PKK-Chef Öcalan frei
Deutschland wird vorerst keine Auslieferung beantragen
Rom - Deutschland wird vorerst nicht die Auslieferung des PKK-Chefs
Abdullah Öcalans beantragen. Das gab die Bundesregierung in Bonn am
Freitag bekannt. Gleichzeitig ist der Kurdenführer von einem römischen
Gericht freigelassen worden, allerdings mit der Auflage, die italienische
Hauptstadt nicht zu verlassen. Der Haftbefehl gegen den seit dem
12. November inhaftierten Öcalan wurde damit zunächst aufgehoben.
Italien prüft derzeit ein Asylgesuch Öcalans. Nun droht sich
der Streit zwischen Italien und der Türkei zu verschärfen.
Die Regierung in Ankara warf am Freitag Italien vor, einen Terroristen
zu schützen, das Urteil, ihn freizulassen, sei „absolut unverständlich“.
Außerdem warnte sie vor „ewiger Feindschaft“. Italien müsse
einen „hohen Preis“ für die Entscheidung zahlen. Die Türkei hatte
die Auslieferung Öcalans gefordert. Die italienischen Gesetze verbieten
allerdings die Auslieferung in einen Staat, in dem einem Verurteilten die
Todesstrafe droht. Der türkische Vize-Ministerpräsident Bülent
Ecevit forderte am Freitag alle Parteien auf, der Abschaffung der Todesstrafe
zuzustimmen. Dann würde Italien das Hauptargument gegen eine Auslieferung
aus der Hand genommen, sagte Ecevit.
In Bonn sagte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye, daß der Fall
jenseits der Auslieferungsforderung eine „vielschichtige politische Problematik“
umfasse. Dazu gehörten Entwicklungen hin zu einer friedlichen Lösung
des Kurdenkonflikts. Der türkische Staatspräsident Süleiman
Demirel betonte, daß jeder Versuch, auf die Türkei Druck auszuüben,
den Kurden Zugeständnisse zu machen, zu einem zweiten Jugoslawien
führen könnte.
Italiens Ministerpräsident Massimo D’Alema ist in einer schwierigen
Lage. Die italienische Flughafenpolizei nahm Öcalan vor allem wegen
des in Deutschland vorliegenden Haftbefehls fest, jetzt verzichtet Bonn
aber vorerst auf eine Auslieferung. Regierungssprecher Heye wies darauf
hin, daß Öcalan von der Türkei wegen mehrerer Morde gesucht
werde, von Deutschland hingegen wegen eines Mordes. Die türkischen
Aspekte hätten auch aus deutscher Sicht besonderes Gewicht. Deshalb
stelle die Bundesregierung das deutsche Auslieferungsersuchen zurück.
In Rom herrscht Katerstimmung. Die Kommunisten und die Grünen signalisierten
eindeutig, daß Öcalan Asyl zu gewähren sei, ansonsten zerbreche
die Regierungskoalition. Doch D’Alema fürchtet eine nicht absehbare
Welle von kurdischen Flüchtlingen, die ihr Asylrecht in Anspruch nehmen
wollen. Scheinbar bleibt nur der Ausweg, Öcalan dazu zu überreden,
aus Italien auszureisen, in ein Land, das ihn gern aufnehmen würde,
wie etwa Libyen. Doch der Preis wäre sehr hoch.Öcalan forderte
unterdessen seine Landsleute auf, die seit seiner Festnahme zu Tausenden
in Rom demonstrieren, nach Hause zurückzukehren und die Ziele der
Kurden mit demokratischen Mitteln zu verfolgen. Der PKK-Chef weiß,
daß er in einer guten Position ist. Die Unterstützer innerhalb
der Regierung sind bereit, das Kurden- Problem auf das internationale Parkett
zu heben. Öcalan hofft, mit Hilfe der italienischen Regierung als
Staatsmann auftreten zu können, um das Problem der kurdischen Autonomie
angehen zu können. Doch der Unmut gegen den PKK-Chef wächst unter
den Italienern. Italiens Export in die Türkei, Waren im Wert von sieben
Milliarden Mark, ist gefährdet. Tausende von Stornierungen gehen
ein. (SAD/ap)
Auslieferung
Im Gespräch
Das deutsche Recht versteht unter „Auslieferung“, daß ein Verdächtiger
auf Ersuchen eines anderen Staates zwangsweise in diesen gebracht wird.
Da es keine internationalen Auslieferungsregeln gibt, gilt als nationale
Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik das Auslieferungsgesetz. Danach stellt
der Generalbundesanwalt einen nationalen Haftbefehl aus und leitet diesen
mit den weiteren für die Auslieferung notwendigen Unterlagen an die
Bundesregierung weiter. Diese entscheidet dann über ein Auslieferungsgesuch.
Nach dem „Europäischen Auslieferungsabkommen“ von 1957 muß
der formelle Antrag auf Auslieferung dann innerhalb von vierzig Tagen gestellt
werden. Die Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland und Italien, können
jedoch von einer Auslieferung absehen, wenn der betreffenden Person die
Todesstrafe droht. In der Türkei ist die Todesstrafe bisher nicht
abgeschafft worden. (DNA)