Gericht in Rom setzt PKK-Chef Öcalan auf freien Fuß
Bonn/Rom Deutschland verzichtet auf die Auslieferung des in der
vergangenen Woche in Rom festgenommenen Kurdenführers Abdullah Öcalan
(49). Ihm werden Mord und Terroranschläge zur Last gelegt. Regierungssprecher
Uwe-Karsten Heye sagte am Freitag in Bonn, das Auslieferungsersuchen aufgrund
eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe werde zurückgestellt.
Man wolle mit diesem Schritt den Bemühungen Italiens wo Öcalan
inzwischen Asyl erbeten hat und der Haltung der Türkei Rechnung
tragen. In Rom wurde der von der türkischen Regierung als „Staatsfeind“
angesehene PKK-Chef am Freitag aus der Haft entlassen. Er darf die italienische
Hauptstadt wegen des weiter bestehenden deutschen Haftbefehls allerdings
nicht verlassen. Aufgehoben wurde der Arrest, soweit er auf dem von Ankara
ausgestellten internationalen Haftbefehl fußte. Die Zurückstellung
des deutschen Auslieferungsantrags, der von Generalbundesanwalt Kay Nehm
vorbereitet worden war, bedeute keinen endgültigen Verzicht, sagte
Heye. Öcalan war am 12. November, aus Moskau kommend, in Rom festgenommen
worden.
Dem Führer der linksgerichteten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK)
wird in dem deutschen Haftbefehl vom 12. Januar 1990 vorgeworfen, als Rädelsführer
an einer Vereinigung beteiligt zu sein, deren Zweck Mord und Totschlag
ist. Außerdem soll er nach dem Haftbefehl der Bundesanwaltschaft
im August 1984 in Rüsselsheim einen Menschen getötet haben. Bei
dieser Tat soll es sich um den Mord an einem „Verräter“ gehandelt
haben. Heye begründete die Entscheidung der Bundesregierung unter
anderem mit dem Hinweis, daß in der Türkei Schritte zur Abschaffung
der Todesstrafe eingeleitet worden seien. Die italienische Regierung hatte
kurz nach der Festnahme Öcalans erklärt, daß sie niemanden
ausliefern werde, dem in seinem Heimatland die Todesstrafe drohe. DW
© DIE WELT, 21.11.1998