gebracht wird. Da es keine internationalen Auslieferungsregeln gibt, gilt als nationale Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik das Auslieferungsgesetz. Danach stellt der Generalbundesanwalt einen nationalen Haftbefehl aus und leitet diesen mit den weiteren für die Auslieferung notwendigen Unterlagen an die Bundesregierung weiter. Diese entscheidet dann über ein Auslieferungsgesuch.
Nach dem „Europäischen Auslieferungsabkommen“ von 1957 muß der formelle Antrag auf Auslieferung dann innerhalb von vierzig Tagen gestellt werden. Die Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland und Italien, können jedoch von einer Auslieferung absehen, wenn der betreffenden Person die Todesstrafe droht. In der Türkei ist die Todesstrafe bisher nicht abgeschafft worden.   (DNA)